[H] In Ears Umtauschen/Rückgabe

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hoerer3
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 01. Feb 2012, 18:23
Hallo Leute,
ich bin neu hier und wusste nicht wo ich mit meinem Problem hingehen soll und ich weiß auch nicht ob ichs hier richtig gepostet habe, aber ich weiß nicht wo es sonst hin soll.
Ich habe mir auf empfhelung eines Freundes die Beats by dre Tour In Ears bei redcoon gekauft.
Ich war mit den jetzt aber nicht zufrieden, weil sie nicht so gut im Ohr halten und die Kabelgeräusche ziehmlich lästig sind und der Klang auch nicht so(Zum Klang komme ich gleich). Ich habe dann Redcoon angeschrieben, doch sie nehmen keine Kopfhörer zurück. Dann habe ich mir gedacht gut, damit kann ich wohl noch leben. Aber mir ist jetzt auch aufgefallen dass der Linke Hörer teilweise defekt ist, und zwar ist er deutlich leiser und weniger basslastig als der andere und knistert. Ich habe das mal gegooglet und hab noch mehrere gesehen, die das gleiche Problem haben. Lange Rede kurzer Sinn, ich will jetzt nicht vor redcoon dastehen, als hätte ich die jetzt kaputt gemacht und will mein Geld wieder (versteht ihr?). Am liebsten wäre mir halt Geld zurück, aber wahrscheinlich bekomme ich das ja nicht, aber was sollte ich denen jetzt schreiben?
"Mir ist im Nachhinnein aufgefallen, dass der eine Kopfhörer defekt ist"?
Hoffe ihr versteht mich und könnt mir helfen
Mfg hoerer3
Edit: Also die normalen 14 Tage sind noch nicht rum


[Beitrag von hoerer3 am 01. Feb 2012, 18:24 bearbeitet]
Bad_Robot
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 01. Feb 2012, 18:30
Hallo,

hoerer3 schrieb:
Ich habe mir auf empfhelung eines Freundes die Beats by dre Tour In Ears bei redcoon gekauft.

also als erstes würde ich mal den Freund umtauschen.

Zu den Hörern: die sind defekt. Schicke sie zurück und bitte um Rückerstattung. Da gibt's sonst nichts anderes.

Viele Grüße,
Markus


[Beitrag von Bad_Robot am 01. Feb 2012, 18:31 bearbeitet]
hoerer3
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 01. Feb 2012, 18:59
Hast du eine Idee was ich als Fehlerursache angeben soll?
Ich habe die ja wie gesagt schon einmal angeschrieben, weil mir der Halt nich gefallen hat.
Soll ich einfach schreiben, als Fehlermeldung "Linker Ohrhörer Defekt, laut google oftmals ein Problem bei diesen Kopfhöreren"? und soll ich mit reinnehmen dass ich schon mal wegen dem Halt nach Rückgabe gebeten habe, weil die werdens ja sowieso sehen.
Bad_Robot
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 01. Feb 2012, 19:01
Du kannst keine Fehlerursache angeben (das weißt du ja nicht, ohne den Hörer zu zerlegen und nachzuschauen, was eigentlich defekt ist), sondern nur eine Fehlerbeschreibung: "Linker Hörer ist deutlich leiser". Sonst nichts. Mehr braucht's nicht. Auch das mit Google würde ich gar nicht anführen. Wozu auch. Du hast ein neues und funktionierendes Gerät bestellt und nicht geliefert bekommen. Punkt. Mach's nicht komplizierter als es ist.

Viele Grüße,
Markus


[Beitrag von Bad_Robot am 01. Feb 2012, 19:02 bearbeitet]
ultrasound
Inventar
#5 erstellt: 01. Feb 2012, 19:06

Bad_Robot schrieb:
Hallo,

hoerer3 schrieb:
Ich habe mir auf empfhelung eines Freundes die Beats by dre Tour In Ears bei redcoon gekauft.

also als erstes würde ich mal den Freund umtauschen.



Made my Day


Gruß Alex
hoerer3
Schaut ab und zu mal vorbei
#6 erstellt: 01. Feb 2012, 19:07

ultrasound schrieb:

Bad_Robot schrieb:
Hallo,

hoerer3 schrieb:
Ich habe mir auf empfhelung eines Freundes die Beats by dre Tour In Ears bei redcoon gekauft.

also als erstes würde ich mal den Freund umtauschen.



Made my Day


Gruß Alex

Ja, meinen mit dem Satz auch
BaldurL
Neuling
#7 erstellt: 01. Feb 2012, 19:18
Also wenn in die bzw. du nirgens angegeben hast, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtest müssen sie den Kopfhörer auf jeden Fall zurück nehmen. Einen Grund musst du soweit ich weiß nicht einmal angeben! Da reicht schon "nicht gefallen".

Also einfach ein Text wie "Hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Artikel "Beats by Dr.Dre on Tour" zurückgeben, da der Sound der mir nicht zuspricht. Ich bitte sie den Kaufbetrag von "xxx,xx€" auf folgendes Konto zurück zu überweisen.

Kontonummer:
BLZ:

MfG..."

Ob du wiederum dazu verpflichtet bist ihnen zu sagen, dass der eine Kanal nicht mehr richtig funktioniert weiß ich auch nicht.
Ich würde die Kopfhörer an deiner Stelle zurückgehen lassen und einfach sagen der Sound gefällt dir nicht. Die können ja nicht wissen wie gut du dich mit Kopfhörern auskennst bzw. du gemerkt hast dass der Sound dir nicht gefällt, da der eine Kanal nicht geht.


[Beitrag von BaldurL am 01. Feb 2012, 19:20 bearbeitet]
hoerer3
Schaut ab und zu mal vorbei
#8 erstellt: 01. Feb 2012, 20:28
Das geht ja eben nicht, da sie ihn nicht zurücknehmen, weil er ein Hygiene Artikel bei ihnen ist.
BangkokDangerous
Stammgast
#9 erstellt: 01. Feb 2012, 20:33
Ja, aber der KH ist defekt. Sie können dir höchstens einen neuen zuschicken oder reparieren - wie da derzeit die gesetzliche Regelung ist, weiß ich nicht.
Kornilein
Stammgast
#10 erstellt: 01. Feb 2012, 21:38
...da weiß ich doch mal wieder, warum ich lieber den ein oder anderen Euro mehr investiere und bei Amazon bestelle.
Nicht das redcoon jetzt ein unseriöser Shop wäre, eher das Gegenteil ist wohl der Fall, aber Hygieneartikel ist schon ein seeeeehr dehnbarer Begriff.
Selbst kleine Händler nehmen inEars meist zurück - für eine faire Reinigungspauschale.
Spricht in meinen Augen nicht wirklich für redcoon.
hoerer3
Schaut ab und zu mal vorbei
#11 erstellt: 01. Feb 2012, 22:44
Ja, bei amazon gabs nur welche mit Mikro und das 40€ teuerer, deshalb wollte ich lieber die ohne nehmen.
BaldurL
Neuling
#12 erstellt: 02. Feb 2012, 17:05
Okay hab heute bei Saturn gesehen, dass sie Kopfhörer auch nur in OVP zurück nehmen. Muss man denke ich auf Kulanz hoffen.
Eine Idee die mir noch kommen würd, wäre die Frage einfach auch mal in einem anderen Forum zu posten, gibt doch jede Menge "Justiz-Foren". Die sollten sich da noch besser auskennen
miwe4
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 02. Feb 2012, 17:06

hoerer3 schrieb:
Das geht ja eben nicht, da sie ihn nicht zurücknehmen, weil er ein Hygiene Artikel bei ihnen ist.

Das spielt bei einem Defekt doch überhaupt keine Rolle.
meltie
Inventar
#14 erstellt: 02. Feb 2012, 17:52

miwe4 schrieb:

hoerer3 schrieb:
Das geht ja eben nicht, da sie ihn nicht zurücknehmen, weil er ein Hygiene Artikel bei ihnen ist.

Das spielt bei einem Defekt doch überhaupt keine Rolle.


Genau. Ihr verwechselt hier was. Ob Rückgaberecht, Hygiene, Garantie etc. oder nicht spielt absolut keine Rolle, wenn das Gerät defekt ist. Die gesetzliche Gewährleistung kann niemand ausschließen.
Kornilein
Stammgast
#15 erstellt: 12. Feb 2012, 12:31
Auf meine Frage, ob bei zurückgesandten InEars eine Wertminderung bei der Erstattung abgezogen wird, habe ich folgende Antworten bekommen.

Thomann:
Auf Hygieneartikel greift die 30-tägige Money Back Garantie gem. unseren AGB grundsätzlich nicht, weshalb wir diese Möglichkeit bei den Ohrhörern auf unserer Website auch nicht bewerben. Dennoch ist uns bewusst, dass Sie nicht die Katze im Sack kaufen möchten. Sofern der jeweilige Ohrhörer nach einem vorsichtigen Test in ansonsten neuwertigem Zustand zurück kommt, können wir im Einzelfall eine Kulanz-Rücknahme anbieten. Allerdings sollten Sie mit Abzug einer Nutzungs- bzw. Unkostenpauschale in Höhe von 10,00 EUR für den Austausch der Pads rechnen, welche wir Ihnen bei der Rückerstattung abziehen würden. Wir denken, dass dies einen fairen Kompromiss darstellt, um letztlich Ihr Risiko eines Fehlkaufes zu minimieren. Rückgaberecht komplett ausgeschlossen ist lediglich bei individuell angefertigten Ohrhörern (Custom Made Hörer mit Ohranpassung).

Ohrdio:
Hallo, nur in dem Fall, wenn der In-Ear beschädigt zurückkommt. Testen geht ohne
Wertminderung im Rahmen der Widerrufsregelung für Endverbraucher.

Rock-Shop:
Bei einem Online-Kauf bieten wir eine Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen an.
Eine Wertminderung wird dann geltend gemacht, wenn die Verpackung oder der Kopfhörer Gebrauchsspuren aufweisen.


Fortsetzung folgt.

InEars sind für beide Seiten, also die des Endverbrauchers und auch die des Händlers, eine heikle Sache. Als Käufer bestellt man sich die Katze im Sack, da Möglichkeiten die InEars vorher zu testen - insbesondere am Land - nur sehr selten vorhanden sind.
Der Verkäufer ist bei etwaigen Rücksendungen auch wenig begeistert.
Trotzdem bleibt bei Händlern, welche eine übertriebene Wertminderung vornehmen oder gar Rücksendungen ablehnen für mich ein fader Beigeschmack. Auch wenn dies explizit in deren AGB`s so verankert ist....


[Beitrag von Kornilein am 12. Feb 2012, 12:33 bearbeitet]
Kornilein
Stammgast
#16 erstellt: 13. Feb 2012, 10:54
www.mp3-player.de
Hallo,
danke für Ihre Zuschrift. Sie haben das uneingeschränkte Rückgaberecht bis 14
Tage nach Erwerb der Ware.
In dieser Zeit können Sie das Gerät ohne Angaben von Gründen zurückgeben.
Wir freuen uns auf Ihren Einkauf.


www.inear24.de
Wir nehmen die Hörer aus hygienischen Gründen nicht zurück.
Wer sicher gehen möchte, dass der Hörer passt, kann alle gängigen professionellen Hörer bei uns im Geschäft testen, bitte mit vorheriger Terminabsprache.
Ansonsten sind im Lieferumfang verschiedene Aufsätze dabei, mit denen die Passform im Ohr optimiert werden kann.


[Beitrag von Kornilein am 13. Feb 2012, 12:38 bearbeitet]
Knutze
Stammgast
#17 erstellt: 14. Feb 2012, 11:01

Sie haben das uneingeschränkte Rückgaberecht bis 14 Tage nach Erwerb der Ware.


Das ist das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Versandkäufen. Kann nicht abbedungen werden, besteht also immer. Es _kann_ sein, dass hier irgendwas mit Hygieneartikeln ist (Google hatte da einige Treffer), aber das BGB sagt dazu eigentlich nichts und ich hab grad keine Lust das ernsthaft zu recherchieren, bezweifle aber, dass das einen Unterschied. Wenn der Artikel beschädigt ist kann es eine Pflicht zum Wertersatz geben.

Ansonsten:


Genau. Ihr verwechselt hier was. Ob Rückgaberecht, Hygiene, Garantie etc. oder nicht spielt absolut keine Rolle, wenn das Gerät defekt ist. Die gesetzliche Gewährleistung kann niemand ausschließen.


Ist nicht ganz richtig, man kann die Gewährleistung "unter Gleichen" durchaus begrenzen. Allerdings gilt das nicht für Verbrauchsgüterkäufe (und ein solcher liegt hier ziemlich sicher vor, außer das Kaufen von In-Ears gehört zur geschäftlichen Tätigkeit des TE).
Zudem greift die Vermutung, dass ein Mangel der in den ersten 6 Monaten auftritt bereits bei Kauf vorlag (ergo: Gewährleistung).
Damit kann redcoon machen was es will, es muss den Artikel reparieren oder austauschen.
meltie
Inventar
#18 erstellt: 14. Feb 2012, 12:51
[quote="Knutze"][quote]Genau. Ihr verwechselt hier was. Ob Rückgaberecht, Hygiene, Garantie etc. oder nicht spielt absolut keine Rolle, wenn das Gerät defekt ist. Die gesetzliche Gewährleistung kann niemand ausschließen.[/quote]

Ist nicht ganz richtig, man kann die Gewährleistung "unter Gleichen" durchaus begrenzen. Allerdings gilt das nicht für Verbrauchsgüterkäufe (und ein solcher liegt hier ziemlich sicher vor, außer das Kaufen von In-Ears gehört zur geschäftlichen Tätigkeit des TE).[/quote]

Wir reden hier doch immer nur von Geschäften mit Verbrauchern. Zwischen Gewerbetreibenden gelten noch ganz andere Regeln, das war hier aber nicht gefragt.


[Beitrag von meltie am 14. Feb 2012, 12:52 bearbeitet]
PAfreak
Inventar
#19 erstellt: 14. Feb 2012, 13:12

Knutze schrieb:


Das ist das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Versandkäufen. Kann nicht abbedungen werden, besteht also immer. Es _kann_ sein, dass hier irgendwas mit Hygieneartikeln ist (Google hatte da einige Treffer), aber das BGB sagt dazu eigentlich nichts und ich hab grad keine Lust das ernsthaft zu recherchieren, bezweifle aber, dass das einen Unterschied. Wenn der Artikel beschädigt ist kann es eine Pflicht zum Wertersatz geben.


Das Hygieneartikel ausgeschlossen werden können erschließt sich für manche aus § 312 d IV Nr.1 3. Alternative BGB.

Ein pauschaler Ausschluss von Hygnieneartikeln in AGB dürfte aber schon deshalb unwirksam sein, da er wohl gegen das Transparenzgebot verstößt.

Kein Mensch weiß was Hygieneartikel sein sollen. Das ist nen völlig unbestimmter Rechtsbegriff.

Das Widerrufsrecht (bzw. keine Pflicht zum Wertersatz) wurde allerdings in unterschiedlichen Verfahren z.B. für Wasserbetten oder auch Quietscheenten mit Vibratorfunktion schon bejaht.

Wer wirklich mal wissen will ob bei In Ears ein Widerrufsrecht besteht, muss es wohl gerichtlich klären lassen.

Ich persönlich halte das aber für grundsätzlich gut denkbar. Die meisten In Ears düften bei normalen "ausprobieren" nur so leicht verschmutzt werden das es für den Händler recht einfach sein sollte diese wieder zu reinigen. Allerdings dürften diese Reinigungskosten nach aktuellem Recht auf keinem Fall dem Verbraucher auferlegt werden.

Vielleicht findet sich ja hier im Forum jemand der zufällig Lust auf nen Rechtsstreit hat.

Grüße


[Beitrag von PAfreak am 14. Feb 2012, 13:13 bearbeitet]
Kornilein
Stammgast
#20 erstellt: 15. Feb 2012, 09:25
www.musicstore.de
Grundsätzlich können sie die InEars Innerhalb der ersten 14 Tage zurück geben. Allerdings wird dann eine Wertminderung statt finden. Wie hoch die Wertminderung sein wird kann man leider nicht im Vorfeld sagen da es abhängig vom Hersteller und Zustands der Kopfhörer ist.
PAfreak
Inventar
#21 erstellt: 15. Feb 2012, 09:34
Hallo,

die Pflicht zum Wertersatz wird allerdings durch §357 III BGB deutlich eingeschränkt:

"(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,

1.
soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2.
wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist."

Wer In Ears zum bloßen Probehören in die Ohren steckt muss keinen Wertersatz beim Widerruf leisten. Da kann sich der Musicstore auch gerne auf den Kopf stellen.

Grüße


[Beitrag von PAfreak am 15. Feb 2012, 09:34 bearbeitet]
miwe4
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 15. Feb 2012, 16:55

PAfreak schrieb:
Wer In Ears zum bloßen Probehören in die Ohren steckt muss keinen Wertersatz beim Widerruf leisten. Da kann sich der Musicstore auch gerne auf den Kopf stellen.

Nützt Dir nur nichts, wenn du Vorabkasse geleistet hast. Dann rennst Du nämlich deinem Geld hinterher.

Einzige sinnvolle Alternative ist eben, diese Händler zu meiden. Es gibt ja schließlich EDV-Buchversand oder Amazon, wo das alles kein Problem ist.


[Beitrag von miwe4 am 15. Feb 2012, 16:55 bearbeitet]
Bad_Robot
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 15. Feb 2012, 16:58

miwe4 schrieb:
Es gibt ja schließlich EDV-Buchversand oder Amazon, wo das alles kein Problem ist.

EDV-Buchversand hat aber den Preis für die TF10 bereits angezogen. Ich schätze mal, da wurden die Rückläufer, die es gegeben hat, inzwischen "eingepreist". Und so zahlen das letztendlich alle Kunden mit.

Viele Grüße,
Markus
electrokröte
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 18. Feb 2012, 05:34
Ich hatte mal ein Paar Kopfhörer online bestellt und nach kurzem Probehören festgestellt, dass diese einen zu starken Druck auf meine Ohren ausüben.

Nachdem ich die Ware zurückgesandt hatte, erstattete mir der Verkäufer knapp 20,00€ weniger, da er die Ohrpolster "aus hygienischen Gründen austauschen muss" und dies mir von meinem gezahlten Betrag abgezogen würde.

Ich hatte mit PayPal bezahlt und sofort Antrag auf Käuferschutz gestellt. PayPal meinte nach einer kurzen Prüfung, dass mir das vom Verkäufer einbehaltene Geld zusteht und hat es anschließend vom Verkäuferkonto abgebucht und mir gutgeschrieben.

Ich denke, Verkäufer, die In-Ears nicht zurücknehmen wollen oder Gebühren berechenen, möchten Kunden nur um ihr Widerrufsrecht bringen. Einfach unseriös und nicht in Ordnung.
BangkokDangerous
Stammgast
#25 erstellt: 18. Feb 2012, 07:41
Findest Du? Ich hätte aus hygienischer Sicht ein Problem damit, mir Stöpsel ins Ohr zu stecken, die vorher schon mal jemand drin hatte. Bei Ohrpolstern ist das zugegebenermaßen eher kritisch zu sehen, wenn was abgezogen wird.

Achtung: folgende Ausführungen beziehen sich auf InEars!
Fakt ist: es sind Kosten angefallen, nämlich der Austausch der benutzten Stöpsel sowie die Stöpsel selbst. Fakt ist aber auch, dass die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Rücknahme bestehen und somit diese Grauzone bleibt.

Du würdest mit Sicherheit anders reden, wenn Du selbst Händler wärst. Ich selber bin es nicht, betreue aber zwei Kunden, die Onlinehändler sind. Und wenn ich dann so höre und bei uns im Lager sehe wie die Retouren aussehen, dann kann ich schon zumindest nachvollziehen, wenn Händler eine Gebühr nehmen.
Apalone
Inventar
#26 erstellt: 18. Feb 2012, 11:02

bladur schrieb:
Okay hab heute bei Saturn gesehen, dass sie Kopfhörer auch nur in OVP zurück nehmen. Muss man denke ich auf Kulanz hoffen.
Eine Idee die mir noch kommen würd, wäre die Frage einfach auch mal in einem anderen Forum zu posten, gibt doch jede Menge "Justiz-Foren". Die sollten sich da noch besser auskennen ;)


Das Thema ist doch x-mal durch. Dein "Tipp" aus Post 7 ist völlig unangebracht, da es hier nicht um Widerruf und Rückgabe sondern um das Geltendmachen v Mangelschäden geht. Das hat mit der Rückgabe nichts zu tun.

Ich bitte sehr, sich mit solchen Äußerungen zurückzuhalten, da offensichtlich das Mängelleistungsrecht des BGB sowie die Vorschriften über den Fernabsatz im BGB nicht zu deinen Stärken gehören!
*Woody*
Ist häufiger hier
#27 erstellt: 23. Feb 2012, 08:46

PAfreak schrieb:

Knutze schrieb:


Das ist das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Versandkäufen. Kann nicht abbedungen werden, besteht also immer. Es _kann_ sein, dass hier irgendwas mit Hygieneartikeln ist (Google hatte da einige Treffer), aber das BGB sagt dazu eigentlich nichts und ich hab grad keine Lust das ernsthaft zu recherchieren, bezweifle aber, dass das einen Unterschied. Wenn der Artikel beschädigt ist kann es eine Pflicht zum Wertersatz geben.


Das Hygieneartikel ausgeschlossen werden können erschließt sich für manche aus § 312 d IV Nr.1 3. Alternative BGB.

Ein pauschaler Ausschluss von Hygnieneartikeln in AGB dürfte aber schon deshalb unwirksam sein, da er wohl gegen das Transparenzgebot verstößt.

Kein Mensch weiß was Hygieneartikel sein sollen. Das ist nen völlig unbestimmter Rechtsbegriff.

Das Widerrufsrecht (bzw. keine Pflicht zum Wertersatz) wurde allerdings in unterschiedlichen Verfahren z.B. für Wasserbetten oder auch Quietscheenten mit Vibratorfunktion schon bejaht.

Wer wirklich mal wissen will ob bei In Ears ein Widerrufsrecht besteht, muss es wohl gerichtlich klären lassen.

Ich persönlich halte das aber für grundsätzlich gut denkbar. Die meisten In Ears düften bei normalen "ausprobieren" nur so leicht verschmutzt werden das es für den Händler recht einfach sein sollte diese wieder zu reinigen. Allerdings dürften diese Reinigungskosten nach aktuellem Recht auf keinem Fall dem Verbraucher auferlegt werden.

Vielleicht findet sich ja hier im Forum jemand der zufällig Lust auf nen Rechtsstreit hat.

Grüße


Jeder weiß doch wohl was ein Hygieneartikel ist und das die immer ausgeschlossen sind sobald die Original Verpackung geöffnet worden ist:

Zahnbürsten
Rasierer
Damenbinden
Tampons
Dildos
Vibratoren
Matratzen

eben alles was direkt am oder im Körper ist und verunreinigt wird.

Somit auch jeder IE der voll dem Ohrenschmalz und anderweitigen Substanzen des Trägers ist auch automatisch ein Hygieneartikel.

Oder wer mag den Schmodder vom vortester dran haben, egal in welchen mängen der vorhanden ist


Zurück wegen defekt geht immer selbst bei Orion und der Bate ob du dann natürlich den neuen OVP erstatz zurückschickst und dann von deinem Wiederufgebrauch machst bleibt Dir überlassen


[Beitrag von *Woody* am 23. Feb 2012, 09:05 bearbeitet]
PAfreak
Inventar
#28 erstellt: 23. Feb 2012, 09:51

*Woody* schrieb:


Jeder weiß doch wohl was ein Hygieneartikel ist und das die immer ausgeschlossen sind sobald die Original Verpackung geöffnet worden ist:

Zahnbürsten
Rasierer
Damenbinden
Tampons
Dildos
Vibratoren
Matratzen

eben alles was direkt am oder im Körper ist und verunreinigt wird.

Somit auch jeder IE der voll dem Ohrenschmalz und anderweitigen Substanzen des Trägers ist auch automatisch ein Hygieneartikel.

Oder wer mag den Schmodder vom vortester dran haben, egal in welchen mängen der vorhanden ist


Nun, nach Ansicht des OLG Koblenz scheinen zumindest Vibratoren keine Hygieneartikel zu sein. Vielmehr handelt es sich Erotikspielzeug. Quelle.

Hier zum Beispiel bejaht der BGH die Pflicht zur vollen Kaufpreiserstattung bei Wasserbetten.

Nach der Definition des OLG sind auch In Ears keine Hygieneartikel. "Der Begriff der Hygiene, so der Senat, umfasse nach den bekannten Definitionen schwerpunktmäßig die Gesundheitsfürsorge, die Gesundheitspflege und die Körperreinlichkeit." Ein In Ear dient aber keinem dieser Zwecke, folglich kann er auch nicht als Hygieneartikel ausgeschlossen werden.

Grüße
*Woody*
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 23. Feb 2012, 11:50
Komplettzitat durch Moderation entfernt.
Als ich meine neue Matratze abgeholt hatte wurde gleich erklärt:

Ich könnte sie inerhalb 14 Tagen gerne Umtauschen gegen vollen Kaufpreis oder einem anderen Modell, solange die Schutzfolie drum ist.
Durch die verwendung eines Matratzenschoners auf der Folie kann man auch ganz gut Probeschlafen und hat keine Probleme beim umtausch.
Möchtes du eine Matratze wo dein Vorgänger beim Testen mehrere Liter seiner Körperflüßigkeinten in den Nächten hinterlassen hatte.

Zitat aus deinem Urteil:
"Der Aufbau des Betts und die Befüllung der Matratze mit Wasser stellen nämlich lediglich eine Prüfung der Sache dar"

es ging nicht um die Nutzung und Nächtigung und somit auch keiner verschmutzung der Ware, wenn dann bitte richtig Googlen.

Es geht bei Matratzen, IE und Erotikspielzeug rein um die Hygene der Sache selbst und nicht um die Reinhaltung des eigenen Körpers.
Nach dem die Sachen nun mal bei einer normalen Nutzung / Prüfung verschumtzen und nicht mehr Wiederverkäuflich sind ist auch deren Umtausch ausgeschloßen, Kulanz macht vieles möglich ist aber nicht die Regel


PS: es trifft wohl eher der Satz zu :
aus Hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschloßen

als das Wort :
Hygieneartikel (die auch aus dem grund vom Umtausch ausgeschloßen sind)
was auch völlig Rechtens ist


[Beitrag von Bad_Robot am 23. Feb 2012, 13:05 bearbeitet]
PAfreak
Inventar
#30 erstellt: 23. Feb 2012, 12:02

*Woody* schrieb:

Als ich meine neue Matratze abgeholt hatte wurde gleich erklärt:

Ich könnte sie inerhalb 14 Tagen gerne Umtauschen gegen vollen Kaufpreis oder einem anderen Modell, solange die Schutzfolie drum ist.
Durch die verwendung eines Matratzen schoners auf der Folie kann man auch ganz gut Probeschlafen und hat keine Probleme beim umtausch.
Möchtes du eine Matratze wo dein vorgänger mehrere Lieter seiner körperflüßigkeinet in den Nächten hinterlassen hatte.


Wenn Du Deine Matratze abholst hast Du auch kein Widerrufsrecht im Sinne des §312d BGB;-) Da kann Dein Händler mit Dir vereinbaren was er will.


*Woody* schrieb:

Zitat aus deinem Urteil:
"Der Aufbau des Betts und die Befüllung der Matratze mit Wasser stellen nämlich lediglich eine Prüfung der Sache dar"

es ging nicht um die Nutzung und Nächtigung und somit auch keiner verschmutzung der Ware, wenn dann bitte richtig Googlen.


Es geht um die Wertminderung durch die Prüfung der Sache. Ob Befüllen oder Drauflegen macht dabei keinen Unterschied.


*Woody* schrieb:

Es geht bei Matratzen, IE und Erotikspielzeug rein um die Hygene der Sacheselbst und nicht um die reinhaltung des eigenen Körpers


Jap, der Begriff Hygieneartikel allerdings bezieht sich nach Auffassung des OLG aber nur auf Sachen die zur Reinhaltung des Körpers bestimmt sind. Wenn bei einem In Ear Kauf also Hygieneartikel vom Widerruf ausgeschlossen sind kann sich das nicht auf In Ears beziehen.

Das meinte ich damit das kein Mensch weiß was letzendlich Hygieneartikel sind. Siehst Du ja selber, das OLG hat da nämlich eine ganz andere Auffassung von als Du.
*Woody*
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 23. Feb 2012, 12:11

PAfreak schrieb:




Es geht um die Wertminderung durch die Prüfung der Sache. Ob Befüllen oder Drauflegen macht dabei keinen Unterschied.
.


Drauflegen ist auch nur eine Prüfung ich sagte Probeschlafen und das stellt einen sehr großen Unterschied da.

Beim liegen Testest du sie kurz und beim Schlafen süllst du sie mit mehreren Litern deines Schweißes voll, ich möchte garnicht daran denken wie es aussieht wenn jemand Inkontinent ist

Ist der unterschied nun deutlich, in deinem Urteil wurde sie lediglich befüllt und nicht genutzt also auch nicht verunreinigt


[Beitrag von *Woody* am 23. Feb 2012, 12:13 bearbeitet]
PAfreak
Inventar
#32 erstellt: 23. Feb 2012, 12:58

*Woody* schrieb:

Drauflegen ist auch nur eine Prüfung ich sagte Probeschlafen und das stellt einen sehr großen Unterschied da.
Echt? Wo?


*Woody* schrieb:

Beim liegen Testest du sie kurz und beim Schlafen süllst du sie mit mehreren Litern deines Schweißes voll, ich möchte garnicht daran denken wie es aussieht wenn jemand Inkontinent ist

Da geb ich Dir natürlich gerne Recht. Wer eine oder mehrere Nächte bereits auf der Matratze schläft hat das Stadium der Prüfung der Sache längst verlassen.
Folge ist nicht das Erlöschen des Widerrufsrecht, sondern eine eintretende Wertersatzpflicht. Die dürfte allerdings 100% des Kaufpreises betragen.


*Woody* schrieb:

Ist der unterschied nun deutlich, in deinem Urteil wurde sie lediglich befüllt und nicht genutzt also auch nicht verunreinigt


Der Unterschied war mir die ganze Zeit klar. Das ist nur für unsere Diskussion völlig unerheblich.

Fakt: Durch das bloße Prüfen einer Sache entsteht keine Wertersatzpflicht. Zur Prüfung eines Bettes gehört das Probeliegen (nicht Probeschlafen). Wird der Bereich der Prüfung verlassen macht sich der Käufer Wertersatzpflichtig. Das Widerrufsrecht besteht aber weiter.
Bei In Ears gehört zur Prüfung logischer Weise auch das Hören. Natürlich wird der In Ear dadurch in seinem Wert gemindert. Das ist aber das Problem des Verkäufers, nicht des Käufers, da nur Prüfung.
Auch hier erlischt das Widerrufsrecht nicht durch die Prüfung.

Die andere, ursprüngliche Frage ist ja ob In Ears vom Widerruf ausgeschlossen sind.

Sind in den AGB "Hygieneartikel" vom Widerruf ausgeschlossen würde ich das verneinen. In Ears sind nach der oben genannten Definition keine Hygieneartikel. Außerdem bleibt die Frage ob ein pauschauler Ausschluss von Hygieneartikeln in AGB nicht sowieso unwirksam ist. Stichwort Transparenzgebot.

Sind in den AGB allerdings ausdrücklich In Ears vom Widerruf ausgeschlossen (hab ich aber noch nie gesehen), besteht für diese aller wahrscheinlichkeit nach auch kein Widerrufsrecht. Um sicher zu sein müsste man allerdings noch gerichtlich klären lassen ob In Ears "Sachen sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind". Da gibt es mehrere Pro und Contra Argumente. Ich persönlich halte beide Ergebnisse für denkbar und vertretbar.

Grüße


[Beitrag von PAfreak am 23. Feb 2012, 12:58 bearbeitet]
electrokröte
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 26. Feb 2012, 17:55
Wenn man als Verkäufer In-Ears aufgrund ihrer Beschaffenheit als Hygieneartikel ansieht und Kunden mit ihrem Widerrufsrecht als potentielle "Gefahr" sieht, dann sollte man diese Artikel einfach nicht online anbieten. Wer In-Ears in einem Ladengeschäft kauft und schon in den Ohren hatte, wird diese sicher nicht mehr umgetauscht kriegen und das wäre dann auch rechtens so. Ansonsten hat man sich an die Regeln zu halten, die für alle gelten und In-Ears sind da meiner Ansicht nach keine Ausnahme, wenn es um eine Retoursendung geht. Ob das dem kleinen Einzelhändler nun passt oder nicht, spielt keine Rolle.

Bei großen Versandhäusern passiert einem so etwas eher nicht, Einzelhändler sind da anders unterwegs. Das finde ich schade, denn ich kaufe so schon fast nur bei "den Großen" wie Amazon und schlechte Erfahrungen mit kleinen Einzelhändlern führen schnell dazu, dass ich gar nicht mehr im Einzelhandel einkaufe.

Habe eine ähnliche Erfahrung auch mit Klamotten gemacht (Kauf im Ladengeschäft).
Kauft man in einem kleinen Laden und möchte die Klamotten nach ein paar Tagen (ungetragen, mit Etikett etc) zurückgeben, bekommt man oft, wenn überhaupt, nur einen Gutschein ausgestellt. Kauft man bei P&C, Anson's und wie sie alle heißen, kann man es sich aussuchen, also auch Barauszahlung überhaupt kein Problem.

Ich denke, Kunden haben heutzutage die volle Auswahl, und wenn sich erstmal bemerkbar macht, wo man als Zahlungswilliger nachteilig behandelt wird, wandert man eben ab und sucht sich ein besseres Plätzchen.
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