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Aktualisierung der HiFi-Forum Nutzungsbedingungen

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Autor
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HiFi-Forum
Stammgast
#1 erstellt: 20. Aug 2014, 14:58
Hallo zusammen, wir möchten euch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir unsere Nutzungsbedingungen aktualisiert haben. Dabei wurden sowohl „kosmetische“ als auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen.

Zur News: Aktualisierung der HiFi-Forum Nutzungsbedingungen


[Beitrag von #Friederike# am 20. Aug 2014, 15:05 bearbeitet]
Jeck-G
Inventar
#2 erstellt: 20. Aug 2014, 17:46
Das Erste, was in die Augen sticht, ist dass man Drittanbietern aus den USA noch mehr erlaubt, personenbezogene Daten (wozu auch Surfverhalten usw. zählt) zu sammeln und zu speichern.
Unterer Teil vom Abschnit mit den Social-Plugins:

Um zu verhindern, dass die Netzwerke die genannten Daten aufgrund Ihres Besuchs unseres Internetangebots sammeln, loggen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website aus den Netzwerken aus. Einen generellen Zugriff des Social Plugin-Anbieters auf Ihre Daten aufgrund eines Besuchs auf unserer Website können Sie dadurch verhindern.
Das ist leider nicht wahr. Auch wenn man sich bei Facebook (und Anderen, ich erwähne der Einfachheit nur FB) ausloggt, so bleiben deren Cookies erhalten und werden weiterhin ausgelesen und verarbeitet. Das Ausloggen ist also nur zum Schein, man muss auch die Cookies löschen und sich eine neue IP holen. Darüber wurde auch in der vergangenen Zeit seitens Fachsendungen (auf WDR & Co.) und Fachseiten im Internet ausführlich berichtet. Dies hatte ich auch in der Diskussion (siehe unten) erwähnt, dass die Aussage "ausloggen, wenn man anonym sein möchte" nicht stimmt.


DATENSCHUTZERKLÄRUNG ZUR NUTZUNG DES SKALIERBAREN ZENTRALEN MESSVERFAHRENS (SZM)

Unsere Website nutzt das „Skalierbare Zentrale Messverfahren” (SZM) der INFOnline GmbH (http://www.infonline.de) für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Nutzung unserer Angebote.
Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die SZM-Reichweitenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ entweder einen Cookie mit der Kennung „ioam.de”, „ivwbox.de“, ein LocalStorage-Objekt oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet. Die Reichweitenmessung wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Ziel der Reichweitenmessung ist es, die Nutzungsintensität und die Anzahl der Nutzer einer Website statistisch zu bestimmen. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt.
Es gibt eine Technik, die nennt sich Canvas Fingerprinting, die man normal (ohne Adblock & Co.) nicht verhindern kann, da diese in die Rendering-Engine des Browsers eingreift und nicht auf sperrbare Cookes setzt. Es wird zwar kein Nutzer (als Person) identifiziert, aber dafür wird der Computer eindeutig identifiziert. Ist gleichzusetzen mit dem Übertragen der Seriennummern diverser Hardwarekomponenten wie CPU (dieses Feature wurde sogar beim Pentium 2 oder 3 eingeführt, aber nach Protesten der damals noch mündigen Computerbenutzer wieder abgeschafft), Grafikkarte oder Mainboard.

Desweiteren sind mehr Google-Datensammeldienste aufgeführt und nicht nur Google Analytics.

Mir ist aber klar, dass dies nur eine Anpassung an die aktuelle Lage ist, die Dienste sind zum größtem Teil seit über einem Jahr aktiv, Diskussionen gab es hier und hier.
Meine Frage, warum keine 2-Klick-Methode für die Social-Datensammler genommen wird, blieb übrigens noch bis heute unbeantwortet!

Eine Anleitung, wie man diese Dienste wirklich umgehen kann, werde ich veröffentlichen, wenn mir die Betreiber (schließlich geht es um Werbeeinahmen) nicht innerhalb von 4 Tagen widersprechen.

Abgesehen von dem Social-Mist und den Datensammlereien:
Es wäre praktisch, mal die Änderungen rot zu markieren, damit man einen besseren Überblick über die Änderungen hat.


[Beitrag von Jeck-G am 20. Aug 2014, 17:50 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#3 erstellt: 20. Aug 2014, 19:00
Ich hätte mir eine Gegenüberstellung der alten und der neuen NB gewünscht.

So kann ich nur schlussfolgern, dass ihr die Änderungen vor den Nutzern möglichst geheim halten wollt und hofft, dass sich kaum einer die Mühe macht, alt vs. neu zu vergleichen.

Hüb'
Moderator
#4 erstellt: 20. Aug 2014, 19:20
Hallo,

Dadof3 (Beitrag #3) schrieb:
So kann ich nur schlussfolgern, dass ihr die Änderungen vor den Nutzern möglichst geheim halten wollt und hofft, dass sich kaum einer die Mühe macht, alt vs. neu zu vergleichen.

:?

da interpretierst Du etwas hinein, was so nicht intendiert ist. Eine entsprechende Darstellung bereitet eben Mühe und da die Änderungen nicht so maßgeblich sind, dass sie für die überwiegende Mehrheit der Nutzer überhaupt bedeutsam sind, wurde bisher darauf verzichtet. Evtl. mache ich mich mal an eine Gegenüberstellung.

Grüße
Frank
-Moderationsteam-
tomtiger
Administrator
#5 erstellt: 20. Aug 2014, 19:31
Hi,


Dadof3 (Beitrag #3) schrieb:
So kann ich nur schlussfolgern, dass ihr die Änderungen vor den Nutzern möglichst geheim halten wollt und hofft, dass sich kaum einer die Mühe macht, alt vs. neu zu vergleichen.


das Forum hat glaube ich 100.000 Nutzer, selbst wenn sich 1.000 informieren würden, was recht unwahrscheinlich ist, wäre das knapp 1% als "so gut wie niemand".

LG Tom
Hüb'
Moderator
#6 erstellt: 20. Aug 2014, 19:43
Hallo,

hier zumindest mal der blockweise Versuch einer Gegenüberstellung.
Der Text wurde teilweise anders strukturiert, daher gibt es nicht immer 1:1 eine Entsprechung Neu zu alt.

Neu
Alt


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-- DEFINITION --
Die HIFI-FORUM-Community (nachfolgend: "Board") basiert auf dem demokratischen Prinzip der freien Meinungsäusserung. Ziel ist es, den freien Austausch von Meinungen, Informationen und Ideen - insbesondere zu den Themen Hifi und Musik - anzuregen. Jedes Mitglied ist frei in seiner Meinungsäußerung, verboten sind Anregungen zu Diskussionen respektive die Ausbringung von Informationen, die eine illegale und / oder nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland strafbare Handlung beschreiben bzw. zu einer solchen anregen sollen.
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Verstöße gegen die oben genannten Regeln sind verboten. Wenn Sie Zeuge einer Kommunikation im HiFi-Forum werden, durch die diese Nutzungsbedingungen verletzt werden, können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular informieren.

Manipulation / Änderung des HTML-Codes
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PrivateMessaging / eMails
Eine Private-Message (nachfolgend: PM) oder eine eMail stellt eine direkte, vertrauliche Kommunikation zwischen zwei einzelnen Usern dar, welche nicht von anderen Usern eingesehen und gelesen werden kann. Die Veröffentlichung und/oder Weiterleitung von Inhalten einer PM oder eMail ist ohne die Zustimmung beider kommunizierender User nicht statthaft. Regelwidriges Verhalten kann zur sofortigen Löschung der Mitgliedschaft ohne Vorwarnung führen.

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Das Hausrecht liegt bei den Administratoren und Moderatoren des Boards. Sie können bei oben genannten Verstößen oder bei sonstigen Postings oder Usern, die geeignet erscheinen, den Boardfrieden, das Ansehen des Boardes und/oder sonstige Werte zu stören, das betreffende Posting sperren oder löschen und/oder den betreffenden User verwarnen oder sperren. Die Entscheidung über das Eingreifen und die Art des Eingriffs liegt im Ermessen des Moderators/Admins. HIFI-FORUM behält sich vor, Namen und Beiträge zu löschen, die gegen allgemeine Anstandsregeln oder die obigen Punkte verstoßen. HIFI-FORUM ist berechtigt im Falle von groben Verstössen gegen die oben genannten Verhaltensweisen im besonderen sowie bei groben Verstössen gegen die Netiquette im allgemeinen Mitgliedschaften ohne Vorwarnung einzuschränken und / oder zu löschen.

Datenschutz und Löschung der Mitgliedschaft
HIFI-FORUM ist berechtigt, die bei der Registrierung angegebenen Daten für den ausschließlich internen Gebrauch zu verwalten und auf einem physischen Datenträger zu speichern. HIFI-FORUM ist berechtigt die gespeicherten Daten im internen Gebrauch weiterzuverarbeiten. Desweiteren ist HIFI-FORUM dazu berechtigt auf die von dem Mitglied bei der Registrierung angegebene eMail-Adresse einen Board-Newsletter und sonstige, communitybezogene und -relevante Informationen zu schicken. HIFI-FORUM fühlt sich dem Datenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu 100% verpflichtet, und gibt keinerlei eMail-Adressen und/oder Daten der registrierten Benutzer an Dritte weiter. Dies gilt nicht, wenn ein User in der Konfiguration seines Profils eine solche Einstellung vornimmt, die bewirkt, dass die eMail-Adresse für jedes andere Board-Mitglied im Profil ersichtlich ist. Eine Löschung des Benutzer-Accounts und der darin gespeicherten Daten erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch schnellstmöglich in regelmäßigen Abständen durch einen Löschungswunsch via Kontaktformular.
Mit dem Abschicken von Beiträgen räumen Sie HIFI-FORUM das Recht ein, diese Beiträge dauerhaft für JEDEN zugänglich zu veröffentlichen oder sonstwie im Rahmen des Betriebs von HIFI-FORUM zu verarbeiten. Überprüfen Sie die Angaben in Ihren Beiträgen VOR dem Absenden - rechnen Sie damit, dass Beiträge in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit auch ohne gezielten Aufruf unserer Website zugänglich werden können. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur Ihrer Beiträge gegenüber HIFI-FORUM ist ausgeschlossen. Sie akzeptieren, dass zu jedem Ihrer Beiträge Ihre IP-Adresse (nur für HIFI-FORUM einsichtig) gespeichert wird.


NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR GEWERBLICHE TEILNEHMER

Gewerbliche Teilnehmer wissen mehr über Audio-Produkte als die meisten Enthusiasten. HiFi-Forum freut sich deshalb über ihre Teilnahme und schätzt Ihre Kompetenz. Bei vielen technischen Fragen wissen i.d.R. diejenigen am besten Bescheid, die entweder eng mit diesem Hobby verbunden sind oder damit ihren Lebensunterhalt verdienen.

Alle gewerblichen Teilnehmer müssen sich als solche durch Aktivieren der Checkbox “GEWERBLICHER TEILNEHMER” beim Registrieren oder in den Einstellungen kenntlich machen (siehe Punkt 3). So kann der Leser erkennen, ob der Poster bei dem Thema über besondere Kenntnisse verfügt oder evtl. Eigeninteressen verfolgt. Teilnehmer, die in den Branchen Unterhaltungselektronik, Computertechnik, Print- oder Medienindustrie tätig sind, gelten als gewerbliche Teilnehmer und haben sich entsprechend zu kennzeichnen. Dies gilt nicht für Angestellte oder nebenberuflich Tätige in den oben angegeben Branchen, deren Teilnahme am Forum rein privaten Zwecken dient und nachweislich nicht im Zusammenhang mit ihrer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit steht. Wird diese Ausnahme missbräuchlich in Anspruch genommen, erfolgt nach Erkennen grundsätzlich der sofortige Ausschluss aus dem Forum. Im Zweifel kann die Moderation zur Kennzeichnung auffordern, dieser Aufforderung ist unmittelbar zu folgen oder es erfolgt ebenfalls grundsätzlich der Ausschluss aus dem Forum.

Bitte halten Sie sich beim Posten an folgende Regeln. Sie dienen dazu, das nicht-kommerzielle, hobbyhafte Wesen des HiFi-Forums zu erhalten und gleichzeitig die Teilnahme der gewerblichen Mitglieder zu erlauben.

Gewerbliche Teilnehmer sind ein willkommener, lebensnotwendiger Teil der Community. Selbstdarstellungen oder Werbung für Audio-Produkte und Dienstleistungen sind im HiFi-Forum jedoch fehl am Platz.

Regeln für gewerbliche Teilnehmer

1. Jeder gewerbliche Teilnehmer muss sich registrieren und ein Nutzer-Profil erstellen, das ihn als gewerblichen Teilnehmer identifiziert und die Art seiner Tätigkeit klar im Feld “Anlage/Weitere User-Infos” beschreibt. Postings, die kommerzielle Absichten verfolgen, werden gelöscht und können zum Ausschluss des Verfassers aus dem Forum führen.

2. Gewerbliche Teilnehmer dürfen in ihrem Benutzernamen bzw. in ihren Postings keine Postanschrift, Email-Adresse oder Telefon-Nr. verwenden. Dies gilt auch für Zeitschriften, Online-Journalisten und Redakteure. Gewerbliche Teilnehmer können diese Informationen jedoch im Profil verfügbar machen.

3. Die Signatur darf weder den Geschäftsnamen noch Links zu entsprechenden Online-Präsenzen enthalten. Die Checkbox “GEWERBLICHER TEILNEHMER” in den Einstellungen (bzw. bei Registrierung) ist zu aktivieren. Dadurch wird die Kennzeichnung “GEWERBLICHER TEILNEHMER” in der letzten Zeile der Signatur hinzugefügt. Die Platzierung jeglicher weiterführender Informationen bezüglich des Gewerbes in der Signatur ist nicht statthaft.

4. Gewerbliche Teilnehmer müssen den anderen Teilnehmern folgende weiterführende Informationen in ihrem Profil zur Verfügung stellen: Art des Gewerbes / Name des Gewerbes / Falls vorhanden: URL des Gewerbes

5. Bittet jemand im Rahmen von Diskussionen um allgemeine Informationen zu einer Produktklasse, darf ein gewerblicher Teilnehmer nicht kommerziellen Interessen dienende Informationen über ein bestimmtes, auch von ihm hergestelltes oder vertriebenes Produkt anbieten.

6. Gewerbliche Teilnehmer dürfen keine kommerziellen Bekanntmachungen, Anzeigen, Verkaufsinfos o.ä. für ihre eigenen Produkte posten.

7. Das unaufgeforderte Versenden von kommerziellen Bekanntmachungen, Anzeigen, Verkaufsinfos, Angeboten o.ä. durch gewerbliche Teilnehmer via privater Nachricht oder eMail ist nicht statthaft und kann zum Ausschluss aus der Community führen.

Wir hoffen, dass gerade gewerbliche Teilnehmer verstehen werden, dass das Einhalten dieser Regeln für ihr Ansehen innerhalb der Community förderlich ist.


-- NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR GEWERBLICHE TEILNEHMER --
Gewerbliche Teilnehmer wissen mehr über Audio-Produkte als die meisten Enthusiasten. HIFI-FORUM freut sich deshalb über ihre Teilnahme und schätzt Ihre Kompetenz. Bei vielen technischen Fragen wissen i.d.R. diejenigen am besten Bescheid, die entweder eng mit diesem Hobby verbunden sind oder damit ihren Lebensunterhalt verdienen.

Alle gewerblichen Teilnehmer (Hersteller und deren Vertreter, Händler, Verkäufer, Importeure, Zeitschriften, Magazine, Journalisten, usw.) müssen sich als solche durch Aktivieren der Checkbox "GEWERBLICHER TEILNEHMER" beim Registrieren oder in den Einstellungen kenntlich machen (siehe Punkt 3). So kann der Leser erkennen, ob der Poster bei dem Thema über besondere Kenntnisse verfügt oder evtl. Eigeninteressen verfolgt.
Bitte halten Sie sich beim Posten an folgende Regeln. Sie dienen dazu, das nicht-kommerzielle, hobbyhafte Wesen des HIFI-FORUMs zu erhalten und gleichzeitig die Teilnahme der gewerblichen Mitglieder zu erlauben.

Gewerbliche Teilnehmer sind ein willkommener, lebensnotwendiger Teil der Community. Selbstdarstellungen oder Werbung für Audio-Produkte und Dienstleistungen sind im HIFI-FORUM jedoch fehl am Platz.

Regeln für gewerbliche Teilnehmer

1. Jeder gewerbliche Teilnehmer muss sich registrieren und ein Nutzer-Profil erstellen, das ihn als gewerblichen Teilnehmer identifiziert und die Art seiner Tätigkeit klar im Feld "Anlage/Weitere User-Infos" beschreibt. Postings, die kommerzielle Absichten verfolgen, werden gelöscht und können zum Auschluss des Verfassers aus dem Forum führen.

2. Gewerbliche Teilnehmer dürfen in ihrem Benutzernamen bzw. in ihren Postings keine Postanschrift, Email-Adresse oder Telefon-Nr. verwenden. Dies gilt auch für Zeitschriften, Online-Journalisten und Redakteure. Gewerbliche Teilnehmer können diese Informationen jedoch im Profil verfügbar machen.

3. Die Signatur darf den Geschäftsnamen und einen Link zur entsprechenden Online-Präsenz enthalten. Die Checkbox "GEWERBLICHER TEILNEHMER" in den Einstellungen (bzw. bei Registrierung) ist zu aktivieren. Dadurch wird die Kennzeichnung "GEWERBLICHER TEILNEHMER" in der letzten Zeile der Signatur hinzugefügt. Die Platzierung jeglicher weiterführender Informationen bezüglich des Gewerbes in der Signatur ist nicht statthaft.

4. Gewerbliche Teilnehmer müssen den anderen Teilnehmern folgende weiterführende Informationen in Ihrem Profil zur Verfügung stellen: Art des Gewerbes / Name des Gewerbes / Falls vorhanden: URL des Gewerbes

5. Bittet jemand im Rahmen von Diskussionen um allgemeine Informationen zu einer Produktklasse, darf ein gewerblicher Teilnehmer nicht kommerziellen Interessen dienende Informationen über ein bestimmtes, auch von ihm hergestelltes oder vertriebenes, Produkt anbieten.

6. Gewerbliche Teilnehmer dürfen keine kommerziellen Bekanntmachungen, Anzeigen, Verkaufsinfos o.ä. für ihre eigenen Produkte posten.

7. Das unaufgeforderte Versenden von kommerziellen Bekanntmachungen, Anzeigen, Verkaufsinfos, Angeboten o.ä. durch gewerbliche Teilnehmer via privater Nachricht oder eMail ist nicht statthaft und kann zum Ausschluss aus der Community führen.

Wir hoffen, dass gerade gewerbliche Teilnehmer verstehen werden, dass das Einhalten dieser Regeln für ihr Ansehen innerhalb der Community förderlich ist.


NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DAS BIETE-FORUM

Für “Biete” gelten zusätzlich zu den normalen Nutzungsbedingungen die folgenden Nutzungsbedingungen:

Das Anbieten von Artikeln auf unserer Plattform ist grundsätzlich nur für Privat-Verkäufe zulässig!

Angebote in Mengen, die über haushaltsübliche hinausgehen (z.B. eine Vielzahl gleicher oder ähnlicher Artikel oder eine Häufung von Verkäufen): Da hier nicht mehr klar zwischen Privatverkauf und gewerbsmäßigem Handel unterschieden werden kann, sind derlei Angebote generell nicht gestattet.

Beim Anbieten von Artikeln auf unserer Plattform ist die Ausbringung von Links zu eBay oder die Veröffentlichung von Artikelnummern auf eigene laufende Auktionen und/oder ähnlichen Plattformen untersagt.

Artikel dürfen auf unserer Plattform nur eingestellt werden, um diese dort auch zu veräußern. Jedes Angebot darf nur einmal eingestellt werden. Mehrfacheinstellungen werden kommentarlos gelöscht.

Zusätzliche Informationen zum Artikel oder Preisreduzierungen bzw. Preiserhöhungen sind erlaubt, wenn die Reduzierung bzw. Erhöhung mindestens 5 % beträgt und mindestens drei Tage gültig ist.

Sollte der Artikel nach einer angemessenen Zeit (i.d.R min. 1 Woche) hier nicht zu veräußern gewesen sein, so ist ein Hinweis auf den Verkauf auf einer anderen Plattform zulässig, jedoch nicht die Ausbringung eines Links.

Wir behalten uns grundsätzlich vor, Angebote abzulehnen und die entsprechenden Einträge zu entfernen.

Preisangaben in Angeboten
Da wir hier eben nicht ein bekanntes Versteigerungshaus sind, muss zu jedem Verkaufsangebot ab sofort ein (Verhandlungs-)Preis im Angebot genannt werden (VB, VHB). Bitte nicht einfach “Angebote per pm” oder ähnliches. Das vermindert die Anzahl an unnötigen PNs, da Interessenten so von Anfang an wissen, ob das Angebot überhaupt für sie interessant ist.

Alle voran stehenden Bedingungen bleiben natürlich bestehen!

Preisdiskussionen
Die Verkäufer sind angehalten, realistische Preise anzubieten und wahrheitsgemäße Auskünfte über die angebotene Ware zu machen! Verhandlungen über den Preis erfolgen ausschließlich privat, z.B. über PM oder E-Mail. Jedem Kaufinteressenten sei angeraten, sich VOR dem Erwerb erst einmal über die Neupreise kundig zu machen. Ein Blick in die Bestenlisten der Fachblätter kann oft zumindest über den Listenpreis Auskunft geben, auch und gerade für nicht mehr erhältliche Geräte.

Sollte bei einem Mitglied der Verdacht aufkommen, dass hier Ware zu deutlich überhöhten Preisen angeboten wird, so sollte auch im Biete-Forum die Moderationsbenachrichtigung genutzt werden, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht.

Bitte beachtet dies im Sinne eines fairen Umgangs miteinander. Danke!

Einschränkungen bei Angeboten
Angesichts sich häufender Betrugsfälle wurden die Rechte zum Erstellen neuer Themen im Biete-Bereich eingeschränkt.

Es ist fortan nur noch Mitgliedern gestattet Angebote einzustellen, die über mehr als 100 Beiträge verfügen und länger als 6 Monate registriert sind. Der Verkauf von Artikeln im Auftrag einer Drittperson stellt eine Umgehung der für die Teilnahme am Bietebereich notwendigen Voraussetzungen dar und ist daher untersagt. Dies gilt nicht, wenn der Name der Drittperson genannt wird. Ein Angebot als Antwort auf Gesuchanfragen oder sonstige Threads im Forum ist ebenfalls unzulässig, wenn die Bedingungen für das Anbieten von Artikeln noch nicht erfüllt sind. Dies gilt auch für Angebote in der Signatur.

Es hat sich in der Vergangenheit leider auch gezeigt, dass Preisanfragen (z.B. “Was ist mein Gerät vom Typ XY wert?”) oft zur Umgehung der Richtlinien eingesetzt werden. Aus diesem Grund akzeptieren wir solche Anfragen generell nicht mehr, wenn der Benutzer die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt.

Wir bedauern, mit diesem Schritt auch ehrliche Mitglieder ausschließen zu müssen – allerdings haben uns die Vorfälle der letzten Wochen und Monate zu diesem Schritt bewogen.

Von dieser Regel sind grundsätzlich keine Ausnahmen möglich.

Der Verkauf von DVDs, Blu-Rays und Spielen, die NICHT mit einer Jugendfreigabe nach § 14 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) gekennzeichnet sind, ist untersagt.

Für Importe, die nicht nach dem Jugendschutzgesetz geprüft worden sind, gilt die Freigabe des deutschen Pendants.

Derartige Verstöße können zum Erlöschen der Mitgliedschaft auf HiFi-Forum.de führen.

Links:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/juschg/__14.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/50790

Spiele-Konsolen
Der Verkauf von modifizierten Konsolen (z.B. mit modifizierten Chips) ist untersagt. Entsprechende Angebote bzw. Gesuche werden gelöscht.

DVB-Receiver
Der Verkauf von modifizierten DVB-Receivern (z.B. mit modifizierter Firmware), ist untersagt. Entsprechende Angebote bzw. Gesuche werden gelöscht.

Artikel ohne Bezug zum HiFi-Forum
Das Anbieten von Artikeln auf unserer Plattform ist nur für Artikel vorgesehen, die auch dem thematischen Schwerpunkt des Forums entsprechen. Themenfremde Artikel (z.B. Mobiltelefone) dürfen über unsere Plattform nicht gehandelt werden.

Spezielle Regeln für gewerbliche Teilnehmer
Der Biete-Bereich ist für Privatleute gedacht. Um den eventuellen Missbrauch durch gewerbliche Teilnehmer zu verhindern, ist es gewerblichen Teilnehmern nicht gestattet, Waren und Artikel im gesamten Biete-Bereich zu verkaufen, die in direktem Zusammenhang zu ihrem Gewerbe stehen. Sollte uns diesbezüglich ein vorsätzlicher Missbrauch auffallen, hat der entsprechende Benutzer mit einer Verwarnung, Zeitstrafe oder einem endgültigen Entzug der Schreiberlaubnis zu rechnen.

Wir behalten uns vor, Usern die unsere Plattform überwiegend zum Verkauf nutzen, das Schreibrecht im Biete-Bereich zu entziehen.

Alle weiteren Bestimmungen in unseren Nutzungsbedingungen haben hier selbstverständlich ebenfalls Gültigkeit!


-- Nutzungsbedingungen für das Biete-Forum --


Für "Biete" gelten zusätzlich zu den normalen Nutzungsbedingungen die folgenden Nutzungsbedingungen:

Das Anbieten von Artikeln auf unserer Plattform ist grundsätzlich nur für Privat-Verkäufe zulässig!

Angebote in Mengen, die über haushaltsübliche hinausgehen (Z.B. eine Vielzahl gleicher oder ähnlicher Artikel oder eine Häufung von Verkäufen): Da hier nicht mehr klar zwischen Privatverkauf und gewerbsmäßigem Handel unterschieden werden kann, sind derlei Angebote generell nicht gestattet.

Beim Anbieten von Artikeln auf unserer Plattform ist die Ausbringung von Links zu eBay und/oder ähnlichen Plattformen untersagt.

Das Einstellen von Artikeln auf unserer Plattform hat grundsätzlich nachvollziehbar den Grund zu haben, den Artikel auch hier zu veräusseren. Jedes Angebot darf nur einmal eingestellt werden. Mehrfacheinstellungen werden kommentarlos gelöscht.

Zusätzliche Informationen zum Artikel oder Preisupdates von mindestens 5 % sind OK und haben vor Ablauf der Dreitagesfrist durch ein Editieren des letzten Beitrags zu erfolgen.

Sollte der Artikel nach einer angemessenen Zeit (i.d.R min. 1 Woche) hier nicht zu veräussern gewesen sein, so ist ein Hinweis auf den Verkauf auf einer anderen Plattform zulässig, jedoch nicht die Ausbringung eines Links.

Wir behalten uns grundsätzlich vor, Angebote abzulehnen und die entsprechenden Einträge zu entfernen.

Thema Preisangaben in Angeboten:

Da wir hier eben nicht ein bekanntes Versteigerungshaus sind, muss zu jedem Verkaufsangebot ab sofort ein (Verhandlungs-)Preis im Angebot genannt werden (VB, VHB). Bitte nicht einfach "Angebote per pm" oder ähnliches. Das vermindert die Anzahl an unnötigen PNs, da Interessenten so von Anfang an wissen, ob das Angebot überhaupt für sie interessant ist.

Alle voran stehenden Bedingungen bleiben natürlich bestehen!

Thema Preisdiskussionen:

Die Verkäufer sind angehalten, realistische Preise anzubieten und wahrheitsgemäße Auskünfte über die angebotene Ware zu machen! Verhandlungen über den Preis erfolgen ausschließlich privat, z.B. über PM oder E-Mail. Jedem Kaufinteressenten sei angeraten, sich VOR dem Erwerb ersteinmal über die Neupreise kundig zu machen - bei aktueller Elektronik sind da Seiten wie guenstiger.de, bei DVDs/CDs auch z.B. Amazon sehr hilfreich. Auch ein Blick in die Bestenlisten der Fachblätter kann oft zumindest über den Listenpreis Auskunft geben. Auch und gerade für nicht mehr erhältliche Geräte.

Sollte bei einem Mitglied der Verdacht aufkommen, dass hier Ware zu deutlich überhöhten Preisen angeboten wird, so sollte auch im Biete-Forum die Moderationsbenachrichtigung genutzt werden, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht.

Bitte beachtet dies im Sinne eines fairen Umgangs miteinander. Danke!

Einschränkungen bei Angeboten:

Angesichts sich häufender Betrugsfälle wurden die Rechte zum Erstellen neuer Themen im Biete-Bereich eingeschränkt.

Es ist fortan nur noch Mitgliedern gestattet Angebote einzustellen, die über mehr als 100 Beiträge verfügen und länger als 6 Monate registriert sind. Der Verkauf von Artikeln im Auftrag einer Drittperson stellt eine Umgehung der für die Teilnahme am Bietebereich notwendigen Voraussetzungen dar und ist daher untersagt. Ein Angebot als Antwort auf Gesuchanfragen oder sonstige Threads im Forum ist ebenfalls unzulässig, wenn die Bedingungen für das Anbieten von Artikeln noch nicht erfüllt sind. Dies gilt auch für Angebote in der Signatur.

Es hat sich in der Vergangenheit leider auch gezeigt, dass Preisanfragen (z.B. "Was ist mein Gerät vom Typ XY wert?") oft zur Umgehung der Richtlinien eingesetzt werden. Aus diesem Grund akzeptieren wir solche Anfragen generell nicht mehr, wenn der Benutzer die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt.

Wir bedauern, mit diesem Schritt auch ehrliche Mitglieder ausschließen zu müssen - allerdings haben uns die Vorfälle der letzten Wochen und Monate zu diesem Schritt bewogen.

Von dieser Regel sind grundsätzlich keine Ausnahmen möglich.

Der Verkauf von DVDs, BDs und Spielen ohne Jugendfreigabe ist untersagt:

Der Verkauf von DVDs, BDs und Spielen, die NICHT mit einer Jugendfreigabe nach § 14 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) gekennzeichnet sind, ist untersagt.

Für Importe, die nicht nach dem Jugendschutzgesetz geprüft worden sind, gilt die Freigabe des deutschen Pendants.

Derartige Verstöße können zum Erlöschen der Mitgliedschaft auf HIFI-FORUM.de führen.

Links:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/juschg/__14.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/50790


Spiele-Konsolen Der Verkauf von modifizierten Konsolen (z.B. mit modifizierten Chips) ist untersagt. Entsprechende Angebote bzw. Gesuche werden gelöscht.

DVB-Receiver Der Verkauf von modifizierten DVB-Receivern (z.B. mit modifizierter Firmware), ist untersagt. Entsprechende Angebote bzw. Gesuche werden gelöscht.

Artikel ohne Bezug zum Hifi-Forum Das Anbieten von Artikeln auf unserer Plattform ist nur für Artikel vorgesehen, die auch dem thematischen Schwerpunkt des Forums entsprechen. Themenfremde Artikel (z.B. Mobiltelefone) dürfen über unsere Plattform nicht gehandelt werden.

Spezielle Regeln für gewerbliche Teilnehmer: Der Biete-Bereich ist für Privatleute gedacht. Um den eventuellen Missbrauch durch gewerbliche Teilnehmer zu verhindern, ist es gewerblichen Teilnehmern nicht gestattet, Waren und Artikel im gesamten Biete-Bereich zu verkaufen, die in direktem Zusammenhang zu ihrem Gewerbe stehen. Sollte uns diesbezüglich ein vorsätzlicher Missbrauch auffallen, hat der entsprechende Benutzer mit einer Verwarnung, Zeitstrafe oder einem endgültigen Entzug der Schreiberlaubnis zu rechnen.

Alle weiteren Bestimmungen in unseren Nutzungsbedingungen haben hier selbstverständlich ebenfalls Gültigkeit!


LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. HiFi-Forum ist nach Beendigung des Vertrages berechtigt, den Zugang des Mitglieds zu sperren. Im Falle der Beendigung, ist HiFi-Forum berechtigt, die eingestellten Beiträge zu löschen.


SONSTIGES

HiFi-Forum vergibt keinerlei Garantie auf eine 100%ige Verfügbarkeit des Webangebotes. Des weiteren kann HiFi-Forum in keinem Fall für eine Nichterreichbarkeit des Webangebotes haftbar gemacht werden.

HiFi-Forum ist berechtigt, Werbebanner und Sonderwerbeformen innerhalb des Boards einzusetzen. Mit Akzeptieren der Nutzungsbedingungen (NUB) erklären sich HiFi-Forum Nutzer damit einverstanden, dass auf HiFi-Forum und damit im (direkten) Umfeld ihrer Inhalte und Beiträge von HiFi-Forum vermarktete Werbung (Werbebanner, Sonderwerbeformen) zum Einsatz kommt. Aufgrund dieser Werbung kann eine kostenlose Nutzung von HiFi-Forum gewährleistet werden. Um dies weiterhin zu ermöglichen, müssen neben den Interessen der HiFi-Forum Nutzer auch die Interessen involvierter Werbekunden berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt sein, dass Inhalte der HiFi-Forum Werbepartner auf HiFi-Forum im Rahmen eines seriösen Umfelds erscheinen. Dies gilt es auch bei der nutzerseitigen Einbindung von Grafiken oder Bildern aller Art zu berücksichtigen.

Obwohl HiFi-Forum sich bemüht, die öffentlichen Bereiche zu überwachen, um die Einhaltung dieser Online-Standards zu sichern, ist HiFi-Forum jedoch weder praktisch in der Lage noch hat HiFi-Forum die Absicht, die Überwachung der öffentlichen Kommunikation zu übernehmen. HiFi-Forum behält sich das Recht vor, Verhalten, Kommunikation oder Content im Board zu verbieten, das die Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt.


RECHTSWAHL

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


-- SONSTIGES --
HIFI-FORUM vergibt keinerlei Garantie auf eine 100%ige Verfügbarkeit des Webangebotes. Des weiteren kann HIFI-FORUM in keinem Fall für eine Nichterreichbarkeit des Webangebotes haftbar gemacht werden.

HIFI-FORUM ist berechtigt, ggf. Werbebanner und Sonderwerbeformen innerhalb des Boards einzusetzen. Hierdurch wird die kostenlose Bereitstellung des Angebotes von HIFI-FORUM auch in Zukunft gewährleistet.

Obwohl HIFI-FORUM sich bemüht, die öffentlichen Bereiche zu überwachen, um die Einhaltung dieser Online-Standards zu sichern, ist HIFI-FORUM jedoch weder praktisch in der Lage noch hat HIFI-FORUM die Absicht, die Rolle des "Big Brothers" durch Überwachung der öffentlichen Kommunikation zu übernehmen. HIFI-FORUM behält sich das Recht vor, Verhalten, Kommunikation oder Content im Board zu verbieten, von denen HIFI-FORUM annimmt, dass sie andere Mitglieder, die Gemeinschaften, aus denen das Board besteht, HIFI-FORUM und die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen.

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SOCIAL PLUGINS

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG ZUR NUTZUNG DES SKALIERBAREN ZENTRALEN MESSVERFAHRENS (SZM)

Unsere Website nutzt das „Skalierbare Zentrale Messverfahren” (SZM) der INFOnline GmbH (http://www.infonline.de) für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Nutzung unserer Angebote.
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[i] -- GOOGLE ANALYTICS --
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst
Hüb'
Moderator
#7 erstellt: 20. Aug 2014, 19:44
Abgeschnitten...

-- GOOGLE ANALYTICS --
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, daß Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Hüb'
Moderator
#8 erstellt: 20. Aug 2014, 19:51
Hi,

die Erklärung, warum es keine bessere "Änderungsdoku" gibt, ist übrigens ganz einfach und dem Pragmatismus geschuldet. Die alten NUB wurden betreiber- und moderationsintern überarbeitet (auf Basis der Forentechnologie). Dann erfolgte ein Medienbruch (Weitergabe vermutlich in Word), da die NUB auch durch einen Rechtsanwalt geprüft wurden, bevor sie in der nun finalen Form hier bekannt gegeben wurden.

Grüße
Hüb'
-Moderationsteam-


[Beitrag von Hüb' am 21. Aug 2014, 07:11 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#9 erstellt: 20. Aug 2014, 20:05
OK, danke, das ist zwar immer noch eine Menge Text, aber der Versuch und die Erklärung wird anerkannt.
detegg
Inventar
#10 erstellt: 20. Aug 2014, 21:18

Dadof3 (Beitrag #9) schrieb:
... das ist zwar immer noch eine Menge Text, aber der Versuch und die Erklärung wird anerkannt. :)

Das, was Frank da mal auf "die Schnelle" gemacht hat, ist für einen ehrenamtlichen Mod schon viel geopferte Arbeit/Lebenszeit!

Eine Erklärung für den typisch unmodernen Background in der Technik der Darstellung hat Frank ebenfalls geliefert - uns allen wäre es anders auch lieber. Allerdings, und das bleibt im Vordergrund stehen, sind diese neuen NUBs eben auch der Mitwirkung der User/Mods/Admins und letztendlich dem von der entsprechenden Rechtsprechung und dem vom Forenbetreiber bezahlten Anwalt geschuldet - und bringen zukünftig hoffentlich für alle Beteiligten mehr Klarheit.

Grüße
detegg'
-Moderationsteam-
Hüb'
Moderator
#11 erstellt: 21. Aug 2014, 06:27
Hi,

noch in Ergänzung zu meinem Kollegen (und da es mir erst später in den Sinn kam, dies zu schreiben):
Theoretisch ideal wäre eine Protokollierung mit Hilfe des "Änderungen nachverfolgen"-Modus von Word gewesen. Praktisch umsetzbar (Mail-Versand, Koordination) wäre das aber bei einer zu beteiligenden Personenanzahl von > 50 nicht gewesen, zumal die Word-Darstellung dann noch sehr mühselig in den HF-Code hätte übertragen werden müssen, um hier im Forum dargestellt werden zu können. Hinzu kommen unterschiedliche Versionsstände in der internen Weiterentwicklung der NUB, denn die Bearbeitung dieses Themas hat durchaus nicht wenig Zeit in Anspruch genommen.
Wir hätten uns auch eine transparentere Unterschiedsdarstellung alt vs. neu gewünscht, aus den angeführten Gründen ist das aber bei dem nun einmal gewählten Vorgehen und vor dem Hintergrund der verfügbaren Ressourcen leider nicht zu leisten.
Wenn ein User diese Transparenz schaffen und diese "Aufklärungsarbeit" leisten möchte, so würden wir uns natürlich freuen :). Alte und neue NUB stehen aktuell ja noch in Gänze zur Verfügung.

Grüße
Hüb'
-Moderationsteam-
Dadof3
Moderator
#12 erstellt: 21. Aug 2014, 06:33
Die Funktion "Dokumente vergleichen" erlaubt auch eine nachträgliche konsolidierte Gegenüberstellung der Änderungen, jedenfalls bei nicht allzu umwalzenden Änderungen. Ist eine Sache von 10 Minuten. Wenn ihr mir die Dateien von vorher und nachher zuschickt, versuche ich mich gerne daran.
Hüb'
Moderator
#13 erstellt: 21. Aug 2014, 06:54
Hi,

das ist ja das Problem: es gibt keine vorher/nachher-Dateien, da sich die Änderungen größtenteils in der "HF-Welt" abspielten, dann an die Kanzlei gegeben wurden, um anschließend in die HF-Welt als Finalversion zurückgespielt zu werden.

Wenn man die von Dir angeführte Gegenüberstellung mit zwei beliebigen Word-Dokumenten erzeugen kann, dann kannst Du Dir die NUB alt und neu jeweils in ein Word-Dokument kopieren und dann den vergleich vornehmen. Hier die direkten Links zu den Texten:
ALT
NEU

Grüße
Hüb'
-Moderationsteam-


[Beitrag von Hüb' am 21. Aug 2014, 06:55 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#14 erstellt: 21. Aug 2014, 07:59
Hi,

eine korrekte und brauchbare Art findet sich idR. bei Gesetzestexten, Das wird aber ohne HTML, Tabellen & Co hier nicht machbar sein. Selbst Juristen auf ihren privaten Homepages scheitern idR. an dem erheblichen Arbeitsaufwand.

An sich korrekt wäre es so: http://www.ris.bka.g...26_100_2_812235.html

an dem kleinen Beispiel sieht man, welcher Aufwand entsteht, wenn man "Tierversuchsgesetz, BGBl. Nr. 501/1989" gegen "Tierversuchsgesetz 2012, BGBl. I Nr. XX/2012" ersetzt.

Hier im Forum als Beitrag wird man da mE. gar nichts vernünftig hinbekommen können, allenfalls als ISO 15930.

LG Tom
Dadof3
Moderator
#15 erstellt: 21. Aug 2014, 17:23
Ich habe wie beschrieben eine Vorher-Nachher-Datei erstellt. Hat 5 Minuten gedauert und sieht ordentlich aus. Es ist allerdings Word-Format, alternativ HTML. Kann man das irgendwie hier posten/hochladen?
detegg
Inventar
#16 erstellt: 21. Aug 2014, 18:42
Danke für Deine Arbeit!

Bitte schicke mir das Ganze mal privat als "was auch immer" - der foren-interne Datei-Server tut gerade seit Monaten nicht ...

Detlef
#Friederike#
Inventar
#17 erstellt: 22. Aug 2014, 17:12
Hallo zusammen,

vielen Dank zunächst einmal für eure obigen Rückmeldungen und das Engagement. Ich habe nun seitens CST eine Zusammenfassung der wesentlichen NUB-Änderungen erstellt und diese auch noch einmal kurz kommentiert.

Um auf Rückfragen unmittelbarer reagieren zu können, werde ich das Dokument erst am Montag hier im Thread verlinken. Bis dahin bitte ich euch noch um ein klein wenig Geduld.

Ich wünsche euch ein schönes, erholsames Wochenende.

VG
Friederike
#Friederike#
Inventar
#18 erstellt: 25. Aug 2014, 15:19
Hallo,

wir haben die wesentlichen Änderungen in den aktualisierten NUB noch einmal gefiltert und mit kurzen Anmerkungen versehen. Bei Interesse könnt ihr dies hier abrufen.

VG
Friederike


[Beitrag von #Friederike# am 25. Aug 2014, 15:22 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#19 erstellt: 25. Aug 2014, 15:38
Hi,

ich nehme an, an der Umsetzung der schon bisher geltenden NuB ändert sich nichts?

LG Tom
#Friederike#
Inventar
#20 erstellt: 26. Aug 2014, 09:29
Hi,

die Passagen, die im obigen Dokument (Zusammenfassung) nicht aufgeführt sind, stimmen in der neuen Fassung mit den entsprechenden Paragrafen der bisherigen NUB-Version überein. Wir haben aus Gründen der Kürzung und Übersichtlichkeit diese Textteile in der Zusammenfassung ausgelassen.

VG
Friederike
Jeck-G
Inventar
#21 erstellt: 26. Aug 2014, 10:47
Also betrifft der größte Teil also doch das Sammeln und Verkaufen von Daten, wobei das Verkaufen der Daten nicht durch das HF selber geschieht, sondern durch die beauftragten Partner. Dass hierbei sogar Techniken eingesetzt werden, deren Computeridentifikation (bewusst nicht "Benutzer" oder "Person" geschrieben) man nicht einfach deaktivieren kann (z.B. Cookie sperren), ist natürlich schon ein hartes Brett. Da muss man schon mit Adblock sowie Eingriff in die hosts Datei im Windows oder Sperre im Router ran.

Edit:
Für welche Funktionen wird denn http://www.google.de/jsapi verwendet?
Zumindest konnte ich ohne dem das Posting editieren und der Aufbau geht bedeutend schneller.


[Beitrag von Jeck-G am 26. Aug 2014, 10:53 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#22 erstellt: 26. Aug 2014, 11:01
Hi,

wird ein Javascript API sein. Wird bei mir von Noscript geblockt. Hat wohl mit der Suche zu tun. Nehme ich an.

Friederike, es geht um die Umsetzung. Im Prinzip ist bereits eine Erklärung, wie man unter Linux DVDs abspielt eine Anleitung zum Aushebeln von Kopierschutz. Auch hinweise, wo man welche gemoddeten BIOS Versionen bekommt wäre - streng genommen - eine vergleichbare Anleitung.

Bislang wurde das - soweit ich es bemerkte - nicht wirklich geahndet, ist mir aber vielleicht nicht untergekommen.

LG Tom
Jeck-G
Inventar
#23 erstellt: 26. Aug 2014, 11:09
Wobei der Typ, der den CSS-Kopierschutz geknackt hatte eben wegen Linux, wurde sogar schon der Schuld befreit. Nur leider zählt das hier in USA2 (D) nicht als Präzedenzfall (davon mal abgesehen gibt es mittlerweile zig andere Methoden, die zusätzlich eingebunden werden wie Arcoss (oder so ähnlich) oder Cineavia).
tomtiger
Administrator
#24 erstellt: 26. Aug 2014, 11:14
Hi,

das ist nicht der Punkt. Wenn Du - theoretisch - den DeCSS Code als Text holst, und dann eintippst, ist das Ok. Aber wer ein Binary mit dem Code verfügbar macht, stellt juristisch ein Werkzeug zur Umgehung von Kopierschutz bereit.

LG Tom
Dadof3
Moderator
#25 erstellt: 26. Aug 2014, 11:46

Jeck-G (Beitrag #23) schrieb:
Nur leider zählt das hier in USA2 (D) nicht als Präzedenzfall

Natürlich nicht, weil es in Deutschland im Gegensatz zu den USA keine Präzedenzfälle gibt. Von wegen "USA2"...
Benares
Inventar
#26 erstellt: 28. Aug 2014, 07:36

4. Gewerbliche Teilnehmer müssen den anderen Teilnehmern folgende weiterführende Informationen in Ihrem Profil zur Verfügung stellen: Art des Gewerbes / Name des Gewerbes / Falls vorhanden: URL des Gewerbes



Wie ich sehe, wurde dieser Passus unverändert in die neuen AGB übernommen. Bisher dachte ich immer - und diese Annahme wurde durch die Aussagen verschiedener Mods untermauert - dass in den neuen AGB Gewerbliche ihre URL nicht mehr angeben müssen, wenn sie es nicht wollen. Nun besteht die Verpflichtung aber weiterhin, womit auch die permenten Verstöße einiger weniger Gewerblicher, die ihre URL eben nicht im Profil angeben, weiterhin existieren.

Dazu bitte ich um eine offizielle Stellungnahme: Warum wird trotz dieser klaren Regelung in den alten wie in den neuen AGB die Nichtangabe der URL im Profil mancher gewerblichen Teilnehmer akzeptiert bzw. nicht geahndet?
tomtiger
Administrator
#27 erstellt: 28. Aug 2014, 07:53
Hi,


Benares (Beitrag #26) schrieb:
Dazu bitte ich um eine offizielle Stellungnahme: Warum wird trotz dieser klaren Regelung in den alten wie in den neuen AGB die Nichtangabe der URL im Profil mancher gewerblichen Teilnehmer akzeptiert bzw. nicht geahndet?



wurde doch schon durchgekaut. Im Einzelfall werden nach eingehender Prüfung Ausnahmen gemacht. Tatsächlich steht nirgendwo, dass der Betreiber verpflichtet ist, die Einhaltung der Regeln zu erzwingen, er "behält sich Schritte vor". Ob Du einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der NUB seitens des Betreibers hast, ist nicht so einfach. Theoretisch ja, praktisch wird man das durchjudiziern müssen.

LG Tom
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 28. Aug 2014, 08:08
Das ist theoretisch ganz einfach: Setzt der Betreiber das Verbot trotz Kenntnisnahme bei einzelnen Usern nicht durch, könnten sich andere dagegen wehren, wenn sie vom Betreiber sanktioniert werden. Das wäre nämlich i.d.R. willkürlich und daher nicht zulässig. Es gab schon Urteile dazu.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 28. Aug 2014, 08:23
Ansonsten, ganz ehrlich, ist die Diskussion eh müßig. Auch wenn laut Hüb ein Anwalt involviert war, so findet man doch sowohl gänzlich unwirksame als auch rechtlich umstrittene Klauseln. Die sind dann eh hinfällig. Man kann sich dann nur fragen, ob man es hinnimmt, dass der Betreiber es trotzdem so handhabt.

Aber selbst die zulässigen Bestimmungen bieten Konfliktpotenzial. Das ist aber letztendlich bei allen AGBs so. Auch hier gilt wieder: Nimmt man es hin bzw. sieht man darüber hinweg oder lässt man es ganz? Andere Alternativen gibt es realistischerweise nicht. Kein Betreiber lässt sich auf eine Diskussion mit einigen wenigen Datenschutzfanatikern ein.
tomtiger
Administrator
#30 erstellt: 28. Aug 2014, 08:53
Hi,


Lichtboxer (Beitrag #28) schrieb:
Das ist theoretisch ganz einfach: Setzt der Betreiber das Verbot trotz Kenntnisnahme bei einzelnen Usern nicht durch, könnten sich andere dagegen wehren, wenn sie vom Betreiber sanktioniert werden. Das wäre nämlich i.d.R. willkürlich und daher nicht zulässig. Es gab schon Urteile dazu.


aber nur theoretisch. Ausgangspunkt war eben - in einem Fall - dass der gewerbliche Teilnehmer seine Daten nicht veröffentlichen wollte, und sich daher gelöscht hat. Weil andere Teilnehmer aber auch - wohl ansatzweise - in die gewerbliche Regelung gefallen wären, hat er sich wieder angemeldet, und quasi eine Ausnahme zugestanden bekommen.

Tatsächlich berücksichtigt der Betreiber offenbar besonders schutzwürdige Interessen - also keine Willkür -, sie wirken nur nach aussen willkürlich, wenn man nicht weiß, worum es geht.

LG Tom
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#31 erstellt: 28. Aug 2014, 09:05
Die Sache ist aber eine andere. Erstens müsste der Betreiber die Ausnahmeregelung in den NUBs benennen, zweitens müsste er bei Bedarf seine Kriterien offenlegen, ansonsten dürfte nach den Regeln des Anscheinsbeweises eine Willkür vermutet werden, drittens müssten diese einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das, was Du schutzwürdig nennst, müsste auch im rechtlichen Sinne so sein.

Viertens kann niemand vom Betreiber verlangen, die Nutzungsbedingen Dritten gegenüber durchzusetzen. Man kann sich nur wehren, wenn man selber betroffen ist.

Allerdings: Bei einer einzigen Ausnahme ist das wohl unkritisch. Ich dachte, es betrifft mehrere Fälle.


[Beitrag von Lichtboxer am 28. Aug 2014, 09:40 bearbeitet]
Benares
Inventar
#32 erstellt: 28. Aug 2014, 09:07
Der Grund für meine Frage bestand darin, dass mich ein seriöser gewerblicher Nutzer bat, meine völlig unverfängliche Frage nach einem Produkt in seinem Shop in einem Thread zu löschen, da er befürchtete, bei einer Beantwortung Probleme mit der Forenleitung aufgrund des Vorwurfs der Schleichwerbung zu bekommen - Ahnliches sei schon mal passiert. Ich bin mir jedoch absolut sicher, dass weder die Frage noch eine adäquate Antwort darauf bei einigermaßen vorsichtiger Formulierung einen Schleichwerbungsvorwurf berechtigt hätte.

Dieser Fall steht im krassen Kontrast zum Verhalten eines anderen Gewerblichen, der seine URL bewusst verschleiert, jede Frage nach seinem Geschäft ignoriert und damit zweifellos permanent gegen die NUBs verstößt - dass sein Geschäft meines Erachtens keinesfalls seriös zu nennen ist, kann dabei kein Zufall sein. Toleriert wird das vom Forum seit jeher. Nachfragen nach den Hintergründen dieser Verfahrensweise kamen nicht nur von mir und wurden stets mit den gleichen Argumenten beantwortet: Der Betreiber behandelt alle Teilnehmer gleich, behält sich aber vor, Einige gleicher zu behandeln. Letzten Endes bezieht er seine Sicherheit bei diesem Vorgehen wie von euch auch bemerkt aus der Tatsache "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Eine Erklärung für die Ungleichbehandlung erhielt ich trotz mehrmaliger Nachfrage jedoch nie. Als ich dann eine Vermutung äußerte, warum wohl so verfahren wird, wurde mir dann immer die Verbreitung von Verschwörungstheorien von der Moderation unterstellt und entsprechende Beiträge gelöscht. Zuletzt hieß es dann, dass der Passus zur Verpflichtung der Angabe der URL bei Gewerblichen in den neuen NUB nicht mehr vorkomme und das Problem damit aus der Welt geschafft werde. Das ist nun nicht der Fall und die bisherige Verfahrensweise wird beibehalten. Somit werden auch seriöse Gewerbliche weiterhin ungereacht behandelt und die NUB gleichzeitig ad absurdum geführt, da sie jederzeit willkürlich vom Betreiber außer Kraft gesetzt bzw. ihre Missachtung seitens bestimmter Nutzer toleriert wird.
Benares
Inventar
#33 erstellt: 28. Aug 2014, 09:14

tomtiger (Beitrag #30) schrieb:

Tatsächlich berücksichtigt der Betreiber offenbar besonders schutzwürdige Interessen - also keine Willkür -, sie wirken nur nach aussen willkürlich, wenn man nicht weiß, worum es geht.



Das ist ein wichtiger Punkt: Willkür wäre es nur dann nicht, wenn die Gründe für diese Ungleichbehandlung transparent gemacht würden und nachvollziehbar wären. Vielleicht ist letzteres sogar der Fall (auch wenn ich das im geschilderten Fall nicht glaube), das ist aber nicht überprüfbar, da ersteres nicht gegeben ist. Und solange Transparenz und schlüssige Gründe fehlen, sind Spekulationen natürlich Tür und Tor geöffnet. Der Betreiber setzt sich damit automatisch Verschwörungstheorien und dem Vorwurf der Unseriosität aus. Diese leidige Diskussion zu beenden wäre ihm ein Leichtes und jederzeit möglich, trotzdem geschieht das nicht.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 28. Aug 2014, 09:16
Mal am Rande: Ich denke nicht, dass die Verpflichtung zur Angabe der Webseite überhaupt wirksam ist.
Dadof3
Moderator
#35 erstellt: 28. Aug 2014, 11:33
Was lässt dich daran zweifeln?
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 28. Aug 2014, 12:09
Die Tatsache, dass es dem Betreiber schwerfallen dürfte, die sachliche Notwendigkeit darzulegen. Hintergrund ist wohl eine gewisse Tranzparenz. Man wird sich dann an den gesetzlichen Pflchtangaben orientieren (Geschäftsbrief, Impressum). Die zusätzliche Angabe der URL erhöht die Transparenz m. E. nicht, da die kommerzielle Prägung der Beiträge ohnehin ersichtlich ist.

Etwas anderes kann nur im Innenverhältnis Betreiber - Teilnehmer gelten. Der Betreiber könnte ein berechtigtes Interese daran haben, die Angaben des Teilnehmers unkompliziert zu prüfen. Dazu eignet sich die Webseite sehr wohl. Nur führt das noch nicht dazu, dass der Teilnehmer die URL auch öffentlich mitteilen muss.


[Beitrag von Lichtboxer am 28. Aug 2014, 12:10 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#37 erstellt: 28. Aug 2014, 12:57
Hi,


Lichtboxer (Beitrag #31) schrieb:
Viertens kann niemand vom Betreiber verlangen, die Nutzungsbedingen Dritten gegenüber durchzusetzen. Man kann sich nur wehren, wenn man selber betroffen ist.


das ist nicht korrekt. Ein Vertrag ist immer zweiseitig. Du hast also juristisch durchaus das Recht, dass der Betreiber die NUB anderen gegenüber durchsetzt. Nur wer ist - seit Gravenreuths Ableben - so "seltsam" deswegen einen Forenbetreiber zu klagen?



Benares (Beitrag #33) schrieb:
Willkür wäre es nur dann nicht, wenn die Gründe für diese Ungleichbehandlung transparent gemacht würden und nachvollziehbar wären.


Nein. Die Willkürlichkeit ist ausschließlich von der Motivation des Betreibers abhängig, nicht vom Empfängerhorizont. Darüber hinaus ist die Willkürlichkeit enorm stark eingegrenzt. Der Betreiber eines EKZ kann sehr wohl jedem das Musizieren auf dem Gelände verbieten, und trotzdem als Attraktion eine Band engagieren, die im EKZ ein Konzert gibt.


Egal, das alles ist rechtlich alles andere als eindeutig! Wenn hier wer prozessieren wollte, würde er von seinem Anwalt informiert, dass er allenfalls eine 50:50 Chance hat, durchzukommen.

Aber wer ist schon so "seltsam" ein Forum deshalb zu klagen?

LG Tom
Dadof3
Moderator
#38 erstellt: 28. Aug 2014, 13:39

Die Tatsache, dass es dem Betreiber schwerfallen dürfte, die sachliche Notwendigkeit darzulegen.

Das ist auch überhaupt nicht erforderlich. Der Betreiber hat die Freiheit, Nutzungsbedingungen nach seinem Ermessen frei festzulegen. Er könnte auch verlangen, dass jeder Nutzer sich monatlich ein Ei auf dem Kopf zerschlagen muss. Wer das nicht akzeptieren will, lässt es halt bleiben und sucht sich ein anderes Forum.


tomtiger (Beitrag #37) schrieb:
Hi,


Lichtboxer (Beitrag #31) schrieb:
Viertens kann niemand vom Betreiber verlangen, die Nutzungsbedingen Dritten gegenüber durchzusetzen. Man kann sich nur wehren, wenn man selber betroffen ist.


das ist nicht korrekt.


Doch, dass ist korrekt. Es gibt hier keine gesetzliche Anspruchsgrundlage, mittels derer sich solch ein Verlangen durchsetzen ließe.
Marvin-the-Robot
Ist häufiger hier
#39 erstellt: 28. Aug 2014, 13:48
eiei,

Er könnte auch verlangen, dass jeder Nutzer sich monatlich ein Ei auf dem Kopf zerschlagen muss.

und was, wenn ich das bereits heute mache? Muss ich den neuen Nutzungsbedingungen dann nicht mehr zustimmen? Zahlt das Forum ab in Krafttreten jetzt meine Eier?! Traumhaft!

*überschlagend*
der Marv
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#40 erstellt: 28. Aug 2014, 14:01

Dadof3 (Beitrag #38) schrieb:

Die Tatsache, dass es dem Betreiber schwerfallen dürfte, die sachliche Notwendigkeit darzulegen.

Das ist auch überhaupt nicht erforderlich. Der Betreiber hat die Freiheit, Nutzungsbedingungen nach seinem Ermessen frei festzulegen.


Das stimmt leider nicht, demnach erübrigt es sich, auf Deine unqualifizierten Äußerungen weiter einzugehen.

Dem Betreiber sind hier in der Praxis enge Grenzen gesetzt. Insbesondere darf er, wenn er sein Forum an die Allgemeinheit richtet, nicht einzelne Teilnehmer nur deswegen ausschließen, weil sie gegen unwirksame Klauseln verstoßen. Dein Eierbeispiel gehört dazu. Dies wäre eine überraschende Klausel, was zur Unwirksamkeit führt. Dummerweise muss es Gesetze geben, damit jemand, der auf solche Ideen kommt, sie nicht auch noch umsetzt.

BGB, BDSG, TMG etc. lesen.
tomtiger
Administrator
#41 erstellt: 28. Aug 2014, 14:35
Hi,


Dadof3 (Beitrag #38) schrieb:
Doch, dass ist korrekt. Es gibt hier keine gesetzliche Anspruchsgrundlage, mittels derer sich solch ein Verlangen durchsetzen ließe.


Du hast einen Vertrag. Dieser unterliegt Gesetzen, es darf keine Partei benachteiligt werden. Wenn - wie hier - Regeln für alle aufgestellt werden, hat man auch einen Rechtsanspruch, dass der Betreiber für die Einhaltung der Regeln sorgt.

Nachdem das bislang für Foren nicht ausjudiziert ist, kann man eben nur Rückschlüsse zu ähnlichen Vertragsstrukturen ziehen, und da ist die Beidseitigkeit des Vertrags eben die Rechtsgrundlage. Wenn Dein Vertragspartner Dich als Teil einer Personengruppe dazu verpflichtet etwas zu erfüllen, hast Du einen Rechtsanspruch, dass er dafür Sorge trägt, die Einhaltung der Verpflichtung durch andere durchzusetzen.

Die Beispiele dafür sind vielfältig, z.B. ein Alkohol- oder Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Durch den Beförderungsvertrag hast Du einen Anspruch darauf, dass der Betreiber die Regeln anderen gegenüber durchsetzt. Im Gegenzug hast Du keine Berechtigung, weil andere gegen den Vertrag verstossen und der Betreiber scheint dies zu tolerieren, ebenfalls gegen den Vertrag zu verstossen.

Womöglich ist es für Dich verständlicher, wenn Du überlegst, was wäre, wenn Du 5 Euro im Monat Forenbeitrag zahlen müsstest.


Dein Eibeispiel wiederum ist sittenwidrig. Sowas ist als nichtexistent zu betrachten, auch wenn in den NUB die salvatorische Klausel fehlt.

LG Tom
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#42 erstellt: 28. Aug 2014, 14:49

tomtiger (Beitrag #41) schrieb:


Du hast einen Vertrag. Dieser unterliegt Gesetzen, es darf keine Partei benachteiligt werden. Wenn - wie hier - Regeln für alle aufgestellt werden, hat man auch einen Rechtsanspruch, dass der Betreiber für die Einhaltung der Regeln sorgt.


Nein, es sei denn, es stünde so in den Regeln.


Die Beispiele dafür sind vielfältig, z.B. ein Alkohol- oder Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Durch den Beförderungsvertrag hast Du einen Anspruch darauf, dass der Betreiber die Regeln anderen gegenüber durchsetzt. Im Gegenzug hast Du keine Berechtigung, weil andere gegen den Vertrag verstossen und der Betreiber scheint dies zu tolerieren, ebenfalls gegen den Vertrag zu verstossen.


Die Beispiele eignen sich nicht. Es handelt sich um gesetzliche Verbote und zudem ist man unmittelbar betroffen (zumindest beim Rauchen, wegen des Qualms). Dann darf man die Einhaltung fordern, übrigens auch ohne Vertrag.

Vor dem Rauchverbot hätte man einen rauchfreien Bahnhof zusichern können. Daraus hätte ein Fahrgast vertragliche Ansprüche ableiten können. Eine solche vergleichbare Konstellation liegt hier nicht vor. Der Betreiber garantiert in dieser Beziehung nichts, er verpflichtet nur. Und da ist es noch nicht einmal sicher, ob er in der Form verpflichten darf.
tomtiger
Administrator
#43 erstellt: 28. Aug 2014, 15:36
Hi,


Lichtboxer (Beitrag #42) schrieb:
Die Beispiele eignen sich nicht. Es handelt sich um gesetzliche Verbote und zudem ist man unmittelbar betroffen (zumindest beim Rauchen, wegen des Qualms). Dann darf man die Einhaltung fordern, übrigens auch ohne Vertrag.


Es gibt kein gesetzliches Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsbetrieben! Ein gesetzliches Recht ersetzt natürlich einen Vertrag.



Vor dem Rauchverbot hätte man einen rauchfreien Bahnhof zusichern können. Daraus hätte ein Fahrgast vertragliche Ansprüche ableiten können. Eine solche vergleichbare Konstellation liegt hier nicht vor. Der Betreiber garantiert in dieser Beziehung nichts, er verpflichtet nur. Und da ist es noch nicht einmal sicher, ob er in der Form verpflichten darf.


Der Bahnhofsbetreiber in Deinem Beispiel "garantiert auch nichts". Er verpflichtet alle. Daraus entsteht eine Pflicht für die Einhaltung des Vertrages zu sorgen. Da kommst Du nicht drum herum.

LG Tom
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#44 erstellt: 28. Aug 2014, 17:25
Nein, Du hast schlichtweg keine Vereinbarung mit dem Betreiber, dass er andere dazu anhält, sich an den Vertrag zu halten. Du hast nur Ansprüche aus Vertragsverletzungen, die Dich unmittelbar betreffen. Darunter fällt die hier diskutierte Regelung nicht.
Dadof3
Moderator
#45 erstellt: 28. Aug 2014, 21:11

Lichtboxer (Beitrag #40) schrieb:
Dem Betreiber sind hier in der Praxis enge Grenzen gesetzt. Insbesondere darf er, wenn er sein Forum an die Allgemeinheit richtet, nicht einzelne Teilnehmer nur deswegen ausschließen, weil sie gegen unwirksame Klauseln verstoßen.

Natürlich kann er das! In den Nutzungsbedingungen sind keinerlei Verpflichtungen für den Forenbetreiber enthalten, die Dienstleistung zu erbringen oder fortzuführen. Und selbst wenn dem so wäre, kann der Betreiber dann jederzeit nach § 621 Nr. 5 BGB kündigen und muss das auch nicht begründen oder rechtfertigen. Daher spielt es auch keine Rolle, ob die Klausel einer Inhaltskontrolle standhält. Das wäre allenfalls für eventuelle Schadenersatzansprüche von Bedeutung.


BGB, BDSG, TMG etc. lesen.

Glaube mir, das habe ich mehr getan als 99 % der Restbevölkerung.


tomtiger (Beitrag #41) schrieb:


Dadof3 (Beitrag #38) schrieb:
Doch, dass ist korrekt. Es gibt hier keine gesetzliche Anspruchsgrundlage, mittels derer sich solch ein Verlangen durchsetzen ließe.

Du hast einen Vertrag.

Ja, aber ist dort ein Anspruch vereinbart?


Dieser unterliegt Gesetzen, es darf keine Partei benachteiligt werden.

Welche Vorschrift soll das regeln? Wenn du § 307 BGB meinst, der regelt nur unangemessene Benachteiligungen. Diese Grenzen sind bei gewerblichen Teilnehmern hoch gesteckt.

Vor allem aber: Benachteiligungen einzelner Nutzer gegenüber anderen Nutzern sind davon nicht erfasst, es geht allein um das Verhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern, es besteht keine Pflicht, alle Vertragspartner gleich zubehandeln.


Wenn - wie hier - Regeln für alle aufgestellt werden, hat man auch einen Rechtsanspruch, dass der Betreiber für die Einhaltung der Regeln sorgt.

Aha, wo ist denn dieser Rechtsanspruch beschrieben?

Versuche doch einmal deine Versicherung darauf zu verklagen, dass sie anderen Kunden gegenüber keine Kulanz mehr walten lassen darf, sondern stets alle Rechtsmittel auszuschöpfen hat. So etwas ist lebensfremd und widersinnig.


Nachdem das bislang für Foren nicht ausjudiziert ist, kann man eben nur Rückschlüsse zu ähnlichen Vertragsstrukturen ziehen, und da ist die Beidseitigkeit des Vertrags eben die Rechtsgrundlage. Wenn Dein Vertragspartner Dich als Teil einer Personengruppe dazu verpflichtet etwas zu erfüllen, hast Du einen Rechtsanspruch, dass er dafür Sorge trägt, die Einhaltung der Verpflichtung durch andere durchzusetzen.

Richtig, das setzt aber voraus, dass so eine Verpflichtung vereinbart wurde. In den Nutzungsbedingungen steht aber nicht "Der Betreiber verpflichtet sich, Verstöße anderer Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen zu verfolgen."


Lichtboxer (Beitrag #44) schrieb:
Nein, Du hast schlichtweg keine Vereinbarung mit dem Betreiber, dass er andere dazu anhält, sich an den Vertrag zu halten. Du hast nur Ansprüche aus Vertragsverletzungen, die Dich unmittelbar betreffen. Darunter fällt die hier diskutierte Regelung nicht.

Genau so ist es.
tomtiger
Administrator
#46 erstellt: 29. Aug 2014, 01:39
Hi,


Dadof3 (Beitrag #45) schrieb:
Natürlich kann er das!


Schau Dir mal die Entscheidungen an, bevor Du Unfug verbreitest! Seit sich Gravenreuth in die heise Foren zurückgeklagt hat, sollte das bekannt sein!

Z.B. LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99, Landgericht München I Az. 12 O 16615/06



In den Nutzungsbedingungen sind keinerlei Verpflichtungen für den Forenbetreiber enthalten, die Dienstleistung zu erbringen oder fortzuführen.


Das interessiert doch niemanden! Solange Du ein Forum betreibst, wo sich jeder anmelden kann, ohne besondere Prüfung, darfst Du den nur aussperren, wenn es fundierte Gründe gibt.


Glaube mir, das habe ich mehr getan als 99 % der Restbevölkerung.


Du musst Dir noch die Entscheidungen durchlesen!


Ja, aber ist dort ein Anspruch vereinbart?


Siehe oben. Ist wie im richtigen Leben. Solange Du jeden rein lässt habe ich einen Rechtsanspruch darauf, auch hineingelassen zu werden.


Welche Vorschrift soll das regeln? Wenn du § 307 BGB meinst, der regelt nur unangemessene Benachteiligungen. Diese Grenzen sind bei gewerblichen Teilnehmern hoch gesteckt.


Das ergibt sich aus dem Konsumentenschutz.


Vor allem aber: Benachteiligungen einzelner Nutzer gegenüber anderen Nutzern sind davon nicht erfasst, es geht allein um das Verhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern, es besteht keine Pflicht, alle Vertragspartner gleich zubehandeln.


Natürlich, siehe oben!


Aha, wo ist denn dieser Rechtsanspruch beschrieben?


Das steht im Vertrag, in dem Fall die NUB.


Versuche doch einmal deine Versicherung darauf zu verklagen, dass sie anderen Kunden gegenüber keine Kulanz mehr walten lassen darf, sondern stets alle Rechtsmittel auszuschöpfen hat. So etwas ist lebensfremd und widersinnig.


Du verwechselst da so einiges! Es geht hier um eine gemeinsame Nutzung!


Richtig, das setzt aber voraus, dass so eine Verpflichtung vereinbart wurde. In den Nutzungsbedingungen steht aber nicht "Der Betreiber verpflichtet sich, Verstöße anderer Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen zu verfolgen."


Siehe oben.

Aus LG Bonn: Urteil vom 16.11.1999- 10 O 457/99:


Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und so weit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufs, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.Nw.). Unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt und Hausverbot, JuS 1996, 873 f.).


Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ist in § 242 BGB geregelt.

LG Tom
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#47 erstellt: 29. Aug 2014, 06:21

Dadof3 (Beitrag #45) schrieb:

Lichtboxer (Beitrag #40) schrieb:
Dem Betreiber sind hier in der Praxis enge Grenzen gesetzt. Insbesondere darf er, wenn er sein Forum an die Allgemeinheit richtet, nicht einzelne Teilnehmer nur deswegen ausschließen, weil sie gegen unwirksame Klauseln verstoßen.

Natürlich kann er das! In den Nutzungsbedingungen sind keinerlei Verpflichtungen für den Forenbetreiber enthalten, die Dienstleistung zu erbringen oder fortzuführen. Und selbst wenn dem so wäre, kann der Betreiber dann jederzeit nach § 621 Nr. 5 BGB kündigen und muss das auch nicht begründen oder rechtfertigen. Daher spielt es auch keine Rolle, ob die Klausel einer Inhaltskontrolle standhält. Das wäre allenfalls für eventuelle Schadenersatzansprüche von Bedeutung.


621 BGB betrifft Dienstverhältnisse und ist folglich nicht anwendbar.

Das sagt eigentlich schon alles, so dass sich das Zerpflücken der weiteren kühnen Thesen erübrigt.
#Friederike#
Inventar
#48 erstellt: 29. Aug 2014, 16:46
Hallo,

vielen Dank für eure zahlreichen Anmerkungen. Ich werde euch kommende Woche noch einmal zu einigen Punkten ein Feedback geben.

Viele Grüße
Friederike
#Friederike#
Inventar
#49 erstellt: 09. Sep 2014, 16:41
Hallo,

wie angekündigt – bitte entschuldigt die kleine Verzögerung – möchte ich euch noch einmal ein kurzes Feedback zu ein paar oben angesprochenen Punkten geben.

Website-Tracking: Unsere Erläuterungen zu diesem Thema und der Verwendung entsprechender Dienste sowie zum Thema Datenschutz findet ihr in den NUB, in den Anmerkungen im Rahmen unserer NUB-Zusammenfassung sowie auch im HiFi-Forum Impressum. Jeder User ist frei in seiner Entscheidung, sich bei HiFi-Forum.de unter Berücksichtigung unserer Nutzungsbedingungen zu registrieren. Eine Deaktivierung der benannten Dienste ist gemäß der Angaben in den obigen Quellen möglich.

JSAPI: Dies bezieht sich auf die HiFi-Forum Suchfunktion bzw. die Suchbox im oberen rechten Bereich der Website. Die alte Foren-Suchfunktion stieß schon vor längerer Zeit aufgrund der steigenden Datenmengen hier im Forum an ihre Grenzen. Daher wird für Suchzwecke Google Custom Search eingesetzt. Wir arbeiten derzeit an einer eigenen Lösung und halten euch hierüber gerne auf dem Laufenden.
Wenn ihr Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zum Thema Suchfunktion habt, könnt ihr uns diese gerne hier mitteilen.

Gewerbliche Teilnehmer: Wir haben, wie in den Anmerkungen zu den neuen NUB erwähnt, den Wortlaut dieser Passage etwas angepasst, um die nicht ganz triviale Einordnung des Begriffs „gewerblicher Teilnehmer“ etwas zu erleichtern (welche Personengruppen fallen unter den Begriff „gewerblich“, welche nicht). Eine 100%ig eindeutige Definition ist nicht möglich, da es immer eine gewisse Grauzone geben wird. Wir versuchen auch auf moderativem Weg, die Kennzeichnung unserer gewerblichen Teilnehmer gemäß unserer NUB zu steuern und damit einen fairen Umgang gegenüber allen Forenteilnehmern zu pflegen. Nichtsdestotrotz kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass von dieser Standardregelung abgewichen wird. Ein solcher Sonderfall wird individuell geprüft und entschieden. Von einem willkürlichen Vorgehen sehen wir dabei selbstverständlich ab. Grundsätzlich ist uns als Betreiber an einem konstruktiven Umgang zwischen nicht gewerblichen und gewerblichen Teilnehmern gelegen. Bezogen auf unsere gewerblichen Teilnehmer wollen wir unangemessene Werbung im Forum – einer Plattform zum konstruktiven und informativen Austausch in Sachen Unterhaltungselektronik - unterbinden. Gleichermaßen stellen gewerbliche Teilnehmer aufgrund ihrer berufsbedingt fachlichen Kompetenz jedoch eine wichtige Personengruppe für das Forum und dessen User dar, die wir ausdrücklich, wie auch jeden nicht gewerblichen Teilnehmer auf HiFi-Forum.de begrüßen. Die Angabe der URL sahen wir letztlich als eine unkritische Datenabfrage an, die gewerbliche Teilnehmer aus Gründen der Transparenz anderen Teilnehmern zur Verfügung stellen sollten. Wir haben uns daher dazu entschlossen, diese Angabe, sofern eine URL vorhanden ist, auch im Rahmen der neuen NUB abzufragen. Um eine Einordnung in „gewerblich“ / „nicht gewerblich“ schon bei der Registrierung zu erleichtern, werden wir in Kürze noch eine kleine textliche Ergänzung auf der Registrierungsseite vornehmen.

Viele Grüße
Friederike
Benares
Inventar
#50 erstellt: 10. Sep 2014, 12:23

#Friederike# (Beitrag #49) schrieb:
Nichtsdestotrotz kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass von dieser Standardregelung abgewichen wird. Ein solcher Sonderfall wird individuell geprüft und entschieden. Von einem willkürlichen Vorgehen sehen wir dabei selbstverständlich ab.



Das ist meines Wissens dieselbe Standardformulierung, die ich zu diesem Thema immer von Vertretern des Forums gehört habe. Kann ich davon ausgehen, dass dann nach wie vor auch die Gründe für diese Ausnahmen nicht bekannt gegeben werden? Und wenn die Ausnahmen nicht willkürlich sein sollen, müssen sie ja auch bestimmten Regeln folgen. Welche wären das?
#Friederike#
Inventar
#51 erstellt: 12. Sep 2014, 13:53
Hallo Benares,

grundsätzlich ist uns die Gleichbehandlung unserer Foren-Mitglieder im Sinne eines fairen Miteinanders sehr wichtig. Die Definition des Begriffes "Gewerblicher Teilnehmer" ist - schon rein rechtlich gesehen - allerdings nicht so trivial, wie man im ersten Moment vielleicht vermutet. Es wird dabei immer eine gewisse Grauzone geben, d.h., wir werden ggf. Einzelfälle - die als solche entsprechend von einer allgemeinen Regelung abweichen können - genau prüfen und individuell nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden müssen. Eine derartige Entscheidungsfindung verläuft daher nicht willkürlich. Von einer Listung eventueller Sonderfälle in den NUB sehen wir ab.

Viele Grüße
Friederike
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