Lasst ihr den Paketdinstmann warten?

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leznik
Neuling
#1 erstellt: 24. Aug 2011, 06:03
Ich hatte erst überlegt dieses Thema an den "Verpackungskünstler"-Thread zu hängen, aber das passt nicht so ganz. Denn die Verpackung war in diesem Fall die original Verpackung von B&W und es geht damit hier mehr um die korrekte Annahme eines Paketes.

Aber zur Geschichte: Nach dem Auspacken meiner "neuen" B&W sind mir beim Bewundern - der wirklich gut erhaltenen LS - zwei der Plastiknippel der Lautsprecherabdeckung entgegen gekommen als ich die Abdeckung näher betrachtet habe. Sie waren ganz offensichtlich frisch abgebrochen. Das schlimmste war dann, dass der Bass direkt neben den beiden Bruchstellen keinen Pieps mehr von sich gibt.

Gestern nun habe ich von Iloxx - die Pakete waren extra gegen Beschädigung und Diebstahl versichert - Post bekommen, in der sie Ersatzansprüche ablehnen, da ich den Schaden nicht sofort dem Fahrer gemeldet hätte. Ich bleibe also auf dem Schaden sitzen (zum Glück ist das Chassis noch verfügbar und gerade auf dem Weg zu mir, so dass es zumindest hier ein gutes Ende geben sollte ).

Die Pakete hatten die (leider) üblichen Detschstellen, aber nichts, woran man gesehen hätte, dass eins offensichtlich einen so harten Aufschlag hatte, dass es die eingeklickten Lautsprecherabdeckung zerbrochen hat

Und nun meine Fragen: lasst ihr wirklich den Paketmenschen vor der Tür warten, packt eure Neuerwerbungen aus, begutachtet sie und unterschreibt erst dann? Was sagen die Fahrer dazu? Wie lange sind sie verpflichtet zu waren? (der Schaden ist erst beim "Zupfen" an der Adeckung aufgefallen - ein schneller Blick in den Karton hätte da nicht gereicht).
DerWesti
Inventar
#2 erstellt: 24. Aug 2011, 07:29
Nimm das Paket halt unter Vorbehalt an, setz dir dazu ein kleines Schreiben auf, dass der Fahrer unterschreiben soll wenn er nicht warten will/kann.
Das dürfte reichen denn wenn der Fahrer nicht wartet ist ja er Schuld daran dass du keine Ansprüche nach ihren Wünschen stellen kannst.
Vor allem nützlich wenn die Verpackung offensichtliche Schäden aufweist.

Grüße Tobi
WinfriedB
Inventar
#3 erstellt: 24. Aug 2011, 07:36
Wir hatten auf der Arbeit gelegentlich Probleme mit beschädigten Geräten in Sendungen (die Geräte hatten teilweise erhebliche Werte).

Üblicherweise werden ankommende Sendungen nur auf äußerliche Beschädigungen überprüft und dies dem Spediteur auch so bescheinigt.

Reklamationen damit abzulehnen, daß Schäden nicht sofort dem Lieferpersonal gemeldet worden seien, ist m.E. unüblich und auch unzulässig. Die komplette Überprüfung eines Gerätes auf Beschädigungen, die beim Transport entstanden sind, kann ja schließlich ziemlich lange dauern.

Ich würde mir mal die Ilox-AGB ansehen, was da zur Meldung von Transportschäden gesagt wird. Ich kann da nur folgendes finden:

§ 7 Ausführung des Transports, Störungen
(1) Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Kunden hinzuweisen, wenn der Kunde der Absender ist.
leznik
Neuling
#4 erstellt: 24. Aug 2011, 15:01
Nachdem ich nachgefragt habe, weiß ich es nun besser (und habe 50€ aus Kulanzgründen angeboten bekommen ).

Es ist genau wie im von Winfried rausgesuchten Paragraphen beschrieben. Jedwede äußere Spur (bei mir war es nur eine leicht gestauchte Ecke von der ich nie vermutet hätte, dass der Speaker hin ist) die der Transport hinterlassen hat muss sofort beim Fahrer angemeldet werden.

Nach meiner (reichlichen) Erfahrung mit Paketsendungen kann man also einen ordentlichen Teil der Paket nicht einfach mit einer Unterschrift in Empfang nehmen. Sonst verzichtet man auf den Versicherungsanspruch. Zitat: "wurde von Ihnen eine reine Quittung i.S.d. § 438 I HGB erteilt, mit der
entsprechenden Konsequenz.".

Also entweder ganz pingelig beim Paketmann sein oder auf eine Transportversicherung verzichten. Mein Glaube an das, was Versicherungen sind wurde einmal mehr bestätigt .


[Beitrag von leznik am 24. Aug 2011, 15:01 bearbeitet]
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