HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Party Beschallung (PA) » auswirkungen eines kleingewerbes | |
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auswirkungen eines kleingewerbes+A -A |
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Autor |
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Pitcher90
Inventar |
#1 erstellt: 12. Jul 2008, 19:23 | |
hi also ich wollte mich jetz nur nochmal kurz erkundigen bevor ich ein kleingewerbe anmelde was das für auswirkungen hat. da ich noch schüler bin bekommen meine eltern noch kindergeld. wird das dann gestrichen wenns gewerbe angemeldet ist? desweiteren: man muss doch nur einmalig bei der anmeldung 20 euro bezahlen ansonsten hat das kleingewerbe keine extrakosten oder hab ich das falsch verstanden? hoffe ihr könnt mir das kurz beantworten. mfg pitcher |
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Steffen1989
Hat sich gelöscht |
#2 erstellt: 12. Jul 2008, 19:47 | |
bist doch noch keine 18 oder ? du darfst erst ab 18 ... |
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Ralle14
Hat sich gelöscht |
#3 erstellt: 12. Jul 2008, 19:48 | |
Falsch! Man kann ab 16 ein Gewerbe anmelden, optional gehts auch über die Eltern, solange das Elternteil die Verantwortung über die Aktivitäten übernimmt. |
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Pitcher90
Inventar |
#4 erstellt: 12. Jul 2008, 20:10 | |
haha sehr lustig ... ich bin schon lange 18 :P. man bekommt kindergeld net weil man unter 18 is sondern weil man noch in der ausbildung steckt mfg pitcher |
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Monodome
Stammgast |
#5 erstellt: 12. Jul 2008, 22:45 | |
Steuererklärung musste dann auch noch abgeben |
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Pitcher90
Inventar |
#6 erstellt: 13. Jul 2008, 09:10 | |
aber keine steuern bezahlen. bis 400 euro ja steuerfrei. |
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Steffen1989
Hat sich gelöscht |
#7 erstellt: 13. Jul 2008, 09:17 | |
jo genau ... aber denke du willst damit auch was verdienen ? sry pichti [Beitrag von Steffen1989 am 13. Jul 2008, 09:18 bearbeitet] |
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Pitcher90
Inventar |
#8 erstellt: 13. Jul 2008, 09:24 | |
ja schon aber ich denke das ich zumindest 1-2 jahr auf keinen fall über 400 euro komme. kommt vielleicht noch und wenns soweit is kann mans ja erweitern. mfg pitcher |
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WeXx2k
Stammgast |
#9 erstellt: 13. Jul 2008, 09:57 | |
Die 400€ sind doch auch monatlich odernicht? Und 400€ im Monat als Nebenjob ist wohl nicht schlecht! |
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Pitcher90
Inventar |
#10 erstellt: 13. Jul 2008, 10:02 | |
ja sind monatich kann mir jetz noch jemand die frage beantworten ob das kindergeld erhalten bleibt? mfg pitcher |
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schubidubap
Inventar |
#11 erstellt: 13. Jul 2008, 10:23 | |
ich glaube nicht das das erhalten bleibt. aber wie wäre es wenn du einfach bei den entsprechenden stellen anrufst und nach fragst. |
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dj_kebbi
Inventar |
#12 erstellt: 13. Jul 2008, 11:29 | |
kindergeld bleibt erhalten ! solange du noch in der ausbildung bist ! das hat mit kleinegewerbe nichts zu tun! |
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Gelscht
Gelöscht |
#13 erstellt: 13. Jul 2008, 11:31 | |
aber mit dem Jahresverdienst, da muß man dann wieder Rechnen. |
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Monodome
Stammgast |
#14 erstellt: 13. Jul 2008, 11:35 | |
Kindergeld bleibt bis die erste vollständige Ausbildung abgeschlossen ist. Würde trotzdem nochmal schriftlich bei der zuständigen Stelle nachfragen ;-) |
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dj_kebbi
Inventar |
#15 erstellt: 13. Jul 2008, 11:38 | |
man muss nichts mit dem kndergeld verrechnen! Das kindergeld gehört in eine andere sparte wie das geld , was vom gewerbe kommt ! Wir haben selber ein "kleingewerbe" angemeldet zwar nicht für "MUSIk-PA" aber für Fotos Ich kriege auch noch kindergeld ! Solange du nicht über 400€ einnahmen kommst , musst du nichts versteuern Sagen wir mal du hasst im jahr 4000€ einnahmen aus dem gewerbe -das kindergeld bleibt erhalten -man muss nichts umrechnen - zusammenrechnen - beirechnen -alles seperat Kindergeld und Einnahmen aus dem Gewerbe sind verschiedene dinge Hoffe habe das verständlich ausgedrückt |
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Pitcher90
Inventar |
#16 erstellt: 13. Jul 2008, 11:44 | |
ok danke für die antworten. somit bringt klein gewerbe ja keine wirklichen nachteile mitsich :). mfg pitcher |
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dj_kebbi
Inventar |
#17 erstellt: 13. Jul 2008, 12:01 | |
ein kleingewerbe bringt eigtl keine nachteile mit sich |
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schubidubap
Inventar |
#18 erstellt: 13. Jul 2008, 12:17 | |
dann gehe ich davon aus das du dich gerne auch für die PA als gewerbetätiger anmeldest und das bitte auch im Forum vermerkst. (unter einstellungen) |
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dj_kebbi
Inventar |
#19 erstellt: 13. Jul 2008, 12:23 | |
ich werde darüber nachdenken |
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pp-jan
Stammgast |
#20 erstellt: 13. Jul 2008, 13:32 | |
Wie sichs anhörte machst du eine Ausbilding?? Ich z.B. krieg ab nächstes Lehrjahr kein Kindergeld mehr, weil ich allein mit der Ausbildung zuviel geld verdiene. Du must Kleinegewerbe+Ausbildungsvergütng rechnen. Weiß gerade nicht mehr ab wie viel man kein Kindergeld mehr bekommt. Glaub ab 7500€ netto pro Jahr. |
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Pitcher90
Inventar |
#21 erstellt: 13. Jul 2008, 13:41 | |
nein ich mach keine direkte ausbildung ... ich geh noch zur schule und studier dann. mfg pitcher |
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Monodome
Stammgast |
#22 erstellt: 13. Jul 2008, 14:42 | |
Eigentlich .... beim Einkaufen übers Internet genießt man dann halt keinen Schutz mehr als Verbraucher wie Widerrufsrecht, Gewährleistungsrecht usw. |
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DJ_Hardline
Stammgast |
#23 erstellt: 13. Jul 2008, 20:59 | |
edit: also bei einem kleingewerbe fällt dann allerdings die private haftpflichtversicherung weg. das heißt man müsste sich nochmal extra versichern. [Beitrag von DJ_Hardline am 13. Jul 2008, 21:50 bearbeitet] |
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schubidubap
Inventar |
#24 erstellt: 14. Jul 2008, 07:46 | |
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