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Wird man heutzutage bei Internet Auktionen eigendlich nur noch betrogen?+A -A |
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Autor |
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volker_h
Ist häufiger hier |
13:21
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#1
erstellt: 28. Jan 2010, |||
Langsam verliere ich den Glauben an die Internet Versteigerungsbörse doch komplett. Früher war ich begeistert was man dort alles finden kann oder wie viele Käufer man mit Leichtigkeit erreicht - glaube das ist so langsam passe ![]() Ich habe mit zwei (zitat) "1A Mission 751" für gar nicht so wenig Geld gesichert, kaum sind sie da funtioniert ein Hochtöner nicht mehr ![]() ![]() ![]() ![]() haha was hab ich gelacht ![]() Was ich eigendlich sagen will ? Keine Ahnung - das musste mal raus ! Passt auf bei Internetauktionen ..... Ich für meinen Teil habe die Faxen erstmal dicke ... Grüße Volker |
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Thorben42
Hat sich gelöscht |
13:28
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#2
erstellt: 28. Jan 2010, |||
Ich nutze den Hafen eigentlich nur noch zum verkaufen. Es ist unfassbar, was man da noch für uralte Elektronik bekommt. Aber auch das wird einem durch Gängeleien des Anbieters immer mehr verdorben - plötzlich darf man z.B. bei Computerspielen keine Versandkosten mehr nehmen - tolle Wurst. |
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weimaraner
Hat sich gelöscht |
20:15
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#3
erstellt: 28. Jan 2010, |||
Hallo Volker, das ist echt bitter. hast du die Verkäufer mal darauf angesprochen? Die Sicherungen sind ja garantiert nicht während des Transports durchgebrannt. Wenn ein Defekt bekannt war dann ist das Betrug!!! Bei Versteigerungen wird natürlich jeder seinen Schrott los, man muss sich immer vorstellen, warum verkauft der wohl??? Und belangt werden ist in den meisten Fällen nicht drin, also risikoloser Schrotthandel mit z.T. überteuerten Preisen. Gruss |
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Passat
Inventar |
20:24
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#4
erstellt: 28. Jan 2010, |||
Es könnte sein, das der Vorbesitzer den Cyrus 2 mit dem Zusatznetzteil PSX betrieben hat und deswegen die durchgebrannten Sicherungen nicht bemerkt hat. Die Sicherungen muß man nämlich beim Betrieb mit dem PSX entfernen! Insofern könnte die Aussage des Verkäufers aus seiner Sicht korrekt sein. Wenn es nur die Elkos sind: Austauschen und noch einmal probieren. Ich hatte in der Bucht bisher zum Glück solche Fälle noch nicht. Grüsse Roman |
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Moonlight3
Ist häufiger hier |
20:35
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#5
erstellt: 28. Jan 2010, |||
Ich hab mir auch nen Verstärker für 50€ ersteigert und der verkäufer meinte nur, er hätte nicht beigeschrieben, dass der Verstärker noch funktioniert.. Sondern nur, dass er funktioniert hat, als er ihn weggestellt hat und er somit noch funktionieren "SOLLTE" -.- Und seitdem war er da nichmehr dran (als ob)... MfG Moonlight ![]() [Beitrag von Moonlight3 am 28. Jan 2010, 20:37 bearbeitet] |
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volker_h
Ist häufiger hier |
21:05
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#6
erstellt: 28. Jan 2010, |||
Nabend, ja logisch habe ich die Verkäufer damit konfrontiert. Für mich ist die Sach noch nicht ausgestanden. Deshalb möchte ich auch erstmal nicht mehr dazu sagen.... Aaaaber ärgern tut mich das wirklich - was ist so schwer daran einfach mal ehrlich zu sein ? Son Verstärker kann man auch als defekt oder mindestens "nicht geprüft" verkaufen, dann wissen alle wo sie dran sind. ![]() Bis denne Volker |
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rebourne
Stammgast |
21:27
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#7
erstellt: 28. Jan 2010, |||
@ volker.. ja aber dann hättest du ihn ja nich gekauft ;)naja als elektriker vielleicht doch.. aber anyway ich fühl trotzdem mit.. macht mich auch immer sauer sowas zu lesen. ich würde mir die anzeige bei ebay kopieren, den verkäufer nochmal zur rede stellen und dann rechtliche schritte einleiten.. und wenns nur is, damit der ärger hat... ich hatte auch mal was verkauft, es ging vorher tatsächlich noch, nach ankunft halt nich mehr.. ich hab mich mit dem käufer gütlich geeinigt (fairer und eben gerechtfertigter preisnachlass), es geht also wenn man (als verkäufer) will.. |
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Tiefschwarz87
Schaut ab und zu mal vorbei |
22:57
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#8
erstellt: 28. Jan 2010, |||
Bei Internet Auktionshäusern kaufe ich aus dem oben genannten Grund grundsätzlich keine gebrauchte Elektronik. Mich haben die mal mit nem Handy angeschissen, da waren dann mal eben 220€ weg vom damligen Azubigehalt. ![]() Seither bin ich vorsichtiger und kaufe fast ausschließlich bei Shops |
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Wolfgang_K.
Inventar |
10:17
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#9
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Wo auch gerne bei diesen Auktionen gemogelt wird - bei gebrauchten Tonbandspulen. Da werden die Schrottbänder auf Maxell-Spulen umgespult und dann für teures Geld an den User gebracht. Die beste Zeit hat Ebay schon hinter sich..... |
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Hörbert
Inventar |
10:39
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#10
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Hallo! Bislange kann ich mich -was die Funktionsfähigkeit betrifft-, bei ersteigerter Elektronik nicht beklagen, natürlich hatte das eine oder andere Gerät schon mal eine Macke. Aber das waren dann kratzende Potis oder oxydierte Schalter, nichts was nicht auf eine längere Standzeit ohne Nutzung oder einfach auf das alter des Gerätes zurückzuführen wäre. Ein richtig defektes Gerät das als funktionsfähig deklariert war habe ich nie bekommen. Natürlich muß man den euphermismen der Verkäufer was Finish und erhaltungszustand betrifft mit skepsis entgegentreten und selbst Fotos können trügen. @volker_h Ich bin selbst Elektroniker, sorry aber es ist mir unverständlich wie man einfach zwei Sicherungen ersetzen kann ohne die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Regelbater NTR muß zwar nicht unbedingt sein aber zumindestens zwei deutlich schwächere Sicherungen nach vorheriger Prüfung von Schaltung und Netzteil sind doch in einem solchen Fall als minimale Vorsichtsmaßnahme angebracht. Da du von knallenden Elkos redest gehe ich hier mal von einer Laienhaften Modifizirerung b.z.w. einer laienhaften Reparatur aus bei der die Kondensatoren verpolt eingebaut wurden. Das aber sollte einem auch bei einer oberflächlichen Prüfung eigentlich auffallen. MFG Günther [Beitrag von Hörbert am 29. Jan 2010, 11:04 bearbeitet] |
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Steuerdieb
Stammgast |
10:39
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#11
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Leider ist eine negative Entwicklung zu erkennen und die Schamgrenze fällt weiter. Ich hab mal nen leeres Paket bekommen. Aufgrund des leichten Gewichtes jedoch zusammen mit der Hermes-Botin geöffnet und somit einen unabhänigigen Zeugen gehabt. Lange Rede.... Keine Einigung mit Verkäufer. Wert 95,0 Euro!!! Strafanzeige und irgendwann Post das Verfahren eingestellt ist weil noch weitere Straftaten begangen wurden und meins sinngemäß der kleinste Delikt war. Verkäufer also bestraft aber ich eh kein Geld wiederbekommen. So läuft das in Deutschland ![]() Seitdem schau ich schon intensiver nach den Bewertungen, bevorzauge Zahlung per PayPal. |
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premiumhifi
Hat sich gelöscht |
11:16
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#12
erstellt: 29. Jan 2010, |||
man sollte schon nur bei verkäufern mit null negativen bewertungen kaufen und sie sollten möglichst schon einige vk-bewertungen überhaupt haben. dann kann man im bedarfsfall auch meist eine einigung erreichen. die wollen ja meist auch eine weisse weste behalten. p.s.: wann immer möglich, sollte die ware auch persönlich abgeholt werden. denn, wie immer im leben: überall gibts gauner. [Beitrag von premiumhifi am 29. Jan 2010, 11:19 bearbeitet] |
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andreas3
Inventar |
11:35
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#13
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Moin, das Thema ist ein endloses... Es ist doch eigentlich klar dass viele die Anonymität des Nets nutzen um mit minimalem Einsatz maximalen Gewinn zu erzielen. Die Wirtschaft machts doch vor! Wer sagt Bescheid wenn er dir auf dem Parkplatz oder vor der Haustür ne Schramme ins Auto macht? Öfter hab ich gehört: "wenn der so doof ist hat er eben Pech gehabt", und das von ganz normalen Leuten. Ich hab mal in der Bucht einen Verstärker besorgt, angeblicher mit Zustand 1a, obwohl das Foto leicht verschwommen und unterbelichtet war. der Verkäufer hatte gute Beurteilungen. Als das Packet kam fiel mir ein Gerätefuß entgegen und das Teil sah aus als hätte es 20 Jahre in einer unbelüfteten Kneipe verbracht. Technisch war alles 1a, und nach einer Stunde Grundreinigung konnte man das auch von der Optik behaupten. Der Preis war ok, und mir wars zu lästig noch Stress zu machen, das Teil hat auch nie Probleme gemacht. Ich finde es nur bemerkenswert dass einer was wirklich Gutes verkauft ohne vorher wenigstens mal mit dem Lappen drüberzugehen. ![]() |
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Frankman_koeln
Inventar |
12:07
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#14
erstellt: 29. Jan 2010, |||
es kann auch andesrum gehen : ich habe bei ebay eine tip top optisch und technische PS3 1. generation verkauft - gebraucht, ohne garantie, rücknahme, umtausch. laut meiner auktion war abholung meinerseits sogar erwünscht. nach geldeingang habe ich dann verschickt und ordnungsgemäß verpackt, wurde dann auch positiv bewertet. somit ist die sache für mich erledigt. wochen später bekomme ich eine email dass die PS3 nicht läuft, ich solle sie zurücknehmen da ich defekte Ware verkauft habe. dies lehnte ich ab, gestand allerdings zu per email dass ich ( ich verkaufe nur top ware und mit mir kann man reden ) sollte mir eine reparaturrechnung vorgelegt werden woraus ersichtlich ist dass es sich um einen defekt durch verschleiß ( was eigentlich nicht sein kann, ich habe die PS3 sehr selten genutzt ) und nicht z.b. durch sturz handelt, dass ich die hälfte der rechnung erstatte. darauf wurde gar nicht eingegangen, es wurde immer wieder gefordert ich solle die PS3 zurücknehmen. mache ich aber nicht. habe jetzt ein erstes schreiben vom abwalt bekommen und wieder rücknahme abgelehnt. der androhung der klage sehe ich ziemlich gelassen entgegen. wer bitte kauft ne gebrauchte PS3 bei ebay für über 300 € und bewertet positiv ohne das teil auf funktion geprüft zu haben ??? gibt also auch unseriöse käufer .... [Beitrag von Frankman_koeln am 29. Jan 2010, 12:12 bearbeitet] |
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Passat
Inventar |
12:10
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#15
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Ob das Gerät ein gutes Gerät oder nur billiger Ramsch ist, wissen viele Verkäufer gar nicht. Die sind nur froh, das die dafür noch ein paar Euro bekommen. Gäge es Ebay nicht, würden die das Gerät wahrscheinlich auf den Müll werfen, ist ja "altes Gelumpe". Ansonsten stimmt es schon: Man sollte möglichst nur bei Verkäufern mit durchweg positiver Bewertung kaufen. Und wenn man mal etwas bei einem Verkäufer findet, der nicht 100% positiv hat, so sollte man sich die negativen Bewertungen genau anschauen. Gar nicht selten drücken nämlich die Käufer dem Verkäufer wegen Peanuts oder unbegründet eine negative Bewertung rein. Ich habe z.B. schon Bewertungen gesehen, da hat der Käufer den Verkäufer negativ bewertet, weil das Gerät defekt war, obwohl in der Auktion groß geschrieben stand, das das Gerät defekt ist. Was erwarten solche Käufer? Das sich das Gerät auf dem Transportweg selbst repariert? Grüsse Roman |
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volker_h
Ist häufiger hier |
12:16
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#16
erstellt: 29. Jan 2010, |||
@ Günther ... nun wie du schon erkannt hast war "schnell die Sicherungen gewechselt" schon arg vereinfacht ausgedrückt. Übrigends die Elkos sind die ersten, nix getauscht - kann also gut sein dass sie EOL sind. Bin optimistisch das ich das hinbekomme. Mich ärgert halt nur das vorher der Eindruck gemacht wird das ding läuft problemlos, obwohl es offensichtlich nie jemand probiert hat. Na ja, wird schon .... Ich für meinen Teil habe halt beschlossen immer nur noch die Geräte abzuholen und vorher auszuprobieren. Schränkt zwar den Kaufkreis arg ein, den Ärger aber auch. Grüße Volker |
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lowend05
Stammgast |
15:25
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#17
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Hallo Leidensgenossen..., habe bei ebay einen teuren Kopfhörer bestellt und nie bekommen. Verkäufer ist nicht mehr aufzufinden. Leider wird man dabei von ebay sehr allein gelassen. Mir war die Sache jedenfalls eine Lehre: Nie wieder dort etwas kaufen! Habe auch das Gefühl das sich dort immer mehr Idioten tummeln Vile Grüße lowend05 |
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Wolfgang_K.
Inventar |
15:43
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#18
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Schreibt Euch beim Verkauf die Seriennummern auf - bei Reklamationen nach dieser Nummer fragen, wirkt wahre Wunder. Gruß Wolfgang |
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Steuerdieb
Stammgast |
15:49
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#19
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Klar, ebay gibt an, dass mehrere Millionen Auktionen/ Tag neu eingestellt werden. Das spiegelt natürlich eine echte Masse dar. Wer da im vornherein Böses im Schilde führt, ist natürlich nicht abzusehen und wie schon von einem Vorredner festgestellt, tummeln sich in der Anonymität des Netzes natürlich "Solche und auch Strolche" Und mal ganz ehrlich.... Werden wir nicht manchmal doch von einem vermeintlichen Schnäppchen auch ein bißchen geblendet? Ganz gefeit ist man davor nie aber man kann es anhand Bewertungen, Zahlungsart etc. ganz gut eingrenzen. Der Vorteil wenn man selber abholt ist übrigens auch, dass die Bieterzahl beschränkt ist und man oftmals einen guten Preis bekommt. |
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Hörbert
Inventar |
15:59
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#20
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Hallo! @volker_h Wenn die Elkos dermaßen nieder sind das sie wirklich am Lebensende angekommen waren fragt man sich ja echt welche Qualität da verbaut wurde. ![]() Eventuell hat der Verstärker allerdings auf dem Transport extremen Frost abbekommen Zwar friert das Elektrolyt dabei nicht ein aber die Qxydationsschicht der Alufolie kann da schaden nehmen. Allerdings denke ich eher daß sich die Oxydationsschicht der Folien schon vorher abgebaut hat, eventuell durch eine sehr lange Stanhdzeit ohne Energie. Normalerweise kriegt man die kleinen Engländer auch ohne Schaltplan wieder hin, einfachstes Schaltungsdesign hat auch sein Vorteile. ![]() Na ja, jedenfalls wünsche ich dir viel Glück bei der Fehlersuche und eine schnelle Reparatur. ![]() MFG Günther |
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Apalone
Inventar |
17:18
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#21
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Na ja, ein Strafverfahren ist ja auch erstmal ungeeignet, um an sein Geld zu kommen. Hättest halt parallel einen Mahntitel beantragen und Vollstreckung einleiten müssen. Von Zivilrecht keine Ahnung? ![]() ![]() ![]() |
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Passat
Inventar |
17:19
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#22
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Du bekommst doch von Ebay eine Email wegen der gewonnenen Auktion. Und da steht die Adresse drin, die der Verkäufer in seinem Ebay-Profil eingegeben hatte. Außerdem hast du doch die Bankverbindung. Es ist zwar etwas mühsamer, aber anonym sind Ebay-Verkäufer nicht. Grüsse Roman |
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Alex-Hawk
Inventar |
17:31
![]() |
#23
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Was hat Deutschland damit zu tun? Klar sind solche schwarzen Schafe sehr ärgerlich bei eBay. Man kann das Risiko zum Glück etwas eingrenzen anhand der Bewertungen, der Genauigkeit der Beschreibung, guter Fotos und im Idealfall durch Abholung. Wenn es doch mal schief geht, dann hilft oft die Kontaktaufnahme für eine gütliche Einigung. Bei betrügerischen Verkäufern hilft dann nur eine Strafanzeige und eben gegebenenfalls eine zivilrechtliche Klage. Letztere ist natürlich ein gewisses Risiko und verbunden mit weiteren Kosten. eBay hat eben Vor- und Nachteile. ![]() |
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PRW
Hat sich gelöscht |
22:15
![]() |
#24
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Hallo alle zusammen, bevor ich im Ebay Shop kaufe, rufe ich die Telefonnr. die da steht an. Oft ist das aber nur ein Fax, Handy Nr. nur die Box und keiner geht ran. Da was zu bestellen,das kann nur übel ausgehen. Peter |
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volker_h
Ist häufiger hier |
22:47
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#25
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Nabend, so - mit dem Verkäufer vom Verstärker habe ich mich einigen können. Wenigstens ist er mir mit dem Preis soweit entgegengekommen, das ich kein Top Gerät sondern ein Bastelobjet bezahlt habe. Immerhin - damit kann ich leben. Bis denne, Volker |
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rebourne
Stammgast |
23:03
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#26
erstellt: 29. Jan 2010, |||
@ volker na siehste.. freut mich. hast du druck gemacht, oder war er sofort einsichtig? |
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Steuerdieb
Stammgast |
23:32
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#27
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Ne ganze Menge Alex, nämlich weil wir hier leben, der deutschen Gesetzgebung unterliegen und wie Du schon richtig ausgeführt hast, einiges nur durch teure und evtl. ins leere laufende Zivilklagen geregelt werden kann ![]() |
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Alex-Hawk
Inventar |
23:38
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#28
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Naja. So hoch sind die Gerichtsgebühren ja nicht am Amtsgericht und da gehts auch ohne Anwalt. Wenn man im Recht ist, dann hat man ja auch gute Aussichten auf Erfolg. Voraussetzung ist natürlich die Beachtung des Prozeßrechts. Ein Titel nützt nur nichts, wenn nichts zu holen ist beim Beklagten. Das liegt aber nicht am Rechtsstaat. Ich reagiere berufsbedingt etwas allergisch auf solche pauschalen Kommentare. ![]() |
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kölsche_jung
Moderator |
23:43
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#29
erstellt: 29. Jan 2010, |||
...und du von Straf(prozeß)recht? lies mal §403 StPO ![]() |
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Alex-Hawk
Inventar |
23:49
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#30
erstellt: 29. Jan 2010, |||
§ 403 StPO nützt Dir nur nichts, wenn das Verfahren eingestellt wird vom Staatsanwalt. ![]() |
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Steuerdieb
Stammgast |
23:57
![]() |
#31
erstellt: 29. Jan 2010, |||
Nur soviel sei gesagt und das wurde auch schon bereits erwähnt: Wo nix is, nützt Dir auch ein toller Titel nüscht und wegen den 95 Euro lohnt sich vielleicht nicht unbedingt ein entsprechender Aufwand. Ich wollte hier auch keinen Meinungskrieg entfachen. Jeder muss selbst wissen, wie weit er bei solch einer Sache gehen mag. Zudem bin ich kein Jurist und habe die Angelegenheit derzeit auch keinem Anwalt übergeben. Ich entschuldige mich hiermit für meinen "pauschalen Kommentar", der nur meine persönliche Meinung wiedergab, zu der ich aber noch immer stehe ![]() In meiner Unkenntnis (vielleicht gerade deswegen) zweifle ich halt das eine oder andere an ![]() |
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Alex-Hawk
Inventar |
00:03
![]() |
#32
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Da hast Du absolut Recht. Das liegt dann aber nicht am Rechtsstaat, sondern an den Betrügern. Du mußt Dich übrigens nicht entschuldigen für den Kommentar. Ich kann Dich gut verstehen nach so einem Griff ins Klo. Ich muß einiges auch einfach anders sehen als angehender Rechtsanwalt. Sonst hätte ich ein Problem. ![]() |
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Steuerdieb
Stammgast |
00:06
![]() |
#33
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Na das glaube ich wohl Alex Geht mir mit mancher Steuergesetzgebung ähnlich ![]() |
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kölsche_jung
Moderator |
00:42
![]() |
#34
erstellt: 30. Jan 2010, |||
ich sag da (als praktizierender Jurist) mal nicht zu ... außer: 1. meine Bemerkung mit §403StPO war auf die Behauptung "Strafverfahren seinen ungeeignet ..." gemünzt 2. wenn ich den Geschädigten vertreten hätte wäre nach 153a eingestellt worden, Auflage kannst du dir wohl denken .... 3. Ich wüßte nicht, was man als Jurist "anders sehen" sollte? Und welche Probleme man sonst hätte ... klaus |
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Frankman_koeln
Inventar |
01:14
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#35
erstellt: 30. Jan 2010, |||
kann man nicht verallgemeinern .... ich bin doch nicht so bescheuert und schreibe offiziell wo meine festnetznr. rein damit mich jeder zu hause anrufen kann handy nr. ist meist angegeben. handy muss reichen, und wenn es mal aus ist oder ich nicht rangehe muss man halt öfters versuchen ... pauschal jem. der seine handynr. angibt als unserös hinzustellen find ich ziemlich unverschämt. ich will nicht dass mich honk jederzeit zu hause anruft, das ist sehr privat und ganz sicher nicht für ebay wo auch monate nach beendeter auktion die auktion mit meiner festnbetznr. leicht zu finden ist über google .... |
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CarstenO
Hat sich gelöscht |
07:02
![]() |
#36
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Hallo Volker, nein, ich denke nicht, dass man bei Internetauktionen nur noch betrogen wird. Ich stelle aber fest, dass bei der Hälfte der von mir ersteigerten Artikel die Aussagen über den Zustand nicht der Wahrheit über den gelieferten Artikel entsprechen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Ware, die ich auf dem Flohmarkt kaufe. Das stufe ich noch nicht als Betrug ein. Beim überwiegenden Teil stellte sich heraus, dass der Anbieter überhaupt nicht das Know-How hatte, dem Artikel einen "voll funktionsfähigen" oder "tadellosen" Zustand zu attestieren. Häufig war es Ware von Familienmitgliedern oder Freunden, die den einwandfreien Zustand beteuerten. Der kleinere Teil hielt daran fest, dass die Ware zum Zeitpunkt des Versandes noch einwandfrei lief. An dieser Stelle zu zanken halte ich für vergeudete Zeit. Da hilft der Weg über die Bewertung und den Bewertungstext. (Neutrale Bewertung und "Über den Zustand besteht Uneinigkeit." o.ä.) Ich selbst kaufe Gebrauchtware in einem Preisrahmen, wo ich einfach verschmerzen kann, dass das Geld mit dem Kauf auch verloren sein kann. Viele Fehl-Gebrauchtkäufe können schnell den Wert der entsprechenden Neuware bekommen. Gruß, Carsten |
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turnerx2
Ist häufiger hier |
09:44
![]() |
#37
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Hallo Carsten, Du bringst die Sache auf den Punkt! Allerdings fände ich es vom Anbieter einer Sache in der Bucht ehrbarer, wenn er denn auch schreibt, daß er sich nicht 200%ig sicher ist, ob die Sache in einem "tadellosen Zustand" ist. Die Gier auf den letzten Euro verhindert oft das bißchen Ehrlichkeit -und das ist tatsächlich knapp am Betrug vorbei. Ich hatte selbst den Fall, daß ich für einen recht günstigen Preis einen Synthesizer "in einem tadellosen Zustand" ersteigert habe. Später stellte sich heraus, daß das Diskettenlaufwerk und die MIDI-Schnittstelle defekt waren. Was helfen da alle Beteuerungen? Gruß, Christian |
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Alex-Hawk
Inventar |
09:57
![]() |
#38
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Das bezog sich natürlich auf das fehlende Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat. Das sehe ich als Jurist anders, denn sonst hätte ich den falschen Beruf und somit ein Problem. ![]() |
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kölsche_jung
Moderator |
10:31
![]() |
#39
erstellt: 30. Jan 2010, |||
@alex alles klar. Soooo schlecht ist der deutsche Rechtsstaat übrigens wirklich nicht ... eher im Gegenteil, wobei es sicherlich manchmal zu langen Wartezeiten kommen kann (was eher am Personalmangel denn am System liegt) zB. ein ![]() klaus |
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Steuerdieb
Stammgast |
10:32
![]() |
#40
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Ja Alex, Du brauchst da sicher eine andere Ansicht als ich ![]() Denkt vielleicht auch mal über Paypal nach. Dieses Zahlungssystem hat mich bei ibäh auch schon mal vor einem Totalverlust bewahrt. Insgesamt kann ich jedoch nach weit über 1000 Auktionen sagen, dass es glücklicherweise nur ein sehr kleiner Anteil mit "Problemfällen" war ![]() [Beitrag von Steuerdieb am 30. Jan 2010, 10:36 bearbeitet] |
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Passat
Inventar |
13:37
![]() |
#41
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Es ist auch im US-Rechtssystem völlig undenkbar, wie die Rechtssprechung in den USA schon entschieden hat. Problem dabei: Wie will ein Verfassungsgericht die Exekutive zum Handeln zwingen? Und weil es das nicht kann, deshalb gibts das Lager auf Guantanamo immer noch. Grüsse Roman |
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ev13wt
Stammgast |
15:45
![]() |
#42
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Das Grundproblem ist das fehlende Wissen über eure ganzen Titel und Vergleichen und Vollstreckung. (Extra so geschrieben) Wem wird das beigebracht? "Normale" Menschen kommen nie mit solchen Prozessen in Berührung. |
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Alex-Hawk
Inventar |
15:49
![]() |
#43
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Dafür gibt es ja Anwälte. Wenn Dir der Blinddarm platzt, dann gehst Du ja auch zum Arzt. ![]() |
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kölsche_jung
Moderator |
15:52
![]() |
#44
erstellt: 30. Jan 2010, |||
naja, Rechtsanwälte wollen ja auch von irgendwas leben ![]() kannst du dein Auto selber flicken, produzierst du deine eigenen Lebensmittel, schneidest dir selber die Haare? Klaus |
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Steuerdieb
Stammgast |
15:55
![]() |
#45
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Ganz genau Alex. Schließlich kann sich nicht jeder mit allem auskennen ![]() Jetzt bleibt nur noch die Kostenfrage. Ich persönlich frage mich dann immer, ob ich gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen sollte? Bei größeren Summen mag sich das lohnen. @ Alex: Übernimmt sowas grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung? Oder Fallbezogen? |
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Alex-Hawk
Inventar |
18:05
![]() |
#46
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Das hängt natürlich ab von den Versicherungsbedingungen. Wenn entsprechende schuldrechtliche Streitigkeiten abgedeckt sind, dann ist das kein Problem. ![]() |
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TShifi
Stammgast |
18:13
![]() |
#47
erstellt: 30. Jan 2010, |||
Da muss ich dir leider! zustimmen. Ich denke, dass die Moral sehr nachgelassen hat und damit auch die Präsenz von Verkäufern die wirklich ehrlich handeln. Denn auch wer ein gutes Gerät zu verkaufen hat und weis was er tut, wird sich das mittlerweile überlegen ob er das in der Bucht einstellt. Denn er setzt sich damit der anderen Hälfte von Vollpfosten aus, den unwissenden und unverschämten Schnäppchenjägern! ![]() |
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hfaudio22
Stammgast |
23:37
![]() |
#48
erstellt: 01. Feb 2010, |||
Hi,
Aber das ist nicht nur bei eBay zu verzeichnen, das sieht man heute immer stärker auch im Alltag... Aber es gibt wie immer auch Verkäufer die wirklich noch voribldlich handeln, das sieht man aber meist in den Bewertungen, sodass ein relativ sicherer Kauf noch gewährleistet werden kann. ![]() |
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baerchen.aus.hl
Inventar |
12:34
![]() |
#49
erstellt: 02. Feb 2010, |||
Wie schon geschrieben wurde Gauner gibt es Überall und das sich gerade im privaten Bereich bei ebay viele "Schrotthändler" tummeln ist auch kein Geheimnis.... die meisten glauben sich hinter dem Rückgabe und Gewährleistungsausschluss verstecken zu können.... dieser gilt nur dann, wenn die Ware der Beschreibung entspricht... wer z.B. schreibt ein Verstäker funktioniere einwandfrei aber tatsächlich ist z.B. das Netzteil defekt.... muss der Verkäufer nachbessern. D. h. Ersatzware liefern die der Beschreibung entspricht oder das Teil reparieren oder den Preis mindern. Ist dies nicht möglich, ist das Geschäft auf Kosten des Verkäufers rückabzuwickeln..... |
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Apalone
Inventar |
12:44
![]() |
#50
erstellt: 02. Feb 2010, |||
Nennt sich "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft". Wenn der Verkäufer sich querstellt, ist man trotzdem auf den Klageweg angewiesen. Und bei einem Warenwert unter 500,- kann das schnell ein Nullsummenspiel werden! |
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baerchen.aus.hl
Inventar |
12:56
![]() |
#51
erstellt: 02. Feb 2010, |||
Nö.... wenn der Verkäufer bei berechtigter Mängelrüge so blöd ist sich quer zu stellen, wird er in einem Rechtstreit sämtliche Kosten zu tragen haben....der Verlierer bezahlt bekanntlich auch die Kosten des Klägers..... |
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