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Receiver und Widerrufsrecht?+A -A |
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Autor |
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UdoG
Inventar |
#1 erstellt: 28. Dez 2005, 17:57 | |
Hallo! Hat jemand schon einmal einen Receiver innerhalb 14 Tagen zurückgeschickt (Widerrufsrecht)? Gibt es da Probleme, wenn man diesen ausgepackt und angeschlossen hat? Es ist ja dann nicht mehr alles Orginal verpackt (Batterien etc.). Kann es da Stress geben oder wie sollte man da am Besten verfahren? Hier ein Auszug der AGBs bei diesem Händler: 5.2. Folgen der Rückgabe: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) zurückzugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Ware vermindert. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. 5.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Verbrauchsgütern, wie Batterien, Software, bespielte oder unbespielte Datenträger, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt oder benutzt wurden. Desweiteren ist aus hygenischen Gründen die Rücknahme von benutzten Körper-Pflegeartikeln, wie z.B. Rasierern und Epelierern ausgeschlossen. 5.4. Bei bereits erfolgter Ingebrauchnahme der Ware durch den Kunden ist Wertersatz zu leisten. Deshalb prüfen Sie den Artikel bei Erhalt bitte nur so, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre. Wir können bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur unbenutzte Ware in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurücknehmen. Alle gelieferten Gegenstände müssen geliefert werden. Trifft dann 5.4 zu oder eher 5.2 (Ladengeschäft...)? Danke für Eure Tipps! Gruss Udo [Beitrag von UdoG am 28. Dez 2005, 18:02 bearbeitet] |
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Heimkino
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 28. Dez 2005, 21:03 | |
Hallo, die AGB sind kein Entweder/Oder. Absatz 5.4 ist lediglich eine Präzisierung der Rücknahmeregelung für den Fall der (ordnungsgemäßen) Ingebrauchnahme. Ob Du nun Wertersatz leisten musst, kommt erstmal drauf an, wie gut (original) Du die Ware noch verpackt bekommst, damit die Nutzung möglichst nicht auffällt. Als weiteren Faktor solltest Du auch die Kulanz des Händlers beachten - bist Du dort guter Kunde? Dann wird es vermutlich großzügiger gehandhabt. Sicherlich ist das Ganze auch noch abhängig davon, ob Du beim gleichen Händler direkt ein anderes (höherwertiges) Gerät bestellst. Viel Erfolg. Frank |
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buletti
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 28. Dez 2005, 22:30 | |
hi, also ich wollte gerade heute mittag meinen neuen (7 tage alten) denon 2106 zurückgeben, den ich vor den feiertagen bei http://www.hifinesse.com im laden gekauft hab. grund für die rückgabe war, dass ich mit dem neutralen sound des denon nicht so 100% zufrieden bin. leider sagte man mir dort, dass sie das gerät nicht zurücknehmen, was ich ja mal extrem seltsam fand. auf die nachfrage warum sie den tadellos intakten und mühsam wieder in die originalverpackung gebetteten denon nicht zurücknehmen wollten, sagte man mir, dass sie aufgrund der vielen rücksendungen ihres internet-stores doch so extrem belastet seien. die internet-besteller würden alle ihre geräte kurz vor ablauf des durch das fernabsatzgesetz garantierte, 14-tägige rückgaberecht zurücksenden. da sie gesetzlich gezwungen seien diese gräte zurückzunehmen, würden sie für geräte, die im laden gekauft wurden GAR KEINE rückgaben mehr gestatten. ihr könnt euch denken, dass ich das in dem moment gar nicht lustig fand. am ende bin ich dann tatsächlich mit meinem AVR unterm arm auch wieder aus dem laden raus und mich bringen sicher keine 10 pferde mehr dort hinein. bei sowas kommt man dann schon ins grübeln. wie war das mit service-wüste deutschland? hätte ich tatsächlich das gerät im internet bestellen müssen, nur damit ich es hätte zurückgeben dürfen? was war nochmal der grund, weshalb man seine lokalen hifi-dealer supporten sollte obwohl der Mediamarkt unter umständen bessere preise hat? weshalb genau sollte man doch lieber beim hifi-laden kaufen und nicht auf die meist günstigeren angebote im internet eingehen? ich weiss es nicht mehr. ich hoffe nur, dass dieses geschäftsgebahren ein einzelfall darstellt. es würde mich berühigen, wenn zum beispiel ein gewerblicher teilnehmer hier ganz klar stellung beziehen könnte um mir zu sagen: "tja, junge tut mir leid, dieser hifinesse-laden ist wohl einfach nur total scheisse. das ist aber nicht überall so.. wir hifi-dealer sind normal immer auf der seite unserer kunden." als genereller ratschlag um auf nummer sicher zu gehen, kann ich nur sagen: leute bestellt eure sachen im internet, da habt ihr gesetzlich garantiertes rückgaberecht. PS: verkaufe 7 tage alter denon 2106 in silber. optisch und technisch 100% in ordnung, originalverpackt, bei interesse PM an mich =) |
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-Mexx-
Stammgast |
#4 erstellt: 28. Dez 2005, 22:50 | |
@Buletti Schöne Schei... Da ich das nicht glauben konnte hab ich gleich mal nachgeschaut, was die Verbraucherschutzzentrale (www.verbraucherzentrale.de) dazu sagt. Dort hab ich folgendes gefunden! ------------------------- Der Umtausch beim Händler Missfallen im Nachhinein beispielsweise Farbe, Größe oder andere Eigenschaften einer Ware, besteht kein automatisches Recht auf Umtausch. Der Verkäufer kann die Umtauschmöglichkeit vor dem Kauf freiwillig einräumen oder nachträglich zugestehen. Dabei kann der Händler bereits benutzte oder nicht mehr originalverpackte Waren vom Umtausch ausnehmen. Dieser Ausschluss gilt oftmals bei Sonderangeboten. Von Branche zu Branche ist Kulanz unterschiedlich ausgeprägt. Die Chancen auf Umtausch stehen gut bei Büchern, Tonträgern, Kleidungstücken und Elektrogeräten. Tipp: Wer beim Kauf unsicher ist, ob die CD oder der Mantel beispielsweise als Geburtstagsgeschenk gefallen finden werden, sollte bereits im Geschäft ein Umtauschrecht vereinbaren: Möglichst gegen Rückzahlung des Kaufbetrags. Die schlechere Alternative: Manche Händler bieten dem Kunden einen Gutschein an, der nur für Waren aus dem Sortiment des Händlers gilt. ---------------------------- Wusste nicht, das man als Kunde so am Ar... ist! Gruss -Mexx- |
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Heimkino
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 29. Dez 2005, 07:44 | |
Hallo, das gesetzliche Rückgaberecht bei Onlinebestellungen resultiert aus dem Nachteil, dass Du bei dieser Art des Geschäftes die Ware nicht so prüfen kannst wie dies im Laden Fall ist, bzw. sein sollte. Ein gesetzlicher Anspruch auf Rückabwicklung bei Nichtgefallen gibt es bei Erwerb im Ladenlokal nicht. Hier ist der Kunde immer auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ein "guter" Händler sollte jedoch auch hier keine Probleme machen. Ein "sehr guter" Händler gibt Dir i.d.R. das Gerät auch vor dem Kauf für ein paar Tage zur Probe mit. Gerade auf dieses Probehören in den eigenen Räumen würde ich ohnehin nicht verzichten und dies scheint sich wohl auch langsam durchzusetzen. Schließlich kauft Du Dein Auto auch nicht ohne Probefahrt... Den Händler kann ich jedoch auch gut verstehen. Durch die Rücknahmepflicht bei Onlinegeschäften entstehen immerhin erhebliche Kosten, die sich zwangsläufig auf den Preis niederschlagen werden. Kann der Händler dann keinen vernünftigen Preis mehr bieten, kaufen dort weniger Kunden ein, also sinken Umsatz und Ertrag. Diese negative Ertragsspirale dreht sich immer weiter. Wenn der Händler nun immer mehr Rücksenden erhält kann er dies irgendwann nicht mehr leisten. Dies wiederum kann zur Folge haben, dass er gar keine Geräte mehr zurücknimmt, weil es den Händler dann irgendwann nicht mehr gibt. Gerade für kleine Shops hat die gesetzliche Rücknahmeregelung daher deutliche Nachteile mit sich gebracht. Auch volkswirtschaftlich kann dies als bedenklich eingestuft werden, da dadurch vermehrt Ware zunächst gekauft und später zurückgesandt wird - für den Händler bedeutet dies kein Ertrag, aber zusätzlicher Aufwand... Fazit: - vor dem Kauf zu Hause testen und nicht "blind" kaufen So, muss jetzt Schnee schaufeln ... Schönen Tag. Frank |
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technicsteufel
Inventar |
#6 erstellt: 29. Dez 2005, 08:00 | |
Aber mal ehrlich gesprochen, wenn ich ein Händler wäre und der Kunde kommt mit einem Gerät wieder das 100% in Ordnung ist und mir erzählt, dass der neutrale Klang (was immer das ist?) ihm nicht gefällt, ich würde ihm wohl auch ein paar nette Worte sagen. Rolf |
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nomore
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 29. Dez 2005, 11:33 | |
Tja, selber schuld. Umtausch bei Nichtgefallen vor Kauf vereinbaren oder halt bei MM & Co oder im Internet einkaufen. Und dieses Märchen von Geräte ohne Bezahlen erstmal nach Hause nehmen zum Testen stimmt vielleicht bei Geräten der Oberklasse, aber bei nem Receiver für 300 oder 400 Euro haben das bisher alle Händler wo ich war und diesbezüglich angefragt habe abgelehnt. |
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technicsteufel
Inventar |
#8 erstellt: 29. Dez 2005, 12:22 | |
Es ist doch wohl eher so, dass eine Kaution in Höhe des Kaufpreises hinterlegt werden muss. Es sei denn der Ladenbesitzer kennt einen schon seit Jahren, dann mag das wohl auch mal so gehen. Ich habe aber überhaupt keine Lust mich mit einem von denen anzufreunden. Ich bestelle nur noch online oder am Telefon. Gruß aus dem verschneiten Essenheim |
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buletti
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 29. Dez 2005, 13:41 | |
genau darum geht es ja. mein problem war wohl, dass ich es einfach für selbstverständlich hielt, dass man das gerät zu hause testen und bei nichtgefallen zurückgeben kann - gerade bei geräten aus dem laden. das mag vielleicht naiv sein sowas zu glauben, aber auf jeden fall wird genau diese vorgehensweise hier von den meisten auch als gängige praxis dargestellt: beim hifi-händler probehören, mitnehmen und zu hause ausgiebig testen, behalten oder zurückgeben. die realität sieht in weiten teilen aber gar nicht so aus. die händler erlauben dieses "zuhause-testen" gar nicht, da sie sich für rücknahmen sperren. man wird von händlerseite quasi zum "blind" kaufen gezwungen, das man hier zu recht verteufelt. einen testzeitraum für das gekaufte gerät scheint es nur zu geben, wenn man a) jahrelanger kunde ist. b) sich explizit vorher ein rückgaberecht ausgehandelt hat (und es sich am besten auch noch schriftlich hat geben lassen?). c) im internet bestellt. deshalb sage ich: im internet informieren, mit ner preissuchmaschine den billigsten anbieter suchen, bestellen, zu hause ausgiebig testen, bei nichtgefallen innerhalb der gesetzlich garantierten rücknahmefrist zurück schicken. funktioniert immer - auch wenns ein armutszeugnis ist. |
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nomore
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 29. Dez 2005, 14:17 | |
Oder bei den "Großen" kaufen, MM/Saturn und Co bieten alle eine freiwillige Rücknahme an, innerhalb von 7-14 Tagen, ist je nach Kette etwas anders. Sind dafür aber oft auch Meilenweit von einem guten Preis entfernt |
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deepmac
Inventar |
#11 erstellt: 29. Dez 2005, 18:07 | |
mir ist auch son mist passiert mit möbeln, habe eine couchgarnitur gekauft die dann in der höhe nicht passte(im rollerladen waren die füsse nicht dran), verkäufer meinte rückholung auf eigene kosten(ist ja noch ok) und ich würde das geld wiederbekommen. nachdem die couch aber im laden war,gaben die mir nur einen gutschein trotz handeln(drohten sogar´mit hausverbot) fazit: alles ausser lebensmittel kaufe ich nur noch im versand/onlinehandel. würde den denon 2106 gerne tauschen gegen den rollergutschein(einlösbar in allen rollermärkten) in höhe von 460,00 euro |
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floehrer
Ist häufiger hier |
#12 erstellt: 29. Dez 2005, 20:32 | |
Ich kann zwar nachvollziehen, daß du dich ungerecht behandelt fühlst, jedoch ist der Händler vollkommen im Recht und sicher bei Nicht-Stammkunden (weiß ich bei dir nicht) KEIN Einzelfall. Bedanken darfst du dich in erster Linie bei all den Deppen, die das Fernabsatzgesetz gerade bei hochpreisigen Geräten als Freibrief sehen, gedankenlos und ohne sich genau vorher umzutun mal einfach ein solches Gerät bestellen und dann zurückgeben. Ich kaufe die meiste Elektronik im Netz, informiere mich vorher aber genauestens per Internet, mit den Manuals der Geräte, in Elektronikmärkten und habe in den vergangenen Jahren erst einmal ein Gerät für 50 Euro zurückgehen lassen, das mit anderen Komponenten nicht zusammenarbeitete. Wenn du sagst, daß du den Denon zurückgeben willst, weil dir der Klang nicht 100%ig gefällt, verhälst du dich im Grundsatz auch nicht viel anders. Es ist schon reichlich blauäugig, einfach davon auszugehen, daß der Händler das Gerät ohne Vorabvereinbarung zurücknimmt, zumal es doch ein Leichtes gewesen wäre, dies bei der Übernahme im Geschäft zu vereinbaren. Wenn dir der Klang im Detail so wichtig ist, daß du das Gerät ggf. zurückgibst, hätte der Händler z.B. die Möglichkeit gehabt, dir probeweise gegen Kaution oder Leihgebühr ein Vorführgerät zur Verfügung zu stellen. Dies ist unter diesen Konditionen auch möglich, wenn du kein Stammkunde bist. Leihgebühr wird beim Kauf angerechnet bzw. Kaution erstattet (habe ich selbst schon so gemacht). Insgesamt geht das Schimpfen auf den Händler an der Sache völlig vorbei. (und ich bein KEIN Händler oder sonstiger Verkäufer) Gruß Frank |
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Vorph
Ist häufiger hier |
#13 erstellt: 30. Dez 2005, 08:55 | |
Ich denke man kann halt gute und schlechte Erfahrungen machen, was die verschiedenen Händler anbelangt. Ich kann ja mal gerade meinen "Leidensweg" hier schildern: Es fing mit einem Spontankauf (morgens im Prospekt gesehen - abends musste er schon in der Wohnung stehen) an. Ein schöner großer Plasma. Der Händler kam mir sogar 100,-€ preislich entgegen , weils den gleichen Fernseher woanders günstiger gab (musste wohl ein Prospekt vorzeigen). Wenn man ein Jahr lang ohne Fernsehen ausgekommen ist, und Filme nur am PC-Monitor geguckt hatt, ist das erstmal ne ziemlich grosse Sache. Doch mit der Zeit, die Ansprüche wachsen halt sehr schnell, merkt man dann, das man sich wohl doch etwas verkauft hatt. Mit dem Bild des Plasmas war ich überhaupt nicht mehr zufrieden. Auch alle Einstellungsversuche und Optimierungen scheiterten. Sollte ich jetzt viel Geld in den Wind geschossen haben ? Was mach ich jetzt mit dem ca 2 Monate alten Gerät ? (Die Umtauschfrist hab ich wohl verpennt). Ich frag den Händler ob ich das Gerät nicht doch noch umtauschen kann, mehr als nein sagen kann der ja nicht. Ich hätte ja auch eine Nutzungsgebühr bezahlt, Hauptsache ich bin das Gerät wieder los und kann mir was anderes kaufen. Was macht der Händler ? Der geht doch tatsächlich drauf ein und rechnet mir sogar den vollen Kaufpreis ein (ohne Nutzungsgebühr). Allerdings war die Bedingung, das ich mich noch möglichst am selben Tag für ein neues Gerät entscheide. Das war nicht ganz einfach. Hab mich dann aber doch entschieden und mir dann ein etwas teureres Gerät gekauft. War wieder ein Spontankauf (ohne mich vorher schlau zumachen). Habs aber nicht bereut. Soweit, so gut. Nur wenn man dann zwei Tage nach dem Kauf das gleiche Gerät bei einem anderen Händler 350,-€ günstiger sieht (bin kein Pfennigfuchser, aber ich denke das ist schon viel Geld) und man zufällig was von einer Tiefpreisgarantie gelesen hatt, probiert man auch das noch aus (obwohl ich mir schon ziehmlich blöd dabei vorkamm). Also wieder mit Prospekt unterm Arm zum Händler. Bin natürlich wieder an den selben Menschen geraten, der vor zwei Tagen meinen Plasma zum Vollpreis zurückgenommen hatt. Was macht der ? Ohne wenn und aber bekomme ich die 350,-€ Differenz ausbezahlt. Soviel zum Thema Service-Wüste Deutschland. Am liebsten würd ich natürlich hier erwähnen, um welchen grossem Elektro-Discounter es sich hier handelt, und wo der ist. Ich denke aber es ist besser das nicht zu tun, weil es auch genug Leute gibt, die soetwas ausnutzen (ohne Anstand - und auch noch blöd dabei; ich weis wovon ich rede, arbeite selber im Verkauf). Nachdem mein Einstieg in den Heimkinobereich erst nicht so vielversprechend war, bin ich jetzt absolut glücklich mit meiner Anlage. Wer der Händler nicht gewesen, hätte ich warscheinlich schon die Nase voll von Heimkino. |
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audioopus
Ist häufiger hier |
#14 erstellt: 30. Dez 2005, 09:13 | |
Nur mal so am Rande: Es gibt keine Umtauschfrist und kein Umtauschrecht, außer bei Internetkäufen! Es sei denn, man hat es beim Kauf ausdrücklich vereinbart oder es liegt ein Defekt vor, bzw. eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Gruß, audioopus |
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nomore
Ist häufiger hier |
#15 erstellt: 30. Dez 2005, 09:39 | |
Stimmt so nicht ganz, die großen Discounter (MM, Saturn, etc.) sichern ein 7-14 tägiges Umtauschrecht zu ... insofern, kann man diesen Zeitraum schon verpennen |
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audioopus
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 30. Dez 2005, 09:49 | |
OK, das entspricht ja der von mir zitierten Vereinbarung; gemeint war natürlich die gesetzliche Regelung. Gruß, audioopus |
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vollepulle
Stammgast |
#17 erstellt: 30. Dez 2005, 10:04 | |
Hallo Udo G, du kannst deinen Receiver bei Fernverkäufen(Verschickte Ware) ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben!Ab einem Warenwert von 40€ trägt der Verkäufer die Versandkosten(auch Rücksendekosten!),darunter du!Verschicke ihn nur NICHT unfrei,die Annahme wird meistens verweigert. Das Geld muß der Händler dir zurückerstatten! Du darfst die Ware so nutzen,wie es dir im Laden möglich gewesen wäre,sprich auspacken und ausprobieren. Wenn du natürlich etwas beschädigst,hast du Pech,dann mußt du dir einen gewissen Betrag anrechnen lassen! Tip: Beim Aus-und Einpacken am besten einen Zeugen dabei haben und das Packet mit "Unter Vorbehalt" unterschreiben,dann ist alles im Lot. Gruß Michael [Beitrag von vollepulle am 30. Dez 2005, 10:05 bearbeitet] |
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UdoG
Inventar |
#18 erstellt: 30. Dez 2005, 10:09 | |
@vollepulle Wieso mit "Unter Vorbehalt" unterschreiben? Kläre mich mal auf Ich werde die "Kiste" am Montag zurückschicken - die Retoure habe ich schon angemeldet und ein Rückschein lag im Paket dabei. Bin mal gespannt, wie es so abläuft... @alle Danke für Eure Tipps! Udo |
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LA.holli
Ist häufiger hier |
#19 erstellt: 30. Dez 2005, 10:30 | |
Hi, ich denke auch, daß der Einzelhandel "der nette Fachhändler nebenan" an seiner jetzigen Misere zum größten Teil selbst schuld ist und das solche Fälle wie geschildert, wo einem Kunden dem was maßgeliches am Gerät (der Klang) nicht gefällt, so im Regen stehen gelassen wird mittlerweile an der Tagesordnung sind. Ich bin öfters schon mal in Amerika und hab dadurch einen ganz guten Servicevergleich,..bei solchen "überheblichen" und komplett Service"freien" leistungen würde der gute Händler nach drei Monaten seinen Laden zu machen können, sorry aber so siehts fast überall in der Welt aus, außer bei uns netten Deutschen! Durch Studium etz. bin ich einige Jahre raus aus meinem Hifi Hobby und steig gerade erst wieder ein, aber was ich in den letzten Wochen für unterirdische Beratungen, Angebote und Hochnäßigkeiten seitens des lieben Fachhandels erlebt hab ist unfassbar, mich wundert da gar nichts mehr ausser woher dieses hohe Ross der Händler gekommen ist. Allein mein Fachhändler wo ich von 1989 - 1999 über 35.000 DM für Hifi Artikel gelassen habe, ist schon ein schlechtes Beispiel sondergleichen. Inzahlungnahme der bei ihm zuletzt 99 gekauften Artikel: "...ich kann ihnen für die Missions 150Eur geben, aber dann natürlich keine Prozente für die Neuen", die Missions haben bei ihm mal 2.500DM gekostet, die Neuen sollten 1.800Eur kosten, wär ich ja wohl bescheuert wenn ich die Boxen nicht mit bis zu 40% unter Neupreis im Netz kaufen würde und für meine Missions sicherlich noch 300-400Eur bei ebay bekäm. Dann wollte ich "ohne Inzahlungnahme" einen Cambridge AV + Phonoteil bei ihm kaufen, wohlgemerkt der liebe Fachhändler ist Cambridgestützpunkt! Antwort: "..ich muss die Geräte extra für Sie bei Cambridge ordern, von daher kann ich ihnen allerhöchstens 3% Skonto geben und ausserdem können Sie die Geräte bei Nichtgefallen nicht zurück geben"... alles klar, warum sollte ich unter den Umständen dort kaufen, wo ist da noch der vorteil für den Kunden, der in Deutschland schon lange nicht mehr König ist! Letztendlich bin ich in fünf Fachläden gewesen, die alle unterirdische Leistungen gepaart mit unglaublicher Arroganz geboten haben und von daher ist es mir nicht schwer gefallen, den lieben Fachhandel nicht zu unterstüzen sondern mit obenddrein netter Beratung und voller Rücknahmegewährleitung die Geräte online bestellt.... und die Mär von den bösen Kunden die an allem Schuld sind weil Sie die ganzen teuren Geräte nur ausleihen und nix kaufen wurde schon vor 15 Jahren erzählt und trotzdem haben die Händler nicht schlecht verdient. |
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vollepulle
Stammgast |
#20 erstellt: 30. Dez 2005, 10:32 | |
Hallo Udo, da der Postbote/Packetbote dich in der Regel nicht vor der Unterschrift in das Packet schauen lässt,solltest du das immer vor deine Unterschrift bei der Annahme setzen.Wenn das Packet äußerlich schon beschädigt ist,muß der Packetmann mit die zusammen reinschauen. Ansonsten einfach nett fragen,ob er nach der Unterschrift mit dir kurz nachschaut,meistens sind die Leute so nett. Wenn du nicht unter Vorbehalt reinschreibst und auch beim Auspacken keinen Zeugen hast,kann es dir passieren,das du bei einem Rechtsstreit schlecht Karten hast(eigene Erfahrung).Auch wichtig für den versicherten Versand! Nicht immer sind die Packetdienste bei Nachträglicher Beanstandung kulant.Sonst heißt es nämlich,derInhalt war in Ordnungsgemäßem Zustand! So etwas kommt zwar selten vor,doch wenn dir das einmal passiert ist,ersparst du dir den ganzen Ärger mit solchen Maßnahmen. Wenn du beim Einpacken jemanden dabei hast und du das bei Streitigkeiten mit dem Empfänger erwähnst,erledigt sich das bei Streithammeln/Übersohrhauern schon meistens von selber PS:Bei Ebää-angelegenheiten ist ein Zeuge manchmal Gold wert. Gruß Michael [Beitrag von vollepulle am 30. Dez 2005, 10:35 bearbeitet] |
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UdoG
Inventar |
#21 erstellt: 30. Dez 2005, 10:40 | |
Danke! Grundsätzlich packe ich Sachen z.B. für EBAY IMMER mit einem Zeugen ein. Auch bei evtl. Rücksendungen werde ich so verfahren - so kann man auch eidesstattlich zusichern, dass alles dabei war. Ich habe auch schon schlechte Erfahrungen mit Rücksendungen gemacht. Einmal hies es, dass ein Kabel fehlt und sie dafür 20 EUR abziehen... Gott sei Dank hatte ich einen Zeugen und als ich das erwähnte (inkl. der eidesstattlichen Erklärung auf Wunsch) hies es dann: "na dann hat das schon bei der Lieferung gefehlt". Sicherlich ist es aber nicht bei allen Händlern so - ich will sie ja nicht in einem Topf werfen! Habe auch schon positive Erfahrungen gemacht - da lief es ohne Probleme! Gruss Udo |
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buletti
Ist häufiger hier |
#22 erstellt: 30. Dez 2005, 15:42 | |
*lol* das ist ja mal gut. da musst du und dein zeuge wohl eines dieser extrem seltenen phantomkabel eingepackt haben ...was die voodooisten wohl für ein solches kabel zahlen würden? *grübel* |
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SuperKK
Ist häufiger hier |
#23 erstellt: 30. Dez 2005, 21:49 | |
Sorry, aber das ist so nicht richtig. Sie bieten lediglich an das Gerät zurückzunehmen, wenn man mit gewissen Eigenschaften nicht zufrieden ist und kein Gerät mit den gewünschen Eigenschaften gestellt werden kann. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied, kommt allerdings für gewöhnlich auf das gewünschte Ergebnis raus. |
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nomore
Ist häufiger hier |
#24 erstellt: 30. Dez 2005, 23:41 | |
Äh ja, wieso sollte man was zurück geben wenn man mit dem Gerät absolut zufrieden ist, entspricht imho in etwa den gleichen Rahmenbedingungen wie die gesetzlich geregelte Rücknahme im Rahmen des Fernabsatzmeldegesetzes? Und natürlich nehmen sie das Gerät auch zurück, selbst wenn es ein anderes passendes Gerät im Laden geben würde. Reicht ja zu sagen, dass man erstmal noch gucken will welches Gerät jetzt in Frage kommt. [Beitrag von nomore am 30. Dez 2005, 23:43 bearbeitet] |
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eviL-blocK3r
Ist häufiger hier |
#25 erstellt: 31. Dez 2005, 13:19 | |
Beim TeVi Markt einen Pioneer 436 FDE gekauft, nach 3 Tagen, wollte ich ihn wieder zurückgeben, da er mir doch nicht so super wie im Laden gefallen hat : " Nein tut mir leid, kann ich nicht machen " Zu hart ... ich kauf auch nie mehr im Laden ! |
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