Reklamation/rechtliches.

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Heaton
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 14. Sep 2011, 19:54
Hallo,

ich habe eine Frage zu in einem Reklamationsfall. Muss ich bei einer Reklamation irgendetwas beachten? Also zum Beispiel über den Postweg meinen Händler informieren?

Folgendes:

Mein Händler räumt mir ein 2 Wöchiges Rückgaberecht ein. Nun habe ich ihn über Email informiert. Darauf hat mein Händler auch reagiert und mir 2mal zurückgeschrieben.
Doch nun passiert seit 2 Tagen nichts mehr und Übermorgen läuft die Frist ab! Kann er mir die Rückgabe verweigern oder reicht der Schriftverkehr via Email rein rechtlich gesehen aus?
RoA
Inventar
#2 erstellt: 15. Sep 2011, 05:47

Heaton schrieb:
reicht der Schriftverkehr via Email rein rechtlich gesehen aus?


Ja. Der Widerruf bei sog. Fernabsatzverträgen (wenn es das ist) muß in Textform erfolgen, email gehört dazu, und der Verkäufer hat ja auch reagiert.
Entenmann5000
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 15. Sep 2011, 08:19
Richtig - und in jeder Email steht ein Datum mit Uhrzeit drin. Also mach dir keine Sorgen...


Anhand der Sendungsverfolgungsnummer kannst du auch beweisen wann wo das Paket verschickt hast. Und DER Tag gilt... wenn die Post 3 Wochen zum ausliefern brauchen würde - wär das die Schuld der Post, nicht deine.
xutl
Inventar
#4 erstellt: 15. Sep 2011, 08:25
Du MUSST natürlich innerhalb der 2 Wochen zurückgeschickt haben. Absendetag gilt!

Hast Du das schon erledigt?
Heaton
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 15. Sep 2011, 11:43
genau das wollte ich mit meinem Händler ja klären naja, heute komm ich nicht mehr dazu, werd ich mich morgen zur Post bemühen

Danke für die Infos!
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