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Rechtsfrage wegen Sat-Anlage+A -A |
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Autor |
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nimrodity
Inventar |
#1 erstellt: 31. Aug 2005, 06:08 | |
Wollte mal fragen wie es rechtsmäßig aussieht mit dem Anbringen einer Sat-Anlage.Bin diese Woche in meine neue Wohnung gezogen und hätte gern SAT.Mein Vermieter hat nichts dagegen aber der Hausverwalter will kein SAT.Alle in der Wohunng haben Kabel.Was kann ich da machen,um doch irgendwie Sat zu kriegen.Kann man mir die Satschüssel direkt auf dem Balkon verbieten allerdings wird dann der Winkel auf Astra knapp da ein Haus im Weg scheint. Bitte helft mir da weiter,wollte mir extra einen Plasma holen wegen dem besseren Sat-Bild und ab Okt. gehen Sat.1 und Pro7 sogar auf HDTV und ich hab kein SAT. |
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BlueSkyX
Inventar |
#2 erstellt: 31. Aug 2005, 06:11 | |
Eine Schüssel darfst Du Dir auf den Balkon stellen, aber nicht am Haus befestigen, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt. |
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nimrodity
Inventar |
#3 erstellt: 31. Aug 2005, 06:28 | |
ist das 100% sicher,dass er mir das nicht verbieten kann? worauf kann ich mich dann beziehen wenn er es mir nicht glaubt? |
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BlueSkyX
Inventar |
#4 erstellt: 31. Aug 2005, 06:38 | |
Muss mal gucken, ob ich da noch einen Link zu finde. Das Aufstellen einer SAT-Schüssel kommt dem Aufstellen eines Sonnenschirmes gleich. Dein Vermieter kann Dir zwar verbieten irgendwas am Haus zu befestigen, Dir aber nicht vorschreiben wie Du Deinen balkon nutzt. EDIT: Guck mal hier: http://www.beisammen.de/forums/showthread.php?t=35773 [Beitrag von BlueSkyX am 31. Aug 2005, 06:39 bearbeitet] |
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nimrodity
Inventar |
#5 erstellt: 31. Aug 2005, 06:44 | |
danke für die schnelle Antwort und wegen dem anbringen am Haus kann ich wohl nichts machen oder? |
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BlueSkyX
Inventar |
#6 erstellt: 31. Aug 2005, 07:35 | |
Nein, da hast Du keinen Anspruch drauf und kannst nur höflich bei Deinem vermieter bzw. der Hausverwaltung nachfragen. |
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dagahan
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 31. Aug 2005, 09:04 | |
Oder Du bist Ausländer oder hast was mit der Presse zu tun. Da gäbe es auch noch Möglichkeiten um an eine SAT Schüssel aufm Dach / Wand zu kommen. Einfach mal ein wenig Googlen. |
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chiefhb
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 31. Aug 2005, 10:39 | |
Hi, also, entscheiden ist, bei einer Eigentümergemeinschaft, die Gemeinschaft, nicht der Hausverwalter, da er von der EG bestellt ist. Wenn deinem Vermieter allerdings das ganze Haus gehört, und er zustimmt, kann der Hausverwalter nicht "nein" sagen. Also wenn der Vermieter zustimmt, ist das nach bestimmten Regeln also trotzdem erlaubt. Ansonsten geben die obigen links ausreichende infos. Gruss Jens |
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joachim06
Inventar |
#9 erstellt: 31. Aug 2005, 14:08 | |
Hi BlueSkyX. Deine Ausführung ist nicht ganz korrekt.Ein Freund von mir,hatte sich ein 3 beinniges Gestell gebaut,dieses auf seinem Balkon gestellt und die Schüßel daran befestigt,Also nirgens wo am Haus selber. Wegen der Sicht zum Satelliten,war die Schüßel einen halben Meter höher als das Balkongeländer und somit auf der gegenüber liegenden Straßenseite sichtbar. Mein Freund bekam von Rechtsanwalt des Hauseigentümers einen Brief,in dem Er aufgefordert wurd,die Antenne wieder zu entfernen,da diese eine Verunzierung der gesamten Hausfront darstellt. Nach gründlichen Recherchieren,blieb meinen Freund nichts anderes übrig, als die Schüßel wider ab zu bauen. Ehe man so ein Ding,auf dem Balkon aufstellt,sollt man sich gründlich nach allen Seiten absichern [Beitrag von joachim06 am 31. Aug 2005, 14:11 bearbeitet] |
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Hellrider
Stammgast |
#10 erstellt: 31. Aug 2005, 15:00 | |
Also wie ich das sehe,dein Vermieter ist damit Einferstanden ok ,der Hausverwalter kann mir mal. Lass dir alles schön Schriftlich von deinem Vermieter geben,du möchtest nur eine Schüssel auf den Balkong haben die kaum sichtbar ist und schon sollte alles klappen Die Kabel Anbieter werden immer Frecher und keine Leistung |
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BlueSkyX
Inventar |
#11 erstellt: 31. Aug 2005, 15:46 | |
Wie oben geschrieben - es gibt genug anderslautende Urteile, die die Schüssel mit einem Sonnenschirm, Tisch etc. gleichstellen. |
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joachim06
Inventar |
#12 erstellt: 31. Aug 2005, 16:14 | |
Hi nimrodity. Hier habe ich ein Link für Dich. Vielleicht kannst Du damit etwas anfangen! Aktuelle Rechtsprechung: „Lichtblick für alle Schüsselfreunde http://www.ses-astra.com/market/deutschland/rechtslage/index.htm Gruß joachim06 |
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Rudi05
Neuling |
#13 erstellt: 31. Aug 2005, 16:19 | |
hallo nimrodity, bin selbst Eigentümer um hab trotz aller einwände eine Satanlage auf dem Balkon, und wie die anderen schon geschrieben hatten, darf der Sparabolspiegel nicht mit dem Gebäude verbunden sein. Das heißt am besten auf einen Schirmständer (ausbetonierter Autoreifen) und da wackelt nix mehr. Das nächste ist er darf nicht über die Brüstung schauen oder ein Balkonnachbar sich dadurch belästigt fühlen. Mein Problem hab ich so gelöst indem ich den Spiegel hingelegt habe (siehe Foto) und unter dem Vogelhaus sind die Lnb`s hoffe ich konnte helfen... URL=http://imageshack.us][/URL] |
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nimrodity
Inventar |
#14 erstellt: 31. Aug 2005, 18:15 | |
der Vermieter ist meiner Meinung nach auch Hasubesitzer und sogar Hausbauer da Besitzer der Wohnabau-Firma,werde einfach nochmal nachfragen und gegebenenfalls direkt mit dem Hausverwalter sprechen und nett fragen |
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Rudi05
Neuling |
#15 erstellt: 01. Sep 2005, 09:23 | |
@ nimrodity und noch einen Tip, bohre nicht durch die Wand oder Fensterrahmen, da gibts wieder Ärger. Wand und Fenster sind gemeinschaftliches Eigentum, und sobald du dadurch willst musst Du wieder fragen (darf ich ). Nimmst am besten Flachkabel oder (Slim-Line) Flachkabelstückchen mit Koax-Anbindung F-Steckerverschraubungen. |
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SupaRichie
Inventar |
#16 erstellt: 17. Sep 2005, 13:48 | |
@nimrodity die Rechtslage ist ganz schön verzwickt, daher fällt es mir sehr schwer, eine wirklich rechtsverbindliche Aussage zu treffen. Häufig ist es so, dass damit begonnen wird, eine Schüssel auf dem Balkon zu montieren. Sofern sich kein Widerstand über mehrere Jahre regt, wandert das Teil häufig an die Außenwand oder auf das Dach. Sollte dies auch ohne Komplikationen verlaufen, hättest Du gewonnen. Um aber vorab keine "schlafenden Hunde" zu wecken, installiere die Schüssel einfach auf dem Balkon und tarne das Teil doch einfach als "Außenleuchte". Da kann Dir niemand etwas wollen, schliesslich brauchst Du ja Licht auf Deinem Balkon... Greets SupaRichie |
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