Onkyo 803 kaputt?

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teufel_
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 25. Dez 2006, 12:05
Hallo liebe Community,
ich habe da ein kleines Problem mit meinem Onkyo.
Denn manchmal hört man aus einer der Front Boxen fast nichts, dann muss ich wieder den Power Schalter betätigen, um ihn einmal ganz aus zu machen und dann funtioniert es wieder.
Ich wollte auch noch fragen ob der Receiver kaputt geht wenn ich, immer wenn ich nicht höre, den Receiver ganz aus mache und nicht nur auf Standby, ich dachte mir nämlich das er deswegen diese komischen Sachen macht.
Danke im Vorraus
Mfg Teufel
P.S. Schöne Feiertage.
Jacky_Lee
Gesperrt
#2 erstellt: 25. Dez 2006, 12:08
Ausmachen is eh besser als Standby...außer wenn die batt die die einstellungen speichert leer is. dann is immer alles gelöscht wenn du ihn wieder anstellst.
Scheint aber nicht so.

Woran das liegen kann...
Mach mal auf -> Foto
Und is sonnst was passiert?
teufel_
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 25. Dez 2006, 12:36
Ne sonst ist nichts Passiert habe ihn auch erst knappe 4 Monate.
Jacky_Lee
Gesperrt
#4 erstellt: 25. Dez 2006, 23:42
Ab wann is das Problem aufgetreten???
und.. FOTO ^^ (Fotos )
Frankman_koeln
Inventar
#5 erstellt: 26. Dez 2006, 00:13

teufel_ schrieb:
Ne sonst ist nichts Passiert habe ihn auch erst knappe 4 Monate.


ab zum service, ist ja garantie drauf.
hier rumzulamentieren wird das problem nicht beseitigen !!
JokerofDarkness
Inventar
#6 erstellt: 26. Dez 2006, 09:46

Frankman_koeln schrieb:

teufel_ schrieb:
Ne sonst ist nichts Passiert habe ihn auch erst knappe 4 Monate.


ab zum service, ist ja garantie drauf.
hier rumzulamentieren wird das problem nicht beseitigen !!


Wie Service? Innerhalb der ersten 6 Monate sollen Dir Dein Händler ein Neugerät geben! Sonst ist das Teil ewig weg! Laut einiger Threads nimmt es Onkyo mit Schnelligkeit nicht so genau!
dharkkum
Inventar
#7 erstellt: 26. Dez 2006, 11:16

JokerofDarkness schrieb:

Wie Service? Innerhalb der ersten 6 Monate sollen Dir Dein Händler ein Neugerät geben!


Darauf hat man aber keinen Anspruch.

Ausserdem ist der 803 ein Auslaufmodell also wird der Händler wahrscheinlich garkeinen mehr am Lager haben.
buerschjen
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 26. Dez 2006, 12:20
Und wieder das Zusammenspiel ONKYO-TEUFEL!?!?!?!

Gruss Stefan
Frankman_koeln
Inventar
#9 erstellt: 26. Dez 2006, 15:49

Innerhalb der ersten 6 Monate sollen Dir Dein Händler ein Neugerät geben! Sonst ist das Teil ewig weg!


isz ja schon kommentiert worden.
aber merkwürdige einstellung hast du die du wie selbstverständlich darstellst !!
JokerofDarkness
Inventar
#10 erstellt: 26. Dez 2006, 22:58

Frankman_koeln schrieb:

Innerhalb der ersten 6 Monate sollen Dir Dein Händler ein Neugerät geben! Sonst ist das Teil ewig weg!


isz ja schon kommentiert worden.
aber merkwürdige einstellung hast du die du wie selbstverständlich darstellst !!



Wie jetzt? Der Gesetzgeber zeigt doch die Möglichkeit der Wandlung innerhalb der ersten 6 Monate auf! Verstehe nicht ganz wieso das eine merkwürdige Einstellung ist!
dharkkum
Inventar
#11 erstellt: 26. Dez 2006, 23:06

JokerofDarkness schrieb:

Frankman_koeln schrieb:

Innerhalb der ersten 6 Monate sollen Dir Dein Händler ein Neugerät geben! Sonst ist das Teil ewig weg!


isz ja schon kommentiert worden.
aber merkwürdige einstellung hast du die du wie selbstverständlich darstellst !!



Wie jetzt? Der Gesetzgeber zeigt doch die Möglichkeit der Wandlung innerhalb der ersten 6 Monate auf! Verstehe nicht ganz wieso das eine merkwürdige Einstellung ist!


Aber erst wenn mehrere Reparaturen nicht zum Erfolg geführt haben besteht das Recht auf Wandlung.
JokerofDarkness
Inventar
#12 erstellt: 26. Dez 2006, 23:09

dharkkum schrieb:

JokerofDarkness schrieb:

Frankman_koeln schrieb:

Innerhalb der ersten 6 Monate sollen Dir Dein Händler ein Neugerät geben! Sonst ist das Teil ewig weg!


isz ja schon kommentiert worden.
aber merkwürdige einstellung hast du die du wie selbstverständlich darstellst !!



Wie jetzt? Der Gesetzgeber zeigt doch die Möglichkeit der Wandlung innerhalb der ersten 6 Monate auf! Verstehe nicht ganz wieso das eine merkwürdige Einstellung ist!


Aber erst wenn mehrere Reparaturen nicht zum Erfolg geführt haben besteht das Recht auf Wandlung.


Aber nicht innerhalb der ersten 6 Monate (Garantiezeit)!

edit: Wandlung ist natürlich der falsche Ausdruck! Richtig ist aber meine Aussage, dass er innerhalb der ersten 6 Monate ein Neugerät verlangen kann!

"Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Verkäufer kann aber diese Vermutung widerlegen.


5. Möglichkeiten des Kunden bei mangelhafter Ware

Steht die Fehlerhaftigkeit der Ware fest, so hat der Kunde gegen den Verkäufer verschiedene Rechte.

Nach neuem Recht (ab 2002) hat der Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Ware zunächst einen Anspruch auf so genannte Nacherfüllung. Er kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen. Erst wenn diese Nacherfüllung scheitert, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kommen die nach altem Recht bereits bekannten Ansprüche auf Rücktritt (früher: Wandlung), Minderung und Schadensersatz in Betracht."

Quelle: http://www.frankfurt.../umtausch/index.html


[Beitrag von JokerofDarkness am 26. Dez 2006, 23:21 bearbeitet]
dharkkum
Inventar
#13 erstellt: 26. Dez 2006, 23:18

JokerofDarkness schrieb:

dharkkum schrieb:

JokerofDarkness schrieb:

Frankman_koeln schrieb:

Innerhalb der ersten 6 Monate sollen Dir Dein Händler ein Neugerät geben! Sonst ist das Teil ewig weg!


isz ja schon kommentiert worden.
aber merkwürdige einstellung hast du die du wie selbstverständlich darstellst !!



Wie jetzt? Der Gesetzgeber zeigt doch die Möglichkeit der Wandlung innerhalb der ersten 6 Monate auf! Verstehe nicht ganz wieso das eine merkwürdige Einstellung ist!


Aber erst wenn mehrere Reparaturen nicht zum Erfolg geführt haben besteht das Recht auf Wandlung.


Aber nicht innerhalb der ersten 6 Monate (Garantiezeit)!


Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann von diesem im Umfang beliebig festgelegt aber auch an beliebige Bedingungen geknüpft werden.

Wenn dir irgendein Hersteller anbietet im Reparaturfall das defekte Gerät direkt gegen ein neues auszutauschen hast du Glück gehabt. Garantie muss man aber vom Hersteller in Anspruch nehmen und nicht vom Händler.

Der Händler ist Ansprechpartner für die Gewährleistung und die ist laut Gesetz 2 Jahre und beinhaltet aber kein Wandlungsrecht beim ersten Defekt, jedenfalls nicht mehrere Monate nach dem Kauf.


[Beitrag von dharkkum am 26. Dez 2006, 23:20 bearbeitet]
JokerofDarkness
Inventar
#14 erstellt: 26. Dez 2006, 23:20
Ich habe es nochmal editiert und den Gesetzestext angeführt. Bin leider kein Jurist, daher entschuldigt bitte, wenn ich nicht die richtigen Begriffe benutzt habe und es dadurch zu Missverständnissen gekommen ist!
Frankman_koeln
Inventar
#15 erstellt: 27. Dez 2006, 00:30

Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen


der hersteller hat ein recht auf nachbesserung !!!!!
JokerofDarkness
Inventar
#16 erstellt: 27. Dez 2006, 11:37
Oh man, lies doch den Satz zu Ende! Mittlerweile ist das was ich auch gemeint habe dick hervorgehoben! Denn Du als Kunde wählst den Werdegang innerhalb der ersten 6 Monate! Danach sieht es anders aus,aber darum geht es hier auch nicht!
teufel_
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 27. Dez 2006, 23:10
Melde mich dann mal wieder nach den Feiertagen .
Das Problem ist mir letzte mal beim Radiohören aufgefallen und von dem Aufmachen des Receivers lasse ich die Finger.
Wenn es nochmal auftritt werde ich die Garantie in Anspruch nehmen.
Hätte da noch eine Frage.
Hat jemand Erfahrung mit Kopfhörern am 803, mir ist nämlich aufgefallen das die Stimmen bei Musik oder bei Filmen grösstenteils von links kommen, es liegt auf keinen Fall an den Kopfhörern denn am PC oder sonstiges ist es ganz normal.
Danke für die vielen Antworten.
Mfg Teufel
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