Das Fernabsatzgesetz und die Moral

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telex
Inventar
#1 erstellt: 09. Jul 2013, 18:49
1) mein GTW ist heute gekommen, mein 5 jähriger Sohn hat leider den Karton umgeschmissen. Der TV funktioniert aber. Soll ich ihn lieber zurück schicken?

2) wie komme ich in diese professionellen Bildeinstellungen, die hier im Thread empfohlen wurden?
phoenix0870
Inventar
#2 erstellt: 09. Jul 2013, 19:59
Deinen Sohn kannst Du nicht zurückschicken!


1. Wenn der GTW einwandfrei funktioniert, würde ich ihn erstmal richtig testen und nicht sofort zurückschicken.
( Ich hoffe, Dein Sohn hat keinen großen Ärger bekommen. Der Schreck war für ihn bestimmt schon schlimmer, als für Dich!)

2. unter Setup isfcc aktivieren. Damit schaltest Du die Prof-Modi etc frei.


[Beitrag von phoenix0870 am 09. Jul 2013, 20:04 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#3 erstellt: 09. Jul 2013, 21:27

Wodde (ehemals Beitrag #3) schrieb:
Nur das ich das richtig interpretiere:
Dein Sohn hat den Karton vom neu gelieferten TV umgeschmissen, und du überlegst ob du das jetzt eventuell defekte Gerät (Schaden den du verursacht hast) im Rahmen des FAG zurückschicken sollst um einen neuen TV zu bekommen?

Und der Händler soll auf den Kosten sitzenbleiben??


Es kann jetzt jeder hier den moralischen Zeigefinger heben, aber ob derjenige, der es (natürlich zu Recht) anprangert, es anders machen würde, wenn er in der Situation wäre, bezweifle ich sehr. Ein Bischen Realismus wäre nicht verkehrt!

MfG Phoenix

Folgende Situation:

Ein sehr moralischer Mensch bekommt einen TV für 1500,- geliefert.
Der TV steht original Verpackt im Wohnzimmer.
Der 5jährige kommt vorbei, möchte Papi in den Arm nehmen und stößt dabei den Karton um.
Am Karton ist nichts zu sehen, da er logischerweise auf die Fläche gefallen ist.
Der Fernseher wird ausgepackt und GEHT NICHT........

Und jetzt frage ich mich ernsthaft, wer in dieser Situation so ehrlich wäre, dem Händler zu sagen, dass der TV selber umgeworfen wurde. Ich Sage ganz klar: NIEMAND!

Das meine ich mit Realismus.
Das es moralisch verkehrt ist, ist überhaupt keine Frage. Aber wir sind alle nur Menschen.



Moderation: Zitat eingefügt


[Beitrag von Pilotcutter am 10. Jul 2013, 05:35 bearbeitet]
telex
Inventar
#4 erstellt: 09. Jul 2013, 21:36
Einige vorgeschlagene settings , die hier empfohlen wurden finde ich leider nicht, so wie "whitebalance 10 point"

Noch behalte ich den TV ja...
Wodde
Stammgast
#5 erstellt: 09. Jul 2013, 21:38
Realismus schön und gut, aber das ist schlicht Betrug (und der Grund warum die Händler mittlerweile FAG Rückläufer als Neuware verkaufen, weil sie sonst auf den Kosten sitzenbleiben)


Ausserdem FUNKTIONIERT sein TV (noch).

Stell dir vor er schickt ihn zurück, der Händler testet nur auf offensichtliche Schäden und verkauft es als Neuware an dich.
1 Jahr später verabschiedet sich der TV bei dir zu Hause weil er bei dem kleinen Unfall einen Haarriss in einer Platine davongetragen hat, welcher aber erst jetzt zum Ausfall führte.

Da hört sich mein Verständnis auf, sry.


[Beitrag von Wodde am 09. Jul 2013, 21:45 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#6 erstellt: 09. Jul 2013, 21:42
Ich habe meinen Post erweitert und kann mir nicht vorstellen, dass Du in der von mir beschriebenen Situation anders handeln würdest.


phoenix0870 (Beitrag #555) schrieb:

Folgende Situation:

Ein sehr moralischer Mensch bekommt einen TV für 1500,- geliefert.
Der TV steht original Verpackt im Wohnzimmer.
Der 5jährige kommt vorbei, möchte Papi in den Arm nehmen und stößt dabei den Karton um.
Am Karton ist nichts zu sehen, da er logischerweise auf die Fläche gefallen ist.
Der Fernseher wird ausgepackt und GEHT NICHT........

Und jetzt frage ich mich ernsthaft, wer in dieser Situation so ehrlich wäre, dem Händler zu sagen, dass der TV selber umgeworfen wurde. Ich Sage ganz klar: NIEMAND!

Das meine ich mit Realismus.
Das es moralisch verkehrt ist, ist überhaupt keine Frage. Aber wir sind alle nur Menschen.

:*



Wer von sich behauptet, er würde dem Händler ehrlich sagen, was passiert ist und freiwillig 1500,- in den Sand setzen, der mag es gerne behaupten. Ob er es im Ernstfall aber tun würde, wage ich zu bezweifeln.

Es gab dazu mal eine entsprechende Situation in einem alten Buch. Hatte irgendwas mit Steinen zu tun ........
MfG Phoenix


[Beitrag von phoenix0870 am 09. Jul 2013, 21:48 bearbeitet]
Wodde
Stammgast
#7 erstellt: 09. Jul 2013, 21:44
Siehe oben, hab auch editiert.

Der Punkt ist das sein TV ja funktioniert, aber eventuelle Folgeschäden davon getragen hat.
Was wenn du so einen Rückläufer bekommen würdest?
Auch ok und verständlich?

Wenn er gleich defekt ist, ist das was anderes, denn dann ist das Gerät aus dem Verkehr gezogen und richtet bei niemanden finanzielle Folgekosten an.


[Beitrag von Wodde am 09. Jul 2013, 21:48 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#8 erstellt: 09. Jul 2013, 21:53
Ganz einfach:
Da habe ich selber dann leider Pech gehabt, weil sich jemand unkorrekt verhalten hat und ich würde mich natürlich ärgern.
ABER das ändert trotzdem nichts daran, das NIEMAND (und Du garantiert auch nicht) freiwillig 1500,- in den Sand setzt.
Wie gesagt, es ist verwerflich, aber wir sind alle nur Menschen.
Indem ich zugebe, dass ich auch so handeln würde, sehe ich mich z.B. jetzt als ehrlicher an, als Du es zu sein scheinst.

MfG Phoenix


[Beitrag von phoenix0870 am 09. Jul 2013, 21:54 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#9 erstellt: 09. Jul 2013, 21:56

Wodde (Beitrag #554) schrieb:

Dein Sohn hat den Karton vom neu gelieferten TV umgeschmissen......

Und der Händler soll auf den Kosten sitzenbleiben??



Wodde (Beitrag #557) schrieb:
Realismus schön und gut, aber das ist schlicht Betrug (und der Grund warum die Händler mittlerweile FAG Rückläufer als Neuware verkaufen, weil sie sonst auf den Kosten sitzenbleiben)






Wodde (Beitrag #559) schrieb:


Wenn er gleich defekt ist, ist das was anderes, denn dann ist das Gerät aus dem Verkehr gezogen und richtet bei niemanden finanzielle Folgekosten an.



In diesem Falle ist es dann plötzlich kein Betrug mehr, bei dem der Händler auf den Kosten sitzen bleibt?
Vielleicht kann der Händler dann ja bei Panasonic reklamieren, weil das Gerät defekt ist. Dann bleibt Panasonic auf den Kosten sitzen, die der 5jährige verursacht hat........
Seltsame Doppelmoral!

MfG Phoenix


[Beitrag von phoenix0870 am 09. Jul 2013, 22:05 bearbeitet]
Wodde
Stammgast
#10 erstellt: 09. Jul 2013, 22:03
Wenn der TV im Rahmen des FAG als defekt an den Händler zurückgeschickt wird, wird dieser natürlich beim Hersteller reklamieren.
Dieser testet das Gerät und kann im Normalfall eine unsachgemässe Behandlung entlarven.

Und jetzt rate mal an wen sich der Händler wenden wird wenn der Hersteller sagt: Gerät wurde unsachgemäss behandelt?
Richtig, an den betrügenden Kunden

BTW: Ich BIN ehrlich.
Wenn ich nicht in der Lage bin auf meinen neuen TV aufzupassen, dann stehe ich auch dazu und beisse in den sauren Apfel.
Ausserdem: für solche Fälle gibt es Haushaltsversicherungen,


[Beitrag von Wodde am 09. Jul 2013, 22:05 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#11 erstellt: 09. Jul 2013, 22:08

Wodde (Beitrag #562) schrieb:

Und jetzt rate mal an wen sich der Händler wenden wird wenn der Hersteller sagt: Gerät wurde unsachgemäss behandelt?
Richtig, an den betrügenden Kunden


Das ist schlicht Nonsens! Erstmal müsste Panasonic beweisen, dass es nicht schon beim Transport ein Problem gegeben hat und das können sie nicht.

MfG Phoenix
Wodde
Stammgast
#12 erstellt: 09. Jul 2013, 22:15
Dann bleibt Panasonic auf dem Schaden sitzen.
Das ist auch nicht ok, aber immer noch besser als das ein anderer Kunde unschuldig zum Handkuss kommt.
Denn genau das wird passieren....
phoenix0870
Inventar
#13 erstellt: 09. Jul 2013, 22:15

Wodde (Beitrag #562) schrieb:


BTW: Ich BIN ehrlich.
Wenn ich nicht in der Lage bin auf meinen neuen TV aufzupassen, dann stehe ich auch dazu und beisse in den sauren Apfel.
Ausserdem: für solche Fälle gibt es Haushaltsversicherungen,



Die Versicherung wird aber leider nicht greifen, wenn der eigene Sohn den Fernseher umgeschmissen hat. Und dann?
phoenix0870
Inventar
#14 erstellt: 09. Jul 2013, 22:16

Wodde (Beitrag #564) schrieb:
Dann bleibt Panasonic auf dem Schaden sitzen.
Das ist auch nicht ok, aber immer noch besser als das ein anderer Kunde unschuldig zum Handkuss kommt.
Denn genau das wird passieren....



Sage ich doch:
Doppelmoral!

Sorry, aber irgendwie hast Du Dich hier ins Aus diskutiert!

1. Es ist völlig normal, dass man sich zuerst brüskiert, wenn jemand, den Fernseher zurückschicken möchte, weil der Sohn den noch eingepackten TV umgeschmissen hat.
2. Das man dabei an Betrug denkt, ist auch normal.
3. man sollte aber vielleicht erstmal kurz innehalten, bevor man sowas schreibt, denn
4. deine extreme Haltung zu dem Thema hast Du zwischenzeitlich immer wieder relativiert.

Es wäre schön, wenn die Moderation diese Diskussion hier in einen separaten Thread packen würde mit dem Titel "Moral und Fernabsatzgesetz", dann kann dort gerne weiterdiskutiert werden!


[Beitrag von phoenix0870 am 09. Jul 2013, 22:23 bearbeitet]
Wodde
Stammgast
#15 erstellt: 09. Jul 2013, 22:19

phoenix0870 (Beitrag #565) schrieb:

Wodde (Beitrag #562) schrieb:


BTW: Ich BIN ehrlich.
Wenn ich nicht in der Lage bin auf meinen neuen TV aufzupassen, dann stehe ich auch dazu und beisse in den sauren Apfel.
Ausserdem: für solche Fälle gibt es Haushaltsversicherungen,



Die Versicherung wird aber leider nicht greifen, wenn der eigene Sohn den Fernseher umgeschmissen hat. Und dann?


Meine Versicherung deckt auch solche Unfälle.

Und was die Doppelmoral betrifft:
Ich habe gar nichts relativiert, Betrug bleibt Betrug....und das ist es.
Klar ist es schlimmer wenn ein einzelner Kunde der leidtragende ist als wenn es ein Weltkonzern ist, dem die 1500€ wohl weit weniger weh tun.
Es ist schlicht das kleinere Übel, dennoch würde ich beides nicht machen.

Das Auslagern kann man gerne machen


[Beitrag von Wodde am 09. Jul 2013, 22:31 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#16 erstellt: 09. Jul 2013, 22:42

Wodde (Beitrag #567) schrieb:

Das Auslagern kann man gerne machen :)


Dann sind wir ja schonmal in einem Punkt einer Meinung! Eine entsprechende Anfrage habe ich bei der Moderation eben gestellt.

Übrigens bin auch ich nicht frei von Doppelmoral.
In diesem einen, von uns diskutierten Fall, kann ich verstehen, warum man so handeln würde und kann es für mich (realistisch gesehen) nicht ausschließen.
Dass ich hier von meiner persönlichen "menschlichen Schwäche" auf andere schließe ist natürlich gewagt.
Allerdings habe ich gerade kürzlich erst in einem anderen Thread das Ausnutzen des FAG kritisiert/angeprangert, wenn es darum geht, dass jemand z.B. 5TV's gleichzeitig kauft, mit dem bewussten Vorhaben, alle Geräte 13 Tage zu testen und dann 4 Stück zurückzuschicken.

Also Sage ich ehrlich:
Auch ich bin nicht frei von Doppelmoral!

MfG Phoenix



phoenix0870 (Beitrag #1887) schrieb:

Hardrock82 (Beitrag #1883) schrieb:
Das ist doch echt ne Frechheit was Sony und Panasonic derzeit mit ihren offline Verkauf abziehen.
Man hat irgendwie das gefühl genötigt zu werden auf sein 14 tägiges Rückgaberecht zu verzichten :.


Solange das Fernabsatzgesetz misbraucht wird, indem jemand, der genug Geld hat, 5 Geräte gleichzeitig kauft, mit dem Ziel, alle Geräte 14 Tage ausgiebig zu testen, dann das beste zu behalten und 4 wieder (dem Fernabsatzgesetz sei Dank) zurückzuschicken, finde ich diesen Schritt absolut nachvollziehbar.
Die gleichen Leute schreien dann Zeter und Mordio, wenn sie ein Gerät bekommen, dass schon eine Stunde auf der Uhr hat und beschweren sich, einen Rückläufer bekommen zu haben.
Je teurer die Geräte sind, desto größer ist der Verlust für den Händler, der das Gerät nicht mehr als Neuwahre verkaufen darf und schön deutschlandweites Porto (2mal) bezahlt hat und darauf sitzen bleibt.
Inwiefern er sich dann an Panasonic wenden kann mit der Anfrage:
"Hallo Panasonic, Eure Produkte sind Mangelhaft, sie werden immer wieder zurückgeschickt, bitte um Ausgleich", weiß ich natürlich nicht.

Der Fall mit den 5 Fernsehern ist natürlich die Ausnahme. Er trat aber hier im Forum auf und wurde hoch gelobt.

Im Kleineren, kommt es aber trotzdem sehr häufig vor.

Wenn denn online gekauft wird, dann häufig dort, wo man das beste Schnapperl macht, der Händler also eh schon weniger daran verdient.
Als Dank wird dann zurückgeschickt, weil man zwar eigentlich zufrieden ist, innerhalb der 14Tage hier im Forum landet und dann für Fehler sensibilisiert wird, die man sonst nie gesehen hätte.
Und kaum sieht man es dann, wird zurückgeschickt, weil es ja ein "nogo" ist.

Und nicht falsch verstehen:
Ich kann es nachvollziehen, dass so reagiert wird. Ob ich es gut finde steht auf einem anderen Blatt.

MfG Phoenix


Die gesamte Diskussion kann hier verfolgt werden.


[Beitrag von phoenix0870 am 09. Jul 2013, 22:50 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#17 erstellt: 09. Jul 2013, 22:58

Wodde (Beitrag #567) schrieb:


Meine Versicherung deckt auch solche Unfälle.


Da liegst Du leider falsch, wie hier ausführlich diskutiert und erklärt wird.

MfG Phoenix

Ps: Sorry für so viel OT, aber eine Anfrage an die Moderation für die Verlegung in einen anderen Thread wurde gestellt.
phoenix0870
Inventar
#18 erstellt: 10. Jul 2013, 05:21

Wodde (Beitrag #554) schrieb:

Dein Sohn hat den Karton vom neu gelieferten TV umgeschmissen......

Und der Händler soll auf den Kosten sitzenbleiben??



@Moderation:
Das (leider gekürzte) o.g. Zitat gehört an Position 3 dieses Threads, da sich mein Post, der jetzt die Position 3 ist, darauf bezog.
Ohne diesen Post an Position 3, wird dieser Thread verzerrt, da ich gar keinen Grund gehabt hätte, meinen Post zu schreiben und die Diskussion gar nicht erst entstanden wäre.

Schöne Grüße, Phoenix
Pilotcutter
Administrator
#19 erstellt: 10. Jul 2013, 05:40
Morgen Phoenix,

Beiträge lassen sich in ihrer Reihenfolge nicht verschieben und einsetzen.
Ich habe den kompletten ursprünglichen Beitrag jetzt als von Dir zitiert oben eingefügt.

Gruß. Olaf
- Moderation -


[Beitrag von Pilotcutter am 10. Jul 2013, 05:43 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#20 erstellt: 10. Jul 2013, 06:06
Danke, jetzt passt es wieder!

Schöne Grüße,
Phoenix
Pd-XIII
Inventar
#21 erstellt: 10. Jul 2013, 06:45
Also, nachdem das mit dem Versetzen jetzt geklärt ist geb ich auch mal meinen Senf dazu:

Ich hab mir vor 2 Wochen einen neuen Fernseher gekauft. Dazu wurde mir empfohlen, dass ich eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre gleich mitkaufe. Bei dieser ist auch eine Versicherung gegen selbstverschuldete Defekte(-20% des Kaufpreises pro Jahr oder so ähnlich) mit inbegriffen. Alleine aus diesem Grund hielt ich diese Option für mehr als sinnvoll

Beispiel des Verkäufers: " Wennst jetzt in 2 Jahren vor lauter Frust deinen Playstation-Controller durchs Panel feuerst, bekommst du immer noch 80% des Kaufpreises.....Wenn er dir bei der Wandmontage runterfällt, rufst du einfach an und wir holen das Ding kostenlos wieder ab und erstatten den vollen Kaufpreis."

OK, so weit so gut. Aber: Ich war IN einem Laden in der Nähe. Evtl. gibt es solche Versicherungen in Garantieverlängerungen auch bei Online Händlern. Damit wäre man abgesichert und müsste sich nicht mit moralischen Selbstzweifeln auseinandersetzten.
phoenix0870
Inventar
#22 erstellt: 10. Jul 2013, 12:52
Gute Lösung! Wenn man diese Versicherung hat ist man natürlich fein raus. Und dann gäbe es auch für mich keine Diskussion.
Eine normale Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung würde den o.g. Schaden jedenfalls nicht abdecken, da der Schaden fremdverschuldet sein muss.

MfG Phoenix
Pd-XIII
Inventar
#23 erstellt: 10. Jul 2013, 14:00
Naja, dann war es eben der Bub vom Nachbarn und es geht auf dessen Haftpflicht Ohoh, DOPPELMORAL

Nee, aber gibt es solche Absicherungen auch bei Online-Diensten? Ist Jemandem da was bekannt?


[Beitrag von Pd-XIII am 10. Jul 2013, 14:02 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#24 erstellt: 10. Jul 2013, 14:54

phoenix0870 (Beitrag #13) schrieb:



Die Versicherung wird aber leider nicht greifen, wenn der eigene Sohn den Fernseher umgeschmissen hat. Und dann?






Pd-XIII (Beitrag #23) schrieb:
Naja, dann war es eben der Bub vom Nachbarn und es geht auf dessen Haftpflicht Ohoh, DOPPELMORAL



Damit hast Du genau die Antwort gegeben, die ich auf die zitierte Frage erwartet hatte!
Und nun stellt sich die Frage, was "problemloser" ist:
1. Den Fernseher zurückschicken und nichts sagen, dass der Sohn ihn umgeworfen hat.
Folge: Komplette Erstattung des Kaufpreises, der Händler, Panasonic oder ein neuer Kunde ist der Dumme.

2. Der Versicherung melden, der böse Nachbarsbub hätte ihn umgeschmissen, was mit viel Schriftverkehr, evtl. Besuch vom Versicherungsvertreter, evt. Befragung vom Nachbarsbub etc. verbunden ist.
Wenn sich nur einer verquasselt (was beim fünfjährigen Nachbarsbub, den man direkt auf den falschen Weg führt, sehr wahrscheinlich ist), dabei herauskommen kann, dürfte klar sein:
Eine Anzeige wegen Versicherungsbetruges.

Mögliche Folge 1: Komplette Erstattung des Kaufpreises durch die Versicherung mit viel Aufwand und Tamtam....
Mögliche Folge 2: Die o.g. Anzeige wegen Versicherungsbetruges

3. Dem Händler reinen Wein einschenken, in der Hoffnung, dass er sagt: "Nicht so schlimm, ich melde den einfach bei Panasonic, als Defekt geliefert".
Wahrscheinlicher ist aber, das der Händler sagt:"Tut mir leid, aber davon nehmen wir uns nichts an, das haben Sie ja schließlich selber verursacht. Nun werde ich einen Gutachter beauftragen, der den Restwert ermittelt, oder sind Sie mit 150,- Erstattung einverstanden, wenn Sie den Fernseher zurückgeben,"
Anschließend wird der Höndler den Fernseher für 150,- zurücknehmen, bei Panasonic einen Transportschaden melden und seinen EK erstattet bekommen oder den funktionierenden Fernseher wieder verpacken und als neu weiterverkaufen.
Auch der Händler ist nur ein Mensch!

Mögliche Folge 1: Der Händler ist kulant und erstattet den vollen Kaufpreis.
Er meldet Panasonic einen Transportschaden und bekommt seinen EK zurück. Würde er Panasonic mitteilen, was wirklich passiert ist, dann würde er auf den Kosten sitzen bleiben.
Geschädigter: Panasonic

Mögliche Folge 2: Der Händler ist kulant, erstattet den vollen Kaufpreis und verkauft das noch funktionierende Gerät weiter.
Geschädigter: Ein neuer Kunde

Mögliche Folge 3: Der Händler erstattet einen Spottpreis für das noch funktionierende Gerät und verkauft es als neu weiter, bzw. meldet einen Transportschaden bei Panasonic und bekommt seinen EK zurück.
Geschädigter: Panasonic:
Jubelnder: Der Händler (hat gut dabei verdient)
Reines Gewissen, aber 1350,- ärmer: Der Vater des Umwerfers.

DieVariante 1 ist risikoloser und moralisch sogar weniger verwerflich, da man nicht einen Nachbarsbub auf kriminelle Abwege führt.
Geschädigte: Evtl. Händler oder Panasonic, oder neuer Kunde

Die Variante 2 ist gefährlich und moralisch verwerflicher, da dritte mit hineingezogen werden:
Geschädigter: Die Versicherung, die einen Schaden begleichen muss, für den sie nicht haftbar ist.

Die Variante 3 mag zwar für ein reines Gewissen sorgen, kann aber viel mehr Geschädigte nach sich ziehen:
1. Geschädigter: man selber, weil man viel Geld verliert, aber ein "reines" Gewissen hat
2. Geschädigter: Panasonic oder ein neuer Kunde, falls der Händler nicht ehrlich ist.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Händler ehrlich und fair ist, dem Verursacher eine sehr hohe Erstattung bezahlt und dann den Fernseher mit dem Vermerk "Defekt" verkauft, obwohl er einwandfrei funktioniert und ihm nichts anzusehen ist.
Wie realistisch letzteres ist, darf sich jeder gerne selber fragen.

Also welchen Sinn macht es nun, in diesem einen besonderen Fall, dem Händler gegenüber ehrlich zu sein?

Um es nochmal klarzustellen, ich halte es für moralisch verwerflich, den Fernseher einfach so wieder zurückzuschicken, kann aber (für mich) nicht ausschließen, dass ich in diesem besonderen Fall genau das tun würde, da bei jeder anderen Variante auch nicht weniger Geschädigte entstehen würden.

Antwort auf die letzte Frage:
Ob es online so eine Versucherung gibt, weiß ich nicht. Muss ich mal nachforschen.

MfG Phoenix

Ps: Danke, dass Du hier ehrlich mitduskutierst!


[Beitrag von phoenix0870 am 10. Jul 2013, 15:26 bearbeitet]
Wodde
Stammgast
#25 erstellt: 10. Jul 2013, 17:24
Mir gehts hier in erster Linie darum das ein anderer Kunde unschuldig zum Handkuss kommt wenn er den TV im Rahmen des FAG an den Händler zurück schickt.

Da im Moment kein Schaden feststellbar ist wird dieser den TV natürlich sofort wieder an den nächsten Kunden weiter verkaufen.
Und das ist imho ein No Go, den im worst case hat der neue Käufer dann das Problem das ein versteckter Schaden vorhanden ist der das Gerät nach der Gewährleistungszeit funktionsunfähig macht.

Dann ist der neue Kunde der gear...te.
Also wenn er schon bescheissen will, dann bitte seine Versicherung, da wird dann nämlich jemand geschädigt dem es nicht sooo weh tut wie einem Kunden.
Sicher, das mag Doppelmoral sein.
Aber zumindest wird kein Kunde geschädigt.

Ich bin sowieso der Meinung das dem massiven Ausnutzen des FAG ein Riegel vorgeschoben werden sollte wie zb ein heftiger Abzug bei der Erstattung des Kaufpreises wenn das zurückschicken ohne triftigen Grund geschieht, wie zb ein Defekt oder nichteinhalten diverser Qualitätsstandards (zb Clouding bei TVs).

Denn sonst wird das eigentlich gut gemeinte FAG irgendwann nicht mehr existieren.


[Beitrag von Wodde am 10. Jul 2013, 17:31 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#26 erstellt: 10. Jul 2013, 17:49

Wodde (Beitrag #25) schrieb:

Da im Moment kein Schaden feststellbar ist wird dieser den TV natürlich sofort wieder an den nächsten Kunden weiter verkaufen.


Dann ist der neue Kunde der gear...te.


Und genau das würde vermutlich auch passieren, wenn jemand ehrlich zum Händler sagt:"Mein Sohn hat den TV umgekippt. Optisch ist nichts zu sehen, aber jede Stunde wird nun der Ton einmal kurz leiser, was zwar kaum zu merken ist, aber ich habe nun Angst, dass ein Defekt vorliegen könnte und der Fernseher irgendwann komplett kaputtgeht. Bitte nehmen Sie den TV zurück. Das ich nur wenig erstattet bekomme, ist mir klar, da ich den Schaden ja selber verursacht habe."



Wodde (Beitrag #25) schrieb:


Ich bin sowieso der Meinung das dem massiven Ausnutzen des FAG ein Riegel vorgeschoben werden sollte wie zb ein heftiger Abzug bei der Erstattung des Kaufpreises wenn das zurückschicken ohne triftigen Grund geschieht, wie zb ein Defekt oder nichteinhalten diverser Qualitätsstandards (zb Clouding bei TVs).

Denn sonst wird das eigentlich gut gemeinte FAG irgendwann nicht mehr existieren.


Da stimme ich Dir übrigens voll zu. Aber was passiert, wenn Du etwas bestellst und es liegt z.B. eine leichte Farbabweichung vor?


[Beitrag von phoenix0870 am 10. Jul 2013, 17:52 bearbeitet]
Klassikliebhaber
Stammgast
#27 erstellt: 11. Jul 2013, 04:59

Ausserdem: für solche Fälle gibt es Haushaltsversicherungen


Hausratversicherung ist wohl gemeint?

Also ich würde gerne wissen, welche Versicherung denn Eigenverschulden absichert???? Wie heißt sie denn?

Online Garantieverlängerung hab ich jetzt schon öfter gesehen, aber Absicherung bei Eigenverschulden?
Das ist schon sehr kulant, wenn jemand mit Absicht seinen Controller z.B. in den TV "wirft" und das erstattet bekommt.
Irgenwie schon zu schön, um wahr zu sein.

Ich kenn das noch bei GameStop. Ein Spiel kaufen, Versicherung für zusätzlich 1 Euro abschließen und das Spiel ist "lebenslang" versichert. Man muß den Bon aufbewahren und wenn das Medium nicht mehr funzt durch Kratzer oder sonstwas, dann wird es komplett (!) ersetzt!
Pd-XIII
Inventar
#28 erstellt: 11. Jul 2013, 06:41

Wodde (Beitrag #25) schrieb:


Ich bin sowieso der Meinung das dem massiven Ausnutzen des FAG ein Riegel vorgeschoben werden sollte wie zb ein heftiger Abzug bei der Erstattung des Kaufpreises wenn das zurückschicken ohne triftigen Grund geschieht, wie zb ein Defekt oder nichteinhalten diverser Qualitätsstandards (zb Clouding bei TVs).

Denn sonst wird das eigentlich gut gemeinte FAG irgendwann nicht mehr existieren.


Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Eine Möglichkeit wäre noch, dass die Rücksendung im voraus vom Käufer bezahlt werden muss, und bei einer guten Begründung bekommt er das Geld nachträglich erstattet. ABER: Wie würde das dann wieder ausgehen?

Entweder würde der Käufer einfach wahllos Gründe erfinden um die Kosten zurück zu bekommen. Im Falle, dass der Hersteller Statistik über auftretende Fehler bei seinen Produkten führt, würde dieser einen deutlich Mehraufwand in die Haltbarkeit seiner Geräte stecken. Erstmal ganz gut, oder? Aber wenn er dauernd auf Fehler hingewiesen wird, die er nicht nachvollziehen kann, wird er die gemeldeten Defekte auch nicht mehr näher untersuchen. Ergo werden mangelhafte Qualität nicht mehr ernst genommen und die Geräte werden zu Schrott auf Zeit.

Oder, die Händler nehmen die Gründe der Käufer nicht an, um sich das Porto zu sparen. Da sie gerade im Internet aber einem enormen Preisdruck unterliegen wollen sie den bestmöglichen Umsatz erzielen. Was dann gemacht wird wurde ja von phoenix schon sehr ausführlich erklärt.

Es liegt nun mal in der Natur des Menschen, dass er jede noch so kleine Chance wahrnimmt um für sich seinen Vorteil daraus zu schlagen. Und wenn ein anderer dabei auch noch draufzahlen muss, gibt es die Schadenfreude noch kostenlos dazu. Von wegen Moral.

Abschließend möchte ich nur noch anmerken, dass es manchmal einfach Vorteile hat, wenn man zum Händler fährt, anstatt sich etwas nach Hause liefern zu lassen. Klar, es ist nicht so bequem und kostet unter Umständen mehr, aber dafür bekommt man im Normalfall eine gute Beratung, hat jemanden vor Ort und... ach kommt schon, es gibt soo viele Gründe dafür, die hier im Forum echt schon toddiskutiert wurden, das muss ich hier nicht nochmal ausführen. Zumal es ja hier explizit um das FAG geht und nicht um Vor- und Nachteile des Online-Kaufens. Entschuldigung wegen der "Fastentgleißung ins OT"
MarcWessels
Inventar
#29 erstellt: 20. Jul 2013, 01:28

Wodde (Beitrag #25) schrieb:
Ich bin sowieso der Meinung das dem massiven Ausnutzen des FAG ein Riegel vorgeschoben werden sollte wie zb ein heftiger Abzug bei der Erstattung des Kaufpreises wenn das zurückschicken ohne triftigen Grund geschieht, wie zb ein Defekt oder nichteinhalten diverser Qualitätsstandards (zb Clouding bei TVs).

Denn sonst wird das eigentlich gut gemeinte FAG irgendwann nicht mehr existieren.

Dein vorgeschlagenes Vorgehen würde auf mittlere Sicht dafür sorgen.

Im Übrigen darf ein falsch kalkulierender und damit unfähiger Händler nicht einfach per FAG zurückbekommene Geräte als Neuware verkaufen, das ist durch nichts zu rechtfertigen - wmot wir dann wieder bei der Vokabel "Betrug" angelangt wären.
ZeeeM
Inventar
#30 erstellt: 20. Jul 2013, 09:40
Es gibt kein Ausnutzen des FAG. Man handelt als Kunde und Händler gesetzeskonform, oder nicht.
Ich finde es auch nicht gut, wie manche das Gesetz für sich maximal Nutzen, aber das gibt die Gesetzgebung halt her. Ein Versender, der sich dadurch geschädigt sieht, sollte sich überlegen ob sein Business für ihn richtig ist. Es gibt Händler die haben keinerlei Problem damit das es wenige Leute gibt, die das FAG für sich maximal ausnutzen.
Das Ein Händler unter gewissen Rahmenbedingungen so kalkulieren muss, das er durchaus knapp an der Insolvenz vorbeischlitter ist in manchen Marktsegmenten nicht die Aussnahme. Leute, verkaut Schuhe und Klamotten. Da sind Spannen drinn, die einem Händler der mit Unterhaltungselektronik handelt die Tränen in die Augen treibt. Brillen sind auch toll.
Mir wäre es lieb, wenn irgendwie dafür gesorgt wird, das die Kohle wirklich bei denen ankommt, die sich richtig dafür abrackern.
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