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Vatertagswagen - Rechtliches ?+A -A |
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Autor |
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dj_chris
Stammgast |
#1 erstellt: 16. Mai 2009, 10:12 | |
Hallo liebes Forum, Ich weiß, dass der Thread hier eigentlich nicht so reinpasst, aber vielleicht kann trotzdem jemand was darüber sagen. Wir stehen gerade an den Planungen für unseren Vatertagswagen. Die Idee ist ein Traktoranhänger alla sowas: https://modell-parad...109905020-400ART.JPG Auf diesen sollen 2 Biertische hintereinander geschraubt werden und eine kleine PA auf den Wagen kommen. An den Seiten wird ein Geländer angebracht und möglicherweise auch ein Planendach. Es sind dann ca so 20 vllt auch 30 Leute auf dem Wagen. Nun die Fragen: - Gibt es irgendwelche Vorschriften für einen derartigen Wagen? - Ist es überhaupt erlaubt? --> Vatertag - Ist ja dann so wie Faschingswagen, also keine GEMA bezahlen? - Wo darf man das Agregat hinmachen? Danke schonmal und sorry wegen extremen OT. MfG Chris |
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DerNachbar
Stammgast |
#2 erstellt: 16. Mai 2009, 10:16 | |
Moin also bei uns im Dorf haben auch welche so einen Anhänger. Der Fahrer darf natürlich nichts trinken aber das sollte klar sein Sonst gibt es m.M. keine besonderen Vorschriften. gruß Micha |
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andr483
Stammgast |
#3 erstellt: 16. Mai 2009, 10:28 | |
Der Tüv muss den Wagen glaub ich absegnen. Gruß Andre |
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dj_chris
Stammgast |
#4 erstellt: 16. Mai 2009, 10:37 | |
Danke schonmal für die Antworten... Das der Fahrer nichts trinken darf ist ja klar TÜV? Dann wird das ganze schon schwieriger... Gibts sonst noch irgendwelche Sachen die man beachten muss? |
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Dominik1609
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 16. Mai 2009, 10:49 | |
also eigentlich darf man während der Fahrt nicht auf dem Anhänger sein, solange man da nicht etwas Arbeiten muss (Führerscheinfrage :Y) Allerdings meine ich mich zu erinnern dass mein Fahrlehrer gesagt hat, dass es für bestimmte Traditionen (Karneval und so) Ausnahmen gibt Oder sonst ruf einfach mal bei der Polizei an und frag nach. Die müssten das ja sicher wissen! |
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DerNachbar
Stammgast |
#6 erstellt: 16. Mai 2009, 10:59 | |
Also wie schon gesagt bei uns im Dorf fahren auch jährlich welche aufm Anhänger mit. Ich denke das es bei gewissen Tagen eine ausnahme ist. Maiwanderung Vatertag Fasching usw. ps. solange ihr alles ordentlich abgesichert habt sollte es keine Probleme geben [Beitrag von DerNachbar am 16. Mai 2009, 10:59 bearbeitet] |
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DerNachbar
Stammgast |
#7 erstellt: 16. Mai 2009, 11:06 | |
Hab da gerade was in einem anderen Forum gefunden. Ich hoffe der Schreiber hat nichts dagegen das ich das hier poste Zitat: gilt das ganze auch für Maiwagen ??? Wir haben letzten 1.Mai einen zusammengebaut durften den aber nicht benutzen da die Polizei irgendeine neue Regelung zum 1.Mai hatte, was genau weis ich aber auch ned Dann mussten wir laufen Natürlich. Die nehmen sogar noch deutlich direkter am öffentlichen Straßenverkehr teil, als die Umzugswagen. Bei Umzugswagen kann man argumentieren, dass man einen abgeschlossenen Straßenzug hat, den die sicher nicht verlassen. Meist sogar maximal mit Schrittgeschwindigkeit. Ein 1.Mai Wagen nimmt ganz normal am Straßenverkehr teil und muss daher auch entsprechend ausgestattet sein. Sitzflächen, hohe Brüstung, genaugenommen sogar Gurte - Du betreibst quasi einen "Cabrio Bus": Für mehr als 8 Personen (inkl. Fahrer) braucht der Fahrer sogar einen gültigen Personenbeförderungsschein. Das gilt übrigens nicht erst seit letztem Jahr sondern schon seit "immer"... Nee, 1.Mai ist kein Spaß! Deswegen laufen wir... |
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dj_chris
Stammgast |
#8 erstellt: 16. Mai 2009, 11:30 | |
Hi also wenn das so ist wie "dernachbar" das zitiert hat, warum fahren dann jedes Jahr an Vatertag und 1.Mai immer viele so rum und kommen dann auch auf Feste mit dem Wagen? Ist ja schon eine heikle Sache... |
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andr483
Stammgast |
#9 erstellt: 16. Mai 2009, 11:50 | |
Ich denke das liegt daran, dass sich viele einfach keine gedaken machen. Und wie oft fahren die grün oder blau weißen auch in Dörfern rum? Gruß Andre |
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nEvErM!nD
Inventar |
#10 erstellt: 16. Mai 2009, 12:05 | |
Also bei uns (eher "ländliches" Gebiet, naja... keine Bauernhöfe, aber auch keine große Stadt) hier ist das so, dass die Leute (uns eingschlossen) eben ihren Wagen bauen so wie sie ihn gerne hätten. Gewisse Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Geländer sind natürlich vorhanden und alles wird sauber befestigt und gesichert, unser Aggregat steht auf einem Brett hinten am Anhänger (natürlich auch ordentlich gesichert). Damit gehn wir dann eben auf Tour, von Straßen mit übermäßigem Verkehr wird sich natürlich fergehalten (allein schon wegen der Lärm und Vekehrsbelästigung) und der Fahrer bleibt natürlich nüchtern. So lange man sich ordentlich benimmt und es nicht total ausartet wird man aber von den Grünen, wenn man sie denn mal sieht, auch nicht glaub total zunichte gemacht, am Vatertag ist es bei uns also schon tolleriert. |
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horsthunter
Stammgast |
#11 erstellt: 16. Mai 2009, 12:55 | |
Kann ich bei uns nur bestätigen |
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dj_suki
Inventar |
#12 erstellt: 16. Mai 2009, 13:42 | |
Grundsätzlich wird euer Wagen mit den entsprechenden Aufbauten erstmal gegen StVO und StVZO verstoßen. Am öffentl. Straßenverkehr dürfte euer Träcker damit erstmal nicht teilnehmen. Ihr braucht entsprechende Ausnahmegenehmigungen von den örtlichen Sicherheitsbehörden. Die werden euch dann auch sagen, welche Auflagen ihr ggf. erfüllen müsstet. Für den Fahrer wäre es in jedem Fall ratsam mit den Sicherheitsbehörden (Gemeinde, Polizei) im Vorfeld Kontakt aufzunehmen, um unnötige Bußgelder zu vermeiden. Thema GEMA: Hier kommt es darauf an, wen ihr alles beschallen wollt. Wenn ihr mit allen Teilnehmern euer Veranstaltung (Vatertagsumzug oder wo das Ding dann eben stehen soll) persönlich bekannt seit, dann keine GEMA. Wird die Veranstaltung etwas größer, dann kommt man recht schnell zu einer öffentlichen Veranstaltung, dann fällt GEMA an. GEMA ist auch unabhängig davon zu entrichten, ob ihr Geld einnehmt oder Gewinne erzielen wollt. |
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DerNachbar
Stammgast |
#13 erstellt: 16. Mai 2009, 13:53 | |
Dieses Jahr am 1. Mai habe ich auch einen Wagen gebaut. Zwar nur zum ziehen aber trotzdem schon ziemlich groß :). Polizei hat uns natürlich angehalten aber uns nur drauf aufmerksam gemacht nicht über die viel befahrenen straßen zu laufen. Sonst hatten sie gegen nix einen einwand. Musik war SEHR laut und die haben nix gesagt. Ich weißt schlechtes Beispiel eigentlich aber an solchen tagen sind die Polizisten anscheinend gut gelaunt |
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Lars_der_1.
Stammgast |
#14 erstellt: 16. Mai 2009, 18:17 | |
wenn der traktor nur 6 km/h fährt sollte das doch eh alles egal sein, oder? also auf 6 km/h drosseln wenn nötig. |
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M3U
Stammgast |
#15 erstellt: 16. Mai 2009, 20:24 | |
Hallo, Ich kann mal meinen Bruder fragen, wie das genau läuft. Der is en Dipl. Ing. und Werksleiter bei der DEKRA. Auf jeden Fall muss der Anhänger einmal angemeldet werden und braucht TÜF. Desweiteren sind viele Vroschriften zu berücksichtigen, damit er für den Personentransport zugelassen wird. Aber wenn man einmal so einen Wagen fest umbaut und abnehmen lässt, fallen so gut wie keine weiteren Kosten mehr an. Genau Vorschriften dürften eigentlich im I-Net stehen. MfG |
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dj_chris
Stammgast |
#16 erstellt: 17. Mai 2009, 13:07 | |
Hi also ich denke auch, dass es eigelntlich okay ist wenn alles gut gesichert ist und der Wagen nicht allzu schnell fährt. @M3U: Wäre nett wenn du ihn mal fragen könntest... |
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M3U
Stammgast |
#17 erstellt: 17. Mai 2009, 13:22 | |
Die Polizei ist auch recht Tolerant. Unseren EM-Wagen habn sie nachts um 2 auf'm Heimweg auch aufgegabelt, als wir auf'm dem Heimweg waren. Da wir alles gesichert hatten und unser Fahrer auch schon sehr Erfahren war und kein "Frischling" (sollte mindestens 30 sein, wenn man sowas schon macht. Drückn se eher nen Auge zu) habn se gesagd, wenn sie uns heute nochmal sehn, gibts Ärger. Wir solln schaun, dass wir nach Hause kommen MfG |
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ParAn0id
Stammgast |
#18 erstellt: 17. Mai 2009, 13:42 | |
also bei uns (auch ländliches Gebiet) gibt es auch in meheren gemeinden solche anhänger und dann kommen (z.B. zum Osterfeuer) auch mal 30 mann auf sonem wagen angefahren und keiner sagt was ...erlaubt ist es wohl eher nicht aber es wird meistens toleriert |
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xeaset1
Stammgast |
#19 erstellt: 17. Mai 2009, 20:16 | |
Das doofe is halt wenn was passiert (jemand fliegt besoffen von nem Wagen und bricht sich das Bein) Ich selbst bin auch schon Fastnachtswagen gefahren, aber nur, wenn alles rechtlich abgesichert war. Bei solchen Veranstaltungen würd' ich nie fahren, da einfach der Fahrer immer der Verantwortliche ist wenn was passiert und damit der ARSCH! |
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M3U
Stammgast |
#20 erstellt: 18. Mai 2009, 09:57 | |
Jepp, und das ist der Punkt, weshalb es in Deutschland verboten wurde, ohne TÜV, ... Leute hinten drauf zu werfen. MfG |
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