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Radio-Funktion dauerhaft entfernen - BeoMaster 5500+A -A |
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Autor |
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REALHALBGAR
Hat sich gelöscht |
#1 erstellt: 30. Sep 2016, 16:52 | |
Guten Abend zusammen, wie der Titel bereits vermuten lässt bin ich Besitzer eines BeoMaster 5500, aber leider zur Zeit finanziell nicht gut ausgestattet (Erstsemester). Die GIS (Gebühren-Info-Service) möchte mir ca. 85 € im Jahr abknöpfen, da ich angeblich ihren Rundfunk empfangen würde, was ich nicht tue, schliesslich wäre mir dieser nichtmal 5 € im Jahr wert. Meine Idee war jetzt folgende: Den Radio-Empfang des BeoMaster's unschädlich machen! Mein Frage an euch: ist das technisch realisierbar und wenn ja, wie. Bevor mit jetzt jemand sagt ich soll das Ding doch verkaufen und mir Verstärker XY holen, da der besser klingt und günstig ist usw.: Ich liebe diesen Verstärker aus den verschiedensten Gründen und habe nicht vor ihn herzugeben ! Viele Grüße! PS: Sollte ich im falschen Thread sein, entschuldigt bitte! |
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promocore
Inventar |
#2 erstellt: 30. Sep 2016, 17:05 | |
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REALHALBGAR
Hat sich gelöscht |
#3 erstellt: 30. Sep 2016, 17:09 | |
Hallo promocore, viele Dank erstmal für die schnelle Antwort! Zum Thema Befreiung: Nein, leider nicht, da ich keine Studienbeihilfe beziehe. Liebe Grüße |
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promocore
Inventar |
#4 erstellt: 30. Sep 2016, 17:45 | |
Schade. Was würde denn passieren, wenn du dich einfach bei GIS abmelden würdest? Denn wenn du schon allein Internet mit einem PC oder Handy hast, müsstest du die Gebühren zahlen, da brauchst du dein Radio nicht zu modifizieren. |
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REALHALBGAR
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 01. Okt 2016, 09:48 | |
Hallo promocore, Eine Abmeldung ist an sich unkompliziert, es ist jedoch eine Überprüfung des Haushalts durch eine Behörde möglich, wenn der Verdacht auf falschangabe besteht (was er praktisch immer tut). Die daraus resultierende Geldstrafe würde für mich das "GameOver" meiner aktuellen Studienpläne bedeuten. Zu Punkt zwei: "Der Besitz einer betriebsbereiten Rundfunkempfangseinrichtung (z.B. TV-Gerät, Radio). Fernsehgebühren müssen für einen Computer, ein Tablet, ein Smartphone oder ein ähnliches Gerät grundsätzlich nur dann bezahlt werden, wenn das Gerät durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 30. Juni 2015 entschieden, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist. Das bedeutet, dass Haushalte, die das ORF-Radioprogramm derzeit nur über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte bezahlen müssen. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenpflichtig ist." Quelle: https://www.help.gv....18/Seite.180303.html Daher sehe ich nach wie vor nur die Möglichekeit einer Deaktivierung des Empfängers. EDIT: Ok, habe beschlossen die Gebühr zu zahlen. Die GIS scheint rechtlich gut abgesichert zu sein und auch eine defekte Empfangsstation ist Gebührenpflichtig. Ich halte das zwar für lächerlich, da die Höhe der Gebühr in keinem Verhältnis zur Qualität des Programms steht, aber es scheint wohl kein Weg daran vorbei zu führen. Liebe Grüße und danke nochmal an promocore! [Beitrag von REALHALBGAR am 01. Okt 2016, 10:08 bearbeitet] |
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pelowski
Hat sich gelöscht |
#6 erstellt: 01. Okt 2016, 10:17 | |
Hallo, was die rechtliche Seite betrifft, so hoffe ich für dich, dass deine Informationen zutreffen. Die technische Seite ist, wenn man ein wenig von der Materie versteht, einfach zu realisieren. Die Frage ist aber auch, was denn als Deaktivierung anerkannt wird. Reicht es, einfach die Verbindung Radioteil-Verstärker aufzutrennen (was ja leicht rückgängig gemacht werden kann), oder muss der Radioteil ausgebaut werden? Grüße - Manfred |
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