Erfahrungsbericht: Aktuelle LCDs & Hab mich trotzdem zu nem DLP verleiten lassen

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Ernie71
Stammgast
#1 erstellt: 18. Nov 2005, 15:52
Seit Montag bin ich "stolzer" Besitzer eines BenQ PE7700. "Stolz" in Anführungszeichen, weil ich mit dem RBE nicht zurechtkomme.

Aber hier die Geschichte von anfang an:
An diesem besagten Montag war ich in einem großen Vorführraum bei uns in der Gegend und wollte ir eigentlich die den Sanyo Z4, dem Panasonic pt-ae900 und den Epson tw600 im Vergleich ansehen.

Dem Verkäufer hatte ich genaue Vorgaben gegeben: Ich suchte einen Projektor für Home-Cinema in der 1500-2000€-Klasse (dazu Leinwand, Deckenhalter und Kabel). Dennoch steuerte er zielgerichtet den BenQ an, der bei 2.800€ (nach Liste) liegt. Natürlich hat er ein hervorragendes Bild, mir fiel aber auch sofort der RBE auf, als ich den Kopf bzw. die Augen bewegte. Das habe ich dem Verkäufer auch wiederholt mitgeteilt: er meinte, natürlich könne man ja den RBE auch provozieren (was ich ja wohl gemacht hätte), der würde beim normalen Schauen aber nur bei sehr wenigen Menschen auftreten. Einem, der sich damit auskennt, glaubt man das, ich bin Projektor-Neuling.

Erst auf Rückfrage durfte ich mir dann die andern drei Projektoren ansehen. Natürlich hatten die alle drei im Vergleich schlechtere Weißdarstellungen (der Z4 und der Epson tendierten glaube ich leicht ins violette) und insgesamt nicht ganz so natürliche Farben. Den Panasonic schloss ich wegen des leicht sichtbaren vertical bandings und des höheren Betriebsgeräuschs im Vergleich zum z4 sofort aus, obwohl er den besten weißwert der drei lcd-Projektoren besaß. Die beiden anderen wären für mich in Frage gekommen: Zum Z4 hat der Verkäufer nicht viel gesagt, vom Epson sei er und seine Kollegen wegen "Geisterbilder" (die ich nicht nachvollziehen konnte) hoch enttäuscht.

Vom Schwarzwert her lagen alle vier Projektoren nach meiner Einschätzung etwa gleich auf (Vergleich zwischen dem schwarzen Balken überm Bild, aber noch im Projektionsbereich, und der unbeleuchteten Leinwand).

Wie auch immer - der Verkäufer schaffte es schlussendlich, trotz meiner Einwände (RBE, zu teuer) den BenQ "warmzureden": LCDs würden mit der Zeit nachlassen, dagegen haben DLPs eine höhere Haltbarkeit, ein besseres Bild, höheren Wiederverkaufswert, natürlichere Farben und einen besseren Schwarzwert. Und natürlich würde er mir ein besonders günstiges Angebot machen, was dann auf ca. 2.350€ kam. Mit 2m-Leinwand, Deckenhalter und Kabel lag ich dann insgesamt wieder bei 2.800€.

Nun schaute ich mir gestern den Herrn der Ringe III an, der sicherlich wegen der extremen Kontraste und schnellen Scenen nicht ganz unanspruchsvoll ist - ich konnte ihn mir fast nicht bis zum Ende anschauen, wegen der ständigen Regenbogenblitze. Ein oder zwei Filme werde ich noch testen, aber so wie beim Herrn der Ringe macht Großbildschauen für mich keinen Spaß.

So, was jetzt? Ein Recht auf Rücknahme durch den Händler habe ich ja wohl nicht, bin ja auch selber schuld, dass ich mich habe Belatschern lassen. Immerhin ist mir der RBE sofort aufgefallen.

Was würdet Ihr tun?

Grüße
Ralph
falta
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 18. Nov 2005, 16:10
Ich hatte auch mal einen DLP und mußte ihn zurückgeben, weil ich Kopfschmerzen bekam.
Ich habe mich auch nicht gewöhnt daran- es ist im Gegenteil immer schlimmer geworden. Wenn es nur die rotgrünblauen Blitze wären- naja, aber die Augen wurden angestrengt.

Ich such mir jetzt einen LCD.

Grüße
valdez
Herr_T.
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 18. Nov 2005, 16:23
Such doch einfach noch mal mit dem Händler das Gespräch. Rechtlich hast Du da in der Tat wohl nicht sehr viele Möglichkeiten.
Hot-Chili
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 18. Nov 2005, 17:30
Ich dachte man hat ein 14tägies Rückgaberecht??
Herr_T.
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 18. Nov 2005, 17:35
@Hot-Chili:

Nur bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften.

Was man in einem Geschäft kauft, ist gekauft. Händler können es aus reiner Kulanz zurücknehmen, sind jedoch in keiner Weise dazu verpflichtet.
Singenor
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 18. Nov 2005, 17:44
das mit nicht turücknehmen und fernabstzgesetz stimmt nicht....

der händler muß bei nichtgefallen, die ware in den 14 tagen ohne widerworte zurücknehmen, DAS ist das gesetz !!!!

was aber wichtiger ist, daß das "versprochene" nachlassen der wahrnehmung des RBE, GELOGEN ist.

ich habe den PE7700, ich finde das gerät super, aber wenn mir der händler gesagt hätte das geht vorbei, hätt ich ihn ausgelacht, denn man kann sich daran höchstens gewöhnen, aber dem hirn und dem auge kann mans nicht abgewöhnen !!!


alleine schon das die versprochene leistung nicht erbracht wurde, kann man das gerät zurückgeben.

was der händler machen kann, ist eine nutzungsentschädigung verlangen !!!!!!!

aber es gilt = 14Tage volles Rückgaberecht !!!!
Herr_T.
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 18. Nov 2005, 18:17

aber es gilt = 14Tage volles Rückgaberecht !!!!


Sorry, aber das ist absoluter Unsinn.

Ich unterstelle mal, dass wir hier von deutschem Recht ausgehen. Wie das in Österreich oder der Schweiz oder ganz woanders aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich bezog mich auf BGB §312d.
Ansonsten gib doch bitte mal an, in welchem § das "Allgemeine Rückgaberecht" vereinbart sein sollte.

Wenn Du mir eine solche Fundstelle nachweisen kannst, lade ich Dich gerne mal auf ein Bier ein
kostja
Stammgast
#8 erstellt: 18. Nov 2005, 18:31
hast du denn den händler überhaupt schon mal drauf angesprochen??
du willst ja schließlich nen projektor haben, nur halt nicht den.
schlag deinem händler doch vor, daß du ihm das gerät zuück gibst und im tausch einen der besagt lcds nimmst.
wenn er meint er müsse dafür evtl. 10 % des kaufbetrages abziehen o.ä. war das dann halt dein lehrgeld.
wenn du aber so anfällig für den rbe bist, dann wirst du niemals spaß an dem gerät haben können.
ich selber bin auch sehr anfällig für den rbe und muß dazu aber sagen, daß benq zu den schlimmsten projektoren zählt was den rbe angeht!

wenn das alles nicht hilft, versuch ihn halbwegs vernünftig bei ebay zu verkaufen und hol dir dann nen lcd.

ich selber hab mir letztenendlich einen sim2 domino 30 geholt, bei sim2 geräten sehe ich nämlich (obwohl ich halt sehr anfällig bin) garkeinen rbe!
carnivore666
Stammgast
#9 erstellt: 18. Nov 2005, 21:03
ich schätze mal du warst bei mediastar ...
Singenor
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 18. Nov 2005, 21:11
als erstes......kostja hat recht, frag erst den händler ob er tauscht !!!!


aber sonst gilt meiner meinung nach ...

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.



.....oder täusch ich mich ????
Ernie71
Stammgast
#11 erstellt: 18. Nov 2005, 21:16
Anfällig bin ich glaube ich schon ... zumindest hat sich mir gerade der einleitende Text bei "Master and Commander" ums Hirn gewickelt beim Lesen.

Ich rufe den Händler morgen an; wenn er aber 10% Abschlag will, kann er es vergessen. Dann versteiger ich das Ding lieber auf ebay und bestelle beim Billigversender einen Z4. Da ist er günstiger als im Fachhandel, und das Rückgaberecht gibts auch noch umsonst oben drauf. Der Fernabsatz kann durchaus Vorteile haben8)

Naja, ich werde morgen posten, wies gelaufen ist. Darf man hier eigentlich Händlernamen nennen?
Ernie71
Stammgast
#12 erstellt: 18. Nov 2005, 21:20
@carnivore666: Du hast ne PN.
Herr_T.
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 18. Nov 2005, 21:22
@Singenor:

Ja, da täuschst Du Dich (leider)


(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt


Dem Käufer wird ja gerade im Ladengeschäft nicht per Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt.
Daher Greift §355 BGB hier nicht.

Ansonsten gilt natürlich - wie von kostja bereits gesagt -, das Gespräch mit dem Händler zu suchen.
Man muss dem Händler ja nicht direkt die Rechtslage auf die Nase binden...
Ernie71
Stammgast
#14 erstellt: 18. Nov 2005, 22:18
Ich stimme Herrn T. hier zu; eine Rücknahme erfolgt im Fachhandel, wenn nicht anders vereinbart, nur auf Kulanzbasis.
Bei anständigen Fachhändlern (und sogar beim Mediamarkt, aber ich bin trotzdem nicht blöd) gibts normalerweise wenig Probleme.

Naja, ich bin ja mal gespannt, an wen ich da geraten bin ...
Flashgrabber
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 19. Nov 2005, 06:26
Hi,

hab nur ABI 03 auf einem Wirtschaftsgymnasium gemacht und nicht studiert, oder so, also keine 100% Gewähr auf das was ich hier schreibe.

Ich finde BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage klinkt auch interessant:

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Hier find ich Absatz 2 interessant. Die Vorstellung die dir der Verkäufer eingeredet hat ist schlichtweg falsch.

Aber ich muss auch den anderen zustimmen, es kann zu Problemen kommen und vor Gericht zu gehen, ich weiß nicht...

In diesem Fall steht Aussage gegen Aussage und Beweispflicht des Verkäufers besteht in diesem Falle nicht.

Das beste wird sein, den Verkäufer höflich anzusprechen und ihm deine Lage zu erklären. Ich weiß nicht wie groß die Stadt ist in der du wohnst ist, aber in kleineren persönlicheren Gegenden hilft meißtens ein kleiner Unterton in der Stimme, der ihm vermittelt, dass alle die du kennst und deren Freunde und deren Freunde... nichts mehr bei diesem Händler kaufen werden. Aber wie gesagt, das freundliche Gespräch versuchen.

Und wie kostja schon sagte, im Falle der Rücknahme musst du mit einer Wertminderung des Gerätes rechnen, sprich die Lampenlaufzeit ist im Beamer registriert und das Gerät kann nicht mehr als Nigelnagelneu verauft werden.
Bevor du aber zum Verkäufer schlenderst, schaue nach Geboten, die du für dieses Gerät bei Ebay erhalten könntest.
Hier z.B.:
http://cgi.ebay.de/B...QQrdZ1QQcmdZViewItem
wird er für 2200 verkauft, bei idealo als günstigstes für 2380 Euronen.
Wenn du ihn als originalverpakt und nur 2-3 Stunden gebrauch reinsetzt + knappe 2 Jahre Garantie wirst du imho mind. 2100 bekommen (aber nur meine Vermutungen).
Die soll heißen, sei nicht froh, dass du den Beamer los wirst, aber leider nur 2000 Euro bekommst, dann behalt ihn und verkauf ihn.
Sag dem Verkäufer auf jeden Fall auch, dass du im Gegenzug einen anderen Beamer bei ihm kaufen würdest.

Ich hoffe, dass ich hier kein Blödsinn erzählt habe, bin schließlich kein Experte in dieser Sache, was ich hier geschildert habe, wäre meine Vorgehensweise. Vielleicht konnte ich dir ja etwas helfen!?

Ansonsten noch ein schönes Wochenende und viele Grüße
Tobias


[Beitrag von Flashgrabber am 19. Nov 2005, 06:28 bearbeitet]
falta
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 19. Nov 2005, 10:22

Singenor schrieb:
der händler muß bei nichtgefallen, die ware in den 14 tagen ohne widerworte zurücknehmen, DAS ist das gesetz !!!!



Das ist Quatsch, egal wieviele "!" du hinterhertippst.

"(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen."

Diesen Weg könnte man bzgl. des RBE beschreiten, aber relativ chancenlos. Ein Gerichtsverfahren kostet viel Geld und bei den Erfolgsaussichten wär mir das zu risikoreich.

Grüße
valdez
Signature
Inventar
#17 erstellt: 19. Nov 2005, 10:31

der händler muß bei nichtgefallen, die ware in den 14 tagen ohne widerworte zurücknehmen, DAS ist das gesetz !!!!

Yo - da gebe ich falta recht. Das ist absoluter Quatsch.

@Ernie71,
stelle doch mal die CR-Frequenz im Setup des Prokis auf 300 (bei PAL geht das). Die steht nämlich standardmäßig nur auf 200 weil dann der Proki etwas leiser ist - zumindest war das mal so.

Mit etwas Glück siehst Du danach kaum bis gar keinen RBE mehr.

Gruß
- sig -


[Beitrag von Signature am 19. Nov 2005, 10:37 bearbeitet]
Ernie71
Stammgast
#18 erstellt: 19. Nov 2005, 11:25
Ich hatte den Projektor per VGA-Adapter am Rechner hängen, also wohl kein PAL. Schöner Regenbogen. Das gleiche per gelbem Stecker (habe vergessen wie der Anschluß heißt) am DVD-Player.

[EDIT]
Ach ja, ich fahre dann zum Händler. Ich werde ihn, falls es Probleme gibt, auch darauf aufmerksam machen, dass ich wiederholt im Verkaufsgespräch den RBE erwähnt habe, und dass er eigentlich als Fachmann mir hätte zu einem LCD-Beamer raten müssen. Im Gegenteil gab es ja für ihn absolut keine Alternative zum BenQ, er hat auch keine Argumente von mir gelten lassen.
[/EDIT]


[Beitrag von Ernie71 am 19. Nov 2005, 11:56 bearbeitet]
falta
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 19. Nov 2005, 13:14

Ernie71 schrieb:
Ich hatte den Projektor per VGA-Adapter am Rechner hängen, also wohl kein PAL


Das hat damit nichts zu tun. Du kannst unabhängig von der Quelle die Signalart einstellen, also auch NTSC.

Probier die 300Hz aus, das müßte das Problem verringern.

btw: warum du bei dem Schwätzer und Manipulierer gekauft hast, versteh ich nicht.

Wer ist den eigentlich der Händler?

Grüße
valdez


[Beitrag von falta am 19. Nov 2005, 13:15 bearbeitet]
Singenor
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 19. Nov 2005, 19:06
neuer versuch für unbelehrbare !
ein auszug aus den AGB eines "vor Ort" ansässigen Händlers !

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Dem Verbraucher i.S. des §13 BGB (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform ( z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht für Audio- oder Videoaufzeichnungen, Software oder Softwarelizenzen, wenn die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die über eine Internetversteigerung erworben wurden oder nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware nur unvollständig oder durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache in verschlechtertem Zustand (z.B. Verschmutzung oder Gebrauchspuren) zurückgewähren, trägt der Verbraucher die Wertminderung der Ware. Diese Ersatzpflicht kann vermieden werden, wenn die Ware sorgfältig behandelt wird und nicht wie ein Eigentum in Gebrauch (Nutzung) genommen wird, sondern eine Prüfung (Inaugenscheinnahme) erfolgt wie sie im Ladenlokal möglich gewesen wäre.
Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.
- Ende der Widerrufsbelehrung -


und nun mal im ernst, man kann soviel mit paragraphen um sich schmeißen bis es dunkel wird ! ABER ! da unsereins nunmal kein anwalt für verbraucherrecht ist, wird nunmal davon ausgegangen, daß wir nicht die geringste ahnung haben, was im BGB steht und versucht immer wieder uns über den tisch zu ziehen.

aber hier ne diskussion im forum anzufangen, ohne den händler zu konsultieren was da zu machen wäre oder wie er es besser machen würde, um den kunden zu halten, das find ich schon was seltsam !!
Ich persönlich hätte erst nachgehackt und mich dann im forum ausgelassen....denn... wenn ein händler in diversen foren mies abschneidet, hat er bald keine kunden mehr !
falta
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 19. Nov 2005, 19:58

Singenor schrieb:

....steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu....


Kannst du lesen?

es hilft gar nix, wenn du mittels copy und paste hier Texte reinstellst, die du gar nicht kapierst.

Vermutlich ist deine Fähigkeit, den Inhalt von Texten zu erfassen, äquivalent deinen orthographischen Fähigkeiten.

Grüße
valdez


[Beitrag von falta am 19. Nov 2005, 19:59 bearbeitet]
cruizer66
Schaut ab und zu mal vorbei
#22 erstellt: 21. Nov 2005, 18:39

Ernie71 schrieb:
Ich hatte den Projektor per VGA-Adapter am Rechner hängen, also wohl kein PAL. Schöner Regenbogen. Das gleiche per gelbem Stecker (habe vergessen wie der Anschluß heißt) am DVD-Player.

[EDIT]
Ach ja, ich fahre dann zum Händler. Ich werde ihn, falls es Probleme gibt, auch darauf aufmerksam machen, dass ich wiederholt im Verkaufsgespräch den RBE erwähnt habe, und dass er eigentlich als Fachmann mir hätte zu einem LCD-Beamer raten müssen. Im Gegenteil gab es ja für ihn absolut keine Alternative zum BenQ, er hat auch keine Argumente von mir gelten lassen.
[/EDIT]


Manchmal kann ich es nicht verstehen.
Warum wird meistens die falsche Anschlussart gewählt und
dann übers Bild geklagt.

Zum VGA Anschluss vom PC.
Kann hier nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten.
Diese Verbindung hat bei mir qualitativ einen sehr negativen
Eindruck hinterlassen. Flaues Bild, unstimmige Farben und
der von dir bemängelte RBE war besonders stark.
PC als Zuspieler zu verwenden ist zwar eine schöne Sache,
aber auch schon die c`t hat die schlecht Bildqualität der
Grafikkarten für diese Verwendung bemängelt.

Der gelbe Stecker
FBAS (auch: Video, Composite) sollte man nur verwenden,
wenn wirklich kein anderer Anschluss möglich ist.
Deutlich besser ist hier die "S-Video" Buchse.
Aber wenn vorhanden sollte bei analoger Zuspielung
YUV zum Einsatz kommen.

Den RBE habe ich auch wahrgenommen, als ich noch per
"S-Video" Buchse schaute. Einstellungen im Beamer
haben diesen reduzieren können.
Einen weiteren Fortschritt brachte die Umstellung
auf YUV.
Der Gewöhnungsfaktor kann hier keine Rolle spielen.
Ein Bekannter von mir, mit dem ich 2-3 mal im Jahr
einen Filmabend mache bestätigte mir, dass er den
RBE ebenfalls nicht mehr wahrnimmt.

Natürlich kann man ihn noch provozieren, indem man
schnell blinzelt oder schnelle Kopfbewegungen macht,
aber lange nicht so stark wie am Anfang.

Auch die Sache mit den Kopfschmerzen kann ich
bestätigen, dieses Problem hatte ich auch. Aber auch
dies ist parallel mit dem RBE verschwunden.
Ernie71
Stammgast
#23 erstellt: 22. Nov 2005, 13:55

cruizer66 schrieb:

Ernie71 schrieb:
Ich hatte den Projektor per VGA-Adapter am Rechner hängen, also wohl kein PAL. Schöner Regenbogen. Das gleiche per gelbem Stecker (habe vergessen wie der Anschluß heißt) am DVD-Player.

[EDIT]
Ach ja, ich fahre dann zum Händler. Ich werde ihn, falls es Probleme gibt, auch darauf aufmerksam machen, dass ich wiederholt im Verkaufsgespräch den RBE erwähnt habe, und dass er eigentlich als Fachmann mir hätte zu einem LCD-Beamer raten müssen. Im Gegenteil gab es ja für ihn absolut keine Alternative zum BenQ, er hat auch keine Argumente von mir gelten lassen.
[/EDIT]


Manchmal kann ich es nicht verstehen.
Warum wird meistens die falsche Anschlussart gewählt und
dann übers Bild geklagt.
...


Das ist merkwürdig ... ich wusste nicht, dass die Art der Speisung Einfluss auf die Rotationsgeschwindigkeit des Farbrades hat?
Der Effekt entsteht nach meiner Erkenntnis vor allem dort, wo es zu extremen Kontrasten kommt: z.B. Kerzenschein in der Nacht, weißer Text auf schwarzem Hintergrund.
Der Effekt entsteht, wenn sich das Auge bewegt und die drei zeitlich hintereinander projezierten Farbkanäle an unterschiedlichen Stellen auf der Netzhaut auftreffen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Effekt durch Auswahl des geeigneten Steckers mäßigen lässt. Das einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, dass bei interlaced-Signalen der Effekt etwas stärker sein könnte.

Jetzt nochmal back to topic:

Ich war beim Händler, selbstverständlich hat sich der Verkäufer sehr geziert, er kann einen Umtausch gegen den Z4 nicht alleine entscheiden, der Chef ist nicht da, ich werde zurückgerufen. Bin mal gespannt.

Wir hatten den Beamer dort auch aufgebaut und im Service-Menü wurde die Farbradgeschwindigkeit von 4x auf 6x hochgestellt. Bei meiner Frage, ob das denn nicht die Herstellergarantie gefährdet, sagte man mir, dass ich einen eventuellen Service über den Händler machen soll, dann gibt es kein Problem.

Einen wirklichen Unterschied kann ich aber auch bei höherer Farbradgeschwindigkeit nicht feststellen.

Was mir allerdings auffiel, war im direkten Vergleich zwischen dem BenQ und dem Panasonic 900 (die standen nebeneinander), dass das BenQ-Bild im Vergleich irgendwie rauh wirkte oder eine Art Rauschen (kein Bildrauschen) enthielt, es ist schwer zu beschreiben ... einfach anstrengend fürs Auge (oder fürs Gehirn?). Das Panasonic-Bild war dagegen glatt und entspannend, dafür würde ich auch die deutlich schlechtere Farbdarstellung in Kauf nehmen.
BD992000
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 22. Nov 2005, 15:23

Ernie71 schrieb:

Was mir allerdings auffiel, war im direkten Vergleich zwischen dem BenQ und dem Panasonic 900 (die standen nebeneinander), dass das BenQ-Bild im Vergleich irgendwie rauh wirkte oder eine Art Rauschen (kein Bildrauschen) enthielt, es ist schwer zu beschreiben ... einfach anstrengend fürs Auge (oder fürs Gehirn?). Das Panasonic-Bild war dagegen glatt und entspannend, dafür würde ich auch die deutlich schlechtere Farbdarstellung in Kauf nehmen.


Ein Effekt, der bei DLPs auftreten kann ist das Bildrauschen, welches darurch entsteht, dass eben die Farben nacheinander auf die Leinwand geworfen werden. Wenn jetzt ein Farbkanal einen besonders niedrigen Anteil in einem Bildbereich hat, kippen die Spiegel in diesem Bereich nur recht selten in die Position "Licht spiegeln". Dadurch kann das empfindliche auge evtl ein griseln wahrnehmen. Aber bei modernen DLPs tritt dieser Effekt wohl eher nicht mehr so auf, oder?

Im Vergleich zu den Panasonic Projektoren kann das dann aber wieder auffallen, da der Pana ja zusätzlich zu seiner LCD-Technologier, die ja ohnehin ein recht "gleichmäßiges" Bild erzeugt, das gesamte Bild ein wenig weichzeichnet (Smooth-Screen), um den Screen-Door-Effekt zu indern (Fliegengitter). Dadurch wirken die Bilder beim 900er und auch schon beim 700er wie glattgebügelt.
Das gefällt nicht unbedingt jedem, da manche Leute meine, dadurch gingen Details und Schärfe verloren, was ich nicht nachvollziehen kann.
Details können schon mal nicht verloren gehen, da immer noch jedes Pixel einzeln angesteuert wird. Und die Schärfe durch schwarze Linien zwischen den Pixel, die da einfach nicht hingehören, zu "unterstützen", halte ich für abwegig.

Aber zurück zum Thema: Du scheinst wirklich der "Prototyp" des LCD-Käufers zu sein. Wie der Verkäufer auf die Idee kommen konnte, dir auf Teufel komm raus einen DLP zu verkaufen ist mir schleierhaft. Der Verkäufer taugt nichts.
Noch schleierhafter ist mir allerdings, wie man sich so dermaßen lenken lassen kann. Sorry, aber wenn ich schon vor dem Kauf sehe, dass mir an dem Produkt etwas nicht gefällt, oder schlimmer noch, mich etwas richtiggehend stört, dann kaufe ich es nicht. Und so ein "Anfänger" scheinst du ja doch nicht zu sein, da du den RBE ja bereits kanntest und auch sofort erkannt hast. Außerdem weißt du ja augenscheinlich auch, wie er entsteht. Damit bist du schon mal sehr viel weiter, als die meisten Käufer.
Insofern: Der Verkaufer war doch ein verdammt guter VERKÄUFER, aber ein sehr schlechter Berater. Pech für dich .

Ich hoffe nur für dich, dass du nicht allzu viel Lehrgeld zahlen musst und du den Projektor noch umgetauscht bekommst. Denn so macht Heimkino doch keinen Spaß ....

Also: ich drück dir die Daumen. Und lass dich nicht so von Verkäufern bequatschen. Die werden dafür bezahlt, dir möglichst viel teures Zeug zu verkaufen ....
Ernie71
Stammgast
#25 erstellt: 23. Nov 2005, 19:26
Lehrgeld ist wohl genau der richtige Ausdruck dafür ... aber wenn man nach dem 5. mal Ansprechen des RBE immer noch erzählt bekommt, dass man das provozieren kann und es normalerweise nie Probleme gibt, dann glaubt man das irgendwann. Was RBE überhaupt bedeutet und wie der genau funktioniert, ist mir auch erst nach dem Kauf so richtig bewußt geworden. Trotzdem könnte ich mich natürlich in den A*** beißen.

Naja, Fakt ist, dass ich im Fachhandel war, um genau so etwas zu vermeiden und um nicht blind irgendwas im Versand zu kaufen. Jetzt bin ich schlauer.
kostja
Stammgast
#26 erstellt: 23. Nov 2005, 20:25

Ernie71 schrieb:
Lehrgeld ist wohl genau der richtige Ausdruck dafür ... aber wenn man nach dem 5. mal Ansprechen des RBE immer noch erzählt bekommt, dass man das provozieren kann und es normalerweise nie Probleme gibt, dann glaubt man das irgendwann. Was RBE überhaupt bedeutet und wie der genau funktioniert, ist mir auch erst nach dem Kauf so richtig bewußt geworden. Trotzdem könnte ich mich natürlich in den A*** beißen.

Naja, Fakt ist, dass ich im Fachhandel war, um genau so etwas zu vermeiden und um nicht blind irgendwas im Versand zu kaufen. Jetzt bin ich schlauer.



was war denn nu? umtausch oder nicht?
chef noch nicht da?
cruizer66
Schaut ab und zu mal vorbei
#27 erstellt: 24. Nov 2005, 18:02

Ernie71 schrieb:
Das ist merkwürdig ... ich wusste nicht, dass die Art der Speisung Einfluss auf die Rotationsgeschwindigkeit des Farbrades hat?


Nö, hat es auch nicht!
Wohl aber auf die Qualität des Bildes.
Mit jeder Verbesserung des Bildes, ging auch der RBE zurück.


Ernie71 schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Effekt durch Auswahl des geeigneten Steckers mäßigen lässt. Das einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, dass bei interlaced-Signalen der Effekt etwas stärker sein könnte

Der Stecker macht hier auch nur indirekt die Qualität.
Vielmehr liegt an deinem "gelben Stecker" eben das
minderwertigste Videosignal an. Und bei interlaced-Signalen
kommt es nur darauf an wer den besseren Wandler hat,
dein DVD-Player oder dein Beamer.
studi940
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 24. Nov 2005, 18:44
Hallo,

nur mal so - off topic - würde ich bspw.

-BGB kompakt von Wolfgang Däubler

oder ähnliches bei Gelegenheit und Interesse mal empfehlen.


MfG

studi940


[Beitrag von studi940 am 24. Nov 2005, 18:47 bearbeitet]
Ernie71
Stammgast
#29 erstellt: 29. Nov 2005, 19:33
So, es gibt News: Der Händler ist bereit, mir beim Umtausch gegen einen Z4 €300 zu erstatten. Das Lehrgeld beträgt dann nicht etwa 10%, sondern 16% oder 400€ (die Listenpreisdifferenz der beiden Beamer beträgt 800€).

Was lerne ich draus? Der "normale" Fachhandel im mittleren Preissegment bringt nix: Ist teurer als der Versand, und am Ende lässt man sich was aufschwatzen, was gut für den Händler und nicht für einen selbst ist. Im Zweifelsfall hat nämlich der Verkäufer immer die besseren Argumente.

Testberichte, Beiträge aus diesem Forum und ein guter und Versandhändler werden in Zukunft mein Mittel der Wahl sein.
Und für high end hab' ich die Hifi-Profis (vertreten leider nur im Rhein-Main-Gebiet).

Wer wissen will, wo man nicht kaufen soll, PN an mich.

Ach ja, nebenbei erwähnt: Ich hätte einen Benq PE 7700 dlp-Projektor zu verkaufen, ca. 40-50h Laufzeit, 2 Wochen alt, Top Bild und tolle Testberichte. VHB 2.200€.
kostja
Stammgast
#30 erstellt: 29. Nov 2005, 19:51

Ernie71 schrieb:
So, es gibt News: Der Händler ist bereit, mir beim Umtausch gegen einen Z4 €300 zu erstatten. Das Lehrgeld beträgt dann nicht etwa 10%, sondern 16% oder 400€ (die Listenpreisdifferenz der beiden Beamer beträgt 800€).

Was lerne ich draus? Der "normale" Fachhandel im mittleren Preissegment bringt nix: Ist teurer als der Versand, und am Ende lässt man sich was aufschwatzen, was gut für den Händler und nicht für einen selbst ist. Im Zweifelsfall hat nämlich der Verkäufer immer die besseren Argumente.

Testberichte, Beiträge aus diesem Forum und ein guter und Versandhändler werden in Zukunft mein Mittel der Wahl sein.
Und für high end hab' ich die Hifi-Profis (vertreten leider nur im Rhein-Main-Gebiet).

Wer wissen will, wo man nicht kaufen soll, PN an mich.

Ach ja, nebenbei erwähnt: Ich hätte einen Benq PE 7700 dlp-Projektor zu verkaufen, ca. 40-50h Laufzeit, 2 Wochen alt, Top Bild und tolle Testberichte. VHB 2.200€.



anzumerken ist dabei aber noch, daß bei den kistenschiebern zwar 14 tage rückgaberecht besteht, aber nicht ohne abzüge!
wenn das gerät angeschlossen wurde bekommt man meines wissens nach auch 15-40% abzug!
nach rund 40-50 stunden betriebszeit finde ich einen abzug von 16 % schon noch fair.
wenn man ganz ehrlich ist dann lag der fehler ja auch bei dir, denn du hast ja den rbe schon vor dem kauf gesehen und trotzdem gekauft.
Ernie71
Stammgast
#31 erstellt: 29. Nov 2005, 20:43

kostja schrieb:

wenn man ganz ehrlich ist dann lag der fehler ja auch bei dir, denn du hast ja den rbe schon vor dem kauf gesehen und trotzdem gekauft.

Ich gehe in den Fachhandel, um mich beraten zu lassen und nicht, um mir den RBE in einem 2 1/2-stündigen Verkaufsgespräch ausreden zu lassen. Ich habe den ich tatsächlich gesehen, konnte das als Laie aber nicht bewerten. Genau dafür braucht man den Fachmann.

Was ich als seriöser Händler getan hätte? Vielleicht dem Kunden ein Leihgerät mitgegeben um zu sehen, ob er mit dem DLP-Effekt zurecht kommt, wenn er ihn schon wiederholt bei der Vorführung erwähnt.
kostja
Stammgast
#32 erstellt: 29. Nov 2005, 21:20

Ernie71 schrieb:

kostja schrieb:

wenn man ganz ehrlich ist dann lag der fehler ja auch bei dir, denn du hast ja den rbe schon vor dem kauf gesehen und trotzdem gekauft.

Ich gehe in den Fachhandel, um mich beraten zu lassen und nicht, um mir den RBE in einem 2 1/2-stündigen Verkaufsgespräch ausreden zu lassen. Ich habe den ich tatsächlich gesehen, konnte das als Laie aber nicht bewerten. Genau dafür braucht man den Fachmann.

Was ich als seriöser Händler getan hätte? Vielleicht dem Kunden ein Leihgerät mitgegeben um zu sehen, ob er mit dem DLP-Effekt zurecht kommt, wenn er ihn schon wiederholt bei der Vorführung erwähnt.



ich kann gut verstehen daß du dich ärgerst.
du mußt aber auch die händler verstehen, die in der zeit der kistenschieber im preis schon kaum noch mithalten können.
außerdem hast du es doch auch jetzt geschafft dich im inetrnet schlau zu machen, warum nicht vor dem kauf??
kann das alles nicht ganz nachvollziehen.
ok, bei mir hat es knapp 2 jahre gedauert bis ich dann endlich zu meinem domino 30 mit firehawk leinwand gekommen bin.
ich war nie wirklich zufrieden. ich wollte keinen lcd, röhre war mir zu aufwendig und bei allen dlps einen rbe, oder aber viel zu teuer.
allerdings hab ich jetzt nen dlp gefunden, der bei mir garkeinen rbe hervorruft! (und ich bin ziemlich empfindlich)
Ernie71
Stammgast
#33 erstellt: 29. Nov 2005, 22:01
Die Händler sollen ja auch nicht mit den Kistenschiebern mithalten bei den Preisen, sondern gescheit beraten. Dann zahle ich einen Aufpreis auch gerne und komme wieder. So ist es ja auch bei meinem o.g. Hifi-Händler: Da zahlt man anständiges Geld für anständige Beratung. Nur so kanns gehen und alle sind glücklich.


[Beitrag von Ernie71 am 29. Nov 2005, 22:02 bearbeitet]
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