Juristischer Ärger wegen Bildveröffenlichungen

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herrdadajew
Inventar
#1 erstellt: 14. Jul 2015, 08:33
Hallo!

Mal eine einfache Frage. ich sehe hier immer wieder in verschiedenen Threads, dass Platten oder CD-cover veröffentlicht werden. Kann man eigentlich Ärger bekommen, wegen Urheberrechte usw. Vielleicht ist ein Jurist hier unter den HiFi -Fans.

VG
cr
Inventar
#2 erstellt: 14. Jul 2015, 11:38
Die Cover werden von Amazon und JPC zur Verfügung gestellt (dazu gibts oberhalb des Schreibfeldes die Buttons JPC und AMAZON).
Von der Einstellung anderer Cover aus anderen Quellen würde ich dringend abraten.


[Beitrag von cr am 14. Jul 2015, 11:39 bearbeitet]
Enfis
Inventar
#3 erstellt: 14. Jul 2015, 12:30
Sind alle Moderatoren der Ansicht?
Es sind auch einige Moderatoren unter Euch, die auch selber-gemachte Fotos ihrer Plattencover posten.
cr
Inventar
#4 erstellt: 14. Jul 2015, 13:31
Da ein Plattencover in den meisten Fällen wohl als Kunstwerk einzuschätzen ist, unterliegt er den üblichen Regelungen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird er gemeinfrei). Darum findet man in der Wikipedia auch keine Abbildungen von Kunstwerken, wo dies nicht zutrifft. So konnten zB die bekannten Bilder von Edward Munch erst vor ein paar Monaten abgebildet werden, da er erst 2014 70 Jahre tot war.
Es mag jeder mit sich selber abmachen, ob es ihm genügt, nach dem Motto, "Wo kein Kläger, da kein Richter" zu handeln. Nur hat er dann im Ernstfall eben auch die Kosten dafür selber zu tragen.


[Beitrag von cr am 14. Jul 2015, 13:32 bearbeitet]
cbv
Inventar
#5 erstellt: 14. Jul 2015, 13:38
Wie so in der Juristerei: es kommt darauf an.


§57 UrhG
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.


Beispielsweise ein Angebot in der Bucht. Dort bietest Du die Silber- oder Vinylscheibe zum Verkauf.
Ein Bild des Covers ist in dem Fall Beiwerk und somit verwendbar.

Auf der anderen Seite: möchtest Du anderen Dein Lieblingscover zeigen, und veröffentlichst dies hier, Facebook, ... Was ist da der eigentliche Gegenstand?
Genau, das Cover selbst. Und damit das geschützte Werk. Also Finger weg.
cr
Inventar
#6 erstellt: 14. Jul 2015, 13:41
Das Cover wird wohl wo im Internet zu finden sein. Mach einen Link drauf und es hat sich.
MOS2000
Inventar
#7 erstellt: 14. Jul 2015, 13:54
Bei den Threads zum Cover-Raten/Cover-Schnipsel raten wird's da aber schwierig...

Da kann ich ja nur das Bild eines Covers posten, welches ich selbst gemacht habe (oder im Netz irgendwo gefunden) und dann "aufdecke" oder eben ohne Text raten lasse.

Ich hadere auch immer damit, dass ich beim Bildupload dann anhaken muss "ich habe alle Rechte an dem Bild", was ich ja sicher nicht habe. Andererseits werden diese Bilder ja fernab jeglicher Gewinnabsicht gepostet. Dies könnte man im Falle eines Rechtsstreites auch sicher glaubhaft darlegen. Bei solchen Randgebieten wäre es wünschenswert, dass mal Fakten geschaffen werden, ob und wie man Abbildungen im Sinne des "Fair use" auch "öffentlich" zeigen kann, ohne vorher 4 Wochen lang bei diversen Pressestellen und Rechteinhabern die die Hosentaschen aufhalten zu Kreuze zu kriechen.

Eine gewerbliche Nutzung ist natürlich in jedem Fall ausgeschlossen - wobei - welchen Status hat das HFF denn eigentlich selbst inzwischen?
Das ist doch längst keine privat betriebene Sache mehr hier, oder?
Ist eine Diskussion die wir wohl zu Lebzeiten nicht mehr beenden werden. Umzug in ein Land wo es das alles nicht gibt ist das adäquate Mittel. Blöderweise gibt's da dann leider oft keine guten Schnitzel...

Liebe Grüße
MOS2000
cbv
Inventar
#8 erstellt: 14. Jul 2015, 14:16

MOS2000 (Beitrag #7) schrieb:
Andererseits werden diese Bilder ja fernab jeglicher Gewinnabsicht gepostet. [...] Eine gewerbliche Nutzung ist natürlich in jedem Fall ausgeschlossen - wobei - welchen Status hat das HFF denn eigentlich selbst inzwischen?

Das ist unerheblich. Selbst wenn Du die Cover selbst (ab)fotografierst oder einscannst und auf Deiner privaten Webseite online stellst, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung -- unter anderem, weil Du wiederum durch die Erstellung einer Webseite selbst ein eigenes Urherberrecht erhältst...!

In der Regel wird dies aber geduldet, da es sich im Grunde um Werbung für die entsprechende Platte handelt. Genau genommen sollte man aber das jeweilige Plattenlabel um Wiedergaberecht ersuchen.


[Beitrag von cbv am 14. Jul 2015, 14:19 bearbeitet]
Pilotcutter
Administrator
#9 erstellt: 14. Jul 2015, 14:28
Es ist auf alle Fälle nicht ganz klar wie und wann der Fall einer Urheberrechtsverletzung gegeben ist bei der Ablichtung und Veröffentlichung von Plattencovern.

Es könnte bei Plattencovern das Zitatrecht zum Tragen kommen, weil eine Ausseinandersetzung mit dem Werk erfolgt welches dargestellt wird.
Oder, was ich eher glaube, ist, dass der Urheberschutz hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der sog. Verkehrsfähigkeit des Werkes zurücktritt. Worunter ich zB das Foto einer meiner Platten im "Der - rotierende - Vinyl - Thread - was dreht bei euch auf dem Plattenteller?" Thread verstehe.

Grundsätzlich hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass man Produkte für den Weiterverkauf fotografieren und darstellen darf um eine Verkehrsfähigkeit der Güter für den Binnen- und Gebrauchtmarkt sicherzustellen
.
Das Urteil seinerzeit lautete:

Denn das nationale Urheberrecht möchte die Verkehrsfähigkeit der einmal mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebrachten Waren ebenso sichern, wie die Bestimmungen des EG-Vertrages die Verkehrsfähigkeit der Güter innerhalb des Binnenmarktes gewährleisten sollen.

Quelle: ferner-alsdorf.de

D.h. also beim Verkauf einer Schallplatte, darf man selbige fotografieren und das Foto auf Verkaufsplattformen veröffentlichen. Das trifft nicht ganz die Art und Weise unserer/meiner Platten- bzw. Produktfotos im "rotierenden Vinyl-Thread" aber ich denke eine gewisse "Verkehrsfähigkeit" von Albumcovern sollte auch hier, bei einer Besprechung der Musik, resp. des Produktes in einem solchen Forum gegeben sein.

Das ist meine Sicht der Dinge, die keinesfalls rechtlich fundierten Anspruch erhebt. Es sind nun ein paar Jahre mit Internet und Musik und Foren ins Land gegangen. Wenn es derartige Urheberrechtsansprüche auf die Ablichtung von Plattencover geben würde, wäre das schon irgendwo erkennbar.
Falls irgendwann doch ein Präzedenzfall erkennbar wird, schalte ich umgehend meine Foto-Galerie weg und hoffe, dass alle Plattenfotos hier erlöschen.

Der öffentliche Schaden der Durchsetzung der Urheberrechtsansprüche - die die Musiklabels natürlich an den Covern besitzen - und die Durchsetzung der Unzulässigkeit der Ablichtungen wäre weit größer als irgendein Recht oder Gewinn.

Gruß. Olaf
cr
Inventar
#10 erstellt: 14. Jul 2015, 14:29
Letztlich stehen wir vor dem Problem, dass bereits jeder (noch so unbedeutende) Furz, den wer von sich gibt, mit dem Urheberrecht geschützt ist. Siehe die aktuelle Diskussion um die mlgw. bevorstehende Abschaffung der Panoramafreiheit.
Schon jetzt kann man wegen Abbildungen mit dem Eiffelturm auf Facebook belangt werden (wieso eigentlich, der Urheber ist seit anno Schnee tot)

Nachtrag: Angeblich darf man den Eiffelturm schon onlinestellen, aber nicht, wenn er nächtens beleuchtet wird. Die Beleuchtung ist nämlich das Kunstwerk, was genau meinen ersten Satz quasi wortwörtlich bestätigt.


[Beitrag von cr am 14. Jul 2015, 14:33 bearbeitet]
MOS2000
Inventar
#11 erstellt: 14. Jul 2015, 14:34

cr (Beitrag #10) schrieb:
...Schon jetzt kann man wegen Abbildungen mit dem Eiffelturm auf Facebook belangt werden (wieso eigentlich, der Urheber ist seit anno Schnee tot)


Ich glaube dabei geht es nur um Abbildungen bei Dunkellheit und der Beleuchtung des Turmes...die Lichtinstallation ist geschützt, nicht der Turm selbst.

Liebe Grüße
MOS2000
cbv
Inventar
#12 erstellt: 14. Jul 2015, 14:38

Pilotcutter (Beitrag #9) schrieb:
Es könnte bei Plattencovern das Zitatrecht zum Tragen kommen, weil eine Ausseinandersetzung mit dem Werk erfolgt welches dargestellt wird.

War auch mein erster Gedanke, aber leider nein, denn der Gesetzgeber steckt sehr enge Grenzen, die alle erfüllt werden müssen.

Der Kern des Zitatrechts besteht darin, dass ein Zitat nur verwendet werden darf, wenn es eine sogenannte "Belegfunktion" erfüllt.
Das Bild eines Covers in "Auf meiner Anlage läuft gerade" hat aber keine Belegfunktion, sondern ist bestenfalls Ausschmückung, da man sich zur Erfüllung des Zitatrechts mit dem Foto inhaltlich auseinandersetzen muss.

Dazu kommt, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bewerten Gerichte auch das Umfang des Zitats. Beinhaltet der Beitrag nur ein Foto (lies: das Zitat), hast Du schlechte Karten...


cr (Beitrag #10) schrieb:
Nachtrag: Angeblich darf man den Eiffelturm schon onlinestellen, aber nicht, wenn er nächtens beleuchtet wird. Die Beleuchtung ist nämlich das Kunstwerk, was genau meinen ersten Satz quasi wortwörtlich bestätigt.

Korrekt, nicht der Turm ist das Kunstwerk, sondern die Beleuchtung.


[Beitrag von cbv am 14. Jul 2015, 14:43 bearbeitet]
Pilotcutter
Administrator
#13 erstellt: 14. Jul 2015, 14:47

cbv (Beitrag #12) schrieb:
Beinhaltet der Beitrag nur ein Foto (lies: das Zitat), hast Du schlechte Karten...


Wie gesagt, ich hoffe nicht, dass ich der erste bin, den man wegen Plattenfotos vor Gericht zerrt. Meine Antenne diesbezüglich steht auf Empfang und falls ich etwas erfahre, werde ich es dem Forum an geeigneter Stelle mitteilen.

Bitte diesen Feedback-Thread jetzt nicht thematisch überbeanspruchen für alle möglichen Rechtsfragen und -besprechungen von Urlaubsfotos und sonstigen Urheberrechtsverhältnissen.

Hier geht es nur um die Besprechung der Ablichtung und/oder Darstellung der Cover von Musikmedien!


Danke und Gruß. Olaf


[Beitrag von Pilotcutter am 14. Jul 2015, 14:48 bearbeitet]
cbv
Inventar
#14 erstellt: 14. Jul 2015, 14:54

Pilotcutter (Beitrag #13) schrieb:
Wie gesagt, ich hoffe nicht, dass ich der erste bin, den man wegen Plattenfotos vor Gericht zerrt. Meine Antenne diesbezüglich steht auf Empfang und falls ich etwas erfahre, werde ich es dem Forum an geeigneter Stelle mitteilen.

Sofern die Bilder nicht von anderen Seiten kopiert werden, sondern per AMAZON oder JPC verlinkt sind, sollte es keine Probleme geben.

Selbst fotografierte Bilder von Cover und Anlage stellengenau genommen zwar einen Verstoß dar, können aber als Werbung (für die jeweilige Platte) angesehen werden und dürften mit Blick auf die Thematik dieses Forums geduldet sein. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht...
MOS2000
Inventar
#15 erstellt: 14. Jul 2015, 15:34

cbv (Beitrag #12) schrieb:
.....Dazu kommt, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bewerten Gerichte auch das Umfang des Zitats. Beinhaltet der Beitrag nur ein Foto (lies: das Zitat), hast Du schlechte Karten...


Das ist aber die pessimistische, wenn auch zunächst das UrhG strikt beachtende, Sicht.
Man könnte "vorbauen" in dem man ein Bild hier beim Upload durch einen dritten Haken kennzeichnet, der Text wird dann automatisiert unter jedes solche Bild gepostet...:

"Die Veröffentlichung dieses urheberrechtlich geschützten Bildes erfolgt nicht im Kontext einer Gewinnerzielungsabsicht und folgt den Regeln des "Fair use" bei einer Online-Verwendung. Alle Rechte liegen beim Rechteinhaber, können aber im Sinne einer Kommunikation auf Foren-Basis im Internet nicht getrennt eingeholt werden. Wir distanzieren uns ausdrücklich von unrechtmäßigen Verwendungen urheberrechtlich geschützter Werke."

Das schafft _natürlich_ keine Rechtssicherheit (und ist auch hier nur Brainstorm-Mäßig formuliert, nicht Wasserdicht - bin ja auch kein Jurist), bezeugt aber, dass man sich darum schon Gedanken gemacht hat und im Falle eines abmahnsüchtigen Anwalts-Wichtes geschlossen dagegen auftreten könnte.

Mein Urheberrechts-Prof hat gesagt:
"Wenn Sie glauben es lohnt sich den Rechtsstreit zu führen, dann tun sie dies, in keinem anderen Gebiet der Rechtsprechung werden sie interessantere Urteile erleben. Die allermeisten Urteile sind hier noch nicht gefällt, weil noch keiner darum gestritten hat...."
Und dies glaube ich ihm...im konkreten Fall hier.

Dem steht natürlich - wie immer - die Anwaltsmacht und Geldmacht eines Großunternehmens / eines Abmahnungsapparates gegenüber, aber das bedeutet noch lange nicht, dass bei einem Prozess dazu (wie schon erwähnt - nur die Verwendung von Covern hier im Kontext "Ich höre gerade..." "Rate dieses Cover..." usw.) in deren Sinne entschieden wird. Den Prozess muss nur jemand führen und sich eine geeignete Argumentation, am besten schon zuvor, überlegt haben. Unrechtmäßige Verwendungen die völlig klar belegt sind, sind natürlich davon unberührt, aber hier haben wir eindeutig eine Grauzone.

Ja - das ist eine Ponyhof-Sicht auf die Dinge, braucht keiner extra nochmal schreiben, aber das Leben ist eben hier und da doch auch ein Ponyhof. Der andere Spruch ist falsch.

jm2c
MOS2000
Dadof3
Moderator
#16 erstellt: 15. Jul 2015, 07:11
Das deutsche Urheberrecht unterscheidet bei der Anspruchsfeststellung nicht danach, ob es eine Gewinnerzielungsabsicht gab oder nicht, und es gibt auch kein Fair Use.

Es kann nur strafverschärfend wirken (siehe etwa § 108a StGB), wenn man die Verletzung gewerblich begeht.

Wie schon gesagt, das ganze ist eine Grauzone, MOS2000s Prof hat das sehr schön beschrieben.
Es ist sehr unwahrscheinlich, Ärger zu bekommen, wenn man hier ein Cover postet, aber ein Risiko stellt es dennoch dar, dessen sollte man sich bewusst sein.

Der EUGH hat zwar letztes Jahr ein Urteil gefällt, dass das Einbinden eines im Netz bereits veröffentlichten Werken erlaubt hat (http://m.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Eingebettete-Videos-verstossen-nicht-gegen-das-Urheberrecht-2431793.html), inwiefern das aber verallgemeinert werden kann, ist unklar, vor allem, weil das Urteil - völlig zu Recht - stark in der Kritik steht und nicht gerade ein Glanzstück war.
#Friederike#
Inventar
#17 erstellt: 15. Jul 2015, 08:55
Hallo zusammen,

wir möchten euch an dieser Stelle bitten, für das Einstellen von Covern den Amazon- bzw. JPC-Button zu nutzen und damit die Verlinkung zu diesen Seiten einzubinden. Nur so ist hier eine Basis gegeben, die rechtlich vertretbar ist.

VG
Friederike

MOS2000
Inventar
#18 erstellt: 15. Jul 2015, 09:11
Naja...klingt eher nach wirtschaftlich motivierter Vertretbarkeit.
Man könnte ja zumindest erwähnen, dass es auch noch ein paar dutzend andere Shops gibt: HHV / Flight 13 Records / Finest Vinyl / RAE Akustik / Recordsale.
Ebenso Datenbanken wie musik-Sammler.de und discogs.com.

Das Problem der "Coverraten" Freunde löst das aber eben mal wieder nicht.

Liebe Grüße
MOS2000
Hüb'
Moderator
#19 erstellt: 15. Jul 2015, 10:02

MOS2000 (Beitrag #18) schrieb:
Das Problem der "Coverraten" Freunde löst das aber eben mal wieder nicht.

Das Problem ist in der Sphäre des Forums auch nicht lösbar und verbleibt unauflösbar bei denjenigen, die Bilder verwenden.

Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 15. Jul 2015, 10:21

#Friederike# (Beitrag #17) schrieb:
Hallo zusammen,

wir möchten euch an dieser Stelle bitten, für das Einstellen von Covern den Amazon- bzw. JPC-Button zu nutzen und damit die Verlinkung zu diesen Seiten einzubinden. Nur so ist hier eine Basis gegeben, die rechtlich vertretbar ist.

VG
Friederike

:prost


Woraus ergibt sich das? Eine Erlaubnis kann sich nur aus der Zustimmung des Rechteinhabers oder aus den Schranken des Urheberrechts ableiten, die hier schon angeklungen sind.

Amazon ist nicht Rechteinhaber, sondern die jeweiligen Künstler und Plattenlabels. Inwiefern von deren Seite eine Zustimmung vorliegt, ist fraglich. Amazon hat zunächst einmal nur ein eigenes Nutzungsrecht, denn wenn man etwas verkaufen möchte, muss man es auch zeigen dürfen. Daraus eine Erlaubnis für die Nutzung in diversen Bilderthreads auf anderen Seiten abzuleiten ist arg verfehlt. Darüber kann auch ein großer Name nicht hinwegtäuschen. Amazon erwirbt an den Plattencovern keine eigenen Bildrechte, es sei denn, man ließe sich diese eigens von den ursprünglichen Inhabern zusichern, was für jeden Einzelfall zu beweisen wäre.

Da cr das Haftungsrisiko hier dem einzelnen User aufbürden möchte, ist das mangels weiterer Nachweise eine fragwürdige Anweisung. Andererseits macht man sich damit als Forenbetreiber die eingebrachten Inhalte zu eigen und haftet für Rechtsverstöße per se.

Ich hatte zu dem Thema bereits etwas in einem der einschlägigen Threads geschrieben, aber kritische Ansichten sind in solchen Fällen ja etwas unbequem.

Es gibt viele Beispiele, in denen die Abmahnindustrie eine bis dato geduldet geglaubte Praxis für sich entdeckt hat.
cr
Inventar
#21 erstellt: 15. Jul 2015, 10:27
Betrachten wirs realistisch: Meinst du, auch nur ein Plattenlabel kann es sich leisten, sich mit Amazon anzulegen? Der Schaden wäre weit größer, als was mit ein paar läppischen Abmahnungen zu gewinnen ist.
herrdadajew
Inventar
#22 erstellt: 15. Jul 2015, 10:31
hallo!

Recht vielen Dank für die rege Diskussion. Wenn ich den Hauptkonsens richtig verstehe, das Posten eigener Coverfotos lieber sein lassen.

VG
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 15. Jul 2015, 10:32
@cr: Hat doch damit nix zu tun.

Die schicken Dir oder dem Betreiber eine Abmahnung, siehe Jack Wolfskin ./. DaWanda.

Was hat Amazon damit zu tun, wenn das Forum einen Button implementiert? Jar nüscht ...

Es gibt ja diese erweiterten Werbearme wie AreaDVD, was auch die Betreiber für sich beanspruchen könnten, wenn sie z.B. Ankündigungen zu Neuerscheinungen schrieben. Damit würde dann aber Geld verdient und es müsste als Anzeige gekennzeichnet werden. Das Hifi-Forum als Werbepartner von Amazon.

Bei Userbeiträgen, insbesondere Ratereien, ist davon aber nicht auszugehen. Da fehlt der unmittelbare kommerzielle Bezug und der Rechteinhaber könnte ein Interesse haben, das zu unterbinden, Imageschaden hin oder her.


[Beitrag von Lichtboxer am 15. Jul 2015, 10:46 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#24 erstellt: 15. Jul 2015, 11:02

Lichtboxer (Beitrag #23) schrieb:
Was hat Amazon damit zu tun, wenn das Forum einen Button implementiert? Jar nüscht ...

Meines Wissens gibt es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Amazon bzw. JPC und dem HF.

Und die beiden werden in ihren Verträgen mit den Plattenfirmen vermutlich auch die Nutzung geregelt haben, und diese wiederum mit den Urhebern.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 15. Jul 2015, 11:12
Wie gesagt, da fehlen die Nachweise über Art und Umfang. Und dann sollte man sich eine Meinung über die Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung in Bezug auf die hier in Rede stehende Nutzung bilden können, wenn man schon als User verantwortlich sein soll.

Außerdem fehlte dann eine Kennzeichnung als Werbung, wenn das Forum an der Verlinkung verdient, aber das soll mich als User nicht interessieren.

Grundsätzlich bezweifle ich aber auch nicht die Existenz einer solchen Verenbarung, sondern hinterfrage nur die Rechtmäßigkeit der hiesigen Praxis.
George_Lucas
Inventar
#26 erstellt: 15. Jul 2015, 12:17
Mir reicht das nachfolgend zitierte Posting als Grundlage, um mit etwas "Rechtssicherheit" im Hifi-Forum Cover einzustellen.
Im Zweifel würde ich mich nämlich darauf beziehen.

Sollte sich am eingestellten Cover der Urheber/Rechteinhaber stören, wird dieser sich zunächst an den Betreiber wenden, um auf eine illigale Publikation im Hifi-Forum hinzuweisen. Der Betreiber dieser Plattform (K&K) dürfte aufgefordert werden, das sichtbare Bild und die URL vom Server zu entfernen. Damit sollte die Sache dann eigentlich erledigt sein.
Sollte der Urheber/Rechtinhaber darüber hinaus Ansprüche geltend machen - wie beispielsweise eine dann noch zu beziffernde Schadensersatzforderung - trifft das zunächst auch nur die Betreiber des Hifi-Forums.

Da Friederike als Vertreterin der Geschäftsleitung der K&K schreibt, sollte der Nutzer nicht in Regress genommen werden, wenn er der Bitte der K&K nachkommt, "für das Einstellen von Covern den Amazon- bzw. JPC-Button zu nutzen und damit die Verlinkung zu diesen Seiten einzubinden".

Wem das Risiko immer noch zu groß erscheint, der ist sicherlich ganz gut beraten, gar keine Bilder von Convern ins Hifi-Forum einzustellen.


#Friederike# (Beitrag #17) schrieb:
Hallo zusammen,

wir möchten euch an dieser Stelle bitten, für das Einstellen von Covern den Amazon- bzw. JPC-Button zu nutzen und damit die Verlinkung zu diesen Seiten einzubinden. Nur so ist hier eine Basis gegeben, die rechtlich vertretbar ist.

VG
Friederike

:prost
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 15. Jul 2015, 17:08
Im Ergebnis eine praxisnahe Einstellung.
Hüb'
Moderator
#28 erstellt: 16. Jul 2015, 07:31
Hallo,

auch wenn die rechtlichen Fragen bei der Einbettung von Bildern von Amazon/jpc möglicherweise (?!) nicht abschließend geklärt sein mögen (bzw. wenn, dann zumindest nicht in transparenter Form), erscheint mir das Urheberrechtsproblem an dieser Stelle weitgehend theoretisch.

Zunächst einmal ist es allein der Urheber, der seine diesbezüglichen Rechte geltend machen kann. Es ist somit ausgeschlossen, dass "Abmahnanwälte" ohne vorhergehende Mandatierung wirksam aktiv werden können.
Dann ist es ja weiter so, dass die Urheber (= hier Musiker, die ein Cover verwenden dürfen) ein ureigenes Interesse an der Vermarktung ihrer Produkte haben. Insofern ist aus kommerzieller Sicht die Verbreitung von Coverbildern via Amazon/jpc, und in der Folge durch "Framing" in Foren, Blocks etc., zunächst einmal positiv. Es wird sich kaum ein Künstler dagegen wehren. Täte er es hingegen doch, wäre praktische Konsequenz ganz sicher, dass der Vermarktung via Amazon/jpc durch diese Anbieter ein Ende gesetzt würde - das kann der Künstler angesichts der Wichtigkeit des Distributionskanals "Amazon" kaum wollen.

Meine persönliche Meinung: das Einbetten sämtlicher Coverbilder dürfte in der Praxis völlig unkritisch sein, vor allem beim Zugriff auf die Quelle der Handelspartner des Forums (Amazon/jpc).

Grüße
Frank


[Beitrag von Hüb' am 16. Jul 2015, 07:32 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#29 erstellt: 16. Jul 2015, 07:48

Zunächst einmal ist es allein der Urheber, der seine diesbezüglichen Rechte geltend machen kann. Es ist somit ausgeschlossen, dass "Abmahnanwälte" ohne vorhergehende Mandatierung wirksam aktiv werden können.


Da irrst Du Dich leider. Diverse ähnlich gelagerte Fälle z.B. bei ebay haben gezeigt, dass das gängige Praxis ist. Dort sollte man nur selber erstellte Fotos seinen Produktbeschreibungen hinzufügen. Die Enbindung eines Herstellerfotos ist dagegen ein Abmahngrund. Daher ist das hiesige Vorgehen - vorbehaltlich weiterer Aufklärungen - auch so absurd.

Was die Praxisrelevanz anbelangt, bin ich im Ergebnis (nicht in der Herleitung) bei Dir. Dennoch beobachte ich so etwas dann und wann mal, da auch an anderer Stelle Grund zur Beanstandung besteht. So ist die Pflicht, sich als gewerblicher Teilnehmer auszuweisen, nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar. Wer sich hier privat und ohne kommerzielle Absichten einbringen möchte, darf nicht zur Preisgabe seiner persönlichen Daten aufgefordert werden. Unter diesen Voraussetzungen erteilte Einwilligungen sind unwirksam und der betroffene User darf nicht wegen etwaiger Nichtbeachtung sanktioniert werden.
Hüb'
Moderator
#30 erstellt: 16. Jul 2015, 09:19

Lichtboxer (Beitrag #29) schrieb:
dass das gängige Praxis ist.

Was nicht bedeutet, dass es auch rechtmäßig ist.
Meines Wissens hat allein der Urheber ein Recht darauf, bei einer vermuteten Rechtsverletzung einzuschreiten.
Ein unbeteiligter und nicht mandatierter Dritter (Anwalt) kann hier natürlich tun, wie ihm beliebt - allein es bleibt ohne Rechtsfolge, wenn er nicht vom eigentlichen Urheber oder Rechteverwerter beauftragt wurde. Sonst könnte ja jeder kommen und Eigeninteressen bar wirklich jeder Grundlage verfolgend tätig werden.

Grüße
Frank
George_Lucas
Inventar
#31 erstellt: 16. Jul 2015, 09:21

Hüb' (Beitrag #30) schrieb:

Meines Wissens hat allein der Urheber ein Recht darauf, bei einer vermuteten Rechtsverletzung einzuschreiten.

Auch der aktuelle Lizenzinhaber kann Ansprüche geltend machen. Das hängt von der Vertragsgestaltung der Nutzungsbedingungen ab.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 16. Jul 2015, 09:22
Wie gesagt, da irrst Du, ohne das jetzt hier ausbreiten zu wollen. Stichwort GoA etc.
Hüb'
Moderator
#33 erstellt: 16. Jul 2015, 09:22

George_Lucas (Beitrag #31) schrieb:
Auch der aktuelle Lizenzinhaber kann Ansprüche geltend machen. Das hängt von der Vertragsgestaltung der Nutzungsbedingungen ab.

Klar. Daher schrieb ich oben ja auch "oder Rechteverwerter". Bei den meisten Plattencovern sind die Musiker ja sehr häufig Lizennehmer - und nicht Urheber des Covers.


[Beitrag von Hüb' am 16. Jul 2015, 09:27 bearbeitet]
cr
Inventar
#34 erstellt: 16. Jul 2015, 09:25
Für manche Anwälte haben selbstinszenierte Abmahnungswellen im übrigen schon übel geendet...., teils geschäftlich (RedTube: http://www.stern.de/...kanzlei-3458180.html ), teils mit dem Leben (Gravenreuth).


[Beitrag von cr am 16. Jul 2015, 09:34 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#35 erstellt: 16. Jul 2015, 09:26

Lichtboxer (Beitrag #32) schrieb:
Wie gesagt, da irrst Du, ohne das jetzt hier ausbreiten zu wollen. Stichwort GoA etc.

Mich würde eine Erklärung allerdings dennoch interessieren.
Worauf gründet sich Deine Einschätzung?

Dadof3
Moderator
#36 erstellt: 16. Jul 2015, 09:26

Da irrst Du Dich leider. 

Ja und nein. Falsch ist sicher, dass nur der Urheber abmahnen kann. Prinzipiell kann das jeder, der seine Rechte verletzt sieht, also insbesondere auch Inhaber von Nutzungsrechten oder Wettbewerber.

Richtig ist aber, dass ein Anwalt ein Mandat des potenziell Geschädigten braucht.

Natürlich gibt es arme auftragsuchende Anwälte, die erst mal im Netz nach Rechtsverstößen suchen, um sich dann, wenn sie fündig wurden, an die Rechteinhaber zu wenden und um ein Mandat zu bitten.

Mein - völlig subjektiver und nur auf der Intensität der Medienberichterstattung basierender - Eindruck ist aber, dass das kaum mehr vorkommt, weil der Gesetzgeber das Geschäftsmodell vor ein paar Jahren durch Einführung von Höchstgrenzen für Abmahngebühren unattraktiv gemacht hat.
Hüb'
Moderator
#37 erstellt: 16. Jul 2015, 09:29

Ja und nein. Falsch ist sicher, dass nur der Urheber abmahnen kann.

Stimmt. Korrekt ist hier der "Rechteinhaber" (der gleichzeitig Urheber sein kann, es aber nicht muss).

Wettbewerber

Wie kann man sich da eine praktische Konstellation vorstellen?


[Beitrag von Hüb' am 16. Jul 2015, 09:31 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#38 erstellt: 16. Jul 2015, 09:33

Hüb' (Beitrag #33) schrieb:

Klar. Bei den meisten Plattencovern sind die Musiker ja sehr häufig Lizennehmer - und nicht Urheber des Covers.
:prost

So ist es.
Darüber hinaus gibt es teilweise sogar "mehrere" Urheber, die Ansprüche bei Nutzungsverstößen geltend machen können.
Zum einen kann das der Fotograf sein, der den Musiker oder die Band fotografiert hat, auf der anderen Seite kann es der Grafiker sein, der die Gestaltung des Covers vorgenommen hat.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#39 erstellt: 16. Jul 2015, 09:39
Der letzte Satz von Dadof3 trifft es, jedoch nur in einfach gelagerten Fällen (harmlose Ersttaten). Dann muss der Verletzte abmahnen und der beauftragte Anwahlt darf max. 100 € verlangen. Kurzform.

Postet aber jemand 20 Cover, dann ist das nicht mehr einfach.

Meiner Ansicht nach wurde hier die GoA-Grundlage noch nicht abgeschafft, so dass ein arbeitssuchender Anwalt hier tätig werden kann, sofern er das mit seinem Gewissen vereinbaren möchte. Es gibt hier keine Höchstgrenze!

Ob sowas dann vor Gericht Bestand hat, glaube ich nicht, aber es scheint sich niemand zu trauen, es bis zum BGH eskalieren zu lassen, da der Ausgang so ungewiss ist, was ja bereits gesagt wurde.

In der Praxis kommt es also zu irgendwelchen Einigungen. Normalerweise betrifft das mangels Userklarnamen nur den Betreiber.

Dumm aber, wenn man sich hier als gewerblicher Teilnehmer outen muss, obwohl dieser Zwang nicht zulässig ist. Dann kann der Abmahner sich direkt an den User wenden. Und nebenbei: Die Obergrenze gilt nur bei privaten Verstößen. Gewerbliche Teilnehmer sind also doppelt gekniffen.
Hüb'
Moderator
#40 erstellt: 16. Jul 2015, 09:43
Die "Gebührenordnung für Anwälte" ist allerdings keine Rechtsgrundlage im eigentlichen Sinne, sondern regelt lediglich Gebühren.
Ob diese erhoben werden dürfen, kann kein Regelungsgegenstand der GoA sein.

Dadof3
Moderator
#41 erstellt: 16. Jul 2015, 09:45

Hüb' (Beitrag #37) schrieb:

Wettbewerber

Wie kann man sich da eine praktische Konstellation vorstellen?

Beispiel: Händler A verwendet auf seiner Website widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Material, etwa nicht freigegebene Herstellerfotos.

Händler B hält sich hingegen an das Gesetz und fertigt eigene Produktfotos an.

Er kann nun A wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen, da dieser sich durch sein illegales Verhalten einen Wettbewerbsvorteil verschafft {er spart sich die Kosten der Produktfotografie).
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#42 erstellt: 16. Jul 2015, 09:45
Hüb ist auf dem Holzweg.

GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag. Solltet Ihr zum Verständnis mal googeln.

Bedeutet, dass nicht nur die Verletzten (Verwertungsrechteinhaber, Künstler etc.) abmahnen können, sondern auch andere, was jedoch stark eingeschränkt wurde. Aber gewerbliche Teilnehmer könnte es treffen, zur Not halt wettbewerbsrechtlich, wie zutreffend gesagt wurde.


[Beitrag von Lichtboxer am 16. Jul 2015, 09:48 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#43 erstellt: 16. Jul 2015, 09:53

Er kann nun A wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen, da dieser sich durch sein illegales Verhalten einen Wettbewerbsvorteil verschafft {er spart sich die Kosten der Produktfotografie).

Das mag zwar stimmen, ist dann allerdings keine Frage einer Urheberrechtsverletzung bzw. daraus abgeleiteter Rechte mehr.

Geschäftsführung ohne Auftrag

Ok. Wunderte mich auch schon...

Es bleibt aber auch bei der Geschäftsführung ohne Auftrag sehr fraglich, ob der Anwalt gemäß dem mutmaßlichen Willen des Rechteinhabers handelt.
Das dürfte zu verneinen sein. Siehe meine Anmerkung zur Werbewirkung oben.

George_Lucas
Inventar
#44 erstellt: 16. Jul 2015, 09:55

Hüb' (Beitrag #37) schrieb:

Wie kann man sich da eine praktische Konstellation vorstellen?

Du willst auf Ebay einen Artikel verkaufen. Zur Bebilderung nutzt Du dafür die Aufnahme des Covers. Egal ob Du das Cover woanders heruntergeladen hast, es selbst fotografiert oder gescannt hast - du brauchst für diese Vervielfältigung der Gestattung des Urhebers/Rechteinhabers.
Sollte der Urheber Dir das vorab nicht erlaubt haben, dann kann der Urheber gegen Dich vorgehen - und für die gestattungspflichtige Puplikation einen Schadensersatzanspruch versuchen durchzusetzen. Der Schaden beziffert sich aus dem Geldbetrag, den der Urheber für derlei ausgegebene Nutzungsrechte üblicherweise bekommt. Hinzu kommt meisten die Erstattung für den Anwalt - und möglicherweise noch die Gerichtskosten im Falle einer "Einstweiligen Verfügung".


Wenn der Urheber aber nur "Laie" ist - und der Urheber im Rahmen seines "Hobbys" das Cover (Foto/Grafik) gemacht hat - und üblicherweise seinen Lebensunterhalt nicht mit der Fotografie/Grafik bestreitet, fällt der ihm entstandene Schaden natürlich geringer aus, als es bei einem "Profi" der Fall wäre. Meist bleibt es diesbezüglich bei der Unterlassungsforderung.
Hüb'
Moderator
#45 erstellt: 16. Jul 2015, 09:57

George_Lucas (Beitrag #44) schrieb:
(...)

Ich meinte konkret mit Blick auf Ansprüche, die ein Wettbewerber geltend macht.
Siehe die Antwort von Dadof3.

Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#46 erstellt: 16. Jul 2015, 10:07

George_Lucas (Beitrag #44) schrieb:

Hüb' (Beitrag #37) schrieb:

Wie kann man sich da eine praktische Konstellation vorstellen?

Du willst auf Ebay einen Artikel verkaufen. Zur Bebilderung nutzt Du dafür die Aufnahme des Covers. Egal ob Du das Cover woanders heruntergeladen hast, es selbst fotografiert oder gescannt hast - du brauchst für diese Vervielfältigung der Gestattung des Urhebers/Rechteinhabers.
Sollte der Urheber Dir das vorab nicht erlaubt haben, dann kann der Urheber gegen Dich vorgehen - und für die gestattungspflichtige Puplikation einen Schadensersatzanspruch versuchen durchzusetzen. Der Schaden beziffert sich aus dem Geldbetrag, den der Urheber für derlei ausgegebene Nutzungsrechte üblicherweise bekommt. Hinzu kommt meisten die Erstattung für den Anwalt - und möglicherweise noch die Gerichtskosten im Falle einer "Einstweiligen Verfügung".


Wenn der Urheber aber nur "Laie" ist - und der Urheber im Rahmen seines "Hobbys" das Cover (Foto/Grafik) gemacht hat - und üblicherweise seinen Lebensunterhalt nicht mit der Fotografie/Grafik bestreitet, fällt der ihm entstandene Schaden natürlich geringer aus, als es bei einem "Profi" der Fall wäre. Meist bleibt es diesbezüglich bei der Unterlassungsforderung.


Nein. Willst Du den Artikel privat gebraucht verkaufen, machst Du selber ein Foto. Es ist nur nicht gestattet, es von der Herstellerseite zu entnehmen. Das war mal eine Abmahnwelle. Daher ist Friderikes Anweisung ja so fraglich, sofern sie Coverraten etc. betrifft.
Pilotcutter
Administrator
#61 erstellt: 23. Jul 2015, 10:39
Hallo zusammen!

Da wir uns hier in einem speziellen Bereich des Feedbacks über Fragen und Probleme des Forums befinden und das definierte Feedback Thema mit dem Beitrag #17, der Aussage der Betreiber, soweit abgeschlossen wurde und allgemeine Diskussionen hier nicht ganz so gerne gesehen werden, habe ich das Thema aufgeteilt und die nun folgenden (themenfremde) Beiträge verschoben. Das neue Thema lautet: Juristischer Ärger wegen Bildveröffentlichungen / gewerbliche Teilnehmer

Der hiesige Thread und dieses Feedback-Thema wird somit als erledigt angesehen und geschlossen.

Danke für Euer Verständnis und Gruß.
Olaf
HiFi-Forum Moderationsteam


[Beitrag von Pilotcutter am 23. Jul 2015, 10:49 bearbeitet]
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