HIFI-FORUM » Car-Hifi » Car-Hifi: Kaufberatung » Widerruf bei getesteter Endstufe nicht möglich? | |
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Widerruf bei getesteter Endstufe nicht möglich?+A -A |
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Autor |
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Bathory_Aria
Stammgast |
#1 erstellt: 09. Jul 2008, 14:46 | |||||
Hallo! Ich habe eine Endstufe bestellt, sie kurz getestet und wieder zurückgeschickt auf Widerruf. Nun kam folgendes: Ist das wirklich so dass man technische Geräte nicht anschließen darf? [Beitrag von Bathory_Aria am 10. Jul 2008, 12:21 bearbeitet] |
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surround????
Gesperrt |
#2 erstellt: 09. Jul 2008, 15:01 | |||||
Er muss nicht! Außer du zahlst die Werminderung die durch den Anschluß erfolgt ist. Aber auch dann muss er nicht weil das Anschließen über die begutachtung wie sie im laden möglich gewesen wäre hinaus geht! Achtung bin kein Anwalt! |
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Bathory_Aria
Stammgast |
#3 erstellt: 09. Jul 2008, 15:04 | |||||
Hat schon mal jmd. Minderung bekommen? Wie viel werden das sein? Es war auch folgendes: Immer wenn ich eine CD gewechselt hab ging die Endstufe aus! Mit der alten Endstufe war das nicht so. Nun test ich das wieder mit einer anderen Stufe ob das nun ein Defekt von meinem Radio ist oder an der Endstuf liegt. Wenns ein Defekt der zurückgeschickten Stufe ist müsste ich wohl alles zurück bekommen, denn den Defekt kann ich ja nur raus kriegen wenn ich sie ausprobiere. |
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surround????
Gesperrt |
#4 erstellt: 09. Jul 2008, 15:10 | |||||
Der Verkäufer hat 2mal recht auf nachbesserung, dann hast du ein recht auf austausch oder rücktritt! Durch dein anschließen kannst du den widerruf eigentlich komplett vergessen und es wird so behandelt wie im laden gekauft! Aber nochmal, ich weiß zwar relativ gut bescheid aber ich bin kein Anwalt, also alles ohne Gewähr! |
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Bathory_Aria
Stammgast |
#5 erstellt: 09. Jul 2008, 15:13 | |||||
Stimmt klingt einleuchtend. Naja dann kann ich nur auf eine adäquate Wertminderung hoffen.. Dachte ein Test des Produkts geht in Ordnung. Ist ja das gleiche wie nen Fernseher kurz anschließen oder Digicam ausprobieren, darf man alles nicht in Betrieb nehmen? |
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Böötman
Inventar |
#6 erstellt: 09. Jul 2008, 15:21 | |||||
Das darf man schon solange man Peinlich darauf achtet keine Beschädigung dran zu machen... (sprich Oberflächenkratzer, Kratzer an den befestigungspunkten, verschrammte Potis oder Spuren an den Anschlussterminals) mfg |
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FallenAngel
Inventar |
#7 erstellt: 09. Jul 2008, 15:23 | |||||
http://209.85.135.10...=de&client=firefox-a so wie ich das lese, darfst du die Stufe testen und musst keinen Wertausgleich zahlen. Wo kämen wir denn auch da hin?!?! Im Laden kann ich die Stufe probehören, aber durchs Internet? |
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Böötman
Inventar |
#8 erstellt: 09. Jul 2008, 15:31 | |||||
Kratzer und dergl. gehöhren nicht zur normalen Inbetriebnahme und stellen eine Verschlechterung der sache dar, irgendwas muss ja dran sein sonst würden sie nicht klipp und klar sagen das du sie getestet hast... |
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Bathory_Aria
Stammgast |
#9 erstellt: 09. Jul 2008, 15:36 | |||||
Ja das Testen erkennt man ja an den Schrauben denke ich mal. Er meint ja dass ich sie gar nicht erst anschließen darf, auch noch so vorsichtig nicht |
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Böötman
Inventar |
#10 erstellt: 09. Jul 2008, 15:42 | |||||
Wenn du sie Vorsichtig genug anschließt und das richtige Werkzeug benutzt dann sieht man da nichts. Nur wie´s mit dem "dürfen" deines tests aussieht weiß ich leider auch nicht. |
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surround????
Gesperrt |
#11 erstellt: 09. Jul 2008, 16:51 | |||||
Die Prüfung "wie im Ladenlokal" bezieht aber nicht eine "Inbetriebnahme" mit ein! Da müsste man im Vorfeld zB einen "Kauf auf Probe" vereinbaren! Und eine ENdstufe im Laden probehören ist durchaus guter Service und kulanz aber nicht die regel! |
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Bathory_Aria
Stammgast |
#12 erstellt: 09. Jul 2008, 16:52 | |||||
Ok das wusste ich nicht Dachte es ist OK wenn man ein technisches Gerät ausprobiert und ohne Gebrauchsspuren zurücksendet. |
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surround????
Gesperrt |
#13 erstellt: 09. Jul 2008, 16:55 | |||||
Gebrauchsspuren hat sie wohl, sonst hätte es der verkäufer nicht bemerkt und "was er nicht weiß macht ihn nicht heiß!" Sage ich mal so einfach! Bin ja selbst Händler und wenn ich keine Spuren sehen würde kann ich auch nicht den Anschluß beweisen, also muss ich sie zurücknehmen! |
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Böötman
Inventar |
#14 erstellt: 09. Jul 2008, 16:55 | |||||
Es müssen aber Gebrauchsspuren vorhanden sein sonst würde die Firma nicht so reagieren. Das stand so aber schon mehrfach oben... |
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Bathory_Aria
Stammgast |
#15 erstellt: 09. Jul 2008, 16:57 | |||||
Was würdest du dann bei einer 200€ Endstufe an Wertminderung veranschlagen? |
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Böötman
Inventar |
#16 erstellt: 09. Jul 2008, 17:00 | |||||
Bis zu 50% da sie nichtmalmehr als Ausstellungsstück durchgeht. Somit ist sie gebraucht (egal wie lange) und nur als soche zu Verkaufen. Realistisch währen 10-25%. |
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FallenAngel
Inventar |
#17 erstellt: 09. Jul 2008, 17:00 | |||||
warum? Ist doch herrlich! Den Deppen Kunden abzocken und die Stufe für 200€ wiederverkaufen.... |
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surround????
Gesperrt |
#18 erstellt: 09. Jul 2008, 17:06 | |||||
Muss man dich verstehen? |
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Böötman
Inventar |
#19 erstellt: 09. Jul 2008, 17:08 | |||||
Du kannst dich auch dumm stellen und entsprechende Pic´s anfordern um rauszubekommen um was es genau geht. Sei dreist und verlang dein Originalpaket auf den Pic´s (hast ja sicher anderes Klebeband als der Ursprungsversender benutzt), können sie das nicht liefern so würde ich es begrüßen wenn sie mir einen nachweis erbringen das es sich bei den Bildern um Pic´s des Amps handelt der auch wirklich bei mir war. mfg |
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Bathory_Aria
Stammgast |
#20 erstellt: 09. Jul 2008, 17:10 | |||||
Ja hab ich schon geschrieben. Die Kratzer können auf keinen Fall von mir sein hab sie selber inspiziert vor Versand und auch übermäßig vorsichtig behandelt |
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surround????
Gesperrt |
#21 erstellt: 09. Jul 2008, 17:13 | |||||
Aaaalso noch mal im BGB nachgelesen: (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat. Jetzt ist halt nur die Frage ob die "Prüfung wie im Ladenlokal" gemeint ist oder ob es tatsächlich meint, dass die Endstufe in Betrieb genommen werden darf! Das Gesetzt als solches ist nicht viel wert, besser wären entsprechende Urteile die analog zu deinem Fall sind. Denn die Gesetzestexte lassen einem Richter sehr viel Spielraum! |
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Bathory_Aria
Stammgast |
#22 erstellt: 09. Jul 2008, 22:02 | |||||
Ok ich hab nun die neue Eton eingebaut - bin begeistert. Der trockene, dröhnende, dumpfe und aufgesetzt wirkende Bass wie weggeblasen - klingt viel viel besser! Und die fällt nun nicht aus wenn ich CD wechsle, scheint also wirklich ein Defekt der zurückgeschickten Stufe zu sein. Das ist ja auch der Hauptgrund warum ich den Widerruf erklärt habe - aber denke mal das zählt ja nicht, weil der Grund beim Widerruf spielt ja keine Rolle. Er wird dann wohl Ersatz liefern wollen.. Naja mal gucken ich werd Euch jedenfalls auf dem Laufenden halten. Geschickt habe ich vorhin nun das hier: Das mit dem Defekt hab ich mal raus gelassen. Wie gesagt ist der Grund beim Widerruf ja egal und 2. wollte er nur eine Stellungnahme. [Beitrag von Bathory_Aria am 10. Jul 2008, 12:22 bearbeitet] |
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Likos1984
Inventar |
#23 erstellt: 09. Jul 2008, 22:40 | |||||
Trotzdem hast du 14 tage rückgaberecht! wenn sie dir net gefällt dann gefällt sie dir nicht! egal was er dir sagt,sag du willst dein geld zurück! wenn ein verkäufer so rummacht,hat es im regelfall nichts gutes zu heissen. das ist mein senf dazu! |
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FallenAngel
Inventar |
#24 erstellt: 09. Jul 2008, 23:06 | |||||
War so gemeint: Kunde sagt, er hat die Stufe getestet. Laden sagt: Spuren an Terminals. Bitte 40€ überweisen Kunde überweist die Knete und der Laden verscherbelt die Stufe zum normalen Preis. Ein denkbares und denkwürdiges Szenario! |
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Likos1984
Inventar |
#25 erstellt: 09. Jul 2008, 23:26 | |||||
aja klar so wird es doch gemacht! auch wenn die schrauben an dem terminal extreme kratzer haben,kosten diese nur ein paar cents für den austausch! und ich gehe mal davon aus,das egal wer was neues hat ganz vorsichtig damit umgeht... von daher würd ich mal sagen wenn der typ so weiter rummacht sag dem du gehst zu deinem anwalt und gut is! |
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surround????
Gesperrt |
#26 erstellt: 10. Jul 2008, 14:56 | |||||
Likos schalt mal nen gang runter und hör auf die leute zu hetzen! Die Gesetzeslage ist hier nicht eindeutig und deshalb mach mal locker! Den die Frage ob die Prüfung der Sache die Inbetriebnahme mit einschließt oder sich auf die "Prüfung wie im Ladenlokal" bezieht! Ich sehe das so, dass die Prüfung wie die "Prüfung im Ladenlokal" zu sehen ist! Und nicht vergessen ich bin auch Endkunde! |
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Likos1984
Inventar |
#27 erstellt: 11. Jul 2008, 00:53 | |||||
ja,aber wenn wirklich nur am terminal paar kratzer dran sind,soll der verkäufer nicht so rum machen! |
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surround????
Gesperrt |
#28 erstellt: 11. Jul 2008, 06:36 | |||||
Ich versteh den Endkunden und ich verstehe den Unternehmer! Ich sehe dass mit dem Fernabsatz so, dass eine Prüfung wie im Laden ok ist, bei nicht gefallen zurück! Aber ein anschließen würde ich im ersten moment auch nicht einfach so akzeptieren! Und welche Spuren hier vorhanden sind wissen wir nicht! Stell dir vor das würde jeder machen, dann hätte der Unternehmer irgendwann nurnoch gebrauchte Ware am Lager! |
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just-SOUND
Inventar |
#29 erstellt: 11. Jul 2008, 06:51 | |||||
Wenn nur an den Schrauben Kratzer sind (überdrehen oä) und man kann diese Austauschen wären hier 5-15€ gerechtfertigt finde ich. Wenn Kratzer am Gehäuse der Endstufe vorhanden sind würde ich hier 10-25% vom UVP ansetzen - viell. auch mehr je nach Grad der Beschädigung. @FallenAngel: wir sind alles Verbrecher und jeder zockt nur den Endkunden ab - man kann wirklich alles so schwarz sehen, dass gleich die Welt untergeht |
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surround????
Gesperrt |
#30 erstellt: 11. Jul 2008, 06:56 | |||||
Und viele vergessen dass auch ein Unternehmer Endkunde ist! Und reine Endkunden sollten sich auch mal in die Situation eines Unternehmers hineinversetzten. |
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FallenAngel
Inventar |
#31 erstellt: 11. Jul 2008, 09:52 | |||||
Nein, so habe ich das nicht gemeint. Leider gibt es aber schwarze Schafe und wenn der Threadersteller wirklich keine Kratzer gemacht hat, wäre dies das von mir beschriebene Szenario. Den Händlern, bei denen ich einkaufe vertraue ich. lg Michael |
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