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Lutsprecher beschädigt , soll aber beide Zahlen+A -A |
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Autor |
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sabian12
Schaut ab und zu mal vorbei |
10:09
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#1
erstellt: 16. Jul 2020, |
Hallo! ich habe einen Lautsprecher von einem Onlinehändler beschädigt, der Verlangt aber das ich beide Lautsprecher bezahlen soll, da er die LS beim Großhändler nur Paarweise bekommt.Habe Recherchiert , das Stimmt die Verkaufen nur Paarweise. Welcher Anwalt unter euch kann mir da Rechtsauskunft geben ob das zulässig ist?? Danke!! |
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Jockel100
Hat sich gelöscht |
10:32
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#2
erstellt: 16. Jul 2020, |
na wenn du ein intaktes paar gekauft hast und das nun zurückgeben willst sollte es doch wohl selbstverständlich sein das das nur funktioniert wenn die ware in genau so einwandfreiem zustand ist wie du sie bekommen hast ![]() dafür brauch ich keinen anwalt ![]() wie würdest du das sehen wenn du der verkäufer wärst? ![]() |
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*soundOFmusic*
Ist häufiger hier |
12:54
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#3
erstellt: 16. Jul 2020, |
Grundsätzlich musst du du den Händler in dem Fall schadlos halten und ihm somit jeglichen erlittenen Schaden oder Entfall ebenso wie zusätzlich entstandene Kosten ersetzen. In der Regel sieht es so aus, dass Händler beschädigte bzw. unverkäufliche Ware einfach nicht mehr zurücknehmen wird und du die Ware in dem Fall behalten und natürlich auch bezahlt musst. Es kommt nicht zuletzt auch auf die Art des verursachten Schadens an und ob und mit welchem Aufwand dieser durch den Händler behoben werden kann, hauptsächlich aber darauf ob der Artikel für Ihn noch verkäuflich ist -bspw. als "Zweite Wahl"- und mit welchem Verlust. Dieser ist in jedem Fall zu ersetzen. Wegen der Zulässigkeit: wäre es denn für dich wohl zulässig, wenn dir der Händler ein beschädigtes Paar liefert und auf die volle Bezahlung der Lautsprecher durch dich besteht? ;-) [Beitrag von *soundOFmusic* am 16. Jul 2020, 12:55 bearbeitet] |
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