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Leihgerät beschädigt, welche Versicherung zahlt?+A -A |
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Autor |
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schnuffibaerbun
Stammgast |
#1 erstellt: 06. Dez 2011, 14:31 | |||||
Hallo, hatte diese Tage ein Leihgerät aus einem HiFi-Laden zum Testen. Ich gehe natürlich mit solchen Sachen um wie mit rohen Eiern, aber beim Aufbau bin ich versehentlich mit meinem Bluray-Player an die Front des Verstärkers gestoßen und der hat jetzt einen schönen Kratzer... Wahrscheinlich ein Fall für die private Haftpflicht, aber wie formulieren??? Geliehene Sachen sind glaube ich nicht abgedeckt. Danke für Eure Hilfe Schnuffibaerbunny [Beitrag von schnuffibaerbun am 06. Dez 2011, 16:13 bearbeitet] |
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mackimessa
Stammgast |
#2 erstellt: 06. Dez 2011, 14:39 | |||||
Immer bei der Wahrheit bleiben ! Sachkundig machen ob dieser Fall nicht von der Versicherung des Händlers abgedeckt wird. Falls nicht deklariere dies als Probe Kauf, was es ja auch war - denke ich mal- ohne eine Kaufabsicht leiht man sich ja nix aus - und dann ist es ja dein Eigentum auf Widerruf zwar, aber dennoch dein Besitz...wenn das geht unbedingt Kaufvertrag abschliessen - ab Ausleihdatum !!!! ABER - ich bin kein Rechtsanwalt ! |
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schnuffibaerbun
Stammgast |
#3 erstellt: 06. Dez 2011, 14:47 | |||||
also es war auch eine Art Testkauf mit offizieller Rechnung usw. Bei Eigentum gehe ich wohl komplett leer aus denn da zahlt wohl die Versicherung erst rech nicht. Das Gerät geht wieder zurück und ich nehme ein anderes und möchte aber nicht , dass der Händler auf den Kosten sitzen bleibt. Er ist mir bei der Rücknahme eh schon entgegen gekommen. Ausserdem: was heißt immer bei der Wahrheit bleiben. Die schließen so viele Leistungen aus, dass man sich eigentlich fragt, wofür man überhaupt eine solche abschließt. Gruss [Beitrag von schnuffibaerbun am 06. Dez 2011, 15:06 bearbeitet] |
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Alex-Hawk
Inventar |
#4 erstellt: 06. Dez 2011, 14:54 | |||||
Sowas zu denken ist eine Sache. Es hier in einem öffentlichen Forum zu schreiben ist ... Du bewegst Dich auf dünnem Eis. Stichwort: Versicherungsbetrug. Jeder, der Dir hier "Ratschläge" gibt, macht sich gegebenenfalls selbst strafbar wegen Beihilfe. Natürlich ist das ganz ne ärgerliche Sache. Vielleicht hat der Händler tatsächlich eine entsprechende Versicherung. Wenn der Händler ansonsten nicht auf den Kosten sitzen bleiben soll, dann sollte der Verursacher den Schaden übernehmen. |
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dr.dimitri
Stammgast |
#5 erstellt: 06. Dez 2011, 15:03 | |||||
Hi, nachdem ich bei einer dieser schrecklichen Versicherungsgesellschaften arbeite, kann ich Dir nur sagen, dass in unserer Privathaftpflicht auch geliehende, bewegliche Gegenstände bis 7500Euro eingeschlossen sind. Falls das bei Deiner Police anders ist (hast schon in den Bedingungen nachgesehen oder vermutest Du es nur?), solltest Du dich evtl. mal informieren, ob es etwas gibt, dass eher deinen Bedüfnissen entspricht.
Beihilfe wegen was? Sind die Hobbyjuristen wieder unterwegs? Dim |
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schnuffibaerbun
Stammgast |
#6 erstellt: 06. Dez 2011, 15:09 | |||||
danke für Deinen Tipp, werde mal nachschauen, was bei mir alles abgedeckt ist. und im Übrigen habe nach wie vor keine Skrupel gegenüber Versicherungen. Jeder der sich aufgrund dieser Aussage irgendetwas zusammen reimt, ist selbst schuld... |
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dr.dimitri
Stammgast |
#7 erstellt: 06. Dez 2011, 15:16 | |||||
Dass musst Du selbst für Dich entscheiden. Nur muss Dein Händler da mitspielen, denn Du bist ja Eigentümer der Sache. Weder wird irgendeine Versicherung des Händlers für bereits verkaufte und anschließend beschädigte Ware aufkommen, noch wird Deine Versicherung dafür gerade stehen, wenn Du Dein Eigentum kaputt machst. Dim |
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schnuffibaerbun
Stammgast |
#8 erstellt: 06. Dez 2011, 15:20 | |||||
schon, aber die Idee war ja, dass das Gerät offiziell nur ausgeliehen war und auch wieder an den Händler zurück geht. Also: geliehen... |
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Alex-Hawk
Inventar |
#9 erstellt: 06. Dez 2011, 15:22 | |||||
Solche abfälligen Kommentare solltest Du stecken lassen... Beihilfe kann man auch "geistig" leisten, wenn man einem Betrüger den "richtigen" Weg aufzeigt.
Bei solchen eindeutigen Aussagen muss ich nicht zwischen den Zeilen lesen. Du willst die Versicherung täuschen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen und so das Vermögen der Versicherung beschädigen. Eigentlicher Verursacher des Schadens bist schließlich Du. Wenn die Versicherung den konkreten Sachverhalt nicht abdeckt, dann ist das Pech für Dich. Ich will hier nicht den Moralapostel spielen. Ich halte es nur für selten dämmlich, sowas hier ganz öffentlich zu diskutieren. Im Gegensatz zu Dr. Schlaumeier bin ich übrigens tatsächlich Rechtsanwalt... |
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schnuffibaerbun
Stammgast |
#10 erstellt: 06. Dez 2011, 15:55 | |||||
also betrügen will hier schon mal niemand. wenn ich in einem Laden etwas beschädige, wieso sollte meine Haftpflicht dann nicht für den Schaden aufkommen? Wieso sollte der Ladenbesitzer das seiner Versicherung melden müssen? Er ist doch für den Schaden nicht verantwortlich. [Beitrag von schnuffibaerbun am 06. Dez 2011, 15:58 bearbeitet] |
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dr.dimitri
Stammgast |
#11 erstellt: 06. Dez 2011, 15:58 | |||||
Das ist genau der Punkt. Du hast nicht im Laden fremdes Eigentum beschädigt, sondern warst bereits Eigentümer. Zumindest hab ich das aus Deinen Schilderungen entnommen. Dim PS: Sorry für den "Hobbyjuristen". Hätte nicht sein müssen, da hast Du recht. [Beitrag von dr.dimitri am 06. Dez 2011, 16:00 bearbeitet] |
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Alex-Hawk
Inventar |
#12 erstellt: 06. Dez 2011, 16:08 | |||||
Geht in Ordnung.
Das liefe dann über Deine Haftpflicht. Nach den Angaben erfolgte die Beschädigung aber nicht im Laden.
Bis jetzt ging es nur um eine Leihe und keinen Kauf auf Probe. Eigentümer wäre dann die ganze Zeit der Händler. Du solltest einfach herausfinden, ob Deine Haftpflicht auch bei geliehenen Sachen eintritt. Nach den Aussagen von Dimitri ist das ja durchaus möglich. Vielleicht hat der Verkäufer selbst eine entsprechende Versicherung. Ist durchaus wahrscheinlich bei einem Händler, denn das wäre sonst ein erhebliches Risiko. Wenn keine Versicherung greift, dann ist das natürlich Pech. Entweder für Dich oder den Händler. |
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schnuffibaerbun
Stammgast |
#13 erstellt: 06. Dez 2011, 16:11 | |||||
im Übrigen: nachdem Versicherungen in Ihrem Kleingedruckten immer mehr Fälle ausschließen, in denen sie bezahlen müssen muss sich niemand wundern, daß man evtl. seitens der VN zu anderen Mitteln greift. Und ich könnte diese Vorgehensweise sogar verstehen. Ich glaube, wir wissen alle, dass sich Versicherungen winden, wo es nur geht. Und bitte jetzt hier keine Posts von wg. das stimmt so nicht blablabla... Mehr möchte ich zu diesem Thema nicht sagen. |
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dr.dimitri
Stammgast |
#14 erstellt: 06. Dez 2011, 16:16 | |||||
Das hatte ich anders gelesen, denn immerhin war ja die Rede von
Dim |
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Alex-Hawk
Inventar |
#15 erstellt: 06. Dez 2011, 16:38 | |||||
Das ist ja wirklich ne verwirrende Sache. Erstmal müsste geklärt werden, ob nun Kauf oder Leihe. Dazu gibt es widersprüchliche Angaben.
Natürlich. Das liegt leider in der Natur der Sache. Allerdings sollte man nicht gleiche alle Versicherungen über einen Kamm scheren... Mir ging es bei allem Verständnis für die konkrete Situation einfach nur um einen Hinweis auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen. |
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schnuffibaerbun
Stammgast |
#16 erstellt: 06. Dez 2011, 17:02 | |||||
das weiß ich, danke auch dafür und natürlich will keiner irgendjemand betrügen. Man fragt sich natürlich schon, für was man eigentlich eine Haftpflicht hat, wenn sie dann doch nicht einspringt... Und Fakt ist auch, dass einem gerade die Versicherungsmakler oft sogar sagen, wie man formulieren soll, damit auch wirklich bezahlt wird... und bitte jetzt nicht wieder: ja, das machen dann aber nur die unseriösen und von wg. auch hier wieder BETRUUUG!!! kann man sehen wie man will. Auch mir hat vor über 20 Jahren schon mein damaliger Versicherungsagent die Formulierung diktiert, damit es auch mit der Versicherung klappt... |
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dr.dimitri
Stammgast |
#17 erstellt: 06. Dez 2011, 19:38 | |||||
Das ist schon klar, nur sollte man seine Absichten nicht unbedingt im Internet posten Und was deine Policen betrifft: Schau dir einfach mal an, was die Konkurrenz bietet. Der Einschluss von grober Fahrlässigeit, von Gefälligkeitsdiensten und Gegenständen die geliehen etc. sind, ist heute nichts abstruses mehr. Natürlich monatlich kündbar und ohne Aufschlag wenn man nicht ein Jahr im Voraus zahlt. Dim |
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