eBay: Problem mit Käufer

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Chriz3814
Inventar
#1 erstellt: 11. Jan 2010, 16:48
Moin moin ihr Banausen,

ich habe bei eBay einen Sekretär für einen Euro an Selbstabholer versteigert. Die Auktion endete am 12. Dezember. Am 8. Januar bekam ich erst vom Käufer eine Nachricht wann er denn den Sekretär abholen könne.

Ich habe geschrieben, dass ich bereits über drei Wochen gewartet hätte und dass der Sekretär nichtmehr zur Verfügung steht. Der Käufer schrieb mir, dass er den Sekretär für einen Euro ersteigert hat und dass die Ware deshalb sein Eigentum wäre. Deshalb besteht er auf eine Abholung.

Nun meine Frage:
Ist die Ware wirklich sein Eigentum? Bezahlt hat er sie noch nicht. Wie lange muss ich bei eBay auf eine Antwort des Käufers warten ehe ich den Artikel weiterverkaufen kann?
Hüb'
Moderator
#2 erstellt: 11. Jan 2010, 16:56
Hallo,

der Eigentumsübergang ist zunächst einmal völlig unabhängig von der Bezahlung.
Schau mal in die eBay-AGB, wann dieser lt. eBay erfolgt.

Grüße
Frank
RoA
Inventar
#3 erstellt: 11. Jan 2010, 17:07
Der Eigentumsübergang hat noch gar nicht stattgefunden. Hier geht es um die Frage, ob der Käufer (überhaupt noch) einen Herausgabeanspruch geltend machen kann oder ob dieser unter Umständen verwirkt worden sein könnte. Um diese Frage zu klären müßte man tiefer in den Fall einsteigen.
QE.2
Inventar
#4 erstellt: 11. Jan 2010, 17:13
Noch eine Frage. Hattest Du den in der Zeit vorher versucht mit ihm in Kontakt zu kommen? Das wäre ja auch wichtig.

Gruß QE.2


[Beitrag von QE.2 am 11. Jan 2010, 17:14 bearbeitet]
RoA
Inventar
#5 erstellt: 11. Jan 2010, 17:20
Das meinte ich mit "tiefer in den Fall einsteigen". Zum Verwirken gehören immer (mindestenz) zwei: Einer, der wirkt, und einer, der verwirkt. Und dann müßte man auch noch bestimmen, ob die Fristen zumutbar und angemessen waren. Aber das wäre dann der zweite Schritt. Im dritten Schritt ginge es dann um die monetäre Höhe der Ansprüche. Aber vielleicht ist das ja gar nicht mehr nötig. Der vierte Schritt würde dann natürlich auch entfallen.
Chriz3814
Inventar
#6 erstellt: 11. Jan 2010, 18:02

QE.2 schrieb:
Noch eine Frage. Hattest Du den in der Zeit vorher versucht mit ihm in Kontakt zu kommen? Das wäre ja auch wichtig.

Gruß QE.2


Nein

Ich muss sagen, dass ich eigentlich recht wenig mit eBay zu tun habe und wichtigere Sachen zu erledigen habe. Meine Frau konnte sich von dem hässlichen Sekretär allerdings nicht trennen und ich habe gesagt, dass das Mistding bei uns aus dem Haus fliegt. Unser Wohnzimmer ist im Kolonialstil gehalten und da passt ein Eiche-Sekretär nicht wirklich. Da setze ich das Teil lieber bei eBay rein statt es hier noch länger rumsteht. Wie dem auch sei, ich habe keinen Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen. Der Verkäufer argumentierte allerdings in einer Nachricht von vor einer Stunde damit, dass er uns während der Feiertage nicht stören wolle und sich deshalb nicht gemeldet hätte. Am 12. Dezember ist die Auktion ausgelaufen. Da waren noch keine Feiertage. Am 8. Januar bekam ich erst eine Nachricht vom ihm wann er den Sekretär abholen könne. Da sind die Feiertage bzw. seine Entschuldigung hinfällig.

Ach Gott da verkauft man mal was und schon hat man Stress "anne Hacken".
RoA
Inventar
#7 erstellt: 11. Jan 2010, 18:28
Und wo befindet sich der Sekretär jetzt?
Klinke26
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 11. Jan 2010, 18:29
eBay wird von dir verlangen dich mit ihm in Verbindung gesetzt zu haben. Da du dies nicht getan hast, gebe ich dir eher schlechte Karten.
Aber hey, Ausnahmen bestimmen die Regel. Vielleicht kommst ja doch gut aus der Sache raus.

Das der Käufer sich drei Wochen sich nicht gemeldet hat, kann ja sonstwas für Gründe gehabt haben. Daher wäre es nicht zuviel verlangt gewesen, hättest du versucht den Käufer zu kontaktieren. Dann hättest jetzt weniger Sorgen.

Was du selbst nicht als nötig erachtet hast, kannst ja nun schwerlich jemand anders zum Vorwurf machen.


[Beitrag von Klinke26 am 11. Jan 2010, 19:23 bearbeitet]
Chriz3814
Inventar
#9 erstellt: 11. Jan 2010, 18:54

RoA schrieb:
Und wo befindet sich der Sekretär jetzt?

Immer noch bei mir.
RoA
Inventar
#10 erstellt: 11. Jan 2010, 19:00
Und warum rückst Du den dann nicht raus?
Chriz3814
Inventar
#11 erstellt: 11. Jan 2010, 19:50
Weil ich den ohne, dass "sie" es weiss, verkauft habe. Ich habe solch einen Wut auf diesen bescheidenen Sekretär, dass ich ihn loswerden will. Als sie gehört hat, dass er verkauft ist, dann hing hier aber gewaltig der Haussegen schief.
QE.2
Inventar
#12 erstellt: 11. Jan 2010, 20:00
Tja Jung, da hast Du wirklich ein Problem. Wirst ihn wohl hergeben müssen.

Gruß QE.2
RoA
Inventar
#13 erstellt: 11. Jan 2010, 20:14
Okay, das Teil wurde für einen Euro verkauft. Für den Käufer war das ein Lucky Buy, weil er wahrscheinlich auch 2 Euro geboten hätte. Er wird aber behaupten, bis 10.000 Euro und darüber gegangen zu sein, weil er genau diesen Sekretär braucht. Du weißt aber, daß der Sekretär total versifft war, 1.000 Beschädigungen hatte, weil ein Killer immer mit seinem R/C dagegen gefahren ist, der Lack war ab und die Klebestellen marode. Kurz vor Auktionsende ist das Teil dann zerbröselt (140db @150 Hz war einfach zuviel) und aus einem Grund, den nur Du kennst, konntest Du die Auktion nicht abbrechen. War das so? Dann ist der Sekretär also untergegangen. Ergo kannst Du ihn auch nicht aushändigen. Jetzt kann der Käufer möglicherweise Schadensersatz wegen Nichtlieferung geltend machen, weil er auf ein anderes gutes Angebot (8.000 Euro Sofortkauf) nicht reagiert hat. Dann soll er erst mal beweisen, daß das andere Angebot mehr als 8.000 Euro wert war (der Schaden wäre nur die Differenz). Oder er soll beweisen, daß Dein/Euer Sekretär mehr als 1 Euro wert war (Dein Einstellfoto war sehr alt und zeigte nicht alle Beschädigungen, gell?). Ich würde die Situation so einschätzen wollen (dies ist ein kostenfreier guter Rat), daß der Käufer sauer ist und Dir eine schlechte Bewertung reindrücken wird. Mehr nicht. Was soll er auch tun, der Sekretär ist kaputt auf den Müll gegangen. Damit hätte sich die Sache dann erledigt. Aber wehe, er entdeckt den Sekretär zufällig im Wohnzimmer.

Vielleicht paßt er ja ins Gästezimmer.
QE.2
Inventar
#14 erstellt: 11. Jan 2010, 20:41
Aber irgendwie link wäre es trotzdem, versetz Dich mal in dessen Lage.

Gruß QE.2
Klinke26
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 11. Jan 2010, 20:43
Bescheißen ist der Deutschen bester Sport.
RoA
Inventar
#16 erstellt: 11. Jan 2010, 20:50

QE.2 schrieb:
Aber irgendwie link wäre es trotzdem


Natürlich ist das link.

Aber die Frage wurde vom Verkäufer gestellt, und nicht vom Käufer.
Chriz3814
Inventar
#17 erstellt: 11. Jan 2010, 21:10
RoA dein Beitrag ist wirklich zum Weglachen
Vollgepackt mit "Insidern". Gut, der Sekretär befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Ich habe dem Verkäufer jetzt geschrieben er soll das Ding abholen und mir den Euro mitbringen. Den kann er meinetwegen meiner Frau geben, ich überlasse ihr die Warenübergabe und ich mache mich schön aus dem Staub

Ich musste dieses fiese, alte Mistding wirklich loswerden. Den kann ich auch nirgendswo anders hinstellen, weil er einfach von vorne bis hinten nicht passt und keine Schönheit ist. Vielleicht mache ich das daheim wieder irgendwie gut

Falls ihr euch das unförmige Teil anschauen wollt:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180441799324
Bestdidofan
Inventar
#18 erstellt: 12. Jan 2010, 01:31
na da bin ich gespannt Vielleicht hat er dann Mitleid mit Deiner Frau und nimmt das gute Stück doch nicht mit, weil er ihr das nicht antun möchte


@Roa: dein Beitrag war echt klasse


Schöne Grüße

Bestdidofan
RoA
Inventar
#19 erstellt: 12. Jan 2010, 08:09
Danke für die Blumen.


Chriz3814 schrieb:
Ich musste dieses fiese, alte Mistding wirklich loswerden.


Ein Euro ist wirklich nichts dafür, in einem 2nd-Hand-Laden müßte man dafür 3-stellig abdrücken. Und jetzt bin ich mal fies: Der Käufer hat 2 Gebote gemacht und wäre höher gegangen!
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