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Wann seit Ihr das letzte mal geblitzt worden ?

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Beitrag
der_kottan
Inventar
#101 erstellt: 03. Nov 2017, 14:32
Nicht mal eine Minute...
Pigpreast
Inventar
#102 erstellt: 03. Nov 2017, 14:45

catman41 (Beitrag #99) schrieb:

kinodehemm (Beitrag #94) schrieb:
Wenn man in D einen Penner, der über einige Kilometer offensichtlich keine Möglichkeit zum rechts einscheren gefunden hat, noch rechtser überholt, reisst der Spinner in der Regel fast die Schalter der Lichthupe ab und gestikuliert wie ein Italiener beim Rededuell.

Der "Penner", der rechts fährt, hält sich i. d. R. an die Richtgeschwindigkeit von 130 - macht also keinen Fehler!

Es geht um die Penner, die links oder in der Mitte fahren, obwohl es rechts mit ihrem Tempo genau so gut möglich wäre. Rechts langsamer zu fahren als der übrige Verkehrsfluss, ist doch völlig ok. Wer schneller will, der überholt halt. Das Prinzip funktioniert aber nur, wenn sich alle an das Rechtsfahrgebot halten.


Naja,
noch rechtser überholen
ist halt verboten!

Links zu fahren, obwohl man rechts könnte, übrigens auch.


Mal dran gedacht, das man sich auch erschrecken kann, wenn man rechts überholt wird.

M. E. erschrickt dabei nur der, der tatsächlich unaufmerksam vor sich hindödelt, als wäre er alleine auf der Straße. Was aber durchaus zu den Deppen passt, die meinen, die Mittelspur sei so etwas wie eine Schiene, auf die man sich zu Beginn der Autobahnfahrt drauf setzt und die man am Ende wieder verlässt.


[Beitrag von Pigpreast am 03. Nov 2017, 15:00 bearbeitet]
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#103 erstellt: 03. Nov 2017, 14:46
@kottan
jo, das ist wie vegan.. Mag sein, das manche dran Gefallen finden, wäre ökologischsicher auch besser- aber: Nee


Der "Penner", der rechts fährt, hält sich i. d. R. an die Richtgeschwindigkeit von 130 - macht also keinen Fehler!

ich schrieb , das der halt nicht! rechts fährt, sondern links..

Und wer 'erschrickt', wenn er überholt wird -ob rechts oder links- dem ist vermutlich Wochen zuvor der Rückspiegel abgefallen..
Oder hat untherapierte Sekundenschlaf-Anfälle..

ups, der betreuende Arzt hatte sich schon geäusert


[Beitrag von kinodehemm am 03. Nov 2017, 14:50 bearbeitet]
Pigpreast
Inventar
#104 erstellt: 03. Nov 2017, 14:58

sealpin (Beitrag #100) schrieb:
Es bringt mir nichts mit >180 links über die Bahn zu donnern. Ich fahre derzeit lieber 15 Minuten früher los und habe bisher noch nie einen Termin verpasst.

So meine ich es ja auch. Die Zeit, die man durch höhere Spitzengeschwindigkeiten raus holt, ist wesentlich geringer als angenommen, da man die Spitzengeschwindigkeit ohnehin immer nur kurzzeitig fahren kann.

Autobahnmäßig bin ich, was die Fahrerfahrung anbelangt, wahrscheinlich eher Durchschnitt, aber innerstädtisch habe ich eine entscheidende Feststellung gemacht:

Als Notarzt brauche ich für eine Strecke, die sich für mich anderntags als Privatfahrer ewig zieht, wenige Minuten. Der wesentliche Zeitvorteil entsteht dadurch, dass wir an roten Ampeln nicht halten müssen und wir vom übrigen Verkehr durchgelassen werden. Nun haben wir Fahrer, die dabei rallyemäßig durch die City preschen, während andere eher ein moderates Tempo wählen. Einen wesentlichen Unterschied, was die Eintreffzeiten am Einsatzort anbelangt, gibt es dabei jedoch nicht.
cesmue
Inventar
#105 erstellt: 03. Nov 2017, 15:03

Guido_2911 (Beitrag #75) schrieb:

catman41 (Beitrag #56) schrieb:
[ genötigt (per Lichthupe und/oder Blinker),
:prost

was zunächst mal nix mit Nötigung zu tun hat. Ist zwar schon länger her, aber wenn mich meine grauen Zellen nicht täuschen, wurde damals in der Fahrschule gelehrt, das man durchaus die Überholabsicht durch Blinken anzeigen darf....

Nich nur durch blinken. Focus
volvo740tius
Inventar
#106 erstellt: 03. Nov 2017, 15:13
Dass das mit dem Hupen vor dem Überholvorgang keine weitere Beachtung findet, gilt es zu begrüßen.
catman41
Hat sich gelöscht
#107 erstellt: 03. Nov 2017, 15:31
@Pigpreast,


Es geht um die Penner, die links oder in der Mitte fahren


die meinte ich eigentlich auch!

Solange die sich an die Richtgeschwindigkeit halten, kannst Du denen nix vorwerfen.

Und, "auf der Flucht" ist doch keiner - wenn man ehrlich ist?!


Harry
MuLatte
Inventar
#108 erstellt: 03. Nov 2017, 16:01
3Spurige Autobahn und einer fährt 130 in der Mitte. Alle die schneller sind müssen sich links vorbei drängeln und das machen dann auch die die nur 140 fahren. Das gibt dann links wieder einen Stau.

Wenn ich wegen Fahrzeugen vor mir nicht schneller fahren kann und da kommt einer wo man schon merkt das er Druck macht oder sichtbar schneller ist, dann schere ich kurz nach rechts und lasse den vor. Dieses Anspruchdenken ich fahre links und mache keinem Platz habe ich überhaupt nicht. Wer will kann gerne an mir vorbei fahren, solange er vor mir nicht langsamer ist. Der Schnellere hat für mich das Recht der Vorfahrt links.

Über lange Strecken 120 oder 130 fahren macht mich auch sehr müde. Da wird man unkonzentriert und unaufmerksam.
sealpin
Inventar
#109 erstellt: 03. Nov 2017, 16:16

MuLatte (Beitrag #108) schrieb:
3Spurige Autobahn und einer fährt 130 in der Mitte. Alle die schneller sind müssen sich links vorbei drängeln und das machen dann auch die die nur 140 fahren. Das gibt dann links wieder einen Stau.

...


wenn keiner schneller als 130 fährt gibt es kein Drängeln --> Problem gelöst



MuLatte (Beitrag #108) schrieb:
...
Über lange Strecken 120 oder 130 fahren macht mich auch sehr müde. Da wird man unkonzentriert und unaufmerksam.


Ich glaube das ist ein Mythos, aber wenn Du das so empfindest...bei mir stellt sich kein Müdigkeitsgefühl ein. Eher bin ich nach der Fahrt müder/gerädert wenn ich permanent versuche die max. mögliche Geschwindigkeit zu erreichen...das fordert viel mehr Konzentration.
der_kottan
Inventar
#110 erstellt: 03. Nov 2017, 16:24
Nö, bin schon so oft durchs ganze Ösiland gefahren und jedes mal rechts runter zum Pennen kurz vor Wien oder Graz...
Andersrum, beim Heimweg war ich jedesmal nach dem Grenzübertitt ins D-Land hellwach mit dem ersten Vollgasritt. Auch wenns nur ein paar Sekunden waren
volvo740tius
Inventar
#111 erstellt: 03. Nov 2017, 16:42

MuLatte (Beitrag #108) schrieb:

Wenn ich wegen Fahrzeugen vor mir nicht schneller fahren kann und da kommt einer wo man schon merkt das er Druck macht oder sichtbar schneller ist, dann schere ich kurz nach rechts und lasse den vor.


So mache ich das auch. Wenn ich mit dem Firmentransporter unterwegs bin, kann ich eh keinen Blumentopf gewinnen, obwohl der auch 200 geht. Manchmal trifft man halt auf Autofahrer in der rechten Spur, die es einfach vergessen haben nach dem Überholvorgang wieder einzuscheren. Für mich gibt es dann nichts schöneres, wenn 500m hinter einen ein Fahrer mit deutlich aufblitzender Lichthupe angeplatzt kommt, selbst kurz nach rechts zu wechseln und diese Motivationshilfe einfach gewähren zu lassen um das Verkehrshindernis zu beseitigen.
Ich bin eh Freund vom Rechtsfahrgebot, wechsele daher auch recht oft die Spuren und wer schneller ist, darf natürlich vorbei.

Geblitzt bin ich Ende letzten Jahres in Berlin stadtauswärts auf der B1 bei 70 mit 83Km/h, nachts um 3.
Z25
Hat sich gelöscht
#112 erstellt: 03. Nov 2017, 17:01

catman41 (Beitrag #107) schrieb:


Solange die sich an die Richtgeschwindigkeit halten, kannst Du denen nix vorwerfen.
Harry


Lieber Harry, drei Fragen habe ich und bitte um Antwort.

1. Besitzt Du einen Führerschein?
2. Beherrschst Du ein Kraftfahrzeug?
3. Wann warst Du das letzte Mal längere Zeit in Stuttgart?
catman41
Hat sich gelöscht
#113 erstellt: 03. Nov 2017, 17:03
@MuLatte ,


Wenn ich wegen Fahrzeugen vor mir nicht schneller fahren kann und da kommt einer wo man schon merkt das er Druck macht oder sichtbar schneller ist, dann schere ich kurz nach rechts und lasse den vor.


würde es auch so machen!

Man kann dem jenigen aber keinen Vorwurf machen, indem man ihn per Lichthupe etc. nötigt - das sieht man sehr oft.

Einen Fehler macht er nämlich nicht!

Das geht aber in die Köpfe, die meinen ihnen gehört die Bahn, nicht rein!!


Harry
catman41
Hat sich gelöscht
#114 erstellt: 03. Nov 2017, 17:10
[quote="Z25 (Beitrag #112)"][quote="catman41 (Beitrag #107)"]Lieber Harry, drei Fragen habe ich und bitte um Antwort.

1. Besitzt Du einen Führerschein?
2. Beherrschst Du ein Kraftfahrzeug?
3. Wann warst Du das letzte Mal längere Zeit in Stuttgart?[/quote]

1. nein, bin schwerbehindert
2. wenn ich dürfte, ja
3. nein

Was hat das mit der Richtgeschwindigkeit zu tun?


Harry
Pigpreast
Inventar
#115 erstellt: 03. Nov 2017, 17:10

catman41 (Beitrag #107) schrieb:

Es geht um die Penner, die links oder in der Mitte fahren


die meinte ich eigentlich auch!

Solange die sich an die Richtgeschwindigkeit halten, kannst Du denen nix vorwerfen.

Irrtum! Es gilt das Rechtsfahrgebot. D. h. man hat auf Autobahnen grundsätzlich rechts zu fahren, wenn das möglich ist. Mittelspur und linke Spur sind zum Überholen zu benutzen. Wenn jemand mit 130 km/h langsamere Fahrzeuge überholt, ist es selbstredend ok. Wenn man aber stur auf der Mittelspur oder links bleibt, obwohl rechts frei ist, ist das ordnungswidrig, insbesondere wenn man dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert:

Aus Wikipedia - Rechtsfahrgebot:

Wer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden kann.

Statthaft ist ein permanentes Fahren auf der Mittelspur, wenn dadurch häufige Spurwechsel vermieden werden. Aber eben nur, so lange man damit niemanden behindert. (Quelle: ADAC)

Demonstratives Fahren mit "Richtgeschwindigkeit" zur "Erziehung" anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv Behinderung und damit strafbar.


[Beitrag von Pigpreast am 03. Nov 2017, 17:20 bearbeitet]
Z25
Hat sich gelöscht
#116 erstellt: 03. Nov 2017, 17:14
Ich drücke mich bzgl der ersten beiden Fragen mal noch höflich aus, Harry. Du hast keine Ahnung und solltest den Mund halten. Fakten wurden Dir gerade genannt, was Deinen Eindruck bzgl, wer Richtgeschwindigkeit fährt, hat recht....

Wenn Du noch nie in Stuttgart warst, wie kommst Du zu deiner profunden Meinung zu S21?
Guido_2911
Inventar
#117 erstellt: 03. Nov 2017, 17:21

catman41 (Beitrag #107) schrieb:
@Pigpreast,


Es geht um die Penner, die links oder in der Mitte fahren


die meinte ich eigentlich auch!

Solange die sich an die Richtgeschwindigkeit halten, kannst Du denen nix vorwerfen.

Und, "auf der Flucht" ist doch keiner - wenn man ehrlich ist?!


Harry


Du verwechselst jetzt aber nicht Richtgeschwindigkeit und erlaubte Höchstgeschwindigkeit, oder?
Und nochmal zur "Nötigung" mit Lichthupe, Blinker und Co....Es ist erlaubt, diese Mittel zu benutzen, um den vorausfahrenden dazu aufmerksam zu machen, das an überholen will. Eine Nötigung wird daraus, wenn ich dem Vordermann 5cm hinter der Stoßstange klebe oder die Lichthupe 324 mal hintereinender benutze....


[Beitrag von Guido_2911 am 03. Nov 2017, 17:26 bearbeitet]
catman41
Hat sich gelöscht
#118 erstellt: 03. Nov 2017, 17:27

Z25 (Beitrag #116) schrieb:
Wenn Du noch nie in Stuttgart warst, wie kommst Du zu deiner profunden Meinung zu S21?


ot:

weil es Leute geben darf, die das Prestge-Projekt S21 ablehnen, da es schlicht und einfach nicht nötig ist!

zum Thema:

nur weil ich kein Auto fahren darf, darf ich mich jawohl äußern - oder!

Ich sehe als Beifahrer was auf den BAB's abgeht . da herrscht z. T. "Kriegszustand" - verursacht von denen, die meinen, "freie Fahrt für freie Bürger"


Harry

ps. jetzt ist Feierabend!


[Beitrag von catman41 am 03. Nov 2017, 17:30 bearbeitet]
Z25
Hat sich gelöscht
#119 erstellt: 03. Nov 2017, 17:30
Du darfst dich sehr wohl äußern. Aber ich darf Dich für einen Dummschwätzer ohne jede Ahnung halten und das auch so sagen.
Pigpreast
Inventar
#120 erstellt: 03. Nov 2017, 17:38

Guido_2911 (Beitrag #117) schrieb:
Du verwechselst jetzt aber nicht Richtgeschwindigkeit und erlaubte Höchstgeschwindigkeit, oder?

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen.

Aber selbst wenn eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgegeben ist, gilt das Rechtsfahrgebot, dessen Verletzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wer andere auf diese Weise behindert, macht sich strafbar, selbst wenn jene andere ihrerseits eine Ordnungswidrigkeit in Form von Übertretung der Höchstgeschwidigkeit begehen.

Für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten hat die Polizei zu sorgen und nicht irgendwelche Spinner, die das Recht auf ihrer Seite wähnen und sich als Hilfssheriffs berufen fühlen, andere mittels Blockierung der Überholspur von der Geschwindigkeitsübertretung abzuhalten.


[Beitrag von Pigpreast am 03. Nov 2017, 17:42 bearbeitet]
Beaufighter
Inventar
#121 erstellt: 03. Nov 2017, 17:51
Ihr seit ja richtige Benzinhusaren.

Mal davon ab, beide Extreme, der im safety car und der verhinderte Formel 1 Weltmeister bedeuten ein Gefahren potential im Straßenverkehr.

Gruß Beaufighter


[Beitrag von Beaufighter am 03. Nov 2017, 17:52 bearbeitet]
catman41
Hat sich gelöscht
#122 erstellt: 03. Nov 2017, 19:49

Z25 (Beitrag #119) schrieb:
Aber ich darf Dich für einen Dummschwätzer ohne jede Ahnung halten und das auch so sagen.


wenn‘s Spaß macht!


Harry,
Uwe_Mettmann
Inventar
#123 erstellt: 03. Nov 2017, 19:53
Erst mal zum eigentlichen Thema, ja ich wurde gerade vor ein oder zwei Wochen geblitzt, dürfte keine 20 km/h zu schnell gewesen sein, also kostet ein paar Euro und keine Punkte. Das mal davor dürfte schon mehr als 2 Jahre zurück sein.



catman41 (Beitrag #107) schrieb:
@Pigpreast,

Es geht um die Penner, die links oder in der Mitte fahren

die meinte ich eigentlich auch!
Solange die sich an die Richtgeschwindigkeit halten, kannst Du denen nix vorwerfen.

Die Richtgeschwindigkeit ist eine vom Gesetzgeber empfohlene Höchstgeschwindigkeit. Ob man diese Empfehlung folgt oder nicht, daraus kann man keine Rechte ableiten, die man zusätzlich hat oder die man nicht hat.

Außerdem gilt das Rechtsfahrgebot (StVO §2, Absatz 2), an die sich auch die halten müssen, die die linke oder die mittlere Spur nutzen. Für die mittlere gibt es da noch eine Einschränkung, die aber auch nicht zulässt minutenlang in der Mitte zu fahren, obwohl in der ganzen Zeit ein Fahren auf der rechten Spur möglich wäre.


catman41 (Beitrag #113) schrieb:
Man kann dem jenigen aber keinen Vorwurf machen, indem man ihn per Lichthupe etc. nötigt - das sieht man sehr oft.

Die Lichthupe zur Ankündigung der Überholabsicht ist aber keine Nötigung, sondern absolut gesetzeskonform (StVO §5, Absatz 5).
Anders sieht es natürlich aus, wenn gedrängelt wird und die Lichthupe dauerhaft eingesetzt wird, obwohl man gar nicht Platz machen kann. Genau davon war aber in dem diskutierten Fall, auf den du geantwortet hast, nicht die Rede, sondern von einem Fall, in dem das Platz machen möglich gewesen wäre.

An diesen Beispielen (und anderen Beiträgen von dir in diesem Thread) sieht man, dass du dich wenig im Straßenverkehr und den Regeln und Gesetzen, die dazu einzuhalten sind, auskennst. Dieses ist alles kein Problem aber dann die Aussage zu treffen, dass andere User hier ein Fall für die MPU sind, halte ich für bedenklich. Du solltest dich mit solchen Aussagen doch lieber etwas zurückhalten.


catman41 (Beitrag #92) schrieb:

Z25 (Beitrag #84) schrieb:
Müsste in den USA ja alles tipptopp sein.... oder in anderen europäischen Ländern. Isses aber nicht.

selbst erlebt oder nur vom hörensagen!

Du kannst auch selber mal im Internet nach den Unfallzahlen recherchieren. Die relativen Unfalltoten auf die Einwohner bezogen ist in den USA über doppelt so hoch als in Deutschland.



Gruß

Uwe
Beaufighter
Inventar
#124 erstellt: 03. Nov 2017, 20:28

Die Lichthupe zur Ankündigung der Überholabsicht ist aber keine Nötigung, sondern absolut gesetzeskonform (StVO §5, Absatz 5).


Die Hupe wusste ich, die Lichthupe ist mir neu. Hab ich bislang auch noch nix von gehört.

Gruß Beaufigter
Nisser99
Gesperrt
#125 erstellt: 03. Nov 2017, 21:15
Es ist mittlerweile Richterrecht, dass jemand, der seinen Überholvorgang nicht binnen 45 Sekunden beendet, und/oder mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von weniger als 10 Km/h überholt, den Verkehr behindert.
Reference_100_Mk_II
Inventar
#126 erstellt: 03. Nov 2017, 21:22
Was wo wie?
Wenn also ein Lkw einen anderen nicht mit >10km/h überholt ist das... Offiziell eine Verkehrsbehinderung?
Die von der Polizei mit einem verwarngeld versehen werden kann???

Nisser99
Gesperrt
#127 erstellt: 03. Nov 2017, 21:34
Ich finde grad das Urteil nicht. OLG Hamm, vor ein paar Jahren. Ich hatte es mal rausgesucht anlässlich der letzten Tempolimit-Debatte.
Uwe_Mettmann
Inventar
#128 erstellt: 03. Nov 2017, 22:18

Beaufighter (Beitrag #124) schrieb:
Die Hupe wusste ich, die Lichthupe ist mir neu. Hab ich bislang auch noch nix von gehört.

Nicht nur dir war das unbekannt, denn das wissen viele nicht und dabei steht es eindeutig in der StVO (siehe Link in meinem letzten Beitrag) und sind dann sauer, wenn sie hinter sich die Lichthupe sehen. Mich hingegen stört das nicht, denn das ist mir tausend Mal lieber, als wenn der hinter mir drängelt. Es ist doch eine normale Kommunikation und mehr nicht.

Wobei ich sagen muss, ich sehe die Lichthupe von hinten auch nicht häufiger als einen roten Blitz von vorne.

Daher, so mancher (bei Weitem nicht jeder), der öfters mit der Lichthupe von hinten bedacht wird, macht vielleicht auch selber etwas falsch.



Reference_100_Mk_II (Beitrag #126) schrieb:


Nisser99 (Beitrag #125) schrieb:
Es ist mittlerweile Richterrecht, dass jemand, der seinen Überholvorgang nicht binnen 45 Sekunden beendet, und/oder mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von weniger als 10 Km/h überholt, den Verkehr behindert.

Was wo wie?
Wenn also ein Lkw einen anderen nicht mit >10km/h überholt ist das... Offiziell eine Verkehrsbehinderung?
Die von der Polizei mit einem verwarngeld versehen werden kann???

Ja, die 10 km/h und 45 Sekunden gelten für LKWs (gibt es ein Urteil darüber klick mich) und bei PKWs geht man sogar von mindestens 20 km/h aus.
Kosten 80,- €, 1 Punkt und ist auch ein A-Verstoß (eventuell Verlängerung der Probezeit). LKW könnte teurer sein, keine Ahnung.

Wobei, wenn LKW langsam überholen und es nicht ewig dauert, so habe ich dafür noch ein gewisses Verständnis, denn die können nicht schneller aber bei PKWs geht mein Verständnis gegen NULL.


Gruß

Uwe
Nisser99
Gesperrt
#129 erstellt: 03. Nov 2017, 23:14
Um das dann mal auf die Richtgeschwindigkeit zu beziehen, wenn der Überholte 110 fährt, ist die Richtgeschwindigkeit schon grenzwertig zur Verkehrsbehinderung. Fährt er dann 115, weil er durch das Ausscheren seines Hintermanns plötzlich wach geworden ist, dann droht ein Punkt und 80 € Strafe.

Es kann sich also auch für Richtgeschwindigkeitstempomatenfüßler durchaus lohnen, auf der linken Spur etwas flinker zu sein oder aber eventuell auch mal für eine gewisse Zeit auf 20 Km/h zu verzichten.



Man sollte diese Informationen auf Schildern längs der Autobahn und an den Grenzübergängen anbringen, das würde die Unfallzahlen sicherlich senken.

der_kottan
Inventar
#130 erstellt: 04. Nov 2017, 08:02

Uwe_Mettmann (Beitrag #123) schrieb:



catman41 (Beitrag #113) schrieb:
Man kann dem jenigen aber keinen Vorwurf machen, indem man ihn per Lichthupe etc. nötigt - das sieht man sehr oft.

Die Lichthupe zur Ankündigung der Überholabsicht ist aber keine Nötigung, sondern absolut gesetzeskonform

Ist halt ein Dilemma so was jemandem zu erklären der keinerlei Praktische Erfahrung hat und für den ein Theorie-Fragebogen wohl eher Backpapierflair hat.
Beaufighter
Inventar
#131 erstellt: 04. Nov 2017, 09:32

Uwe_Mettmann (Beitrag #128) schrieb:

Beaufighter (Beitrag #124) schrieb:
Die Hupe wusste ich, die Lichthupe ist mir neu. Hab ich bislang auch noch nix von gehört.

Nicht nur dir war das unbekannt, denn das wissen viele nicht und dabei steht es eindeutig in der StVO (siehe Link in meinem letzten Beitrag) und sind dann sauer, wenn sie hinter sich die Lichthupe sehen. Mich hingegen stört das nicht, denn das ist mir tausend Mal lieber, als wenn der hinter mir drängelt. Es ist doch eine normale Kommunikation und mehr nicht.

Wobei ich sagen muss, ich sehe die Lichthupe von hinten auch nicht häufiger als einen roten Blitz von vorne.

Daher, so mancher (bei Weitem nicht jeder), der öfters mit der Lichthupe von hinten bedacht wird, macht vielleicht auch selber etwas falsch.


Gruß

Uwe


Wer kündigt seine Überholabsicht denn mit der Lichthupe / Hupe an?

Gibt es dass? Ich habe schon lange lange einen (bis auf Bus alle) Führerscheine, aber ich glaube ich habe noch nie in meinem Leben einen Überholvorgang mit der Hupe oder mit der Lichthupe angekündigt.

Ich würde mich allerdings auch nicht als guter deutscher Autobahnfahrer bezeichnen, ich halte aber auch niemanden auf.

Gruß Beaufighter
Uwe_Mettmann
Inventar
#132 erstellt: 04. Nov 2017, 10:10

Beaufighter (Beitrag #131) schrieb:
Wer kündigt seine Überholabsicht denn mit der Lichthupe / Hupe an?

Gibt es dass? Ich habe schon lange lange einen (bis auf Bus alle) Führerscheine, aber ich glaube ich habe noch nie in meinem Leben einen Überholvorgang mit der Hupe oder mit der Lichthupe angekündigt.

Genauso ist es, wenn man sich einigermaßen an das Rechtsfahrgebot hält und anderen beim Spurwechsel nicht vor die Nase zieht, sieht man selten bis nie die Lichthupe von hinten.

Aber ja, das gibt es. Man braucht nur selber mal zügig unterwegs zu sein, um zu sehen, wieviel gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen wird. Mit der Lichthupe kann man dann so machen Fahrer erfolgreich aufwecken.

Allerding fahren viele Fahrer lieber dicht auf, statt die Lichthupe zu benutzen. Ich hingen finde, dass die Lichthupe die wesentlich bessere Wahl ist.


Gruß

Uwe
Z25
Hat sich gelöscht
#133 erstellt: 04. Nov 2017, 10:15
So wird das gemacht.
Beaufighter
Inventar
#134 erstellt: 04. Nov 2017, 10:26

dann so machen Fahrer erfolgreich aufwecken.


Mit der Methode kann man höchstens Leute provozieren.


Spurwechsel nicht vor die Nase zieht, sieht man selten bis nie die Lichthupe von hinten.


Da kündige ich keinen Überholvorgang an. Wenn mir eine vor die Nase torft dann habe ich nicht mehr die Absicht zu überholen, sondern befinde mich bereits beim Überholvorgang.

Gruß Beaufighter


[Beitrag von Beaufighter am 04. Nov 2017, 10:28 bearbeitet]
Pigpreast
Inventar
#135 erstellt: 04. Nov 2017, 11:04
Ja, dann sagt die Lichthupe nicht: "Achtung, ich werde gleich zu überholen beginnen, befolgen Sie bitte das Rechtsfahrgebot", sondern: "Achtung, ich überhole gerade, befolgen sie bitte das Rechtsfahrgebot." Und?
Z25
Hat sich gelöscht
#136 erstellt: 04. Nov 2017, 11:08
Das provoziert halt denjenigen, der beim Pennen erwischt wurde......
Uwe_Mettmann
Inventar
#137 erstellt: 04. Nov 2017, 11:15

Beaufighter (Beitrag #134) schrieb:

dann so machen Fahrer erfolgreich aufwecken.


Mit der Methode kann man höchstens Leute provozieren.

Fahrer, die sich durch eine legale Lichthupe provoziert fühlen, sind das Problem und nicht die, die die Lichthupe legal benutzen.

Sollte ich mal auf der linken Spur nicht aufpassen und von hinten kommt ein schnelles Fahrzeug, dann bin ich froh, wenn der mich mit der Lichthupe darauf aufmerksam macht, dass ich auch nach rechts wechseln kann.


Beaufighter (Beitrag #134) schrieb:

Spurwechsel nicht vor die Nase zieht, sieht man selten bis nie die Lichthupe von hinten.


Da kündige ich keinen Überholvorgang an. Wenn mir eine vor die Nase torft dann habe ich nicht mehr die Absicht zu überholen, sondern befinde mich bereits beim Überholvorgang.

Man darf die Lichthupe aber auch zur Gefahrenwarnung einsetzen und das ist eine Gefährdung, wenn einer ein schnelleres Fahrzeug zum deutlichen Bremsen zwingt. Nicht selten erkennt der Wechsler durch die Lichthupe, dass er nicht richtig geschaut hat und geht wieder rechts rüber.


Gruß

Uwe


[Beitrag von Uwe_Mettmann am 04. Nov 2017, 11:16 bearbeitet]
sealpin
Inventar
#138 erstellt: 04. Nov 2017, 11:16
Ich finde die Nutzung von Lichthupe auf der linken Spur, wenn einer von rechts zum Überholen auf diese Spur fährt, unnötig und empfinde das, wenn mir einer von hinten seine Lumen um die Ohren haut, als Maßregelung (kam bisher extrem selten vor....).

Einfach abbremsen bis auf den Sicherheitsabstand auffahren und den Vordermann/frau den Überholvorgang beende lassen und dann entspannt vorbeiziehen..

Was mir häufiger augfällt sind diejenigen, die dann meinen noch an mir, der auf das Ende des Überholvorgangs des Vorderfahrzeuges wartet, rechts vorbeiziehen und oh Wunder feststellen, ups, da ist ja was auf der rechten Spur und die dann versuchen sich in meinen Sicherheitsabstand reinzuzwängen.
DIE bekommen von mir die Lichthupe...aber hallo.

Ciao
sealpin
ZeeeM
Inventar
#139 erstellt: 04. Nov 2017, 11:17
Am besten wäre, wenn unter einem gewissen Leistungsgewicht Rechtsfahrzwang bestünde.
Beaufighter
Inventar
#140 erstellt: 04. Nov 2017, 11:23

Pigpreast (Beitrag #135) schrieb:
Ja, dann sagt die Lichthupe nicht: "Achtung, ich werde gleich zu überholen beginnen, befolgen Sie bitte das Rechtsfahrgebot", sondern: "Achtung, ich überhole gerade, befolgen sie bitte das Rechtsfahrgebot." Und?

In der Sache hast du vielleicht recht, doch der Gesetzestext spricht davon etwas anzukündigen und nicht etwas bestehendes (Überholvorgang) durchzudrücken.


Fahrer, die sich durch eine legale Lichthupe provoziert fühlen, sind das Problem und nicht die, die die Lichthupe legal benutzen.

Sollte ich mal auf der linken Spur nicht aufpassen und von hinten kommt ein schnelles Fahrzeug, dann bin ich froh, wenn der mich mit der Lichthupe darauf aufmerksam macht, dass ich auch nach rechts wechseln kann.


Klingt logisch und gut, funktioniert in einem von 1000 Fällen und der Rest verhält sich eben "gut deutsch".


sealpin (Beitrag #138) schrieb:
Ich finde die Nutzung von Lichthupe auf der linken Spur, wenn einer von rechts zum Überholen auf diese Spur fährt, unnötig und empfinde das, wenn mir einer von hinten seine Lumen um die Ohren haut, als Maßregelung (kam bisher extrem selten vor....).


Einfach abbremsen bis auf den Sicherheitsabstand auffahren und den Vordermann/frau den Überholvorgang beende lassen und dann entspannt vorbeiziehen..

Was mir häufiger augfällt sind diejenigen, die dann meinen noch an mir, der auf das Ende des Überholvorgangs des Vorderfahrzeuges wartet, rechts vorbeiziehen und oh Wunder feststellen, ups, da ist ja was auf der rechten Spur und die dann versuchen sich in meinen Sicherheitsabstand reinzuzwängen.
DIE bekommen von mir die Lichthupe...aber hallo.

Ciao
sealpin


Danke so sehe ich es auch.

Gruß Beaufighter


[Beitrag von Beaufighter am 04. Nov 2017, 11:40 bearbeitet]
Z25
Hat sich gelöscht
#141 erstellt: 04. Nov 2017, 11:26
Wobei das Leistungsgewicht nur bedingt etwas über die erreichbare Geschwindigkeit aussagt und bzgl. Beschleunigung auch nur bei geringen Geschwindigkeiten, wenn der Luftwiderstand vernachlässigt werden kann.
bytelutscher
Inventar
#142 erstellt: 04. Nov 2017, 11:39

"Achtung, ich überhole gerade, befolgen sie bitte das Rechtsfahrgebot."


Soso...ich frage mich gerade, wann die Dauerlinksfahrer, die die linke Seite quasi als gottgegebenes Geschenk an sich und ihre PS-Granate betrachten, mal dazu kommen, Sich auf das Rechtsfahrgebot zu besinnen. Sobald die die Witterung eines LKWs - oder ihrer Meinung nach autobahnuntauglichen, möglichst zu verbietenden - Kleinwagens in der Nase haben, bleiben die doch konsequent links.

"Lohnt sich doch nicht, nach rechts rüberzugehen, auch wenn die Lücke nen Kilometer groß ist. Muss ich ja doch gleich wieder ausscheren."

"Und wehe, dieser pissige kleine Fiat will vorher noch den LKW überholen, der schafft doch grad mal 130 Spitze, der kann doch warten bis ich vorbei bin" *Lichtkanone on*"

Ich habe seit 40 Jahren Fahrpraxis, incl. Motorrad und Autos so sämtlicher PS-Stärken Mein genannt.
Aber über meine Zeit als Entefahrer, so um Ende der 70er bis Anfang der 80er, könnte ich ein Buch schreiben, über das Verhalten bestimmter Autofahrertypen.
Und da hat sich bis heute nichts dran geändert. Es gilt immer noch das Recht des Stärkeren, auch wenn das die StVO nicht vorsieht.
Inzwischen fahre ich übrigens kein Auto mehr sondern bin komplett aufs Fahrrad umgestiegen.
Auch da kann man interessante Psychostudien anstellen.

Und wenn mich jemand fragen sollte...ja, ich bin für 130 Höchstgeschwindigkeit, aus verschiedensten Gründen. Aber mich fragt ja keiner.


[Beitrag von bytelutscher am 04. Nov 2017, 11:43 bearbeitet]
Beaufighter
Inventar
#143 erstellt: 04. Nov 2017, 11:42

Was mir häufiger augfällt sind diejenigen, die dann meinen noch an mir, der auf das Ende des Überholvorgangs des Vorderfahrzeuges wartet, rechts vorbeiziehen und oh Wunder feststellen, ups, da ist ja was auf der rechten Spur und die dann versuchen sich in meinen Sicherheitsabstand reinzuzwängen.
DIE bekommen von mir die Lichthupe...aber hallo.


Die lasse ich gerne vor Die nötigen schön die Bahn vor mir frei.

Solche Vollpfosten können doch gerne die Drecksarbeit für mich übernehmen.

Gruß Beaufighter
Pigpreast
Inventar
#144 erstellt: 04. Nov 2017, 11:43
Ich glaube, das Lichthupenproblem besteht in aller Regel in einer unterschiedlichen Einschätzung der Situation. Der Trödler, der trotz freier rechter Spur minutenlang links bleibt, ist nicht weniger daneben als der Drängler, der bei dichtem Verkehr jeden anderen, der nicht ganz so zackig überholt wie er selber, auf die rechte Spur verweisen will. Ich finde, da sollte sich jeder - sowohl der Überholer, bevor er die Lichthupe betätigt, als auch der Gelichthupte - an die eigenen Nase fassen und überlegen, ob er sich tatsächlich der Geamtsituation angepasst verhält.


[Beitrag von Pigpreast am 04. Nov 2017, 11:44 bearbeitet]
Beaufighter
Inventar
#145 erstellt: 04. Nov 2017, 11:54

Pigpreast (Beitrag #144) schrieb:
Ich glaube, das Lichthupenproblem besteht in aller Regel in einer unterschiedlichen Einschätzung der Situation. Der Trödler, der trotz freier rechter Spur minutenlang links bleibt, ist nicht weniger daneben als der Drängler, der bei dichtem Verkehr jeden anderen, der nicht ganz so zackig überholt wie er selber, auf die rechte Spur verweisen will. Ich finde, da sollte sich jeder - sowohl der Überholer, bevor er die Lichthupe betätigt, als auch der Gelichthupte - an die eigenen Nase fassen und überlegen, ob er sich tatsächlich der Geamtsituation angepasst verhält.


Genau. Denn wenn der Trödler ausschert und der Linksfahrende schnellere so schnell ist das er eine Gefährdungssituation mit Warnzeichen abfangen muss ist vorher schon vom Linksfahrer getorft worden und eine der Verkehrssituation nicht angepasste Geschwindigkeit gewählt worden.

Natürlich kann es sein das der rechtsfahrende mal völlig pennt und einfach ohne zu denken ausschert. In den meisten Fällen sind jedoch beide gleich Schuld der schnelle von hinten sowie der langsame der meint noch eben den LKW vor dem schnelleren von hinten ankommenden Auto zu überholen.

Gruß Beaufighter
Uwe_Mettmann
Inventar
#146 erstellt: 04. Nov 2017, 12:07

Beaufighter (Beitrag #145) schrieb:

Genau. Denn wenn der Trödler ausschert und der Linksfahrende schnellere so schnell ist das er eine Gefährdungssituation mit Warnzeichen abfangen muss ist vorher schon vom Linksfahrer getorft worden und eine der Verkehrssituation nicht angepasste Geschwindigkeit gewählt worden.

Nö, denn das kann schon passieren, wenn man mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h überholt. In der Praxis ist es aber z.B. der Fall, wenn links 130 km/h gefahren wird und ein Torfkopp dann vor ihm mit 90 km/h von rechts nach links wechselt. Bis du dann wirklich der Meinung, dass der mit 130 km/h mit unangepasster Geschwindigkeit fährt?

Der Spurwechsler, darf nur dann die Spur wechseln, wenn er keinen gefährdet und auch nicht behindert. Ausgenommen sind nur unvermeidbare Behinderungen. Hält er sich nicht dran, dann ist er der Böse und nicht der, der bremsen muss.


Gruß

Uwe
Beaufighter
Inventar
#147 erstellt: 04. Nov 2017, 12:19
Nun kommt was dazu was ich eigentlich hier ungern mit hineinbringe. Man nennt es Fahrpraxis.

Wenn ich einen sogenannten Torfer hinter einem LKW tuckern sehe muss ich damit rechnen das genau das passiert was du mit böse meinst. Dann sind eben 130 zu schnell gewesen. Wenn du ganz viel Praxis hast kannst du oft auch die Unentschlossenheit des Torfers erkennen. Und weißt was gleich passieren wird.

Teu teu teu 35 Jahre ohne Punkte und ohne Unfall. Ich fahre allerdings völlig emotionslos und stur nach Verkehrszeichen. Nutze gerne einen Vorteil und bestehe nicht auf mein Recht. Halte immer Abstand und lasse gerne jeden ziehen der es eiliger hat.

Gruß Beaufighter
Uwe_Mettmann
Inventar
#148 erstellt: 04. Nov 2017, 12:25

Beaufighter (Beitrag #147) schrieb:
Wenn ich einen sogenannten Torfer hinter einem LKW tuckern sehe muss ich damit rechnen das genau das passiert was du mit böse meinst. Dann sind eben 130 zu schnell gewesen.

Natürlich sollte man damit rechnen. So und nun die konkrete Frage an dich, was machst du, die Geschwindigkeit im Vorfeld reduzieren und auf welchen Wert?


Gruß

Uwe


[Beitrag von Uwe_Mettmann am 04. Nov 2017, 12:36 bearbeitet]
Beaufighter
Inventar
#149 erstellt: 04. Nov 2017, 12:47
Das ist eine gute Frage. Das ist extrem Situativ. Was ist hinter mir los, was ist vor mir los, wie verhält sich das Auto auf der rechten Spur. Was ist überhaupt für ein Verkehr auf der Autobahn. Ja und selbstverständlich irgendwo ist der Punkt of no return. Da muss es dann passen alles was dann in die Büx geht ist Scheiße.

Gruß Beaufighter
bytelutscher
Inventar
#150 erstellt: 04. Nov 2017, 12:49
Ab wann ist denn eine Behinderung des Verkehrs eine echte und nicht nur eine gefühlte Behinderung?

Folgende Parameter mal angenommen:

Eigene Geschwindigkeit: 130 km/h = 36 m/s
Geschwindigkeit de Fahrers auf der linken Seite: 220 km/h = 61 m/s

Folgendes Szenario:

Ich (der Behinderer) fahre mit 130 km/h rechts und befinde mich ca. 70 m vor einem LKW, der ca. 90 km/h fährt. Also kündige ich nach vorherigem Blick in den Spiegel meinen Überholvorgang an (mit Blinker) und schere aus, weil es die Verkehrslage erlaubt.
Dabei beschleunige ich nicht weiter sondern bleibe bei den 130 km/h, überhole und gehe ca. 70 meter vor dem Überholten wieder nach rechts rüber.

Dieser Überholvorgang dauert ca. 14,1 sec. und benötigt ca. 510 meter.

Kann man hier berechnen:

https://rechneronline.de/bremsweg/ueberholen.php

berholen

Um jetzt den 220 km/h Linksfahrer nicht zu behindern müsste ich also nach hinten im Rückspiegel ca.
(61 x 14,1) 861 meter Sicht haben + Sicherheitsabstand 120 Meter nach hinten für den Linksfahrer.

Also fast 1 Kilometer!

Nur dann muss der taffe Linksfahrer seinen Geschwindigkeitsrausch nicht mit der jähen Realität des "ausgebremst" werdens in direkter Konfrontation erleben.
Aber der forsche Linksfahrer setzt ja in weiser Voraussicht schon ca. 500 Meter vorher auf die überzeugende Suggestionskraft seiner Lichthupe und warnt den torfigen Rechtsfahrer vor seine baldigen Ankunft.

Blöd für den Rechtsfahrer, dass nach dem 220er-Fahrer noch ein paar 240er-Fahrer folgen.
Naja, muss er halt abbremsen und hinter dem LKW bleiben...ganz wie von Darwin vorgegeben.

Ach so...im Kopfrechnen muss er auch noch ziemlich fit sein, der torfige Rechtsfahrer.


[Beitrag von bytelutscher am 04. Nov 2017, 12:50 bearbeitet]
Beaufighter
Inventar
#151 erstellt: 04. Nov 2017, 12:58
LKW und Auto dahinter das sind zwei zuviel für 220. Ich halte nix davon das da einer mit 220 langschrapelt wo so eine Situation kommt. Völliger Nonsens, wer so fährt hat vorher schon alles falsch gemacht. Stell dir mal vor, vor dem LKW ist ein langsamer LKW und der LKW setzt zum überholen an.
Und die beiden mit 240 dahinter ?? Was sollen das denn für Szenarien sein?


Und ab 130+ bist du eh in einem Geschindigkeitsbereich wo dir mal pauschal eine Mitschuld unterstellt wird.

Hat nichts mit seriösem Autofahren zu tun.

Gruß Beaufighter


[Beitrag von Beaufighter am 04. Nov 2017, 13:03 bearbeitet]
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