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Garantieanspruch bei nicht für das jeweilige Land bestimmten LCD`s+A -A |
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Autor |
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LE-40F86BD
Inventar |
08:57
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#1
erstellt: 10. Jan 2008, ||||
Beim groben Durchsehen einzelner Threads konnte ich feststellen, dass man auch Sammys geliefert bekommen kann, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind. Für den deutschen Markt bestimmte Geräte besitzen, soweit mir bekannt ist, im Modellcode die Endung /XEC. Verschiedene Thread-Mitglieder erhielten Geräte mit der Endung /XEU, wobei es sich offensichtlich um Geräte für den Markt in Großbritannien handelt. Erkennen lässt sich das bereits ohne das Gerät auszupacken außen auf dem Transport-Karton, wo sich normalerweise auf der Breitseite rechts unten ein weißer Aufkleber mit dem Barcode befindet. Unter dem Barcode steht die exakte vollständige Bezeichnung wie z.B. LE-40F86BDX/XEC. 4-Saiter schrieb im Thread der Samsung M8-Serie: „Seit kurzem habe ich einen 40M87. Offenbar ein UK-Modell (nur englische Anleitung und entspr. Netzkabel).“ pil schrieb im Thread der F86-Serie: „Hatte mir ja den Le-40F86BD gekauft. Es war das Modell mit der Kennung BDX/XEU. Nach meiner Anfrage bei Samsung was es damit auf sich hat z.B. wegen Garantiezeit bekam ich folgende Antwort die mich regelrecht umhaut und ziemlich sauer macht: “Vielen Dank für Ihre Anfrage. Laut Ihrem Modelcode handelt es sich um ein Gerät, welches für England bzw. United Kingdom bestimmt ist. Geräte, die für Deutschland zugelassen sind haben die Endung x/xec oder x/xeg. Wenn auf der beigefügten Garantiekarte Deutschland nicht mit aufgeführt ist, haben Sie in der Tat keinen Garantieanspruch in Deutschland.“ Hieraus dürfte zwangsläufig auch hervorgehen, dass der direkt von Samsung garantierte Vor-Ort-Service (hat mit dem Händler nichts zu tun) in Deutschland ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden kann. Sollte also mal ein Garantiefall abwickelt werden müssen (was ich Keinem wirklich wünsche), wird das Gerät meines Erachtens auf eine längere, entbehrungsreiche und vor allen Dingen auf eine erschütterungsreiche Reise gehen müssen, ..... bis hin nach United Kingdom und wieder zurück nach Deutschland. .....holper, holper, holper, krach, bumms, bäng ![]() Anhand der Seriennummer des Gerätes lässt sich im Einzelfall bei Samsung abklären, für welche Länder Garantieanspruch besteht. [Beitrag von LE-40F86BD am 10. Jan 2008, 12:49 bearbeitet] |
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firaX
Inventar |
20:42
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#2
erstellt: 10. Jan 2008, ||||
Ich denke, dass sind unbeabsichtigte Fehler. Falsche Lieferung usw. Die Haendler werben ja ALLE mit der 2 Jahre Samsung Garantie. Keiner schickt absichtlich UK Geraete raus. Wenn das passiert, reklamieren, es wurde schliesslich mit Garantie beworben. |
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LE-40F86BD
Inventar |
21:46
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#3
erstellt: 10. Jan 2008, ||||
Das kann wohl so sein. Ich will auch keinesfalls was anderes behaupten !
Nichts anderes soll diese Info bewirken. [Beitrag von LE-40F86BD am 11. Jan 2008, 06:53 bearbeitet] |
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4-Saiter
Ist häufiger hier |
08:20
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#4
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Moin! Mittlerweile bin ich zu diesem Thema schon einen kleinen Schritt weiter. Übrigens vielen Dank für den Hinweis mit den Garantieschwierigkeiten. Die Gerätenummer bzw. die Endung XEU bzw. XEC ist laut SAMSUNG gleichgültig, sofern man über eine zugehörige, für den deutschen Markt gültige Garantieurkunde verfügt. Diese habe ich beispielsweise nicht! Mit der Problematik habe ich nun den Verkäufer konfrontiert; entweder er tauscht das Gerät (eine schlichte Garantiekarte kann er mir kaum gerätebezogen zukommen lassen) oder ich widerrufe. Bei Neuigkeiten berichte ich. Gruß 4-Saiter P.S. Wird bei Einleiten bzw. bei der Durchführung eines Vor-Ort-Serviceeinsatzes eigentlich die Garantiekarte verlangt? |
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LE-40F86BD
Inventar |
08:31
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#5
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Nein, bei mir wurde keine verlangt. Ist auch irgendwie logisch. Ich melde mein Problem bei Samsung, Samsung prüft anhand meiner Seriennummer, ob Garantie besteht, und wenn ja gibt Samsung einen Service-Auftrag an eine überörtliche Vertrags-Zentrale. Diese Zentrale vermittelt den Auftrag weiter an eine örtliche Samsung-Vertragswerkstatt, die den LCD bei mir abholte, reparierte und wieder brachte. Diese örtliche Werkstatt verlangte von mir lediglich eine Kopie des Kaufbeleges... sonst nichts |
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LE-40F86BD
Inventar |
09:21
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#6
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
aaahhhh..... Danke, das tut schon auch mal richtig gut...... ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 11. Jan 2008, 09:56 bearbeitet] |
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4-Saiter
Ist häufiger hier |
11:47
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#7
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
... verdient ist verdient! ![]() |
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LE40M87BDX/XEU
Neuling |
13:16
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#8
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Aber Hallo, genau so ist es und so hat es mir auch gestern der Samsung Techniker erklärt. Die Samsung-Kundenzentrale ist entscheident und nicht die Garantiekarte. ![]() [Beitrag von LE40M87BDX/XEU am 11. Jan 2008, 13:18 bearbeitet] |
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LE-40F86BD
Inventar |
13:39
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#9
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Das dürfte wirklich auch so sein. Denn ich habe grade mal meine Garantiekarte nochmals richtig angeschaut. Da stehen außer Deutschland noch drauf United Kingdom Italien Dänemark Spanien Portugal Niederlande Luxemburg Griechenland Finnland Frankreich Norwegen Schweden Österreich Schweiz Slowenien Also ist das so etwas wie eine "Einheits-Garantiekarte" |
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4-Saiter
Ist häufiger hier |
15:07
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#10
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Gut gut, aber ich habe tatsächlich gar keine Karte. Andererseits - die Garantiekarten, die ich kenne sind doch eh nur diese Blanko-Dinger, auf denen nie jemand etwas einträgt und die (wahrscheinlich) nie jemand sehen will. Aber wer weiss; falls doch jemand das Kärtchen verlangt, sehe ich alt aus! ![]() Dennoch habe ich meinen Händler angemailt. Noch gibt's keine Antwort... |
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LE-40F86BD
Inventar |
15:11
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#11
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Anhand Deiner Modell-Kennnummer hat Samsung das ja alles EDV-mäßig gespeichert. Ich glaube auch, daß niemand die Garantiekarte selbst irgendwann benötigt. ... oder doch ?? Vielleicht reagiert ja jemand aus dem Thread mal auf diese Frage ? ![]() |
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Spartan
Ist häufiger hier |
16:30
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#12
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Hm das wäre aber blöd wenn wir keine Garantie drauf hätten. Meine Eltern haben zu Weihnachten einen LE40M87BDX/XEU bekommen. Der wurde bei Redcoon bestellt und ein ein SX11 Panel. Da lag auch nur ein Englisches Handbuch bei und neben dem normalen Netzstecker noch der für UK. Es lag kein Garantieschein dabei. ISt das jetzt sicher das auf den TV keine deutsche Garantie zählt? Hätte ich das eher gewusst hätten wir den bestimmt zurückgeschickt aber jetzt ist das nicht mehr möglich. Kann ich irgendwie überprüfen ob da Garantie drauf ist? |
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LE-40F86BD
Inventar |
16:52
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#13
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Garantie hast Du auf jeden Fall, fragt sich nur in welchem Land ? ![]() Ruf einfach bei Samsung an, gib Deine komplette Modellkennung (Seriennummer) durch und dann sagen die Dir normalerweise sofort, ob ja oder nein. Denn die Nummer ist entweder in Deutschland gelistet oder nicht. ![]() Es wäre interessant die Antwort von Samsung zu erfahren ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 11. Jan 2008, 17:07 bearbeitet] |
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frankundjan
Stammgast |
17:23
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#14
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Es gibt bei ebay Geräte , die angeboten werden und aus UK kommen. Hier wird aber behauptet,das die Herstellergarantie EU-weit gilt. Wie gut das ich mir hier keinen gekauft habe, um so einen Ärger zu vermeiden |
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LE-40F86BD
Inventar |
17:33
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#15
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Ja natürlich gibt Samsung auf seine Geräte diese EU-weite Garantie. Aber scheinbar ist es so, daß es darauf ankommt,daß das Gerät für das Land wo es verkauft wird auch "vorgesehen" sein muß. Und ich frage mich warum ist bei Geräten, die aus UK kommen keine Garantiekarte dabei.... denn dann wäre vielleicht alles klarer, dann könnte man sehen, ob Deutschland mit aufgeführt ist (und das wäre es meines Erachtens, weil die Garantiekarte für Deutschland auch nur eine "Einheits-Karte" ist). Genaueres wird sich in diesem Thread vielleicht noch ergeben, wenn mehr Mitglieder Ihre Erfahrungen hierüber posten könnten. [Beitrag von LE-40F86BD am 11. Jan 2008, 17:38 bearbeitet] |
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4-Saiter
Ist häufiger hier |
19:42
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#16
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Hallo nochmal! Wie gesagt, meine erhaltene Aussage vom SAMSUNG-Online-Service war eindeutig: keine Karte - keine Garantie. Ich habe extra nochmal nachgefragt, die waren sich sicher. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendwer im Garantiefall diese dumme Schema-F-Karte verlangt. Darüber hinaus wird ja hier bereits berichtet, dass jemand ein .../XEU-Modell repariert bekam; wohlgemerkt durch den deutschen Vor-Ort-Service (aber da gab's wohl auch 'ne Karte - hat aber wiederum keiner verlangt - oder so ![]() Eine Restunsicherheit bleibt. Ich warte noch immer auf eine Antwort meines Händlers, eine Garantiekarte lässt sich ja auch zuschicken... Bleiben wir in Kontakt! 4-Saiter |
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LE-40F86BD
Inventar |
19:52
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#17
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Das paßt ja auch alles irgenwie wirklich nicht zusammen. Einmal die Aussage: "keine Karte - keine Garantie" und bei der Abwicklung eines Garantiefalles verlangt diese Karte dann niemand ! ![]() Da kann man wirklich nur sagen: bleiben wir in Kontakt und bringen Weiteres in Erfahrung ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 11. Jan 2008, 19:52 bearbeitet] |
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4-Saiter
Ist häufiger hier |
20:00
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#18
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Jep! Ich werde SAMSUNG Montag telefonisch kontaktieren, da lässt es sich besser diskutieren. Werde berichten ... Und jetzt gibt's TRANSFORMERS auf meiner neuen garantiefreien Glotze ![]() |
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cyberjunkie87
Stammgast |
20:41
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#19
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
hab mir heute den Samsung LE-32M86BD gekauft. Leider ist jedoch keine Deutsche Beschreibung dabei. Ist so ein größeres Buch dabei, aber darin ist nur Englisch und diverse andere Sprachen (slowenisch, tschechisch, polnisch...). Kann ich dadurch Probleme seitens der Garantie bekommen, da scheinbar dieser LCD für die Osteuropa bestimmt ist?? auf der garantiekarte, steht aber die österreichische telefonnummer oben... |
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LE-40F86BD
Inventar |
20:48
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#20
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Nachdem Du in Österreich lebst: Ist auf der Garantiekarte "Österreich" mit aufgeführt ? |
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cyberjunkie87
Stammgast |
21:24
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#21
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
naja es ist da so eine karte dabei wo "warranty card" oben steht und in der karte stehen alle möglichen länder. darunter auch deutschland, österreich, schweiz nd immer die jeweilige telefonnummer und die homepage und noch die garantiebedienungen. |
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cyberjunkie87
Stammgast |
21:27
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#22
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
sehe gerade da war noch so eine Registrierungskarte dabei, wo eine Adresse von Budapest oben steht. Das gerät stammt also scheinbar von ungarn... sehr seltsam. hat mir auch nur 799€ kostet. |
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LE-40F86BD
Inventar |
21:34
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#23
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Die "warranty card" ist die Garantiekarte... und Österreich steht mit drauf.... also sollte bis hierher kein Problem bestehen. ![]() Aber setze Dich doch bitte mal mit Samsung Electronics Austria GmbH in Verbindung und frage unter Angabe der Seriennummer Deines Gerätes nach, ob Du in Österreich den 2-Jahre Vor-Ort Garantie(pick-up)-Service in Anspruch nehmen kannst ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 11. Jan 2008, 21:36 bearbeitet] |
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cyberjunkie87
Stammgast |
22:31
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#24
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
habe soeben wegen dem Garantieanspruch eine ;ail an Samsung Österreich geschrieben. Nebenbei habe ich auch noch gefragt, ob sie mir das deutsche Handbuch schicken können ![]() Im Menü steht, dass die Firmware von September 2007 oben ist, ist dies die aktuellste? Weiters steht auf der Seite des LCDs: Version: AA02 und Model Code: LE32M86BDX/XEH hat dies etwas zu bedeuten? lg rene [Beitrag von cyberjunkie87 am 11. Jan 2008, 22:32 bearbeitet] |
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Günni5.1
Stammgast |
23:09
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#25
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Lasst euch nicht verunsichern. Das ist alles nur Marketing-Taktik um in Hochpreisländern auch hohe Preise erzielen zu können. In der Praxis ist es wie bei den Autos: Geräte des EU-Markts haben gesetzliche 2 Jahre Garantie (Beweis: Garantiekarte mit EU-Ländern). Daran kann auch ein Mitarbeiter der Samsung-Hotline nichts ändern! [Beitrag von Günni5.1 am 11. Jan 2008, 23:12 bearbeitet] |
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LE-40F86BD
Inventar |
23:13
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#26
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Du weißt aber schon... In einem solchen Thread MUSST Du nicht alles glauben.... aber Du DARFST wenn Du willst ! ![]() Soll heißen: wissen tust Du es aber auch nicht, sondern nur glauben ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 11. Jan 2008, 23:14 bearbeitet] |
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Günni5.1
Stammgast |
23:43
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#27
erstellt: 11. Jan 2008, ||||
Glauben heißt nichts wissen! In Deutschland gilt deutsches Recht. Und dies besagt nunmal 2 Jahre Gewährleistung. Im zweifelsfall muß der Händler einspringen. Ob dies eine sinnvolle Lösung ist sei dahingestellt. |
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cyberjunkie87
Stammgast |
00:33
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#28
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Im Menü steht, dass die Firmware von September 2007 oben ist, ist dies die aktuellste? Weiters steht auf der Seite des LCDs Version: AA02 Model Code: LE32M86BDX/XEH hat dies etwas zu bedeuten? bei euch steht doch hinten immer XEU oder ? |
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LE-40F86BD
Inventar |
09:54
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#29
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Also: XEH H sollte meine ich "Hungaria" heißen = Ungarn XEU U sollte meine ich "United Kingdom" heißen = Großbritannien XEC C sollte meine ich "Germany" heißen = Deutschland Für Näheres schau bitte mal auf folgenden Link: ![]() |
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cyberjunkie87
Stammgast |
09:58
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#30
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
gut, jetzt weiß ich, dass ich einen ungarischen LCD habe ![]() hoffentlich hat das keine nachteile für mich.... |
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pil
Ist häufiger hier |
10:34
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#31
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Ich habe zum LE-40F86BD (der ja wie oben schon geschrieben auch Garantielos ist ![]() noch den Samsung DVD 1080P7 bei Redcoon bestellt hatte, wo ich auch ein Gerät bekam was für Frankreich gedacht ist. Ich hatte ja um schriftliche zusage der Garantie von denen gebeten, heute bekam ich die Antwort (beim lesen bekam ich allerdingst einen ganz dicken Hals): vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider können wir Ihnen die Garantiezeit nicht schriftlich geben da die Garantiezeit eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Wenn Sie dies schriftlich wünschen müssten Sie sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen nicht wahr oder?? reiner |
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LE-40F86BD
Inventar |
10:40
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#32
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Ich gehe davon aus, daß diese Nachricht vom Lieferanten des Gerätes kam. In welchem Land hat denn der Lieferant seinen Geschäftssitz ? Und... setz Dich doch mal diesbezüglich mit dem Hersteller in Verbindung [Beitrag von LE-40F86BD am 12. Jan 2008, 10:43 bearbeitet] |
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pil
Ist häufiger hier |
11:36
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#33
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Der Händler/Lieferant ist Redcoon.de die antwort vom hersteller (Samsung) wird die gleiche sein wie ich sie für meine LCD bekommen habe: vielen Dank für Ihre Anfrage. Laut Ihrem Modelcode handelt es sich um ein Geraet, welches fuer England bzw. United Kingdom bestimmt ist. Geraete, die fuer Deutschland zugelassen sind haben die Endung x/xec oder x/xeg. Wenn auf der beigefuegten Garantiekarte Deutschland nicht mit aufgefuehrt ist, haben Sie in der Tat keinen Garantieanspruch in Deutschland. reiner |
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LE-40F86BD
Inventar |
11:50
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#34
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Auszug aus der Redcoon-Seite: § 10 GEWÄHRLEISTUNG (1) Die Ansprüche des Kunden gegen redcoon bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre. (2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen redcoon. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. (3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. (4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. (5) Weitere Informationen zu der Abwicklung von Gewährleistungsfällen finden Sie hier..... Also als Endkunde hast Du 2 Jahre Gewährleistung. [Beitrag von LE-40F86BD am 12. Jan 2008, 11:51 bearbeitet] |
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LE-40F86BD
Inventar |
12:01
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#35
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Ich denke man sollte sich schon VOR dem Kauf eines Artikels das Kleigedruckte des Händlers und zusätzlich auch das Kleingedruckte des Herstellers durchschauen. Wenn hieraus Fragen und Ungereimtheiten auftreten, kann man die dann vor dem Kauf abklären. Ich gehe davon aus, daß man dann keine derartigen unfachgerechten Aussagen mehr bekommt wie: Leider können wir Ihnen die Garantiezeit nicht schriftlich geben da die Garantiezeit eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Wenn Sie dies schriftlich wünschen müssten Sie sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Denn zu diesem Zeitpunkt sind die Händler noch daran interessiert Dir was verkaufen zu wollen. Anfragen bei Händlern und Herstellern sollte man gezielt so formulieren: "Habe ich in Deutschland ...... usw. usw..." Und nicht nur pauschal nach einem Garantieanspruch fragen. [Beitrag von LE-40F86BD am 12. Jan 2008, 12:11 bearbeitet] |
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strgaltdel
Stammgast |
12:34
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#36
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Hi, in den obigen Postings wird Garantie & Gewährleistung vermischt. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe ! Hier mal ein link zur besseren Erläuterung: ![]() Profan: Der Unterschied liegt im Wesentlichen in der Beweislast. Im Gewährleistungsanspruch liegt nach 6 Monaten die Last beim Kunden, in der Garantie weiterhin beim Hersteller. Gewährleistung bietet der Händler Garantie der Hersteller Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben Garantie eine freiwillige Leistung Hoffe jetzt wird es ein wenig plausibler Grüße Udo |
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LE-40F86BD
Inventar |
12:38
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#37
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Vielen Dank für das Posting. ![]() Endlich mal jemand, der sich auskennt ! ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 12. Jan 2008, 12:43 bearbeitet] |
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LE-40F86BD
Inventar |
12:58
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#38
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Erweiterung meines Postings mit Nummer #35 mit Dank an "strgaltdel" Also bei Anfragen an einen Händler geht es um die gesetzlich vorgeschriebene G e w ä h r leistung. Bei Anfragen an einen Hersteller geht es um eine freiwillige G a r a n t i e leistung. Und das sind in der Tat zwei unterschiedliche Paar Schuhe ! Der Vollständigkeit halber hier nochmals der Link zur eingehenderen Erläuterung: ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 12. Jan 2008, 14:01 bearbeitet] |
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moebiusonline
Ist häufiger hier |
13:47
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#39
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Hallo, ich habe auch ein Samsung LCD mit der Endung XEU, LE40F86. Ich denke mal viel kann uns da nicht passieren. Das "schlimmste" was passieren kann, ist doch, dass der Händler sich im Garantiefall darum kümmern muss, wenn der Vor-Ort-Service nicht einspringt. Dass das nicht so toll ist stimmt natürlich, aber ich glaube die Händler haben nicht nur 2 oder 3 engl. Geräte ausgeliefert, und die werden sicher nicht das Risiko eingehen, einen enormen Aufwand betreiben zu müssen in Garantiefällen. Oder was meint ihr? mfg |
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LE-40F86BD
Inventar |
14:03
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#40
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Schau Dir mal mein Posting #38 an. [Beitrag von LE-40F86BD am 12. Jan 2008, 14:05 bearbeitet] |
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Lycian
Schaut ab und zu mal vorbei |
15:02
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#41
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Das Hauptproblem hierbei dürfte in der Beweislastumkehr nach 6 Monaten liegen, sprich viele Händler (es gibt auch Ausnahmen) sind nach 6 Monaten aus dem Schneider was jegliche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung/Behebung von Fehlern angeht. Ich habe ebenso von redcoon ein XEU Gerät bekommen und bereits eine email geschickt, an wen ich mich im Falle eines Fehlers wenden solle, warte diesbezüglich aber noch auf Antwort. Generell stellt sich aber die Frage, ob Geräte, die für ein anderes Land konzipiert sind, und sollte auch wirklich dann nur in dem jeweiligen Land die Garantie des Herstellers geltend gemacht werden können, überhaupt in einem anderen Land verkauft werden dürfen, ohne Entsprechendes dem Kunden mitzuteilen. Wäre schön, wenn evtl. jemand eine Antwort dazu posten würde. Gruß, Lycian |
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LE-40F86BD
Inventar |
15:16
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#42
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Das wäre ein weiterer größerer Schritt, wenn sich dieser Frage mal jemand annehmen könnte der was davon versteht... Denke da an einen "Rechtsverdreher" (Entschuldigung ![]() |
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cyberjunkie87
Stammgast |
16:52
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#43
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
hab meinen händler jetzt mal deswegen angeschrieben und prompt eine entschuldigung und mit wurde auch mitgeteilt, dass sie mir das deutsche handbuch an meine adresse schicken werden. eine antwort von samsung blieb noch aus. [Beitrag von cyberjunkie87 am 12. Jan 2008, 16:52 bearbeitet] |
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LE-40F86BD
Inventar |
16:59
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#44
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Kannst nicht mal wortwörtlich posten, was Dir der Händler genau geantwortet hat ? ![]() [Beitrag von LE-40F86BD am 12. Jan 2008, 17:01 bearbeitet] |
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Spartan
Ist häufiger hier |
17:59
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#45
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Woher hast du den LCD den? Nicht zufällig von Redcoon oder? Brauche auch noch ne deutsche Anleitung für den LE40M86BDX/XEU |
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cyberjunkie87
Stammgast |
18:05
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#46
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
Also es war so: habe schon ne halbe Ewigkeit nach einem LCD gesucht (halbes Jahr) und mich dann für den 32R86BD entschieden und diesen vorrigen Sonntag bei Redcoon bestellt. Dort Stand Versandfertig in 3 Tagen, als Donnerstag immer noch immer nicht die Versandbestätigung da war, fragte ich mal nach (Online Chat) der Herr meinte, dass die Lieferung im Verzug ist, und er nicht genau sagen kann, wann Redcoon die Lieferung bekommt -> super dachte ich mir, falsche Angaben auch noch machen im Shop. Durch Zufall bin ich dann in einem Elektrogeschäft (Gaschler in Graz) wie meine Eltern einen neuen Geschirrspüler gekauft haben auf den 32M86BD gestoßen, habe dann den ganzen Donnerstag im Internet geforscht und mich entschlossen den für 799€ zu kaufen. Jetzt bin ich doch froh, denn bei Redcoon wärs mir wahrscheinlich nicht anders gegangen und noch dazu hätte ich wahrscheinlich eine Ewigkeit warten müssen.... |
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cyberjunkie87
Stammgast |
18:06
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#47
erstellt: 12. Jan 2008, ||||
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4-Saiter
Ist häufiger hier |
07:52
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#48
erstellt: 14. Jan 2008, ||||
Die deutschsprachige Anleitung kann man sich übrigens (kurioserweise) über die englischsprachige SAMSUNG-Website als pdf 'runterladen (Link 'Support' bzw. 'Downloads'). Gruß 4-Saiter |
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4-Saiter
Ist häufiger hier |
09:59
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#49
erstellt: 14. Jan 2008, ||||
Es wird immer wilder. Auf meine telefonische Nachfrage erhielt ich nach einiger Diskussion mir drei Mitarbeitern die Aussage, dass auch ohne Garantiekarte bei einem .../XEU-Gerät eine uneingeschränkte Garantie gilt. Das wollte ich schriftlich bestätigt wissen und bekam folgende Antwort: Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Sie nicht im Besitz einer Gerantiekarte fuer den deutschen oder europaeischen Raum sind, haben Sie Anspruch auf ein Jahr Garantie. Hier benoetigen wir im Garantiefall eine Kopie des Kaufbelegs, die Seriennummer und den Modelcode des Geraetes. Gerne koennen Sie uns bei Rueckfragen erneut ansprechen. Jetzt wieder nur ein Jahr?? Es scheint, als habe dort auch niemand den Durchblick. Ich habe den Händler nochmals um eine Garantiekarte gebeten; wenn die nicht erhältlich ist, schicke ich das Gerät zurück und kaufe eins für den deutschen Markt! Gruß 4-Saiter |
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LE-40F86BD
Inventar |
10:14
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#50
erstellt: 14. Jan 2008, ||||
Hast auch schon mal gefragt, wie es mit dem Vor-Ort-Service aussieht ? ![]() |
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Meninblack
Inventar |
10:35
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#51
erstellt: 14. Jan 2008, ||||
Ich versuch es mal rechtlich (ohne Jura Studium ;)) aufzudröseln. Der Unterschied Gewährleistung/Garantie ist bereits kurz dargelegt worden. "Gewährleistung" ist gesetzlich und gilt in der Beziehung Händler-Kunde. Sie beträgt 2 Jahre für Neuware und 1 Jahr für Gebrauchtware. Ein Einschränkung des Zeitraums seitens des Händlers ist nicht möglich. "Garantie" ist die freiwillige Leistung des Herstellers für seine Ware. Diese kann von "keine Garantie" bis "lebenslange Garantie" reichen und beinhaltet keinen einzigen gesetzlichen Anspruch. Anspruch hat man auf das, was in der Garantieurkunde steht, nicht mehr und nicht weniger. Die "Gewährleistung" beinhaltet einen großen Haken und trübt die Freude über "2 Jahre" gewaltig. Denn ab dem 7. Monat nach Kauf greift eine sog. Beweislastumkehr. Bis einschließlich 6 Monate nach Kauf wird bei einem Defekt des Gerätes pauschal unterstellt, dass der Fehler schon im Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat, auch wenn das manchmal sinnfrei (wenn beispielsweise das Panel hinüber ist) erscheint, weil 6 Monate mit schwarzem Bild halten es die wenigsten aus ;). Aber egal..so ist die Rechtslage. Ab dem 7. Monat aber muss der Kunde beweisen, dass der Fehler bereits im Kaufzeitpunkt vorgelegen hat oder abzusehen war, also eine Art "schleichender Plattfuß". Beweisführung ist so gut wie unmöglich, ausser der Hersteller hat zufüllig Fabrikationsfehler bei genau der Serie zugegeben. Das heißt also...ab dem 7. Monat nach Kauf ist der Händler praktisch immer frei von jeglichen Ansprüchen. Man hat zwar weiter 18 Monate Gewährleistung, muss aber zur Inanspruchnahme die genannte Beweisführung erbringen. Kann man nicht -> Gewährleistung erledigt. Nun kommt meist der Hersteller ins Spiel. Kommt man über die Gewährleistung nicht mehr an eine Reparatur, weil mehr als 6 Monate vergangen sind, wendet man sich an den Hersteller. Hat man Glück und der Fehler ist von der Garantie erfasst und auch noch im Garantiezeitraum, wird alles problemlos abgewickelt. Ist der Fehler nicht von der Garantie gedeckt oder Garantie vorbei, steht man doof an. Nicht berücksichtigt sind hier Kulanzregelungen der Hersteller. Die Bandbreite ist dort genau so breit wie bei den Garantieregelungen, daher kann man hier pauschal keinen Weg aufzeigen. Nur weil Hersteller A auch nach der Garantie das Panel kostenfrei wechselt, heißt das nicht, dass man bei Hersteller B ebenfalls auf solche Kulanzleistung Anspruch hat. Zum hiesigen Samsung Fall...wenn ich das richtig verstehe, gibt Samsung 2 Jahre "Garantie". Nun hat der Kunde mit dem Imporgerät nur "1 Jahr" bekommen und findet das unfair. Ist es nicht. Weil..."Garantie"->freiwillig. Samsung kann also die Garantiedauer beliebig festlegen und für Importgeräte gänzlich ausschließen. Wie das moralisch zu werten ist, ist die eine Sache, rechtlich ist es absolut in Ordnung. Zunächst war ja die Rede davon, dass es für Importgeräte überhaupt keine Garantie gibt. Insofern ist das eine Jahr bereits Kulanz, auch wenn mancher sich hier noch berummst fühlt. Allerdings bietet dieses eine Jahr noch eine weitere spektakuläre Folge des aktuellen Gewährleistungsrecht. Sollte der LCD bspw. nach 13 Monaten kaputtgehen, kann man erstens die Gewährleistung knicken (siehe oben..Beweisführung, Fehler sei schon beim Kauf da) und auch der Gang zu Samsung ist fruchtlos, da die 12 Monate Garantie vorbei sind. So hat man also einen kaputten Samsung mit noch 11 Monaten Gewährleistung und keiner bezahlt einem die Reparatur. |
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