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Situation in der Veranstaltungsbranche+A -A |
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Autor |
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ohne_titel
Inventar |
#51 erstellt: 11. Apr 2013, 14:13 | ||||
wenn man bedenkt das sachen wie meisterzwang etc. in anderen brachen reihenweise fallen, glaube ich nicht das das ein weg ist. ich gebe dir recht, dass sachkundige leute für die sicherheit auf veranstaltungen sorgen sollten. warum ich mich nicht hinter ein mischpult stellen sollte, obwohl ich nie eine ausbildung genossen habe, wüsste ich jetzt aber nicht. im gegenteil, die breite ausrichtung des ausbildungsberufs verhindert sogar die spezialisierung auf ein bestimmtes thema oder gewerk. und was hilft mir jemand, der zwar sowohl ein m7cl als auch eine grandma bedienen kann, aber leider weder ahnung von gutem sound noch von gutem licht hat? |
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*xD*
Inventar |
#52 erstellt: 11. Apr 2013, 17:09 | ||||
So genau brauchst du diese Ausbildung bzw. deren Spezikfikationen nicht nehmen. Die Realität ist da ziemlich weit davon entfernt, was die IHK da verbreitet. Du lernst zwar in der Schule grundsätzlich "alles" (um genau zu sein, schneidet man alles mal kurz an), im Betrieb sieht das aber natürlich ganz anders aus. Ansonsten sind an den Berufsschulen auch eher die Freaks aus der Praxis als die stocksteifen Beamten am Dozieren.
Können wir uns darauf verständigen, "mittel", "groß" usw. wegzulassen und konkrete Zahlen zu nennen? Das sind sehr sehr dehnbare Begriffe. Und ansonsten, auch wenn es vielleicht sinnvoll wäre - deine Aussage ist falsch. Grundsätzlich ist weder für die Beaufsichtigung der Arbeiten noch für das selbstständige Arbeiten eine namentlich bestimmte Qualifikation erforderlich. Siehe BGV A1:
Wer ist nun also genau geeignet, um am Mischpult zu stehen? Grundsätzlich könnte man nun argumentieren, Leute, die mit den entsprechenden Vorschriften vertraut sind und genug Eigenverantwortung besitzen um diese auch einzuhalten - im Wesentlichen die TA Lärm und DIN 15905. Nach dieser Definition müsste man nun wahrscheinlich 90% aller Leute die aktuell Ton machen das Mischen verbieten. Grundsätzlich könnte man das Kennen der einschlägigen Vorschriften für alle Tätigkeiten heranziehen. Ich vermute, das wird mit Rücksicht auf Leute, die schon lange in der Branche stecken, so lax geregelt, da sich wohl die wengisten vorstellen können, eine entsprechende Prüfung abzulegen, wahrscheinlich auch weil sie gnadenlos durchfallen würden. Der "Verantwortliche für Veranstaltungstechnik" wird erst ab min. 50m² Szenenfläche nötig. Und das ist zunächst mal das Problem des Betreibers bzw. Auftraggebers. |
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Smiley2693
Stammgast |
#53 erstellt: 11. Apr 2013, 19:43 | ||||
Wie man das mit den Leuten am Pult auslegt ist in der Tat schwierig. aber alle Räumlichkeiten die Unter die Versammlungsstättenverordnung fallen: VstättVO § 40 ... (4) Bei Szenenflächen mit mehr als 100 m² und nicht mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5000 Besucherplätzen müssen beim Auf- oder Abbau von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 zumindest von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit abgeschlossener Berufsausbildung gemäß den einschlägigen verordnungsrechtlichen Ausbildungsvorschriften und mindestens drei Jahren Berufserfahrung wahrgenommen werden. ... |
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*xD*
Inventar |
#54 erstellt: 11. Apr 2013, 20:50 | ||||
Richtig. Aber wo hast du denn bei den üblichen Veranstaltungen bis 1000 Pax eine Bühne mit 100m² und mehr, sodass diese Regel zur Anwendung kommen würde? Die Szenenfläche hat nichts mit dem Zuschauerraum zu tun. |
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DB
Inventar |
#55 erstellt: 12. Apr 2013, 06:43 | ||||
Welch Glück, daß ich mit dieser Branche nichts mehr zu tun habe. MfG DB |
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gibson81
Stammgast |
#56 erstellt: 12. Apr 2013, 14:05 | ||||
...Und ich es nur als Hobby mache... Seit dem ich mich mit den BGV Vorschriften näher befasst habe bin ich auch sehr vorsichtig geworden. |
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*acoustics*
Stammgast |
#57 erstellt: 12. Apr 2013, 14:22 | ||||
...Und ich es hauptberuflich mache Muss aber zugeben, ich könnte mir nichts Schöneres vorstellen (außer vielleicht mir 5Millionen € auf Hawai sitzen und garnicht arbeiten müssen ). Aber wenn man es professionell macht dann geht in der Branche schon was, auch hauptberuflich. Das ganze nebenbei wie Casebau, Trucking, Studios und Probehallen ergibt sich ja dann irgendwann.
Genau richtig. Sieht man auch wenn man sich die Referenzen einer großen Firma anguckt und die Referenzen einer kleineren. Bei der Kleineren stehen viele Vereine, Dorfgemeinschaften, Schulen etc. bei der Größeren viele Firmen und Künstler. Das man manche Aufträge zu Freundschaftspreis macht ist aber natürlich auch selbstverständlich. ZB hatte ein Kind aus der Verwandschaft mal eine größere Schulfete, da hab ich dann eben mal 2 Techniker und ein kleines System kostenlos springen lassen. (Das die dann Werbung aufgehängt haben und ich dadurch 4 Folgeaufträge hatte muss man ja nicht gleich rausposaunen ) |
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Smiley2693
Stammgast |
#58 erstellt: 12. Apr 2013, 14:24 | ||||
Greift die Versammlungsstaettenverordnung nicht schon bei allen Hallen die mehr als 200 Besucher aufnehmen koennen? |
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light-Green_Apple
Inventar |
#59 erstellt: 12. Apr 2013, 16:05 | ||||
199 aufwärts, meine ich auch. |
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*xD*
Inventar |
#60 erstellt: 12. Apr 2013, 20:26 | ||||
Nein, 201 aufwärts (nach Definition mehr als 200 Besucher) Dann greift die Versammlungsstättenverordnung. Wie schon gesagt hat der Verantwortliche für VT aber damit erstmal nichts zu tun (erforderlich ab den beschriebenen Bedingungen), dazu ist das zunächst mal Sache des Veranstalters und nicht der beauftragten Technikfirma, es sei denn natürlich das wurde explizit so vereinbart. -> Meine Interpretation der Verordnungen. |
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DaRuLe2
Inventar |
#61 erstellt: 13. Apr 2013, 18:36 | ||||
Diese Diskussionen sind doch wirklich für die Katz... Es gibt in jeder Branche schwarze Schaafe... Aber mal Hand aufs Herz: Wenn ich mir so manche Freelancer anschaue, die den Beruf gelernt haben, im Bereich Sicherheit, Auftragssorgfalt etc. dann sind mir Leute lieber, denen ich die Sachen gezeigt habe, entsprechend auf die Verordnungen hinweise und ggfs. unterrichte bzw. denen die Sachen als Abendlektüre mitgebe usw lieber. Da weiß ich wenigstens, dass kein Safety etc. vergessen wird. Wenn ich mir anschaue, wie manche "Fach"leute kompensieren oder Traversen an Zelte "gehangen" werden wo definitiv keine Flugpunkte etc. vom Zeltbauer vorhanden sind usw...dann fragt man sich eben... Aber ob das nun aufm Bau ist, oder nen Trucker der Zeitung liest im Fernverkehr oder ne Metzgerei, die eben mit den bloßen Händen noch nen Stück Rohes Rindfleisch angefasst hat und verkauft und danach dann mein Leberkäsbrötchen belegt (ohne die Hände zu waschen)....Es ist eben einfach so... Wenn ich dann aber auch andere "Techniker" anschaue, die 70cm entfernt vom Publikum frei zugänglich ne Pyrostation bedienen und abfeuern...dann versteh ich was ihr meint! |
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ceny
Inventar |
#62 erstellt: 14. Aug 2014, 17:20 | ||||
Sehr gute und wichtige Dinge die hier stehen! #15: besser kann man es wohl nicht sagen. Sollte sich mal jeder "Va Techniker" hier durch den Kopf gehen lassen. Ich kann die Hobby Leute aber gut verstehen, am Anfang wollte ich auch immer größer, lauter und mehr pax. Jetzt geht es mir darum Va's von durchnittlich 300 pax, nur Disco, keine live Band abmischem, bis max. 500pax (2-3x im Jahr auch an die 800, aber mit anderer Firma zusammen) immer besser zu beschallen. 250pax macht mir am meisten Spaß, mit 4 18" geht es richtig rund, Equipment wird geschont und man ist "näher" am Puplikum. Grüße ceny |
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