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Kabelanschluss soll nach ueber 3 Jahren gesperrt werden, Unitymedia+A -A |
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Autor |
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#Chrissy#
Neuling |
#1 erstellt: 12. Dez 2013, 19:54 | |||||
Hallo zusammen, Ich hoffe hier weiß jemand Rat und ich habe die richtige Kategorie gefunden. Mein Problem ist, dass ich heute einen Brief von Unitymedia bekommen habe. Ich werde aufgefordert, einen Vertrag abzuschließen, ansonsten würde mein Kabelanschluss gesperrt. Melde ich mich bis zum 23.12 nicht, wird gesperrt. Mir wurde wohl vor einigen Tagen ein Brief geschickt, da muss ähnliches drin stehen. Habe es für Werbung gehalten und weggeschmissen. Bekomme regelmäßig Werbung von denen. Ich nutze diesen Anschluss seit über 3 Jahren und habe nie einen Vertrag mit jemandem abgeschlossen noch etwas bezahlt. Die damaligen Vermieter ( Mehrfamilienhaus wurde verkauft) haben nie etwas gesagt, dass für den Kabelanschluss seperat gezahlt werden muss. Ca ein Jahr nach Einzug ( nach Verkauf) stand das erste mal jemand von Unitymedia vor der Tür, der einen Vertrag abschließen wollte. Habe nichts unterschrieben, den Man nie wieder gesehen. Letztes Jahr klingelt wieder jemand von denen. Angeblich nutze ich einen Anschluss von denen, sollte zahlen sonst würde gesperrt. Habe dem Herrn gesagt, dass mir das neu wäre und ihm gesagt, dass das wohl in den Nebenkosten mit drin wäre. Er wollte dann nochmal wieder kommen, um den Mietvertrag zu sehen. Kam aber nicht. Hatte meinen (neuen) Vermieter angerufen, der behauptet, es wäre NICHT in den Nebenkosten enthalten, er würde auch nichts zahlen. Der Mietvertrag wurde mit den alten Besitzern abgeschlossen, habe ein Schreiben on denen bekommen, wonach die Verträge ihre Gültigkeit behalten. Lediglich die Zahlungen wurden an den Neuen überwiesen. Die anderen Mieter haben teilweise einen Vertrag mit Unitymedia. In meinem Mietvertrag steht:" Als Betriebskosten werden (...) folgende Kosten umgelegt: (...) Kosten für die Benutzung und Wartung eines Breitbandkabelanschlusses bzw. einer Gemeinschaftsantennenanlage oder einer Satellitenempfangsanlage" So, nun meine Fragen: Wer muss den Anschluss zahlen? Dürfen und können die den einfach sperren? Das wirkt alles seltsam, die kommen alle Jubeljahre vorbei und erzählen, aber es passiert nichts. Dieses Schreiben ist allerdings neu. Ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen, weiß echt nicht, was ich jetzt machen soll. Gruß Chrissy |
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dialektik
Inventar |
#2 erstellt: 12. Dez 2013, 21:35 | |||||
1. Ein Kabelanschluss muss bezahlt werden! 2. Dein aktueller Vermieter hat Dich darüber aufzuklären, was bitte "Benutzung" bedeuten soll. 3. Alle Posten der Nebenkosten müssen auch mit einem Betrag in den Abrechnungen belegt werden. 4. Wenn nun Dein Vermieter keine Gebühren an UM zahlt und Du meinst, Du würdest dies aber durch die NK, musst Du Dich mal beim Mieterschutz oder Anwalt beraten lassen. 5. FAKT: Ohne Kohle darf UM den Anschluss abdrehen.... |
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KuNiRider
Inventar |
#3 erstellt: 12. Dez 2013, 22:49 | |||||
Schön zusammengefasst von dialektik Vor allem Punkt 3 ist entscheident! Spätestens nach der ersten Anmahnung hättest du ganz klar tätig werden müssen und in der Nebenkostenabrechnug nachssehen müssen. Jetzt scheinheilg so tun, dass du nix gewusst hast, nützt nix! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Du hast dir ganz klar jahrelang eine Leistung erschlichen Wenn du jetzt nur einen Vertrag abschließen musst, kommst du noch sehr glimpflich davon - normal wäre die Nachzahlung samt Zinsen. |
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rura
Inventar |
#4 erstellt: 12. Dez 2013, 23:18 | |||||
Mir ist ein ähnlicher Fall persönlich bekannt. Rate dringend dazu einen Vertrag abzuschießen und gut ist. Sonst kann und sehr wahrscheinlich wird Unitymedia Nachzahlung für die letzten 3 Jahre fordern und wahrscheinlich auch Recht bekommen. In dem von mir bekannten Fall wurde dann ein Kabel Einzelanschluss mit Vertragsablauf über 12 Monate mit anschließender monatlicher Kündigungsfrist abgeschlossen und damit war die Sache vom Tisch. Das ist 8 Jahre her und mein/e Bekannte/er heute noch bei UM. Es war auch damals Unwissenheit, wobei der Vormieter UM hatte und der Eigentümer SAT. (Einliegewohnung) #Chrissy#, wenn du anhand Belägen nachweisen kannst das du einen UM Kabelanschluß monatlich mit der Miete bezahlst, bist er aus dem Schneider. Dann aber eine schriftliche Kopie an UM und die Sache sollte vom Tisch sein. |
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#Chrissy#
Neuling |
#5 erstellt: 12. Dez 2013, 23:41 | |||||
Danke, dann werde ich mal Sie Abrechnungen durchsehen. Lieber KuNiRider, ich tue nicht scheinheilig. Ich habe von denen bis auf diese beiden Briefe noch nie eine schriftliche Aufforderung bekommen. Der erste Typ, der hier stand, wollte einen Neuvertrag abschließen, da war keine Rede davon, dass der Anschluss den ich nutze von Unitymedia ist. Der zweite wollte am nächsten Tag wieder kommen, kam aber nie. Finde es seltsam, dass erst ein Jahr vergeht, bis denen einfällt dass da ja was war.... |
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rura
Inventar |
#6 erstellt: 13. Dez 2013, 00:07 | |||||
So ganz verstehe ich es aber auch nicht. Als der erste UM Mitarbeiter bei dir war, hat er dir doch die Sachlage erklärt. Und spätestens beim zweiten UM Mitarbeiter der bei dir war, musste dir alles klar sein, denn du schreibst ja selbst, dass
Spätestens hier hast du nun gewusst, dass du nichts für deinen Kabelanschluss bezahlst.Punkt. Und der von den Vormietern vorhandene UM Vertrag ist immer persönlich und überträgt sich doch nicht automatisch auf dich. Was würdest du sagen wenn du in eine Wohnung ziehst und du musst irgendeine Summe monatlich einer Firma bezahlen, bei denen du nichts abgeschlossen hast? Als Beispiel: Jeden Monat, ich übertreibe jetzt, kommt ein Tapezierer und will dir die Küche auf deine Kosten neu tapezieren, weil die Vormieter mit ihm darüber einen Vertrag gemacht haben? Würdest du das bezahlen? Ich bin also der Meinung, dass du gewusst haben musst das etwas nicht stimmt. UM hat es jetzt vorgezogen es schriftlich zu regeln, was auch nachvollziehbar ist. Denn irgendwie hört sich das zu mindesten mit dem zweiten UM Mitarbeiter doch recht komisch an. Naja, du wolltest unsere Meinung darüber und die hast du jetzt erhalten. Alles weitere liegt bei dir und UM. [Beitrag von rura am 13. Dez 2013, 00:08 bearbeitet] |
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#Chrissy#
Neuling |
#7 erstellt: 13. Dez 2013, 10:56 | |||||
Nein, so ganz klar ist mir das nicht. In den Betriebskosten enthalten ist die Benutzung eines Anschlusses, das wollte ich dem Herrn auch gerne am nächsten Tag zeigen. Der kam aber nicht wie vereinbart, schon reichlich unseriös, oder nicht? Dachte, das wäre eine Masche von denen, um Neuverträge abzuschließen. Sonst hätten die sich doch wohl früher mal gemeldet. Das ist ein Jahr her. Ob der Vormieter einen Vertrag mit denen hatte, weiß ich nicht. Kann mir einfach nicht vorstellen, dass das so seine Richtigkeit hat. |
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KuNiRider
Inventar |
#8 erstellt: 13. Dez 2013, 11:35 | |||||
Warum soll das nicht seine Richtigkeit haben? Fakt ist doch, dass du nichts für den Anschluss zahlst und dass es nicht in deinen Nebenkosten dabei ist. Und dass weist du seit längerem -> dass meinte ich mit scheinheilig! UM interessiert dein Verhältnis mit deinem Vermieter nicht die Bohne, denn du bist der Nutzer und somit zur Zahlung verpflichtet! Die Nachforderung + Zinsen + Bearbeitungsgebühr ist doch allerspätestens seit der ersten Aufforderung nach dem ersten Jahr ist doch völlig logisch und legitim, für mein Rechtsverständnis musst du kompl. seit deinem Einzug nachzahlen. Wie hast du es denn mit dem Strom und Telefon und Internet gemacht? Da musst du dich ja auch selber anmelden und kannst dich nicht darauf rausreden, dass das dein Vermieter nicht explizid gesagt hat! Wenn du der Meinung bist, es müsste von deinem Vermieter gezahlt werden, dann hättest du dich gleich mit ihm streiten müssen, dass er an UM zahlt! Du hast aber nichts getan, obwohl du genau gewusst hast, dass du im Unrecht bist Und dann mit der faulen Ausrede kommen, der Typ an der Tür war 'komisch' und ist nicht wiedergekommen ist extrem daneben |
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#Chrissy#
Neuling |
#9 erstellt: 13. Dez 2013, 12:14 | |||||
Es ist doch im Mietvertrag aufgeführt, dass die Kosten für Benutzung und Wartung in den Betriebskosten enthalten sind! Und wieso muss ich mich kümmern, wenn der Typ nicht zum Termin erscheint? Ist das meine Schuld? Die wollen keine Nachzahlung von mir, sondern ich soll jetzt einen Neukundenvertrag abschließen. Finde das ganz schön frech, was du mir hier unterstellst. Ich wollte nicht, dass mir hier jemand erzählt wie scheinheilig ich bin, sondern einen Rat. Wenn mir das alles so klar wäre, würde ich nicht in einem Forum nach Hilfe suchen. Ach, um deine Fragen zu beantworten: Klar habe ich Strom, Internet und Co selbst angemeldet. Genau wie in meiner ersten Wohnung, bei der der Kabelanschluss NICHT angemeldet werden musste, weil in der Miete enthalten. Als ich umgezogen bin, stand das selbe im Vertrag, wozu soll ich mich dann anmelden? [Beitrag von #Chrissy# am 13. Dez 2013, 12:25 bearbeitet] |
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KuNiRider
Inventar |
#10 erstellt: 13. Dez 2013, 13:06 | |||||
Damit ist doch alles glasklar, der Anschluss ist nicht in den Nebenkosten und du hast es gewusst! Punkt aus Ende! Spätestens nach diesem Telefonat hättest du tätig werden müssen, da kann es doch gar keine zwei Meinung geben! Das ist nicht frech von mir, sondern es ist einfach Fakt, dass du dich seit Jahren wissentlich um die Kabelgebühren drückst! Hast du hier jetzt Lob dafür erwartet? Zum Rat: Wenn UM jetzt nur einen Neuvertrag mit dir will, solltest du den ganz schnell annehmen, wenn das eine Stufe weiter geht, dann machen die auch die Nachzahlung geltend und du bist 1000€ zusätzlich los. Persönlich finde ich ja, UM sollte das grundsätzlich nachfordern, damit nicht die restliche Nutzergemeinschaft diese Kosten tragen muss. |
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hgdo
Moderator |
#11 erstellt: 13. Dez 2013, 13:20 | |||||
Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob der Kabelanschluss in der Miete oder in den Betriebskosten enthalten ist. Wenn der Kabelanschluss in der Miete enthalten wäre (was absolut unübliich ist), hättest du das Recht auf Kabelempfang ohne weitere Kosten. Bei den Betriebskosten erhältst du jährlich eine Abrechnung, in der die Kosten im Einzelnen genannt sind, z.B. Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Heizungswartung, Gartenpflege usw. und eben Kabelanschluss. Wenn der dort nicht genannt wird, hast du nichts bezahlt, ihn aber 3 Jahre lang (illegal) genutzt. Alles Weitere wurde bereits erläutert. |
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anakyra
Inventar |
#12 erstellt: 13. Dez 2013, 13:53 | |||||
Ich finde Ihr macht Euch das zu einfach. Fakt ist, irgendjemand muss den Anschluß bezahlen, das sehe ich ja auch relativ unstreitig (es geht nur um die Frage, wie lange zurück nachgefordert werden darf). Ich zitiere den TE:
Das bedeutet aber, dass es eindeutig nicht Sache des Mieters, also des TE ist, irgendwelche Verträge mit einem Kabelanbieter abzuschließen. Das macht nämlich lt. Vertrag der Vermieter. Der Vermieter darf sich die dabei entstehenden Kosten dann über die Betriebskosten der Wohnung vom Mieter zurückholen. Dafür ist es aber erforderlich, dass er diese Kosten auch in der Betriebskostenabrechnung geltend macht. Macht er dies nicht, ist das sein Problem, nicht das des Mieters. Nun kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen seine Abrechnung auch nachträglich korrigieren. Dafür gibt es bestimmte Fristen (die ich jetzt unwillig bin rauszusuchen ;)), verpasst er dies, kann er keine Forderung mehr an den Miter stellen. Dann heißt es schlicht "verpennt". Da ist der Vermieter in der Pflicht, nicht der Mieter. Wenn der nach dem Kauf seine Verträge nicht richtig liest, ist er selber Schuld. Unitymedia kann Nachforderungen hier daher nur an den Vermieter stellen. Dies auch nicht endlos rückwirkend, sondern genau drei Jahre ab Kenntnis der Tatsache, dass da was nachzufordern ist, das ist die normale zivilrechtliche Verjährungsfrist. In der jetzigen Situation würde ein Sperren des Kabelanschlusses theoretisch sogar zu einer Mietminderung berechtigen. Praktisch bringt es wohl nichts, weil es vermutlich nur gegen die anfallenden Gebühren aufzurechnen wäre. @TE: setz Dich mit Deinem Vermieter zusammen, wie es zukünftig geregelt wird. Ggfs. muss dazu der Mietvertrag geändert werden. |
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Passat
Inventar |
#13 erstellt: 13. Dez 2013, 14:59 | |||||
So ist es. Der Vermieter ist lt. Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter einen funktionierenden TV-Anschluß zur Verfügung zu stellen und die Kosten dafür werden über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Ich sehe da auch den Vermieter in der Pflicht. Und wenn es ein Mehrparteienhaus ist, sollte auch der Vermieter tätig werden, denn für Mehrparteienhäuser geben die Kabelanbieter z.T. erhebliche Rabatte, die sich nach der Zahl der Wohneinheiten richten. Das ist dann für die Mieter billiger als wenn sie einen Einzelvertrag abschließen. Merkwürdig finde ich allerdings, das der neue Vermieter nichts weiß. Da muß dann ja der alte Vermieter den Kabelvertrag gekündigt haben. Wenn nicht, dann könnte es sogar sein, das der alte Vermieter noch weiterzahlt. Und dann schaut niemand illegal. Grüße Roman |
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Mave84
Ist häufiger hier |
#14 erstellt: 13. Dez 2013, 16:29 | |||||
frag doch bei UM mal vorsichtig nach wie die darauf jetzt kommen?! Wenn du dir sicher bist das es Vermieter Sache ist kann dir eh nix passieren. |
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gelegentlicher_nutzer
Stammgast |
#15 erstellt: 14. Dez 2013, 08:18 | |||||
Kann man eigentlich einen Kabelanschluß/eine Leistung "erschleichen" od "ungerechtfertigt nutzen", wenn man ihn nicht nutzt oder nutzen will? A. Mehrfachanlage, Kosten über Nebenkosten: der Vermieter ist Vertragspartner mit dem Kabelnetzbetreiber, er wird darauf bestehen, daß ich die NK zahle. B. Kleineres Haus, Einzelverträge mit den Mietern: ich habe nichts mit dem Vorvertrag zu tun, zahle nicht und irgendwann klemmt der Kabelanschlussbetreiber den Anschluß ab. Angenommen, der Kabelnetzbetreiber klemmt nicht ab, der Anschluß funktioniert weiterhin, warum sollte ich dann nachzahlen, wenn ich die Leistung nie wollte? Es kommt wohl darauf an, ob ich meinen Willen zum Ausdruck gebracht habe, oder? Es wird wohl nicht zählen, wenn ich das nur der Drückerkolonne an der Haustür gegenüber sage, wird wohl schriftlich sein. |
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KuNiRider
Inventar |
#16 erstellt: 14. Dez 2013, 10:13 | |||||
B: Da ist die Rechtsprechung recht eindeutig, hast du einen TV oder sonstigen Empfänger in der Wohnung wird davon ausgegangen, dass der Anschluss genutzt wird - ausser du hast nachweislich über den Zeitraum eine funktionstüchtige Sat-Anlage. Aber selbst dann musst du aktiv den Netzbetreiber informieren, dass du den Anschluss in deiner Wohnung nicht nutzen willst. Erst dann bist du aus der Nummer raus. |
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Strotti
Hat sich gelöscht |
#17 erstellt: 14. Dez 2013, 10:59 | |||||
Das Problem ist meines Erachtens, dass es nicht Sache von Unitymedia ist zu klären, wer für den Anschluss zahlungspflichtig ist, da dies ja eine Vertragsfrage zwischen Vermieter und Mieter ist. In diesem Vertrag ist etwas geregelt, aber womöglich auch nicht eindeutig. Heißt die dortige Formulierung, dass der Vermieter den Kabelanschluss zur Verfügung stellen muss und über die Nebenkosten abrechnet, oder heißt es nur, dass der Vermieter den Kabelanschluss, wenn er ihn den bereitstellt und bezahlt, über die Nebenkosten abrechnen kann? Juristen traue ich alles zu. Auf jeden Fall müssten die Kosten für den Kabelanschluss in einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung erscheinen, wenn sie vom Vermieter bezahlt werden. Sollten sie nicht vom Vermieter bezahlt worden sein, die Nebenkostenabrechung aber auch nicht differenziert die einzelnen Kosten aufführen, dann könnte man vielleicht den Vermieter drankriegen. Gegen so eine pauschale Abrechnung hätte der TE aber schon längst vorgehen sollen. Strotti |
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strangegirl70
Neuling |
#18 erstellt: 19. Dez 2013, 14:09 | |||||
Also ich kenne das nur so: A) Der Vermieter hat einen Sammelvertrag für das ganze Haus (alle Parteien) mit einem Kabelbetreiber abgeschlossen, so ist das bei mir. Durch diesen Sammelvertrag werden die monatlichen Kabelkosten billiger. Diese Kabelgebühr ist in den Nebenkosten enthalten diese der Vermieter bekommt, Kaltmiete + Nebenkosten = kompl. Monatsmiete. Der Vermieter zahlt also quasi an den Kabelbetreiber im Voraus und holt sich das jeden Monat mit der Miete von mir zurück. Dies steht aber auch ganz genau aufgeschlüsselt im Mietvertrag! Ob Betriebskosten und Nebenkosten das gleiche sind, bin ich mir gar nicht so sicher! B) Der Vermieter macht gar nix, ich schließe bei einem Kabelbetreiber direkt einen Einzelvertrag ab, der mich monatl. Summe x kostet. Ziehe ich in eine Wohnung wo dies so läuft, hat der vorherige Mieter seinen Kabelvertrag um oder abzumelden, der Kabelbetreiber kommt und sperrt diesen Anschluss. Ich als Neumieter, wenn ich denn Kabelfernsehen will, melde dies an. Das läuft doch auch nicht anders wie beim Telefonanmelden. Die Kabelgesellschaft entsperrt, ich zahle monatlich an den Kabelbetreiber meine Gebühr und ich kann gucken. So einfach ist das. Bleiben die Zahlungen aus, kommt eine Sperre. Aus der Vergangenheit kenne ich noch Fälle, da hatte Kabel Deutschland vergessen, den Anschluss im Keller nach Auszug eines Mieters zu sperren. Der folgende Nachmieter war schlau und hat ausprobiert ob was aus der Fernsehdose kommt und es kam auch was, logisch. Da wurde dann eine zeitlang "schwarz" geguckt und eines Tages stand einer von Kabel Deutschland vor der Tür weil die irgendwann mal geprüft haben. Resultat war, Anmelden und zwar gleich, dadurch einen haufen Ärger gespart, denn die waren noch kulant und haben nix rückgefordert. Das kann ich mir heute nicht mehr vorstellen, der Kampf ums bezahlte TV ist so groß, die schenken nix mehr her. Also würde ich mich mal schleunigst bemühen, dass gütlich zu lösen. Aber trotzallem würde ich mir vom Vermieter nochmals genau zeigen lassen, was in den Nebenkosten drin ist bzw. der muss doch wissen, ob der Vorbesitzer evtl. nicht doch einen Sammelvertrag hatte. Irgendeiner hat geschlampt. Gruß |
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rura
Inventar |
#19 erstellt: 19. Dez 2013, 16:20 | |||||
Ja, so einfach wäre das. Das wird aber aus Kostengründen unterlassen, weil die frei werdenden Wohnungen ja in den meisten Fällen wieder schnell neu vermietet werden. Und deshalb wird auch nichts gesperrt. strangegirl70 schrieb:
In meinem Fall war der Nachmieter nicht schlau und wollte "Schwarzsehen", sondern war einfach unwissend. Dachte, alles ok, wird bestimmt mit der Miete verrechnet, Fernsehen ging ja und hat sich nicht weiter darum gekümmert. Hier ist es aber trotzdem die Schuld des Mieters, weil er sich darum kümmern muss und kein anderer. strangegirl70 schrieb:
Eigentlich ist mit dieser Aussage:vom TE alles eindeutig, denn #Chrissy# schrieb:
Hier scheint der eigentliche Konflikt zu liegen. Mit dem immer noch gültigen Vertrag vom alten Vermieter scheint der TE der Meinung zu sein, UM wurde mit der Miete verrechnet. Das sehe ich nicht so, denn #Chrissy# schrieb:
dieses scheint mir mehr eine allgemeine Bezeichnung zu. Der TE gibt ja auch dafür keine Zahlen an, wie viel ihm dafür in Rechnung gestellt wird. Der neue Eigentümer hat , nach Aussage vom TE, diesen alten Vertrag aber in Punkto UM nicht übernommen, warum auch immer. Und das ist es auch was ich nicht verstehe. Denn 1. hätten alle Mieter dann einen UM Einzelkabelanschluss abschließen müssen und das spricht sich im Haus doch rum und 2. Ist nach meinem Kenntnisstand der UM Anschluss für ein Objekt immer bis zum Laufzeitende des Vertrags gültig und muß auch durch den neuen Eigentümer bis dahin übernommen werden. Es scheint mit, unterm Strich, der TE durch Unwissenheit 3 Jahre UM kostenlos bezogen zu haben und sollte einfach einen Vertrag abschließen, oder eben schriftlich belegen, dass er UM bezahlt. |
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strangegirl70
Neuling |
#20 erstellt: 19. Dez 2013, 16:42 | |||||
Bei meiner Mutter im Haus, Mehrparteienhaus, wurden die Anschlüsse nach Auszug gesperrt. Das weis ich deshalb so genau, da ich eine Wohnung damals übernommen habe und der Anschluss musste entsperrt werden. Vielleicht wird in den großen Ballungsgebieten aus Kostengründen so agiert, ich kenne das nur mit Sperrung.
Das bestreitet auch keiner, für mich gibts da nix von wegen unwissend, schlau etc., für Leistung muss ich zahlen, ist das normalste von der Welt und wenn ich aus oder einziehe, ist es wohl klar, dass man sich um so etwas kümmern muss. Da frag ich mich im übrigen auch, wieso Leute einen Mietvertrag unterschreiben und ihn anscheinend nicht richtig oder komplett lesen, denn so etwas steht da normalerweise ordentlich aufgeschlüsselt drin. Wenns nicht ordentlich drinne steht, dann frage ich nach bzw. kümmer mich eben.
Das sehe ich ganz genauso! |
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anakyra
Inventar |
#21 erstellt: 20. Dez 2013, 11:34 | |||||
Das sollte auch so sein, denn durch den Wechsel des Vermieters ergeben sich für den Mieter überhaupt keine Änderungen. Alle Mietverträge behalten mit allen Klauseln ihre Gültigkeit. Zumindest solange, bis man ggfs. mit dem neuen Besitzer einen neuen Mietvertrag schließt, aus welchen Gründen auch immer. Ob der neue Vermieter meint, es wäre nicht enthalten ist sein Problem. Wenn es im Mietvertrag drin steht ist es enthalten. Ob es dann vom Vermieter auch über die Nebenkosten tatsächlich abgerechnet wurde, ist natürlich eine andere Sache. Da wäre dann zu prüfen ob der Mieter hätte erkennen müssen, dass dem nicht so ist.
Und genau das geht gar nicht. Er übernimmt alle Mietverträge mit allen Bestandteilen. Er kann sich nicht aussuchen, was er will und was nicht. Und "Kosten für Benutzung und Wartung" ist einer Ansicht nach ziemlich eindeutig. Nach Treu und Glauben sollte man hier davon ausgehen können, dass, zumindest für die Basis-TV-Versorgung, keine zusätzlichen Kosten anfallen. Anders natürlich bei separat buchbarem PayTV. |
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hgdo
Moderator |
#22 erstellt: 20. Dez 2013, 15:54 | |||||
Wieso das denn? Im Mietvertrag steht doch
Es ist doch eindeutig, dass dafür zusätzliche Kosten anfallen. |
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rura
Inventar |
#23 erstellt: 20. Dez 2013, 19:36 | |||||
anakyra , eben. Der TE hat an den 1. Eigentümer schon kein Unitymedia bezahlt und ebenso wenig an den neuen Eigentümer, da dieser alle Mietverträge 1:1 übernommen hat. So sehe ich das. Alles andere ist hier ist doch reine Spekulation, da uns keinerlei relevanten Unterlagen vorliegen. Eigentlich sollte das Thema auch hier im Forum geschlossen, oder verschoben werden, da es nichts mit dem Kabelempfang an sich zu tun hat. |
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#Chrissy#
Neuling |
#24 erstellt: 22. Dez 2013, 21:46 | |||||
Guten Abend zusammen, ich habe mich inzwischen durch eine Anwältin beraten lassen. Diese hat mir geraten, Unitymedia zu informieren, dass laut Mietvertrag nicht ich, sondern mein Vermieter zur Kasse gebeten werden muss. Egal, was er behauptet, dieser Vertrag ist weiterhin gültig und ihrer Meinung nach eindeutig definiert. Hier liegt der Unterschied in der Formulierung "Benutzung". Würde dort " Bereitstellung" stehen, wie bei einem anderen Mieter, sähe es anders aus. Ich darf nun - entgegen der ein oder anderen Meinung- meine Hände in Unschuld waschen. |
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