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Pigpreast
Inventar
#7810 erstellt: 01. Dez 2018, 19:27
Mus wird noch gekocht, oder?
Peter_Wind
Inventar
#7811 erstellt: 01. Dez 2018, 19:57
...das ist nicht der Punkt, Apfelmark kann man auch kochen ...
voicescrambler
Gesperrt
#7812 erstellt: 01. Dez 2018, 20:21
Ist Apfelmus eine Speise, die man aus Apfelmark herstellt, indem man es würzt und evtl. süßt?
Peter_Wind
Inventar
#7813 erstellt: 01. Dez 2018, 20:32
Apfelmus ist im Gegensatz zum Mark gesüßt ...

Du bist ...
voicescrambler
Gesperrt
#7814 erstellt: 01. Dez 2018, 23:33
Da wurde jemand in einer hohlen Gasse erschossen.

Wann etwa war das, und welchen Beruf hatte das Opfer?
Z25
Hat sich gelöscht
#7815 erstellt: 01. Dez 2018, 23:37
1200 und. Vogt war der....
voicescrambler
Gesperrt
#7816 erstellt: 01. Dez 2018, 23:42
hm, halb ja und halb daneben. Wie viel ist "und"?
Z25
Hat sich gelöscht
#7817 erstellt: 02. Dez 2018, 00:11
32 etwa....
voicescrambler
Gesperrt
#7818 erstellt: 02. Dez 2018, 11:36
das ist mehr als ein Menschenleben daneben, ich hoffe es ist ok, wenn ich es trotzdem gelten lasse ?

Peter_Wind
Inventar
#7819 erstellt: 02. Dez 2018, 11:38
Der Fragesteller entscheidet ...
Z25
Hat sich gelöscht
#7820 erstellt: 02. Dez 2018, 11:57
Wie hoch ist das Verhältnis von Melasse- zu Zuckerrohrdirektsaftrum in der weltweiten Produktion?
cesmue
Inventar
#7821 erstellt: 02. Dez 2018, 12:13
10 zu 1
Z25
Hat sich gelöscht
#7822 erstellt: 02. Dez 2018, 13:02
Schon sehr nah dran...... 95% aus Melasse, Rest Rhum agricole....... Tinky, Du darfst.
cesmue
Inventar
#7823 erstellt: 05. Dez 2018, 21:11
Sorry, habs vergessen.

Bis 2018 waren wieviele der 45 US-Präsidenten auch Freimaurer?
kölsche_jung
Moderator
#7824 erstellt: 05. Dez 2018, 21:17
42...
cesmue
Inventar
#7825 erstellt: 05. Dez 2018, 21:21


diesmal nicht.


[Beitrag von cesmue am 05. Dez 2018, 21:22 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#7826 erstellt: 05. Dez 2018, 21:24
... dann hast du die falsche Frage gestellt... die Antwort ist ja richtig
Z25
Hat sich gelöscht
#7827 erstellt: 05. Dez 2018, 21:46
Guido_2911
Inventar
#7828 erstellt: 05. Dez 2018, 23:15
Alle?
MOS2000
Inventar
#7829 erstellt: 06. Dez 2018, 00:30
Damit die bedeutungsschwangeren Zahlen komplett sind sag ich noch -
23

Liebe und Grüße
MOS2000
cesmue
Inventar
#7830 erstellt: 06. Dez 2018, 06:19
Es waren 14 und ich gebe frei .
robomobil
Inventar
#7831 erstellt: 06. Dez 2018, 06:39
Frühes Aufstehen hat auch Vorteile, ich grätsche hier mal rein:

Welche Strafe steht in Deutschland auf Gefängnisausbruch?
JULOR
Inventar
#7832 erstellt: 06. Dez 2018, 07:53
Gefängnis.
Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren, schätze ich.
Z25
Hat sich gelöscht
#7833 erstellt: 06. Dez 2018, 07:56
Bestimmt weniger....
gammelohr
Inventar
#7834 erstellt: 06. Dez 2018, 08:02
Das ist keine Straftat hier.
HiFiKarol
Inventar
#7835 erstellt: 06. Dez 2018, 08:03
Also sinnvoll fände ich das Doppelte der zum Ausbruchszeitpunkt noch abzusitzenden Zeit.
Allerdings sind wir in Deutschland von daher wird es wohl nur ne Bewährungsstrafe sein...
robomobil
Inventar
#7836 erstellt: 06. Dez 2018, 08:27
Nebelhoggel hats.

Gefängnisausbruch ist in Deutschland nicht strafbar, da der Inhaftierte nur versucht, sein im Grundgesetzt verbrieftes Recht auf Freiheit wahrzunehmen.

Sachbeschädigungen beim Ausbruch werden allerdings geahndet und üblicherweise auch Diebstahl der Gefängniskleidung.

Bitte weiter...
gammelohr
Inventar
#7837 erstellt: 06. Dez 2018, 08:30
Ich weiss nix, wer will darf weiter machen.
kölsche_jung
Moderator
#7838 erstellt: 06. Dez 2018, 08:41
... interessante Rechtsansichten hier ... machen wir damit einfach weiter ...

Wie war die (langfristige/kurzfristige) Entwicklung der Fallzahlen betreffend Einbruchsdiebstahl in Privatwohnungen vor der deutlichen Gesetzesverschärfung (Anhebung der Mindeststrafe von 6 Monaten auf 1 Jahr Freiheitsstrafe in 2017)?
HiFiKarol
Inventar
#7839 erstellt: 06. Dez 2018, 08:41

robomobil (Beitrag #7836) schrieb:
Gefängnisausbruch ist in Deutschland nicht strafbar, da der Inhaftierte nur versucht, sein im Grundgesetzt verbrieftes Recht auf Freiheit wahrzunehmen.

Was ein Bullshit! Ernsthaft !?
Das heißt wenn ein Mörder (also offensichtlich jemand der nicht so viel von Grundrechten hält) aus dem Gefängnis ausbricht, ist das ok, weil es sein Grundrecht auf Freiheit einschränkt !?
Z25
Hat sich gelöscht
#7840 erstellt: 06. Dez 2018, 08:43
Vermutlich hat die Gesetzesverschärfung nichts gebracht und die Zahlen steigen.....
Edit. Oder aber anders, sie fielen sowieso und man fragt sich, wozu verschärft wurde.


[Beitrag von Z25 am 06. Dez 2018, 08:43 bearbeitet]
HiFiKarol
Inventar
#7841 erstellt: 06. Dez 2018, 08:47
Gefragt ist nach der Entwicklung VOR der Verschärfung...
Logisch wäre ein Anstieg der Einbruchsddelikte. Allerdings wäre das zu einfach für die F rage.
Da ein Abfall wohl zu krass wäre tippe ich auf war grob konstant...
volvo740tius
Inventar
#7842 erstellt: 06. Dez 2018, 08:56
Ich denke mal, die Zahlen waren stark rückläufig und man versetzt dem Einbruchdelikt durch die Anhebung der Strafe nun den Todesstoß.
kölsche_jung
Moderator
#7843 erstellt: 06. Dez 2018, 09:11

Z25 (Beitrag #7840) schrieb:
... Oder aber anders, sie fielen sowieso und man fragt sich, wozu verschärft wurde.

... richtig ... mehr dazu kann man in den jährlich veröffentlichten BKA-Statistiken (=Primärquelle) nachlesen ...

nach einem Anstieg bis 2015 (was übrigens mit Stellenstreichungen bei den Ermittlungsbehörden zu tun habe könnte) sanken die Zahlen
langfristig gesehen befanden wir uns in den 2010ern deutlich unter den 1990ern ... und das obwohl es in den 90ern signifikant weniger Haushalte gab ...

Die übliche Gegenrede, die PKS sage nur "die halbe Wahrheit" (Hellfeld/Dunkelfeld) verfängt bei Wohnungseinbruch übrigens nicht ... Wohnungseinbrüche w werden auch aufgrund von Versicherungsbestimmungen nahezu immer angezeigt


volvo740tius (Beitrag #7842) schrieb:
Ich denke mal, die Zahlen waren stark rückläufig und man versetzt dem Einbruchdelikt durch die Anhebung der Strafe nun den Todesstoß. :Y

wie gut eine abstrakte Straferhöhung wirkt, zeigen die Falllzahlen der Tötungsdelikte trotz Todesstrafe in den jeweiligen Rechtsordnungen
Z25
Hat sich gelöscht
#7844 erstellt: 06. Dez 2018, 11:45
Ich habe gerade keine Frage parat und bin dann auch unterwegs. Gebe frei.
Pigpreast
Inventar
#7845 erstellt: 06. Dez 2018, 11:45

HiFiKarol (Beitrag #7839) schrieb:
Was ein Bullshit! Ernsthaft !?

Jo. Alles andere wäre wie: "Du kriegst jetzt eine Ohrfeige zur Bestrafung. Und wenn Du dabei weg zuckst, bekommst Du noch eine extra."


Das heißt wenn ein Mörder (also offensichtlich jemand der nicht so viel von Grundrechten hält) aus dem Gefängnis ausbricht, ist das ok, weil es sein Grundrecht auf Freiheit einschränkt !?

Erstens hat er das Grundrecht grundsätzlich, ganz unabhängig davon, ob er selber etwas davon hält. Er hat durch die Tat nicht sein grundsätzliches Recht auf Freiheit verwirkt. Es wird ihm zur Strafe nur die Freiheit selbst entzogen.

Zweitens ist es natürlich nicht ok, wenn er ausbricht. Die ursprüngliche Strafe muss vollzogen werden. Dafür sorgt der Staat aber anderweitig, als die Flucht an sich unter Strafe zu stellen.

Ok, wird zu viel und vielleicht auch zu politisch. Aber wer Interesse hat: Gerne PM.


[Beitrag von Pigpreast am 06. Dez 2018, 15:59 bearbeitet]
HiFiKarol
Inventar
#7846 erstellt: 06. Dez 2018, 12:04

Pigpreast (Beitrag #7845) schrieb:
Ok, wird zu viel und vielleicht auch zu politisch. Aber wer Interesse hat: Gerne PM.

Danke für das Angebot, aber ich glaube das schadet meiner Gesundheit, ich würd mich nur zu sehr drüber aufregen.
Beaufighter
Inventar
#7847 erstellt: 07. Dez 2018, 13:07
Vielleicht darf dazu erwähnt werden, dass der Ausbrecher für die Schäden die er beim Ausbruch anrichtet zur Verantwortung gezogen wird. Ohne Strafe bleibt es nur wenn er nix kaputt macht, oder den Schaden begleicht so dass keine Anzeige wegen Sachbeschädigung auf ihn zu kommt.
Wenn er dabei einen Menschen tötet, verletzt oder nötigt sitzt er garantiert länger.

Gruß Beaufighter


[Beitrag von Beaufighter am 07. Dez 2018, 13:08 bearbeitet]
Pigpreast
Inventar
#7848 erstellt: 07. Dez 2018, 13:36
Vollkommen richtig. Wenn er beim Ausbruch eine Straftat begeht, wird er nach den entsprechenden Paragraphen im StGB bestraft. Da man aus einer Strafvollzugsanstalt in aller Regel nicht einfach so herausspazieren kann, wird eine Flucht auch selten ohne Begehen einer Straftat möglich sein. Aber es gibt im StGB keinen eigenen Paragraphen "Gefängnisausbruch".


[Beitrag von Pigpreast am 07. Dez 2018, 13:39 bearbeitet]
Peter_Wind
Inventar
#7849 erstellt: 07. Dez 2018, 13:37
Wie wäre es mit einer neuen Frage
HiFiKarol
Inventar
#7850 erstellt: 07. Dez 2018, 13:40

Pigpreast (Beitrag #7848) schrieb:
Es gibt im StGB keinen eigenen Paragraphen "Gefängnisausbruch".

Wäre das nicht im weitesten Sinne "Widerstand gegen die Staatsgewalt" oder so? Gibt's das in DE überhaupt?
JULOR
Inventar
#7851 erstellt: 07. Dez 2018, 13:53
@Hifikarol: Sowas dachte ich auch schon, oder „sich der Festnahme widersetzen“. Wobei letzteres keine Straftat ist, wenn man niemanden verletzt o.ä.
Ist wohl eher wie Weglaufen.


[Beitrag von JULOR am 07. Dez 2018, 13:54 bearbeitet]
Peter_Wind
Inventar
#7852 erstellt: 07. Dez 2018, 13:58
Das haben wir mit dem nicht strafbaren Ausbruch doch schon durch ...
„sich der Festnahme widersetzen“

...er ist schon festgenommen ... ansonsten zu deinem Text ... Widerstand gegen ??? k_j weiß es bestimmt.


Peter_Wind (Beitrag #7849) schrieb:
Wie wäre es mit einer neuen Frage :?


[Beitrag von Peter_Wind am 07. Dez 2018, 14:01 bearbeitet]
Pigpreast
Inventar
#7853 erstellt: 07. Dez 2018, 14:03
Es gibt § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Wenn sich der Flüchtende bei der Flucht dessen schuldig macht, wird er dementsprechend bestraft. Wenn nicht, dann nicht.


[Beitrag von Pigpreast am 07. Dez 2018, 14:04 bearbeitet]
offel
Hat sich gelöscht
#7854 erstellt: 07. Dez 2018, 15:13

Peter_Wind (Beitrag #7849) schrieb:
Wie wäre es mit einer neuen Frage :?


Mach ich ma...

was leichtes,
Wer hat den Mauerbau der DDR, zur damaligen Zeit befohlen ?
HiFiKarol
Inventar
#7855 erstellt: 07. Dez 2018, 15:19
Niemand!
Keiner hatte doch die Absicht eine Mauer zu errichten.
Guido_2911
Inventar
#7856 erstellt: 07. Dez 2018, 15:52
Nikita Chruschtschow
offel
Hat sich gelöscht
#7857 erstellt: 07. Dez 2018, 17:29
War ein Deutscher ...1961


[Beitrag von offel am 07. Dez 2018, 17:29 bearbeitet]
Z25
Hat sich gelöscht
#7858 erstellt: 07. Dez 2018, 17:31
Walther Ulbricht, denke ich.
kölsche_jung
Moderator
#7859 erstellt: 07. Dez 2018, 17:44
mW haben das seinerzeit Chruschtschow und Ulbricht beschlossen, wobei die Russen eigentlich nicht unbedingt wollten
"Bauleiter" war mE der Erich...
Pigpreast
Inventar
#7860 erstellt: 07. Dez 2018, 18:15
War es nicht eher so, dass die DDR eigentlich nicht wollte, die Russen aber gesagt haben: "Wenn ihr das Problem nicht in den Griff kriegt, müsst ihr halt eine Mauer bauen." In einer Doku wurde zumindest mal gesagt, dass der berühmte Satz: "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten", gar nicht so sehr als Lüge zur Beschwichtigung der Bevölkerung gedacht war, sondern vielmehr als versteckte Botschaft an die Russen.
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