Rückgabe von Kopfhörern an Amazon Händler, Wertminderung!

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patrick12
Stammgast
#1 erstellt: 27. Jun 2008, 23:36
Hallo,

habe durch amazon bei superpod.de die superfi 3 für 70€ bestellt, ein Tag später im original Zustand zurückgeschickt, habe Sie einmal eingesetzt, die Ohrstöpsel wieder gereinigt, sah alles wieder wie neu aus, nichtmal das Kabel habe ich ausgerollt.

Nun bekomme ich die Gutschrift mit minus 20€.

Was meint ihr dazu?





Hier die Email:

Viele Grüße von Amazon.de.

Wir bestätigen mit diesem Schreiben, dass eine weitere Gutschrift in Höhe
von EUR 49,90 für Ihre Bestellung XXX von superPod stattgefunden hat.

Diese Gutschrift erfolgt für den bzw. die folgenden Artikel:

Artikel: Ultimate Ears Super-fi 3STD - Studio Ohrhörer schwarz
Grund für die Gutschrift: Kundenremission


Anmerkungen: Gutschrift XXX/. Wertminderung für Austausch FitKit sowie Reinigung/Desinfizierung der hygienisch sensiblen Teile


Die Gutschrift erfolgt wie folgt:

Bankeinzug: EUR 49,90
hAbI_rAbI
Inventar
#2 erstellt: 27. Jun 2008, 23:56
Was sollen wir denn sagen? Glück gehabt, immerhin hast du 50€ bekommen??
xTr3Me
Inventar
#3 erstellt: 28. Jun 2008, 00:07
Bei Amazon direkt hättest du deine 70€ wieder bekommen. Und so hast du wohl die AGB übersehen.

Irgendwo ist es logisch das man nicht mehr den vollen Betrag zurückerstattet kriegt. Trotzdem sind 20€ ziemlich hart.
Auf der anderen Seite gibt es wieder das Widerrufsrecht. Tjo..
patrick12
Stammgast
#4 erstellt: 28. Jun 2008, 00:17
das habe ich noch nie erlebt, keinen Hinweiss, ein Austauschen dieses Fits war nicht nötig da nicht benutzt...ist schon eine frechheit!

in den agb steht nichts von wertminderung o.ä.
hAbI_rAbI
Inventar
#5 erstellt: 28. Jun 2008, 00:19
Die hätten auch die Annahme ganz verweigern können. Als InEar könnte man die ganz leicht als Hygieneartikel bezeichnen und dann sieht man gar kein Geld.
rhymesgalore
Inventar
#6 erstellt: 28. Jun 2008, 09:12

patrick12 schrieb:
das habe ich noch nie erlebt, keinen Hinweiss, ein Austauschen dieses Fits war nicht nötig da nicht benutzt...ist schon eine frechheit!

in den agb steht nichts von wertminderung o.ä.


Ich hab meine TripleFi vom selben Händler. Bei mir war ein oranger Zettel mit in der Lieferung, der im Übertragenen Sinne darauf hinwies, dass man "sich gut überlegen sollte, ob man die Packung wirklich öffnet, und die Hörer benutzt". Ist der jetzt nicht mehr dabei?
patrick12
Stammgast
#7 erstellt: 28. Jun 2008, 09:36

rhymesgalore schrieb:

patrick12 schrieb:
das habe ich noch nie erlebt, keinen Hinweiss, ein Austauschen dieses Fits war nicht nötig da nicht benutzt...ist schon eine frechheit!

in den agb steht nichts von wertminderung o.ä.


Ich hab meine TripleFi vom selben Händler. Bei mir war ein oranger Zettel mit in der Lieferung, der im Übertragenen Sinne darauf hinwies, dass man "sich gut überlegen sollte, ob man die Packung wirklich öffnet, und die Hörer benutzt". Ist der jetzt nicht mehr dabei?


dieser war dabei, das ändert meiner meinung aber nichts. z.b. ein austausch dieses "fitkits" war gar nicht nötig weil gar nicht geöffnet, das riecht mir hier sehr nach Abzocke, braucht mir niemanden erzählen die desinfzizieren die KH für 20€!

mich würde die situation rechtlich interessieren, vielleicht gibt es hier einen gelehrten?

hier die agb dieses verkäufers:

http://www.superpod.de/agb.html


[Beitrag von patrick12 am 28. Jun 2008, 09:37 bearbeitet]
rhymesgalore
Inventar
#8 erstellt: 28. Jun 2008, 09:53

patrick12 schrieb:

rhymesgalore schrieb:

patrick12 schrieb:
das habe ich noch nie erlebt, keinen Hinweiss, ein Austauschen dieses Fits war nicht nötig da nicht benutzt...ist schon eine frechheit!

in den agb steht nichts von wertminderung o.ä.


Ich hab meine TripleFi vom selben Händler. Bei mir war ein oranger Zettel mit in der Lieferung, der im Übertragenen Sinne darauf hinwies, dass man "sich gut überlegen sollte, ob man die Packung wirklich öffnet, und die Hörer benutzt". Ist der jetzt nicht mehr dabei?


dieser war dabei, das ändert meiner meinung aber nichts. z.b. ein austausch dieses "fitkits" war gar nicht nötig weil gar nicht geöffnet, das riecht mir hier sehr nach Abzocke, braucht mir niemanden erzählen die desinfzizieren die KH für 20€!

mich würde die situation rechtlich interessieren, vielleicht gibt es hier einen gelehrten?

hier die agb dieses verkäufers:

http://www.superpod.de/agb.html


Also dass 20€ sehr viel sind ist klar. Aber die reine Tatsache, dass sie das Fitkit austauschen, wundert mich nicht, da es ja nicht eingeschweißt ist,
sondern in einem Zip-Beutel kommt (bei mir jedenfalls).
Der Händler kann also gar nicht wissen, ob du nicht doch einen Aufsatz benutzt hast, und dann wieder gereinigt hast (was du ja auch tatsächlich getan hast).
Apalone
Inventar
#9 erstellt: 28. Jun 2008, 10:11

patrick12 schrieb:
mich würde die situation rechtlich interessieren, vielleicht gibt es hier einen gelehrten?


Zivilrechtlich relativ klar:
in Nr. 6.3 der AGB steht NICHTS v einem Ausschluss v KH wegen Hygieneartikel. Argumentativer Rückzug der Fa. auf Wortlaut "nicht zur Rücksendung geeignet" wäre schwer durchzuhalten.

Nur: du hast einen Rückforderungsanspruch iHv 20,-. Du kannst einen Mahnbescheid schicken (kannst du selber, brauchst du keinen Anwalt; Anwaltzwang ist erst ab einer bestimmten Streitsumme erforderlich, aber allein die Zustellung kostet mehr als die Streitsumme. Die Fa. wird natürlich Wiedrspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, dann musst du klagen. Die Gerichte würden sich mit der Fingerspitze an den Kopf tippen, wenn Sie dein Klagebegehr lesen...

Ergo: In-Ears u Konsorten entweder NUR im Fachhandel oder bei bei Anbietern, deren Rückgabemodalitäten zweifelsfrei bekannt sind.

Jetzt erstmal 20,- Gebühr für das Mehr an Erfahrung...
patrick12
Stammgast
#10 erstellt: 28. Jun 2008, 10:19

Apalone schrieb:

patrick12 schrieb:
mich würde die situation rechtlich interessieren, vielleicht gibt es hier einen gelehrten?


Zivilrechtlich relativ klar:
in Nr. 6.3 der AGB steht NICHTS v einem Ausschluss v KH wegen Hygieneartikel. Argumentativer Rückzug der Fa. auf Wortlaut "nicht zur Rücksendung geeignet" wäre schwer durchzuhalten.

Nur: du hast einen Rückforderungsanspruch iHv 20,-. Du kannst einen Mahnbescheid schicken (kannst du selber, brauchst du keinen Anwalt; Anwaltzwang ist erst ab einer bestimmten Streitsumme erforderlich, aber allein die Zustellung kostet mehr als die Streitsumme. Die Fa. wird natürlich Wiedrspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, dann musst du klagen. Die Gerichte würden sich mit der Fingerspitze an den Kopf tippen, wenn Sie dein Klagebegehr lesen...

Ergo: In-Ears u Konsorten entweder NUR im Fachhandel oder bei bei Anbietern, deren Rückgabemodalitäten zweifelsfrei bekannt sind.

Jetzt erstmal 20,- Gebühr für das Mehr an Erfahrung...


so denke ich auch.

aus prinzip werde ich sowas nicht durchgehen lassen so einfach, werde auf alle fälle mahnbescheid shcicken.


[Beitrag von patrick12 am 28. Jun 2008, 10:20 bearbeitet]
xutl
Inventar
#11 erstellt: 28. Jun 2008, 10:33

patrick12 schrieb:
so denke ich auch.

aus prinzip werde ich sowas nicht durchgehen lassen so einfach, werde auf alle fälle mahnbescheid shcicken.

Au ja!
Mach das mal und berichte hier über das Ergebnis.


Wie bereits gesschrieben, kannst Du froh sein, daß Dir nur 20€ abgezogen worden sind.

Oder anders ausgedrückt, wie würdest Du darauf reagieren?

"Lieber Kunde!

Bitte wundern Sie sich nicht, wenn die Packung schon geöffnet aussieht.
Die InEars waren schon an mehrere kunden verschickt worden, wurden leider aus unterschiedlichsten Gründen nach einer kurzen Tragezeit zurückgeschickt.
Wir haben die InEars jedesmal gründlich gereinigt und die offensichtlich benutzten Teile ausgetauscht.

Somit sind die Artikel wieder fabrikneu und werden zum Normalpreis verkauft.

MfG
Ihr Händler"

Es lag ein Zettel mit einem Hinweis bei.
Den hast Du sogar
- gefunden
- gelesen
- offensichtlich verstanden
- TROTZDEM einfach ignoriert.

WAS SOLL DER HÄNDLER DENN NOCH MACHEN

PS:
Es sollte wohl allen klar sein, daß die Händler, die InEars ohne wenn und aber zurücknehmen und den vollen Preis erstatten, dies in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Womit jeder "vernünftige" Kunde einen Teil für Kunden wie den TE mitbezahlt.
Apalone
Inventar
#12 erstellt: 28. Jun 2008, 11:10
Nun ja, "Xutl" hat mE vollinhaltlich Recht.
Ich würde einen Händler, der bereits geöffnete In-Ears normal wieder verkauft, fortan vollständig ignorieren. Music-store u Thomann zB verkaufen die dann ausdrücklich deklariert als Retoure.
Amazon hat die Retouren wahrscheinlich versichert und schmeißt Retoure In-Ears einfach weg...

Rasierer zB kann man niemals mehr zurückgeben, wenn die Blisterverpackung geöffnet ist.
Ich finde es persönlich in Ordnung, dass bei manchen Artikeln aus hygienischen Gründen eine Rückgabe nicht in Frage kommt, auch aus Sicht des Käufers. Ich käme nie auf die Idee, v mir getragene Dinger zurückgeben zu wollen. Ist eben pp oder Lehrgeld.
patrick12
Stammgast
#13 erstellt: 28. Jun 2008, 11:12
was soll er machen?


hinweisen dass er dieses fitkit komplett austauscht, was nicht nötig war weil es nciht gebraucht wurde, und für die benutzten standart aufsätze die auf den KH sind 20€!!! berechnet werden,

für mich ist das eine Abzocke.

in dieser agb steht nichts von wertminderung bei kopfhörern, hygieneartikel o.ä.


[Beitrag von patrick12 am 28. Jun 2008, 11:25 bearbeitet]
stage_bottle
Inventar
#14 erstellt: 28. Jun 2008, 11:30
Naja, er hat nicht nur das Fitkit ausgetauscht, sondern die Inear selber auch gereinigt/desinfiziert (desinfizieren lassen?). Steht so zumindest in deinem ersten Thread. Und woher weiss der Händler, dass du das Fitkit nicht trotzdem genutzt hast??? Nicht jeder hat so viel Ohrschmalz, dass man die Nutzung gleich sieht

Ich finde den Betrag nicht zu hoch, wenn man den Arbeitsaufwand etc. miteinberechnet. Ich bin da auch eher auf der Seite der Händler. Wer Inears kauft und sie am nächsten Tag schon zurückschickt (also anscheinend ohne sie sich vernünftig angehört zu haben), muss eben ein Lehrgeld zahlen, finde ich völlig in Ordnung.

Ich finde diese Mentalität (generell, nicht nur bei Kopfhörern) ziemlich besch.... Erstmal bestellen und dann schauen wir weiter, obs behalten wird oder nicht bzw. schon mit der Absicht es zurückzugeben, weil man es sich sowieso nicht leisten kann, aber ausprobieren ist in Ordnung... (Klamotten werden für einen bestimmten Anlass gekauft, und danach wird auf Biegen und Brechen versucht es zurückzugeben), und die anderen Kunden dürfen diese Geiz ist Geil Mentalität mitbezahlen...

@patrick: Der letzte Absatz ist nicht an dich gerichtet, sondern nur mein allgemeiner Eindruck dieser Gesellschaft!!!
Stones
Gesperrt
#15 erstellt: 28. Jun 2008, 11:41
Kopfhörer sollte man immer beim Fachhändler erst einmal Probehören und dann kaufen, wenn einem der Klang 100%ig
zusagt. Dann gibt es auch keine Schwierigkeiten.

Ehrlich gesagt würde ich mich wegen dieser 20 Euro
nicht so aufregen, verbuche es als Erfahrungswert
und gehe nächstes Mal zum Fachhändler.

Viele Grüße

Stones
Andreas67
Inventar
#16 erstellt: 28. Jun 2008, 13:09

Stones schrieb:
Kopfhörer sollte man immer beim Fachhändler erst einmal Probehören und dann kaufen, wenn einem der Klang 100%ig
zusagt. Dann gibt es auch keine Schwierigkeiten.


Na, das ist bei In Ears aber kaum möglich und viele gehen dann zum Fachhändler probehören und kaufen im Internet, wo es billiger ist - finde ich erst recht unfair.

Ich glaube sogar die Rückgabemöglichkeit führt zu mehr Umsatz, denn zumindest ich würde viele Sachen nicht kaufen, wenn es diese Option nicht geben würde.
Das man bei Grenzfällen - im Gegensatz zu Apalone kenne ich mich juristisch wenig aus, würde hier aber die zustehende Wertminderung sehen - nicht die größte Kulanz vom günstigsten Händler erwarten darf, sollte einem einleuchten und falls nicht, fragt man eben vorher nach. Hier war scheinbar ja schon darauf hingewiesen worden.

Wer eben nicht bereit ist 20 Euro mehr für den kulanten Service von Amazon auszugeben, darf sich eben über fehlende Kulanz mangels Marge nicht beschweren.


[Beitrag von Andreas67 am 28. Jun 2008, 13:11 bearbeitet]
sai-bot
Inventar
#17 erstellt: 28. Jun 2008, 13:14

Stones schrieb:
und gehe nächstes Mal zum Fachhändler.

Soso, der gute alte Fachhandel für InEars. Schon mein Opa hat mich da immer mit hingeschleppt und den ersten Eartip hab ich immer schon gleich im Laden aufgesetzt...

Abgesehen davon hat patrick12 nicht gänzlich unrecht. Das Lamentieren mag vielleicht etwas seltsam anmuten, geht es doch "nur" um 20 Euro.
Aber: es gibt eben keine "Hygieneartikelklausel" im BGB für Fernabsatzkäufe, theoretisch müssten die auch einen Rasierer zurücknehmen - für die Wertminderung, die nicht durch die erstmalige Prüfung der Sache entstanden ist, muss man dann allerdings Wertersatz leisten.

Bei InEars finde ich die ganze Widerrufs-Geschichte auch etwas problematisch, aber es ist eben so, dass man für die Prüfung keinen Wertersatz leisten muss. Und wie soll man einen InEar-Kopfhörer anders prüfen, als ihn sich in die Ohren zu stopfen?

Ein korrekter Händler sollte IMHO die Leute zunächst mal auf die Wertersatzpflicht aufmerksam machen. Das hat er in den AGB, Punkt 6.4, getan:

Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Das ist allerdings sehr wenig speziell.
Danach folgt ein nicht ganz unwichtiger Passus:

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

Die BGB-Vorschrift lautet:

Der Verbraucher hat (...) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

Superpod geht also offenbar davon aus, dass die Wertminderung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden, patrick12 müsste dem entgegenhalten, dass er den InEar nur prüfen wollte. Aber selbst wenn er mehr getan hätte, als den InEar bloß zu prüfen, hätte der Verkäufer auch darauf hinweisen müssen, wie er die Möglichkeit hätte, die Verschlechterung zu vermeiden. In den AGB findet man dazu gar nichts. Vielleicht auf dem orangen Zettel, aber das kann ich nicht beurteilen, ich kenne den Wortlaut nicht. Ein "nicht benutzen, sonst zahlen Sie Geld" fänd ich etwas knapp. Andererseits: Wie bitteschön soll man den Schaden vermeiden? Wenn ich der Händler wäre, würd ich noch ein paar Aufsätze beilegen und bitten, diese statt der eingeschweißten zu benutzen. Das wäre ein echter Versuch, den Kunden zur Schadensminderung zu bewegen.

Angesichts des sich immer weiter ausbreitenden Internethandels könnte man aber IMHO wirklich eine Hygieneartikelklausel einführen, daran hat man damals wahrscheinlich gar nicht gedacht. Ob das der deutsche Gesetzgeber so einfach kann, weiß ich gar nicht, ich fürchte, dass Brüssel da mit drin hängt. Dann können wir lange warten. Und so lange müssen die Händler eben damit leben und ggfs. wirklich mögliche Retouren in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen. So ist das halt, dafür zahlen die ja auch keine Ladenmiete wie der gute alte Fachhandel für InEars (s.o.).

Naja, wie auch immer, ist ja nicht mein Problem...
Silent117
Inventar
#18 erstellt: 28. Jun 2008, 16:41
Ich betrachte das ganze mal aus rein menschlicher Sicht. Der Händler hat einen nicht unerheblichen Aufwand , weil er wahrscheinlich wirklich das ganze FitKit austauscht. Warum ist auch ganz leicht erklären: Es würde zu lange dauern , jede Retourware so intensiv zu prüfen ob ein Aufsatz jetzt benutzt wurde oder nicht.

Daher find ich es fair und menschlich in Ordnung , auch der Preis , bedenkt mal wie Teuer die Aufsätze sind und dann noch die "Mannstunden" die in der Reinigung stecken.

Also ich würde froh sein meine 50€ zu haben und die 20€ sind einfach Probehörkosten die in der Natur des IE liegen.
BornToRun
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 28. Jun 2008, 16:56

stage_bottle schrieb:
Ich finde diese Mentalität (generell, nicht nur bei Kopfhörern) ziemlich besch.... Erstmal bestellen und dann schauen wir weiter, obs behalten wird oder nicht bzw. schon mit der Absicht es zurückzugeben, weil man es sich sowieso nicht leisten kann, aber ausprobieren ist in Ordnung... (Klamotten werden für einen bestimmten Anlass gekauft, und danach wird auf Biegen und Brechen versucht es zurückzugeben), und die anderen Kunden dürfen diese Geiz ist Geil Mentalität mitbezahlen...


Da kann ich dir nur zustimmen. Ich habe mit diesem Verhalten auch arge Probleme, und seitdem ich hier im Forum mitlese, sind mir erst mal die Augen aufgegangen, welche Ausmaße das offensichtlich angenommen hat und wie es sich gewisse Leute geradezu zum Prinzip gemacht haben, erst einfach mal alles ins Haus kommen zu lassen, ein verlängertes Wochenende damit herumspielen, und es am Dienstag schließlich zum Rückversand aufgeben. "Drei Teile zur Auswahl bestellt - zwei gebraucht zurück." scheint für mancheinen ja geradezu an der Tagesordnung zu sein.

Da wird man als Käufer, der das Widerufsrecht bei Internet-Einkäufen für sich eher als den Ausnahmefall betrachtet, bei zukünftigen Bestellungen ja gleich doppelt vorsichtig. Kann man dann wirklich noch guten Gewissens bei einem Händler bestellen, der dafür bekannt ist, dass er Retouren ganz besonders unkompliziert abwickelt und der einen womöglich auch noch darüber im Dunkeln läßt, was eigentlich mit den Retouren passiert?

Wer will denn schon Ware erhalten, die bereits "Wochenendurlaube" bei zig anderen Kunden hinter sich hat!?


[Beitrag von BornToRun am 28. Jun 2008, 16:58 bearbeitet]
bastis
Stammgast
#20 erstellt: 28. Jun 2008, 17:09

sai-bot schrieb:
Angesichts des sich immer weiter ausbreitenden Internethandels könnte man aber IMHO wirklich eine Hygieneartikelklausel einführen, daran hat man damals wahrscheinlich gar nicht gedacht.



Wie ist das denn bei Musik, Videos und Software geregelt? Die wird ja idR auch nicht zurückgenommen, wenn sie entsiegelt wurde.
Tob8i
Inventar
#21 erstellt: 28. Jun 2008, 19:42
Also ich würde bei Suerpod nichts kaufen, wenn drt Retouren gereinigt und als Neuware noch einmal verkauft werden. ich hoffe, dass das nicht so ist.
Wegen den 20 Euro Gebühren für Wertminderung schafft es Superpod bei vielen In-Ears einen sehr günstigen Preis zu halten. Andere Händler wie Thomann und Amazon kalkulieren Retouren schon in ihren Preis mit rein, weshalb es teurer ist. Und so zahlt dann jeder normale Kunde für solche Idioten mit, die sich Dinge zum Testen bestellen und eh wieder zurückschicken wollen.
patrick12
Stammgast
#22 erstellt: 28. Jun 2008, 20:23
was anderes nebenbei, habt ihr ein tip wie man so ein fabrikaufgerolltes kh kabel gerade bekommt?
Drink.Duff
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 28. Jun 2008, 20:30

Wie ist das denn bei Musik, Videos und Software geregelt? Die wird ja idR auch nicht zurückgenommen, wenn sie entsiegelt wurde.


§312d Abs.4 Nr.2 BGB

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen(..) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind


[Beitrag von Drink.Duff am 28. Jun 2008, 20:31 bearbeitet]
LEARNER
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 28. Jun 2008, 22:17

patrick12 schrieb:

Apalone schrieb:

patrick12 schrieb:
mich würde die situation rechtlich interessieren, vielleicht gibt es hier einen gelehrten?


Zivilrechtlich relativ klar:
in Nr. 6.3 der AGB steht NICHTS v einem Ausschluss v KH wegen Hygieneartikel. Argumentativer Rückzug der Fa. auf Wortlaut "nicht zur Rücksendung geeignet" wäre schwer durchzuhalten.

Nur: du hast einen Rückforderungsanspruch iHv 20,-. Du kannst einen Mahnbescheid schicken (kannst du selber, brauchst du keinen Anwalt; Anwaltzwang ist erst ab einer bestimmten Streitsumme erforderlich, aber allein die Zustellung kostet mehr als die Streitsumme. Die Fa. wird natürlich Wiedrspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, dann musst du klagen. Die Gerichte würden sich mit der Fingerspitze an den Kopf tippen, wenn Sie dein Klagebegehr lesen...

Ergo: In-Ears u Konsorten entweder NUR im Fachhandel oder bei bei Anbietern, deren Rückgabemodalitäten zweifelsfrei bekannt sind.

Jetzt erstmal 20,- Gebühr für das Mehr an Erfahrung...


so denke ich auch.

Offensichtlich nicht, oder ich bin derjenige, dessen Leseverständnis zu wünschen übrig lässt.

aus prinzip werde ich sowas nicht durchgehen lassen so einfach, werde auf alle fälle mahnbescheid shcicken
Solche Prinzipienreiterei führt erfahrungsgemäß nirgendwohin bzw. nur zu noch höheren Verlusten und Zeitverschwendung.
Erstmal zahlst du für den Mahnbescheid.
Dann (nach dem Widerspruch des Verkäufers) zahlst du für den RA, denn bei dem Popelsstreitwert springt keine Rechtsschutzversicherung ein.
Wobei fraglich ist, ob du bei dem Streitwert überhaupt einen RA findest, der das übernimmt.Das muss schon der letzte Loser sein, oder er tut dir den Gefallen, weil er sehr hohe Umsätze in anderen Fällen mit dir macht.
Drittens (falls es angesichts der Nichtigkeit überhaupt zu einem Verfahren kommen sollte) wird das ganz sicher die allerletzte Priorität bekommen, was in der Praxis bedeutet, dass es Jahre dauern kann.
Alle Beteiligten würden dich (zu Recht IMO) für einen Prozeßhansel halten, und der Beklagte braucht letztendlich nur Ware mit beschädigter Verkaufsverpackung vorzulegen (was ja wohl kein Problem sein sollte), um die um 20 Euro geminderte Rückerstattung zu rechtfertigen.
Stones
Gesperrt
#25 erstellt: 28. Jun 2008, 22:20
Hake die ganze Sache einfach ab, weil bringt Dir nichts
außer Stress.
Ashy
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 28. Jun 2008, 22:30

BornToRun schrieb:
Da kann ich dir nur zustimmen. Ich habe mit diesem Verhalten auch arge Probleme, und seitdem ich hier im Forum mitlese, sind mir erst mal die Augen aufgegangen, welche Ausmaße das offensichtlich angenommen hat und wie es sich gewisse Leute geradezu zum Prinzip gemacht haben, erst einfach mal alles ins Haus kommen zu lassen, ein verlängertes Wochenende damit herumspielen, und es am Dienstag schließlich zum Rückversand aufgeben. "Drei Teile zur Auswahl bestellt - zwei gebraucht zurück." scheint für mancheinen ja geradezu an der Tagesordnung zu sein.


Bitte beachte, dass nicht jeder die Möglichkeit hat nach belieben Kh probehören zu können. D.h., dass manche zum Teil weite Strecken in Kauf nehmen müssen, um in den Genuss zu kommen, den andere innerhalb von 10 Minuten erlangen (schnell zum Hifi-händler oder MediaM.).
Zwar schafft der "Probehör thread" eine gewisse Abhilfe, jedoch bleibt vielen nur die Möglichkeit auf Interhändler auszuweichen.


Ashy
patrick12
Stammgast
#27 erstellt: 28. Jun 2008, 22:33
keine sorge, es wird keinen rechtsstreit wegen 20 euro geben, trotzdem einpaar böse emails

Ich wohne im Zentrum von München und konnte keinen Händler finden der irgendeine ultimate ears verkauft, sicher hätte ich lieber vor Ort alle Modelle durchgetestet.

Und wenn es etwas gutes für den Bürger in unseren Gesellschaft gibt ist das Rückgaberecht, die armen Händler verkraften das anscheindend doch recht gut


[Beitrag von patrick12 am 28. Jun 2008, 22:37 bearbeitet]
Tob8i
Inventar
#28 erstellt: 28. Jun 2008, 22:42
Die Händler schaffen das nur, solange es Einzelfälle sind. Geben plötzlich viel mehr Leutr Ware zurück, würden die Preis stark steigen.
Sir_Tom
Inventar
#29 erstellt: 29. Jun 2008, 13:50


... die armen Händler verkraften das anscheindend doch recht gut


Wie so oft: Die Zeche sollen die anderen zahlen: Der Händler, die übrigen Käufer (den die Kosten, die den Händlern entstehen müssen auf die umgelegt werden).

Nö, da ist mir schon lieber, dass der der die KOsten verursacht diese auch blecht! Das Rückgaberecht ist nicht dafür da sich zig Sachen mal so kommen zu lassen und dann wieder zurückzuschicken. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist eine Ware die beim Kunden war nur mit Preisabschlag zu verkaufen, ich wollte auch nicht zum NOrmalpreis ein Gerät, das schon benutzt wurde. Ist doch eigentlich klar!?


BornToRun
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 29. Jun 2008, 16:53

Ashy schrieb:
Bitte beachte, dass nicht jeder die Möglichkeit hat nach belieben Kh probehören zu können. D.h., dass manche zum Teil weite Strecken in Kauf nehmen müssen, um in den Genuss zu kommen, den andere innerhalb von 10 Minuten erlangen (schnell zum Hifi-händler oder MediaM.).
Zwar schafft der "Probehör thread" eine gewisse Abhilfe, jedoch bleibt vielen nur die Möglichkeit auf Interhändler auszuweichen.


Da gebe ich dir grundsätzlich schon Recht, dass es beim Internethandel andere Modalitäten geben muss, um z. B. das Fehlen vergleichbarer Testmöglichkeiten wie beim Kauf im stationären Handel auszugleichen. Wenn eine bestellte Ware partout nicht meinen Erwartungen entspricht (das muss nicht zwingend etwas Großes sein, könnte durchaus auch gegeben sein, wenn z. B. eine minimale Abweichung in der erwarteten Farbgebung besteht, die mich gravierend stören würde), würde ich die Ware auch zurück schicken. Sowas kann man oft einfach nicht anhand von Fotos beurteilen, genauso wenig, wie anhand der Beschreibung von klanglichen Eindrücken möglich ist, sich ein objektives Bild zu machen. Dass es die Möglichkeit des Widerrufes im Internethandel gibt, finde ich insofern vollkommen richtig, nicht aber, wie mache Käufer das offensichtlich handhaben.


Dazu nur mal kurz eine Anekdote am Rande:

In einem anderen Forum las ich letztens davon, wie sich ein User damit brüstete, den ultimativen Tip zu haben, wie man kostengünstig druckfrische Bücher lesen könne (Bibliothek war für denjenigen vollkommen indiskutabel, weil Bedenken bezüglich der Hygiene). Der User schilderte, sich drei- bis viermal im Jahr bei einem Internet-Buchhändler größere Mengen an Büchern zu ordern, die er dann vier Wochen lang zu Hause "testet", um nach dieser Zeit schließlich all die Bücher, die es ihm nicht wert wären, behalten zu werden, zurück gehen zu lassen. Das alles pikanterweise noch versehen mit dem Hinweis, immer darauf zu achten, für mind. 40 € zu bestellen, damit sich die Kosten für die Rücksendung auf den Händler abwälzen ließen.
xTr3Me
Inventar
#31 erstellt: 29. Jun 2008, 17:30
Hm es wird immer Leute geben die irgendein Recht ausnutzen. Sie ist es eben auch mit dem Widerrufsrecht. Als ich noch auf der Schule war hat sich einer damit gebrüstet schon 250 Käufe bei amazon zu haben.. und das er davon fast 200 wieder zurück geschickt hat. Ich mein das war auch ein richtiger Idiot aber gut... sowas muss nicht sein.
otheo
Stammgast
#32 erstellt: 29. Jun 2008, 17:51
Moin,

einen Kommentar zum Recht ausnutzen kann ich mir doch nicht verkneifen, gerade viele Geschäftsleute sind darauf spezialisiert, Rechte auszunutzen. Häufig zieht man als Kunde den Kürzeren , wenn man auf ernste Konfrontation geht.

Gruß
Otheo
Stones
Gesperrt
#33 erstellt: 29. Jun 2008, 17:57
Ich glaube, es gibt sowohl bei den Käufern, als auch
bei den Verkäufern schwarze Schafe.
patrick12
Stammgast
#34 erstellt: 29. Jun 2008, 20:41

Stones schrieb:
Ich glaube, es gibt sowohl bei den Käufern, als auch
bei den Verkäufern schwarze Schafe. :?


ja natürlich, in den letzten ca. 5600 jahren der Menschheit gab es schwarze Schafe

richtiges vorgehen wäre gewesen mich als käufer sofort von vorne rein zu informieren dass im falle einer rückgabe bzw. öffnen der verpackung es einen abzug von 20€ geben wird!
Das machen Sie aus einem guten Grund nicht, weil Sie sich gerne die 20€ selbst einkassieren, braucht mir niemand erzählen dass dieser händler den kompletten fitkit austauscht und den unbenutzten wegschmeißt!


[Beitrag von patrick12 am 29. Jun 2008, 20:41 bearbeitet]
Tob8i
Inventar
#35 erstellt: 29. Jun 2008, 20:58
Da war der orange Zettel als Warnung dabei oder? Einen konkreten Wert kann man wohl nicht draufschreiben, da das für jeden Artikel unterschiedlich ist.
Die 20 Euro müssen ja nichtmal zur Reinigung oder zum Austausch benutzt werden. Entweder der Händler verkauft sie als B-Ware weiter oder er wirft sie weg. Ich glaube nicht, dass sie nochmal als Neuware verkauft werden. Und ist ein Artikel einmal geöffnet worden, hat er halt einen enormen Wertverlust. Ist besser wenn du den Wertverlust bezahlen musst, als dass der Preis deshalb für alle höher ist, denn nur so kann der Händler die günstigen Preise halten.
bebego
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 29. Jun 2008, 23:48

xTr3Me schrieb:
Hm es wird immer Leute geben die irgendein Recht ausnutzen. Sie ist es eben auch mit dem Widerrufsrecht. Als ich noch auf der Schule war hat sich einer damit gebrüstet schon 250 Käufe bei amazon zu haben.. und das er davon fast 200 wieder zurück geschickt hat. Ich mein das war auch ein richtiger Idiot aber gut... sowas muss nicht sein.


In einem anderen Forum las ich letztens davon, wie sich ein User damit brüstete, den ultimativen Tip zu haben, wie man kostengünstig druckfrische Bücher lesen könne (Bibliothek war für denjenigen vollkommen indiskutabel, weil Bedenken bezüglich der Hygiene). Der User schilderte, sich drei- bis viermal im Jahr bei einem Internet-Buchhändler größere Mengen an Büchern zu ordern, die er dann vier Wochen lang zu Hause "testet", um nach dieser Zeit schließlich all die Bücher, die es ihm nicht wert wären, behalten zu werden, zurück gehen zu lassen. Das alles pikanterweise noch versehen mit dem Hinweis, immer darauf zu achten, für mind. 40 € zu bestellen, damit sich die Kosten für die Rücksendung auf den Händler abwälzen ließen.

Kein Wunder, dass Unternehmen zB bei Käufen auf Kredit nach Möglichkeit zunehmend Scoring durchführen. Dafür hatte ich ursprünglich auch absolut kein Verständnis und teilte alle Bedenken der Daten- und Verbraucherschützer. Mein Verständnis für die Anbieterseite steigt allerdings in jüngster Zeit nach Lektüre diverser Forumsberichte deutlich.


[Beitrag von bebego am 29. Jun 2008, 23:49 bearbeitet]
spoogedemon
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 04. Jul 2008, 23:14
Ich hatte meine Superfi 3 damals auch von diesem Händler.
Es gab keine Möglichkeit direkt von ihm, den vollen Preis zu bekommen.

Der Beipack-Zettel geht allerdings ganz klar gegen die AGBs die der Händler auf amazon.de ausweist.
Ich habe diesen Umstand dann amazon.de gemeldet, und den restlichen Betrag, also den 100% Kaufpreis, erstattet bekommen.

Man sollte sich von solchen Händlern nicht einschüchtern lassen, auch wenn man die Handlungsweise gewissermanßen nachvollziehen kann.

edit:
Ich habe dir grad per PN meinen Text zugeschickt, den ich damals an amazon geschickt habe, und auch die Antwort.


[Beitrag von spoogedemon am 05. Jul 2008, 10:05 bearbeitet]
DocMueller
Neuling
#38 erstellt: 14. Okt 2009, 23:07
Superpod.de zeichnet sich auch im garantiefall dadurch aus, dass sie keinerlei service bieten. zur prüfung event. garantienasprüchen eingesandter artikel erhält man bspw. nur zurück wenn man ein überhöhtes porto überweist. üble firma!!! finger weg!!! lieber bei amazon bestellen.
rpnfan
Inventar
#39 erstellt: 15. Okt 2009, 09:24

DocMueller schrieb:
Superpod.de zeichnet sich auch im garantiefall dadurch aus, dass sie keinerlei service bieten.


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