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WAS ist Kabelfernsehen ? kein Witz !+A -A |
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Autor |
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Docbeat1977
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 08. Sep 2008, 14:54 | |
Hallo was ist Kabelfernsehen ? ich war bis 1999 Kunde bei KabelNRW / ISH und ales war OK, Kabelfernsehen Analog und Digital immer 100% seit 2000 wohne ich jetzt im Ruhrgebiet, Oberhausen. Unsere Wohnungsvermieter eine Gemeinnützige Wohnungsbau eG in Oberhausen Osterfeld hat für das Kabelfernsehen ein Kabelfernsehenbetreiber der für die Wohnungsgesellschaft das Kabelfernsehen betreibt. DVB-T ist laut Mietvertrag VERBOTEN - da Antenne in der Wohnung , auf Schriftliche Anfrage verschiedender Mieter "T-Home VDSL fürs Fernsehn" auch.(( zum gemeinen Internet Surfen nicht )Andere Kabelbetreiber wie ISH natürlich auch nicht erlaubt Bei uns ist das Analog Programme sehr stark verrauscht. :-( Digital ist es auch nicht viel besser :-) die Bildqualität liegt bei 544 - 704 - 720 Zeilenanzahl, je nach Programm und Format Frage Liegt Pal nicht bei 625 Zeilenanzahl ? Muss ich mir das gefallen lassen, verrauschte Bilder ? was muss überhaupt eingespeißt werden an Programme ? vielen dank fürs Lesen und die Antworten cu - Docbeat1977 |
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Forghorn
Inventar |
#2 erstellt: 08. Sep 2008, 15:33 | |
Kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass ein Vermieter das Recht hat dem Mieter DVB-T mit Zimmerantenne zu verbieten. Welche Logik sollte da dahinter stecken? Dann könnte er auch DECT-Telefone, WLAN-Router usw. verbieten, wobei so eine Antenne ja nicht selbst strahlt. Genauso kann ich das mit dem VDSL nicht versthen. Mit welchem Recht verbietet die Wohnungsbau eG die Nutzung von VDSL zum TV-schauen und vorallem wie wollen sie kontrollieren ob man es nicht doch tut? Zu deinen Fragen. Kabel ist irgendwie so eine Angelegenheit für sich. Je nach Lage und Anbieter kann das Programm und die Quali doch recht stark schwanken. Was eingespeist wird hängt wohl schlichtund einfach vom Anbieter ab genauso wie die Quali mit der eingespeist wird. |
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KuNiRider
Inventar |
#3 erstellt: 08. Sep 2008, 21:53 | |
DVB-T und VDSL kann der Vermieter nicht verbieten! Nach neuester Rechtsprechung (leider von Land zu Land verschieden) auch keine frei stehend Sat-Schüssel auf dem Balkon und etliche Urteile zwangen den Vermieter sogar dazu, dem Mieter einen technisch möglichen Platz für die Dachmontage (mit Kaution für Rückbau und nur von Fachfirma) zuzuweisen. Was leider geht, ist, dass du weiter die Gebühren an den dortigen Verrein zahlen musst, auch wenn du was anderes nützt. Deutlich verrauschte Bilder musst du dir nicht gefallen lassen, Beweislage ist aber schwierig. |
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carl-cox
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 09. Sep 2008, 09:55 | |
Das ist unglaublich mit was eim die Kabelbetreiber sowie die Hausverwalter immer kommen. DVB-T/IPTV o.ä. kann definitiv nicht verboten werden. Bei SAT-Schüsseln oder großer DVB-T Aussen-Antennen ist das etwas anders aber wie oben schon erwähnt gibt es auch hier entsprechende Rechtssprechungen. Der Vermieter hat leider das recht die Kabelgebühren dem Mieter in die NK umzulegen. Trotzdem muss dann das Signal auch in einem akzeptablem bzw. zu erwartender Qualität anliegen. Ich hatte exakt das selbe Problem, Ish bzw. UM rückte 2mal an und erklärte mir analog und DVB-T stellt Ende 2008 sowieso den Betrieb ein, gegen 3,- aufpreis sei digital zu empfangen. Das war der Kracher! Ich beschwerte mich und bekomme nun 50% der Jahresgebühr zurückerstattet, da es nicht wie geschuldet ordentlich empfangbar war. Witzig ist das UM das analog Signal auch weiter nicht in den Griff bekommt. Da ich glücklich mit T-Home Entertain bin kommt mir das nur entgegen, so werde ich auch die nächste NK Abrechnung wieder reklamieren. Ärgerlich finde ich nur das UM es wohl mit dieser taktisch schafft dass viele Kunden den aufpreis für Digital bezahlen ohne es eigentlich zu wollen. Meiner Ansicht nach gehört diese Langzeitvertragsart mit den Hausverwaltern sowieso verboten. Das bremst den technologischen Fortschritt hierzulande (dem wir sowieso enorm hinterher hinken) imens. [Beitrag von carl-cox am 09. Sep 2008, 09:57 bearbeitet] |
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Belgarion74
Stammgast |
#5 erstellt: 11. Sep 2008, 11:13 | |
bei schlechtem Bild ursächlich durch einen mangelhaften Anschluss in der Wohnung oder durch die Hausanlage muss der Vermieter natürlich für Abhilfe sorgen, sofern das ganze nicht im gesamten Stadtviertel so ist - dann wäre wiederum der Kabelanbieter schuld. Aber ansonsten: du zahlst ja dafür. Wenn braunes Wasser aus dem Wasserhahn köme, müßte ja auch der Vermieter handeln. [ICH GLAUBE!] Wenn er nicht reagiert und sich querstellt, dann könntest du theoretisch sogar selber einen Fachmann bestellen und die Rechnung dann dem Vermieter geben bzw. selber zahlen und dann Deine nächste Mietzahlung um den Betrag kürzen [aber lieber mal bei ner Verbraucherzentrale/Mieterbund nachfragen] [Beitrag von Belgarion74 am 11. Sep 2008, 11:13 bearbeitet] |
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