Rechtliche Lage RMA LE46B650

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Mythology72
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 11. Sep 2009, 11:30
Ich weiss, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann, aber mich würde schon interessieren, wie hier eventuell die Vermutungen laufen.

Ich habe vor ca. einem halben Jahr über einen relativ kleinen Onlinehändler einen Samsung LCD TV erworben. Unabhängig davon, dass ich mit diesem Händler von Anfang an Probleme hatte, wies der Fernseher einige Mängel auf. Ich wendetet mich dann lieber gleich an die Samsung Hotline zwecks Reparturmöglichkeiten, welche dann auch in die Wege geleitet wurden.

Der Fernseher wurde zweimal "repariert", der Mangel nicht beseitigt. Samsung teilte mir mit, dass ich nun den Kaufvertrag auflösen kann, ich solle dem Händler mitteilen, er solle einen RMA Antrag bei Samsung stellen, ich ihm das Gerät schicken und er würde das Geld dann zurücküberweisen.

Knackpunkt ist, der Händler teilt mir via Mail mit, er können gar keinen RMA Antrag stellen und ich solle mich zwecks Austauschgerät direkt an Samsunf wenden. Dort nochmals angerufen mit dem Ergebnis, über Samsung könne zwar ein Austauschgerät geschickt werden, wir uns aber einigten, dass ich lieber das Geld zurück hätte und das ausschliesslich nur über den Händler geht...
firaX
Inventar
#2 erstellt: 12. Sep 2009, 12:57
Such mal im internet oder Forum. Du kannst innerhalb der ersten 6 Monate nach 2 erfolglosen Reparaturen vom Kaufvertrag zurücktreten. Dafür gibts einen Paragraphen, da schickst du die Reparaturkopien mit und gut ist. Am besten du fragst, ob dir Samsung das RMA Verfahren SCHRIFTLICH senden kann. Das schickst du auch mit. Alles via Einschreiben.

Wenn Samsung eh schon ein OK gibt, ist es sowieso kein Problem, verstehe den Händler nicht.

Bei mir klappte das mit dem 40M86 problemlos! Man muss hart und formal bleiben. Nicht via Email oder Telefon.
Mythology72
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 14. Sep 2009, 20:40
Ich habe mir einen Anwalt genommen, der hat auch gegenüber mit Unverständins auf das Verhalten des Onlinehändlers reagiert und wird dementsprechend tätig.
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