Verhalten der Forumsleitung gegenüber "gewerblichen"

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lumi1
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 13. Jul 2012, 15:06
@Haiopai


Verstehe es nicht falsch lumi , ich mit dir hier bis dato keinen Stress gehabt , ich sehe
es aber nicht ein mich von dir durch die Blume als Gewohnheitslügner darstellen
zu lassen , nur weil ich da unten den Vorschriften dieses Forums Rechnung trage
und mich da als Gewerblicher kennzeichne .


Ich mit dir auch nicht, und ich sehe auch keinen grund dafür, jetzt auch nicht.
Du hast es wohl auch leider etwas missverstnaden.
Ich bezichtige hier gar niemand als Lügner, absolut nicht, never, auch keine Händler, Gewerbetreibende jedweder Art.

Ich meinte lediglich, dass es niemals gänzlich auszuschliessen ist, dass ein Gewerbetreibender solche Foren ab und an, natürlich, auch unterschwellig als Werbung nutzt.
Dies muss nich tmal mit Absicht geschehen, sondern kann vielmehr auch aus persönlicher Überzeugung / "Liebe" zu seinen Produkten stattfinden;
sogar ganz aus dem Unterbewusstsein heraus, eben, oder weil er z.b. tatsächlich davon überzeugt ist.

Und es ist auch nur logisch, dass man das anderen zumindest näher legen möchte.
Selbst wenn dies auf Ablehnung stößt, oder nichtgefallen, gar kann es im Streit enden.
Allerdings...
Selbst die schlechteste, unterschwellige "Werbung" ist besser, als gar keine.

Das alles ist wie gesagt nicht "sträflich", sondern als ganz menschlich normal zu erachten.

Ich habe vielleicht, wie so oft mit meiner direkten Art, etwas mit meiner harten Aussage daneben getroffen, nämlich, dass mir in solchen Foren alle Gewerbetreibenden ein Dorn im Auge sind.
Ich denke, darauf stützt sich Deine Behauptung mit der Bezichtigung der Lüge.
Sorry, so war es aber nicht gemeint, zumindest nicht Dir gegenüber explizit....

Wo ich aber mit meiner Aussage diesbezüglich sogar noch zahm war, wenn es um etliche Voodoo-Priester geht, die hier schon waren, noch sind, oder zum Glück auch gingen, oder gegangen worden sind..

Sowas macht ein solches Forum füpr mich nur kaputt, erst recht, mit kommerziellen Interessen dahinter.

Wenn Du richtig bemerkt hast habe ich auch leicht Kritik an Mod's geübt (keine bestimmten, das ist jeweils individuell), die sicher gerne mal mehr sanktionieren, als es richtig wäre.

Aber, auch die machen nur ihren "Job", und so wie Du ein bissl Dein Gewerbe in Dir trägst, so tragen sie eben die Ordnung des Forums auf ihren Schultern.

Ich habe auch, gerade wegen meiner manchmal impulsiven Art, schon oft genug von Mods einen auf den Deckel bekommen.
Zum glück immer nur mit Entfernen von Beiträgen.
Manchmal, das gebe ich gerne zu, war dies für den Forenfrieden, aber vor allem dem Forenniveau, sogar sehr dienlich...

Manchmal habe ich es einfach akzeptiert, manchmal habe ich den armen jeweiligen mod noch via PM angemeckert, egal...
andersrum ähnlich, manches Mal war eine entfernung wirklich nicht ok, aber, was solls, ich bin kein Erbsenzähler...
Im gleichklang lief dann wieder was gerade, wo es mich selbst wunderte, dass es nicht ausradiert wurde.
Bzw. ich gar mal ne Sperre verdient hätte, laut meiner eigenen ansicht.
Thats Life, man sollte alles nicht so eng sehen.


MfG.
kölsche_jung
Moderator
#52 erstellt: 13. Jul 2012, 17:03
hi anon,
erstmal vielen dank für die ausführlichen Erläuterungen ... mögen sie mich zumindest teilweise nicht überzeugen.
1. Art und Umfang der Kennzeichnung
wenn ihr euch aufgrund eures Hintergrundwissens entschieden habt, dass das reicht ... dann ist das so, akzeptiert.

2. nennung in der sig.


anon123 schrieb:
...
2. Text in Signatur: Diese hat -- wiederum in diesem Fall -- eine vorrangig informierende Funktion, die mit der Nennung etwa einer konkreten Firma vergleichbar ist. Sie ist keine Werbung und sie beinhaltet keine Aufforderung zum Handeln. Und da hier ja auch gar nicht die Möglichkeit besteht, durch diese Information ein Handeln zu erreichen (z.B. ein Klick auf die Homepage der Firma), stellt sich das grundlegend anders da, als z.B. wenn nach dieser Information eben auch gleich eine URL als "Einladung" folgt. Wir sehen das zudem in Verbindung damit, dass dieser User unseres Wissens nach nirgendwo in diesem Forum auch nur ansatzweise werbend tätig gewesen ist.

Eine schöne Begründung, die mich allerdings nicht wirklich überzeugt.
Würde Jakob sein Sprüchlein nicht in die sig sondern ins Profil schreiben, wäre die (formelle) Welt in Ordnung.
Was spricht dagegen?
Zumal was ist denn an dem Sprüchlein "informativ" ... es wirft mehr Fragen als Antworten auf ... insoweit ist es eher "desinformativ".
Aber egal, soll er schreiben was er mag ... aber warum nicht im profil, wie es alle anderen auch müssen?
Janus525
Hat sich gelöscht
#53 erstellt: 13. Jul 2012, 17:04

lumi1 schrieb:
Ich habe vielleicht, wie so oft mit meiner direkten Art, etwas mit meiner harten Aussage daneben getroffen, nämlich, dass mir in solchen Foren alle Gewerbetreibenden ein Dorn im Auge sind. Ich denke, darauf stützt sich Deine Behauptung mit der Bezichtigung der Lüge.
Sorry, so war es aber nicht gemeint, zumindest nicht Dir gegenüber explizit...

...und ich hoffe sehr, auch mich hast Du damit nicht gemeint... Hallo Lumi1, schön von Dir zu hören...!

Ich finde Misstrauen ist bei GEWERBLICHEN Teilnehmen grundsätzlich angebracht, das ist nur allzu verständlich. Wenn ich allerdings einmal nachvollziehen würde, wie oft ich von Beginn an vor gut drei Jahren zu Unrecht als Abzocker, Halsabschneider, Betrüger, Sektierer, Guru usw. bezeichnet wurde, dessen erklärtes Ziel es ist Kunden abzuzocken, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen, sie zu meinem finanziellen Vorteil zu manipulieren etc., dann kann das schon schmerzhaft sein.

Wenn ich dann dazu aufgefordert habe, mich doch einfach mal zu testen, indem jemand verdeckt versucht eine Beratung bei mir hinsichtlich z.B. teurer Kabel, Klangschalen oder sonstwas in der Art zu bekommen, haben sie alle den Schwanz eingezogen, ganz gleich ob Pelmazo, Scope, ZeeeM und wie sie alle heißen. Dabei wäre es so leicht gewesen: Anfrage per eMail, Antwort abwarten, diese hier einstellen, fertig. Keiner, nicht ein einziger von denen die wüste Behauptungen und Beschimpfungen formuliert haben, hat das für nötig befunden. Mit "Dreck" zu werfen hat ihnen völlig gereicht...

Es ist immer leicht jemand öffentlich zu diffamieren, noch leichter ist dies aus der Anonymität heraus, wenn der Angegriffene mit Klarnamen, URL, Impressum für jeden ersichtlich ist. Damit meine ich auch nicht Dich, Lumi1, wollte nur mal kurz schildern wie wehrlos und ausgeliefert man sich auf "der anderen Seite" fühlen kann. Gott sei dank ist die Moderation hier sehr aufmerksam, sonst könnte es - den Ruf betreffend - für einen gewerblichen Teilnehmer sehr unangenehm werden.

Viele Grüße: Janus...
tsieg-ifih
Gesperrt
#54 erstellt: 13. Jul 2012, 18:38
Hallo,


Ich fange mit dieser Diskrepanz als Grundlage für meine Argumente an:

ZeeeM schrieb:
...und es steht der Forumsleitung vollkommen frei es so zu handhaben, wie sie es für richtig hält und zwar einfach so, ohne das es einen Rechtfertigungsgrund bedarf.


tomtiger schrieb:
Nein. Sie unterliegen rechtlichen Bestimmungen.


Vorab: Streng genommen hat man auch rechtlich keine Chance (oder kaum), wenn die Forumsleitung per se Foruminternes beschliesst.

Du (tomtiger) hast alles gut wie immer gut analysiert und bekommst natürlich recht, ausser den von mir zitierten Spruch von dir, weil die Mods und Admins selbst wissen, dass die NUB widersprüchlich ist und Grenzfälle, so hoffe ich, im Idealfall demokratisch und nicht diktaktorisch entschieden werden.

Das nicht immer alles ideal läuft wie man sich gerne wünscht und manche Angelehenheiten "wie von selbst dumm laufen", hat man beim User Stones gesehen, der m. Mn. zu schnell gesperrt wurde. Menschliche Impulskräfte, besonders im Affektfall können manchmal AUCH Moderatoren nicht kontrollieren. Der davon frei ist werfe den ersten Stein.

Na ja ich selbst schreibe oft in Idealvorstellungen und Wunschdenken was mir bewusst ist, kann aber Sachverhalte trotz meiner "tendenziellen Blauäugigkeit", die meinem Naturell geschuldet ist, notfalls trotzdem differenzieren (ja ja ich weiss, will die Welt retten und das klappt nie ;)), darum bekommt Zeeem ebenfalls recht und besonders Haiopai's Ausführungen treffen die sensiblen Punkte ziemlich genau, falls mir das zusteht sagen zu dürfen.

Was soll man denn machen, wenn die Forumsleitung etwas entscheiden MUSS und wie ihr wisst ist die NUB kein Allroundmittel aus dem Heiligtum der digitalen Welt, sondern m. E. eher ein flexibles konstruktives Instrument dass ALLEN Usern helfen und nicht schaden soll.

Darum erweckt mich der Eindruck, dass alleine diese Threaderstellung ein katastrophales Armutszeugnis ist.

Sorry K.J. ist nicht persönlich gemeint und mit Juristen lege ich mich ohnehin nicht an, zudem wir auch Gemeinsamkeiten haben wie wir erfreulicherweise feststellen durften. Ich habe "für den Fall der Fälle" gleich zwei Anwälte, einen Mann und eine Frau und will meinen teuren Rechtsverdreherschutz bei Bedarf benutzen und nicht ewig umsonst bezahlen

Ich bin überzeugt, auch wenn das Forum besonders im Voodoobereich kein Ponyhof ist, dass die User-Glaubwürdigkeit, Anstand und Sympathie bei heiklen Entscheidungen wichtige Indikatoren sind, besonders bei "NUB-Grenzfällenangelegenheiten", die nun mal notfalls per Beschluss, Abstimmung usw. von der Forumsleitung entschieden werden, wo wir User uns alle irgendwie unterordnen müssen.

Unabhängig davon dass man alle digitalen Personen wie im off respektieren sollte, sehe ich zwischen den Zeilen gelesen (und da ist meine Einschätzung ziemlich gut), dass manche Privataccounts eher ein "negativeres Erscheinungsbild" aufweisen, als z.B. Jacob der zwar hochgradig konjunktivverliebt ist, für mich manchmal auch kompliziert ist, sonst aber immer ordentlich und freundlich war/ist was auf Dauer mehr zählt.

Ich bin (leider) nicht immer ganz so diplomatisch wie zB. Jacob und Janus wie ich mir selbst wünschte, vielleicht weil ich die direkten Menschen (noch) mehr mag, aber es gibt in diesem Forum nicht viele mit einem ausgeprägten Intellekt und m. E. ist das mehr Wert als absolute Meinungskonformität und dieses ewige narzistisches Schulterklopfen geht mir manchmal auf den Geist. Im richtigen Leben gibt es auch andere Naturgesetze ausser den physikalischen.

Wobei die Triebfeder zum Schreiben bei manchen nur ein simpler Selbstbestätigungsdrang ist, um private Probleme zu kompensieren, wovon ich auch nicht geschützt bin.

Davon ab, von was lebt denn ein Forum mehr, wenn alle die gleiche Meinung haben oder wenn sich human gestritten wird?
Bei anderen Menschen sind in erster Linie vernünftige Motive (egal wie intensiv man sich streitet) wie zB. sachliche Aufklärung wichtig und gerade dafür ist dieses Forum doch gedacht, wobei der Humor m. Mn. nicht fehlen darf. Diese Leute mit den vernünftigen Zielen, auch wenn zugegeben einige radikal wie in der Chemie sind wenn reaktionsfreudige Atome sich mit Elektronen verbinden, regen sich über den hier genannten Sachverhalt erst gar nicht auf, weil am eigentlichen Thema und Intention des Forums VÖLLIG vorbei, da eine andere perfide für mich unmenschliche Absicht verfolgt wird.



kölsche_jung schrieb:
... allerdings erwarte ich - auch hier - eine gewisse Fairness ... und das schließt eine grundsätzliche Gleichbehandlung ein.

Ich kann gar nicht mitzählen wie oft ich schon über PM mit Moderatoren über Gleichberechtigung und "Zweierlei Maß" diskutieren bzw. streiten durfte und meist war's dannach besser, auch wenn keine Einigung erzielt wurde.
Es nützt ja alles nix, es gibt auch im Berufsleben eine Hierarchie die nicht nur respektiert, sondern auch toleriert werden muss, sonst bist du weg vom Fenster, warum soll das hier anders sein?

Es gibt vermutlich keine andere Wahl oder eine bessere Möglichkeit bzgl. Forumsentscheidungen wie bereits verfahren wird, denn wenn die NUB geändert werden sollte, würde man nicht nur etliche User verlieren (davon ab mit wem sollte man sich dann streiten?), sondern man müsste dann auch die heilige Kuh vom Eis holen und die Sache mit der Werbung von gewerblichen Moderatoren klären und dann wirds heikel.. also wird so verfahren was mein GMV mir bereits gesagt hat.

kölsche_jung
Moderator
#55 erstellt: 13. Jul 2012, 19:07

tsieg-ifih schrieb:
...
Vorab: Streng genommen hat man auch rechtlich keine Chance (oder kaum), wenn die Forumsleitung per se Foruminternes beschliesst.
...

Will ich das denn? Quatsch, ich will nur wissen, in was für einem Forum ich mich bewege ... oder eben nicht bewege ... das HF ist neben dem Dual-Board das einzige Forum, in dem ich angemeldet bin. Das ich mich in anderen Foren nicht angemeldet habe, hat seine Gründe.

Das von Seiten der Forenleistung nicht begründet (!) wird, warum das Gesülze in der sig nicht gegen die (in dem Punkt eindeutigen) NUB verstößt, macht mich nachdenklich. (Naja, eigentlich nicht, das ist nunmal nicht zu begründen, da es ein offensichtlicher Verstoß ist ... wobei es mir ehrlich gesagt auch völlig schnuppe ist, wer was wann oder nicht, es steht allerdings so in den NUB drin, ich hab die nicht geschrieben, aus meiner Sicht ist es völlig egal ob die Angaben im Profil oder der sig stehen ... aber die NUB sind da völlig eindeutig.

Das die Geheimniskrämerei von Jakob toleriert wird, macht mich auch nachdenklich, wobei ich das Votum der Forenleitung in diesem Punkt als Ermessensentscheidung für vertretbar halte (wenngleich ich persönlich sie für falsch halte, wer als Gewerblicher etwas zu verstecken hat, sollte nicht in die Öffentlichkeit gehen).

Ich werde sicher nicht auf die (zugegebenermaßen) schwachsinnige Idee kommen, das Forum zu verklagen, ich sehe das Forum allerdings zunehmend kritisch ... und ich brauche das Forum so sehr, wie das Forum mich braucht ... nämlich gar nicht. ... und wenn es mir irgendwo "komisch" wird, suche ich mir halt nen neuen Spielplatz.
ingo74
Inventar
#56 erstellt: 13. Jul 2012, 19:55

Janus525 schrieb:

Ich finde Misstrauen ist bei GEWERBLICHEN Teilnehmen grundsätzlich angebracht...


jein - mich macht es sehr mißtrauisch, wenn ein gewerblich, in diesem fall jakob, genauso nebel wirft bei seinem hintergrund wie bei seinem beiträgen. mißtrauisch, weil nicht tranzparent und das macht nur der, der etwas zu verbergen hat.
transparenz kann man auch mit nicht-nennung des arbeitgebers erzeugen, zb wenn ich bei canton arbeiten würde, aber nicht möchte, dass der name genannt wird, kann ich auch sagen, dass ich das oder das bei einem lautsprecherhersteller mache.
jakob jedoch schwingt hier schwindelige reden und keiner weiß, auf was begründet - ist er pförtner bei xxx und er schreibt aus langeweile oder entwickelt er bei xxx oder was auch immer, sowas kann man problemlos nennen ohne den arbeitgeber preiszugeben...
tomtiger
Administrator
#57 erstellt: 13. Jul 2012, 20:05
Hi,


tsieg-ifih schrieb:
Vorab: Streng genommen hat man auch rechtlich keine Chance (oder kaum), wenn die Forumsleitung per se Foruminternes beschliesst.


nun, wir verdanken Herrn Gravenreuth nicht viel, aber zumindest einige Urteile, was Foren betrifft, auch wenn mW. keine Höchstgerichtliche bzw. VfGH Entscheidung dabei ist.

Das heißt, rechtlich hat man sehr wohl eine Chance (je nachdem worum es geht), allerdings wird sich wohl kaum jemand die Blöße geben, den Betreiber des Forums zu klagen.

Zumal es durchaus keine "100 prozentige" Sache ist, sondern nur eine gute Chance, vor Gericht zu gewinnen.




anon123 schrieb:
1. Kennzeichnung als GT und Art und Umfang der Kennzeichnung: Wir haben uns "diesen Fall" angesehen und mit dem User geredet. Dabei mussten wir in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte des Users und den Grad der Anwendung der NUBs abwägen. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Fall die momentan verwendete Kennzeichnung und Information ausreicht.


Ich finde es ja grundsätzlich klasse, dass Ihr keine "Betonschädel" seid, die nach den Buchstaben der Regeln vorgehen, sondern individuell entscheidet, aber solltet Ihr das zum Anlass nehmen, einerseits diese Möglichkeit in die Regeln aufzunehmen, andererseits diese Entscheidung auch kennzeichnen, wenn beim entsprechenden Nutzer im Profil steht "Gemäß Entscheidung der Forenadministration sind hier zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine Daten einzutragen" hätte beispielsweise diese ganze Diskussion überflüssig gemacht.

Auch dem immer wieder darauf angesprochenen Admin hättet Ihr so das Leben leichter gemacht.



ZeeeM schrieb:
Wenn du einen Club autmachst bei dessen Besuch das Tragen eines Sakkos Pflicht ist, kann der Clubinhaber trotzdem bestimmten Mitglieder erlauben mit einem Parka herumzulaufen.
Welches Gesetz sollte das verbieten?
Deal with ist, or leave. So einfach ist das.


Nein. Wenn Du einem "Club" beitrittst, egal ob Du eine Mitgliedsgebühr bezahlst oder nicht, ist das ein beiderseitig wirkender Vertrag. Steht in dem Vertrag "nur mit Sakko" dann begeht der Betreiber einen Vertragsbruch, wenn er Leute ohne rein lässt.

Wenn Du einen "Nachtclub" gemeinst hast, also ein Lokal mit Türsteher, dann kann der an sich reinlassen, wen er will, allerdings kann er Dich nicht mehr rauswerfen, ohne dass Du massive Probleme verursachst. Denn dann hat er Dir die Nutzung seiner Räumlichkeiten gestattet, und diese Bewilligung darf er ohne triftigen Grund nicht zurückziehen.

Betreffend Foren und Chaträumen gibt es da bereits Urteile. Da haben sich Nutzer erfolgreich in Chats zurückgeklagt. Wobei ich persönlich ja schon der Ansicht bin, dass denen sehr langweilig sein muss ....



Haiopai schrieb:
Die Mitteilungspflichten gelten ausschließlich mal gegenüber der Forenleitung ...


Nein. Die Nutzungsbedingungen sind ein Vertrag und wirkt dieser beidseitig bindend. Das bedeutet, jeder Benutzer hat einen Rechtsanspruch darauf, dass der andere Vertragspartner den Vertrag einhält.

Als Beispiel Mahngebühren des Mobilfunkbetreibers. Wenn der im Vertrag (z.B. in den AGB) Mahngebühren vereinbart, hast Du das recht, bei jedem Ausfall den Betreiber zu mahnen, und dafür die vereinbarte Mahngebühr zu verlangen. Du wirst klagen müssen, aber Du wirst gewinnen. Auch hier wiederum, wegen den 5 Euro wird kein Mensch klagen, das wissen auch die Mobilfunker, Stromanbieter etc.



Haiopai schrieb:
Dazu mich dessen auszusetzen , kann mich niemand zwingen.


Richtig. Das bedeutet, wenn Du das nicht angibst, und es stellt sich heraus, dass Du dort arbeitest, kann man Dich sperren.

Noch ist das hier ein Forum wo die Teilnahme freiwillig ist. Die Betreiber können sogar verlangen, dass jederzeit Dein Name ersichtlich ist.

Zwingen. hier teilzunehmen kann Dich aber niemand.

In dem Sinn kann Dich keiner zwingen, Dich dieser Problematik auszusetzen.



Haiopai schrieb:
Warum das im Einzelfall so ist , hat mich als User hier nicht zu interessieren.


Ob es Dich interessiert oder nicht ist irrelevant, jeder Nutzer hat einen Anspruch darauf, dass der Vertrag vom Vertragspartner eingehalten wird.

Wenn in Deinem Mietvertrag steht "Im Haus sind keine Haustiere erlaubt" (dann ist diese Vertragsklausel rechtswidrig, jedenfalls in Österreich) aber Du hast einen Anspruch darauf, dass auch kein anderer Mieter ein Haustier hält. Wenn im Mietvertrag steht "Die Haltung von Haustieren ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers zulässig", könnte man durchaus annehmen, dass einem Mieter Haustiere gestattet werden, einem anderen nicht. Das müsste man rechtlich prüfen.

LG Tom
Haiopai
Inventar
#58 erstellt: 13. Jul 2012, 21:37

tomtiger schrieb:

Nein. Die Nutzungsbedingungen sind ein Vertrag und wirkt dieser beidseitig bindend. Das bedeutet, jeder Benutzer hat einen Rechtsanspruch darauf, dass der andere Vertragspartner den Vertrag einhält.


LG Tom


Das interessiert mich jetzt doch mal , wie soll bitte ein Vertrag zu Stande kommen in einem
Forum , wo der private Nutzer weder als natürliche noch juristische Person verifizierbar ist .

Das wäre nach meiner Ansicht nur dann der Fall , wenn sich hier jeder Nutzer mit vollem
Namen und ladungsfähiger Adresse samt Ausweisüberprüfung einloggen müsste ,
was aber nicht der Fall ist .

Eine Email Adresse und ein Nickname sind doch gar nicht fähig im rechtlichen
Sinne Verträge abzuschließen , wenn die Realidentität dahinter nicht offen
gelegt wird .

Oder sehe ich das falsch ?

Gruß Haiopai
Haiopai
Inventar
#59 erstellt: 13. Jul 2012, 22:25

lumi1 schrieb:


Ich mit dir auch nicht, und ich sehe auch keinen grund dafür, jetzt auch nicht.
Du hast es wohl auch leider etwas missverstnaden.
Ich bezichtige hier gar niemand als Lügner, absolut nicht, never, auch keine Händler, Gewerbetreibende jedweder Art.

Ich meinte lediglich, dass es niemals gänzlich auszuschliessen ist, dass ein Gewerbetreibender solche Foren ab und an, natürlich, auch unterschwellig als Werbung nutzt.
Dies muss nich tmal mit Absicht geschehen, sondern kann vielmehr auch aus persönlicher Überzeugung / "Liebe" zu seinen Produkten stattfinden;
sogar ganz aus dem Unterbewusstsein heraus, eben, oder weil er z.b. tatsächlich davon überzeugt ist.


MfG.


So ernst sehe ich das bei dir auch nicht , da hab ich hier schon ganz andere Texte an den Kopp geworfen bekommen :-)) .

Aber ich dreh deine Argumentation jetzt mal locker um und sage , es ist bei einem privaten User nie ganz auszuschließen , das seine Meinung aufgrund von Stolz oder Fanboygehabe bezüglich der eigenen Geräte nicht auch Schleichwerbung darstellt .

Ist aber auch nur menschlich natürlich .

Dann gibt es hier auch noch die Tipps der merkwürdigen Zufälle , merkwürdig deswegen weil es da meist
um Produkte mit sehr geringer Händlerdichte geht , wie in der Kaufberatung gerade die Lautsprecher des
Herstellers Dali , die man ganz plötzlich fast als Modetip bezeichnen könnte .
Zufall deswegen , weil diese uneigennützigen und natürlich sicher alle persönlich erhörten Tipps , so gar nix damit zu tun haben , das dieser Hersteller von der Hifipresse derzeit , wie praktisch , enorm gepusht
wird und seine Produkte in jeder zweiten Ausgabe der Stereoplay getestet werden .

Wie gesagt , gibt schon merkwürdige Zufälle .

Und mit der Schleichwerbung ist das auch so eine Sache

Als Fazit bleibt da für mich nur , wer spinnen will der tut dies auch und die Gefahr
ist bei privaten Usern ebenso gegeben wie bei Gewerblichen , wenn auch aus
unterschiedlichen Motivationen heraus .

Gruß Haiopai
tsieg-ifih
Gesperrt
#60 erstellt: 13. Jul 2012, 23:34

es ist bei einem privaten User nie ganz auszuschließen , das seine Meinung aufgrund von Stolz oder Fanboygehabe bezüglich der eigenen Geräte nicht auch Schleichwerbung darstellt .

Ist aber auch nur menschlich natürlich .

User die sich im Hififorum anmelden oder bereits angemeldete User, die gezielt ein Fabrikat geschickt in Beiträgen erwähnen, um ein bestimmtes Produkt über das ohnehin schon gute Googel-Ranking des Hifi Forums noch weiter zu verbessern und schliesslich den Verkauf bei ebay über diese GEWOLLTE Treffergenauigkeit zu optimieren ohne den Preis selbst pushen zu müssen ist ja so neu auch wieder nicht

Ich denke es gibt hier pfiffige Privatuser die sich einen Sport draus machen und jetzt versuche zu beweisen dass er entsprechende Beiträge vorsätzlich gezielt mit Werbe-Absicht getan hat, dann kommt sofort Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte usw.,
na ja legale Suchmaschinenoptimierung ist ja nicht verboten
Aber wehe ein gewerblicher Teilnehmer macht das klitzekleinwenig dann ist er sofort weg, auch wenn er sich über gute Dienstleistungen profiliert hat

Ich meine wenn die Deutsche Bahn schon versteckt ihr Image extra durch eine Lobbyagentur durch verdeckt vorproduzierte Beiträge in Foren aufpoliert lässt nur weil die Kohle dafür haben, dann fällt mir sofort wieder ein in welchem korrupten Land ich lebe.
(Quelle: Lobbycontrol)

Die Foren als Tummelplatz für eigene Interessen sind nicht angreifbar, aber wenn jemand übertreibt, dann besteht forenseitig Handlungsbedarf, egal wer das ist.

Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, wenn ich so viel verkaufen würde wie manche hier angemeldete Privatuser auf ebay unter Umgehung der Steuerpflicht, Rücknahmerecht, Gewährleistungspflicht und ohne öffentliche Impressum-Informationspflichten nach TKG, dann wäre ich reich, aber das sind dann die Leute die als "Verbraucher" diesen Verbraucherschutz geniessen und am meisten meckern und als Krönung vielleicht noch Gewerbliche angreifen.


kölsche_jung schrieb:
Das die Geheimniskrämerei von Jakob toleriert wird, macht mich auch nachdenklich, wobei ich das Votum der Forenleitung in diesem Punkt als Ermessensentscheidung für vertretbar halte (wenngleich ich persönlich sie für falsch halte, wer als Gewerblicher etwas zu verstecken hat, sollte nicht in die Öffentlichkeit gehen).

Wenn das jemand nicht machen WILL, wie und warum soll man da mit Pflicht kommen? Anon hat das doch mit folgendem Schlüsselsatz vernünftig erklärt :

anon123 schrieb:
Es ist unsere Aufgabe dort, falls nötig und möglich, für einen Ausgleich zu sorgen.


[Beitrag von tsieg-ifih am 13. Jul 2012, 23:39 bearbeitet]
dommii_old
Hat sich gelöscht
#61 erstellt: 13. Jul 2012, 23:48

tsieg-ifih schrieb:

kölsche_jung schrieb:
Das die Geheimniskrämerei von Jakob toleriert wird, macht mich auch nachdenklich, wobei ich das Votum der Forenleitung in diesem Punkt als Ermessensentscheidung für vertretbar halte (wenngleich ich persönlich sie für falsch halte, wer als Gewerblicher etwas zu verstecken hat, sollte nicht in die Öffentlichkeit gehen).

Wenn das jemand nicht machen WILL, wie und warum soll man da mit Pflicht kommen? Anon hat das doch mit folgendem Schlüsselsatz vernünftig erklärt :

anon123 schrieb:
Es ist unsere Aufgabe dort, falls nötig und möglich, für einen Ausgleich zu sorgen.


Durch die NUB wird der Gewerbliche in die Pflicht genommen als Vorraussetzung zur Teilnahme diese Angaben zu machen. Da die Teilnahme generell freiwillig ist wird hier niemand gezwungen irgendwas zu tun, aber wenn er hier etwas tut sollte er sich an die bei der Anmeldung als gelesen und akzeptiert hingenommenen NUBs halten, ansonsten bleibt man halt draußen.

Deshalb bin ich dafür, das die Möglichkeit der Abwägung in die NUBs kommt, so ist das System einfach nicht transparent und vorallem unfair.
tsieg-ifih
Gesperrt
#62 erstellt: 13. Jul 2012, 23:58

Deshalb bin ich dafür, das die Möglichkeit der Abwägung in die NUBs kommt, so ist das System einfach nicht transparent und vorallem unfair.

Warum sollte man etwas ändern was ohnehin abgewogen und durch das Hausrecht legitimiert wird und was meinst du mit unfair? Gegenüber wen?

Ich kenne keinen einzigen Gewerblichen der sich über irgendwelche Regelverstösse über Jacob beschwert hätte, auch wenn üblicherweise Meinungen nicht konform gehen. Ist es das?
tomtiger
Administrator
#63 erstellt: 14. Jul 2012, 01:37
Hi,


Haiopai schrieb:
Oder sehe ich das falsch ?


ein Vertrag ist ein Vertrag. Es ist weder Schriftform noch sonstwas nötig. Ob eine Vertragspartei Probleme hat, die Identität des anderen zu bestimmen, um den Vertrag wenn nötig rechtlich durchzusetzen, ist dabei irrelevant.

Vereinfacht ausgedrückt: Wenn Du mit einer Schimaske über dem Gesicht zum Kiosk gehst und eine Packung Kippen kaufst, wissen die genausowenig, wer Du bist, wie der Betreiber des Forums hier. Trotzdem ist ganz unstrittig ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Wobei bei Kippen müssen sie prüfen, ob Du alt genug bist, nehmen wir statt Kippen eine Dose Cola.

Wenn also beispielsweise Du im Kiosk mit 10 Euro bezahlst, der Verkäufer irrt sich und gibt Dir auf 50 Euro raus, hat er selbstverständlich - auch auf Grund des Vertrages - das Recht, das zuviel bezahle Geld zurückzubekommen, da er Dich aber nicht kennt ......

Lustig ist es am Flohmarkt, weil da kennen beide Vertragsparteien einander nicht.

Guckst Du: http://medien-internet-und-recht.de/pdf/vt_MIR_Dok._111-2007.pdf

Da haben sich Heise und Gravenreuth gegenseitig geklagt, auf Seite 9, 12. Absatz (Punkt III., A, 1):


1. Die Parteien haben am 04.04.2000 einen Vertrag geschlossen, indem der Beklagte sich unter der Identifizierungsnummer ... und dem Benutzernamen ... bei der Klägerin registrierte und diese die Registrierung durch eine E-Mail bestätigte. Dadurch erwarb der Beklagte das Recht, in den Foren der Klägerin Beiträge zu veröffentlichen.



Für den Fall, dass es unklar ist: Die Erklärung des LG München, dass Heise den Realnamen bei der Registrierung möchte ändert nichts daran, dass dass auch ohne diese Nennung des Realnamen ein Vertrag zustande gekommen wäre.


Auf Seite 10 des Urteils erklärt das LG München, dass Gravenreuth sich (vermutlich) zurück ins Heise Forum hätte klagen können.



Nach Auffassung des Gerichts spielt es hingegen keine Rolle, ob die erste Sperrung, die wegen,des Inhalts der Beiträge des Beklagten erfolgte, rechtmäßig war. Dies wäre davon abhängig, ob diese Beiträge gegen die Nutzungsbedingungen verstießen. Dabei ist das Gericht durchaus der Meinung, dass die Nutzungsbedingungen im Lichte des Art. 5 GG auszulegen wäre, der hierfür den Beklagten stritte, und dass für die Auslegung auch zu berücksichtigen wäre, wie die Klägerin die Anwendung und Durchsetzung ihrer Nutzungsbedingungen gegenüber anderen Nutzern handhabt.


Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass der Betreiber eines Forums nur Nutzer sperren darf, wenn diese gegen den Vertrag, idR. "Nutzungsbedingungen" verstossen. Dabei ist das Recht auf freie Meinungsäußerung vom Betreiber zu respektieren.

Darüber hinaus darf der Betreiber nicht mit zweierlei Maß messen, wenn sich also mehrere Leute beflegeln, muss er alle sperren oder keinen, er muss alle Nutzer so gut als möglich gleich behandeln.


Für den gegenständlichen Fall bedeutet das, dass sich jeder gewerbliche Teilnehmer genauso kennzeichnen darf wie der hier besprochene Nutzer, und aus diesem Grund nicht gesperrt werden darf!

Deshalb meine Empfehlung: Wenn im Vertrag auf eine eventuelle Ausnahmemöglichkeit hingewiesen wird, und im Profil des betreffenden Nutzers steht, dass hier eine Sonderabsprache erfolgte, ist der Betreiber rechtlich weitestgehend aus dem Schneider.

Natürlich kann der Betreiber auch (berechtigt) hoffen, dass kein zweiter so blöd ist, gegen eine Forensperre zu klagen.

Herr Gravenreuth war schließlich eine - sagen wir mal - "einzigartige Persönlichkeit".


Inwieweit diese Entscheidung des Betreibers wettbewerbsrechtliche Folgen nach sich zieht, kann und möchte ich nicht beurteilen, ich würde den Betreiber warnen, wenn ein Händler, ein Konkurrent des hier Besprochenen, einen Wettberwerbsnachteil durch diese Sonderregelung sieht, besteht das Risiko geklagt zu werden, zumal generell bei Gewerbetreibenden die Gefahr geklagt zu werden höher ist (die haben durchaus wirklich Anwälte und das Budget, einen verlorenen Prozess zu bezahlen, was bei privaten Teilnehmern eher selten ist).



tsieg-ifih schrieb:
Warum sollte man etwas ändern was ohnehin abgewogen und durch das Hausrecht legitimiert wird und was meinst du mit unfair? Gegenüber wen?


Ist es nicht. Es ist nach wie vor eine Verletzung der Nutzungsbedingungen und es wird nicht durch ein "Hausrecht" legitimiert. Der Betreiber ist verpflichtet, sich an die Nutzugnsbedingungen zu halten, und das tut er nicht.

Das wohl niemand klagen wird, ist eine andere Sache. Abr eine Abmahnung wäre durchaus denkbar.

LG Tom


[Beitrag von tomtiger am 14. Jul 2012, 01:46 bearbeitet]
_ES_
Administrator
#64 erstellt: 14. Jul 2012, 01:49
Hi,


ich würde den betreiber warnen, wenn ein Händler, ein Konkurrent des hier Besprochenen, einen Wettberwerbsnachteil durch diese Sonderregelung sieht, besteht das Risiko geklagt zu werden


Ist das der Grund, warum man so darauf erpicht ist, das der "hier Besprochene" sich an die Regeln halten muss?
Gibt es hier Konkurrenten?
Dann bitte ich doch mal flugs um entsprechende Kennzeichnungen..
tomtiger
Administrator
#65 erstellt: 14. Jul 2012, 01:57
Hi,


R-Type schrieb:
Ist das der Grund, warum man so darauf erpicht ist, das der "hier Besprochene" sich an die Regeln halten muss?
Gibt es hier Konkurrenten?
Dann bitte ich doch mal flugs um entsprechende Kennzeichnungen.. ;)


Keine Ahnung, ich weiß ja auch nicht, wer der hier Besprochene ist, und was er tut, solange er nur im Audiobereich ist und nicht im EDV Bereich, ist er jedenfalls nicht mein Konkurrent.

Wobei da die grenzen mittlerweile verschwimmen, wenn ich mich recht erinnere, hat doch Apple Records Apple geklagt, nachdem die ihren Ipod Store aufgemacht haben, und damit ins Musikgeschäft eingestiegen sind.

http://www.silicon.d...agt-apple-computers/

LG Tom
tsieg-ifih
Gesperrt
#66 erstellt: 14. Jul 2012, 02:47

Keine Ahnung, ich weiß ja auch nicht, wer der hier Besprochene ist, und was er tut, solange er nur im Audiobereich ist und nicht im EDV Bereich, ist er jedenfalls nicht mein Konkurrent.

Eine fast (all)tägliche Kommunikation und aufeinmal EDV Konkurrenz? hui aufgepasst sind eh die schlimmsten
Konkurrenz belebt aber das Geschäft, es wachsen immr wieder neue Originale nach, ist ganz toll ..





Wobei da die grenzen mittlerweile verschwimmen, wenn ich mich recht erinnere, hat doch Apple Records Apple geklagt, nachdem die ihren Ipod Store aufgemacht haben, und damit ins Musikgeschäft eingestiegen sind.

http://www.silicon.d...agt-apple-computers/

Dort bei den Äpfeln bei den weissen Zwergen gings um Milliarden, hier gings nur um einen provisorischen Fehler der behoben wurde.

Obwohl keine Öffentlichkeit gebraucht hätte. Vielleicht Sommerloch. Es ist alles so wie immer
kölsche_jung
Moderator
#67 erstellt: 14. Jul 2012, 05:03

tomtiger schrieb:
Hi,


R-Type schrieb:
Ist das der Grund, warum man so darauf erpicht ist, das der "hier Besprochene" sich an die Regeln halten muss?
Gibt es hier Konkurrenten?
Dann bitte ich doch mal flugs um entsprechende Kennzeichnungen.. ;)


Keine Ahnung, ich weiß ja auch nicht, wer der hier Besprochene ist, und was er tut, solange er nur im Audiobereich ist und nicht im EDV Bereich, ist er jedenfalls nicht mein Konkurrent.
...
LG Tom

tja ... es weiß wohl niemand so genau wer oder was der gewerbliche Teilnehmer ist ... das macht es manchmal schwer sowas abzuschätzen
aber davon ab ... mit geht es nicht um Jakob, mir geht es darum (und den Vergleich habe ich schon so oft gezogen, dass man dem wohl Absicht unterstellen muss, der das "übersieht) ... mir geht es also darum, dass die Forumsleitung bei Teilnehmer A (Klassikerbereich) unerbittlich auf Regeleinhaltung pocht und einen Gewerblichen letztendlich "rausschmeißt" und andererseits, bei Teilnehmer B, dass mit der Information der anderen User nicht ganz so ernst nimmt und diese Desinformation an einer laut NUB nicht zulässigen Stelle toleriert, also ein äußerst weiches Regelverständnis an den Tag legt ...

Die (vermeintlichen) Verstöße sind sicherlich sicherlich nur bedingt vergleichbar. Im Fall der Klassiker lag ein Ermessen vor, ob es überhaupt zu einer Verletzung gekommen ist ... bei user Jakob, und da tut es mir echt leid, schreiben die NUB so wie ich das verstehe eindeutig vor, dass in der sig nichts zu stehen hat. Da steht aber was ...
Obwohl im Vorliegenden also nicht mal ein Ermessen hinsichtlich des Vorliegens einer Regelverletzung besteht, versucht admin anon zu erklären, dass dies ja eigentlich und irgendwie und es sei ja keine Werbung aber informativ ... HALLO, dann ändert eure NUB! Is doch nicht so schwer ... bei momentanem Stand der NUB ist es jedoch ein Verstoß, der seitens der Forenleitung akzeptiert wird.

... und auf die Frage, warum Jakob sein Sprüchlein nicht ins Profil (da gehört es laut NUB hin!) schreibt ... ? Schweigen im Walde ... wäre das ein zu großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Jakobs, anon?

Letztlich finde ich auch das Verhalten der Forumsleitung seltsam, da wird auf einen offensichtlichen Regelverstoß hingewiesen und das wird dann auch noch "schöngequatscht".

Wenn ihr zum Ergebnis gekommen seid, dass das Geschreibe in der sig nicht gegen die NUB verstößt, kann ich mich echt nur wundern ... und mich fragen, warum jemand zu so einer Entscheidung kommt

Wenn ihr zum Ergebnis gekommen seid, dass zwar ein Verstoß vorliegt, die NUB an dem Punkt aber nicht so wichtig sind (wo ich zustimmen würde) ... dann entschäft die NUB in dem Punkt doch einfach ... oder setzt sie durch und fordert Jakob auf sein Geschreibe aus der sig ins profil zu schieben ... drag n drop ... aber da stehen anscheinend die Persönlichkeitsrechte Jakobs entgegen ...

irgendwie erinnert mich das an den Dorfsheriff, der eine Gruppe des Dorfes streng kontrolliert und die andere Gruppe darf tun, was sie will ... der Dorfsheriff sollte sein Verhalten vielleicht noch mal überdenken ...

klaus
tomtiger
Administrator
#68 erstellt: 14. Jul 2012, 07:33
Hi,


tsieg-ifih schrieb:
Eine fast (all)tägliche Kommunikation und aufeinmal EDV Konkurrenz? hui aufgepasst sind eh die schlimmsten


naja, wenn er Soundkarten und/oder (Audio-) Software herstellen würde, wäre er wohl -rein rechtlich - Konkurrenz, denn da überschneiden sich Hifi und EDV.


Hi Klaus,


ja, und zusätzlich:


1. Jeder gewerbliche Teilnehmer muss sich registrieren und ein Nutzer-Profil erstellen, das ihn als gewerblichen Teilnehmer identifiziert und die Art seiner Tätigkeit klar im Feld "Anlage/Weitere User-Infos" beschreibt.




4. Gewerbliche Teilnehmer müssen den anderen Teilnehmern folgende weiterführende Informationen in Ihrem Profil zur Verfügung stellen: Art des Gewerbes / Name des Gewerbes / Falls vorhanden: URL des Gewerbes


Wobei der "/" als juristisches "und" zu werten ist, nicht als "oder".

Es gehört entweder das "müssen" raus, und/oder die "/" gegen ein "und/oder" ersetzt. Dann - und nur dann - würde es reichen, das "Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Audioelektronik u.a." aus der Signatur in das Profil zu schreiben.



Dass in der Einleitung nur "gebeten" wird, sich an diese Regeln zu halten, sowie der Versuch mit dem "Hausrecht" die Regeln dem Gutdünken der Betreiber zu unterwerfen ist juristisch jedenfalls sehr fragwürdig.

Es wäre daher juristisch interessant, inwieweit ein einfacher Nutzer durch Klage auf Zuhaltung des Vertrages den Betreiber zwingen kann, die Forenregeln durchzusetzen.

Sicher ist, dass der Betreiber von keinem anderen gewerblichen Teilnehmer mehr an Angaben verlangen kann, als vom gegenständlichen Nutzer.

Also mal rein juristisch, weil klagen wird vermutlich eh keiner.

LG Tom
dommii_old
Hat sich gelöscht
#69 erstellt: 14. Jul 2012, 11:23
Es ist unfair (wie schon bereits oben erwähnt) weil sich mancher Gewerblicher vllt in der gleichen Situation befindet wie Jakob, allerdings nichts von der möglichen Sonderbehandlung weiß (weil nicht in den NUB erwähnt) und sich deshalb nicht anmeldet.

Ansonsten sehen ich es so wie Tom und Klaus, es ist und bleibt so wie es aktuell ist ein klarer Verstoß und somit ein Vertragsbruch. Wenn das hier ein Mitkonkurrent ließt, der sich davor hier nicht angemeldet hat, eben wegen jener Klausel, könnte das böse für's Forum enden.
Haiopai
Inventar
#70 erstellt: 14. Jul 2012, 11:50

kölsche_jung schrieb:

irgendwie erinnert mich das an den Dorfsheriff, der eine Gruppe des Dorfes streng kontrolliert und die andere Gruppe darf tun, was sie will ... der Dorfsheriff sollte sein Verhalten vielleicht noch mal überdenken ...

klaus


Nix für ungut Klaus , aber das geht mir bei dir auch nicht anders , nur das bei dir die Erennung zum Sheriff selbst erfolgte :-)).

Du sagst , es ginge dir um Gleichbehandlung , nun wenn dem so ist , wiese stolperst du nicht bei
tsieg-ifih NICHT darüber , das er ebenso wenig sein Gewerbe genauer beschreibt ????

Mich stört das nicht , weil er es mal erwähnte in einem Thread , das es da eine Absprache mit der Forenleitung gibt .Mich stört das auch dann nicht , wenn er in Threads gänzlich andere Standpunkte
vertritt , weils nicht meine Art ist , Diskussionen bei denen man mit Argumenten nicht weiter kommt ,
über Schläge unter die Gürtellinie auszutragen .

Mir fällt nämlich dann schon auf , daß dein Aufklärungsbedürfnis bei Leuten die in bestimmten Punkten
mit dir konform gehen bei weitem nicht so ausgeprägt scheint , wie bei Jackob .

Gruß Haiopai
dommii_old
Hat sich gelöscht
#71 erstellt: 14. Jul 2012, 12:03
Naja, bei Jakob ist es mir z.B. aufgefallen weil viele drauf gepocht haben er soll endlich NUB-Konform handeln. Dabei ging es nicht nur um die Sig sondern auch die Angaben im Profil. Ich habe jetzt aber man ein paar Gewerbliche durchgeschaut, da wird es mit beiden angekreideten Klauseln der NUBs oft ncith ganz so ernst genommen. Schon alleine deshalb sollte sich die Forenleitung Gedanken machen, denn Mitbewerbern könnte das sauer aufstoßen...
Haiopai
Inventar
#72 erstellt: 14. Jul 2012, 12:35
Moin Dominic , bleiben wir doch mal auf dem Teppich und da frag ich dich vom gewerblichen
Standpunkt aus , warum sollte es mir den sauer aufstoßen , wenn ein Mitbewerber ,
die ihm zugebilligten Möglichkeiten , sein Gewerbe zu präsentieren nicht voll ausnutzt ?

Ganz im Gegenteil habe ICH doch dann als jemand der das tut einen Vorteil gegenüber
Gewerblichen wie Jacob .
ICH nutze die erlaubte Möglichkeit der Verlinkung in der Signatur , ich nutze das Profil
für eine Kurzbeschreibung meiner Tätigkeit und gebe gemäß den NUBs meine Homepage
dort nochmal an .

Einerseits eine Vorschrift , andererseits doch aber auch ganz eindeutig eine kostenlose
Werbung , die einem je nach Art des Gewerbes Vorteile verschafft .

Gerade das führt doch zu Äußerungen , wie Lumi sie getätigt hat , Jacob nun anzugehen ,
weil er sich diese Vorteile nicht verschafft , ist doch wie ich finde fast absurd und
reine Erbsenzählerei , aus der Begründung heraus , das er Standpunkte vertritt ,
die einige zur Weißglut treibt :-)).

Jede Wette , würde er sich brav einreihen in die Riege der Realisten , die Kabelklang
als völligen Unsinn abtun , dann wäre der Thread hier gar nicht eröffnet worden .

Angel hat weiter oben geschrieben , ich dagegen würde hier grundsätzlich mit
offenen Visier argumentieren , hat er richtig erkannt , ich bin eher derjenige der
geradeheraus jemanden anspricht , wobei Diplomatie öfters auf der Strecke bleibt .
Genau aus dem Grund mag ich solche Threads wie diesen hier normal gar nicht .
Einfach weils um die Nubs oder Gleichbehandlung nach meiner Ansicht gar nicht
geht , sondern darum jemandem mit Gewalt ans Bein zu pinkeln , dessen
Standpunkte mehreren Leuten nicht gefallen .

Gruß Klaus
Kopftrommel
Hat sich gelöscht
#73 erstellt: 14. Jul 2012, 12:42
Worum geht es denn wirklich? Es geht wohl offensichtlich darum, das einige Leute mit Hilfe der Forumsregeln Jemanden hier mundtot machen zu wollen, weil mangels sachlicher Argumente Nichts zu holen ist.
tsieg-ifih
Gesperrt
#75 erstellt: 14. Jul 2012, 12:46

Worum geht es denn wirklich?

Ob die NUB an einer "neuralgischen Stelle" als Kann- oder Mussbestimmung ausgelegt wird.
Janus525
Hat sich gelöscht
#76 erstellt: 14. Jul 2012, 13:08

Haiopai schrieb:
Ganz im Gegenteil habe ICH doch dann als jemand der das tut einen Vorteil gegenüber
Gewerblichen wie Jacob .ICH nutze die erlaubte Möglichkeit der Verlinkung in der Signatur , ich nutze das Profil für eine Kurzbeschreibung meiner Tätigkeit und gebe gemäß den NUBs meine Homepage
dort nochmal an . Einerseits eine Vorschrift , andererseits doch aber auch ganz eindeutig eine kostenlose
Werbung , die einem je nach Art des Gewerbes Vorteile verschafft . Gruß Klaus

Guten Morgen Klaus,

so sehe ich es - fernab jeder juristischen Bewertung - auch...
anon123
Inventar
#77 erstellt: 14. Jul 2012, 15:04
Moin,

ich will mich nicht allzu weit in die Diskussion einmischen, denn ich denke, es ist alles gesagt.

Aber:


Schon alleine deshalb sollte sich die Forenleitung Gedanken machen, denn Mitbewerbern könnte das sauer aufstoßen...

Also mir ist ganz ehrlich kein einziger Fall bekannt, wo das irgendwem sauer aufgestoßen ist. Das kann daran liegen, dass das in der Tat noch nicht vorgekommen ist, und ich bin ja schon seit vielleicht sechs oder sieben Jahren Mod bzw. Admin. Es kann aber auch sein, dass ich senil bin. Keine Ahnnung. Vielleicht aber erinnert sich ja ein anderer Kollege an sowas. Dieser Thread -- der sich ja konkret auf einen einzigen User bezieht -- ist aber das erste Mal, dass ich mich mit dieser Frage in der Tat beschäftige.


Letztlich finde ich auch das Verhalten der Forumsleitung seltsam, da wird auf einen offensichtlichen Regelverstoß hingewiesen und das wird dann auch noch "schöngequatscht".

Wird es nicht. Ich habe weiter oben lang und breit und ausführlich das Warum und Wie erklärt. Das trifft offenbar nicht Deine Rechtsauffassung. Das ist sicher legitim, und gut ist. Wir haben uns diese Entscheidung nicht aus den Fingern gesogen oder ausgewürfelt, sondern durchaus schon darüber nachgedacht und das auch dargelegt.

Und, wenn ich das mal aus persönlicher Sicht ergänzen darf: Natürlich kann man, wenn man die Buchstaben der NUB ganz genau nimmt, hier ein Problem erkennen. Das haben wir auch, es deshalb auch diskutiert und gehandelt. Aber ansonsten ist das für mich wirklich der sprichwörtliche Sturm im Wasserglas. Ich persönlich finde es erstaunlich und ein wenig befremdlich, was für ein Aufhebens um diese paar Wörtchen gemacht wird, und auch ich sehe das durchaus im Zusammenhang mit der voraufgegangen Diskussion in einem anderen Forumsteil. Da wird dann schnell ein glasklarer Verstoß gegen die NUB bemüht, Referenzurteile an Gerichten werden hervorgekramt, spekuliert, ob User deshalb abgeschreckt werden, es werden "Rechtsgutachten" von sich gegeben, Vertragskunde gewälzt, noch sicher einiges mehr, und das alles könnte böse fürs Forum enden.

Könnte es nicht und wird es nicht, wetten? Also: Entspannt Euch mal und macht nicht aus einer Mücke einen Elefanten. Das hier ist ein Hobbyforum für Hifi und kein juristisches Seminar.



[Beitrag von anon123 am 14. Jul 2012, 15:16 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#78 erstellt: 14. Jul 2012, 16:00

anon123 schrieb:
Wir haben uns diese Entscheidung nicht aus den Fingern gesogen oder ausgewürfelt, sondern durchaus schon darüber nachgedacht und das auch dargelegt.


Dann denkt aber zumindest nochmal über die Frage im Profil nach:
"Sind Sie (neben-)beruflich in der HIFI-, Heimkino- oder Unterhaltungsbranche tätig?"

Da fehlt das Wort selbstständig, gewerblich, o.Ä. "Unterhaltungsbranche" ist vermutlich auch der falsche Begriff?
George_Lucas
Inventar
#79 erstellt: 14. Jul 2012, 21:50
Ich finde, dass hier an der Sache vorbei diskutiert wird.
Ein User hat bei der Anmeldung gegen die NUB verstoßen. Diesen Fall hat sie die Forumsleitung angenommen und nach Abwägung des Sachverhaltes eine Entscheidung gefällt. Diese Entscheidung steht unter dem Hausrecht des Forumsbetreibers. Niemandem muss diese Entscheidung gefallen oder missfallen.
Darüber hinaus steht es jedem frei, seine Konsequenzen daraus zu ziehen.

Da mir die Hintergründe nicht bekannt sind, warum die Persönlichkeitsrechte des Users an dieser Stelle höher bewertet werden als die NUB, vertraue ich diesbezüglich der Forumsleitung.
Bislang sehe für mich keine Nachteile durch diese Entscheidung.
George_Lucas
Inventar
#80 erstellt: 14. Jul 2012, 21:54
Zu den NUB:
Ich finde auch, dass einige Passagen etwas präziser formuliert werden sollten, um weitere Missverständnisse zu vermeiden.


[Beitrag von George_Lucas am 14. Jul 2012, 21:56 bearbeitet]
tsieg-ifih
Gesperrt
#81 erstellt: 14. Jul 2012, 22:36
Wenn das GG präzise genug formuliert wäre, warum gibt's beim BVerfG immer wieder neue Verfassungsbeschwerden ?
George_Lucas
Inventar
#82 erstellt: 14. Jul 2012, 22:42
Mir ist schon klar, wie die NUB in Bezug auf "Gewerbliche Teilnehmer" gemeint sind.
Andere haben offenbar ein Problem damit - wenn ich die Beiträge richtig verstehe...
tsieg-ifih
Gesperrt
#83 erstellt: 14. Jul 2012, 23:06
Na ja ich finde eher dass die Angreifer Probleme haben und nicht der Angegriffene
kölsche_jung
Moderator
#84 erstellt: 15. Jul 2012, 16:45

Haiopai schrieb:
...
Du sagst , es ginge dir um Gleichbehandlung , nun wenn dem so ist , wiese stolperst du nicht bei
tsieg-ifih NICHT darüber , das er ebenso wenig sein Gewerbe genauer beschreibt ???? ...

Da ich auf Fragen auch antworte: Ganz einfach deshalb nicht, weil ich mir dazu sein profil hätte anschauen müssen und ich dies nicht getan habe ... die NUB schreiben ja vor, dass Infos im Profil stehen müssen, ich muss also, will ich mir die Infos anschauen das Profil durchlesen, dass habe ich nicht getan ... bei Jakob hingegen steht die Info in der sig, die sehe ich bei jedem seiner postings ohne mich irgendwohin klicken zu müssen.


Haiopai schrieb:
...
Jede Wette , würde er sich brav einreihen in die Riege der Realisten , die Kabelklang
als völligen Unsinn abtun , dann wäre der Thread hier gar nicht eröffnet worden .
...

Die Wette verlierst du. Ich habe ja sogar vorgeschlagen, die NUB einfach zu ändern und es zu erlauben, dass Gewerbliche sich "ein Sprüchlein" in die sig schreiben dürfen, damit Jakobs Verhalten NUB-konform wäre ... hätte ich das getan, wenn ich ihm einen reinwürgen wollte?

dommii schrieb:
... Dabei ging es nicht nur um die Sig sondern auch die Angaben im Profil. ...

Bezüglich der Angaben die jakob macht, kann man sicherlich verschiedener Meinung sein, ob dies überhaupt inhaltliche Angaben darstellen, dazu hat anon sich ja geäußert, das wurde abgewogen und für (der Forenleitung) ausreichend angesehen, darüber möchte ich persönlich gar nicht mehr diskutieren, die Forenleitung, der offensichtlich mehr Infos vorliegen hat das so entschieden und "gut is".

Insoweit anon,

anon123 schrieb:
...Ich habe weiter oben lang und breit und ausführlich das Warum und Wie erklärt. ...

stimme ich dir absolut zu.
Allerdings hast du mir nicht erklärt, warum die Bemerkung in der sig stehen darf und nicht einfach ins profil zu verschieben ist.

Die Signatur darf den Geschäftsnamen und einen Link zur entsprechenden Online-Präsenz enthalten. ... Die Platzierung jeglicher weiterführender Informationen bezüglich des Gewerbes in der Signatur ist nicht statthaft.

Jakobs Sprüchlein ist weder Geschäftsname, noch ein Link zur Online-Präsenz. Das Sprüchlein stellt die Information über sein Gewerbe dar, die ins Profil gehört!

Gewerbliche Teilnehmer müssen den anderen Teilnehmern folgende weiterführende Informationen in Ihrem Profil zur Verfügung stellen: Art des Gewerbes / Name des Gewerbes / Falls vorhanden: URL des Gewerbes


Also verschieben seiner Info aus der sig ins profil und alles ist gut ... Wo ist das Problem?
Kannst du, anon, mir das erläutern?

Ich nehme hier übrigens auch nicht Jakob "aufs Korn" sondern das Verhalten der Forenleitung ... Jakob und jeder andere kann wegen mir tun und lassen was er will, Verstöße gegen die NUB werden nicht von den verstoßenden usern geahndet, sondern sollten von der Forenleitung geahndet werden ... oder durchgewunken werden ... ist mir auch recht, dann sollten allerdings alle Vorwürfe gleich "soft" behandelt werden ... das wurde aber im Fall der Klassikergewerblichen nicht (wobei ich nochmals betonen möchte, dass ich diese Entscheidungen der FL nicht kritisiere).

k
tomtiger
Administrator
#85 erstellt: 15. Jul 2012, 19:23
Hi,


Haiopai schrieb:
Du sagst , es ginge dir um Gleichbehandlung , nun wenn dem so ist , wiese stolperst du nicht bei tsieg-ifih NICHT darüber , das er ebenso wenig sein Gewerbe genauer beschreibt ????

Mich stört das nicht , weil er es mal erwähnte in einem Thread , das es da eine Absprache mit der Forenleitung gibt .Mich stört das auch dann nicht , wenn er in Threads gänzlich andere Standpunkte
vertritt , weils nicht meine Art ist , Diskussionen bei denen man mit Argumenten nicht weiter kommt ,
über Schläge unter die Gürtellinie auszutragen .

Mir fällt nämlich dann schon auf , daß dein Aufklärungsbedürfnis bei Leuten die in bestimmten Punkten
mit dir konform gehen bei weitem nicht so ausgeprägt scheint , wie bei Jackob .


zum einen finde ich das keine Schläge unter die Gürtellinie.

Zum anderen haben mich die Beiträge anderer Nutzer noch nicht dazu verleitet, nachzusehen, was die eigentlich machen oder wer sie sind.

Zum anderen ist Deine Argumentation seltsam, ändert es etwas an dem Problem der nicht eingehaltenen Nutzungsbedingungen, wenn ich nicht alle Betroffenen genannt werden? Ich denke nicht, oder?

Das Argument: "Wenn Du nicht alle kritisierst, darfst Du keinen kritisieren" ist nicht sehr sinnvoll.

Eine Google Suche nach "Hifi Geist" gibt Ergebnisse, ob die korrekt sind oder nicht ist eine andere Frage.

LG Tom


Edith:


Haiopai schrieb:
Einerseits eine Vorschrift , andererseits doch aber auch ganz eindeutig eine kostenlose
Werbung , die einem je nach Art des Gewerbes Vorteile verschafft .


Es ist eine Ungleichbehandlung die wettbewerbsrechtlich relevant ist, und nicht zwangsweise eine Benachteiligung sein muss.

Darüber hinaus sind die abgegebenen Erklärungen sehr wohl als Werbeaussagen wertbar, je nachdem, was er macht.



anon123 schrieb:
Könnte es nicht und wird es nicht, wetten? Also: Entspannt Euch mal und macht nicht aus einer Mücke einen Elefanten. Das hier ist ein Hobbyforum für Hifi und kein juristisches Seminar.


Das ist eine Fehleinschätzung. Ich bin selbst Forenbetreiber, daher ist für mich der juristische Aspekt sehr wohl relevant. Wenn Du meinst, es könne Dir bzw. dem Hifi Forum nichts passieren, bedeutet das noch lange nicht, dass das juristisch korrekt ist, und jedem anderen Forum genauso geht.

Wenn jemand bei rot über die Strasse geht ist das ein Verstoß gegen die Strassenverkehrsordnung und kann mit - glaube ich etwa - 30 Euro Strafe belangt werden. Analog zur Diskussion hier erklärst Du "es wird schon keiner anzeigen, es wird schon kein Polizist, der das zufällig sieht ein Strafe verhängen, es wird schon nichts passieren", und damit hast durchaus recht, es ändert aber nix an der Feststellung, dass es verboten ist und bestraft werden kann.

Rechtlich gesehen kann der Betreiber eines Internetforums einen unliebsamen Nutzer nicht nach Belieben sperren. Und wenn Deine AGB das doch ermöglichen, sind sie nicht rechtskonform. Das das für uns Forenbetreiber natürlich ein Problem ist, ist mir klar, das wir das trotzdem versuchen, nach dem Motto "wird schon keiner klagen" auch.


[Beitrag von tomtiger am 15. Jul 2012, 19:46 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#86 erstellt: 15. Jul 2012, 19:42
Siehe Beitrag 77 von Anon , damit ist für mich alles gesagt tomtiger .

Alles was da jetzt noch kommt ist für mich Haarspalterei , rein um des Recht habens willen und da beteilige
ich mich nicht dran .

Wenn du meinst da juristisch was bekrickeln zu müßen , versuchs doch einfach

Ich wünsch noch viel Spaß

Gruß Haiopai
tomtiger
Administrator
#87 erstellt: 15. Jul 2012, 20:09
Hi,


Haiopai schrieb:
Siehe Beitrag 77 von Anon , damit ist für mich alles gesagt tomtiger .

Alles was da jetzt noch kommt ist für mich Haarspalterei , rein um des Recht habens willen und da beteilige
ich mich nicht dran .

Wenn du meinst da juristisch was bekrickeln zu müßen , versuchs doch einfach


ich habe den Beitrag editiert, und entsprechend Stellung bezogen.

Wenn Du zu den vielen Leuten gehörst, die meinen, sie könnten ungestraft bei rot über die Strasse gehen, ist das natü5rlich Deine Sache, beschwere Dich aber nicht, wenn Du mal eine Strafe bekommst.

Wenn ich mir diverse Untersuchungen ansehe, die belegen, dass ein Großteil der AGB von Onlineshops nicht rechtskonform ist, und immer wieder dazu aufgerufen wird, z.B. die Betriebskostenabrechnung der Vermieter zu kontrollieren, weil die häufig eben nicht rechtskonform sind, scheint es viele Leute zu geben, die der Ansicht sind, sie könnten einfach am Gesetz vorbeiagieren.

Das Witzige ist aber, dass sich diejenigen, egal ob Vermieter oder Onlineshopbetreiber oder Fußgänger oder andere, die am Gesetz vorbeiagieren, dann abgemahnt oder geklagt werden, dann darüber beschweren.

Ist aber wohl nichts Neues, dem vernehmen nach beschweren sich ja auch viele Autofahrer, wenn sie beim zu-schnell-Fahren erwischt werden.

Ich persönlich gehe davon aus, das Anon123, wenn er geklagt oder abgemahnt wird, nicht genauso stoisch sagt, "OK, unser Fehler bezahlen wir halt". Ich gehe davon aus, dass Anon123 dann - wie in solchen Situationen üblich - wohl die Nutzer, die geklagt haben als "schlimme Finger" bezeichnet.



George_Lucas schrieb:
Ein User hat bei der Anmeldung gegen die NUB verstoßen. Diesen Fall hat sie die Forumsleitung angenommen und nach Abwägung des Sachverhaltes eine Entscheidung gefällt. Diese Entscheidung steht unter dem Hausrecht des Forumsbetreibers. Niemandem muss diese Entscheidung gefallen oder missfallen.


Und genau das ist die Fehleinschätzung. Dieses "Hausrecht" ist juristisch nicht haltbar! Es ist gerichtlich mehrfach geklärt, das ein Forenbetreiber bestimmte Pflichten hat, uA. darf er Nutzer nicht ungleichbehandeln. Jedweder Versuch, das zu umgehen, wie hier das "Hausrecht", mag dem juristischen Laien plausibel erscheinen, ist aber rechtlich nicht haltbar.

Mir wollte auch ein Onlineshopbetreiber weismachen, seine AGB würden wirksam das Rückgaberecht einschränken, wenn ich die online bestellte Ware im Laden persönlich abholen würde, nur ist das eben nicht rechtswirksam möglich.

LG Tom
tomtiger
Administrator
#88 erstellt: 15. Jul 2012, 20:26
Hi,


tsieg-ifih schrieb:
Wenn das GG präzise genug formuliert wäre, warum gibt's beim BVerfG immer wieder neue Verfassungsbeschwerden ? :.


nein. Das liegt daran, dass immer wieder Leute glauben, sie könnten daran vorbeiarbeiten. Das GG ist recht klar formuliert, und durchaus auch ausreichend ausjudiziert.

Nur glauben eben manche Leute sie können aus unterschiedlichen Gründen - z.B. Bundestrojaner, Vorratsdatenspeicherung, & Co. - das GG verletzen.

Konkret ist es wohl so, dass Justizminister meinen, um Verbrecher besser jagen zu können dürften sie die Rechte aller verletzen.

Dabei wissen sie natürlich, dass sie die Rechte aller verletzen.


Genauso ist es bei Onlineshops, die wissen, dass sie Pflichten haben, wollen sich aber irgendwie rauswinden.

Hier im Forum ist es wohl genauso, der Betreiber weiß, dass er Pflichten hat, und hofft, dass "schon keiner klagen wird". Würde der Betreiber seine Nutzungsbedingungen von einem Anwalt überprüfen lassen, wird ihm dieser sagen, dass er allenfalls 50% Chance hat, damit vor Gericht durchzukommen. Er wird ihm auch sagen,. dass auf Grund dieser 50% Chance kaum jemand klagen wird.

Oder nimm den neuerlichen Ankauf von Steuersünder CDs, NRW nimmt hier ganz offen einen Gesetzesbruch in Kauf um Steuersünder zu erwischen. Meinst Du wirklich, die wüssten nicht, dass sie es nicht dürfen?

Ich finde den Ankauf gut, aber ich weiß trotzdem ganz genau, dass es ein Gesetzesverstoß ist.

Finde ich es gut, dass Sexualstraftäter ewig weggesperrt werden? Natürlich! Ist das rechtskonform? Natürlich nicht!

Finde ich gut, was der Forenbetreiber hier macht? Ja klar! Ist es rechtskonform? Nein!

LG Tom
tsieg-ifih
Gesperrt
#89 erstellt: 15. Jul 2012, 20:57

tomtiger schrieb:

tsieg-ifih schrieb:
Wenn das GG präzise genug formuliert wäre, warum gibt's beim BVerfG immer wieder neue Verfassungsbeschwerden ?


nein. Das liegt daran, dass immer wieder Leute glauben, sie könnten daran vorbeiarbeiten. Das GG ist recht klar formuliert, und durchaus auch ausreichend ausjudiziert.

Bei ca. 6000 Stück Verfassungsbeschwerden PRO JAHR klick kann das m. E. nicht ganz stimmen, auch wenn jede natürliche und juristische Person diese Möglichkeit bekommt sich an oberster Stelle in Karlsruhe zu beschweren wenn Grundrechte verletzt werden, dabei gehen die Landesverfassungsbeschwerden extra.

Es ist nicht nur normal dass Gesetze entsprechend der Zeit "mitgehen" und geändert werden müssen, sondern sogar erforderlich, sonst würden wir wie die katholische Kirche und seine Oberpfaffen enden, die seit dem finsteren Mittelalter nicht herauskommen sind




Rechtlich gesehen kann der Betreiber eines Internetforums einen unliebsamen Nutzer nicht nach Belieben sperren.

Wenn das so ist und angenommen (hypothetisch gesehen) derjenige klagt in Richtung Forenbetreiber, dann glaube ich nicht, dass der User, schon alleine wegen der zweckdienlichen Aspekte, noch im Forum von den Mods und Admins "gerne" gesehen wird, oder?

Wahrscheinlicher wäre dann, dass er beim nächsten kleinen NUB-Verstoss, der nach erneuter Abwägung vermutlich strenger ausfallen könnte, evtl. mit definitivem Hausverbot rausgeworfen wird.

Im Übrigen würde ich als Schlussbemerkung noch sagen wollen, dass meiner Meinung nach noch andere angesehene User hier im Forum schreiben, die im Audiogewerbe arbeiten (müssen), wo kein Gewerbestatus nach NUB öffentlich sichtbar ist, was für mich aber unbedeutend und egal ist.

Ich kann "Laissez-faire Entscheidungen" der Forumsleitung nachvollziehen.

tomtiger
Administrator
#90 erstellt: 16. Jul 2012, 01:54
Hi,


tsieg-ifih schrieb:
Bei ca. 6000 Stück Verfassungsbeschwerden PRO JAHR klick kann das m. E. nicht ganz stimmen, auch wenn jede natürliche und juristische Person diese Möglichkeit bekommt sich an oberster Stelle in Karlsruhe zu beschweren wenn Grundrechte verletzt werden, dabei gehen die Landesverfassungsbeschwerden extra.


Naja, wie Dur der Statistik entnehmen kannst ist das ein Durchschnitt, 2007 haben 34.939 Menschen eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht.

Erfolgreich sind da immer nur einige Prozent. Ich weiß nicht, wie es in der BRD ist, bei uns sind Verfassungsbeschwerden z.B. bei Abschiebungen als letztes aufschiebendes Mittel teilweise nur als prozessökonimisches Mittel eingesetzt, also nur um die Rechtskraft eines Urteils hinauszuzögern.

Darüber hinaus hat das Grundgesetz - im Gegensatz zu anderen Regelungen - konkurrierende Elemente. Bei "Du darfst nicht bei rot über die Strasse gehen" gibt es kein Wenn und Aber, beim Recht auf Privatsphäre aber beispielsweise gibt es sehr wohl konkurrierende Rechte. Wenn also z.B. das Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen in Gefahr ist, darf sehr wohl das Recht auf Privatsphäre eines anderen eingeschränkt werden.






Wenn das so ist und angenommen (hypothetisch gesehen) derjenige klagt in Richtung Forenbetreiber, dann glaube ich nicht, dass der User, schon alleine wegen der zweckdienlichen Aspekte, noch im Forum von den Mods und Admins "gerne" gesehen wird, oder?

Wahrscheinlicher wäre dann, dass er beim nächsten kleinen NUB-Verstoss, der nach erneuter Abwägung vermutlich strenger ausfallen könnte, evtl. mit definitivem Hausverbot rausgeworfen wird.


Korrekt. Aber auch da darf der Betreiber denjenigen nicht härter anfassen als jeden anderen. Wenn der Betreiber z.B. bei Streitereien auch härter Äusserungen zulässt, muss er die immer und von allen Nutzern zulassen. Es kommt nicht darauf an, was in den Nutzungsbedingungen steht, sondern darauf, wie diese Nutzungsbedingungen üblicher Weise in dem Forum gehandhabt werden.

Dazu schreibt das LG München:


Bei verständiger Würdigung musste die Klägerin erkennen, dass ein sich anmeldender Benutzer eine Rechtsposition erwerben wollte, aufgrund derer sie ihn nicht mehr willkürlich von der Veröffentlichung von Beiträgen ausschließen kann.


und


Denn die Zulässigkeit von Beiträgen muss sich in einem Meinungsforum auch danach richten, welche Inhalte und welcher Ton in den Beiträgen herrschen, mit denen sich ein Nutzer auseinandersetzt.

Selbst wenn die Beiträge des Beklagten nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstießen und die erste Sperrung vom 22.12.2004 daher rechtswidrig gewesen sein sollte, so durfte der Beklagten dennoch nicht unter falschem Namen Beiträge schreiben. Er hätte vielmehr bei einer solchen Vertragsverletzung der Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.



Die Klägerin ist hier das heise Forum, der beklagte Gravenreuth. Das bedeutet, Du hast als Forenbetreiber natürlich ein "virtuelles Hausrecht", aber Du darfst nicht willkürlich Nutzer sperren. Der blosse Verstoss gegen Nutzungsbedingungen reicht nicht aus einen Nutzer zu sperren, als Betreiber musst Du alle Nutzer weitgehend gleich behandeln. Wenn Du einen Nutzer wegen eines Verstosses gegen Forenregeln nicht sperrst, kann es rechtlich problematisch sein, einen anderen Nutzer wegen des selben Verstosses zu sperren.



Ich kann "Laissez-faire Entscheidungen" der Forumsleitung nachvollziehen.


Kann ich auch, ich habe auch nur darauf hingewiesen, dass sie sich damit die Möglichkeit entzieht, andere Nutzer deshalb zu sperren. Jeder Forenbetreiber, auch ich, hat damit Probleme: man Sperrt einen "Regular" nicht aus, wenn er sich mal im Ton vergreift, bei einem Neuling, der häufig stänkert schon.


LG Tom
kölsche_jung
Moderator
#91 erstellt: 19. Jul 2012, 10:57
soooo,

ich habe übrigens immer noch nicht verstanden, warum jakobs Sprüchlein in der sig NUBkonform ist ... genausowenig verstehe ich, warum diese sig:

Jeder hat das Recht, selbst zu bestimmen, wie viel er für guten Klang und gutes Bild ausgeben möchte. Er hat aber auch einen Anspruch darauf, das optimale Ergebnis für sein Geld zu bekommen.
Guter Klang ist nicht unbedingt nur eine Sache des Preises, er ist nämlich viel mehr von der richtigen Auswahl und Zusammenstellung abhängig.

Name und Link des Teilnehmers

GEWERBLICHER TEILNEHMER


oder diese sig:

Guter Klang beruhigt und macht zufrieden, muss aber bezahlbar bleiben ;-))
Voodoo sucks - reality rules.

GEWERBLICHER TEILNEHMER


NUBkonform sein sollen ...

Es wird wohl Zeit die NUB an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen oder aber sie durchzusetzen!

Ich persönlich wäre übrigens dafür, diese "Sprüchlein" für alle GT (also nicht nur für Jakob) zuzulassen, sie sind keinesfalls störender als das (aus meiner Sicht teils) völlig absurde sonstige Geschreibe, sondern sind zumindest teilweise eine hilfreiche Information für die "normalen" User, "woher der Wind weht".

Grüße, Klaus
Hüb'
Moderator
#92 erstellt: 19. Jul 2012, 11:03
Hallo Klaus,

Es wird wohl Zeit die NUB an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen oder aber sie durchzusetzen!

die Frage, ob und wie dies erfolgt bzw. welche Priorität Deinem (grundsätzlich durchaus verständlichen) Ansinnen ggf. zugemessen wird, solltest Du schon bitte den Betreibern dieses Forums überlassen. Danke .

Ich sehe übrigens nicht, wo die zitierten Signaturen gegen unsere NUB verstoßen würden. Es dürfte klar sein, dass die bzgl. der Signatur an die gewerblichen Teilnehmer (GT) adressierte Beschränkung des Inhalts in den NUB auf die Unzulässigkeit weiterführender Werbung in der Signatur abzielt - und nicht auf Dinge, wie die von Dir Zitierten, wie man sie auch bei Nicht-GT findet.

Grüße
Frank
-Moderationsteam-


[Beitrag von Hüb' am 19. Jul 2012, 11:13 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#93 erstellt: 19. Jul 2012, 11:21
Hi Frank,

jein

grundsätzlich steht es natürlich der Forenleitung frei, die Regeln festzulegen und für deren Einhaltung - auch selektiv - zu sorgen.

Allerdings - und da betrifft es mich dann doch - möchte ich schon wissen, "auf was für einem Spielplatz ich spiele", welche Regeln da gelten und ob diese Regeln für alle gelten oder ob es da Personen oder Kreise mit Sonderrechten gibt ... letzteres wäre nicht so ganz mein Fall.

... und wenn ich merke, dass die Stimmung auf dem Spielplatz nicht meine ist, ziehe ich halt für mich die entsprechenden Konsequenzen ... ich suche mir einen anderen Spielplatz.
Ich möchte nicht Teil einer Gemeinschaft sein, die "die einen" oder "die anderen" regulativ bevorzugt. Die Gemeinschaft, die Regeln und deren Vollzug kann ich nicht ändern, aber ich kann entscheiden, ob ich Teil genau dieser Gesellschaft sein möchte.

Du magst jetzt einwenden, dass so ein Sprüchlein in der sig eigentlich nicht der Rede wert ist. Da würde ich dir sogar völlig Recht geben, wäre es nicht laut NUB ausdrücklich verboten ... (insoweit mein Vorschlag, dieses Verbot zu streichen).

Es geht mir nicht um die Sprüchlein, sondern um die - aus meiner Sicht - offensichtlichen und unübersehbaren Verrstösse gegen die NUB.

Klaus
Hüb'
Moderator
#94 erstellt: 19. Jul 2012, 11:27
Hallo Klaus,

es ist unserer Lesart nach (und das wird auch tatsächlich so gelebt) nicht verboten und dazu habe ich eben zuvor auch bereits etwas geschrieben (evtl. ist Dir mein EDIT durchgerutscht :)).

Zu allem Weiteren liegt es an Dir, wie hoch Du dieses Themas für Dich aufhängen willst.
Aus meiner Kenntnis der internen Dinge heraus kann ich dazu nur so viel sagen, dass wir sehr um Gleichbehandlung ähnlicher Sachverhalte bemüht sind und im Zweifel um einzelne Fragen durchaus hart gerungen wird.

Grüße
Frank
-Moderationsteam-


[Beitrag von Hüb' am 19. Jul 2012, 11:32 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#95 erstellt: 19. Jul 2012, 11:44

Hüb' schrieb:
... Es dürfte klar sein, dass die bzgl. der Signatur an die gewerblichen Teilnehmer (GT) adressierte Beschränkung des Inhalts in den NUB auf die Unzulässigkeit weiterführender Werbung in der Signatur abzielt - und nicht auf Dinge, wie die von Dir Zitierten, wie man sie auch bei Nicht-GT findet.

Grüße
Frank
-Moderationsteam-


ok, wenn man das so interpretiert ... ist das alles ok,

aus meiner Sicht, stellen Sprüche wie zB "Kabel klingen" oder auch "voodoo sucks" Informationen über die Denkweise des GT, also auch über die "Ausrichtung" des Gewerbes, insoweit weiterführende Informationen dar ... soll die Beschränkung jedoch nur für "werbende Sprüchlein" gelten, nehme ich diese Auffassung der Forenleitung gerne zur Kenntnis, genau so deine Zusicherung, dass ihr um Gleichbehandlung bemüht seid
... und geh beruhigt in den Sandkasten weiterspielen.

... und bin schon gespannt, welchen "Roman" janus sich in seine sig schreiben wird ...

Vielen Dank für die Aufklärung, Klaus
kölsche_jung
Moderator
#96 erstellt: 19. Jul 2012, 11:45
ach so, damit hätte sich das Thema wohl erledigt und kann zugemacht werden
anon123
Inventar
#97 erstellt: 19. Jul 2012, 11:51
@Kölsche Jung:

Bitte erlaube mir eine, ausdrücklich persönliche, ausdrücklich nicht als Mod oder Admin formulierte, Frage:

Hast Du eigentlich nichts Besseres zu tun, als nun fast eine Woche lang, teils seitenlang und teils zu nachtschlafender Zeit, in einer Einzelfall- und Detailfrage der NUB, die weniger als eine Handvoll User betrifft und vielleicht zwei Handvoll User interessiert, immer wieder einen Anlauf zu unternehmen, Deine spezielle Sicht in diesem Fall durchzudrücken?

Ich bin wirklich manchmal erstaunt, mit welcher Persistenz und mit welchem Aufwand Du Dich dieser Frage widmest.

Hüb'
Moderator
#98 erstellt: 19. Jul 2012, 11:54

aus meiner Sicht, stellen Sprüche wie zB "Kabel klingen" oder auch "voodoo sucks" Informationen über die Denkweise des GT, also auch über die "Ausrichtung" des Gewerbes, insoweit weiterführende Informationen dar ... soll die Beschränkung jedoch nur für "werbende Sprüchlein" gelten, nehme ich diese Auffassung der Forenleitung gerne zur Kenntnis, genau so deine Zusicherung, dass ihr um Gleichbehandlung bemüht seid

Hallo Klaus,

auch das kann man sicher genau so interpretieren - allerdings bedingt das beinahe arg juristisch geprägte Denkstrukturen, gib's zu.

Grüße
Frank
kölsche_jung
Moderator
#99 erstellt: 19. Jul 2012, 12:30
@ anon,


anon123 schrieb:
... immer wieder einen Anlauf zu unternehmen, Deine spezielle Sicht in diesem Fall durchzudrücken?
...

habe ich meine Sicht "durchgedrückt"? ... oder habe ich a) deine Erklärung, Jakobs Gewerbeinformationen seien (euch) ausreichend und b) Franks Erklärung, es seien nur "werbende Sprüche" verboten, umgehend akzeptiert?
Es geht und ging mir nie darum "Recht" zu haben, sondern zu verstehen. ... und darüber hinaus, einen gewissen Spaß an solchen Diskussionen kann ich nicht verhehlen ...

@ Frank
danke für deinen Einschätzung, dass meine Lesweise zumindest "vertretbar" ist und ... ja, man kann halt manchmal nicht aus seiner Haut ... kannst ja mal mit meiner Frau sprechen, die macht manchmal auch "was mit" ...

tomtiger
Administrator
#100 erstellt: 19. Jul 2012, 12:45
Hi,


anon123 schrieb:
Hast Du eigentlich nichts Besseres zu tun, als nun fast eine Woche lang, teils seitenlang und teils zu nachtschlafender Zeit, in einer Einzelfall- und Detailfrage der NUB, die weniger als eine Handvoll User betrifft und vielleicht zwei Handvoll User interessiert, immer wieder einen Anlauf zu unternehmen, Deine spezielle Sicht in diesem Fall durchzudrücken?


ist eine Frage des Interesses.

Ich kann mich (in anderen Foren) an endlos lange Diskussionen erinnern, weil manche Leute nicht wahrhaben wollten, das sie Passfotos aus dem Automaten nicht einscannen und im Internet veröffentlichen dürfen, ohne die Zustimmung des Automatenbesitzers. Erst, als sich ein Vertreter der Richtervereinigung erbarmte, und auf der Seite der Richtervereinigung einen entsprechenden Aufsatz verfasste war Ruhe.


Ein ähnliches Beispiel sind die Überlassungsverträge von Tierheimen, die schlicht und ergreifend nicht rechtwirksam sind.


Es bleibt also festzustellen, dass Ihr eine Auffassung über die Nutzungsbedingungen habt, von denen Ihr erst durch eine richterliche Entscheidung abweichen werdet. Ist absolut OK.


Das Interesse an der Sache an sich ist aber - zumindest für mich - durchaus begründet, weil es eben auch Foren gibt, wo es um mehr geht als nur ein Hobby, und daher auch höhere Anforderungen an das Reglement gelten.


Ich möchte da nur darauf hinweisen, dass sich bis heute die Mähr vom "Gewährleistugnsverlust wenn an ein Gerät öffnet" gehalten hat. Und durchaus Händler versuchen, dass durchzusetzen.

LG Tom
Hüb'
Moderator
#101 erstellt: 19. Jul 2012, 12:54

@ Frank
danke für deinen Einschätzung, dass meine Lesweise zumindest "vertretbar" ist und ... ja, man kann halt manchmal nicht aus seiner Haut ... kannst ja mal mit meiner Frau sprechen, die macht manchmal auch "was mit" ...

Richte bitte verständnisvolle und mitfühlende Grüße aus.
kölsche_jung
Moderator
#102 erstellt: 19. Jul 2012, 12:57

Hüb' schrieb:

@ Frank
danke für deinen Einschätzung, dass meine Lesweise zumindest "vertretbar" ist und ... ja, man kann halt manchmal nicht aus seiner Haut ... kannst ja mal mit meiner Frau sprechen, die macht manchmal auch "was mit" ...

Richte bitte verständnisvolle und mitfühlende Grüße aus.
:prost

schon erledigt ... sie hat dein Mitgefühl grinsend entgegengenommen
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