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Wohnungsübergabe+A -A |
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Autor |
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-Houdini-
Stammgast |
16:00
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#1
erstellt: 01. Jun 2023, |||
Hallo allerseits! Das Thema ist schon speziell, aber vielleicht hat jemand Ähnliches erlebt oder weiß, wo man sich informieren kann. Ein guter Bekannter musste neulich die Wohnung seiner verstorbenen Mutter leerräumen (Ostdeutschland). Das Wohnzimmer ist mit Decken- und Wandpaneelen verkleidet und der Vermieter verlangt, alles zu entfernen. Allerdings ist laut Mietvertrag - noch aus der DDR-Zeit - die Wohnung "nur" besenrein zu übergeben. Darauf hingewiesen, stellte sich der Vermieter quer und verlangt jetzt eine inakzeptable Summe für das Entfernen der Paneele. Auf einen Rechtsstreit kann sich mein Bekannter nicht einlassen, denn seine Rechtschutzversicherung deckt das nicht ab. Hat vielleicht jemand einen Link o.ä., wo man sich näher informieren könnte oder kann aus eigener Erfahrung etwas dazu sagen? |
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KarstenL
Inventar |
16:32
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#2
erstellt: 01. Jun 2023, |||
Gibt es keinen Mieterverein in der Nähe? Der kostet nicht viel und berät, zumindest hier, gut. Deutscher Mieterbund? [Beitrag von KarstenL am 01. Jun 2023, 16:37 bearbeitet] |
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B-Bear
Stammgast |
17:09
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#3
erstellt: 01. Jun 2023, |||
schau mal hier ![]() parallel Mietverein, und wenn Rahmen stimmt (Zeitpunkt des Einbaus) ruhig auch zum Anwalt für ein Beratungsgespräch (Erstgespräch) Gruß Bernd |
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-Houdini-
Stammgast |
17:28
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#4
erstellt: 01. Jun 2023, |||
Super, vielen Dank Euch beiden! Bernd, Dein Link trifft es voll! Demnach muß nur geklärt werden, wann die Paneele eingebaut worden sind. Könnte noch spannend werden... Ich werde ihm das so verklickern und melde mich, sobald sich in der Sache etwas getan hat. Noch mal vielen Dank! ![]() |
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Apalone
Inventar |
20:28
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#5
erstellt: 01. Jun 2023, |||
verlangt der Vermieter von wem?!? Ansprüche gegen den Bekannten bestehen doch nur, wenn - er geltend gemacht hat, den Mietvertrag übernehmen zu wollen; - ggf. iRd Nachlassverfahrens (was eher sehr kritisch zu prüfen wäre). Einfach so hat der Vermieter ja keinerlei Ansprüche gegen den Bekannten! |
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-Houdini-
Stammgast |
20:43
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#6
erstellt: 01. Jun 2023, |||
Vom Sohn der Verstorbenen.
Ich weiß nicht so recht, wie das zu verstehen ist. Müsste er das Erbe ausschlagen? |
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Apalone
Inventar |
09:40
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#7
erstellt: 02. Jun 2023, |||
auf welcher Rechtsgrundlage verlangt denn der Vermieter vom Sohn der Verstorbenen irgendwas?? Ein Vermieter muss auf Antrag einen formell feststehenden Erben in den MietVertrag einsteigen lassen. ist das so? Selbst die gestzlich bestehende Erbfolge des BGB intendiert ja nicht automatisch den Erbfall. IST er Erbe? Was hat das Nachlassgericht festgestellt? Einfach so, weil er der Sohn ist, kann der Vermieter gar nichts verlangen!! |
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-Houdini-
Stammgast |
10:16
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#8
erstellt: 02. Jun 2023, |||
Ich sehe ihn heute und frage ihn, wie das überhaupt abgelaufen ist.
So wie das zu mir durchgesickert ist hatte die Mutter nicht großartig was zu vererben, also wird es kein Nachlassgericht gegeben haben. Nach dem heutigen Gespräch bin ich schlauer.
Das hört sich gut an. Danke Dir für die Ausführungen! Heute Abend berichte ich, was bei dem Gespräch rausgekommen ist. ![]() |
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-Houdini-
Stammgast |
20:59
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#9
erstellt: 02. Jun 2023, |||
Hi again! Jetzt weiß ich mehr. Er ist Erbe, ein Nachlassgericht gab es nicht. Sollte der Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) den Betrag einklagen wollen, soll es nach seiner Netzrecherche zu ähnlichen Fällen unterschiedliche Gerichtsurteile gegeben haben (der eine Richter so, der andere so). Jetzt hat er erst mal einen Anwaltstermin klar gemacht. Mal sehen, was dabei rauskommt. |
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