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GEMA-Abgabe bei privater Hochzeitsgesellschaft und Profi-DJ+A -A |
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Autor |
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Hüb'
Moderator |
#1 erstellt: 23. Dez 2008, 15:42 | |
GEMA-Abgabe bei privater (geschlossener) Hochzeitsgesellschaft und Profi-DJ Hallo, wir sind gerade bei der Planung unserer Hlochzeitsfeier. Der externe DJ, der für die musikalische Gestaltung der Feier in einer Gaststätte sorgen soll, hat einen Passus in seinem Vertrag, der den Veranstalter (also das Brautpaar) ggf. zur Zahlung von GEMA-Gebühren verpflichtet. Hierzu meine Fragen: 1. Sind wir mit unserer privaten Veranstaltung ggü. der GEMA in irgendeiner Form gebührenpflichtig? 2. Ist ein solcher Passus üblich? 3. Handelt es sich ganz praktisch gesehen überhaupt um ein Problem? 4. Was ist ggf. zu tun? 5. Welche Kosten oder Strafen kommen ggf. auf uns zu? Schon mal herzlichen Dank für weitere Infos! Grüße Frank |
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allesdigital
Stammgast |
#2 erstellt: 23. Dez 2008, 15:45 | |
bei einer "nichtöffentlichen" Veranstaltung fasllen keine GEMA Gebühren an ! Der DJ wird den Satz Standardmässig in seinem Vertrag haben, da dieser ja ggf. auch "öffentlich" Auflegt. |
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Ralle14
Hat sich gelöscht |
#3 erstellt: 23. Dez 2008, 19:27 | |
Denke deine Hochzeit fällt unter privatem Zeugs und ist somit nicht gebührenpflichtig. An Silvester bin ich in einem Hotel als DJ unterwegs, wo jeder einkehren kann -> öffentliche Veranstaltung. |
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xutl
Inventar |
#4 erstellt: 23. Dez 2008, 19:35 | |
armindercherusker
Inventar |
#5 erstellt: 23. Dez 2008, 20:01 | |
Ich versuche sowas immer ganz nüchtern anzugehen. ( is´ jetzt doppeldeutig ) - es handelt sich um eine reine Privatveranstaltung ( ? ) -- > keine GEMA-Angelegenheit - wenn ein gewerblicher DJ dieses als zu entlohnende Tätigkeit ausübt, hat er die GEMA-Belange abzuklären und zu tragen - dieses darf er "natürlich" an seine Auftraggeber "durchreichen" - also soll er euch sagen ( besser : schriftlich geben ) , was an Kosten dafür berechnet wird Aber mit einem halben mal Nachdenken komme ich zum Schluß, daß die GEMA-Gebühren eh´ in seinem Stunden- oder Pauschalsatz drinstecken Gruß |
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_Floh_
Hat sich gelöscht |
#6 erstellt: 23. Dez 2008, 20:03 | |
Geme läuft normalerweise über den Veranstalter, also in dem Fall wohl über das Hochzeitspaar |
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armindercherusker
Inventar |
#7 erstellt: 23. Dez 2008, 20:05 | |
Dann greift mein erster Punkt |
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Hirnschmalz
Inventar |
#8 erstellt: 23. Dez 2008, 20:37 | |
Moin, das ganze ist jetzt nur aus dem Kopf geschrieben und stellt keine Rechtsberatung dar. Das ganze ist recht eindeutig festgelegt. Privat ist das Gegenteil von öffentlich. Ach nein - bringt aber insofern weiter, dass "öffentlich" etwas versteckt im Urhebergesetz definiert ist, genauer gesagt §15 Absatz 3 UrhG, der da lautet: "Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, daß der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind." Es kommt also darauf an, dass die Personen untereinander verbunden sind, z.B. durch gegenseitige Beziehungen (Beispiel: Cover-Band spielt auf einer Hochzeit). Dem sind zwar letztlich zahlenmäßig keine direkten Grenzen gesteckt, aber unbegrenzt gilt das sicherlich auch nicht. Was auf jeden Fall erfüllt sein muss, ist dass "der Kreis [der] Personen bestimmt abgegrenzt [ist]". D.h. es muss sicher gestellt sein, dass es wirklich eine geschlossene Veranstaltung ist, bei der nicht noch Dritte hinzustoßen (Ausnahme wären hier z.B. nur Angestellte, etwa Kellner bei einer bewirteten Gaststätte). Nur zur weiteren Erklärung: Mit Blanko-Einladungen und ähnlichen Spirenzchen ist den Anforderungen an eine private Veranstaltung jedenfalls nicht genüge getan, zumal eine persönliche Einladung für sich noch keine persönliche Verbindung zum Veranstalter herstellt. Ansonsten bleibt noch zu sagen, das teilweise offene Fenster gereicht haben, um eine Feier "öffentlich" zu machen. Strafen können heftig sein, müssen es aber nicht. (Im Normalfall normale GEMA Gebühren * 2 ) Hier eine aktuelle Preisliste: http://www.gema.de/f...ungen_tontraeger.pdf Grüße Edit: Mir ist noch eingefallen. Fragt umbedingt beim Wirt nach, dieser wird definitiv angemeldet sein und kriegt 20% Rabatt. (Oft machen die das für einen) Der Aufpreis für MP3 Nutzung (oder Selbstgebrannte CDs (also alles, was nicht original ist)) beträgt 30%. [Beitrag von Hirnschmalz am 23. Dez 2008, 23:07 bearbeitet] |
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Hüb'
Moderator |
#9 erstellt: 25. Dez 2008, 09:34 | |
Danke für eure Hinweise! Grüße Frank |
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