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Rechtslage? Vorführgerät als neu verkauft

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Autor
Beitrag
calli4u
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 22. Nov 2008, 13:01
Hallo liebe Gemeinde,

habe mächtig Ärger mit einem Fachhändler.

Ich habe da vor kurzem 2 neue Geräte(3500,- &6500,-Eur.)gekauft!

Mir ist beim abholen schon aufgefallen,das beide Kartons bereits geöffnet waren.

Auf Nachfrage wurde mir gesagt,er hätte die Phasenlage ausgemessen!!

Doch zu Hause stelle ich fest,das es sich bei dem teureren Gerät um das Vorführmodell aus dem Laden handelt!!

Ich habe es daran erkannt,weil der Abdruck vom Preisschild noch deutlich zu erkennen war.

Und die Batterien für die FB waren bis 2006 verwendbar!!!

Wie alt ist dann das Gerät???

Das Gerät stand nähmlich im Schaufenster,habe es mir da nähmlich genauer angeschaut.

Wie ich meine Geräte abgeholt habe war es nicht mehr da,angeblich ausgeliehen!!

Ein Schelm wer jetzt böses denkt!!!

Auf mehreren Nachfragen,hat der Händler es auch zugegeben!!

Doch nun will er es nicht gegen ein neues tauschen,nur unter Zuzahlung?!

Aus anderer Quelle habe ich gehört ich könnte vom Kaufvertrag zurück treten.

Was haltet ihr davon??

Den händler werde ich noch nennen!!


calli4u
Helfari
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 22. Nov 2008, 13:20
Wenn du irgendwie nachweisen kannst, eigentlich ein Neugerät gekauft zu haben, dann dürfte es kein Problem sein, das Ding getauscht zu kriegen. Da das aber schwierig werden dürfte, würde ich dann wohl darauf bestehen, den Kauf rückgängig zu machen.
Wo liegt denn der normale Marktpreis von dem Ding? Und hast du eine Rechtsschutzversicherun?


[Beitrag von Helfari am 22. Nov 2008, 13:27 bearbeitet]
calli4u
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 22. Nov 2008, 13:27
Hallo,

das ist der normale UVP

deshalb bin ich ja so sauer.

Per email bekomme ich schon gar keine Antwort mehr!!


calli4u
Helfari
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 22. Nov 2008, 13:29

calli4u schrieb:
Hallo,

das ist der normale UVP

deshalb bin ich ja so sauer.

Per email bekomme ich schon gar keine Antwort mehr!!


calli4u
Am besten nochmal persönlich vorbeigehen und verlangen, dass der Kauf rückgängig gemacht oder das Gerät getauscht wird. Lehnt er ab, ist es wohl das beste mal einen Beratungstermin beim Anwalt zu machen. Wie gut die Aussichten sind, weiß ich zwar nicht aber bei dem Kaufpreis muss man es eigentlich versuchen.


[Beitrag von Helfari am 22. Nov 2008, 13:31 bearbeitet]
_ES_
Administrator
#5 erstellt: 22. Nov 2008, 13:34

calli4u schrieb:
Hallo,

das ist der normale UVP

deshalb bin ich ja so sauer.

Per email bekomme ich schon gar keine Antwort mehr!!


calli4u



Verstehe ich das richtig ?

Du hast eh schon den normalen Preis gezahlt und sollst dann noch was draufpacken, wenn Du berechtigterweise auch Neuware haben willst ?!

Dann gäbe es für mich nur einen Weg- Rückgängig, sofort.
sound56
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 22. Nov 2008, 13:37
Hallo

Verstehe ich es richtig, du hast den normalen Listenpreis bezahlt??

Wenn ja, dann solltest du auf 2 Original verpackte Geräte bestehen.

Hast du aber einen guten Rabatt erhalten, dann geht das als Vorführware oder Ausstellungsstück durch.

Es kann vielleicht sein, dass der Händler aber diese Marke ausverkauft, dann bekommt er gar keine neuen Geräte mehr.

Um welche Marken und welcher Händler ist es denn??

Gruß
calli4u
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 22. Nov 2008, 13:39
Ja genauso ist es.

Ich habe den vollen Preis bezahlt!!

Habe ja Neugerät gekauft.

Ich bin ja davon ausgegangen,das es sich um ein Neugerät handelt.

Habe ich denn wirklich das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten?


calli4u
_ES_
Administrator
#8 erstellt: 22. Nov 2008, 13:41

Um welche Marken und welcher Händler ist es denn??


Der Händler sollte hier genauso anonym bleiben, wie die, die hier schreiben.

Aber Marke und Modell wären nicht schlecht.
lumi1
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 22. Nov 2008, 13:41
Hy!

Der Händler ist verpflichtet, dir beim LISTENPREIS auch NEUWARE zu geben, basta!

Auf ein Ausstellungsstück hätte er dich AUSDRÜCKLICH hinweisen müssen.
Ob du es dann für UVP käufst oder nicht, wäre Deine Entscheidung gewesen.
Das ist aber GEBRAUCHT, UND NICHT NEU, und er sagte es Dir nicht.
Das bedeutet für mich, und vom hören-sagen:
ARGLISTIGE TÄUSCHUNG.

Sag´ihm, Du gehst auch nicht in´s Autohaus und käufst Neuwagen, der vorher von Mitarbeitern und Kunden schon 2000km gefahren wurde, und vollgetatscht auch nicht im Schaufenster stand.

Preisnachlass, aber zack, bzw. Kaufrücktritt.
wenn er nicht spurt, sag ihm, du bist schon in Foren, und drohe mit Anwalt.

MfG.
_ES_
Administrator
#10 erstellt: 22. Nov 2008, 13:41

calli4u schrieb:
Ja genauso ist es.

Ich habe den vollen Preis bezahlt!!

Habe ja Neugerät gekauft.

Ich bin ja davon ausgegangen,das es sich um ein Neugerät handelt.

Habe ich denn wirklich das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten?


calli4u



Natürlich, es liegt eine Täuschung vor !
lumi1
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 22. Nov 2008, 13:46
Druck´ihm den Thread hier aus!


Die Sachlage ist eindeutig.

EDIT:
Nutze die Geräte nicht mehr, sonst hält er Dir noch vor, Sachminderung zu beanspruchen!
Am besten unter Zeugen gleich einpacken!

MfG.


[Beitrag von lumi1 am 22. Nov 2008, 13:47 bearbeitet]
sound56
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 22. Nov 2008, 13:47
Hi

ist ne echt Schweinerei, entweder neue, original verpackte Geräte, oder mindestens 10% Preisnachlaß, oder Geräte zurück und Kohle wieder geben lassen.

Schriftlich so anmahnen mit Fristsetzung und falls gar nichts geht, zum Anwalt.

Gruß
_ES_
Administrator
#13 erstellt: 22. Nov 2008, 13:48

wenn er nicht spurt, sag ihm, du bist schon in Foren


...dann kommt er mit seinen Brüdern wieder ?
Helfari
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 22. Nov 2008, 13:51
Wenn er sich dann auch weiterhin unkooperativ zeigt, dann schwärze ihn am besten gleich noch beim Hersteller an
lumi1
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 22. Nov 2008, 13:52

..dann kommt er mit seinen Brüdern wieder ?


Uns?


Nun, warum nicht.....





MfG.
sound56
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 22. Nov 2008, 13:54
Richtig, beim Vertrieb oder Hersteller mittels der Serien Nummer das Herstellungsdatum /Auslieferungsdatum geben lassen.

Ich bin fast sicher, dass du am Schluß neue, original verpackte Geräte bekommst.
calli4u
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 22. Nov 2008, 14:05
Es handelt sich um eine Accuphase Vorstufe.

Bei denen habe ich schon versucht mittels Ser.-Nr. das Herstellungsjahr zu erfahren.

Habe es schon 2x versucht,aber bislang keine Antwort.

Das günstigere Gerät ist eine Marantz Endstufe

Habe dem Händler nochmal gemailt.

Vielleicht meldet er sich jetzt.

calli4u
lumi1
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 22. Nov 2008, 14:09
Hier im Forum gibt´s doch irgendwo den "Accuphase Liebhaber" Thead.
Such´mal, evtl. kann Dir da geholfen werden mit dem BJ. .

MfG.
Helfari
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 22. Nov 2008, 14:15

lumi1 schrieb:
Hier im Forum gibt´s doch irgendwo den "Accuphase Liebhaber" Thead.
Such´mal, evtl. kann Dir da geholfen werden mit dem BJ. .

MfG.
Ob das was nützt? Der Händler sollte ja eigentlich eh wissen, wie alt das Ding ist. Solche "Beweise" werden ja eigentlich auch erst dann nötig, wenn der Anwalt übernimmt, dann ist eine Forenantwort aber schon etwas dünn.


[Beitrag von Helfari am 22. Nov 2008, 14:16 bearbeitet]
lumi1
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 22. Nov 2008, 14:21
Da hast Du Recht.
Der Händler weiß es ja auch garantiert, wie alt das Ding ist.

Ich dachte für den User hier lediglich als Anhaltspunkt.
Vor Gericht würde Aussage vom Forum tatsächlich nichts helfen, lediglich Nachweis von Gutachter/Accuphase.


MfG.
armindercherusker
Inventar
#21 erstellt: 22. Nov 2008, 14:57
Alle ( sorry : Viele ) "drohen" immer schnell mit dem Anwalt.

Meist reicht aber schon ein Anruf bei der Verbraucherberatung.

Und dann ein Einschreiben an den Verkäufer mit Kopie an die Verbraucherberatung.

( in das Schreiben natürlich sinngemäß hineinschreiben :
Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Verbraucherschutz, bei welchem ich Rücksprache gehalten habe. )

Wirkt meistens schon Wunder

Gruß ... und Viel Erfolg ! ( Du mußt natürlich wissen, was Du erreichen willst ... )
calli4u
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 22. Nov 2008, 15:18
Also mit Verbraucherzentrale habe ich ihn schon per mail gedroht,aber er antwortet ja nicht mehr.

Anrufen möchte ich möglichst vermeiden,da ich Angst habe die Fassung zu verlieren.

Hinfahren ist auch so eine Sache,es sind mal eben 280km hin und zurück.

Aber ich werde wohl nicht drumrumkommen.

Bin ich denn auch wirklich im Recht?

Werde nächste Woche auf jeden Fall mal mit einem Anwalt Rücksprache halten.


calli4u
armindercherusker
Inventar
#23 erstellt: 22. Nov 2008, 15:38

calli4u schrieb:
Also mit Verbraucherzentrale habe ich ihn schon per mail gedroht ...
Nicht drohen - "nebenbei" erwähnen.

calli4u schrieb:
... aber er antwortet ja nicht mehr. ...
Darum das Einschreiben.

calli4u schrieb:
... da ich Angst habe die Fassung zu verlieren...
Selbstbeherrschung fällt leichter, wenn man ein gutes Gewissen hat. ( s.u. )

calli4u schrieb:
... Bin ich denn auch wirklich im Recht? ...
Die Frage gehört an Fachleute gestellt. Also zunächst Verbraucherschutz, dann Anwalt ( sofern der Verbraucherschutz dazu rät ).

Gruß
carlos0815
Inventar
#24 erstellt: 22. Nov 2008, 20:48
ich habe da mal eine frage:

du fährst 280km um für ein gerät den original preis zu zahlen???

und du schaust dir das 6500euro teure gerät nur im schaufenster an um es später zu kaufen???

dann fährst du wieder die 280km hin um es abzuholen???


ist das so gelaufen oder habe ich es falsch verstanden?

gruss carlos


[Beitrag von carlos0815 am 22. Nov 2008, 23:43 bearbeitet]
Leisehöhrer
Inventar
#25 erstellt: 23. Nov 2008, 00:15
Ich habe früher als ahnungsloser Hifieinsteiger mehrfach Ware zum U.V.P Neupreis gekauft, nichtmal original verpackt. Einmal sogar einen Verstärker ohne Fernbedienung obwohl der dazugehörte. Habe nach einem Jahr bemerkt das es falsch war und nachträglich einen auf meine Forderung hin bekommen (keine Entschuldigung vom Händler). Boxen direkt aus dem Regal, sollte laut Händler normal sein. Der Genannte Händler ist in Tübingen.

Gruss
Nick
lumi1
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 23. Nov 2008, 10:01
Moin!

Also ich kann es BESCHWÖREN, daß dies nicht so normal ist.

NEU, ob UVP/LP bezahlt, oder gehandelt (mache ich IMMER), es MUSS auf jeden Fall ein FABRIKNEUES Gerät sein.
Das bedeutet, original verpackt, "versiegelt" (Herstellerbanderole), basta.

Das läuft bei mir seit 30 Jahren so, bei etlichen Händlern, und so gar in von mir gehassten GeizGeil-Märkten.
Obwohl sogar die, Markt zu Markt verschieden, unterschiedlich sind, aber handeln bei Neuware ist immer drin;
bei mir gibt´s außerdem immer "BarCash".

Ich habe in den letzten zwei Jahren genau zwei Geräte "nebenbei" gekauft, so Consumer-Receiver-Kistchen für mein "Zweitkino", die Guckecke im WZ.

Also, vor knapp zwei Jahren einen Pio-VSX515, Listenpreis weiß ich nicht mehr.
Saturn hatte einen AUSSTELLER da, angeklebt waren 180Euronen.
Ich nahm ihn mit, nach Verhandlung, für 130(!!) Euronen.

Vor ca. 4Monaten wollte ich diesen durch besseren ersetzen, hatte den VSX-1016 auserkoren.
Er war im Netz um die 550 gelistet, bei einem Mediamarkt für 499.
In der Ecke "gammelte" ein Ausstellungsstück.
Nach Anfrage bei MARKTLEITER stellte dieser fest, das er lediglich noch mit 300(!!) in deren EDV gelistet war, wegen Nachfolgemodell.
Nach weiterem Handeln nahm ich diesen dann für 280 mit!

Beide allerdings ohne Aufkleber dran, mit allem Zubehör, und Karton, natürlich Garantie voll.


Wenn etwas im Laden schon länger steht, Ausstellungsstück, so ist dies definitiv nicht neu.
Das erklärte mir sogar früher schon (Bis Anfang 90er) mein "Stammhändler" , das "HifiHaus" in Ffm.
Diese verkauften Aussteller NIE zum vollen LP.

Auch wenn man auf die Seite von den "HifiProfis" (Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden) geht, gibt es sogar online die "Sonderangebote, Reste,Aussteller, mit oft erheblichem Preisnachlass zum UVP/LP.

MfG.
Richard3108
Inventar
#27 erstellt: 23. Nov 2008, 10:50
hallo,
also solange das Gerät technisch und optisch in Ordnung ist, ist doch alles OK. Woher kommt diese Krankheit, immer alles neu und orginalverpackt haben zu wollen, und wenn es auch nur ausgepackt wurde gleich einen großen Nachlass erwarten zu müssen? Es gibt doch ohnehin kein Land in Europa, in dem größere Rabatte gewährt werden. Das Anspruchsdenken in DE macht mir manchmal angst.

GRUSS
calli4u
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 23. Nov 2008, 11:02
@carlos0815,

ja ich bin 280km nach Hamburg gefahren,weil bei uns auf dem Lande nichts ist.

Habe das Gerät natürlich nicht nur im Schaufenster begutachtet-ich kannte es ziemlich genau.

Wie er jetzt verlauten lässt,konnte er meine Inzahlungnahme nicht zu dem Preis verkaufen,den er mir gegeben hat,darum will er bei Rücknahme jetzt die Differenz von mir?!?

Das ist doch nicht war-oder?!


calli4u
_ES_
Administrator
#29 erstellt: 23. Nov 2008, 11:05

hallo,
also solange das Gerät technisch und optisch in Ordnung ist, ist doch alles OK. Woher kommt diese Krankheit, immer alles neu und orginalverpackt haben zu wollen, und wenn es auch nur ausgepackt wurde gleich einen großen Nachlass erwarten zu müssen? Es gibt doch ohnehin kein Land in Europa, in dem größere Rabatte gewährt werden. Das Anspruchsdenken in DE macht mir manchmal angst.

GRUSS



Wenn ich ein für ein neues Gerät bezahle, ist doch kein sonderbares Anspruchsdenken, dann auch ein neues Gerät bekommen zu wollen ?

Ein Austeller/Vorführgerät ist gebraucht und sollte dann auch dementsprechend verkauft werden.
whatawaster
Inventar
#30 erstellt: 23. Nov 2008, 11:12
Hi,

also das Ganze ist definitiv nicht normal, und noch weniger ist es normal, da es sich um sündhaft teure Geräte handelt.

Lass es nicht dabei bleiben! Für den vollen Preis solltest du auf jeden Fall ein nagelneues, originalverpacktes Gerät bekommen.

Es wundert mich, dass es sowas überhaupt gibt. Ich möchte lieber gar nicht wissen, was der Händler an so einem Accuphase verdient

Ich wünsche dir wirklich, dass du entweder ein Neugerät oder dein Geld zurück bekommst. Ich finde sogar, dass du irgendwie entschädigt werden solltest, da du für den vollen Preis quasi Gebrauchtgeräte bekommen hast und das bei einem Preis, für den man schon einen neuen Kleinwagen kriegt.

Beste Grüße

Peter
Helfari
Hat sich gelöscht
#31 erstellt: 23. Nov 2008, 11:22

calli4u schrieb:
@carlos0815,

ja ich bin 280km nach Hamburg gefahren,weil bei uns auf dem Lande nichts ist.

Habe das Gerät natürlich nicht nur im Schaufenster begutachtet-ich kannte es ziemlich genau.

Wie er jetzt verlauten lässt,konnte er meine Inzahlungnahme nicht zu dem Preis verkaufen,den er mir gegeben hat,darum will er bei Rücknahme jetzt die Differenz von mir?!?

Das ist doch nicht war-oder?!


calli4u
Das heißt, ihm ist inzwischen aufgefallen, dass er das Gerät nicht zu seinm Wunschpreis verkaufen kann und du sollst jetzt die Differenz übernehmen? Das wäre also wirklich schon eine Realitätsverweigerung aller erster Güte.

Das beste ist dann warscheinlich wirklich zum Verbraucherschutz zu gehen und wenn das auch nix hilft, dann musst du eben einen Anwalt bemühen.

Wenn du das Gerät allerdings schon kanntest und sowieso gekauft hättest, hätte sich ein Internet-Kauf dann nciht gelohnt?


[Beitrag von Helfari am 23. Nov 2008, 12:00 bearbeitet]
d-fens
Inventar
#32 erstellt: 23. Nov 2008, 11:22
Da es sich bei dem Händler um einen aus HH handelt und er Accuphase verkauft, kann ich mir schon vorstellen welcher Pappenheimer gemeint ist.
armindercherusker
Inventar
#33 erstellt: 23. Nov 2008, 11:24
Mich dünkt, wir drehen uns argumentativ im Kreis.
Im Sinne von : eigentlich ist schon Alles gesagt worden und der Weg ist klar.

Daher : Ich bin gespannt auf den Ausgang

Gruß
carlos0815
Inventar
#34 erstellt: 23. Nov 2008, 11:40

calli4u schrieb:
@carlos0815,

ja ich bin 280km nach Hamburg gefahren,weil bei uns auf dem Lande nichts ist.

Habe das Gerät natürlich nicht nur im Schaufenster begutachtet-ich kannte es ziemlich genau.

Wie er jetzt verlauten lässt,konnte er meine Inzahlungnahme nicht zu dem Preis verkaufen,den er mir gegeben hat,darum will er bei Rücknahme jetzt die Differenz von mir?!?

Das ist doch nicht war-oder?!


calli4u


hallo calli,
wenn der händler sich mit deiner inzahlungsnahme verkalkuliert hat so ist dieses sein problem.
stell dir mal vor mit deinem gekauften gerät wäre alles in ordnung(so wie es sein sollte,original verpackt usw)
und plötzlich ruft dich dein händler an und verlangt noch geld von dir weil er die inzahlungsnahme nicht los wird
das kann doch nicht normal sein,ich rate dir nur verbraucherzentrale (oder anwalt)das kannst du dir nicht bieten lassen. der händler ist ein abzocker erster klasse.
ich würde dir auch raten auf grund von einem erheblichem mangel vom kauf zurück zu treten. den mangel des ausstellers kann er ja sowieso nicht nachbessern sondern nur mit preisnachlass abgelten. damit müsstes du allerdings einverstanden sein.
da dein händler aber versucht aus deiner mängelrüge noch kapital zu schlagen denke ich das dieses wohl vor einer schiedsstelle entschieden werden wird. da wiederum sehe ich für dich alle vorteile auf deiner seite. du hast alle trümpfe in der hand, er hat nur einen gescheiterten betrugversuch auf seinen konto.

also, den händler würde ich mir mal richtig zur brust nehmen.
viel erfolg wünsche ich dir, und berichte uns mal wie die sache ausgegangen ist.

gruss carlos


[Beitrag von carlos0815 am 23. Nov 2008, 11:43 bearbeitet]
sound56
Hat sich gelöscht
#35 erstellt: 23. Nov 2008, 11:40
Hallo calli4u


Wie er jetzt verlauten lässt,konnte er meine Inzahlungnahme nicht zu dem Preis verkaufen,den er mir gegeben hat,darum will er bei Rücknahme jetzt die Differenz von mir?!?


Da bringst du jetzt aber einen neuen Aspekt in die Geschichte.

Was hast du denn dem Händler in Zahlung gegeben?? Und wieviel wurde da verrechnet??

Bei Inzahlungsnahmen sind dem Händler natürlich Grenzen gesetzt.

Gruß
Helfari
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 23. Nov 2008, 11:52

sound56 schrieb:
Hallo calli4u


Wie er jetzt verlauten lässt,konnte er meine Inzahlungnahme nicht zu dem Preis verkaufen,den er mir gegeben hat,darum will er bei Rücknahme jetzt die Differenz von mir?!?


Da bringst du jetzt aber einen neuen Aspekt in die Geschichte.

Was hast du denn dem Händler in Zahlung gegeben?? Und wieviel wurde da verrechnet??

Bei Inzahlungsnahmen sind dem Händler natürlich Grenzen gesetzt.

Gruß
Trotzdem darf er einem da kein gebrauchtes Gerät andrehen. Wenn er sich bei der Inzahlungnahme verkalkuliert hat, dann ist das sein Problem.
sound56
Hat sich gelöscht
#37 erstellt: 23. Nov 2008, 12:03
Hi calli4u

Um dir weiter helfen zu können, solltest du deine Inzahlungsnahmen hier posten, Marke-Alter-Zustand -- und wieviel hat dir der Händler dafür verrechnet.

Wenn sich der Händler bei deiner Inzahlungsnahme vertan hat, dann ist das ja wirklich sein Problem, aber ohne genaue Zahlen zu kennen geht es hier nicht weiter.

Gruß
Peter_Wind
Inventar
#38 erstellt: 23. Nov 2008, 12:03
So wie ich es verstanden habe, ist es kein Gebrauchgerät, sondern ein Ausstellgerät aus Schaufenster.

Pardon, das ist in meinen Augen ein Neugerät, wenn es keine optische Schäden durch UV-Strahlung hat.

Zur Inzahlungnahme, das erschwert noch das Ganze. Ich habe nicht, aber vielleicht überlesen, was da vereinbart worden ist.
carlos0815
Inventar
#39 erstellt: 23. Nov 2008, 12:17

Peter_Wind schrieb:
So wie ich es verstanden habe, ist es kein Gebrauchgerät, sondern ein Ausstellgerät aus Schaufenster.

Pardon, das ist in meinen Augen ein Neugerät, wenn es keine optische Schäden durch UV-Strahlung hat.

Zur Inzahlungnahme, das erschwert noch das Ganze. Ich habe nicht, aber vielleicht überlesen, was da vereinbart worden ist.



da irrst du dich aber gewaltig:

neugerät= original verpackt(ein ungeöffneter karton)

ein aussteller ist kein neugerät sondern ein ausstellungsstück!!!

die inzahlungsnahme erschwert überhaupt nichts.
wenn es jetzt zur zurücknahme kommen würde und der händler hätte die inzahlungsnahme für weniger verkauft wie er beim neukauf berechnet hat so ist das sein problem. er muss ihm sogar den vereinbarten inzahlungsnahme preis ausbezahlen.
dauert der rechtsstreit länger(über 3monate) so steht dem käufer sogar eine verzinsung der knapp 10000euro zu, denn der verkäufer hat ja in der zeit einen geldwerten vorteil gehabt.



gruss carlos


[Beitrag von carlos0815 am 23. Nov 2008, 12:47 bearbeitet]
sound56
Hat sich gelöscht
#40 erstellt: 23. Nov 2008, 12:31
Hi

genau genommen gibt es mehrere Varianten:

1. Neugerät, im Originalkarton, ungeöffnet

2. Ausstellungsgerät, nur ausgepackt und ins Regal gestellt

3. Vorführteil, wird nur im Laden benutzt

4. Vorführteil, das auch zu Kunden geht

In der Regel weiß ja aber nur der Händler welches Gerät er von 2-4 verkauft wird, da muß man halt vertrauen, bzw. das Gerät genau unter die Lupe nehmen.

Ohne weitere Fakten durch den Themensteller kommen wir jetzt aber nicht weiter.
calli4u
Ist häufiger hier
#41 erstellt: 23. Nov 2008, 12:37
@ sound56

3&4 kommt wohl in Frage

calli4u
d-fens
Inventar
#42 erstellt: 23. Nov 2008, 12:43
Leider hat sich meine Vermutung bezüglich des Händlers aus HH bestätigt.
Arroganz, Überheblichkeit und Dreistigkeit gepaart miteinander.Das kann nur einer sein in HH.Leider.
Ich fürchte bei dem wird sich calli4u die Zähne ausbeissen.Mit reden kommt man da nicht weiter.
armindercherusker
Inventar
#43 erstellt: 23. Nov 2008, 12:45
Aber trotz der "Fakten" können wir hier nur unsere Meinungen und ggf. vorhandenen Kenntnisse beitragen.

"Rechtssicherheit" können wir hier allesamt nicht bieten.

Denn da irren ja selbst Anwälte manchmal - genau genommen fast jeder zweite _

Der Tenor hier ist ja : Deine "Rechts"-Position sieht "gar nicht so schlecht" aus.

( wobei die Situation an sich und insgesamt ja echt "bescheiden" ist - allein bezogen auf die nervenaufreibenden Gedanken etc. )

Gruß
Peter_H
Inventar
#44 erstellt: 23. Nov 2008, 12:46
Austeller, Vorführgeräte etc. sind keine Neugeräte und werden normal günstiger abgegeben (letztlich liegts aber am Laden).
Klar, WENN MAN GLÜCK HAT, dann bekommt man im Gegenzug einfach nur ein "einmal ausgepacktes Neugerät", das wenige Tage alt ist und dann könnte man den Punkt, ob das nun ein Neugerät ist durchaus diskutieren.

Aber andererseits, wie lange stehen die Geräte rum, wieviele Wochen knallt da im Schaufenster die Sonne schon drauf (wirkt sich u.U, ja nicht nur optisch auf die Geräte aus). Wieviele "Grapsche-Finger" haben an den Schaltern und Reglern schon grobmotorisch rumgenoddelt (gerade in den gängigen Märkten) oder wieviel Staub hat das Dingens schon in sich aufgenommen?!?

Das sind alles Unsicherheiten, die mich von Vorführgeräten fernhalten - entscheide ich mich aber für so ein Gerät, dann erwarte ich ob des Risikos einfach einen günstigeren PReis. Und da kommts natürlich auf die Beurteilung von Gerät und Händler an, ob ich mit einem Preis nahe des Neupreises leben kann - klar hat man auch auf Vorführer/Austeller Garantie, aber die macht auch wenig Freude, wenn man diese dann (evtl. soger mehrmals) auch einfordern muß.

Letztlich ist ein Vorführer/Austeller-Preis reine Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Interessent und jeder muß selbst wissen, was das einem Wert ist.

Einen Aussteller/Vorführer als NEUGERÄT verkauft zu bekommen ist aber schlichtweg Augenwischerei und grenzt meines Erachtens an Betrug - der Verkäufer muß den Käufer auf so etwas hinweisen!
sound56
Hat sich gelöscht
#45 erstellt: 23. Nov 2008, 12:48
hi calli4u

Ohne weitere Information zu der Inzahlungsnahme wirst du hier unter Umständen falsch beraten.

Wenn du z.B. einen guten Preis dafür verrechnet bekommen hast, dann geht das mit den neuen Teilen eventuell in Ordnung.
carlos0815
Inventar
#46 erstellt: 23. Nov 2008, 12:58

Peter_H schrieb:

Einen Aussteller/Vorführer als NEUGERÄT verkauft zu bekommen ist aber schlichtweg Augenwischerei und grenzt meines Erachtens an Betrug


das grenzt nicht an betrug,das ist betrug

ausserdem sind geräte im werte von knapp 10000euro kein billig kram und da will man auch keine kompromisse eingehen.

wenn ich an deiner stelle wäre calli,
ich würde mir einen anwalt(eine rechtsschutzversicherung vorrausgesetzt) nehmen und auf grund eines erheblichen mangels und betrugsversuch vom kauf zurück treten.
für den originalen preis bekommst du auch anders wo deine geräte.

ich kann mir richtig vorstellen wie es in dir brodelt und du am liebsten den kerl auf den mond schiessen köntest

ich hoffe das alles gut für dich ausgehen wird.
ich drücke dir mal beide daumen

gruss carlos
calli4u
Ist häufiger hier
#47 erstellt: 23. Nov 2008, 13:00
@ sound 56,

ich habe 5000,-Eur. angerechnet bekommen.

NP von dem Gerät 21.000,-Eur. !


calli4u
carlos0815
Inventar
#48 erstellt: 23. Nov 2008, 13:04

sound56 schrieb:

Wenn du z.B. einen guten Preis dafür verrechnet bekommen hast, dann geht das mit den neuen Teilen eventuell in Ordnung.


das ändert nichts an der tatsache das es kein neugerät war wie es im kaufvertrag deklariert war.
betrug ist betrug egal was er für die inzahlungsnahme verrechnet hat.
das hätte der verkäufer alles im kaufvertrag schriftlich fixieren müssen, aber so nicht, egal was da verrechnet wurde.


gruss carlos


[Beitrag von carlos0815 am 23. Nov 2008, 13:06 bearbeitet]
sound56
Hat sich gelöscht
#49 erstellt: 23. Nov 2008, 13:05
wie alt??
lumi1
Hat sich gelöscht
#50 erstellt: 23. Nov 2008, 13:05
Na, ich weiß nicht, was es für ein Gerät war.
Aber ich kenne das Geschäftsgebahren bei Inzahlungnahmen von etlichen Händlern (gut, verdienen müssen und wollen sie auch).

Daher hättest Du bei Privat-Verkauf evtl. mehr rausgeschüttelt, und dann einfach wo ein neues, original verpacktes Gerät gekauft.

Aber egal, es wurde tatsächlich schon alles gesagt, und es gibt wirklich nur zwei Möglichkeiten:

1.
Lehne Dich zurück, finde Dich damit ab, und geniesse einfach Musik.
2.
Mache das (Verbraucherschutz, Anwalt, etc.), was hier viele sagten, auch ich.

Ob es den Aufwand wert ist, mußt und kannst nur Du selbst entscheiden.

MfG.
carlos0815
Inventar
#51 erstellt: 23. Nov 2008, 13:32

calli4u schrieb:


Doch zu Hause stelle ich fest,das es sich bei dem teureren Gerät um das Vorführmodell aus dem Laden handelt!!

Ich habe es daran erkannt,weil der Abdruck vom Preisschild noch deutlich zu erkennen war.

Und die Batterien für die FB waren bis 2006 verwendbar!!!

Wie alt ist dann das Gerät???




hallo calli,

kannst du mal bilder von dem gerät einstellen??
und vom kaufvertrag wobei du natürlich deinen und den händlernamen unkenntlich machst!


gruss carlos
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