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A956 Umtausch-Redcoon macht Probleme+A -A |
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Autor |
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DrLoveless
Neuling |
#1 erstellt: 02. Dez 2008, 19:05 | |||||
Hi, wollte mal wissen ob es heir leute gibt die schonmal probleme hatten etwas bei redcoon umzutauschen. mein neuer A956 fiept ganz gehörig in standby modus.. Hab´bei redcoon angerufen, und die gute frau erzählt mir ohne originakverpackung ginge das nicht bzw. würde man mir anteilig kosten in rechnung stellen. baer laut aktueller rechtssprechung ist das doch nicht zulässig oder ? zB LG Coburg weißt speziell auf den passus originalverpackung hin. das solche einschränkungen nicht zulässig seien! was meint ihr muß man da mehr druck machen? gruß chris |
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chily
Inventar |
#2 erstellt: 02. Dez 2008, 19:46 | |||||
Wieso schmeißt du die OVP vom Neugerät weg? Kann ich nicht verstehen... Sie sollen dir einen neuen schicken, und den alten dann mitnehmen... frag mal nach ob es geht? |
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SpauldingXY
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 02. Dez 2008, 20:08 | |||||
Ob das nun Unrecht ist oder nicht sei mal dahingestellt, die Shops sitzen gegen Privatpersonen immer am längeren Hebel oder ziehst Du ernsthaft deshalb einen Rechsstreit in Betracht? Du könntest anbieten, dass sie Dir ein Austauschgerät schicken und von dem die Verpackung einbehalten oder es wird bei Dir vor Ort umgepackt. Alternativ kannst Du einen Techniker per Garantie ins Haus holen der den Fehler behebt. Aber kann ich auch absolut nicht verstehen wie man die Verpackung während der Garantiezeit entsogrn kann |
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DrLoveless
Neuling |
#4 erstellt: 02. Dez 2008, 20:13 | |||||
ich will ja auch einen austausch! aber trotzdem wollen sie das ding in der ovp haben ansonsten müßten sie wertminderung in rechnung stellen. erst wird das gerät abgeholt. und dann erst das ersatzgerät zugesendet..? sehr intelligent von redcoon.. und was die ovp angeth, zur info ich hatte 1. nicht vor das gerät zurückzugebe und 2 ich wohne in einer kleinen mietswohnung, da kann ich schlceht die riesen verpackung eiens 55 zoll geräts rumsthen haben.. wird verdammteng und sieht scheisse aus. ich kann ja davon ausgehen das ich ein funktionierndes gerät zugesandt bekomme... |
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sieben9
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 02. Dez 2008, 20:22 | |||||
Das ist eigentlich bei jedem Gerät so, ohne OVP haste da teilweise verschissen oder musst dir für viel geld (apple) eine schicken lassen damit das gerät überhaupt wieder angenommen wird. |
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Snoopydo
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 02. Dez 2008, 20:23 | |||||
Mit dem verschwinden der OV ist zwar blöd, aber daran lässt sich ja nun nichts mehr ändern. Dass die Händler am längeren Hebel sitzen möchte ich bezweifeln. Die Rechtslage dazu ist eindeutig und da hätte ich auch keine Hemmungen vor Gericht zu ziehen. http://www.shopbetre...packung-unzulaessig/ Dasselbe gilt übrigens für Annahmeverweigerung bei Unfreien Rücksendungen und das Einbehalten der Versandkosten (Hinsendekosten) im Falle eines gültigen Widerrufs innerhalb der 14-tägigen Frist. Ich würde einfach den Link mitschicken und nochmal freundlich nachfragen, ob es nicht doch eine gütige Lösung für dein Problem gibt. |
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Dualis
Inventar |
#7 erstellt: 02. Dez 2008, 20:41 | |||||
Sorry,das ich das jetzt mal so sage. Aber die Scheisse hast du gebaut. Wie hier schon gesagt wurde, warum wirfst den Karton auch weg ? Was soll Red Coon denn jetzt machen? Das Gerät nimmt nicht einmal der Hersteller wieder zurück wenn die OVP fehlt. Versuche am besten noch einmal mit den vernünftig zu reden und sagst das es unglücklich wie es abgelaufen ist und ob sie nicht einmal aus Kulanz das Gerät austauschen würden, den Karton könnten sie dann ja behalten. Wenn die sich nicht weich kloppfen lassen,dann wirst du damit leben müßen das sie dir Wertminderung abziehen. Amazon ist schon extrem kulant , aber ich glaube bei dem Sachverhalt hätten auch die nicht anders gehandelt. |
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DrLoveless
Neuling |
#8 erstellt: 02. Dez 2008, 20:52 | |||||
warum ich die ovp weggeworfen habe siehe oben ! das kan man echt nicht verlangen. ist was anderes wenn es sich um die ovp von zB eines dvd players dreht !! |
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Snoopydo
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 02. Dez 2008, 21:03 | |||||
Sorry,das ich das jetzt mal so sage. Aber das ist nach deutscher Rechtsprechung nicht das Problem des Kunden.
Er wird sicher nicht damit leben müssen, wenn er einen Austausch des Gerätes verlangt. Bei Rückgabe gegen Geld siehts wohl anders aus. |
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SpauldingXY
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 02. Dez 2008, 21:20 | |||||
Theorie und Praxis sind zwei paar Schuhe. Mag ja sein, dass er im Recht ist. Aber wenn Redcoon das anders sieht, ist er erstmal unter Zugzwang. Mal angenommen die ziehen 20 Euro ab für die fehlende Packung, wer bitte geht dafür vor Gericht? Und selbst wenn, der Fernseher wird während der Prozessdauer auch nicht besser. Und sowas kann Monate dauern. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bezüglich Hinsendekosten. Sicher war ich im Recht, aber jeder vernüntige Anwalt würde sich zu Recht weigern sowas zu übernehmen, Kosten/Nutzen stehen in keinerlei Relation. Gerichtsurteile lesen sich zwar immer toll, aber in der Realität siehts meist anders aus. Die Shops wissen auch wie der Hase läuft, deshalb stellen die sich ja meist quer. 99% der Leute ist es den Aufwand nicht wert für ein paar Euro ein Fass aufzumachen. Und für den einen der es sich erstreitet, wurden die Kosten durch das Abzocken der 99 anderen mehr als ausgegleichen. Ist zwar traurig, aber so läuft der Hase. [Beitrag von SpauldingXY am 02. Dez 2008, 21:31 bearbeitet] |
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Snoopydo
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 02. Dez 2008, 21:34 | |||||
Ich aber bis jetzt hat die Androhung gereicht
Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, wenn man nichts dagegen unternimmt.
Wenn das so wäre gäbe es diesbezüglich keine Gerichtsurteile. Der Streitwert ist dabei egal, denn es geht um Grundsatzrechtsprechung. Es bleibt natürlich dir überlassen ob du aus reiner Bequemlichkeit auf deine Rechte verzichten magst, aber lächerlich macht man sich nicht, wenn man Recht einfordert. Gehe mal ins Geschäft und klau ein Päckchen Gummibärchen... glaubst du, dir passiert nichts, weil es sich dabei nur um eine Lappalie handelt? [Beitrag von Snoopydo am 02. Dez 2008, 21:36 bearbeitet] |
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Die_Antwort_ist_42
Inventar |
#12 erstellt: 02. Dez 2008, 21:45 | |||||
Dazu möchte ich gerne etwas aus dem echten Leben von mir beitragen, es ging um einen Fall, in dem ich 100% Recht hatte und auch meine Rechtsschutz die Kostenübernahme zugesagt hat. ABER, bei einem Streitwert von 60 Euro habe ich KEINEN Rechtsanwalt gefunden, der sich dem Fall annehmen wollte. Deshalb ist der Streitwert nicht zu unterschätzen! @all, heizt Euch aber deshalb und einer unterschiedlichen Sichtweise, bitte nicht auf @Chris, wenn Dir das Gerät grundsätzlich gefällt und Du es behalten willst (ohne fiepen), kannst Du auch noch beim Hersteller Support anrufen. Denn da wird doch sicherlich eine Vor Ort Garantie mit dabei sein, oder? [Beitrag von Die_Antwort_ist_42 am 02. Dez 2008, 21:55 bearbeitet] |
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Peter_Wind
Inventar |
#13 erstellt: 02. Dez 2008, 21:48 | |||||
So war es bei Philips mit einem Monitor bei mir. |
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SpauldingXY
Ist häufiger hier |
#14 erstellt: 02. Dez 2008, 21:57 | |||||
Mir gefällt das auch nicht, aber ich bin nunmal Realist. Mein Anwalt weigert sich Streitfälle unter 300 Euro zu übernehmen. Da habe ich ja schon das zu erstreitende Hinsendeporto mit Telefonaten/Briefen auf Anwaltssuche verpulvert, mal ganz abgesehen von der ganzen Zeit die ich damit verschwende. Wie gesagt, es muss alles im Verhältnis zueinander stehen. Ladendiebstahl willst Du doch nicht wirklich mit einem straffreien Abzockversuch eines Händlers vergleichen? Äpfel und Birnen lassen grüssen. Aber ich finde es ok, wenn Du Dein Recht erstreitest. Muss jeder für sich selber wissen. Mein Unrechtsempfinden verliert aber immer den Kampf gegen die Vernunft bei sowas @ opeifer Wir heizen uns doch nicht auf, wir führen nur eine kleine freundlich offtopic Diskussion an derern Ende wiedermal feststeht, dass jeder seine eigene Meinung hat [Beitrag von SpauldingXY am 02. Dez 2008, 22:01 bearbeitet] |
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Snoopydo
Ist häufiger hier |
#15 erstellt: 02. Dez 2008, 21:59 | |||||
Das ist hier nicht wirklich ein Streitgespräch und ich hoffe doch stark, dass sich keiner hier angegriffen fühlt. Ich finde es nur ein bisschen schade, dass man sich nicht ein bisschen für seine Rechte einsetzt, sei es aus Bequemlichkeit oder einfach nur Unkenntnis über die Rechtslage. PS: Natürlich ist ein Anwalt auf seine Entlohnung fixiert. Aus diesem Grund ist kein Rechtsanwalt von Nöten, wenn es um Streitwerte unterhalb 5000 Euro geht. Du musst dabei zu der Rechtsantragstelle Deines Amtsgerichtes gehen und mit Hilfe eines Rechtspflegers eine Klage einreichen. Alles oberhalb 5.000 Euro ist mit Anwaltszwang. Hast du das gewusst? Nein, sonnst wärst du nicht auf deinen 60 Euro sitzen geblieben, opeifer [Beitrag von Snoopydo am 02. Dez 2008, 22:00 bearbeitet] |
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Snoopydo
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 02. Dez 2008, 22:05 | |||||
Abzocke ist nicht straffrei, aber wo kein Kläger auch kein Richter.
Ich weiß nicht, ob Vernunft der richtige Begriff dafür ist, sich wissentlich abzocken zu lassen.
[Beitrag von Snoopydo am 02. Dez 2008, 22:10 bearbeitet] |
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RAW-mEAT
Ist häufiger hier |
#17 erstellt: 02. Dez 2008, 22:17 | |||||
Hallo, laut deutschem Recht steht dir eine Garantieeinsendung zu, das 14 Tägige Rückgaberecht funktioniert so nicht. Lass doch den Samsung Vor-Ort Service kommen und das ganze richten? |
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Peter_Wind
Inventar |
#18 erstellt: 02. Dez 2008, 22:20 | |||||
Was Meinst Du denn damit bitte |
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RAW-mEAT
Ist häufiger hier |
#19 erstellt: 02. Dez 2008, 22:24 | |||||
Ganz einfach nach Fernabsatzgesetz kann man die Ware VOLLSTÄNDIG zurück schicken innerhalb v. 14 Tagen, dazu gehört auch eine Verpackung. Er kann aber den Produktfehler ja über den Samsungsupport abwickeln, d.h. die brauchen nicht unbedingt einen Originalkarton. 5. Unbeschädigte Originalverpackung als Bedingung für ein Widerrufsrecht ist unzulässig. Der Händler muss zurücknehmen, kann aber auch für die beschädigte Verpackung (und natürlich auch für beschädigte Ware) Schadensersatz verlangen. Also wenn Redcoon für die Verpackung 50 Euro verlangt muss er es eben bezahlen. So eine Originalverpackung ist nicht billig. [Beitrag von RAW-mEAT am 02. Dez 2008, 22:28 bearbeitet] |
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Peter_Wind
Inventar |
#20 erstellt: 02. Dez 2008, 22:29 | |||||
Das ist so in Ordnung. Du hattest aber geschrieben
Garantie ist immer etwas freiwilliges, dazu gibt es kein deutsches Recht. Deshalb meine Nachfrage. Ich würde auch mit Samsung Kontakt aufnehmen. |
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RAW-mEAT
Ist häufiger hier |
#21 erstellt: 02. Dez 2008, 22:33 | |||||
Scheiss Bockbier ^^ Nein natürlich wollte ich was anderes schreiben. Durch die Garantie die durch Samsung gegeben wird kann er das Gerät auch ohne OVP an Samsung schicken oder sich einen Vor Ort Service Techniker kommen lassen um das Problem zu beheben. |
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lord_mito
Inventar |
#22 erstellt: 03. Dez 2008, 10:16 | |||||
Mmh, ich hab damals auch meine OVP von meinem 42" Philips weggeschmissen, weil dafür einfach kein Platz war. Hatte dann einen Garantiefall, Philips hat gemeint, kein Problem, die bringen eine geeignete Verpackung mit. 1 Tag später kamen 2 von TNT mit Verpackung und passendem Styropor (schreibt man das so?) und haben den mitgenommen. 7 Tage später haben die den dann wieder gebracht und die Verpackung auch wieder mitgenommen. Wenn ich mir das aber so durchlese, kommt beim nächsten TV die OVP in den Speicher rauf! Will jetzt meinen Philips 42PFL9732 verkaufen, hab aber die Verpackung nicht mehr. Philips und TNT angeschrieben, haben aber angeblich beide keine zum Verkauf. In deinem Fall würd ich den Samsung Techniker kommen lassen, ist ja kostenlos, wobei es natürlich ärgerlich ist, wenn man gleich ein repariertes Gerät hat! Alles Gute! MfG Tom. |
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hade-fan
Hat sich gelöscht |
#23 erstellt: 03. Dez 2008, 11:43 | |||||
Und was lernen wir aus dieser Geschichte ? Sicher nicht, dass der Versandhändler von Grund auf ein böser Mensch ist, sondern das es einfach eine gute Idee wäre wenigstens in den ersten 2 Wochen, in denen man das Gerät ausgiebig prüft, die Verpackung im Ganzen stehen zu lassen. Ich denke das dies auch in einer kleinen Wohnung machbar ist - wenigstens für 336 Stunden |
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epsongun
Stammgast |
#24 erstellt: 03. Dez 2008, 11:59 | |||||
Ich kann nur sagen, das ich bis jetzt mit Redcoon keine Probleme hatte. Die OVP wegzuschmeißen ist natürlich und wurde hier ja nun fleißig bearbeitet. Er braucht das Gerät nicht zurücksenden, denn der Fehler hierist wohl bekannt. Ich habe auch bestellt und werde warten bis Samsung etwas einfällt. [Beitrag von epsongun am 03. Dez 2008, 12:05 bearbeitet] |
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firaX
Inventar |
#25 erstellt: 03. Dez 2008, 13:30 | |||||
Stimme ich auch zu. Verpackung in den ersten 14 Tagen wegwerfen und dann auf Fernabsatz zurueckgeben wollen ist einfach nicht drin. Volles Verstaendnis fuer redcoon. Fernabsatzgesetz bedeutet, du TESTEST die Ware, wie es im Geschaeft moeglich waere. ES heisst nicht, du behandelst die ware wie dein Eigentum und wirst gross die Verpackung usw weg. Wieso nimmst du nicht die Samsung Garantie in Anspruch? Denen ist die Packung wurst! Die schicken dir Techniker, die dann einzelne Komponente und wenn noetig das ganze Geraet austauschen. Lass doch redcoon damit in ruhe, fuer was hat man home service? |
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grensen
Ist häufiger hier |
#26 erstellt: 03. Dez 2008, 16:14 | |||||
Ich find diesen Thread sehr strange. Ja was lernt man daraus? Die Verpackung besser nicht für teuer Geld bei Ebay zu verkaufen? Oder mal zu schauen ob man einen Keller hat? Vielleicht ein etwas kleineres Gerät wählen, welches auch in die kleine Wohnung passt? Sehr strange! Ich find die Entscheidung des Händlers absolut korrekt. Kauf ich ein Gerät ohne Verpackung bekomm ichs ja schliesslich auch günstiger. Oder würde hier einer den vollen Preis bezahlen, wenn die Verpasckung fehlt? Und solche unnötigen Fälle wirken sich letztendlich auch auf die Preise der vorrauschauenden Käufer aus. Manchmal kann das Leben einfacher sein... greetz |
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Toni73
Inventar |
#27 erstellt: 03. Dez 2008, 18:47 | |||||
Ich habe mir meinen 40M87 im Juni gekauft und hab den Karton immer noch im Keller stehen. Man kann ja nie wissen ob man den irgendwann noch braucht. LG |
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