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DER Panasonic ST60/STW60 PlasmaThread

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MarcWessels
Inventar
#2924 erstellt: 08. Okt 2013, 23:34

Grammy919 (Beitrag #2917) schrieb:
Es steht aber in handbuch drin das man Statische Bildinhalte vermeinden soll, da Sie zu einbrennen führen. Da Senderlogos leider auch Statisch sind steht es indirekt in handbuch.

Es steht im Handbuch, aber nicht auf der PAckung des TV-Geräts! Die Zweckbestimmung dieses Geräts ist das Fernsehgucken, also stellt es einen Mangel dar, wenn dies nicht ohne Einschränkungen geht, dem seitens des Händlers(!) abgeholfen werden muss.

Ich hätte mich überhaupt garnicht drauf eingelassen, meinen Fernseher für 8-10 Tage aus der Hand zu geben, um daran herumdoktorn zu lassen! Als privater Kunde hat man einen Anspruchh seinem direkten Vertragspartner, also dem Händler gegenüber und kann sich die Art der Nacherfüllung aussuchen.

Gewählte Art-> Neuer originalverpackter Fernseher! Fertig.
MarcWessels
Inventar
#2925 erstellt: 08. Okt 2013, 23:36

Plamsane (Beitrag #2922) schrieb:
Bei mir hat sich ganz offensichtlich das ARD HD Logo eingebrannt.
Fällt beim Fernseh schauen so nicht auf.

Habe ich beim Panasonic S10 seinerzeit mit verschiedenen Negativscreenshots der ARD wegbekommen, die ich anderthalb Stunden lang durchlaufen ließ.
Grammy919
Inventar
#2926 erstellt: 08. Okt 2013, 23:44
Bitte?

Seit wann muss sowas auf den Karton stehen??? Und vorallen warum?

Und ein Neugerät kannst du gerne verlangen, wirst du aber in solch einen fall nicht bekommen. Kannst du gerne einklagen, wirst aber nicht damit durchkommen.
Ohmann....
Plamsane
Stammgast
#2927 erstellt: 08. Okt 2013, 23:45

MarcWessels (Beitrag #2925) schrieb:

Plamsane (Beitrag #2922) schrieb:
Bei mir hat sich ganz offensichtlich das ARD HD Logo eingebrannt.
Fällt beim Fernseh schauen so nicht auf.

Habe ich beim Panasonic S10 seinerzeit mit verschiedenen Negativscreenshots der ARD wegbekommen, die ich anderthalb Stunden lang durchlaufen ließ.


Danke!
Sagst Du mir bitte, was ein Negativscreendhot der ARD ist, wo ich diesen her- und vor allen auf den Bildschirm bekomme?
MarcWessels
Inventar
#2928 erstellt: 08. Okt 2013, 23:46

Grammy919 (Beitrag #2926) schrieb:
Bitte?

Seit wann muss sowas auf den Karton stehen??? Und vorallen warum?

Und ein Neugerät kannst du gerne verlangen, wirst du aber in solch einen fall nicht bekommen. Kannst du gerne einklagen, wirst aber nicht damit durchkommen.
Ohmann....

BGB mein Freund. Gewährleistung bzw. zugesicherte Produkteigenschaften.


[Beitrag von MarcWessels am 08. Okt 2013, 23:52 bearbeitet]
Grammy919
Inventar
#2929 erstellt: 08. Okt 2013, 23:47
Selten soviel blödsinn gelesen... Sry aber was in BGB steht und was Realität ist sind zwei grundverschiedene Dinge

Aber gut, gehört hier nicht rein... Aber kannst gerne mal versuchen, bin sehr auf das Ergebnis gespannt
MarcWessels
Inventar
#2930 erstellt: 08. Okt 2013, 23:51

Plamsane (Beitrag #2927) schrieb:
Danke!
Sagst Du mir bitte, was ein Negativscreendhot der ARD ist, wo ich diesen her- und vor allen auf den Bildschirm bekomme? :hail

Ich habe mir per Googlebildersuche einen Stapel ARD-Szenebilder in 1080p bzw. 720p heruntergeladen und die dann per Bildbearbeitungsprogramm ins Negativ auf 1080p verkehrt.

Die daraus erstellte Diashow habe ich in einer Geschwindigkeit durchlaufen lassen, dass jedes Einzelbild etwa 15 Minuten am Stücvk angezeigt wurde.

Wichtig ist, dass es 1:1 pixelgenaue Fotos sind, damit das Programm-Logo exakt an derselben Stelle ist, an der sich der Schatten gebildet hat. Solltest Du den Orbiter immer eingeschaltet haben beim Fernsehen, solltest Du dasselbe auch mit der Diashow tun, damit der komplette Schatten erreicht wird.
MarcWessels
Inventar
#2931 erstellt: 08. Okt 2013, 23:53

Grammy919 (Beitrag #2929) schrieb:
Selten soviel blödsinn gelesen... Sry aber was in BGB steht und was Realität ist sind zwei grundverschiedene Dinge

Denkst Du, wir leben in einer Anarchie, oder was ist mit Dir los?!


[Beitrag von MarcWessels am 08. Okt 2013, 23:53 bearbeitet]
derry44
Ist häufiger hier
#2932 erstellt: 09. Okt 2013, 00:32
eben von 3.712 auf 3.720 geupdatet.
Hat länger gedauert, 10min+ ..war wohl gar nicht soo klein, das Datenpaket.

Interessant wäre es ja tatsächlich mal, ob es eine nachweisbare Veränderung des Bildes bzw. der Bildverarbeitung gibt.

Wenn ein User schreibt, der RBE, Lichtblitzen oder False Contouring ist seiner Meinung nach nun weniger bzw. sogar weg, dann macht das neugierig.

Ist es bloß ein Placebo-Effelkt? Oder hat Pana wirklich was am Signal optimiert..

Vermutlich wird es dazu nie Infos geben, wenngleich ich es schade finde, würde es doch für ein Unternehmen sprechen, wenn es zu seinem update die mitgelieferten Verbesserungen einfach mal beim Namen nennt.
djofly
Inventar
#2933 erstellt: 09. Okt 2013, 07:21

MarcWessels (Beitrag #2924) schrieb:

Grammy919 (Beitrag #2917) schrieb:
Es steht aber in handbuch drin das man Statische Bildinhalte vermeinden soll, da Sie zu einbrennen führen. Da Senderlogos leider auch Statisch sind steht es indirekt in handbuch.

Es steht im Handbuch, aber nicht auf der PAckung des TV-Geräts! Die Zweckbestimmung dieses Geräts ist das Fernsehgucken, also stellt es einen Mangel dar, wenn dies nicht ohne Einschränkungen geht, dem seitens des Händlers(!) abgeholfen werden muss.

Ich hätte mich überhaupt garnicht drauf eingelassen, meinen Fernseher für 8-10 Tage aus der Hand zu geben, um daran herumdoktorn zu lassen! Als privater Kunde hat man einen Anspruchh seinem direkten Vertragspartner, also dem Händler gegenüber und kann sich die Art der Nacherfüllung aussuchen.

Gewählte Art-> Neuer originalverpackter Fernseher! Fertig.


Die Vorgehensweise ist schon richtig, wenn ein Mangel vorliegt.
Aber ob das Einbrennen wirklich ein Mangel ist (wie du es meinst) oder eben Stand der Technik (wie es der Hersteller sagt), müsste am Ende wohl ein Richter entscheiden.
Klaus_D
Stammgast
#2934 erstellt: 09. Okt 2013, 07:44

derry44 (Beitrag #2932) schrieb:
eben von 3.712 auf 3.720 geupdatet.

hmm.....ich hatte gestern bereits versucht das Update zu laden - jetzt eben wieder.......- er sagt mir, dass die 3.712 aktuell ist.
derry44
Ist häufiger hier
#2935 erstellt: 09. Okt 2013, 09:14
Hallo Klaus,

ich habe den 50 Zöller, und natürlich WLAN immer an (bzw. meinen Router).

Warum deiner das update gar nicht findet.....schon merkwürdig...

Achso, bei update-Benachrichtigungen habe ich EIN.

(automatisch hat er es trotzdem nicht gefunden)
ElHive
Stammgast
#2936 erstellt: 09. Okt 2013, 09:27

MarcWessels (Beitrag #2928) schrieb:

Grammy919 (Beitrag #2926) schrieb:
Bitte?

Seit wann muss sowas auf den Karton stehen??? Und vorallen warum?

Und ein Neugerät kannst du gerne verlangen, wirst du aber in solch einen fall nicht bekommen. Kannst du gerne einklagen, wirst aber nicht damit durchkommen.
Ohmann....

BGB mein Freund. Gewährleistung bzw. zugesicherte Produkteigenschaften.


Ein Neugerät muss er dir aber nicht geben, wenn er denkt, dass es unverhältnismäßig ist. Und das ist das sofortige Verlangen eines Neugerätes idR immer. Er kann sehr wohl erstmal darauf bestehen, den Fehler zu beheben.

Klar kannst du dann auf ein Neugerät klagen. Ich würde mir aber nicht die größten Erfolgsaussichten für die Klage geben.
Grammy919
Inventar
#2937 erstellt: 09. Okt 2013, 10:22
Na es gibt also doch noch leute die in der Realen Welt leben....
Genau so ist es auch, das was MarcWessels meint ist Wunschdenken.
Mehr sag ich zum Thema auch nicht, für mich ist das abgeschlossen.

@ derry44
Hast du ein STW oder ein ST?
Die Software könnte dort anders heißen, kann also richtig sein das du die neuste Software hast.
derry44
Ist häufiger hier
#2938 erstellt: 09. Okt 2013, 10:33
deutsches Modell von Saturn Bremen, P50STW60

anbei screenshot,

das müssen doch alle heute bekommen können, die einen STW habenstw444
djofly
Inventar
#2939 erstellt: 09. Okt 2013, 10:37

ElHive (Beitrag #2936) schrieb:

MarcWessels (Beitrag #2928) schrieb:

Grammy919 (Beitrag #2926) schrieb:
Bitte?

Seit wann muss sowas auf den Karton stehen??? Und vorallen warum?

Und ein Neugerät kannst du gerne verlangen, wirst du aber in solch einen fall nicht bekommen. Kannst du gerne einklagen, wirst aber nicht damit durchkommen.
Ohmann....

BGB mein Freund. Gewährleistung bzw. zugesicherte Produkteigenschaften.


Ein Neugerät muss er dir aber nicht geben, wenn er denkt, dass es unverhältnismäßig ist. Und das ist das sofortige Verlangen eines Neugerätes idR immer. Er kann sehr wohl erstmal darauf bestehen, den Fehler zu beheben.

Klar kannst du dann auf ein Neugerät klagen. Ich würde mir aber nicht die größten Erfolgsaussichten für die Klage geben.


Die Entscheidung liegt aber nicht beim Händler! Wie immer muss man sich halt einigen.

In diesem Fall: Würde ein Panasonic Techniker kommen und nur eine neue Software aufspielen oder eine Klappe aufmachen, Platine raus, neu rein, wäre das okay.
Würde der aber für einen Paneltausch das ganze Gerät zerlegen wollen, würde ich auf ein Neugerät bestehen, da ich kein "Bastelgerät" haben wollte. Wer weiß, welche Folgeschäden durch eine solche OP passieren und ob optisch hinterher wieder alles paßt (Spaltmaße, Kratzer). Ich denke, das ist dann auch verhältnismäßig.
kfterntz
Schaut ab und zu mal vorbei
#2940 erstellt: 09. Okt 2013, 11:31
Beim STW gibt es zweimal eine Update Funktion. Einmal über NETZWERK und einmal über SETUP.
Netzwerk sollte funktionieren. Wenn ich das richtig erkenne holt er das Update direkt aus dem Internet, und bei SETUP versucht er es über das TV Signal.
Klaus_D
Stammgast
#2941 erstellt: 09. Okt 2013, 11:40
Danke! Das war mein Fehler. Jetzt lädt er es.
MarcWessels
Inventar
#2942 erstellt: 09. Okt 2013, 16:16

ElHive (Beitrag #2936) schrieb:
Ein Neugerät muss er dir aber nicht geben, wenn er denkt, dass es unverhältnismäßig ist. Und das ist das sofortige Verlangen eines Neugerätes idR immer. Er kann sehr wohl erstmal darauf bestehen, den Fehler zu beheben.

Nein, dem Händler sind bei so etwas die Hände gebunden. Wir reden hier nicht von einem Ferrari F355 Re-Import, sondern von einem Fließbandprodukt, einem Consumer-Fernseher.

@Grammy919
Ist schon schlimm, wenn jemand anderes Recht hat, ne?
toomuch1983
Stammgast
#2943 erstellt: 09. Okt 2013, 16:38

MarcWessels (Beitrag #2942) schrieb:

ElHive (Beitrag #2936) schrieb:
Ein Neugerät muss er dir aber nicht geben, wenn er denkt, dass es unverhältnismäßig ist. Und das ist das sofortige Verlangen eines Neugerätes idR immer. Er kann sehr wohl erstmal darauf bestehen, den Fehler zu beheben.

Nein, dem Händler sind bei so etwas die Hände gebunden. Wir reden hier nicht von einem Ferrari F355 Re-Import, sondern von einem Fließbandprodukt, einem Consumer-Fernseher.

@Grammy919
Ist schon schlimm, wenn jemand anderes Recht hat, ne? :P



Bitte nicht falsch verstehen, aber die wenigsten haben sich mal ernsthaft mit dem Thema Garantie und Gewährleistung auseinandergesetzt. Ich selbst verliere schnell den Überblick wenn es um § etc. geht aber einiges sollte man schon wissen bevor hier andere von der Seite "angefahren" werden.

Die Wünsche und Vorstellungen vom direkten Umtausch eines TVs, interessiert zunächst den Händler nicht! Den Hersteller erst recht nicht! Wenn er diesen "Fehler" auch noch in der Bedienungsanleitung aufführt dann schon mal garnicht.

Habt Ihr einen netten Händler könnte es passieren das er Euch diesen direkt umtauscht oder den Kaufbetrag auszahlt. Dies werden aber die wenigsten machen.

Ansonsten gilt folgendes (Ganz wichtig Punkt 3)


§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


[Beitrag von toomuch1983 am 09. Okt 2013, 16:42 bearbeitet]
MarcWessels
Inventar
#2944 erstellt: 09. Okt 2013, 17:18

toomuch1983 (Beitrag #2943) schrieb:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Das Entscheidende habe ich mal fett markiert. Und in einem § ist es in der Juristerei so, dass die Unterteilung in verschiedene Absätze und deren Reihenfolge nicht ohne Grund erfolgt, nur mal so als Tipp.

Ich bin zwar mehr im Arbeits- und Sozialrecht zuhause, die Erfahrung dort jedoch lässt sich auch auf andere Rechtsbereiche übertragen.
toomuch1983
Stammgast
#2945 erstellt: 09. Okt 2013, 17:53

MarcWessels (Beitrag #2944) schrieb:

toomuch1983 (Beitrag #2943) schrieb:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Das Entscheidende habe ich mal fett markiert. Und in einem § ist es in der Juristerei so, dass die Unterteilung in verschiedene Absätze und deren Reihenfolge nicht ohne Grund erfolgt, nur mal so als Tipp.

Ich bin zwar mehr im Arbeits- und Sozialrecht zuhause, die Erfahrung dort jedoch lässt sich auch auf andere Rechtsbereiche übertragen.


Sorry @ MarcWessels aber hier mal ganz deutlich für dich (Damit sollte dann auch dieses Thema erledigt sein)

2.Gewährleistung:
Im Gegensatz zum Umtausch hat man bei einem Mangel/Fehler oder dem
Fehlen zugesicherter Eigenschaften sogenannte Gewährleistungsansprüche
nach BGB gegnüber dem Verkäufer (mit dem Hersteller schließt man i.d.R.
selten einen Vertrag) und das für 6 Monate nach Kauf/Erhalt der Ware.
Das BGB sieht hier drei Ansrüche vor: Ersatzlieferung (Neuware),
Minderung (Preisnachlass) oder Wandlung (Aufhebung des Kaufvertrages).
Hat die Firma jedoch AGB's (das berühmte Kleingedruckte) und kann man
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wirksam vereinbart ansehen
(im Einzelfall zu prüfen), so gehen diese i.d.R. vor, was bedeutet:

3.Nachbesserung:

dass der Händeler sich oft Reparaturversuche vorbehalten darf, bevor
man seine Gewährleistungansprüche (s.o.) geltend machen kann. Maximal 3
Versuche unterschiedlicher Fehler oder ein fehlgeschlagener Versuch
sind zumutbar. Austauschgeräte stehen einem nicht zu und die Reparatur
sollte in allerhöchstens 6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) und ohne
Kosten für den Kunden erledigt sein. Ausfallzeiten hängen sich an die
6-Monatsfrist Gewährleistung hinten dran, sofern man es nachweisen
kann. Bringen die Raparaturen nichts oder sinds zuviele ist man wieder
beim BGB: Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung.


[Beitrag von toomuch1983 am 09. Okt 2013, 17:56 bearbeitet]
Plamsane
Stammgast
#2946 erstellt: 09. Okt 2013, 19:26
Weiss jemand was es mit dem neuen
SW-Update auf sich hat?
fraster
Inventar
#2947 erstellt: 09. Okt 2013, 20:32

toomuch1983 (Beitrag #2945) schrieb:

Sorry @ MarcWessels aber hier mal ganz deutlich für dich (Damit sollte dann auch dieses Thema erledigt sein)

2.Gewährleistung:
Im Gegensatz zum Umtausch hat man bei einem Mangel/Fehler oder dem
Fehlen zugesicherter Eigenschaften sogenannte Gewährleistungsansprüche
nach BGB gegnüber dem Verkäufer (mit dem Hersteller schließt man i.d.R.
selten einen Vertrag) und das für 6 Monate nach Kauf/Erhalt der Ware.
Das BGB sieht hier drei Ansrüche vor: Ersatzlieferung (Neuware),
Minderung (Preisnachlass) oder Wandlung (Aufhebung des Kaufvertrages).
Hat die Firma jedoch AGB's (das berühmte Kleingedruckte) und kann man
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wirksam vereinbart ansehen
(im Einzelfall zu prüfen), so gehen diese i.d.R. vor, was bedeutet:

3.Nachbesserung:

dass der Händeler sich oft Reparaturversuche vorbehalten darf, bevor
man seine Gewährleistungansprüche (s.o.) geltend machen kann. Maximal 3
Versuche unterschiedlicher Fehler oder ein fehlgeschlagener Versuch
sind zumutbar. Austauschgeräte stehen einem nicht zu und die Reparatur
sollte in allerhöchstens 6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) und ohne
Kosten für den Kunden erledigt sein. Ausfallzeiten hängen sich an die
6-Monatsfrist Gewährleistung hinten dran, sofern man es nachweisen
kann. Bringen die Raparaturen nichts oder sinds zuviele ist man wieder
beim BGB: Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung.


Ich bin zwar nicht Marc, aber ich habe dennoch selten so einen Blödsinn gelesen!

NIEMALS können irgendwelche AGBs Bestimmungen enthalten, die ein höheres Recht (BGB) beschneiden. In diesem Falle wären die AGBs nichtig, so dass wieder das BGB gilt. Es bleibt dabei, was Marc Wessels schrieb.

Die Möglichkeit des Verkäufers, wegen Unverhältnismäßigkeit eine Ersatzlieferung abzulehnen, ist laut einschlägiger Rechtssprechung an enge Grenzen gebunden. So hat der Gesetzgeber eher solche Beispiele gemeint: Kauf Neuwagen, rechter Scheinwerfer defekt -> Verkäufer hat das Recht zu reparieren, da ein weiterer Neuwagen unverhältnismäßig wäre.

MMn stellt ein übermäßig starkes Einbrennverhalten eines Plasma-TVs einen Sachmangel dar, der zu einer Ersatzlieferung berechtigt.
MarcWessels
Inventar
#2948 erstellt: 09. Okt 2013, 21:38
Korrekt und zudem sind es nicht drei Nacherfüllungsversuche, sondern deren zwei. Punkt und abgekaspert.


[Beitrag von MarcWessels am 09. Okt 2013, 21:38 bearbeitet]
derry44
Ist häufiger hier
#2949 erstellt: 10. Okt 2013, 00:31
Gut Nacht, Marie...

http://www.handelsbl...nsehern/8905390.htmlohje


Jetzt ist tatsächlich wahr geworden, was vor einem Jahr schon einmal durch die Presse geisterte...

Hoffe, mein STW60 macht mindestens 5 Jahre Spaß... dann könnte LED ausgereift sein ;-)

Kein STW70 in Aussicht...

Zitat: [ ...Nachdem bereits die Entwicklung neuer Plasma-Fernseher eingestellt ist, ...]


[Beitrag von derry44 am 10. Okt 2013, 00:41 bearbeitet]
Klaus_D
Stammgast
#2950 erstellt: 10. Okt 2013, 07:59
Das verhält sich mit den TV's so, wie mit vielen Dingen für den Massenmarkt:
Wenn sich 90% aller TV-Gucker in einem Irrtum einig sind, dass LCD/LED das Richtige sei, macht es den dadurch noch längst nicht zur Wahrheit!

Ich hoffe nur, dass dadurch das OLED-Geschäft nach vorn getrieben wird und die Verkaufszahlen steigen.

Und kaum ist die Meldung draußen, steigt die Pana-Aktie. Verrückte Welt.


[Beitrag von Klaus_D am 10. Okt 2013, 08:00 bearbeitet]
Berni24
Stammgast
#2951 erstellt: 10. Okt 2013, 10:30
Hier übrigens noch ein Bild meines 65 STW60

3
2

Und bevor jemand fragt was das blaue Licht macht... Es leuchtet blau
toomuch1983
Stammgast
#2952 erstellt: 10. Okt 2013, 11:36
Schlicht und einfach schick Welche LED Stripes hast du benutzt?
Berni24
Stammgast
#2953 erstellt: 10. Okt 2013, 12:07
Diese hier, laut Produktbeschreibung nur bis 60 Zoll, hatte aber kein Problem mit meinen 65 Zoll, ging sich schön aus
http://www.amazon.de...TF8&psc=1&s=lighting

Hab allerdings ein Klebeband zwischen TV und Stripes geklebt. Auf Amazon haben mehrere Leute hingewiesen, dass es fast unmöglich ist die Stripes direkt vom TV wieder zu lösen, sollten diese mal defekt sein. Nachdem mein TV sowieso an der Wand hängt sieht man danach ohnehin nichts mehr.

Hier noch ein Foto von der Rückansicht
1
seewolf_98
Ist häufiger hier
#2954 erstellt: 10. Okt 2013, 12:24
@ Berni24:

Glückwunsch, das sieht edel aus!
Und mit der Sound-Anlage macht es bestimmt richtig Spaß!
Berni24
Stammgast
#2955 erstellt: 10. Okt 2013, 12:37
Danke, mittlerweile steht auch der XTZ Sub neben dem Rack. Wenn alles fertig ist stell ich eh nochmal Fotos rein
toomuch1983
Stammgast
#2956 erstellt: 10. Okt 2013, 13:05
@Berni

Danke für den Tipp mit dem Klebeband.
BulletToothTony
Hat sich gelöscht
#2957 erstellt: 10. Okt 2013, 14:23
danke @ derry für den link

sehr schade.
gibts denn LCD Modelle von Pana die mit den Plasmas gleich auf sind?

ich meine in meinem Wohnzimmer ist es ja eh überwiegend hell und da stinken (wenn ich das mal so sagen darf) die plasmas nunmal gegen die LCD/LEDs ab (was das schwarz angehet).

vielleicht ist bei mir ein LCD dann doch sinnvoller?
Suppendieter
Stammgast
#2958 erstellt: 10. Okt 2013, 15:58
Hi Leute,
kurze Zwischenfrage - Kann unser STW60 Dolby Digital 5.1 über einen Ausgang ausgeben. Gemeint ist ob es über optisch und/oder HDMI 2/ARC geht oder gar nicht bei Zuspielung aus dem internen DVB-C Tuner, also z.B. bei Sky?

Hintergrund ist das ich jetzt nach 3 Monaten Betrieb die Funktion für "Heimkino" unter den Viera Apps gefunden hab und nun auch mein ARC mit der Soundbar funktioniert und ja ich weiß das eine Soundbar kein echtes 5.1 ausgeben kann!

Grüsse
Klaus_D
Stammgast
#2959 erstellt: 10. Okt 2013, 19:37
Die Soundbar emuliert, glaube ich, die Surrounds. Also solch ein Pseudo-Surround. Insofern sollte sie auch entsprechend decodieren.
Der Tuner vom TV gibt jedenfalls 5.1 über spdif aus. Hat die Soundbar einen LFE-Ausgang?
Plamsane
Stammgast
#2960 erstellt: 10. Okt 2013, 20:08
Also nach anfänglicher Begeisterung (wohl in erster Linie über die Grösse des 65STW60) bin ich nun mehr und mehr mit dem Bild unzufrieden.
Irgendwie ist mir das Bild insgesamt zu dunkel und nicht lebendig genug
Es fehlt mir einfach die Brillanz, Helligkeit und Lebendigkeit und ein gewisses Strahlen des Bildes.
Dann auch noch Probleme mit Nachleuchten, wenn nicht gar einbrennen...
Ich war wohl echt zu verwöhnt von meinem alten Pio 507XA
Noch einmal würde ich mir den nicht mehr kaufen!

Ich kann nicht verstehen, wie Ihr z.B. mit den Settings von Jumber1 zufrieden sein könnt!
Mein Bild wirkt mit diesen Einstellungen z,B. noch farbloser, dunkler und einfach "langweiliger" .

Ich persönlich hätte wohl besser zu einem LCD gegriffen


[Beitrag von Plamsane am 10. Okt 2013, 20:09 bearbeitet]
Mr.Bick
Ist häufiger hier
#2961 erstellt: 10. Okt 2013, 20:24
In einem Mediamarkt ist der 55 STW60 im Angebot.
Wenn ich da Samstag hinfahre, und einen Finanzierungsdeal mache, kann ich die Kiste direkt mitnehmen oder muss das trotzdem alles geprüft werden?
toomuch1983
Stammgast
#2962 erstellt: 10. Okt 2013, 20:31
@ Plamsane

Ich kann dich gut verstehen. Mir geht es derzeit nicht anders, wenn es ums Panel geht (Nachleuchten, Einbrenner).
Das Problem ist jedoch das auch die LED Käufer hier im Forum teilweise mit Problemen zu kämpfen haben wo mir einfach nur schlecht wird. Ein guter LCD 65" kostet auch eben mal 700€ mehr als der STW60. Ein kleinerer kommt mir nicht ins Wohnzimmer. Also was tun? Ich hoffe das die PSC Techniker mir ein neues Panel einbauen und alles gut wird. User die keine Probleme haben sollen glücklich sein und jeden Tag sich beim TV dafür bedanken und nicht mit Aussagen um die Ecke kommen von wegen gejammer auf hohen Niveau. Hast du denn nun einen Einbrenner? Starkes Nachleuchten? Hast ja vor paar Tagen irgendwas darüber geschrieben.


[Beitrag von toomuch1983 am 10. Okt 2013, 20:32 bearbeitet]
randy10
Stammgast
#2963 erstellt: 10. Okt 2013, 20:36
@ plamsane:

wie lange läuft dein 65er schon?

Habe ebenfalls den 507XA (und immer noch begeistert).

Möchte mich ebenfalls vergrößern - allerdings den 65VTW60 - und lese so etwas.

Ist natürlich nicht so schön für dich, aber die meisten user dürften sich wohl "verbessert" haben...
Plamsane
Stammgast
#2964 erstellt: 10. Okt 2013, 20:45
@toomuch1983:
Das ARD Logo ist nach wie vor sichtbar, Hab schon alles versucht, es ist auch fasst verschwunden, aber bei genauem Hinsehen immernoch zu sehen!
Nun traue ich mich kaum mehr zu ARD schauen und das bei einem FERNSEHGERÄT für das ich über EUR 2.000,- bezahlt habe

@randy10:
Das Bild vom 507XA wirst Du mit diesem TV nicht erreichen!
Hätte ich auch nie gedacht!
Ich war der Meinung, ein Pana Plasma der aktuellen Generation müsste den 7 Jahre alten Pio doch in allen Belangen schlagen, aber Pustekuchen!


[Beitrag von Plamsane am 10. Okt 2013, 20:48 bearbeitet]
Muppi
Inventar
#2965 erstellt: 10. Okt 2013, 20:58

Plamsane (Beitrag #2964) schrieb:

@randy10:
Das Bild vom 507XA wirst Du mit diesem TV nicht erreichen!
Hätte ich auch nie gedacht!
Ich war der Meinung, ein Pana Plasma der aktuellen Generation müsste den 7 Jahre alten Pio doch in allen Belangen schlagen, aber Pustekuchen!



Das der 507XA ein besseres Bild macht halte ich für ein Gerücht, schon mein "alter" V10 gefällt mir bildlich besser als der noch ältere Pioneer.
Und da der STW60 ja wohl besser als mein in die Jahre gekommener V10 ist, dürfte ja auch klar sein.


[Beitrag von Muppi am 10. Okt 2013, 20:59 bearbeitet]
Klaus_D
Stammgast
#2966 erstellt: 10. Okt 2013, 20:59
Nun ja, was auch immer es ist - ob es die Tankstellenpreise sind, das Wetter oder die Plasmas - das kollektive Jammern ist allgegenwärtig.
Leute, es gibt immer zwei Möglichkeiten.

@Plamsane
Bist Du mit dem Plasma verheiratet? Also bring das Teil unter die Leute, wenn Du nicht zufrieden bist und such Dir einen aus bei dem Du all das findest, was Du jetzt vermisst. Es bringt jedoch nichts, noch ändert sich was, wenn Du wiederholt Deine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringst.
Was die Settings von jumber1 betrifft, so ist es allgemein bekannt, dass sie kein Allheilmittel sein können. Vielleicht eine Basis - mehr nicht. Sprich doch mal einen der Kalibrierer aus dem Forum an. Vielleicht wohnt einer in Deiner Nähe und er stellt Dir Dein Gerät ordentlich ein. Bringt auch das nichts, dann weg mit dem Ding. Was ist da so schwer dran?
Plamsane
Stammgast
#2967 erstellt: 10. Okt 2013, 21:13

Klaus_D (Beitrag #2966) schrieb:
Nun ja, was auch immer es ist - ob es die Tankstellenpreise sind, das Wetter oder die Plasmas - das kollektive Jammern ist allgegenwärtig.
Leute, es gibt immer zwei Möglichkeiten.

@Plamsane
Bist Du mit dem Plasma verheiratet? Also bring das Teil unter die Leute, wenn Du nicht zufrieden bist und such Dir einen aus bei dem Du all das findest, was Du jetzt vermisst. Es bringt jedoch nichts, noch ändert sich was, wenn Du wiederholt Deine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringst.
Was die Settings von jumber1 betrifft, so ist es allgemein bekannt, dass sie kein Allheilmittel sein können. Vielleicht eine Basis - mehr nicht. Sprich doch mal einen der Kalibrierer aus dem Forum an. Vielleicht wohnt einer in Deiner Nähe und er stellt Dir Dein Gerät ordentlich ein. Bringt auch das nichts, dann weg mit dem Ding. Was ist da so schwer dran?


Weg mit dem Ding? Was ist da so schwer dran?
Na was wohl: Der erhebliche Geldverlust, was sonst wohl?
Der Händler nimmt ihn logischerweise nicht zurück!

Ich berichte natürlich nur von meinem subjektiven, visuellen Epfinden (einschliesslich dem meiner Frau).
Wenn euch das Bild des STW60 so gefällt freut mich das für euch


[Beitrag von Plamsane am 10. Okt 2013, 21:14 bearbeitet]
Otterbeck
Ist häufiger hier
#2968 erstellt: 10. Okt 2013, 21:22
Hallo Leute,

ich habe bisher einen 42-Plasma aus der GW10 Reihe und möchte mich jetzt vergrößern. Ich möchte eigentlich bei Plasma und Panasonic bleiben (Sony hat noch Außenseiter-Chancen), aber habe noch ein paar Fragen. Ist das mit dem Einbrennen bei allen ein Problem oder tritt das nur sporadisch auf? Und wie groß ist das Problem? Wenn ich lese, dass einige ihr Bild zoomen, um die Logos wegzubekommen, bin ich doch etwas irritiert, ich glaube das würde mich nerven.
Dann stellt sich noch die Frage nach der Größe. Ich sitze knapp 3 m vom Bildschirm weg, meistens gucke ich Sky (HD), Serien von DVD und ab und an auch normales Free-TV (habe und will kein HD+ wegen der Beschränkungen). Also wie ist das SD-Bild so (habe den STW 60 bisher nur mit HD-Bild gesehen) und ist es vielleicht doch ratsam den 55er zu nehmen?
Sehr wichtig ist mir auch Fußball, ist die Bewegungsdarstellung gut, oder sollte man ggf noch eine Nummer höher gehen auf den VTW60? Hat hier jemand Erfahrungen? Gibt es sonst große Unterschiede zwischen den Fernsehern?
Für ich ist ausschließlich die Bildqualität und die Bewegungsdarstellung wichtig, der Fernseher muss sonst nichts können

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß von Otterbeck
phoenix0870
Inventar
#2969 erstellt: 10. Okt 2013, 21:26
@Plamsane:
Da die aktuelle Serie sich bisher als sehr resistent gegen Nachleuchten erwiesen hat und mir bisher noch kein Fall aufgefallen ist, wo ein ähnlich schlechtes Bild beschrieben wird, könnte Dein STW auch defekt sein.
Also Händler oder Service Kontaktieren!

Schöne Grüße
Plamsane
Stammgast
#2970 erstellt: 10. Okt 2013, 21:35

phoenix0870 (Beitrag #2969) schrieb:
@Plamsane:
Da die aktuelle Serie sich bisher als sehr resistent gegen Nachleuchten erwiesen hat und mir bisher noch kein Fall aufgefallen ist, wo ein ähnlich schlechtes Bild beschrieben wird, könnte Dein STW auch defekt sein.
Also Händler oder Service Kontaktieren!

Schöne Grüße


Meinst Du?
Soweit ich mich erinnere, habe aber schon mehrere hier beschrieben, dass das Bild zu dunkel und "flach" wirkt, so als ob ein dunker Schleier drüber liegt oder so ähnlich. Genau so empfinde ich es auch.

Aber Du bringst mich auf eine Idee:
Ich schaue ab jetzt nur noch ARD, erhöhe noch etwas den Kontrast und präsentiere dann das sichtbare Logo dem Service bzw. eröffne dann einen Servicefall. Evt. bekomme ich ja ein neues Panel und beurteile dann aufs Neue!
Klaus_D
Stammgast
#2971 erstellt: 10. Okt 2013, 21:38
@Otterbeck

Bei etwa 3 m Abstand auf jeden Fall den 55". Welche Einschränkungen bei HD+ meinst Du? Die des Aufnehmens?
Was die die Unterschiede zwischen den STW und VTW Modellen betrifft, wirst Du bei ordentlicher Einstellung der Geräte keinen Unterschied sehen.
Also STW. Der hat das beste Preis-Leistungsverhältnis.
toomuch1983
Stammgast
#2972 erstellt: 10. Okt 2013, 21:48
Anruf beim Händler und gut ist. Machs dir nicht so schwer. Wenn meiner wieder kommt und weiterhin zicken macht dann trete ich vom Kauf zurück und gut ist. Laut Marc Wessels und fraster ist es alles kein Problem Der Händler kann ja garnicht anders...
MarcWessels
Inventar
#2973 erstellt: 10. Okt 2013, 22:24

BulletToothTony (Beitrag #2957) schrieb:
danke @ derry für den link

sehr schade.
gibts denn LCD Modelle von Pana die mit den Plasmas gleich auf sind?

Nein. Außerdem hat Panasonic diese Meldungen schon längst dementiert.

Wenn Du tatsächlich Filme am liebsten tagsüber in Deinem hell erleuchteten Wohnzimmer guckst, wäre u.U. der Samsung F8500-Plasma etwas für Dich.


[Beitrag von MarcWessels am 10. Okt 2013, 22:26 bearbeitet]
derry44
Ist häufiger hier
#2974 erstellt: 11. Okt 2013, 00:34
@ Marc Wessels:

Quellnachweis für deine Aussage, das Pana längst dementiert hat...
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