HIFI-FORUM » Allgemeines » Allgemeines / Lifestyle » HK AVR 660 - Transportschaden und nun? | |
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HK AVR 660 - Transportschaden und nun?+A -A |
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Autor |
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Dany28
Stammgast |
22:55
![]() |
#1
erstellt: 22. Jul 2011, |
Hi Folkz, leider ist mein heutiger Tag nicht wirklich der beste. Habe letzte Woche einen HK AVR 660 bei einer großen Handelskette gekauft, da dieser in meiner Filiale nicht zu bekommen war. Die Jungs waren wirklich nett und schickten mir das Gerät per DPD. Einige Tage später riefen sie an, der Fahrer hätte die Adresse nicht gefunden und schickten das Paket abermals auf die Reise. Mein Vater hat also heute das Paket angenommen. Äußerlich war der (recht dünne) Umkarton in relativ zufriedenstellenden Zustand. Dort waren ein paar Luftpoltertüten und der Originalkarton des Recievers. Dieser hatte an einer Ecke eine kleine Delle, die ich aber für nicht weiter tragisch hielt - bis ich dann das Gerät auf dem Tisch hatte: ![]() ![]() Das Gerät läßt sich einschalten und hat sonst keine weiteren optischen Mängel, jedoch funktionieren nur der Center und der Subwoofer. Den Schaden hab ich dem Verkäufer natürlich sofoert gemeldet, jedoch befürchte ich, dass dieser es auf den Paketdienst schieben wird und dieser sagt es wäre ja angenommen worden... Was meint ihr? lg Dany |
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slaytalix
Stammgast |
08:41
![]() |
#2
erstellt: 31. Jul 2011, |
Das Problem hatte ich auch, siehe mein Posting. Die AGB sehen vor, daß das Paket 1 m Sturz überstehen soll. Bei Elektronik fast unmöglich, wie soll man dies verpacken ? Ich habe Dimmer verschickt im Case im Karton, 4 mm Stahlblech verbogen. Vermutlich auf die Karton-Ecke gefallen Ich habe früher mal als Student beim Entladen gearbeitet, so fallen die Kartons, sehr hoch gepackt, beim Öffnen der Conainer schon mal aus 2 m auf das Band ![]() Bei mir war es so, daß der Empfänger den Schaden melden muß. Seitens des Paketdienstes solle man den Inhalt, Innen- & Außenverpackung zum Versandzentrum einsenden. Man würde den Inhalt "längstens 14 Tage zur Begutachtung" einbehalten bzw. untersuchen... ![]() ![]() Ich habe gesagt, daß der Kunde auch gewerblich tätig ist & die Dimmer beruflich benötigt zur Ansteuerung der Scheinwerfer. Das ist schon Nötigung & wer zahlt ihm den Nutzungsausfall oder Vermietausfall ? Wenn der Versender die Geräte verpackt hat, ist der Versender dafür verantwortlich. Ich habe die Sendung auch höherversichert, statt 500 € wie üblich dann mit 2500 €. Die AGB sind teils sittenwidrig, weil man die Geräte gar nich so gut verpacken kann, wie sie beim Paketdienst behandelt werden ![]() |
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