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Reklamation, Beweislastumkehr+A -A |
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Autor |
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corza
Inventar |
#1 erstellt: 17. Jul 2009, 14:30 | |||
Also ich will evtl meine PS3 doch Reklamieren. Wie gehe ich da am besten vor? War im Laden wo ich es gekauft habe. Will ja eine neue haben also entweder ganz neu oder halt ein neueres Modell, habe ja das ganz alte 40GB. So, die machen da gar nix, also die Schicken das eh immer nur ein. Die sagen nach sony selbst, oder halt nach TVS nehme ich eher an. Naja wo sollte ich denn eher auf den Tisch hauen, bei TVS oder Müller. Denn Müller tut ja nix, die sind nur Händler, so schildern die sich immer. Die schicken immer nur ein Ist ja auch schon 9 Monate alt das Gerät. Ist das zweite, das erste gekauft im Mai 2008 Ich weiß auch nicht wie genau die Rechtslage ist. Wenn mir einer sagen und zeigen könnte das ich in dem einen Jahr anspruch auf ein neugerät habe könnte ich ganz anders an die sache ran gehen. Diese seite sagt ja alles, aber habe das nicht ganz verstanden. Laut der seite habe ich den anspruch. andere sagen von nicht http://gamerrecht.npage.de/ EDIT: Also ich habe noch mal gegoogelt und habe das nun gelesen das diese soganannte Beweislastumkehr ja erst nach einem Jahr ist weil Sony ja nur 1 Jahr Garantie gibt und 1 Jahr gewähr. Also habe ich 1 Jahr lang anspruch auf ne neue oder nicht? |
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CoLMcQueen
Stammgast |
#2 erstellt: 17. Jul 2009, 14:36 | |||
naja ein paar Details zu Deiner Reklamation wären schon interessant. Warum willst Du das Ding denn reklamieren? |
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corza
Inventar |
#3 erstellt: 17. Jul 2009, 14:41 | |||
Ist der Grund denn entscheidend dafür`? Ist meine zweite, die erst hatte Laufwerkschaden Es geht darum das die viel zu laut ist. Seit erhalt des Gerätes wurde es immer schlimmer. Beim DVD schauen schaltet sich der nun oft in den Notmodus wo der auf höchster Stufe Lüftet (Lüftertest, so laut wie ein Fön) |
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CoLMcQueen
Stammgast |
#4 erstellt: 17. Jul 2009, 14:51 | |||
[quote="corza"]Ist der Grund denn entscheidend dafür[/quote] Das würd ich schon sagen. Sonst würd ich all meine Sachen kurz vor Ende der 2. Jahre einfach in Neu umtauschen. Der Grund ist sehr wohl wichtig. Einen Umtausch ohne jegliche Angabe eines Grundes kannst Du 14 Tage nach Kauf machen. Hier könntest Du auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Das ist gesetzlich festgelegt. Danach musst Du schon einen Grund für Deine Reklamation angeben. Soweit ich weiß lieht die Beweislast das erste Jahr beim Hersteller. Also wenn Du sagst, die Playstation ist zu laut, dann muss Dir Sony beweißen, dass dieser Mangel nicht vorhanden ist bzw. das das Produkt Fehlerfrei war und der Mangel durch Dich entstanden ist. Nach dem 1. Jahr gilt die sogenannte Beweißlast umkehr. Das bedeutet. DU musst Sony beweißen, dass das Gerät mangelhaft ist, und der Fehler nicht durch Dich entstanden ist, z.B. durch unsachgemäße Behandlung des Gerätes. Ich an Deiner Stelle würde mit dem Service von Sony reden. Wenn sie kolant sind, tauschen Sie Dir die Konsole um, sofern Du noch in den 2. Jahren bist. Zu der Lüfterthematik gibt es hier einen ganzen langen Thread. Schau da mal rein, und guck was die anderen gemacht haben. [Beitrag von CoLMcQueen am 17. Jul 2009, 14:52 bearbeitet] |
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corza
Inventar |
#5 erstellt: 17. Jul 2009, 14:57 | |||
Das habe ich schon das letze halbe Jahr gemacht und es hat nix gebracht. Bzw nun ist es noch schlimmer Ja das ich bei Sony einen Grund angeben muss ist klar. Ich wollte nur wissen ob Du oder Ihr einen braucht. denn mir ging es ja nur um das Gesetzt. Es ist alles sehr undurchsichtig. du sagst es nun wieder so. Ein anderer hat mir gesagt das die Beweislanstumkehr bei der PS3 schon nach 6 Moanten ist. Was mich sehr wundert. was aber auch irgendwie auf der Gamerrecht seite aus dem Link steht. Also ist es nun so mit dem einen Jahr?????? EDIT: habe gerade bei sony angerufen: Die machen da wohl gar nix. Die haben mich nach TVS verwiesen....... [Beitrag von corza am 17. Jul 2009, 15:00 bearbeitet] |
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ESELman
Stammgast |
#6 erstellt: 17. Jul 2009, 15:49 | |||
Hi, das ist doch ziemlich egal! Funktioniert das Gerät nicht so wie es soll und du kannst dieses Fehlverhalten reproduzieren und es damit im Zweifelsfall auch nachweisen, dann ist es nur noch eine Frage der Formen und Fristen. Auf der Gamerseite ist da doch ein Diagramm mit Erläuterungen, wie Du vorgehen kannst. Wichtig ist, das Du mit Deinem Vertragspartner verhandelst und das ist derjenige der Dir die Kiste verkauft hat, also nicht Sony oder eine Reparaturfirma, sondern der Händler. Wenn also ein Dritter Dir das Ding tauscht, schön und gut.....eigentlicher Vertragspartner ist dennoch der Verkäufer. Ansonsten immer schön die juristischen Formen und Fristen waren. DerESELman |
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tsment
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 17. Jul 2009, 15:58 | |||
wenn du wissen willst wie lange die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf gilt, dann schau doch ins Gesetz? Je länger du in Foren nach sowas fragst, desto mehr gefährliches Halbwissen schnappst du auf! § 476 BGB = Beweislastumkehr 6 Monate nach Gefahrübergang, d.h. innerhalb der ersten 6 Monate musst du nicht beweisen, dass die Kaufsache von vornherein mangelhaft war. |
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corza
Inventar |
#8 erstellt: 17. Jul 2009, 16:31 | |||
Na klasse also doch 6 Monate. Ist ja nun schon 8 her. aber heißt das nicht, das ich trotzdem anspruch auf eine neue hätte, halt nur das ich das beweisen muss (was eh alles blödsinn ist) |
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poneil
Inventar |
#9 erstellt: 17. Jul 2009, 17:14 | |||
Man muss hier unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung sieht vor, dass der Händler dir die Sache in einem sach- und rechtsmängelfreien Zustand übergeben hat und somit ab Kauf und Übereignung kein Mangel an der Sache vorhanden war. War ein Mangel vorhanden, so gelten die Rechtsfolgen aus § 437 BGB. Da der Kunde/Verbraucher jetzt aber nicht zwangsweise sofort einen möglichen Mangel entdeckt, gilt die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Heißt, wenn innerhalb der ersten sechs Monate ab Gefahrübergang (wenn du die Konsole in einer Müller Filiale gekauft hast, dann ab Übergabe und Übereignung) ein Mangel erkannt wird oder sonstwie auftritt, wird fingiert, dass die Sache schon ab Kauf mangelhaft war. Und bei einem Mangel ab Kauf gelten ja wie gesagt die obigen Rechtsfolgen des § 437 BGB. Nach den sechs Monaten obliegt es dir als Verbraucher zu beweisen, dass der jetzt erkannte Mangel bereits im Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Neben der (gesetzlichen) Gewährleistung gibt es aber auch noch die Garantie. Und die Garantie wird nicht per Gesetz vorgeschrieben, sondern vom Hersteller (oder Händler) freiwillig ausgesprochen/gegeben. Sony gibt wahrscheinlich eine Garantie von 12 Monaten auf die Konsole und anders als bei der Gewährleistung ist diese Garantie zeitlich bedingungslos. Du musst also nicht beweisen, dass Mangel/Defekt schon ab Kauf vorhanden war. Allerdings ist die Garantie zumeist eingeschränkt und die genauen Garantiebestimmungen lagen der PS3 in der Verpackung bei. Da dürfte dann sowas drinstehen wie, Garantie für elektronische Bauteile, keine Garantie bei sichtlichen äußeren Einwirkungen, Garantieverfall bei Siegelbruch oder Zerstörung des Seriennummer-Aufklebers etc. Und wenn dein Fehler da in den Garantiebestimmungen aufgeführt ist, dann besteht zwischen Sony und dir, aufgrund der Garantie, eine Schadensersatzleistungsvereinbarung. Die kann sich entweder in einer Reparatur, einem Umtausch oder im tatsächlichen (oder einem Folge-)Fall in Geldleistungen auswirken. Aber auch das wird in den Garantiebestimmungen drinstehen. Insofern solltest du da nochmal reingucken und beim dann ggf. nächsten Anruf bei Sony mal auf die Garantie hinweisen... Da Sony dich ja aber schon beim ersten Anruf abgewürgt hat, ist dein Fehler eventuell nicht von der Garantie gedeckt... [Beitrag von poneil am 17. Jul 2009, 17:22 bearbeitet] |
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DeMode74
Inventar |
#10 erstellt: 17. Jul 2009, 19:16 | |||
Wenn Deine PS3 permanent auf höchster Stufe läuft, dann ist sie defekt und somit greift die Garantie. Kontaktiere TVS und lasse sie abholen. Du bekommst dann den Fehler beseitigt. Grüße, Jimmy |
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corza
Inventar |
#11 erstellt: 17. Jul 2009, 21:03 | |||
@ponail: danke @DeMode74: Nein nicht permanent, das ist ja das blöde warum ich auch solange gezögert habe und es noch immer tue. Haben gerade Street Kings auf Bluray gesehen da blieb die bis zum ende relativ leise. Also kaum hörbar. Bei DVD und Spielen flippt die aber völlig aus |
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CyRuZ
Ist häufiger hier |
#12 erstellt: 18. Jul 2009, 08:00 | |||
Liegt daran das die PS3 beim abspielen einer DVD mehr arbeiten muss als bei einer BD. BD wird einfach abgespielt, ne DVD dagegen wird hochgerechnet was Leistung kostet und somit Energie benötigt. Sprich Sie wird heiß und der Lüfter muss ran. Da kannste nur auf Kulanz von TVS hoffen. Oder sagen das der Lüfter durchgehend so läuft. [Beitrag von CyRuZ am 18. Jul 2009, 08:01 bearbeitet] |
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rebel4life
Inventar |
#13 erstellt: 18. Jul 2009, 08:14 | |||
Du meinst sicherlich, dass du nachweißen musst, dass der Fehler nicht durch deine Benutzung sondern durch einen Defekt welcher bereits beim Kauf bestanden hat entstanden ist. Dieser Zeitraum beträgt 6 Monate, aber ich könnte ja nacher noch schnell meinen Vater fragen, der weiß das genau. Die Garantie ist eine "freiwillige" Leistung von Sony, die ist zwar sicherlich nicht schlecht, aber da diese freiwillig ist, muss der Hersteller dir gegenüber für nichts garantieren (was er z.B. nicht in den Bedingungen etc. hat, so kann es sein, dass die Garantie z.B. bei der Beschädigung des Controllers nicht greift usw.). MFG Johannes |
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Pommbaer84
Inventar |
#14 erstellt: 18. Jul 2009, 10:35 | |||
Hättest sie sicherlich schon längst wieder repariert zurück... |
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Pitzilla
Stammgast |
#15 erstellt: 18. Jul 2009, 17:16 | |||
Du hast geschrieben, dass due die erste PS3 im Mai 2008 gekauft hast. Hast du die getauscht wegen Laufwerksschaden und bei der neuen ist jetzt der Lüfter zu laut? Dann bist Du meines Wissens eh über die Garantie hinaus, da mit der Austauschkonsole die Grantie nicht von Neuem anfängt zu ticken. Pitzilla |
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corza
Inventar |
#16 erstellt: 19. Jul 2009, 08:06 | |||
Genau das wollte ich gerade nachfragen. Das ging mir die ganze Zeit durch den Kopf. Ich habe die ja im Mai gekauft und dann im sptemper war das Laufwerk kaputt. Habe den Kassenbong abgeben müssen und habe den Reperaturzettel als Beleg wiederbekommen. Habe nur das. Und jetzt schwirrte das die ganze Zeit im Kopf das ich ja einerseits fest davon ausgegangen bin das ich neue Garantie habe andererseits wenn das jeder machen würde also immer vor ablauf hätte man ja unendlich Garantie. Aber man hat doch auf das Reparierte Teil Garantie. Bei mir wurde aber die Kpomplette Konsole getauscht. also habe ich auf die Konsole neue Garantie ! Oder? |
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Dodge
Inventar |
#17 erstellt: 19. Jul 2009, 08:16 | |||
Nö, Garantieverklängerung beim Tausch gibt es nichtm, auch wenn TVS anfangs was anderes behauptet hat. Kannst aber versuchen das noch auf Kulanz zu tauschen. Ka, wie kulant die mittlerweile sind, aber Versuch ists wert. |
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corza
Inventar |
#18 erstellt: 19. Jul 2009, 08:24 | |||
Also habe ich rein Rechntlich gesehen kein Garantie mehr auf das Gerät, auch wenn ich ja ein komplett neues oder halt anderes bekommen habe? Und da bist ganz sicher??? |
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Dodge
Inventar |
#19 erstellt: 19. Jul 2009, 08:25 | |||
Da bin ich mir ganz sicher, ja |
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rebel4life
Inventar |
#20 erstellt: 19. Jul 2009, 08:29 | |||
Garantie nicht mehr, dafür hast du aber die gesetzliche Gewährleistung und Kulanz. MFG Johannes |
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Dodge
Inventar |
#21 erstellt: 19. Jul 2009, 08:48 | |||
Bei der Gewährleistung macht ja scheinbar der Händler nicht mit, bzw. wenn der mit Beweislastumkehr ankommt, dann ist es fast unmöglich (bzw. viel zu teuer) eben zu beweisen, daß der Defekt schon bei Kauf existierte. Würde daher auch meine Hoffnungen in die Kulanz von TVS legen...wobei die Vergangenheit gezeigt hat, daß die nicht gerade sehr kulant sind. |
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corza
Inventar |
#22 erstellt: 19. Jul 2009, 10:02 | |||
Echt jetzt? Man da bin ich voll Platt. Das ändert ja alles. ICh dachte ich hätte Garantie. Das ist aber auch ein beschiss von Sony. 1 Jahr Garantie und davon schon nach 6 Monaten diese sache. Also kann ich mir das neue Gerät dann ja abschminken und kann höchtens noch hoffen das die es reparieren. Aber wozu ist dann die Gewährleistung noch da? Nur für totalschäden? |
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J77A66
Stammgast |
#23 erstellt: 19. Jul 2009, 11:11 | |||
Schau mal hier |
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corza
Inventar |
#24 erstellt: 19. Jul 2009, 12:23 | |||
Ja habe mir es Teilweise durchgelesen aber ich muss leider sagen ich verstehe da nicht viel von was da steht. Aber das mit dem 6 Monaten stand da ja auch. Was ich nicht verstehe, ich will ja gar nicht beweisen das der Mangel beim Kauf schon bestand. Das ist doch blödsinn, der wird durch Technische schwäche ja erst nach einer Zeit kommen. Bzw wenn ein Bauteil durchbrennt oder so war das ja auch nicht beim Kauf so aber man hat doch trotzdem Garantie und so. |
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poneil
Inventar |
#25 erstellt: 19. Jul 2009, 12:54 | |||
Hi, wie gesagt gilt Gewährleistung nur für den Fall, dass dir ab Kauf schon ein mängelbehaftetes Gerät übergeben und übereignet wurde. Hier gilt wenn nur die Garantie. Du hast die Konsole im Mai 2008 gekauft und ab dem Zeitpunkt läuft die Garantiezeit rückwärts. Sony gibt 12 Monate Garantie auf Konsole und Zubehör. Heißt die Garantie ist theoretisch im Mai 2009 abgelaufen. Jetzt hast du die Konsole ja austauschen lassen müssen und dieser Austausch ist ja wahrscheinlich kostenlos im Rahmen der Garantie durchgeführt worden. Es gilt weiterhin die originäre Garantiezeit von 12 Monaten ab Kaufdatum, allerdings jetzt plus die Austauschaktions-Dauer. Warst du also bspw. einen Monat ohne Konsole, weil sie bei TVS war und repariert/getauscht wurde, so beträgt die Garantiezeit jetzt 13 Monate ab Kaufdatum. Heißt also, die Garantie ist frühestens im Mai 2009 abgelaufen, ansonsten eben plus den Zeitrahmen der Austauschdauer. Entsprechend bist du jetzt aus der Garantiezeit raus. Aufgrund Garantie oder Gewährleistung kannst du keinen kostenlosen Austausch mehr verlangen. Somit bleibt dir leider entweder nur ein Versuch über Kulanz, wobei das in Anbetracht der verstrichenen Zeit ziemlich unwahrscheinlich ist, oder du musst dir eine kostenpflichtige Konsole von TVS geben lassen, die mit 223 Euro immer noch günstiger ist, als eine aus dem Geschäft zu nehmen. Wenn man über TVS seine Konsole kostenpflichtig austauschen lässt, dann bekommt man auf diese kostenpflichtige Konsole erneut 12 Monate Garantie. Hier steht das auch nochmal alles: TVS PS3 Garantiebedingungen Also vielleicht doch nochmal mit TVS telefonieren und mal abklären, was sie von dem Krach halten und ob sie glauben, dass das repariert werden kann oder ob du mit dem Krach leben musst. [Beitrag von poneil am 19. Jul 2009, 13:00 bearbeitet] |
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corza
Inventar |
#26 erstellt: 20. Jul 2009, 17:14 | |||
Habe ne mail von TVS bekommen . Die machen keine Kulanz . finde das echt voll die verarsche. Nur weil die mir bei Müller das nicht richtig gesagt haben. Dann muss ich da wohl mal hin was? Oder die sollen mir die Privat reperatur zahlen |
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Pommbaer84
Inventar |
#27 erstellt: 20. Jul 2009, 20:59 | |||
Die Garantie beginnt aber von neuem für das ausgetauschte Teil oder? Wird also das Laufwerk getauscht hat er doch wenigstens auf das Laufwerk ab Austauschdatum wieder 1 Jahr Garantie, aber nicht auf den Rest der Konsole. Je nachdem was die Reparatur kosten soll - mag zwar sarkatisch sein - Aber ich verkaufe gerade günstig ne 4 Monate alte PS3 [Beitrag von Pommbaer84 am 20. Jul 2009, 21:00 bearbeitet] |
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poneil
Inventar |
#28 erstellt: 20. Jul 2009, 22:59 | |||
Nee, wohl leider nicht. Eine Garantie ist eben eine freiwillige Leistungszusicherung und Sony gibt keine neue Garantie auf kostenlos ausgetauschte Bauteile. Insofern gibt es auf das ausgetauschte Laufwerk keine Garantie von Sony. Wenn dann stünde hier TVS dafür gerade, dass sie keinen Mist verbaut haben. Also vielleicht gibt TVS dann auf die ausgetauschten Teile eine Garantie. Sony kommt hier dem Käufer nur insofern entgegen, dass die Garantielaufzeit um die Reparaturdauer verlängert wird. Eine neue zwölfmonatige Herstellergarantie gibt es laut TVS-Infos nur für kostenpflichtig ausgetauschte Konsolen (plus integrierte Elektronik und Zubehör). Insofern sollte man die Garantie weniger auf die Sache an sich, sondern eher auf das Kaufverhältnisbezogen sehen. Sony garantiert, dass sie für 12 Monate ab Kauf dafür einstehen, dass sie im Leistungsfall kostenlos tätig werden.
Wieso Müller? Hast du mit Müller noch irgendwelche zusätzlichen Vereinbarungen geschlossen, die über den reinen Kauf der Konsole hinausgingen? Wenn du mit Müller keine zusätzliche Händlergarantie abgeschlossen hast, dann kannst du dir den Weg eigentlich sparen. Den Händler trifft nur die Gewährleistungspflicht/Mängelhaftung. Also dass sie dir die Konsole schon mangelhaft verkauft haben. Die Gewährleistungszeit beträgt zwar zwei Jahre, aber erstens gilt ja die Beweislast nach sechs Monaten und zweitens, viel wichtiger, wurde die Konsole ja ausgetauscht, so dass Müller mit deiner momentanen Konsole eh nichts zu schaffen hat. Oder hast du von Müller die neue Konsole bekommen? Die wurde doch garantiert auch über TVS ausgetauscht? |
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corza
Inventar |
#29 erstellt: 21. Jul 2009, 04:17 | |||
Ja eben die ganze Komsole wurde getauscht. Deswegen meinte ich ja das ich auf die ganze Konsole neue Garantie bekomme. Also von TVS getauscht. Das wäre das selbe was ihr ja meintet mir der Garantie auf das Bauteil Nein wegen Müller ist das so, das die meinen Kassenbong behalten haben und ich nur den Reperaturschein habe als einziges Papierstück über die Ps3. Darum bin ich immer davon ausgegangen das die Garantie ab dann gilt. @pommbaear: Ja komme evtl drauf zurück.Aber bei Saturn ist die ja fast billiger aus Lingen könnte man ja fast überlegen die selbst du holen. Warum verkauft du überhaupt? [Beitrag von corza am 21. Jul 2009, 04:18 bearbeitet] |
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Pommbaer84
Inventar |
#30 erstellt: 21. Jul 2009, 17:11 | |||
Bei Saturn sind aber keine 2 Spiele, BD-Remote und gutes HDMI-Kabel dabei ^^ Ich verkaufe weil ich nur selten BD-Schaue und sogut wie garnicht spiele. Da ich bald für Studium eh wegziehe und dann nichtmal mehr Zeit zum Spielen haben werde verkaufe ich sie lieber bevor sie nur nutzlos in der Ecke liegt. Kann momentan für die auszulegenden Studiengebühren verschiedener FH's ( manche wollen schon Geld, andere sind noch bei der Auswahl - krieg's dann wieder wenn ich nicht "antrete" ) den anstehenden Umzug / neue Wohnung etc jeden Cent gebrauchen. |
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corza
Inventar |
#31 erstellt: 21. Jul 2009, 17:26 | |||
Kann ich mir vorstellen Naja FB und gutes Kabel habe ich ja. wird wohl auf eine Reperatur hinauslaufen. Aber melde mich noch. Brauchst nun aber nicht reservieren oder sowas |
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Pommbaer84
Inventar |
#32 erstellt: 21. Jul 2009, 18:03 | |||
Keine Sorge - eine gebrauchte PS3 loszuwerden ist momentan echt schwierig. Klammere mich an jeden möglichen "kunden" =) |
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SilverX
Ist häufiger hier |
#33 erstellt: 21. Jul 2009, 19:57 | |||
Wenn ich mir das hier und die anderen "Meine PS3 ist kaputt" Threads hier so durchlese, bin ich jedesmal froh über meine 5 Jahre Garantie vom Blödmarkt. Hoffe dennoch, dass sich beim Threadersteller alles zum besten wendet. Gruß SilverX |
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corza
Inventar |
#34 erstellt: 24. Jul 2009, 12:24 | |||
War auf Montage. Heute Mails angerufen und da kam die antwort von TVS wo ich im ton dan nun etwas schärfer geworden bin. Aber null reaktion. Keine Kulanz nur tausch für 230€ |
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J77A66
Stammgast |
#35 erstellt: 24. Jul 2009, 14:49 | |||
Wer auf Kulanz hofft aber seinen Ton schärft muss sich nicht über mangelnde Reaktion/Kulanz wundern. Davon abgesehen ist der Austausch für 230,- €uro bereits ein Kulanzangebot!!! |
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corza
Inventar |
#36 erstellt: 24. Jul 2009, 15:49 | |||
Ich habe 3 mails geschrieben und freundlich gefragt und die sache geschildert. Nach der dritten mail habe ich dann mal gesagt was ich und auch alle anderen hier von der sache mit der Qualität und dem Service halten. Mehr nicht Wieso Kulanz? Das bieten andere auch an. Die bekommen immerhin eine ganze Konsole zurück [Beitrag von corza am 24. Jul 2009, 15:50 bearbeitet] |
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J77A66
Stammgast |
#37 erstellt: 24. Jul 2009, 16:44 | |||
Also ersteinmal ist TVS ein Servicepartner von Sony und hat mit der Qualität der Konsole nichts am Hut. Weiterhin bezweifel ich das TVS Konsolen nach Ablauf der Garantie ohne weiteres in eine neue tauscht. Wenn ein kostenloser Austausch vorgenommen wird handelt es sich meist um reparierte Konsolen aus vorherigen Rückläufen die TVS in Eigenarbeit (soll heißen: die angefallen Aufwendungen werden von TVS nicht an Sony geltend gemacht - ausgenommen entsprechender Vertragsvereinbarungen zwischen Sony und TVS) repariert hat. Auch steht die Frage ob bei Reklamationen die gesammten Aufwendungen kostentechnisch im Verhältnis zur Reperatur steht. Das Angebot für 230,- eine neue Konsole (+ Garantie) zu bekommen halte ich für sehr Kulant, wenn man berücksichtigt das sie Deine Reklamation auch ablehnen könnten Aufgrund der abgelaufenen Garantie! Denn dann darfst Du Dir eine Neue für 100,- mehr kaufen. |
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Dodge
Inventar |
#38 erstellt: 24. Jul 2009, 18:32 | |||
@corza Erinnere ich das falsch oder hast du schon vor Monaten etwas an deiner PS3 bemängelt? Das Ganze mit der Lautstärke kommt mir extrem bekannt vor jedenfalls Da frage ich mich wieso du sie nicht schon längst eingeschickt hast, als noch Garantie vorhanden war? |
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corza
Inventar |
#39 erstellt: 26. Jul 2009, 12:32 | |||
Ja da hast du recht und zwar weil ich das da noch für erträglich einstufen musste nachdem ja fast alle User sagen ,, die ist ja gar nicht laut,, Aber da nun ja der Notmodus angeht und es immer schlimmer wird weiß ich ja das ein defekt vorliegt. Bin nun in einem anderen Forum und habe da viele User getroffen die das selbe Problem haben und evtl weiß ich auch woran es liegt und versuche nun es beseitigen zu lassen. Hoffe auf die Kulanz meines Händlers ansonsten zahle ich es selbst. So und warum ich das nich machen lassen habe, habe ich schon 10 mal gepostet. Weil ich meiner Meinung nach noch Garantie habe. Auf dem REperatur Beleg steht ja drauf Lieferschein= Belegnachweiß also liegt der Fehler ja beim Händler bzw ich habe wirklich noch 2 Moante Garantie. Und das von TVS mit der Austauschkonsole da kann ich mich nur wiederholen. Ein hammerangebot ist das nicht. Immerhin bekommen die meine Konsole wieder, Reparieren die Notdürftig und geben die dem nächsten Kunden wieder. |
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