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Erfahrung mit der Firma Teufel+A -A |
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Autor |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 09. Dez 2015, 08:50 | |||
Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Mir ist folgendes passiert. Ich wollte mir bei der Firma Teufel eine Soundbar zulegen. Hierzu hatte ich u.a. 3 Geschenkgutscheine a 100 EUR. Soundbar telefonisch bestellt und die Gutscheincodes angegeben. Bei dem Telefonat gab es schon Problem mit dem Mitarbeiter, der meinte, dass die Gutscheinnummern angeblich zu lang wären und dass man nur einen Gutschein einlösen kann (auf der HP der Firma steht aber geschrieben, dass nur Online ein Gutschein eingelöst werden kann, telefonisch aber auch mehrere). Nach langen hin und her ging es dann aber doch. Eine Stunde später Anruf der Firma, es gibt ein Problem mit den Gutscheinen. Angeblich wurden diese bereits von 3 verschiedenen anderen Kunden am gleichen Tag eingelöst. Da es sich bei den Geschenkgutscheinen aber um Papiergutscheine handelt, die nur in meinem Besitz waren und auch sämtliche Kaufbelege der Schenker noch vorhanden sind, kann ich mir überhaupt nicht erklären, wie die schon eingelöst werden konnten. Die Firma Teufel ist leider auch nicht sehr entgegenkommend bzw. behilflich in der Sache. Hat vielleicht jemand die gleichen oder ähnliche Erfahrungen mit der Firma Teufel gemacht? Weiß nicht mehr, wie ich mich verhalten soll. 300 EUR sind ne Menge Kohle. Polizei, Anzeige gegen Unbekannt? Rechtsanwalt einschalten? Würde mich über ein Feedback freuen. LG |
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djbrown
Stammgast |
#2 erstellt: 09. Dez 2015, 08:55 | |||
naja, wenn du doch die originalen Gutscheine hast und dazu noch Zugriff auf die Quittungen, dann sollte das doch nicht so ein Problem sein. Mit Teufel reden, das du nachweisen kannst, das die Gutscheine ganz offiziell gekauft wurden und eventuell eine Kopie der Unterlagen dort einreichen. Und nein, ich und einige Bekannte haben schon oft in den letzten 10 Jahren bei Teufel gekauft und hatten nie Probleme, auch nicht bei Garantie Angelegenheiten. Gutschein Erfahrungen habe ich nicht. |
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Chucky2910
Stammgast |
#3 erstellt: 09. Dez 2015, 16:22 | |||
Wo kommen die Gutscheine denn her? Hast du die selbst gekauft oder bekommen? In erster Linie wenn es gekaufte Gutscheine sind und diese nicht einlösbar sind, wendet man sich an den Verkäufer. Kann der Verkäufer dir nicht helfen, weil nicht bekannt dann kannst du Kaufbeleg und Gutscheine einscannen und denen per Mail zusenden mit entsprechendem Vermerk auf deine Bestellung falls noch vorhanden. Hast du keine Bestellung dann anrufen und anfragen an wen die Email gehen soll mit den Quittungen und Gutscheinen als Scan damit diese eingelöst werden können. Aber du solltest dich erstmal an den Verkäufer wenden, dieser ist verpflichtet diese zu erstatten bzw. dir Ersatz zu geben sollten die Gutscheine nicht korrekt funktionieren und es nachweislich so sein, dass du diese nicht eingelöst hast. Was ich aber komisch finde ist, laut dem was du schreibst wurden diese erst nicht akzeptiert da zu viele, dann doch akzeptiert und erst ein Rückruf ergab, dass die Gutscheine nicht gültig sein sollten? Nach dem ersten Anruf sollte die Bestellung doch komplett gewesen sein und ich gehe stark davon aus, dass der MA während der Aufnahme deiner Bestellung (ich denke mal auch Personendaten mit aufgenommen) die Gutscheine eingibt und überprüft. Ich kenne das System bei denen nun nicht wie es genau gehandhabt aber ich würde mich damit nicht zufrieden geben und denen sofort dampf machen, dass man per Kaufbeleg beweisen kann, dass die Gutscheine deine sind und um Nachbesserung verlangen. Wie gesagt vorher aber Verkäufer kontaktieren, der hat natürlich sofern die Gutscheine <6 Monate alt sind die Beweislast, dass diese noch nicht gebraucht wurden. Anzeige oder dergleichen bringt erstmal nichts sondern verzögert alles nur noch und kann unter Umständen Mehrkosten verursachen! |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 09. Dez 2015, 16:39 | |||
Hallo, danke für die Antworten. Bei den Gutscheinen handelt es sich um Geschenkgutscheine der Firma Teufel, die ich in der Vergangenheit zu verschiedenen Anlässen von Familienmitgliedern erhalten habe. Daher gehe ich davon aus, dass die in Ordnung sind. Gültig waren die auch noch bis 2016 bzw. 2017 Verkäufer war in dem Fall also die Firma Teufel selber. Der Gute am Telefon meinte, nachdem er meine Daten und die Bestellung aufgenommen hatte, dass er nicht wüsste, ob mehr als ein Gutschein gehen würde, da ich ja 3 Geschenkgutscheine und den 20 EUR Gutschein aus dem Newsletter hatte. Da habe ich dann auf die HP der Firma Teufel verwiesen, auf der steht, dass man außer bei Onlinebestellungen auch mehrere Gutscheine einlösen kann. Der Gute erschien mir eh etwas unwissend und leicht überfordert. Musste mehrmals Rücksprache halten. Nachdem ich den letzten Gutscheincode durchgegeben hatte, bestätigte er mir den noch zu zahlenden Restbetrag, der auch mit meiner Berechnung übereinstimmte. Da ich davon ausging, dass er die Gutscheine direkt in die EDV eingegeben hatte, ging ich auch erst mal davon aus, dass alles ok sei. Als dann sein Anruf kam, dass die Gutscheine bereits am 04.12. durch 3 verschiedene Kunden eingelöst wurden, fiel ich aus allen Wolken. Teufel stellt sich erst mal quer uns sagt einfach, dass die Gutscheine eingelöst wurden und für die ist der Fall gegessen. Ich sehe das aber etwas anders. Ich habe die Vermutung, dass evtl. Gutscheincodes mehrfach vergeben wurden. Scheiß Situation |
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Chucky2910
Stammgast |
#5 erstellt: 09. Dez 2015, 16:57 | |||
Die Mehrfach Ausgabe kannst du ja nicht beweisen. Wenn du die Quittungen hast dann einscannen und denen zur Verfügung stellen, die sollen die dann belegen das DU an dem Tag den Gutschein eingelöst haben sollst, wenn nicht dann warst du es nicht und da du die Quittungen hast sollten Teufel dir weiterhelfen. Ich würde aber auch wenn du merkst der MA ist nicht qualifiziert genug ein Vorgesetzten verlangen, kann Wunder bewirken! Alternativ kannst du das ganze auch auf Email Verkehr mit Teufel verlagern. Scann die Quittungen und Gutscheine ein, müssten ja Prüfnummern drauf stehen und schreib eine nette Email (ich meine auch wirklich nett) mit der Bitte um Hilfe, dass du Gutscheine geschenkt bekommen hast (inkl. Quittungen) und diese nun gerne per Telefon Bestellung einlösen würdest jedoch festgestellt wurde, dass die Gutscheine nicht gültig seien, du diese aber bisher nicht verwendet hast und auch sonst keiner Zugang zu den Gutscheinen hatte, mit Ausnahme von den Personen die diese dir geschenkt haben. Vordere Teufel höflich auf das die Gutscheine ersetzt werden damit du deine Bestellung fortsetzen kannst. Verweise dabei auf das was auf der Homepage steht bzgl, Anzahl, etc. Falls du keine positive Resonanz bekommst oder du provokant sein willst schreib das du dich andernfalls an den Verbraucherschutz wendest bzw. weitere Schritte einleiten wirst. |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 10. Dez 2015, 08:08 | |||
Moin, Unterlagen werden der Firma Teufel nun zur Prüfung zugefaxt. Man möchte das intern prüfen. Warten wir mal ab, ob es was bringt, werde Euch auf dem Laufenden halten. |
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Chucky2910
Stammgast |
#7 erstellt: 10. Dez 2015, 10:29 | |||
Ich bitte darum, dass du weitere Infos schreibst wenn welche da sind. Für viele bestimmt Interessant zu erfahren wie ein Hersteller in gewissen Situationen tickt und sich verhält. |
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Stax1
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 10. Dez 2015, 12:35 | |||
Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 10. Dez 2015, 13:11 | |||
Der Link ist mir bekannt, hilft mir aber bei meinem Problem nicht weiter, da meine Gutscheine ja angeblich durch 3 verschiedene Kunden bereits am gleichen Tag eingelöst wurden. Oder habe ich da was übersehen? |
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Apalone
Inventar |
#10 erstellt: 10. Dez 2015, 13:14 | |||
Wo/wie wurden denn die Gutscheine gekauft? In der Zeitschrift Ct gab es einen umfangreichen Bericht bzgl. Gutscheinbetrugs. |
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Chucky2910
Stammgast |
#11 erstellt: 10. Dez 2015, 13:17 | |||
Hat er doch geschrieben, man sollte die Beiträge mal lesen... Es sind Gutscheine als Geschenk von Familienmitgliedern und Verwandten gewesen. |
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Apalone
Inventar |
#12 erstellt: 10. Dez 2015, 13:47 | |||
Ich lese scheinbar besser und verstehe besser als du... Die Frage "Wo/wie wurden die Gutscheine gekauft" beantwortet NICHT die Antwort "Es sind Gutscheine als Geschenk von Familienmitgliedern und Verwandten gewesen". Textverständnis sechs, setzen! |
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std67
Inventar |
#13 erstellt: 10. Dez 2015, 20:25 | |||
mhh i.d.R. kauft man Geschenkgutscheine beim entsprechenden Händler. Und ich kann mir weder vorstellen das man dieAnzahl der einzulösenden GESCHENKgutscheine, noch deren zeitliche Gültigkeit einschränken kann Zu letzterem gab es glaub ich sogar schon Urteile. Der Händer hat sein Geld ja erhalten, und hat sogar den Vorteil das er damit scho "arbeiten" kann ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Wie er das buchhalterisch verrechnet wenn ich die Gutscheine erst 3 Jahre später einlöse ist sein ganz persönliches Problem (bzw das seines Buchhalters) Merkwürdig ist das alle 3 Gutscheine, die über einen längeren Zeitraum geschenkt, undwahrscheinlich auch gekauft wurden, angeblich alle gleichzeitig eingelöst wurden. Und das promt einen Tag vorher |
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Apalone
Inventar |
#14 erstellt: 11. Dez 2015, 05:32 | |||
Ikea und Amazon Gutscheine kann man an der Supermarktkasse kaufen... man besorge sich den Ct-Artikel! Dort wurde beschrieben, wie der Gutscheinbetrug funktioniert. Möglicherweise ist das ja bei Teufel ähnlich. Grundsätzlich unterliegen Gutscheine der zivilrechtlichen Verjährungsfrist. nach 3 oder 4 Jahren (hab jetzt keine Lust, ins BGB zu sehen) kann der Händler sich auf Verjährung berufen. Wenn ers macht, ists schlechter Stil, rechtlich aber einwandfrei. |
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Henro
Stammgast |
#15 erstellt: 11. Dez 2015, 07:14 | |||
War deine Bestellung zufällig auch am 4.12? Dann könnte ich mir vorstellen, dass der überforderte Mitarbeiter diese falsch eingelöst hat... |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 11. Dez 2015, 08:41 | |||
Die Gutscheine wurden alle bei Teufel erworben Gutscheine sind dort 3 Jahre gültig. Gültigkeitsdatum steht auch auf den Gutscheinen drauf Die Gutscheine wurde vor meiner Bestellung eingelöst. |
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Chucky2910
Stammgast |
#17 erstellt: 11. Dez 2015, 11:49 | |||
Tja wenn du dich mal ein wenig besser informieren würdest, dann würdest du wissen das wir hier von TEUFEL Gutscheinen sprechen und diese man in der Regel nicht im Einzelhandel an den Kassen erwerben kann sondern direkt vom Hersteller kommen bzw. in Berlin vom Ladengeschäft. Und meine Aussage beantwortet dir sehr wohl deine Frage, die Gutscheine wurden ihm geschenkt und wurden von Personen die ihm bekannt sind gekauft und inkl. Kaufbeleg an ihn überreicht, aber dafür müsstest du mal weiter als bis zur Tischkante denken damit du das aus den Texten vom TE auch raus lesen könntest! Ach und der CT Bericht, den ich gelesen habe, kann man hier wirklich nur bedingt anwenden da man die Gutscheine ja nicht an den Kassen ausliegen und die Nummer sehr wahrscheinlich nicht fortlaufend ist. Entweder haben die bei Teufel im System gepatzt oder die Bekannten haben sich gedacht die Gutscheine doch selber zu benutzen weil sie ja nicht eingelöst wurden. Kann aber auch sein das die Bekannten diese Gutscheine von einer dubiosen Quelle haben und daher die Gutscheine nicht akzeptiert wurden bzw. schon verbraucht. [Beitrag von Chucky2910 am 11. Dez 2015, 11:53 bearbeitet] |
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Apalone
Inventar |
#18 erstellt: 11. Dez 2015, 11:58 | |||
Ich brauche nichts rauslesen und ich brauche mich auch nicht selber informieren, das kann man vom TE erwarten, dass er die Infos selber liefert! Du scheinst eben nicht begriffen zu haben, auf welche Frage man welche Antwort erwarten kann. Deine mangelnden Fähigkeiten von Textverständnis hast du damit aber auch nicht verbessert. |
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Henro
Stammgast |
#19 erstellt: 11. Dez 2015, 12:20 | |||
Ich hoffe alle lernen daraus, dass man sich Überhebliche Kommentare wie "Textverständnis sechs, setzen!" sparen sollte. Ein einfaches "Vielleicht ist es Dir entgangen, dass..." hätte die Sache entschärft. |
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Stax1
Hat sich gelöscht |
#20 erstellt: 11. Dez 2015, 13:35 | |||
... Teufel müsste a) feststellen können, wer die Gutscheine bezahlt hat und b) feststellen können, wer wann bei welcher Bestellung die Gutscheincodes verwendet hat. |
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Chucky2910
Stammgast |
#21 erstellt: 14. Dez 2015, 08:39 | |||
Ich gehe stark davon aus, dass Apalone einfach zu Faul ist sich alles durchzulesen denn dann hätte er seine Frage nicht mehr stellen müssen aber kann auch sein das Apalone in der Schule nicht so sehr aufgepasst hat und da auch immer seine Mitschüler fragen musste anstatt dem Lehrer zu zuhören. Kann passieren, soll mir Recht sein. (Und ja fühl dich angegriffen lieber Apalone wenn du dich dann besser fühlst...) BTT: Mit Sicherheit kann jeder Hersteller, Händler, etc. feststellen wer wann was eingelöst hat, die Gutscheine sind ja in der Regel durchnummeriert. Jetzt kann man nur auf eine Antwort vom TE warten, was bei raus gekommen ist. |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#22 erstellt: 14. Dez 2015, 09:18 | |||
Antwort von Teufel steht noch aus. Heute wird erinnert. Klar kann Teufel sagen, wer die Gutscheine eingelöst hat. Sagen die nur nicht. Das Zauberwort heißt Datenschutz. Wenn es was Neues gibt, melde ich mich |
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Chucky2910
Stammgast |
#24 erstellt: 14. Dez 2015, 13:33 | |||
Ein Mod kann gerne die nicht zum Thema passenden Beiträge löschen. [Beitrag von Chucky2910 am 14. Dez 2015, 13:36 bearbeitet] |
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Fanboi
Stammgast |
#25 erstellt: 14. Dez 2015, 14:01 | |||
Du hattest ja nach Rat gefragt: Ich würde, was Du ja getan hast, der Belegbarkeit wegen nur noch den Schriftweg wählen. Antwortet Teufel nicht oder nicht in Deinem Sinne, würde ich den Weg zum Anwalt gehen. Wenn Teufel den kürzeren zieht, kann der Anwalt die auch mit den juristischen Kosten belasten; Ganz ohne Rechtschutz. Ich an Deiner Stelle würde eins nicht tun: Es bei sich beruhen lassen. Wenn man sich das Forum inkl. dieses Threads mal durchliest, wird schnell klar wie es um Teufel bestellt ist. Nach zweifachem Wechsel durch privat equity Fonds ist vom Service und dem guten P/L-Verhältnis nicht mehr viel übrig geblieben. [Beitrag von Fanboi am 14. Dez 2015, 14:02 bearbeitet] |
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binap
Inventar |
#26 erstellt: 14. Dez 2015, 16:36 | |||
Ich weiß nicht, wo das Problem ist... Freundlich, aber bestimmt, den Teufel-Service auf diesen Thread hier im Hifi-Forum hinweisen, dass das seltsame Gebahren bereits in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Zwecks Schadensbegrenzung wird man Dir sicherlich sehr schnell weiterhelfen. Ansonsten schriftlich Frist setzen, dass Du die Verrechnung der Gutscheine forderst bzw. den Gegenwert in Höhe von 300 EUR wiederhaben möchtest. Binap |
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Kleinhirn
Stammgast |
#27 erstellt: 15. Dez 2015, 09:03 | |||
Wie lang ist denn der Abstand der Bestellung/Reklamation zum Erstellen des Threads?? |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#28 erstellt: 15. Dez 2015, 09:34 | |||
Hallo, ich habe das hier 2 Tage nach der 1. Reklamation geschrieben. Bis jetzt stellt Teufel sich noch immer quer. |
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Dadof3
Moderator |
#29 erstellt: 15. Dez 2015, 14:05 | |||
Ich kann in der Nennung der Daten keinen Verstoß gegen das BDSG erkennen. Als rechtmäßiger Inhaber der Gutscheine hast du auch ein berechtigtes Interesse an Auskunft über die Einlöser. Rein rechtlich gesehen kann es dir aber eigentlich egal sein, denn du hast einen Anspruch und kannst das ja auch durch die Papiere und Zeugenaussagen der Erwerber belegen. Es ist das Risiko von Teufel, wenn Betrüger anderweitig mit den Codes auf Einkaufstour gehen, es sei denn, der Erwerber hätte fahrlässig gehandelt (zum Beispiel die Codes irgendwo öffentlich gepostet oder unberechtigten Einblick gewährt oder ähnliches.) |
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Kleinhirn
Stammgast |
#30 erstellt: 15. Dez 2015, 14:55 | |||
Für mich schleierhaft, warum man nach bereits 2 Tagen hier schreibt.. Da hätte Teufel gar nicht die Zeit für Reaktionen gehabt. Zu klären, warum die GUtscheine nicht gültig sind , kann sicher mal ein paar Tage dauern, oder? ;-) |
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HinterMailand
Inventar |
#31 erstellt: 15. Dez 2015, 15:00 | |||
So wie ich Jungkaiser verstanden habe, hat Teufel die Sache für sich abgeschlossen und bewilligt ihm die Gutscheine auch auf nochmaliger Nachfrage nicht. |
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Kleinhirn
Stammgast |
#32 erstellt: 15. Dez 2015, 15:30 | |||
Bin gespannt, wie es weitergeht... |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#33 erstellt: 15. Dez 2015, 16:44 | |||
Ich habe hier geschrieben, weil für die Firma Teufel die Sache gegessen war. Jetzt nach dem letzten Telefonat ist die Sache dauerhaft für die Firma Teufel gegessen. Die machen nichts und stellen sich quer. Der letzte Mitarbeiter wollte bei den 3 Kunden nachfragen, wo diese die Gutscheine her haben, aber durfte es lt. seiner Aussage nicht, weil der Vorgesetzte dies nicht will. Damit wird die Sache jetzt wohl oder über an den Anwalt gehen. Es geht hier immerhin nicht um nen 5 EURO Gutschein. 300 EUR sind ne Hausnummer und die Firma Teufel ist nicht gewillt, die Sache aufzuklären, also müssen nun andere Geschütze aufgefahren werden. Könnte gerade echt kotzen. Da überdenkt man wirklich, ob man da noch bestellen soll, wenn es geklärt ist. |
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Fanboi
Stammgast |
#34 erstellt: 15. Dez 2015, 16:47 | |||
Du, mit Deinen Erfahrungen, überlegst noch ob Du da weiter einkaufen möchtest? |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#35 erstellt: 15. Dez 2015, 16:57 | |||
Natürlich nur, wenn ich die Gutscheine doch noch durch den Anwalt erhalte. Wenn ich voll zahlen muss,dann ganz klar nein zu Teufel |
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Apalone
Inventar |
#36 erstellt: 15. Dez 2015, 17:07 | |||
Poste mal, ob du überhaupt einen Anwalt gefunden hast. Für die normalen Gebühren macht das keiner. Und eine gesonderte Gebührenvereinbarung wird mehr kosten als die 300,- €... |
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binap
Inventar |
#37 erstellt: 15. Dez 2015, 20:43 | |||
Ich würde da gehörigen Druck machen bei Teufel, und androhen, dieses unlautere Geschäftsgebaren öffentlich zu machen. Ausserdem würde ich den Verbraucherschutz des jeweiligen Bundeslandes informieren. Lass Dir die Namen des Kundenbearbeiters und dessen Vorgesetzen geben und weise auch daraufhin, dass Du bei WISO und andere TV-Formaten von diesem Vorfall berichtest. Mal sehen, wie man bei Teufel auf diese Öffentlichkeitsarbeit reagiert. Mir kommt es aber so vor, als wenn hier noch was anderes dahinter steckt, wovon hier noch nichts erwähnt wurde.... So ganz kann ich die Reaktion von Teufel nicht verstehen... |
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Dirk_WW
Stammgast |
#38 erstellt: 15. Dez 2015, 20:51 | |||
Geh zu nem Anwalt und mach es öffentlich ... für sowas taugt auch prima die FB-Seite ... da bewegen sich sogar mal Telefonanbieter. Würd mich interessieren wie das weitergeht ... ich hatte mal mit dem Support wegen eines Ipod Docks zu tun - die waren abartig unfreundlich - ich hatte immer mal Bock auf Teufel, das hat mir das damals komplett verhagelt Toi Toi Toi LG Dirk |
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Kleinhirn
Stammgast |
#39 erstellt: 16. Dez 2015, 07:11 | |||
Für mich auch "irgendwie" sonderbar das ganze.... Aber wenns wirklich so wäre, auf jeden Fall Konsumentenschutz kontaktieren.. Und öffentlich ist es eh schon ;-) [Beitrag von Kleinhirn am 16. Dez 2015, 07:12 bearbeitet] |
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Chucky2910
Stammgast |
#40 erstellt: 16. Dez 2015, 08:09 | |||
Die große Preisfrage wurde vom TE noch gar nicht richtig beantwortet! Woher stammen die Gutscheine? Ich meine damit woher haben deine Verwandten die Gutscheine bezogen? Aus dem Internet, aus dem Ladengeschäft von Teufel in Berlin, vom Kiosk, vom LKW gefallen? Sind es Gutscheine die man in den Händen halten kann oder so Online Aktionen? Teufel kann an Hand der Prüfnummer eines Gutscheines (sofern vorhanden) sehen an welchen Händler der Gutschein geliefert wurde, wenn es sich dabei um Gutscheine handelt, die von dubiosen Händlern vertrieben werden dann wäre klar, dass Teufel sich quer stellt. Google mal nach Keys für Spiele aus RUS, etc. die zu Dumpingpreisen im Netz verkauft werden, wenn Entwickler das feststellen, dass die Keys nicht legal vertrieben werden, werden die gesperrt und man kann als Verbraucher nichts dagegen tun. Bzgl. das hier direkt zu einem Anwalt geraten wird, solltest du bedenken, wenn du den kürzeren ziehst also Teufel im Recht ist, dann sitzt du auf den Kosten und hast Mehrkosten. Verbraucherschutz sollte deine erste Wahl sein und recherchiere mal nach Vergleichsfällen im Netz ob es kein Einzelfall bei dir ist. Und Pauschal Teufel schlecht reden ist immer leicht, wenn es wirklich nur ein Einzelfall ist dann kann man das echt nicht pauschalisieren. Aber die Menschheit kann immer schnell schießen und dann erst nachdenken, negatives sagen geht uns leicht von den Lippen aber Lob aussprechen damit tun wir uns schwer, warum auch läuft ja alles wie gewünscht. Wenn nicht dann ist das Geschrei groß aber ob es berechtigt ist (Einzelfall oder nicht) darüber denken wir Menschen wenig nach. Klar hat eine Firma ein Ruf zu verlieren aber gegen "Rufmord" hat es jede Firma schwer nur weil vielleicht eine Person schlechte Erfahrungen in Sachen Gutscheine gemacht hat wo wir alle nicht einmal wissen ob Teufel oder der Kunde im Recht ist! Will Teufel nicht in Schutz nehmen aber man sollte überlegen was man über eine Firma schreibt die hier NICHT antworten kann/wird um die Sachlage richtig stellen zu können/wollen. [Beitrag von Chucky2910 am 16. Dez 2015, 08:13 bearbeitet] |
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Dadof3
Moderator |
#41 erstellt: 16. Dez 2015, 08:24 | |||
Das wurde sehr wohl beantwortet. Die Gutscheine wurden als Originale auf Papier direkt von Teufel erworben. |
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Chucky2910
Stammgast |
#42 erstellt: 16. Dez 2015, 09:03 | |||
Dann sollte der TE sich mal mit den Käufern (Verwandten) in Verbindung setzen und fragen ob die zwischenzeitlich so skrupellos waren und die Gutscheine selbst benutzt haben. Ich würde erst einmal in den eigenen Reihen "aufräumen" und mich dann wenn ich genau weiß, dass die Gutscheine nicht benutzt wurden weitere Schritte gehen. [Beitrag von Chucky2910 am 16. Dez 2015, 09:03 bearbeitet] |
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std67
Inventar |
#43 erstellt: 16. Dez 2015, 09:08 | |||
na DU hast ja Vertrauen zu deinen Freunden und Verwandten Und dann haben sich alle verschworen und ihre geschenkten Gutscheine am selben Tag eingelöst |
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Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#44 erstellt: 16. Dez 2015, 10:13 | |||
Also, die Gutscheine kommen von Verwandten, wovon einer auch Anwalt ist. Er wird sich jetzt der Sache annehmen. Ich möchte auch nicht grds. die Firma Teufel schlechtreden, das war nie meine Absicht. Ich wollte lediglich rausfinden, ob das mit mir ein Einzelfall ist oder ob es "Leidensgenossen" gibt. Ich habe lediglich meine Erfahrung weitergegeben. Besonders merkwürdig finde ich halt, dass meine 3 Gutscheine von 3 verschiedenen Kunden in Deutschland verteilt (soviel hat der Mitarbeiter wenigstens verraten) am gleichen Tag eingelöst worden sein sollen. Die Firma Teufel wurde auch auf das hier aufmerksam gemacht. Reaktion des Mitarbeiters war, dass er verstehen kann, dass man seinem Frust Luft macht, aber es ändert nichts für die Firma Teufel. Daher wird jetzt erst mal ein entsprechendes Anwaltsschreiben kommen. Nur das ganze Verfahren wird jetzt ein wenig Zeit brauchen. Also kann es mit einer Antwort dauern. |
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Kleinhirn
Stammgast |
#45 erstellt: 16. Dez 2015, 10:34 | |||
Spannend... In dem Fall würd ich das auch so machen! Teufel wäre für mich jedenfalls gestorben! |
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Dirk_WW
Stammgast |
#46 erstellt: 16. Dez 2015, 10:52 | |||
In meinen Augen wäre das mindeste mal den Kunden einzuladen und das Anliegen sehr ernst zu nehmen ...immerhin würde der Betrüger kaum dort aufschlagen ... ich find den Umgang mit dem Problem schon krass... LG Dirk |
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CHICKENMILK
Inventar |
#47 erstellt: 16. Dez 2015, 11:41 | |||
Weiß ja nicht, wie das bei euch in Deutschland aussieht, aber in ÖSterreich wäre folgendes zu beachten: * Ein gekaufter Gutschein hat KEINE Verfallsfrist. Gutscheine vom Hersteller, welche als Geschenk dienen, können jedoch befristet werden. * Gekaufte Gutscheine können miteinander eingelöst werden und das MUSS der Verkäufer akzeptieren. Schliesslich wurde quasi die Ware vorab schon gekauft, man hat sich nur noch nicht entschieden was man nimmt. Habt ihr in D keinen Konumentenschutz, welcher da behilflich sein kann? Ansonsten über die Rechtschutzversicherung spielen, sofern vorhanden. LG, Flo |
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CHICKENMILK
Inventar |
#48 erstellt: 16. Dez 2015, 11:44 | |||
Ja schon sehr eigenartig. Eventuell hat der Mitarbeiter am Telefon Murks gedreht und schlussendlich war es genau der Tag an dem du angerufen hast. Ich meine damit, dass er deine Gutscheine da schon entwertet hat, wie ihr telefoniert habt. |
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Chucky2910
Stammgast |
#49 erstellt: 16. Dez 2015, 12:31 | |||
@CHICKENMILK wir haben in DE den Verbraucherschutz an den man sich wenden kann, der versucht dann zu vermitteln. Hilft das nichts, geht man zum Anwalt und lässt sich erst einmal für eine kleine Gebühr beraten oder man wendet sich an einschlägige Redaktionen (gutes Bespiel ist die CT (Heise Verlag) mit ihrer Rubrik "Vorsicht Kunde!"). @TE Na dann hoffe ich mal das dein Bekannter Anwalt weiterhelfen kann, ein Schreiben mit Frist aufsetzen ist ja nicht so teuer. |
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audioslave.
Inventar |
#50 erstellt: 16. Dez 2015, 12:59 | |||
Ich bin jetzt nicht das, was man einen Teufelfan nennen würde. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ich mir sowas nicht ins Wohnzimmer stellen würde. Betrachte ich das kaufmännisch, so muss ich die Leute aber in Schutz nehmen. Wenn die nen COde eingeben, welcher bereits verwendet wurde - wie oft sollen sie den dann aus Kulanz an X Kunden weitergeben? Das ist auch nur ein Unternehmen, was am Markt bestehen muss. Wenn die den ganzen Tag lang Ware verschenken, dann sind die in wenigen Wochen von der Bildfläche. Es hat auch recht wenig mit "Vertrauen in die Familie" zu tun. Wenn da n Gutschein irgendwo rumliegt, dann wird da von random guy xyz, der da vielleicht nicht mal wohnt sondern zu besuch ist einmal mit dem Handy drübergeknipst. Sinnvoll erscheint mir das alles eh nicht. Da werden in der Familie "über Jahre" 100 Euro Gutscheine eingekauft und auf Halde gelegt, weil wegen der guten Wertanlage. Ich bezweifle, dass die gegen Bargeld gekauft wurden (darf ja jeder seine Meinung haben). Darum sehe ich auch kaum Grund für Empörung und Entsetzen. Wenn ich mich in dem Punkt irre und in deiner Familie herrscht einfach eine gewisse Eigenart was Geschenke angeht, dann bleibt halt immernoch der random Faktor. Das die sich ins eigene Fleisch schneiden (Gutscheine verkaufen, die man dann im Internet einlösen kann) und nicht wirklich nachgedacht haben, da müssen die halt durch, ein bisschen Ärger ist bei sowas immer eingeplant. Wenn denn da der familieninterne Anwalt eingeschaltet wird, mag es sein, dass man eine Kulanz erzwingt. Gern gesehener Kunde ist man dann nicht mehr, sowas haftet einem an. (Ich wiederhole: Die wissen ja nicht, was mit den Gutscheinen gemacht wird, nachdem sie verkauft wurden! Es wird nur gesehen, dass sie eingelöst wurden) Ich würde den Anwalt unbedingt weglassen. Im Zweifelsfall haben die einen (zehn) bessere. Ich würde darauf hinweisen, dass es ein wenig seltsam ist, dass die Codes am gleichen Tag eingelöst wurden, obwohl der Erwerb breiter gefächert war und innerhalb deiner Familie getätigt wurde. Bisschen doof halt, dass "3 Gutscheine von 3 verschiedenen Kunden in Deutschland verteilt (soviel hat der Mitarbeiter wenigstens verraten) am gleichen Tag eingelöst" wurden. Sonst hätte man ja auch auf nen Nummerngenerator schieben können, wo sich halt einer seinen Teufeltraum erfüllen will. Aber..über mehrere Standorte? Je 100 Euro? Das halte ich für kompletten Quatsch. Ein 900 Euro Set für 800 Euro kaufen, obwohl der Gegenwert irgendwo bei 300 liegt. You get the idea. Ich bin ebenfalls weiterhin gespannt und drücke die Daumen |
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Chucky2910
Stammgast |
#51 erstellt: 16. Dez 2015, 13:19 | |||
Audioslave, ich denke du hast da was nicht richtig verstanden. Die Gutscheine sind von Familienmitgliedern gekauft worden, ja aber auch inklusive Quittung/Rechnung/Kassenbon an den TE verschenkt worden. Dadurch greift dein Text nicht mehr. Teufel hat Gutscheine verkauft und Geld quasi in Vorkasse erhalten. Nun gehen die Gutscheine auf Reisen und landen irgendwann beim TE. Dieser hat den Kaufbeleg und kann nachweisen wann und wo die Gutscheine gekauft sind, er ist quasi damit Besitzer der Gutscheine. Nun stellt sich heraus, dass die Gutscheine benutzt worden sind, von drei Personen in drei verschiedenen Regionen. Und genau hier greift der Anwalt dann, Teufel ist bekannt, welche drei Personen es waren und kann dem Anwalt bzw. später Gericht vorlegen wann und wo die Gutscheine eingelöst wurden. DENN jeder Kauf bei Teufel beinhaltet auch eine Adresse. (Natürlich kann die ein fake sein) Aber man kann nun feststellen, wer die Gutscheine augenscheinlich eingelöst hat und in der Regel wird da nicht der TE mit seiner Adresse bei sein und auch kein Verwandter. Sollte es doch so sein ist die Sache erledigt und der TE darf sich intern mit seinen Verwandten rumschlagen, Teufel wäre damit raus. Entscheidend hier ist in erster Linie, dass der TE die Kaufbelege hat und vorweisen kann und somit rechtmäßiger Besitzer der Gutscheine ist. Hat er die nicht wissentlich eingelöst oder fahrlässig gehandelt so kann er Nachbesserung bzw. Ersatz verlangen. Ggf. Anwaltlich einklagen. (Man kann für Teufel jede beliebige Firma einsetzen daran würde sich nichts ändern) |
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std67
Inventar |
#52 erstellt: 16. Dez 2015, 13:41 | |||
Teufel ist damit doch nicht raus. Ein seriöser Händler kümmert sich darum wenn darum wenn der Verdacht für einen Betrug vorliegt. Die können sich doch nicht zurücklehnen und sagen "interessiert uns nicht" . |
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