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Abzocke bei mailorder-bestellung? Darf der Verkäufer das?+A -A |
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Autor |
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mister-minz
Neuling |
12:17
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#1
erstellt: 19. Jan 2010, |
Hallo Leute, ich habe ein Problem. Ich habe gestern Nacht bei einem mailorder ( ![]() nun erhalte ich heute diese E-Mail:
worauf ich geantwortet habe:
Sehe ich die Sache richtig, dass der Verkäufer nicht das Recht hat, die Sache zu einem teureren Preis zu verkaufen? Und die Screenshots habe ich auch gespeichert, ganz so, wie ich geschrieben habe. Bitte um Hilfe! p.s. und wozu braucht er meine Bankdaten, die kann er doch einsehen, sobald die Überweisung bei ihm eigeht, oder sehe ich das falsch? Das riecht mir übel nach einer richtig fiesen Abzocke... [Beitrag von mister-minz am 19. Jan 2010, 12:19 bearbeitet] |
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boyke
Inventar |
12:37
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#2
erstellt: 19. Jan 2010, |
Nö, kann er nicht anhand Deiner Überweisung einsehen! |
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riesenspass
Stammgast |
13:03
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#3
erstellt: 19. Jan 2010, |
Das scheint mir sehr fischig, Zitat von der Hauptseite: "Bin auch bereit CDs mit ausgesuchten (raren) Tracks aus dem Katalog zu compilieren (eine Tracklist UND die gescannten Cover (als jpegs) gibts dann gesondert dazu, damit man sich in aller Ruhe ein schönes Cover zusammenschustern kann). Berechne für den Arbeitsaufwand und Material 25 Euronen pro CD." ![]() Bitte?!? Wenn das keine Schwarzkopien sind, weiß ich auch nicht... Ansonsten laß dir das Geld zurücküberweisen, falls Du hast halt auf ein anderes (Direktbank) Konto, die bekommt man auch kostenlos. |
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RoA
Inventar |
13:58
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#4
erstellt: 19. Jan 2010, |
Unten rechts auf der Seite: 1933829 Zugriffe seit 30.03.2008 Nicht auf der Seite: Pflichtimpressum mit Pflichtangaben, das könnte man abmahnen (lassen). Auch bin ich nicht sicher, ob das Projekt noch unter Liebhaberei fällt oder nicht schon ein gewerbliches Ausmaß angenommen hat. Dann wäre der Laden wohl auch noch umsatzsteuerpflichtig. Und dann noch die Sache mit den Kopien. Mit dem würde ich keine Geschäfte machen (wollen) und mir die Kohle zurücküberweisen lassen. |
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Jason_V.
Stammgast |
17:40
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#5
erstellt: 19. Jan 2010, |
So wie du aus dem Handel raus darfst, darf er das wohl auch. Hatte ich letztens bei einem Blackberry, welcher 100 Euro günstiger ausgeschrieben war. Rechtsschutzversicherung sagt dass auch der VK Rechte hat, ebenso wie DU. |
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mister-minz
Neuling |
19:09
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#6
erstellt: 19. Jan 2010, |
danke für eure Antworten! Das hat er mir als Antwort auf die obige Mail geschrieben:
...und meinen Bestellstatus auf "nicht lieferbar" gesetzt. Wenn er den Kaufvertag dadurch annuliert, dass er die Ware nicht besitzt, dann müsste er jetzt ja auch verpflichtet sein, das Geld zurück zu überweisen (wozu ich ihn aufgefordert habe, da ich wenig Lust auf Streit habe), da ich offenkundig für etwas bezahlt habe, was er nicht verkaufen kann. |
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Jason_V.
Stammgast |
19:22
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#7
erstellt: 19. Jan 2010, |
Geld zurück natürlich auf jeden Fall. Mail ihm deine Kontodaten und setze diesen Freitag als Frist. |
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