Problem mit Verkäufer bei ebay / Was kann man machen?

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sophist1cated
Inventar
#1 erstellt: 20. Jun 2010, 12:05
Hallo werte Gemeinschaft,

ich habe vor etwa 2 Monaten ein Hifi-Gerät auf ebay gekauft. Leider habe ich zu spät gesehen, dass der Verkäufer den Artikel nur per Selbstabholung verkauft (sind ca. 400km von mir).

Nach Kauf habe ich den Verkäufer angeschrieben, ob er auch versendet und bin mit ihm so verblieben, dass ich ihm 15 EUR extra schicke zum Verkaufspreis. In diesen 15 EUR waren auch die Hermes Versandgebühren enthalten. Ausdrücklich habe ich Hermes mit Ihm vereinbart, da er das ganze an meinen Hermes Paketshop schicken sollte.

Zusätzlich habe ich Ihm noch kostenfrei ein Paket + Verpackungsmaterial zukommen lassen. Als er das Paket empfangen hatte, bestätige er mir, dass er das Gerät eingepackt und am nächsten Tag zum Hermes fahren wolle um das Paket zu versenden.

Tage später bekam ich einen Anruf meiner Mutter (ich war auf Arbeit), dass ein Mensch von DHL vor unserer Haustür steht und 32 EUR haben möchte. Natürlich habe ich meiner Mutter gesagt, sie solle ablehnen, da ich alle meine Pakete im Voraus bezahle und ich mich nicht daran erinnern könne, dass ich etwas per NN bestellt habe. Außerdem gibt es ja so eine Betrugsmasche mit Paket per NN schicken und dann ist nur Tinnef drin.

Jetzt kommt das Entscheidene, was ich Tage später erfahren habe: Der Verkäufer des Hifi-Geräts hat, anstatt das Paket wie vorher vereinbart und von ihm auch bestätigt, nicht mit Hermes sondern mit DHL geschickt, zudem unfrei und als Sperrgut! Zudem hat er nicht die richtige Adresse benutzt, sondern meine Hausanschrift in der ebay-Mail anstatt die in der eBay Kaufabwicklung.

Leider war die Kommunikation mit dem Verkäufer danach noch kaum möglich. Stattdessen berief er sich jetzt auf Selbstabholung, obwohl er ausdrücklich Versendung anschließend zugesichert hat. Als Antworten erhalte ich kurze eMails mit "Sie haben bis Freitag Zeit das Paket abzuholen" ohne Hallo und Tschüss, er zeigt sich zur keiner Problemlösung bereit und seit kurzem antwortet der garnicht mehr. Ich versichere, dass ich die ganze Zeit zu ihm und auch danach freundlich geblieben bin.

Jetzt habe ich letzte Woche einen Brief postalisch per Einschreiben eingereicht und ihn aufgefordert mir mein Geld zurückzuüberweisen.

Sein Bewertungsprofil sieht nicht nach Betrüger aus, aber mein Geld einzubehalten ohne die Ware zu den vereinbarten Konditionen zu liefern ist doch Beschiss. Es geht um ca. 60 EUR.

Was kann man da am besten machen?

Gruß,

Misko
Apalone
Inventar
#2 erstellt: 21. Jun 2010, 16:08

sophist1cated schrieb:
Es geht um ca. 60 EUR.


Du kannst zwar versuchen, einen Titel zu erwirken. Aber bei der Faktenlage zumindest unsicher.

Wenn es bis zum förmlichen Termin kommt und der Richter zB einen Vergleich vorschlägt, bekommst du 30,- zurück und 150,- Kosten...

Unter Erfahrungen abhaken!
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 21. Jun 2010, 16:18
Moin

ich hätte einfach hier mal gefragt, ob von den Kollegen aus dem Forum vielleicht einer in Nähe des Verkäufers wohnt und ob der vielleicht...

Ich habe so schon Monsterreceiver und Rosita-Türme durch die Republik gekarrt..

Aber mittlerweile scheint die Karre ja an der Wand zu hängen...
Matthi007
Gesperrt
#4 erstellt: 21. Jun 2010, 16:19
In Zukunft nur noch per PayPal zahlen!!!
Mein Fall:
Ich hatte mir einen Aussteller Pioneer 1019 in der Bucht für 200,- Eus ersteigert und zum Glück mit PayPal bezahlt.
Der Receiver kam ohne OVP in einem 3x so großen Paket an und war nur mit Knüllpapier gedämmt.Er klapperte so lose in dem Karton rum das er während des transportes Dellen im Metallgehäuse und die Plastikfront einen Riss bekam.
Ich konnte sofort das Geld sperren lassen und es wurde mir zurück überwiesen.
Deshalb in Zukunft nur Bar oder PayPal !!!
sophist1cated
Inventar
#5 erstellt: 21. Jun 2010, 16:30
Danke schon mal für euer Feedback.

Wäre es nicht sinnvoll zur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu machen? Immerhin hat er ja mein Geld und rückt kein Cent raus. Das ist quasi Betrug. Die Ware hat er ja auch nicht, wie vereinbart, abgesendet?

In Zukunft mache ich nur noch PayPal und Abholung. Da verzichte ich dann auch auf die Schnäppchen. Alles andere wird ja heute nur noch ausgenutzt.

@Kindehemm: Das hätte ich ja gemacht. Der Verkäufer hat ja aber zugesichert dass er mit Hermes versendet und hat dann ganz mies unfrei DHL Sperrgut verschickt, zum Preis von 32 EUR die ich hätte tragen sollen! Das hätte ich nicht von ihm gedacht. Wenn ich sehe, dass ich für mein Geld hart arbeiten muss und der Typ da jetzt sitzt und das deutsche Recht ihm sogar noch zugute kommt, dann ärgert mich das gewaltig.


[Beitrag von sophist1cated am 21. Jun 2010, 16:51 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#6 erstellt: 21. Jun 2010, 16:49

sophist1cated schrieb:
Das ist quasi Betrug. Die Ware hat er ja auch nicht, wie vereinbart, abgesendet?


aber nur quasi... Die Staatsanwaltschaft wird das ziemlich sicher wegen Geringfügigkeit oder mangelnder Beweislage einstellen!

Und:
Selbst wenn er verurteilt wird, hast du dein Gerät trotzdem nicht!
sophist1cated
Inventar
#7 erstellt: 21. Jun 2010, 16:55
Es geht ja um Gerechtigkeit. Wenn die Polizei bei dem vor der Tür steht, wird ihn das sicherlich einschüchtern. Zudem soll er nicht die Botschaft haben, dass er einfach so davon kommt. Könnte ihn ja dazu verführen, in Zukunft weitere Leute zu besch***en.

"Quasi" war ein bißchen unglücklich ausgedrückt. Es ist Betrug, ohne quasi. Vielleicht sogar eine neue Masche. Ich habe ja den Kontoauszug von der Überweisung dass er das Geld bekommen hat. Und er hat keinen Versandnachweis von Hermes. Zudem habe ich alle eMails aufbewahrt wo ganz klar unsere Vereinbarung hervorgeht.

Bei mir standen die auch schon vor der Tür , aber nicht wegen Beschiss. Es ging nur darum, dass ich auf ebay ein Laptop eingestellt hat, welcher von der Beschreibung haargenau zu den Modellen paßte, die vor kurzem irgendwo gestohlen wurden. Meiner war natürlich sauber.


[Beitrag von sophist1cated am 21. Jun 2010, 17:07 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#8 erstellt: 21. Jun 2010, 19:05
du siehst das viel zu gefühlsbetont.

Wegen so einem Vorgang wird nicht ein Polizeibeamter sich überhaupt in Bewegung setzen.

Die Polizei nimmt die Strafanzeige entgegen - und leitet sie ohne weitere Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft weiter. Und die stellt höchstwahrschienlich umgehend ein...

Das ist nicht zwingend Betrug. Wenn in den Unterlagen zB irgendwo eine sprachliche Öffnungsklausel enthalten ist -was den Versand mit Hermes angeht- kann dir darauf ein Strick gedreht werden.
Dafür reicht beispielsweise aus:
"Ich werde wenn möglich mit Hermes versenden".
"Ein Versand außerhalb von Hermes ist grundsätzlich ausgeschlossen."

Deine Unterlagen sind mit ziemlicher Sicherheit nicht 100% wasserdicht.

Für 60,- lohnt sich der Ärger nicht.
sophist1cated
Inventar
#9 erstellt: 21. Jun 2010, 19:11
Jo, ich bin richtig sauer

Von "wenn möglich" steht nix drin. Er hat ausdrücklich geschrieben, dass er den Versand am nächsten Tag mit Hermes machen wird. Punkt. Zudem hat er das Paket mit DHL an meine Hausanschrift und nicht an den Hermes Paketshop wo es eigentlich hin sollte. Ich stelle ihm eine letzte Frist (schriftlich per Einschreiben), wenn dann nix kommt, dann geht's zur Polizei.


[Beitrag von sophist1cated am 21. Jun 2010, 19:12 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#10 erstellt: 21. Jun 2010, 19:18

sophist1cated schrieb:
Ich stelle ihm eine letzte Frist (schriftlich per Einschreiben), wenn dann nix kommt, dann geht's zur Polizei.


wenn schon, dann Einschreiben mit Rückschein!
Ich zB würde behaupten, dass in dem Umschlag nix drin war. Oder direkt Annahme verweigern. Das ist nämlich nichts zugegangen...

Man kann auch per Gerichtsvollzieher versenden. Dann ist Zustellung des richtigen Schriftstücks garantiert. Kostet aber 70,- Gebühren.

Merkst du, in welche Gefilde du abdriftest? Es bringt nix.
sophist1cated
Inventar
#11 erstellt: 21. Jun 2010, 20:03
Ich habe gerade mal mit ebay telefoniert und den mal gemeldet. Meinten um das Geld zurückzubekommen müßte man Anwalt einschalten und zusätzlich Polizei da nicht erfüllter Kaufvertrag.

Wenn er damit durchkommt, ohne dass entsprechende Meldung von mir erfolgt, könnte er auf den Gedanken kommen, in Zukunft weiter diese Tour durchzuziehen. Das kann nicht sein.
Matthi007
Gesperrt
#12 erstellt: 22. Jun 2010, 09:30
Mein Tip:

Nehme Dir Zeit,fahre zu ihm hin und kläre das mit ihm vor Ort!!!

Bei Ebay tummel sich leider noch zu viele schwarze Schafe

Vorsicht auch bei der Packstation!!!
Bin da schon zweimal reingelegt worden.Teure PS3 Spiele sogar per Einschreiben/Einwurf hingeschickt.Und die Empfänger behaupteten jedesmal die Ware nie erhalten zu haben.Drohten mir sogar mit negativ Bewertung und Anwalt falls ich ihnen den Betrag nicht zurück erstatte.So mußte ich schon beide male ihnen den Betrag wieder zurück überweisen und die Post übernimmt bei Packstationen keine Haftung.
Also Vorsicht!!!
Hüb'
Moderator
#13 erstellt: 22. Jun 2010, 09:33

sind ca. 400km von mir


Matthi007 schrieb:
Mein Tip:

Nehme Dir Zeit,fahre zu ihm hin und kläre das mit ihm vor Ort!!!

Exzellenter Tipp!


[Beitrag von Hüb' am 22. Jun 2010, 09:33 bearbeitet]
Pilotcutter
Administrator
#14 erstellt: 22. Jun 2010, 09:37

Hüb' schrieb:
Exzellenter Tipp! :D



sophist1cated schrieb:
Es geht um ca. 60 EUR.



Weißt' Bescheid. 8x7,00 Liter/100km x 1,44€ = 80,64€
sophist1cated
Inventar
#15 erstellt: 22. Jun 2010, 10:25
Fahren und klären? Das wird nix bringen weil er mit Sicherheit die Tür nicht aufmachen wird. Wäre weggeschmissenes Geld.

Einzige billige Möglichkeit für mich, aber ohne Aussicht wieder ans Geld zu kommen, ist die Polizei einzuschalten. Dann kriegt der wenigstens eins auf die Mütze!

Wo wir gerade bei den berüchtigten Tricks sind: Ich kenn da auch noch eine Methode, beinahe 2x Opfer von geworden.

Immer alle Versandbelege aufbewahren, mind. für 1 Monat. Manche Käufer melden sich nach ca. 2-3 Wochen, nachdem der Artikel schon bereits versendet wurde, und fragen an, wo der Artikel bleibt. Man habe bisher nix bekommen.

Vermutlich spekulieren diese Leutchen, dass der Versandbeleg bereits entsorgt oder verloren wurde, so wie es halt bei den meisten nunmal ist. Wenn der Zettel nicht mehr auffindbar ist, gibt es keinen Beweis dass ein Versand erfolgt ist und man hat folglich schlechte Karten. Ich habe zum Glück den Zettel noch gehabt und laut DHL hat die Person sogar SELBST das Paket 2 Tage später nach Versendung entgegengenommen. Ich habe ihm kurz die Nummer durchgegeben und dann nie mehr wieder was von gehört. Also auch hier große Vorsicht!


[Beitrag von sophist1cated am 22. Jun 2010, 10:28 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#16 erstellt: 22. Jun 2010, 11:06

sophist1cated schrieb:
Einzige billige Möglichkeit für mich, aber ohne Aussicht wieder ans Geld zu kommen, ist die Polizei einzuschalten. Dann kriegt der wenigstens eins auf die Mütze!


Möglicherweise habe ich ja etwas mehr Ahnung vom öffentlichen Recht als du...

Sollte mich außerordentlich wundern, wenn die Polizei überhaupt irgendwas macht, da sie nicht zuständig ist.

Ob eine Strafttat, nämlich Betrug vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft, Polizei außen vor...

Ob ein zivilrechtlicher Anspruch vorliegt, entscheidet nach Rechtshängigkeit das zuständige Amtsgericht, Polizei außen vor...
sophist1cated
Inventar
#17 erstellt: 22. Jun 2010, 11:23
Da wär ich mir nicht so sicher.

Hatte schonmal einen Fall gehabt, wo ich die Ware bezahlt aber nicht bekommen habe. Der Verkäufer vertröstete mich aber die Ware kam nie. Ich war dann zur Polizei und habe den angezeigt. 3 Tage später stand die Ware (Lautsprecher) vor meiner Tür, für den Versand habe ich auch nix zahlen müssen.

Damit war das Thema erledigt.

In dem jetzigen Falle ist es ein bißchen anders. Er hatte ja die Ware geschickt, allerdings zu ganz anderen Konditionen. Der Kaufvertrag bleibt aber unerfüllt. Da er mir auch mein Geld nicht zurückschicken will, ist das wie Diebstahl.
Apalone
Inventar
#18 erstellt: 22. Jun 2010, 11:33

sophist1cated schrieb:
Er hatte ja die Ware geschickt, allerdings zu ganz anderen Konditionen. Der Kaufvertrag bleibt aber unerfüllt. Da er mir auch mein Geld nicht zurückschicken will, ist das wie Diebstahl.


Wenn er "das seinerseits Erforderliche zur Leistungspflichterfüllung" gemacht hat, ist er erstmal vertraglich raus. Das Geld kannst du dann nach 812 BGB zurückfordern. Mit Diebstahl hat das überhaupt nichts zu tun.

Probier mal einfach...
sophist1cated
Inventar
#19 erstellt: 22. Jun 2010, 12:10
Warum hat das mit Diebstahl nichts zu tun? Er will mir ja mein Geld nicht zurücküberweisen.

Stell dir mal vor, ich verkaufe dir was, wir einigen uns auf DHL Postversand den du vorher bezahlt und ich schicke dir das Paket als UPS Nachnahme für 100 EUR zu. Würdest du das Paket annehmen? Wohl kaum. Dann geht es zu mir zurück und ich stelle darauf den Kontakt ein, mit der Begründung dass ich dir ja die Ware geschickt habe und du hast nicht angenommen, selber Schuld! Das Geld behalte ich natürlich ein. Ich glaube kaum, dass du so einfach die Sache abhaken würdest.


[Beitrag von sophist1cated am 22. Jun 2010, 12:11 bearbeitet]
audioslave.
Inventar
#20 erstellt: 22. Jun 2010, 12:42
Moin!
Ich bin auch für Gerechtigkeit.
Lass nix unversucht, ich wär interessiert was daraus wird.
Solche Leute bei ebay gehen mir total auf die Nerven.
Ich hab auch schon Lehrgeld bezahlt, waren so 25 Euro.

Und ich hab mal einen falschen Artikel zugesendet bekommen..ich hab die Mails noch im Ordner, der Mensch muss 14 Jahre alt oder geistig zurückgeblieben/geschäftsuntauglich gewesen sein, der wollte einfach nicht kapieren was Phase ist..
Was will man da machen?
Apalone
Inventar
#21 erstellt: 22. Jun 2010, 13:10

sophist1cated schrieb:
Warum hat das mit Diebstahl nichts zu tun?


Lies mal das StGB!
sophist1cated
Inventar
#22 erstellt: 22. Jun 2010, 13:26
In Zukunft verzichte ich auf Überweisung. 60 EUR sind kein hoher Betrag deshalb habe ich es gemacht. Die Ar*****ch-Quote ist heute ziemlich hoch, das merkt man. Geht los von Ware die als 100% ok verkauft wird und dann sich als defekt entpuppt oder absolut unzureichender Verpackung obwohl man vorher genau freundlich erklärt hat wie es sein soll.

1) Allein in letzer Zeit habe ich 3 Artikel bekommen, welche angeblich 100% funktionsfähig sind, aber alle 3 waren defekt. Zumindestens bekam ich mein Geld von allen VK wieder.

2) Von einem anderen kaufte ich einen Artikel bewußt defekt, er verpackte das aber so mies (großer Karton, Kleiner Inhalt, Ware rein mit kaum Polster) so dass Gerät noch mehr Schaden davon trug. Er sah nicht ein, dass er was falsch gemacht hatte. Auf meine neutrale Bewertung in welcher ich die schlechte Verpackung bemängelte, bewertete er mich Positiv (geht ja nicht anders), schreibt aber im Text "NEGATIV" hin. Gut, dass ebay die Bewertungsmöglichkeit für Verkäufer eingeschränkt hat.

3) Barzahlung bei Abholung spart viel Ärger. So kann man in Ruhe vorab die Ware inspizieren. Dabei fiel ein dicker Yamaha Verstärker glatt durch, ich mußte ihn nichtmal anschließen. Deutliche Spaltmaße zwischen Front und Deckel, ein Fuß war bereits in das Gehäuse eingedellt. Hätte er mir das zugeschickt, wohlmöglich käme dann die Behauptung, Paketfahrer ist schuld, sollte ich beim Versender reklamieren.

4) Teilweise hauen auch manche Leute direkt eine negative rein, ohne vorher das ganze über Mail zu klären. So geschehen letztes Jahr. Hat angeblich Ware nicht bekommen (ich hatte sogar noch den Beleg) und benennt mich öffentlich einen "Betrüger". Auf meine Anfrage hin hat eBay die Bewertung gelöscht.

5) Ein Walkman ließ ich auch woanders stehen, funktionierte beim Abholen überhaupt nicht. Wurde natürlich als 100% ok verkauft.

Ich schicke diesen Experten noch ein Einschreiben, dazu Mails, warne ihn ein letztes Mal und dann geht es zu unserem Freund und Helfer.

@Apalone: Habe dir gerade mein Fall anhand eines Beispiel erklärt, würdest du mich davon kommen lassen?


[Beitrag von sophist1cated am 22. Jun 2010, 15:31 bearbeitet]
Simple_Simon
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 22. Jun 2010, 14:29

sophist1cated schrieb:

2) Von einem anderen kaufte ich einen Artikel bewußt defekt, er verpackte das aber so mies (großer Karton, Kleiner Inhalt, Ware rein mit kaum Polster) so dass Gerät noch mehr Schaden davon trug. Er sah nicht ein, dass er was falsch gemacht hatte. Auf meine neutrale Bewertung in welcher ich die schlechte Verpackung bemängelte, bewertete er mich Positiv (geht ja nicht anders), schreibt aber im Text "NEGATIV" hin. Gut, dass ebay die Bewertungsmöglichkeit für Verkäufer eingeschränkt hat.


Ich weise den VK nach der Bezahlung per Paypal darauf hin, das wenn ich nicht spätestens zum Lieferzeitpunkt eine positive Bewertung erhalten habe ich ihn negativ beim Unterpunkt "Kommunikation" bewerten werde.
Schließlich ist mein Teil des Geschäftes erfüllt, wenn ich zügig gezahlt habe. Den Verkäufer so unter Druck zu setzen hat zum einen den Vorteil, genau soetwas wie du es beschrieben hast zu verhindern und zum anderen hilft es auch gegen die Unsitte mancher Verkäufer den Käufer aus Faulheit einfach gar nicht zu bewerten.


[Beitrag von Simple_Simon am 22. Jun 2010, 14:33 bearbeitet]
sophist1cated
Inventar
#24 erstellt: 22. Jun 2010, 14:44
Das finde ich jetzt vielleicht ein bißchen überzogen, von vornerein jemanden unter Druck zu setzen. Das wär nicht mein Ding jedem VK gleich etwas schlechtes unterstellen zu wollen. Gut, manche sind dreist, aber alle über einen Kamm zu scheren, das haben die ehrlichen auch nicht verdient. Zudem fällt man dann selbst als unsympathischer Zeitgenosse auf, und genau das will ich ja vermeiden.

Ich bin ja selber ein bißchen bewertungsfaul und log mich nicht für jede einzelne Bewertung extra ein, sondern warte ab bis sich was angesammelt hat und dann schieße ich die alle in einem durch.
sophist1cated
Inventar
#25 erstellt: 24. Jun 2010, 12:11
Ich glaube, ich habe es da mit einem Kind zu tun oder einen unreifen Erwachsenen. Die Sache habe ich ebay gemeldet, die sich darum kümmern wollen.

Ihm habe ich eine eMail geschickt, indem ich darauf hinweise, dass ich die Polizei einschalten werde.

Stattdessen wieder eine Antwort a la "Holen Sie das Paket sofort ab" und Lagergebühren will er mir jetzt auch berechnen

Ich habe ihm einen Vergleich angeboten, natürlich mit Verlust meinerseits. Meine Telefonnummer habe ich ihm auch gegeben damit wir das ganze telefonisch klären können. Also mehr geht wirklich nicht.

Wie ich ihn mittlerweile kenne, wird er nicht darauf eingehen und mit seiner Kindergartentour weiterfahren.


[Beitrag von sophist1cated am 24. Jun 2010, 12:14 bearbeitet]
Torhamster
Stammgast
#26 erstellt: 29. Jun 2010, 01:02

Simple_Simon schrieb:

Ich weise den VK nach der Bezahlung per Paypal darauf hin, das wenn ich nicht spätestens zum Lieferzeitpunkt eine positive Bewertung erhalten habe ich ihn negativ beim Unterpunkt "Kommunikation" bewerten werde.
Schließlich ist mein Teil des Geschäftes erfüllt, wenn ich zügig gezahlt habe. Den Verkäufer so unter Druck zu setzen hat zum einen den Vorteil, genau soetwas wie du es beschrieben hast zu verhindern und zum anderen hilft es auch gegen die Unsitte mancher Verkäufer den Käufer aus Faulheit einfach gar nicht zu bewerten.


Wenn ich richtig informiert bin, kann man als Verkäufer keine negative Bewertung mehr abgeben, oder?

Hab schon lang nicht mehr bei ebay gekauft bzw verkauft, aber wenn ich sowas lese, platzt mir die Hutschnur.
Als privater VK würd ich über so eine Drohung erstmal laut lachen und am Wochenende erstmal feiern gehen, meinen Freunden einen ausgeben (mit deinem Geld ;)) und auf dich anstoßen und dann vielleicht paar Tage später ne Bewertung abgeben.


sry for OT, konnts mir nicht verkneifen


[Beitrag von Torhamster am 29. Jun 2010, 01:02 bearbeitet]
sophist1cated
Inventar
#27 erstellt: 29. Jun 2010, 07:53
War gestern bei der Polizei gewesen. Die konnten aber auch nix machen, da er ja das Paket gesendet hatte, auch wenn es nicht so wie vereinbart war.

Also der Schaden sind 56,61 EUR, dazu rechne ich noch die 6,90 EUR für das Paket, bin ich bei 63,51 EUR die auf immer verloren sind.

Zudem verdichtet sich der Verdacht, dass ich es hier mit einem "Unter-18-Jährigen" zu tun habe. Da sprechen mehrere Faktoren dafür, auch aus den Stil der eMails läßt sich diese Tatsache ableiten.

Aus diesem Grund macht es kaum Sinn den "Rechtsweg" zu beschreiten. Um "Recht" zu bekommen, muss man erst weiter Geld verbrennen mit Aussicht, dies nie wieder zu sehen, falls sich der Verursacher als minderjährig oder arbeitslos/verschuldet entpuppt. So sieht es in Deutschland aus, dann hat man förmlich den Freifahrtschein.

@Torhamster: Korrekt, als Verkäufer kann man keine negative Bewertung geben.


[Beitrag von sophist1cated am 29. Jun 2010, 07:54 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#28 erstellt: 29. Jun 2010, 08:31

sophist1cated schrieb:
War gestern bei der Polizei gewesen. Die konnten aber auch nix machen, da er ja das Paket gesendet hatte, auch wenn es nicht so wie vereinbart war.





sophist1cated schrieb:

Zudem verdichtet sich der Verdacht, dass ich es hier mit einem "Unter-18-Jährigen" zu tun habe. Da sprechen mehrere Faktoren dafür, auch aus den Stil der eMails läßt sich diese Tatsache ableiten.


Was ja erstmal nicht machen würde. Rechtsgeschäfte v Minderjährigen sind jedoch schwebend unwirksam, können somit v den Eltern gecancelt werden (Taschengeldgeschäfte ausgenommen).


sophist1cated schrieb:

Aus diesem Grund macht es kaum Sinn den "Rechtsweg" zu beschreiten. Um "Recht" zu bekommen, muss man erst weiter Geld verbrennen mit Aussicht, dies nie wieder zu sehen, falls sich der Verursacher als minderjährig oder arbeitslos/verschuldet entpuppt. So sieht es in Deutschland aus, dann hat man förmlich den Freifahrtschein.


Mahnbescheid ans Amtsgericht! kostet nur Porto und den Vordruck...
audioslave.
Inventar
#29 erstellt: 29. Jun 2010, 08:35
Wie heißt denn der Verkäufer?
Ich könnt mir vorstellen ihn mal ein paar Fragen zu Artikeln zu stellen :>
sophist1cated
Inventar
#30 erstellt: 29. Jun 2010, 08:51
@Apalone: Er könnte den Mahnbescheid zurückweisen. Zudem Problematik wenn er minderjährig ist (mit großer Sicherheit gehe ich davon aus). Ich muss ja erst nachweisen, dass mir tatsächlich die Forderung zu steht. Dies kann ich aber nicht aufgrund des Zwists mit dem Unfreipaket.

Es führt kein Weg am RA vorbei. Da ich nicht rechtschutzversichert bin, schreibe ich den Verlust ab und das war es, auch wenn der Typ mich beschissen hat. Weiß nicht ob es überall der Welt so ist, aber da wir in D sind, bleibt es dabei.

@Audioslave.: Das ist ja der Witz dabei. Ich mache mich sogar strafbar wenn ich seinen Namen hier veröffentliche.



Die Auktion läßt Merkmale erkennen, ob es sich um einen potentiell miese Type handelt:

1) Die Auktion ist dürftig aufgemacht, keine Mühe für Beschreibung und Photos. Evtl. sogar nur Produktphotos. Keine genauen Informationen bez. Zustand. Versandangabe häufig als "unversichert".
2) Auf Fragen wird kurz geantwortet, wenn überhaupt. Kein "Guten Tag" und "Mit freundlichen Grüßen".
3) Mehrere Rechtschreib- und Grammatikfehler im Text

Bei jedem Kauf, wo der VK problematisch war, trafen ein oder mehrere dieser Punkte zu. Diese Auktionen werde ich zukünftig komplett meiden.


[Beitrag von sophist1cated am 29. Jun 2010, 09:15 bearbeitet]
RoA
Inventar
#31 erstellt: 29. Jun 2010, 09:38
Ein professioneller Mahnbescheid, also über einen Rechtsanwalt, kostet in diesem Fall 58,70. Das ist in etwa so viel wie die Forderung, aber wohl die einzige Möglichkeit, doch noch an das Geld heranzukommen, wenn sich der Verkäufer hartnäckig weigert, das Geld zurückzuerstatten. Der Vorteil ist, daß man im Verfahren kein Risiko eingeht, etwas selbst falsch zu machen, und der Anwalt kann vorab die Erfolgsaussichten klären und einen u.U. auch vertreten. Der Vorgang muß natürlich komplett dokumentiert sein (Screenshots ebay, Bankkontoauszug, alle Mails vollständig in Kopie, alle Daten bekannt etc.). Ausserdem sollte der Fall natürlich wirklich wasserdicht sein, und das kann ich hier nicht erkennen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob jeder Anwalt gewillt ist, für das Honorar von 25 Euro umfangreiche Recherchen zu unternehmen, um die Erfolgsabsichten abzuschätzen.

Aber es reicht möglicherweise bereits die Androhung des Mahnbescheides aus, und den Verkäufer könnte man später auch noch bei ebay melden.


Rechtsgeschäfte v Minderjährigen sind jedoch schwebend unwirksam, können somit v den Eltern gecancelt werden (Taschengeldgeschäfte ausgenommen).


Bei der Rückabwicklung wären dann aber die Eltern in der Pflicht.


Ich mache mich sogar strafbar wenn ich seinen Namen hier veröffentliche.


Naja.

Dann schicks ihm doch als PM
sophist1cated
Inventar
#32 erstellt: 29. Jun 2010, 10:17

RoA schrieb:
Ein professioneller Mahnbescheid, also über einen Rechtsanwalt, kostet in diesem Fall 58,70. Das ist in etwa so viel wie die Forderung, aber wohl die einzige Möglichkeit, doch noch an das Geld heranzukommen, wenn sich der Verkäufer hartnäckig weigert, das Geld zurückzuerstatten. Der Vorteil ist, daß man im Verfahren kein Risiko eingeht, etwas selbst falsch zu machen, und der Anwalt kann vorab die Erfolgsaussichten klären und einen u.U. auch vertreten. Der Vorgang muß natürlich komplett dokumentiert sein (Screenshots ebay, Bankkontoauszug, alle Mails vollständig in Kopie, alle Daten bekannt etc.). Ausserdem sollte der Fall natürlich wirklich wasserdicht sein, und das kann ich hier nicht erkennen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob jeder Anwalt gewillt ist, für das Honorar von 25 Euro umfangreiche Recherchen zu unternehmen, um die Erfolgsabsichten abzuschätzen.

Aber es reicht möglicherweise bereits die Androhung des Mahnbescheides aus, und den Verkäufer könnte man später auch noch bei ebay melden.


Rechtsgeschäfte v Minderjährigen sind jedoch schwebend unwirksam, können somit v den Eltern gecancelt werden (Taschengeldgeschäfte ausgenommen).


Bei der Rückabwicklung wären dann aber die Eltern in der Pflicht.


Ich mache mich sogar strafbar wenn ich seinen Namen hier veröffentliche.


Naja.

Dann schicks ihm doch als PM :D


Es bringt nichts. Dann wäre ich schon über 110 EUR quitt und wäre immer noch kaum meinem Ziel näher. Es wäre besser, wenn er das Teil nicht geschickt hätte. Dann wäre die Polizei auch gegen angegangen. Aber der Kerl hat es unfrei mit DHL geschickt. Total miese Nummer. Die Erfolgsaussichten sind daher ungewiss. Zudem das ganze auch über Mail abgelaufen ist. Man könnte den Text evtl. so interpretieren, dass der Versand mit Hermes nicht explizit zugesichert worden sein. Ich hätte um wirklich vor Gericht den Fall wasserdicht darzulegen, ihm das wohlmöglich schriftlich zukommen lassen und er hätte das ganze in Anwesenheit vom Notar unterschreiben müssen. So idiotisch sich auch das anhört aber die kriegen mit den RA alles hin. Die einzigen die hier profitieren und zwar auf meine Kosten, ist die Justiz. Da lass ich es besser ganz sein. Wäre nicht das erste Mal dass ich Geld verloren habe.

Am liebsten hätte ich es ja gesehen, dass er vor Gericht blutet, weil der so verdammt frech ist. Wer weiß, ob sein Daddy nicht selber RA ist und ihn da so ein bißchen beraten hat.

Besser ein Schrecken mit Ende, als ein Schrecken ohne Ende.

Ist zwar OT und klingt nach Stammtisch, aber man sieht ja wie gut unsere Justiz Vermietern hilft, die von Mietnomaden geschädigt wurden. Man kann sich in D nahezu alles erlauben, wenn man die Vorschriften genau kennt und die Fehler der Gegenseite entsprechend zu seinen Gusten auslegen kann. Der ehrliche ist sprichwörtlich der Dumme!


[Beitrag von sophist1cated am 29. Jun 2010, 10:19 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#33 erstellt: 29. Jun 2010, 10:27

RoA schrieb:

Bei der Rückabwicklung wären dann aber die Eltern in der Pflicht.


Nein. Entweder ist es schwebend unwirksam und KANN nachträglich v den Eltern genehmigt werden. Oder eben nicht. Dann ist gar kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Beim "Taschengeldparagraf" kommt das Rechtsgeschäft uneingeschränkt mit dem Minderjährigen zustande.
RoA
Inventar
#34 erstellt: 29. Jun 2010, 10:56

sophist1cated schrieb:
Aber der Kerl hat es unfrei mit DHL geschickt.


Er schuldet Dir somit die verauslagten 15 Euro, wenn ich den Eröffnungsbeitrag richtig interpretiere. Das reicht bereits aus, um gegen ihn vorzugehen, wenn es belegbar ist.


Apalone schrieb:

RoA schrieb:

Bei der Rückabwicklung wären dann aber die Eltern in der Pflicht.


Nein. Entweder ist es schwebend unwirksam und KANN nachträglich v den Eltern genehmigt werden. Oder eben nicht. Dann ist gar kein Kaufvertrag zustande gekommen.


Eben. Also fließt das Geld über den Herausgabeanspruch nach §812 zurück. Auch das geht über einen Mahnbescheid.
sophist1cated
Inventar
#35 erstellt: 29. Jun 2010, 11:04

Aber der Kerl hat es unfrei mit DHL geschickt.

Er schuldet Dir somit die verauslagten 15 Euro, wenn ich den Eröffnungsbeitrag richtig interpretiere. Das reicht bereits aus, um gegen ihn vorzugehen, wenn es belegbar ist.


Ich werde mir das ganze nochmals den Kopf gehen lassen. Vielleicht sind die Chancen ja doch nicht so schlecht. Geht mir schon fast weniger ums Geld, sondern ums Prinzip. Der Typ ist unglaublich dreist.

Ich habe alles als eMail auf den Rechner. In der eBay Kaufabwicklung ist sogar die Hermes Paketshop-Adresse angegeben als Lieferadresse. Daran hat er sich auch nicht gehalten sondern die Hausanschrift benutzt. Dort habe ich zudem explizit reingeschrieben, dass es nur Hermes geht. Und in einen seiner eMails sagte er mir ja zu, dass er das Paket am nächsten Tage mit Hermes versenden wird. Und dann kommt es doch als DHL unfrei Paket.


[Beitrag von sophist1cated am 29. Jun 2010, 11:08 bearbeitet]
RoA
Inventar
#36 erstellt: 29. Jun 2010, 11:24
Wo ist das Gerät jetzt eigentlich? Zurück beim Verkäufer? Dann müßte er es bei DHL ausgelöst haben, wenn es unfrei verschickt wurde. Die 15 Euro haben dann sicher nicht gereicht, wenn DHL schon 32 Euro wollte. Wollte er keinen Nachschlag?

Oder ist das Gerät noch bei DHL? Kann er den Verstärker möglicherweise nicht mehr liefern, weil er ihn gar nicht mehr hat? Z.B. weil er eine falsche Absender-Adresse angegeben hat?
Chester2010
Stammgast
#37 erstellt: 29. Jun 2010, 11:40

sophist1cated schrieb:
... Da ich nicht rechtschutzversichert bin, schreibe ich den Verlust ab und das war es, auch wenn der Typ mich beschissen hat.


Hi,

vielleicht gibt es ja jemanden der das Paket für dich abholen kann. Wo liegt es denn?

Zufrieden würde ich mit damit nicht geben.
sophist1cated
Inventar
#38 erstellt: 29. Jun 2010, 11:44

RoA schrieb:
Wo ist das Gerät jetzt eigentlich? Zurück beim Verkäufer? Dann müßte er es bei DHL ausgelöst haben, wenn es unfrei verschickt wurde. Die 15 Euro haben dann sicher nicht gereicht, wenn DHL schon 32 Euro wollte. Wollte er keinen Nachschlag?

Oder ist das Gerät noch bei DHL? Kann er den Verstärker möglicherweise nicht mehr liefern, weil er ihn gar nicht mehr hat? Z.B. weil er eine falsche Absender-Adresse angegeben hat?



Es ist wieder beim Verkäufer.

So war es: Tag vorher schrieb, dass er es mit Hermes sendet. Tage später bekam ich das Paket, halt von DHL unfrei. Kein einziger Hinweis von ihm wegen Nachschlag. Nix!

Er hat ja 32 EUR dafür bezahlt und dachte wohl ich wäre so dumm und nehme an. Im Grunde hat er von den überwiesenen 56,61 EUR nur noch 24,61 EUR.

Als Ausrede schrieb er, dass es kein Hermes bei Ihm gibt. Das ist gelogen, da sind mehrere Paketshops im Umkreis von 3km von ihm.

Falls es aber ein Kind gewesen ist, könnten die Erziehungsberechtigten eben zu bequem gewesen sein um ihn genau da hinzufahren und haben das Paket einfach in die örtliche Postfiliale abgegeben. Wegen Übergroße, was aber mit Hermes noch gepaßt hätte, ging es dann nur als Sperrgut. Anstatt zurückzufahren und mir Mitteilung zu machen wegen den 32 EUR zu machen, haben die sich dann gedacht, na gut, was soll es, der Typ wird eh bezahlen.
sophist1cated
Inventar
#39 erstellt: 29. Jun 2010, 11:46

Chester2010 schrieb:

sophist1cated schrieb:
... Da ich nicht rechtschutzversichert bin, schreibe ich den Verlust ab und das war es, auch wenn der Typ mich beschissen hat.


Hi,

vielleicht gibt es ja jemanden der das Paket für dich abholen kann. Wo liegt es denn?

Zufrieden würde ich mit damit nicht geben.images/smilies/insane.gif


Bin ich auch nicht. Ich müßte aber die gleiche Summe nochmals investieren, ohne Erfolgsgarantie. Stellt sich raus, dass der HartzIV ist oder seine Eltern, sehe ich sowieso nichts. Und das ist bei nahezu 7 Millionnen dort registrierten Menschen heute nicht mal unwahrscheinlich. Fast eine Trefferquote von 1:7.

Ich habe diesem Typen genau den Vorschlag gemacht, dass jemand anders das Paket abholen könnte. Aber der rückt nicht seine neue Adresse raus (die habe ich jetzt dank Polizei) noch Telefonnummer. Der stellt sich total quer, schreibt aber trotzdem "Holen Sie das Paket ab!". Reine Verarsche in meinen Augen.

So oft bin ich ihm entgegenkommen. Habe ihm auch meine Telefonnummer gegeben um die Sache am Telefon zu klären. Der geht auf nichts ein und macht keine Vorschläge. Mit ihm kann man schlichtweg auf keinen Nenner kommen. Das ist unmöglich.


[Beitrag von sophist1cated am 29. Jun 2010, 11:56 bearbeitet]
Chester2010
Stammgast
#40 erstellt: 29. Jun 2010, 11:53

sophist1cated schrieb:

Chester2010 schrieb:

sophist1cated schrieb:
... Da ich nicht rechtschutzversichert bin, schreibe ich den Verlust ab und das war es, auch wenn der Typ mich beschissen hat.


Hi,

vielleicht gibt es ja jemanden der das Paket für dich abholen kann. Wo liegt es denn?

Zufrieden würde ich mit damit nicht geben.images/smilies/insane.gif


Bin ich auch nicht. Ich müßte aber die gleiche Summe nochmals investieren, ohne Erfolgsgarantie.

Ich habe diesem Typen genau den Vorschlag gemacht, dass jemand anders das Paket abholen könnte. Aber der rückt nicht seine neue Adresse raus (die habe ich jetzt dank Polizei) noch Telefonnummer. Der stellt sich total quer, schreibt aber trotzdem "Holen Sie das Paket ab!". Reine Verarsche in meinen Augen.


Das ist echt mies.

Ich würde ihm jetzt sagen "OK, ich hol das Paket ab" erhalte ich die Adresse nicht kommt hier das Geschäft nicht zustande. Das bedeutet das du den gesamten Fall jetzt an einen RA abgibst und die Sache für dich vorerst erledigt ist.

Drohen kann man immer.

Wenn Ihn das kalt lässt an Ebay wenden und denen mitteilen das er das Paket nicht rausrückt. Meine Ex hatte damals auch jemanden der ein Handy nicht versandt hat, Sie bekam ein Teil des Geldes von Ebay erstattet.
sophist1cated
Inventar
#41 erstellt: 29. Jun 2010, 11:58

Chester2010 schrieb:

sophist1cated schrieb:

Chester2010 schrieb:

sophist1cated schrieb:
... Da ich nicht rechtschutzversichert bin, schreibe ich den Verlust ab und das war es, auch wenn der Typ mich beschissen hat.


Hi,

vielleicht gibt es ja jemanden der das Paket für dich abholen kann. Wo liegt es denn?

Zufrieden würde ich mit damit nicht geben.images/smilies/insane.gif


Bin ich auch nicht. Ich müßte aber die gleiche Summe nochmals investieren, ohne Erfolgsgarantie.

Ich habe diesem Typen genau den Vorschlag gemacht, dass jemand anders das Paket abholen könnte. Aber der rückt nicht seine neue Adresse raus (die habe ich jetzt dank Polizei) noch Telefonnummer. Der stellt sich total quer, schreibt aber trotzdem "Holen Sie das Paket ab!". Reine Verarsche in meinen Augen.


Das ist echt mies.

Ich würde ihm jetzt sagen "OK, ich hol das Paket ab" erhalte ich die Adresse nicht kommt hier das Geschäft nicht zustande. Das bedeutet das du den gesamten Fall jetzt an einen RA abgibst und die Sache für dich vorerst erledigt ist.

Drohen kann man immer.

Wenn Ihn das kalt lässt an Ebay wenden und denen mitteilen das er das Paket nicht rausrückt. Meine Ex hatte damals auch jemanden der ein Handy nicht versandt hat, Sie bekam ein Teil des Geldes von Ebay erstattet.


Wenn das so einfach wäre. Ich gehe komplett in Vorauslage für den Fall. Erneutes Risiko dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, Grund: siehe oben.

Von ebay sehe ich nichts. Habe mich bereits daran gewendet. Es gibt nur Geld zurück wenn es über paypal bezahlt wurde, aber nicht bei Überweisung.

Wie gesagt, er rückt seine Adresse nicht raus.
RoA
Inventar
#42 erstellt: 29. Jun 2010, 12:12

sophist1cated schrieb:
Er hat ja 32 EUR dafür bezahlt und dachte wohl ich wäre so dumm und nehme an. Im Grunde hat er von den überwiesenen 56,61 EUR nur noch 24,61 EUR.


Damit stellt sich der Fall jetzt doch ein wenig anders da. Dazu kommen für den Verkäufer zwar noch die 15 Euro, es bleibt aber aus Sicht des Verkäufers eine Lücke von 17 Euro zum vereinbarten Kaufpreis. So wie ich die Sache einschätze, regt sich beim Verkäufer nichts mehr. Aus seiner Sicht will er nicht noch mal versenden und besteht auf Abholung, schließlich hat er bereits draufgezahlt, und die Position ist nachvollziehbar. Deine Sicht der Dinge kennen wir ja.

Vielleicht kann man sich mit dem Verkäufer doch noch vergleichen, das Paket gegen Auslagenerstattung zu verschicken. Vielleicht geht er auch darauf ein, das Geld abzügl. der 17 Euro zurück zu überweisen - Das ist besser als nichts! Anschließend kann er das Teil bei ebay nochmal versteigern. Den Mahnbescheid würde ich aber ad acta legen. Recht haben und bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, und die Geschichte, die der andere dem Richter auftischen könnte, hört sich vielleicht gar nicht so schlecht an.
scater
Stammgast
#43 erstellt: 29. Jun 2010, 12:55
Was war den auf dem Paket für ein Absender gestanden? Eine andere als im eBay-Kaufmail?
sophist1cated
Inventar
#44 erstellt: 29. Jun 2010, 13:21

RoA schrieb:

sophist1cated schrieb:
Er hat ja 32 EUR dafür bezahlt und dachte wohl ich wäre so dumm und nehme an. Im Grunde hat er von den überwiesenen 56,61 EUR nur noch 24,61 EUR.


Damit stellt sich der Fall jetzt doch ein wenig anders da. Dazu kommen für den Verkäufer zwar noch die 15 Euro, es bleibt aber aus Sicht des Verkäufers eine Lücke von 17 Euro zum vereinbarten Kaufpreis. So wie ich die Sache einschätze, regt sich beim Verkäufer nichts mehr. Aus seiner Sicht will er nicht noch mal versenden und besteht auf Abholung, schließlich hat er bereits draufgezahlt, und die Position ist nachvollziehbar. Deine Sicht der Dinge kennen wir ja.

Vielleicht kann man sich mit dem Verkäufer doch noch vergleichen, das Paket gegen Auslagenerstattung zu verschicken. Vielleicht geht er auch darauf ein, das Geld abzügl. der 17 Euro zurück zu überweisen - Das ist besser als nichts! Anschließend kann er das Teil bei ebay nochmal versteigern. Den Mahnbescheid würde ich aber ad acta legen. Recht haben und bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, und die Geschichte, die der andere dem Richter auftischen könnte, hört sich vielleicht gar nicht so schlecht an.


Ich bin ihn schon mehrfach entegengekommen, habe ihm sogar einen Vergleich angeboten wo ich auf einen Teil der Forderung verzichte (sogar auf runde 20 EUR anstatt 17!). Glaub es mir doch bitte, man kann mit dem nicht reden. Der verhält sich wie eine Wand wo alles abprallt. Und Vorschläge macht der ja auch nicht. Also eine erwachsene Person kann das unmöglich sein. Verhält sich eher wie ein beledigtes Kind.

Das stand übrigens in der Mail von mir:
"Hallo, Karton geht morgen raus, überweise Ihnen jetzt 56,51 für den Plattenspieler. Bitte den Plattenspieler extrem gut verpacken, es darf im Karton nix wackeln. Nehmen sich auch Zeitungspapier zum Ausstopfen. Alle beweglichen Teile am Plattenspieler abnehmen und seperat im Karton verpacken. Nutzen Sie auf jeden Fall Hermes für den Versand, Empfänderadresse ist Hermes Paketshop adresse. Freundliche Grüße"

Wenn er nur ein bißchen fair sein würde, müßte ihm klar sein, dass er ein Fehler gemacht hat. Das ist auch schon mal einem anderen Verkäufer passiert, der ein DHL Paket an meinen Hermes Paketshop geschickt hat und es dann natürlich zurück bekam, weil Hermes Shops keine DHL Pakete annehmen. Als ich den nett angeschrieben habe, war der wenigstens so ehrlich zu sich selbst und hat es dann nochmal geschickt, diesmal mit Hermes, komplett auf seine Kosten. Ich habe ihm als Dank 5 EUR nachüberwiesen worauf er sehr freundlich reagiert hat.

Nur das klappt mit diesem Kandidaten nicht, weil der ist völlig uneinsichtig. Wenn er mit seinem Auto in einem anderen PKW reinfahren würde, dann hätte eben der andere Fahrer schuld, weil er im Weg gestanden hat. So ungefähr ist es bei dem.


[Beitrag von sophist1cated am 29. Jun 2010, 13:37 bearbeitet]
sophist1cated
Inventar
#45 erstellt: 29. Jun 2010, 13:24

scater schrieb:
Was war den auf dem Paket für ein Absender gestanden? Eine andere als im eBay-Kaufmail?


Ja, er hat auf dem Paket meine Hausanschrift angegeben obwohl ich ihn explizit die Anschrift von dem Hermes Paketshop gegeben habe. Man kann mit Leuten einfach keine Geschäfte machen, die die einfachsten Sachen nicht begreifen wollen.

Ich sage ihm Hermes Paketshop, er nimmt meine Hausanschrift.
Wir verständigen uns auf Hermes, er nimmt DHL unfrei.

Und beides hatte er ja in seiner Antwortmails bestätigt.
tsieg-ifih
Gesperrt
#46 erstellt: 09. Jul 2010, 22:17
Es bringt alles nichts wegen 60 eur und es lohnt nicht wirklich Zeit, Geld und Nerven auszugeben,
da der Verkäufer moralisch gesehen zwar eine Sau ist aber rechtlich trotzdem einwandfrei,
da nur Selbstabholung deklariert war und das zählt (leider).
Es ist das Risiko des Käufers wenn eine angegebene "NUR Selbstabholung" lt. Artikelbeschreibung käuferseitig nicht möglich ist
und ein Versand trotzdem nachträglich gewünscht wird.

Ich hatte auch mal so ein Problem: CD Player gekauft,
NUR Abholung stand drin
(man denkt automatisch vielleicht ein Einstellungsfehler oder so),
ich Auktion gewonnen, Verkäufer angeschrieben ich hätte einen Unfall gehabt und mir das Bein gebrochen,
somit könnte ich kein Auto fahren und definitiv nicht selbst abholen. War natürlich gelogen aber Trick hat geklappt,
ich hatte im Endefekt den Artikel für ca. 100 Euro billiger und versendet wurde auch
Das heisst natürlich nicht, dass es jedesmal klappt.
Wie bereits gesagt unter Erfahrung abhaken.
sophist1cated
Inventar
#47 erstellt: 10. Jul 2010, 15:30
Hi,

wäre vielleicht garnicht verkehrt gewesen, wenn du meinen ersten Beitrag in diesem Thread gelesen hättest, denn dort habe ich ausgeführt, dass der Verkäufer auch mit Versendung einverstanden war. Diesen Willen hat er klipp und klar abgegeben. Er hätte ja auch sagen können, es geht nur Selbstabholung denn dann hätte ich ihm ja das Geld nicht zu überweisen brauchen. Man hätte sicherlich einen anderen Weg gefunden.

Rein rechtlich ist er deshalb eben nicht einwandfrei. Wir wollen also nicht soweit gehen, dem Täter eine einwandfreie Handlung zuzubilligen. Dass er im Nachhinein 32 EUR von mir fordert, obwohl er von mir 15 EUR bereits bekommen hat für den Versand, was übrigens auch so im Überweisungstext drinsteht und in allen eMails mit ihm vereinbart war, ist eine Erschleichung meiner bereits geleisteten Zahlung von 15 EUR. Zudem hätte ihm, wenn er darüber ein bißchen länger nachgedacht hätte, klar sein können, dass ich das Paket nicht annehmen werde, so dass er dann zwangsweise auf den 32 EUR sitzen bleibt.

Ich arbeite auch nicht mit Tricks um des anderen seinige mir billig abzuluchsen. Ich habe ihn ganz vernünftig gefragt, ob er auch versenden würde oder nicht. Der Weg, mit ihm fair das Geschäft abzuschließen, scheiterte schließlich an seinen Fähigkeiten.

Es wäre aber nicht das erste Mal, dass ich bei ebay beschissen worden bin. Bestimmt habe ich in den letzten 10 Jahren aufgrund Betrugs aufsummiert um die 300 EUR verloren. Ist nicht viel, doch es ärgerte mich jedesmal wie diese Leute davonkommen konnten.

Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesen Zeiten daher sehr sinnvoll.


[Beitrag von sophist1cated am 10. Jul 2010, 15:31 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#48 erstellt: 10. Jul 2010, 15:37

sophist1cated schrieb:
Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesen Zeiten daher sehr sinnvoll.


Streitwerte unterhalb von 200,- sind heutzutage kaum noch versicherbar. zusätzlich kommt noch idR 200,- Selbstbehalt für die Gesamtverfahrenskosten.

Ergo: hätte auch nichts genützt.

tief durchatmen, ein Bier trinken und abhaken!

Den Mahnbescheid würde ich trotzdem machen...
sophist1cated
Inventar
#49 erstellt: 10. Jul 2010, 17:25
Hi,

ich glaube, der Polizist hat mich auch zu schnell abgewimmelt, weil es hier um Kleckerbeträge geht. Wohlmöglich wissen die auch nicht alles. Immerhin hat mein VK versucht, mir die 15 EUR zu erschleichen. Ist also eine Straftat. Genau wenn ich mich ohne Fahrschein in die Bahn setze.

Den Selbstbehalt kann man bei den Rechtschutzversicherungen frei wählen, 200 EUR, 150 EUR, 300 EUR oder auch 0 EUR. Die kostet natürlich dann mehr. Ist aber in meinen 30 EUR Tarif schon drin.

Bei der ADVO Card kann man sich zusätzlich 2x im Jahr anwaltlich beraten lassen. Also eine RV hätte hier schon was genutzt, da ich dann einen Anwalt für diesen Fall beauftragt hätte.
tsieg-ifih
Gesperrt
#50 erstellt: 10. Jul 2010, 17:29

tief durchatmen, ein Bier trinken und abhaken!


Keiner der nicht ärgerlich auf solche "Personen" reagiert, ich wollte in einem ähnlichen Fall sogar schon persönlich hinfahren und die Sache auf die konservative Art klären, der wollte auch keine Ware herausrücken, bin dann doch beruhigt worden, waren ca. 40 Euro Verlust.

Es nützt nichts wenn eine Zusage nur mündlich abgegeben wird da rechtlich nicht verbindlich.
Wenn in der Ebaybeschreibung (und so habe ich das verstanden)tatsächlich NUR Selbstabholung angegeben war, dann zählt definitiv keine mündliche Abmachung. Das wird dir jeder Anwalt bestätigen. Der ungerechte Verkäufer hat das gewusst und gnadenlos ausgenutzt.
sophist1cated
Inventar
#51 erstellt: 10. Jul 2010, 20:51
Es war nichts mündlich abgemacht! Er hat es per eMail bestätigt, ich habe die Aussage von ihm, dass er es mit Hermes abschicken wird. Zudem stand es auch in meinem Überweisungstext "inkl. Hermes Versand".

Der Kaufvertrag ist auch abgeschlossen im beiderseitigen Einverständnis jederzeit veränderbar. Und das "beiderseite Einverständnis" lag ja vor. Seine Aussage per eMail reicht als Beweis aus.

Übrigens ist nach BGB ein Kaufvertrag auch mündlich möglich. Was der VK gemacht hat, ist einfach ein fieser Charakterzug, nichts weiter. Das Recht spricht eindeutig gegen ihn, das wird dir jeder Anwalt sagen.

Ich hoffe, ein Moderator kann den Thread schließen, es wurde alles gesagt (und das mehrfach).


[Beitrag von sophist1cated am 10. Jul 2010, 20:51 bearbeitet]
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