Plasma absetzbar von Einkommenssteuer ?

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Werna
Stammgast
#1 erstellt: 03. Apr 2005, 18:02
Ich plane den Kauf eines 42" Plasma in "HD-ready" Ausführung.
Ich brauche Ihn vorwiegend für meinen auch steuerlich abgesetzten PC (als Werbungskosten).
Habe ich die Möglichkeit den Plasma auch steuerlich absetzen zu können?
J0NNY-01
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 03. Apr 2005, 18:05
dann bin ich aber mal auf die Begründung gespannt wieso es nicht auch ein 17" TFT sein kann, schlechte Augen?? *gg*

nicht böse sein, soll nur ein kleiner Scherz sein
Mas_Teringo
Inventar
#3 erstellt: 03. Apr 2005, 20:33
Grundsätzlich spricht nichts gegen das Absetzen eines Plasma. Es kommt halt auf den Einsatzzweck an. Wenn Du z.B. einen Schrottplatz betreibst, dürfte die Begründung schwer fallen (zumindest eine, die auch dem Finanzamt einleuchtet). Bei einer Videothek dürfte es z.B. leichter werden.
Eisbär64
Stammgast
#4 erstellt: 03. Apr 2005, 20:47
Ich würde mir das aber genau überlegen ob du das willst. Das Finanzamt könnte auch auf die Idee kommen du nutzt den PC überwiegend privat. Zumindest solltest du dir einen nachvolziebaren Grund angeben warum du das Teil brauchst.

Wofür brauchst du den das Teil überhaup an deinem PC?
tv-paule
Inventar
#5 erstellt: 03. Apr 2005, 21:21
Hi Freunde,

ich weiss, dass hiermit ein heikles und sicher auch interessantes Thema angesprochen wird.
Andererseits sehe ich keinen Grund, hier in diesem Forumsbereich über steuerliche Absetzmöglichkeiten von Plasma-Geräten zu diskutieren.
Es gibt eindeutige Festlegungen unserer Steuerbehörden zum Thema "Absetzbarkeit" derartiger Grundmittel.

Ich sag`s mal so:
Wenn Du einen eindeutig nachweisbaren Grund für den regelmässigen, geschäftsbedingten Einsatz z.B. eines Plasmas hast, mit diesem Einsatz also wesentlich dazu beiträgst, Deine Umsätze/Gewinne/Arbeitsentgelte zu realisieren, dann wird Dir kein Finanzamt eine gegenteilige Nutzung unterstellen können und wollen.
Damit wäre er steuerlich voll absetzbar.
Natürlich vorausgesetzt, dass Du dieses Gerät ausschliesslich für geschäftliche/berufliche Zwecke benutzt und nicht in Deinem Wohn- oder Arbeitszimmer für`s abendliche TV-Programm einschaltest - es sei denn, dass auch das ein Bestandteil Deiner Tätigkeit ist (solche Jobs gibt es tatsächlich ).

Und jetzt musst Du selber überlegen, wie Deine persönliche Situation ist.
Und wenn`s nicht klar ist, gibt`s immer noch den Steuerberater, der sich da bestens auskennt(müsste :D).

Sorry - und weil jetzt alles gesagt ist, schliesse ich diesen Thread.

mit Gruss

Paule
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