HIFI-FORUM » Stereo » Elektronik » lautstärke-schwankung | |
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lautstärke-schwankung+A -A |
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Autor |
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silybel
Neuling |
#1 erstellt: 03. Feb 2006, 14:05 | |
guten freitag aus der schweiz, habe ein problem mit einem älteren harman/kardon receiver. der hatte einen leisen brumm auf dem einen kanal, worauf ich ihn einem vintage-händler brachte, der ihn mir nach langem für reparierte (und für das ersetzen eines widerstandes das doppelte des maximal veranschlagten verlangte - rund 230 Euro!). nun hat sich seit neustem das problem ergeben, dass die lautstärke sich selbständig machte, d.h. plötzlich von leise auf sehr laut stieg. schliesslich wurde ein regeln überhaupt unmöglich. bevor ich mich nochmals von einem angeblich versierten bastler übers ohr hauen lasse, möchte ich fragen, ob jemand eine ahnung hat, was diese zeichen bedeuten und ob das eventuell selbst behoben werden könnte? danke für alle hinweise, s. |
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kore
Stammgast |
#2 erstellt: 05. Feb 2006, 18:12 | |
ohne den genauen schaltplan gesehen zu haben und ohne zu wissen welchen widerstand er ausgebaut und gewechselt hat, tippe ich auf eine kalte lötstelle, bei plötzlichen änderungen. du schreibst ein einstellvorgang sei auch nciht mehr möglich ? kann sein dass der widerstand dein poti quasi überbrückt, der möglichkeiten sind derer viele.. frage lieber mal nach wie lange der händler garantie auf seinen mist gibt. PS, in deutschland darf die rechnung auch nur um einen prozentual höheren betrag höher sein als der kostenvoranschlag (edit: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,1011827,00.html)? ich kenne die rechtsprechung in der schweiz nicht. ich würde sagen er hat dein gerät verschlechtert und soll nun dafür gradestehen. ansonsten frage lieber mal nach, ob jemnd eine gute reparaturwerkstatt in deiner nähe kennt. [Beitrag von kore am 05. Feb 2006, 18:22 bearbeitet] |
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richi44
Hat sich gelöscht |
#3 erstellt: 06. Feb 2006, 11:44 | |
Die schweizer Rechtsprechung geht auch von einer maximalen Abweichung von 10% aus. Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile. Die frage ist natürlich, was passiert, wenn man schon bezahlt hat. Sofern dies erst kürzlich (weniger als 30 Tage vermutlich) erfolgte, müsste es möglich sein, die Differenz wieder einzufordern. Nur ist dazu letztlich der Gang zum Gericht fast unvermeidlich. Und Du hast nicht viel davon, wenn Du recht bekommst, aber mangels Geld des Bastlers auf dem Schaden sitzen bleibst. Eigentlich gibt es praktisch an jedem grösseren Ort eine Gratis Rechtsberatung von der Gemeinde. Frag mal auf Deiner Gemeindekanzlei nach, wo Du gratis Auskunft zu Deinem Problem bekommst. Der betreffende Beamte (Notar) kann Dich sicher entsprechend beraten. Gruss aus der Ostschweiz Richi |
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