JVC AV 32 H 50 Bildröhre schief eingebaut

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OlafV6
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 11. Aug 2006, 17:36
Hallo,

ich habe den Medion meinem Bruder überlassen und mir gestern den JVC AV 32 H50 SU gekauft.

Irgendwie scheint die Bildröhre nicht gerade eingebaut zu sein. Versatz ist ca. 0,5 cm.

Kann man dies irgendwie richten?
Oder ist der Aufwand sehr groß?

Habe keine Lust das Gerät -53 kg- wieder zum Händler zu schleppen.

Olaf
mahri
Inventar
#2 erstellt: 11. Aug 2006, 17:43
Hi,

JVC hat einen Homeservice.
alex_m
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 11. Aug 2006, 20:55

OlafV6 schrieb:
Hallo,

ich habe den Medion meinem Bruder überlassen und mir gestern den JVC AV 32 H50 SU gekauft.

Irgendwie scheint die Bildröhre nicht gerade eingebaut zu sein. Versatz ist ca. 0,5 cm.

Kann man dies irgendwie richten?
Oder ist der Aufwand sehr groß?

Habe keine Lust das Gerät -53 kg- wieder zum Händler zu schleppen.

Olaf



Wenn es sich hierbei um einen Sachmangel handelt, dann immer den Verkäufer als Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen. Der Verkäufer haftet 2 Jahre für Mängelfreiheit zum Übergabezeitpunkt. Macht sich eine Mangel innerhalb der ersten 6 Monate bemerkbar, so wird vom BGB angenommen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag.
Bei Sachmängeln forderts Du vom Verkäufer (nicht Hersteller) die Nacherfüllung. Bei der Nacherfüllung hast Du als Kunde die Wahl, ob der Verkäufer Ersatz liefern soll, oder Reparieren soll (Wahlrecht wird nur durch Unverhältnismäßigkeit eingeschränkt).
Bei erfolgloser Nacherfüllung kannst Du den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten (bei erheblichen Mängeln)

In der Tat kann man auch eine freiwillige Herstellergarantie (wenn der Hersteller sowas anbietet) nutzen. Aber insbesondere innerhalb der ersten 6 Monate ist hiervon abzuraten, da die Rechte des Kundens im Vergleich zur Sachmängelhaftung stark eingeschränkt sind (nicht gesetzlich verankert, sondern in den Garantiebedingungen geregelt), üblicherweise so:
- kein Wahlrecht, ob Reparatur oder Ersatzlieferung
- Kein Rücktrittsrecht bei Fehlschlag der Reparaturen
- Garantiereparaturen des Herstellers gelten nicht als Nacherfüllungsversuche des Verkäufers (der mein Vertragpartner ist), z.B. hat der Hersteller schon 5 mal erfolgslos repariert, du gehst zum Verkäufer wegen Rücktritt und der sagt nö, er möchte erstmal zweimal nacherfüllen ...


Ich hatte z.B. Anfang des Jahres folgenden Fall: Der Kunde hatte einen neuen Philipsmonitor gekauft --> war von Anfang an defekt. Der verkäufer, der sich seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Nacherfüllung entziehen wollte, hat den Kunden auf den Hersteller Philips verweisen ( und das auch noch angepriesen als besonders serviceorientiert und schnell).

Ein Anruf bei Philips ergab jedoch, dass nur innerhalb der ersten Woche der Kunde ein Neugerät von Philips bekommt. Dannach bekommt er reparierte Geräte aus anderen Garantiefällen !!!!! Die können dann entsprechend schon uralt sein !
Wenn Philips kein Neugerät auf Lager hat, bekommt der Kunde auch innerhalb der ersten Woche ein altes repariertes Gerät.
Beim Austausch wird mein Gerät mitgenommen, repariert und der nächste Kunde mit einem Garantiefall bekommt dieses Gerät.


Daher ist die Inanspruchnahme der freiwilligen Herstellergarantie immer genau abzuprüfen !

Immer genau abwägen, was wirklich besser ist, nicht dass du ein niegelnagel neues Gerät beim Händler x gekauft hast und vom Hersteller dann ein 3 Jahre altes repariertes Gerät bekommst.

Im übrigen gab es auch schon Fälle, wo der Kunde dann ein solch ausgetauschtest Gerät zum Verkäufer zurückgebracht hat und dieser dann sagte, nö, dieses Gerät habe ich ihnen ja gar nicht verkauft.


Wie gesagt, sollen nur ein paar Hinweise Denkanstöße sein.
OlafV6
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 11. Aug 2006, 21:40
Hallo,

danke für die Antworten. Ich habe vorhin den Verkäufer angerufen. Er sagte ich soll mit dem Gerät vorbeikommen .
Ich bekomme dann sofort ein neues Gerät.

Ich denke, dass ich auf eine Ersatzlieferung nicht bestehen kann und mich abschleppen muß

Ich hatte den TV persönlich abgeholt.

Olaf
alex_m
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 11. Aug 2006, 22:00

OlafV6 schrieb:
Hallo,

danke für die Antworten. Ich habe vorhin den Verkäufer angerufen. Er sagte ich soll mit dem Gerät vorbeikommen .
Ich bekomme dann sofort ein neues Gerät.

Ich denke, dass ich auf eine Ersatzlieferung nicht bestehen kann und mich abschleppen muß

Ich hatte den TV persönlich abgeholt.

Olaf


Der Austausch des Gerätes ist "die Lieferung einer mängelfreien Sache". Dieses Lieferung bzw. Ersatzlieferung hat nichts mit "Anlieferung" oder "Auslieferung" zu tun.


Das Entscheidungsprinzip bei der Nacherfüllung ist, dass dem Kunden keine Nachteile entstehen dürfen, der Kunde also so gestellt ist, als wäre nie ein Mangel dagewesen.

Du könntest natürlich den Händler auffordern, den TV abzuholen, oder du beauftragst eine Spedition und hältst dann dem Händler den BGB §439 (2) unter die Nase:

"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "


Das würde ich aber an Deiner Stelle nicht machen. Sei froh, dass der Händler ohne Streit den TV austauscht. Der Händler hätte ja auch sagen können, dass das kein Mangel ist.

Und die Frage, ob eine "Eigenschaft" wirklich ein Mangel ist, ist häufig nicht einfach bzw. nur durch Gutachter zu beantworten.
OlafV6
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 14. Aug 2006, 21:52
Hallo,

ich habe das Gerät heute umgetauscht.
Die neue Röhre ist nun gerade eingebaut und auch die Bildqualität ist von dem neuen Fernseher viel besser

Ist die Serienstreuung so groß?

Olaf


[Beitrag von OlafV6 am 14. Aug 2006, 21:52 bearbeitet]
mahri
Inventar
#7 erstellt: 15. Aug 2006, 09:03
Hi,

Wenn Du das festgestellt hast,scheinbar ja.
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