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Rechtsberatung benötigt (Sofa passt nicht durch Eingang)+A -A |
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Autor |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
16:34
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#1
erstellt: 14. Jun 2009, |||
Hi Leute, ich bräuchte von den (Hobby)Juristen unter euch mal einen Ratschlag: Mitte Februar habe ich beim Segmüller ein Sofa bestellt (L-Förmig 225x275). Die Lieferzeit betrug 8 Wochen. Als es nach 10 Wochen endlich an der Tür klingelte und die Spediteure (50€ Lieferung) vor der Tür standen, kam der große Schock. Das Sofa ging nicht in die Wohnung. In meiner Wohnung geht am Eingang direkt der Flur vorbei, der Rechtwinklig zur Türe ist. --------------------- ---,-------,----------- Sprich: Der 1. und auch größte Teil des Sofas ging definitv nicht ums Eck herum. Eine Lieferung über Terrasse war auch nicht machbar, da wir im DG wohnen. Nachdem wir den Ärger verdaut hatten sind wir ins Möbelhaus gefahren und haben den Fall dem Verkaufsleiter, der uns auch das Sofa verkauft hatte, erklärt. Da wir noch immer kein Sofa hatten, wollten wir direkt ein neues aus der SB ABteilung mitnehmen. Dummerweiße gefiel uns keines von denen. Darauf wurde der Geschäftsführer etwas unfreundlicher und fragte uns in einem Sarkastischen Ton: "Seh ich das richtig, sie wollen das bestellte Sofa nicht haben ( ), kein anderers aus unserem Sortiment nehmen - man muss auch mal ein paar Abstriche machen - aber ihr Geld zurück???" Ich: Nö, sie haben ja von uns noch keinen Cent erhalten! Auf meine Frage, wieso er uns denn nicht vor dem Kauf darauf hingewiesen hätte, dass dieses sehr große Sofa lediglich in 2 Teilen geliefert wird und wir doch bitte schauen sollen, ob es überhaupt durch die Wohnung passt (Höffner und XXXLutz taten dies, als wir nach der Misere wieder auf Couchsuche waren), antwortete er: "Das habe ich für überflüssig gehalten" "Dass ein Sofa nicht in eine Wohnung passt hatten wir noch nie" Das Lustige daran: 2 befreundete Paar hätten uns die Couch sogar abgenommen, aber bei denen hätte sie auch nicht reingepasst... Zu erwähnen sei hier, dass wir beim Kauf des Sofas noch gar nicht in die Wohnung eingezogen waren. Dies wusste der Verkäufer. Wir hatten eig. keinen Gedanken daran verschwendet, dass dies nicht in unsere WOhnung passt. Der Kleiderschrank mit 3m Bodenplatte ging auch ohne weiteres rein... Nach ein paar Wochen erhielten wir nun Post mit der Zahlungsaufforderung von 25% des Kaufpreises als Stronogebühr. Gemäß den AGBs vom Segmüller dürfen die nach deren Meinung dies. In deren AGBs steht nur der Fall drin, dass wenn der Kunde die Annahme verweigert, sie eine Gebühr erheben dürfen. Aber wir haben die Annahme ja nicht verweigert. Wenn mans genau nimmt, ist sogar der Segmüller seiner Lieferverpflichtung nicht nachgekommen. Durch unser großes Fenster im 3. Stock wäre es per Kran sicherlich reingegangen...Nur hätte der Kran pro Stunde wohl mehr gekostet als das ganze Sofa (444€ von 1400 € reduziert) Keine Ahnung anhand welchem Paragraph die Jungs vom Segmüller bei meinem besonderen Fall die 25% hernehmen, aber ich seh das mal überhaupt nicht ein... Ich bin der Meinung, dass mir hier §313 BGB "Störung der Geschäftsgrundlage" recht gibt.
Also so wie ich das sehe steht da drin, dass wenn wir geahnt hätten, dass das Sofa nicht bei uns rein passt, dann hätten wir den Vertrag nicht abgeschlossen. Bzw. wir sind davon ausgegangen, dass das Teil rein passt - Man kann ja nicht n 1:1 Modell von dem riesen Teil erstellen und dann schauen ob es passt - und eben dieser Umstand hat sich als falsch herausgestellt. Was meint ihr? [Beitrag von DareDevil2k3 am 14. Jun 2009, 16:39 bearbeitet] |
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catman41
Hat sich gelöscht |
16:42
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#2
erstellt: 14. Jun 2009, |||
Moin, sry, die Schuld liegt bei Euch! Man sollte vorher messen und überlegen, ob das Sofa überhaupt durch die Türen passt. Lg Harry |
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m00hk00h
Inventar |
19:40
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#3
erstellt: 14. Jun 2009, |||
Schau mal genau in die Lieferbedingungen. Im 90% der Fälle wird Lieferung bis zur (nicht durch!) ersten verschließbaren Tür (die sich bei euch sicherlich unten im Haus befindet) oder bis zur Bordsteinkante vor dem Haus. Alles was die Möbelträger zusätzlich machen, ist oft Kulanz. Das ist ihre Weise, sich vor solchen Fällen wie deinem zu schützen. Zu Recht, IMHO. Sollte das so eine Liefervereinbarung sein, habt ihr ganz klar die Annahme verweigert, denn die Lieferung wurde ausgeführt. Ansonsten...selber Schuld. Vorher (zwei mal!) messen ist wirklich nicht zu viel verlangt. m00h |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
20:21
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#4
erstellt: 14. Jun 2009, |||
Ne, es war Lieferung + Montage vereinbart. Des weiteren wussten wir nicht, dass das riesen Sofa nur in 2 Teilen und nicht, wie bei dieser Größe üblich in 3 Teilen geliefert wird. Die Lieferkosten werden wir auch tragen. Nur mir gehts eben um die überdimensionierten Stornokosten. Immerhin haben wir unsere halbe Wohnungseinrichtung bei Segmüller gekauft und sind keine Neukunden mehr -> Kulanz, Kundenbindung etc... [Beitrag von DareDevil2k3 am 14. Jun 2009, 20:23 bearbeitet] |
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RoA
Inventar |
21:27
![]() |
#5
erstellt: 14. Jun 2009, |||
Damit dürftest Du auf der sicheren Seite sein. Du kannst sogar darauf bestehen, dass Dir das Sofa da hingestellt wird. Kann das Möbelhaus das nicht, könntest Du u.U. sogar auf Schadenersatz bestehen. |
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DareDevil2k3
Ist häufiger hier |
22:45
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#6
erstellt: 14. Jun 2009, |||
Ja, sowas in der Richtung haben wir uns auch schon überlegt. (frisch gebackene Wirtschaftler mit gefährlichem BGB Halbwissen ![]() Es wäre interessant das ganze an einem Paragraphen festzumachen. Könntest du deinen Gedankengang bitte noch etwas weiter Ausführen? |
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RoA
Inventar |
09:11
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#7
erstellt: 15. Jun 2009, |||
Das können andere sicher besser. ![]() Ansonsten könnte §275ff. BGB ein interessanter Ansatz sein. In der Praxis würde ich allerdings versuchen, mich mit dem Händler zu einigen. Vielleicht mit dem Hinweis auf die eigene Rechtsposition. Als ich die letzte Sitzecke bestellte, wurde genau protokolliert (schriftlich auf der Bestellung), wie breit die Türen bei uns sind, wie die Maße des Wohnzimmers sind und wie die Packer die Sitzecke ins Haus bekommen. Das gehört zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Möbelhauses, und bei Dir wurde das schlicht und einfach verpennt. |
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