Widerrufsrecht

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4thHorseman
Stammgast
#1 erstellt: 02. Jun 2005, 19:14
Ich weiß zwar nicht ob es irgendwie hier hergehört aber mich würde interessieren: Wenn ich eine Bestellung widerrufe und zurückschicke, muß mir der Händler dann eigentlich nur den Warenwert rücküberweisen oder Warenwert + Versandksoten (Ich meine die Versandkosten, die beim Weg Händler zu mir entstanden sind, nicht die Versandksoten der Rücksendung, denn die sind ja klar geregelt).

Habe nämlich so eiennFall gerade. Habe etwas zurückgeschickt und der Händler hat mir nur den Warenwert überwiesen. Das kommt mir irgendwie schon komisch vor...Im Gesetzestext steht darüber natürlich nichts..
HiFi_Addicted
Inventar
#2 erstellt: 02. Jun 2005, 20:14
in Österreich muss der Händler ab einem Warenwert über 40€ auch für das Porto aufkommen. Wies jenseits der Grenze aussieht ... keine Ahnung.

MfG Christoph
4thHorseman
Stammgast
#3 erstellt: 02. Jun 2005, 20:31
Du meinst den Rückversand, ich habe aber vom Hinversand gesprochen.
ruhri
Stammgast
#4 erstellt: 02. Jun 2005, 20:54
Hallo,

ich bin kein Jurist (und deshalb verstehe ich es sicher auch nicht richtig), aber ich denke mir Folgendes:

Die Kosten für die Rücksendung hat eindeutig der Händler zu tragen. So steht es im Fernabsatzgesetz.

Wer die Kosten für die Hinsendung zu tragen hat, wird dagegen von beiden Parteien vorab geregelt. Bei JPC zum Beispiel bis 50 Euro Warenwert der Käufer, ab 50 Euro der Händler. Kaufe ich also für 45 Euro bei JPC ein und schicke alles innerhalb von zwei Wochen wieder zurück, so vermute ich, dass JPC die Rücksendung, ich aber tatsächlich die Hinsendung bezahlen müsste.

Ich habe z. B. ein paar Sportschuhe für 110 Euro bei www.sportschuhe.com gekauft und wegen Nichtgefallens sofort wieder zurückgesendet. Der Händler hat anstandslos und ungefragt sowohl die Kosten für die Hin- als auch für die Rücksendung gezahlt, mich hat das alles gar nichts gekostet.

Na ja, soweit der Mann auf der Straße zu dem Thema. Ich befürchte allerdings, dass unsere Juristenzunft da verschlungenere Pfade beschreitet. Ohne Anwalt traut man sich ja bald nicht mehr, auch nur ein Brötchen beim Bäcker zu kaufen.

Kulturpessimistische Grüße

Ruhri
Mohol
Stammgast
#5 erstellt: 02. Jun 2005, 22:13
Das mit den Brötchen sehe ich doch etwas anders.

Ich bin zwar kein Händler.

Mir tun heute aber viele Händler leid.
Rückgaberecht + Belehrungspflicht, Widerrufsrecht + Belehrungspflicht, Impressum, sonst. Informationspfichten.
Bei ebay gibt es ein Forum zu dem Thema. Es ist für einige ein Hobby geworden, Händler anzuzeigen, die bestimmte Pflichten nicht 100-Prozentig erfüllen.
Ich spreche zur Richtigstellung nur von seriösen Händlern, die versehntlich bei der Füller an Gestzen nicht alle Pflichten ganz genau kennen und sich vielleicht auch keine teuren Anwälte leisten können.

Kaufen und dann einfach so zurückschicken .......
Mir scheint, daß das für einige ein kleines Hobby geworden ist.

zum Thema:
Laut Aussage eines Anwalts muß der Händler die Versandkosten zum Käufer nicht erstatten. Die AGB sollten klar formuliert sein. Allerdings gibt es wohl noch andere Meinungen hierzu.

Die Kosten der Rücksendung zum Händler muß der Händler nur ab einem Warenwert von € 40,01 erstatten bei einem Widerrufsrecht.

Gruß
Dieter
sakly
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 03. Jun 2005, 06:20

4thHorseman schrieb:
Ich weiß zwar nicht ob es irgendwie hier hergehört aber mich würde interessieren: Wenn ich eine Bestellung widerrufe und zurückschicke, muß mir der Händler dann eigentlich nur den Warenwert rücküberweisen oder Warenwert + Versandksoten (Ich meine die Versandkosten, die beim Weg Händler zu mir entstanden sind, nicht die Versandksoten der Rücksendung, denn die sind ja klar geregelt).

Habe nämlich so eiennFall gerade. Habe etwas zurückgeschickt und der Händler hat mir nur den Warenwert überwiesen. Das kommt mir irgendwie schon komisch vor...Im Gesetzestext steht darüber natürlich nichts..


So wie ich das sehe, muss der Händler immer das Rückporto ab 40Euro zahlen, das ist (glaube ich) festgesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Artikel nicht gefällt oder defekt ist.
Beim Hinporto, was vorerst natürlich der Käufer zahlt, ist das anders. Bei Nichtgefalen muss das Porto nicht erstattet werden, egal, wie hoch der Kaufbetrag war. Wird der Artikel allerdings wegen Defekt zurückgeschickt, so trägt der Verkäufer immer das komplette Porto, also Hin- und Rückporto.
boggel
Inventar
#7 erstellt: 27. Sep 2011, 17:11
habe beim online shop ein plasma fernseher bestellt. lieferzeit 7-14 Tage. eine woche ist schon rum

unter widerufsrecht des händler steht folgendes:

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger...."

verstehe ich das richtig, wenn ich die ware z.B. erst in 3 Wochen erhalte, kann ich nicht widerrufen
weimaraner
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 27. Sep 2011, 17:29
Hallo,

nee,verstehst du falsch.

Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware.

Gruss
boggel
Inventar
#9 erstellt: 28. Sep 2011, 15:57
danke, alles klar
ware ist heute zum glück raus
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