HIFI-FORUM » Surround & Heimkino » Allgemeines » Erfahrung mit der Firma Teufel | |
Gehe zu Seite: |vorherige| Erste Letzte
|
Erfahrung mit der Firma Teufel+A -A |
||||
Autor |
| |||
std67
Inventar |
#52 erstellt: 16. Dez 2015, 13:41 | |||
Teufel ist damit doch nicht raus. Ein seriöser Händler kümmert sich darum wenn darum wenn der Verdacht für einen Betrug vorliegt. Die können sich doch nicht zurücklehnen und sagen "interessiert uns nicht" .
|
||||
Chucky2910
Stammgast |
#53 erstellt: 16. Dez 2015, 13:46 | |||
Dazu müsste der TE aber einschreiten und denen klar machen, dass die Gutscheine inkl. Kaufbeleg nicht von ihm vorher eingelöst wurden. Es kommt auch immer darauf an wie energisch man an die Sache ran geht, wenn ich ein Problem habe (meistens Vodafone) dann bin ich schon sehr bestimmend am Telefon und passt mir der Kundenbetreuer nicht verlange ich sofort den Vorgesetzten. Nach dem Namen fragen ist auch immer gut und klar sein Standpunkt vertreten, sich nichts gefallen lassen. Wenn man aber nur larry mäßig da anruft und sich damit erstmal zufrieden gibt sieht es anders aus... |
||||
|
||||
Kleinhirn
Stammgast |
#54 erstellt: 16. Dez 2015, 15:09 | |||
Wie aufwendig sind denn die Gutscheine von Teufel gestaltet? Kopierschutz/Betrugschutz? Wo steht, dass ich zur Einlösung eines Gutscheines unbedingt eine Rechnung vorweisen muss? In Österreich bspw. gibts da keine Verpflichtung für den Konsumenten die Rechnung aufbewahren zu müssen... |
||||
Chucky2910
Stammgast |
#55 erstellt: 16. Dez 2015, 15:50 | |||
Beim einlösen braucht man auch kein Kaufbeleg, logisch. Man braucht aber ein Kaufbeleg um zu beweisen, dass man Besitzer einer gekauften Ware ist. Ein Gutschein zähle ich jetzt auch mal dazu. Gehst du mit einer Ware in ein Geschäft und hast kein Kaufbeleg, wird der Verkäufer sehr wahrscheinlich sagen er wird es dir nicht umtauschen. Es geht mit dem Kaufbeleg nur um die Beweislast die dann zum Verkäufer, hier Teufel, übergeht da die nun beweisen müssen, dass der TE die Gutscheine vorher schon benutzt hat. |
||||
Dadof3
Moderator |
#56 erstellt: 16. Dez 2015, 17:13 | |||
Nein, auch gekaufte Gutscheine können befristet werden: http://m.diepresse.com/home/meingeld/1277069/index.do Die Rechtslage ist eigentlich nicht wesentlich anders als in Deutschland, mit dem Unterschied, dass die regelmäßige Verjährung 3 Jahre beträgt und die Aussteller seltener von ihr abweichen.
Sicher, auch das ist in Deutschland genauso, aber das ist doch hier nur ein temporäres administratives Problem gewesen und kein grundsätzliches. |
||||
CHICKENMILK
Inventar |
#57 erstellt: 16. Dez 2015, 19:14 | |||
Aha, ok Hab gerade in deinem von dir geposteten Artikel folgendes gefunden ( Österreich ):
|
||||
Dadof3
Moderator |
#58 erstellt: 16. Dez 2015, 19:33 | |||
Ja, ich weiß. Steht das im Widerspruch zu meiner Aussage? |
||||
Kleinhirn
Stammgast |
#59 erstellt: 17. Dez 2015, 07:56 | |||
Es gibt für Händler in Österreich keinerlei Verpflichtungen Ware umzutauschen/zurückzunehmen! (Ausgenommen Fälle von Reklamation/Gewährleistungen usw) Umtausch-Rücknahme sind Kulanzleistungen! Aber ist in dem Fall egal, da andere Baustelle ;-) Und eine Rechnung muss ich hier auch nicht vorweisen bei Einlösen des Gutscheines... Oder nimmst du deinen Kontoauszug deiner Bank mit, um zu belegen wo du das Geld bezogen hast ;-) |
||||
Chucky2910
Stammgast |
#60 erstellt: 17. Dez 2015, 08:18 | |||
Nochmal zum einlösen eines Gutscheines benötigt man keine Rechnungen, kein Kaufbeleg! Aber um nachweisen zu können, dass man Besitzer des Gutscheines im Falle von Komplikationen ist, benötigt man ein Beleg! Sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Der TE möchte, Schadensersatz gelten machen und das geht eben nur mit Kaufbeleg/Rechnung. Der Kaufbeleg bzw. eine Rechnung verschiebt die Beweislast zum Verkäufer, der dann beweisen muss, dass der Besitzer der Gutscheine diese zu einem früheren Zeitpunkt schon benutzt/eingelöst hat und hier wird Teufel scheitern. Um mehr geht es nicht! Natürlich kann bei Gutscheinen die Lage etwas anders aussehen, aber in der Regel verhält es sich genau so wie mit jeder gekauften Ware auch. Der Käufer hat ein Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer darf bis zu drei mal nachbessern eher er rückerstatten muss. (Wie gesagt bei Gutscheinen könnte es anders laufen, das müsste man prüfen, dazu gibt es aber spezielle Anwälte) |
||||
Kleinhirn
Stammgast |
#61 erstellt: 17. Dez 2015, 08:23 | |||
"Schön" für Teufel, dass der Beitrag immer wieder oben steht ;-) |
||||
CHICKENMILK
Inventar |
#62 erstellt: 17. Dez 2015, 08:46 | |||
Nein, aber im Wiederspruch zu MEINER Aussage, da ich in Erinnerung hatte, dass es keine Zeitliche Begrenzung gibt. |
||||
std67
Inventar |
#63 erstellt: 17. Dez 2015, 08:56 | |||
natürlich raucht man erst einmal keinen Kaufbeleg für einen Gutschein Aber hier behaupten nunmal zwei Kunden der rechtmäige Besitzer zu sein. Der eine hat nen Kaufbeleg/Rechnung, der andere nicht Und wahrscheinlich gbt es im System bei Teufel Daten zu den Käufern der Gutscheine. Wenn das dann noch die Verwandten/Freunde des TE sind kommen die Gutscheneinlöser in Erklärungsnot Das Nachzuvollziehen wäre für Teufel ein Leichtes, und dann eine entsprechende Betrugsanzeige zu stellen Diese Haltung: "wir haben unserGeld, der Rest interessiert uns nicht" ist ganz schleches Geschäftgebaren Zumindest wenn das alles wirklich so ist. Das muss man heutzutage natürlich immer im Auge behalten. Es gibt ja auch professionelle Rezensionsschreiber. So ist es zumindest auch nicht ganz unmöglich das dieser Thread hier ein Fake ist |
||||
Fanboi
Stammgast |
#64 erstellt: 17. Dez 2015, 11:21 | |||
Und wer sollte der Profiteur sein? |
||||
std67
Inventar |
#65 erstellt: 17. Dez 2015, 11:22 | |||
wer ist der Profiteur bei negativen Rezensionen? Ein Mitbewerber? |
||||
Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#66 erstellt: 17. Dez 2015, 13:12 | |||
Hallo, ich bin sicherlich kein Fake. Im Gegenzug könnte ich ja auch behaupten, dass du Mitarbeiter der Firma Teufel bist und meinen Thread durch deine Aussage unglaubwürdig machen willst. Also bitte keine ungerechtfertigten Behauptungen, was ich sein könnte. Ich bin einfach nur ein verärgerter Kunde, ne sagen wir mal besser Fastkunde. Ich hab eh schon wegen der Sache schlechte Laune und bin denke ich zu Recht enttäuscht von der Firma Teufel. Außerdem bin ich verärgert, dass ich bis zur endgültigen Klärung erst mal ohne Soundbar dastehe. [Beitrag von Jungkaiser am 17. Dez 2015, 13:19 bearbeitet] |
||||
std67
Inventar |
#67 erstellt: 17. Dez 2015, 13:24 | |||
ich halte doch voll zu dir wenn der Fall so liegt wie von dir beschrieben. Dann sehe ich hier Teufel in der Pflicht. Aber weiß man es? Du bist zwar seit 2009 registriert, aber aufgrund deiner wenigen Beiträge kennt dich niemand hier. Und ich weiß aus Erfahrung das man i.d.R. beide Seiten hören muss. Bin auf jden Fall arg gespannt wie es weiter geht dit: das ich kein Teufel-Mitarbeiter bin weiß jeder hier der meine Beiträge kennt. Da hätte ich mich ja einige 1000 Posts verstellen müssen um jetzt für Teufel zu votieren. Was ich aber ja eben nicht tue. [Beitrag von std67 am 17. Dez 2015, 13:25 bearbeitet] |
||||
Dadof3
Moderator |
#68 erstellt: 17. Dez 2015, 13:51 | |||
@ Chickenmilk: Ach so. @Chucky:
Um Besitz einer Ware zu beweisen, muss man die Ware nur vorzeigen. Ein Kaufbeleg ist hierzu völlig ungeeignet, denn der beweist nur, dass, wann und ggf. von wem die Ware einmal erworben wurde. Allerdings gibt es auch keine Notwendigkeit, Besitz nachzuweisen, denn für die Ansprüche gegen den Verkäufer muss man Vertragspartner sein, Besitz spielt keine Rolle. (Nebenbei, Besitz ist auch etwas anderes als Eigentum. Wenn ein Dieb die Ware stiehlt, ist er deren Besitzer, aber kein Eigentümer. Deine Gleichstellung von Waren und Gutscheinen ist rechtlich falsch. Beim Erwerb eines Gutscheines kauft man keine Sache, sondern erwirbt ein Recht. Da ist man weder Besitzer noch Eigentümer, sondern Inhaber. Das Recht ist veräußerbar, man darf es also verkaufen, verschenken oder tauschen. Der neue Inhaber erwirbt dadurch einen Anspruch gegen den Aussteller des Gutscheins. Wenn du also nachweisen willst, Inhaber des Rechts zu sein, reicht im Prinzip weder der Kaufbeleg alleine noch der Gutschein in Papierform noch beides zusammen, sondern du musst nachweisen, dass der ursprüngliche Erwerber dir das Recht übertragen hat. Wie du das anstellst, spielt keine Rolle. Der Besitz des Gutscheins (also des Papiers) hilft beim Nachweis, aber er reicht möglicherweise nicht aus, denn es könnte eingewendet werden, dass es ohne Rechtsveräußerung in deinen Besitz gelangt ist. Du könntest ihn zum Beispiel aus dem Müll gefischt haben, nachdem der rechtmäßige Rechtsinhaber ihn eingelöst und entsorgt hat. Hier helfen dann Zeugenaussagen des ursprünglichen Erwerbers, der das Geschenk an dich bestätigt. Letztlich hängt es davon ab, ob der Richter hinreichend überzeugt ist.
Da wird keine Beweislast verschoben. Du musst nur beweisen, dass du der Rechtsinhaber bist. Ob jemand anderes den Gutschein bereits eingelöst hat, spielt keine Rolle. In der Praxis würde der Ausgang des Verfahrens vor Gericht vor allem davon abhängen, ob es genügend glaubwürdige Zeugen gibt, die das Verschenken der Gutscheine an dich belegen. [Beitrag von Dadof3 am 17. Dez 2015, 13:52 bearbeitet] |
||||
std67
Inventar |
#69 erstellt: 17. Dez 2015, 14:03 | |||
die meisten hier sind ja keine Juristen Bei einem Onlinekauf des Gutscheins dürfte es ja kein Problem für den TE sein, mit dem im Teufelsystem vorhandenen Käufers als Zeugen, nachzuweisen das er der Rechteinhaber ist. Schließlich muss man sich registrieren, eine Überweiseung tätigen oder die KK angeben Der Einlöser des Gutscheins wird aber keinen im System vorhandenen Käufer benennen können |
||||
Chucky2910
Stammgast |
#70 erstellt: 17. Dez 2015, 14:14 | |||
@Dadof3 danke für die detaillierte Beschreibung. Damit sollte der TE auch was anfangen können. Für mich stellt sich bei solchen Sachen auch immer wieder die Frage ob man auch energisch genug an die Sache ran geht. Ich zum Beispiel würde da jeden Tag anrufen und ein Vorgesetzten verlangen. Mein Ziel energisch verfolgen und mich nicht mit halbherzigen Aussagen von normalen Mitarbeitern abfinden. Auch würde ich die Schriftform benutzen und dampf machen, mich nebenbei rechtlich informieren und ggf. schon mal bei der CT anfragen. Aber ich gehe davon aus das der TE es schon so machen wird, wie er für richtig hält. Und es geht denke ich jetzt nicht ums bei Teufel was kaufen sondern eher um das Recht. |
||||
n5pdimi
Inventar |
#71 erstellt: 17. Dez 2015, 14:17 | |||
Ich bin auch kein Jurist, aber nur mal so gedacht: Da die Firma Teufel an der Aufklärung der Sache anscheinend kein Interesse hat (muss Sie meiner Meinung nach auch nicht zwingend - sie hat die Gutscheine Verkauft, dafür Geld bekommen und aus ihrer Sicht die Leistung dafür erbracht, an wen auch immer), wäre Jungkaiser doch durch die vermeintlichen Einlöser dieser Gutscheine betrogen worden. Muss Jungkaiser also folglich nicht zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten? Die Identität der Einlöser wird ja dann wohl bei den Ermittlungen zu Tage kommen, oder? |
||||
CHICKENMILK
Inventar |
#72 erstellt: 17. Dez 2015, 14:37 | |||
Ich würde Teufel schriftlich um Stellungnahme bitten, den Sachverhalt nochmals erläutern und auch die Anzeige gegen Unbekannt Teufel mitteilen, da sie dann bei einem möglichen Gerichtsprozess auch aussagen müssen. Ich denke, dann wird man sich bemühen und die Sache nochmals genauer zu prüfen. Schliesslich müssen die ja auch wissen, an wen was, wann versendet wurde. Ansonsten: Mit der Stellungnahme ab zur Polizei [Beitrag von CHICKENMILK am 17. Dez 2015, 14:38 bearbeitet] |
||||
audioslave.
Inventar |
#73 erstellt: 17. Dez 2015, 20:00 | |||
Hi nochmal! Doch doch, ich hab das schon verstanden. Ich lehne es nur ab, alles zu glauben was im Internet steht. Weder du noch ich noch irgendwer hier weiß, woher die Gutscheine tatsächlich kommen. Weiter weiß keiner von uns, wer(!) was(!) damit angestellt hat. Weil der TE das sagt, wissen wir noch lange nicht, was in seiner Verwandschaft los ist, ich habe da bereits Andeutungen gemacht. Wir gehen ja aber erstmal davon aus, dass es auf dieser Seite alles korrekt ist. WENN dem denn so ist, dann ist der Gutscheinkauf belegbar. Das ist aber vollkommen wumpe (auch das habe ich bereits geschrieben, wieso muss man sowas immer wiederholen?). Denn laut Teufel wurden die Dinger eingelöst. Da man so einen Gutschein auch einfach verschenken kann, ohne dies notariell beglaubigen zu müssen, MUSS Teufel davon ausgehen, dass genau dies geschehen ist. Das die ganz offensichtlich dämliche Gutscheine (oder ein dämliches Verfahren rundherum) nutzen, habe ich ebenfalls bereits erwähnt. Dies kann man in so einem Zusammenhang natürlich mal erwähnen (Teufel gegenüber). Das dreht sich aber im Kreis. Denn die können dann natürlich sagen "lassen Sie halt nicht ihren..Gutscheincode..(oder was auch immer, ich kenn die Dinger nicht) offen irgendwo liegen." Stellt sich am Ende die Frage, wer muss wem was beweisen? Wir haben hier schon mehrfach festgestellt, dass wir keine Juristen sind. Da kann sich jetzt ein Anwalt hinsetzen und Gesetzestexte zerfleddern, in der Hoffnung, dass er etwas findet, worauf die Gegenpartei nicht vorbereitet ist bzw nicht entkräftigen kann. Da der TE diesen Schritt wohl gehen möchte, brauchen wir uns hier nicht zerfleischen. Da nützt uns keine Theorie was, und auch kein Halbwissen (weder von mir, noch von euch allen). Recht hat hier eh keiner, wir können doch alle unseren Senf rausdrücken. Lassen wir jedem seine Meinung. Aber ich finde dieses Thema sehr spannend und würde halt gern wissen, wie es letztlich ausgeht. Was ich übrigens verwunderlich finde, dass ist die Sturheit, die Teufel (offensichtlich) an den Tag legt. Das Thema abzuhaken, ohne ein bisschen tiefer drauf einzugehen. Wie schon erwähnt, ich bin da jetzt nicht so der Fan, aber zwei Kumpels im Freundeskreis haben Teufelsysteme, und die hatten bisher nur sehr positiven Kontakt (auch über den Kauf hinaus). Ich nehme stark an, dass sie häufiger Geld verpulvert haben und zwar genau auf Grund von schlechtem Gutscheinmanagement. Resultierend daraus sind sie bei diesem Thema vermutlich engstirnig geworden, und unterstellen jetzt in solchen Situationen einen Betrug - was sie aber nicht konkret sagen/unterstellen. Ich war fast zehn Jahre im Einzelhandel, und aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich euch sagen, die Menschen sind sehr, sehr abgebrüht. Was mir für unfassbare Lügen aufgetischt wurden..mehrfach pro Woche. Da wirst du irgendwann wirklich skeptisch. Es wird alles erzählt, nur um einen kleinen Vorteil rauszuholen! Also, bitte nicht falsch auffassen, Kaiser. Wie ich schrieb, ich bin zuerst auf der Seite eines "Opfers". Ich durchleuchte jedoch trotzdem gern alle Seiten, da fliesst entsprechend natürlich meine persönliche Entwicklung mit rein. Stehst du Jahre lang auf "der anderen Seite der Theke", dann verstehst du, dass auch ein Unternehmen irgendwie überleben muss. Das ist in der heutigen Zeit schwerer denn je. Der Kunde will seinen Einkauf am nächsten Tag daheim haben, hat höchste Ansprüche an alles und ist bereit, zwei Mark fuffzig zu bezahlen So. Genug Senf |
||||
tomtiger
Administrator |
#74 erstellt: 17. Dez 2015, 20:54 | |||
Hi, ich weiß nicht genau, wo das Problem liegt. Für Teufel ist das - logischer Weise - erledigt, die haben die Gutscheine ja eingelöst. Der nächste sehr befremdliche Punkt ist, drei Gutscheine, von verschiedenen Leuten gekauft, zeitlich liegen Monate dazwischen, vielleicht ein Jahr oder mehr (gemäß Ablaufdatum) werden just genau einen Tag (oder 2) vor dem Versuch des TE, sie einzulösen, eingelöst und das von verschiedenen Leuten an verschiedenen Orten. Einen Zufall kann man hier glaube ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen. Unter der Voraussetzung, dass der TE die Gutscheine physisch besitzt, Kaufbeleg ist wohl auch vorhanden, die Geschenkgeber werden ja auch Stellung nehmen können, und dass die Kommunikation mit Teufel schriftlich erfolgte, idealer Weise mit mehreren Mitarbeitern, muss der Übeltäter aus dem Umfeld des TE kommen. Gibt ja keine andere Möglichkeit. Juristisch gesehen ist zu hinterfragen, wer denn nun Geschädigter ist, also die Firma oder der TE. Ist nicht so einfach, denn grundsätzlich wurde hier Teufel betrogen, denn auch wenn wer anderer mit dem Code eingekauft hat, müssen sie dem TE die Gutscheine erneut einlösen. Dem steht entgegen, dass alle drei Gutscheine exakt ein oder zwei Tage vor dem TE eingelöst wurden. Logisch, dass Teufel hier nichts weiter macht. Der TE wird nicht umhin kommen, Strafanzeige gegen (die drei noch) unbekannte Täter zu machen, die mit seinen Gutscheincodes eingekauft haben. Die Polizei/Staatsanwaltschaft wird dann von Teufel die Daten der drei Personen bekommen und diese befragen, wo sie die Gutscheine her haben. Dann wird zu rekonstruieren sein, wer dafür verantwortlich ist. LG Tom |
||||
Chucky2910
Stammgast |
#75 erstellt: 18. Dez 2015, 08:23 | |||
@audioslave du hast natürlich Recht und ich stimme dir 100% zu. Ich bin gelernter Kaufmann im EH und kenne die Maschen und Methoden von den Kunden beim Umtausch nur zu gut. Da wird man als Verkäufer aber auch immer abgebrühter bzw. kühler so wie wahrscheinlich die Firma Teufel. Es geht ja um Geld und da kennt man keine "Freundschaft". Bin auch gespannt was bei rauskommt da ich selbst vor kurzem bei Teufel bestellt habe und und überlege das Boxensystem wieder zurück zu schicken. |
||||
Becks1707
Schaut ab und zu mal vorbei |
#76 erstellt: 22. Dez 2015, 01:42 | |||
Moin, nun muss ich auch mal meinen Senf dazu geben: Ich habe in den letzten Jahren immer wieder bei Teufel bestellt, sei es für Verwandte oder gute Bekannte, teilweise auch mit Geschenk/Rabattgutscheinen.... bis auf 3 Male bisher alles immer komplett Problemlos. Bei den Problemen hat es sich einmal um Lieferverzögerung gehandelt (kann passieren und mir wurde zeitnah bescheid gegeben, mit der Möglichkeit sofort zurückzutreten oder die Bestellung zu ändern). Das 2. Problem hatte ebenfalls mit einem nicht funktionieren Geschenkgutschein zu tun, auch hier gab es zunächst Probleme mit dem MA am Telefon, nach einem Gespräch mit dessen Vorgesetzten habe ich den Gutschein samt Quittung per Mail zugesendet. Da sich das ganze über eine Woche hinzog gab es ein paar Lautsprecherhalter zum Teufel Concept E Magnum PE GRATIS dazu (ich glaube der Set-Preis lag bei 20€). Das 3. Problem war der Defekt des o.g. Concept E Systems... Montag den Defekt gemeldet Donnerstag stand der Paketonkel mit nem neuen Set da und sollte das alte mitnehmen. Klar läuft nicht immer alles perfekt bei Teufel, aber was mich angeht haben Sie sich immer um größte Kundenzufriedenheit bemüht, und auch erreicht. Soll natürlich nicht heißen das es nicht auch mal ein negativ-Beispiel gibt |
||||
Honkhonkhonk
Schaut ab und zu mal vorbei |
#77 erstellt: 11. Jan 2016, 23:09 | |||
Also für mich ist das alles perfekt schlüssig. Da sind teure Gutscheine jahrelang nicht eingelöst worden, und kurz vor Weihnachten werden dann drei davon am selben Tag eingelöst. Die Buchführung weist drei verschiedene Käufer in drei verschiedenen Städten aus. Teufel ist groß genug, daß nicht alle Mitarbeiter unter einer Decke stecken können. Mithin ist davon auszugehen, daß die Buchführung stimmt. Ist das Zeug auch in den Versand gekommen und rausgegangen? Das läßt sich nachprüfen. Ich vermute mal, daß es bei der Größe des Ladens schwierig ist, den Versand abzufangen. Damit halte ich es für einigermaßen wahrscheinlich, daß der Versand auch so stattgefunden hat, größtenteils an Kunden im Besitz eines gültigen Gutscheins in der jeweiligen Höhe (auch hier gehe ich davon aus, daß Teufel für diese Übereinstimmung groß genug ist und es schwierig wäre, darüber hinwegzutäuschen). Nur halt mit einer anderen Gutscheinnummer. Die Gutscheinnummern der belieferten Kunden sind damit nicht eingelöst worden und stehen (standen?) noch offen in der Buchhaltung. Für diese Kunden, die ihre Waren bekommen haben, besteht aber kein Grund, ihre Gutscheinnummern aufzuheben und/oder mit denen auf Rechnung/Lieferschein zu vergleichen. Damit sind <em>diese</em> Gutscheine dann wertvoll. Bereits eingelöst? Gute Frage. Aber: wir hatten kurz vor Weihnachten, und drei auf einmal? Wobei (siehe weiter unten) die "drei auf einmal" auch an einer spontanen Verfügbarkeit eines Sündenbocks oder am Chaos im Vorweihnachtsgeschäft gelegen haben mögen. Welcher Mitarbeiter hat deren Bestellungen/Gutscheinnummern aufgenommen? Da wir hier von einiger krimineller Energie reden, kann das gut jemand sein, der gerade Urlaub hatte oder in Mutterschutz war/ist oder gerade seinen freien Tag hatte, aber dessen/deren Logindaten einem anderen Mitarbeiter bekannt gewesen sind. Du versteht, worauf ich hinaus will? Du hast absolut keine Chance, dahinter zu kommen, was eigentlich passiert ist, weil derjenige, der letztendlich dafür verantwortlich war, für den Fall, daß die Gutscheine dann doch noch von Dir eingelöst werden, Vorsorge treffen _mußte_, die für verhältnismäßig oberflächliche Recherche eines Kunden oder intern erst einmal ausreichend ist. Dahinterzukommen kann auch dein Job nicht sein, und mit oder ohne Anwalt hast Du nicht die Mittel dazu. Die Mittel hat die Staatsanwaltschaft. Die kann auch die Adressen von den nämlichen Kunden beschlagnahmen und bei denen nochmal nachfragen. Vielleicht hat ja einer seinen Gutscheincode aufgehoben, falls er auf der Post verloren geht, oder (falls online genutzt), als Andenken. Also Deinen bisherigen Briefverkehr und Telefonnotizen einpacken und zur nächsten Polizei(?), Anzeige wegen Betrugs erstatten. Die geht zuerst gegen Teufel selbst, da die die Gutscheine verkauft haben und nicht einlösen wollen. Wenn im Laufe der Vermittlungen ein anderer Schuldiger intern oder extern gefunden werden sollte, wird Teufel auch alles daransetzen, Dich auszuzahlen und denjenigen, für dessen Machenschaften sie nicht umhin können, die Verantwortung zu übernehmen, auf die eine oder andere Weise vor die Tür zu setzen. Ob das reicht, um denjenigen dingfest zu machen: wer weiß. Aber es verursacht erst einmal Dir keine Kosten, und es sagt Teufel, daß Du es mit Deinem Anspruch ernst meinst und nicht versuchst, sie zu verschei... Und Teufel ist nun einmal groß genug, daß ich eine firmenweite Verschwörung für die unwahrscheinlichere Variante halte. Meiner Meinung nach sind das sind ein oder zwei Leute, die die EDV mit ihrer Geschichte auf eine Linie gebracht haben. Und dem Computer glaubt jeder. |
||||
Maikj
Inventar |
#78 erstellt: 12. Jan 2016, 07:06 | |||
Hi, Der TE hat sich seit dem 17.12.15 hier nicht mehr gemeldet. Schön das man sich anhand der vielen Beiträge hier seine eigene Meinung bilden kann. Hier so ein Fass aufmachen und die "Sache" dann so lange unkommentiert stehen zu lassen finde ich ehrlich gesagt nicht so pralle. Lg. Maik [Beitrag von Maikj am 12. Jan 2016, 07:08 bearbeitet] |
||||
Jungkaiser
Ist häufiger hier |
#79 erstellt: 12. Jan 2016, 07:54 | |||
Moin, warum soll ich mich melden, wenn es nichts Neues gibt ;-) Will das hier ja nicht künstlich aufblähen [Beitrag von Jungkaiser am 12. Jan 2016, 08:48 bearbeitet] |
||||
|
|
Gehe zu Seite: |vorherige| Erste Letzte
Das könnte Dich auch interessieren: |
Erfahrung mit Teufel Rücksendung? Dave0507 am 29.05.2008 – Letzte Antwort am 08.07.2008 – 16 Beiträge |
Firma Teufel noch zu empfehlen? Swicinska am 15.12.2007 – Letzte Antwort am 12.02.2008 – 48 Beiträge |
Meine erfahrung mit der Firma Lytmi TV Backlights mark5564 am 21.06.2023 – Letzte Antwort am 10.07.2023 – 13 Beiträge |
Firma Jamo? Bodo90 am 09.09.2010 – Letzte Antwort am 09.09.2010 – 4 Beiträge |
Teufel Teufel Teufel. Darkal am 23.08.2009 – Letzte Antwort am 25.08.2009 – 20 Beiträge |
Erfahrung mit denon s302 butz555 am 08.01.2009 – Letzte Antwort am 08.01.2009 – 5 Beiträge |
Erfahrung mit Jamo Sub oekse26 am 26.07.2010 – Letzte Antwort am 28.07.2010 – 15 Beiträge |
Erfahrung mit Spanndecken? nusspli82 am 29.07.2015 – Letzte Antwort am 30.07.2015 – 5 Beiträge |
Erfahrung mit Philips LX8500W Biker98 am 08.01.2005 – Letzte Antwort am 13.01.2005 – 2 Beiträge |
Erfahrung mit www.your-hifi.de Bloodysix am 29.06.2010 – Letzte Antwort am 11.09.2015 – 21 Beiträge |
Anzeige
Produkte in diesem Thread
Aktuelle Aktion
Top 10 Threads in Allgemeines der letzten 7 Tage
- Surround oder Surround Back ?
- Nachfolger von Bose Lifestyle 650 wann?
- Dezibelanzeige im Minus? (Noob-Frage)
- Ist 3dB, 6dB oder 10dB der doppelte Schalldruckpegel (SPL)?
- Kein Ton über HDMI Arc/eArc bei Teufel Cinebar 11, Arc und eArc nicht kompatibel?
- Fernseher verzerrt Ton wie Dämonenstimmen?
- Sprache zu leise, Effekte zu laut. was tun?
- Ein Audio-3D-Lautsprecher-Setup für alle: Eine Lösung für Auro-3D, Dolby Atmos und DTS:X
- Teufel Ultima 40 Aktiv 4.0 - nur selten Surround :(
- Wo ist Plus / Minus bzw Rot / Schwarz ... Brauche Hilfe!!!
Top 10 Threads in Allgemeines der letzten 50 Tage
- Surround oder Surround Back ?
- Nachfolger von Bose Lifestyle 650 wann?
- Dezibelanzeige im Minus? (Noob-Frage)
- Ist 3dB, 6dB oder 10dB der doppelte Schalldruckpegel (SPL)?
- Kein Ton über HDMI Arc/eArc bei Teufel Cinebar 11, Arc und eArc nicht kompatibel?
- Fernseher verzerrt Ton wie Dämonenstimmen?
- Sprache zu leise, Effekte zu laut. was tun?
- Ein Audio-3D-Lautsprecher-Setup für alle: Eine Lösung für Auro-3D, Dolby Atmos und DTS:X
- Teufel Ultima 40 Aktiv 4.0 - nur selten Surround :(
- Wo ist Plus / Minus bzw Rot / Schwarz ... Brauche Hilfe!!!
Top 10 Suchanfragen
Forumsstatistik
- Registrierte Mitglieder928.513 ( Heute: 5 )
- Neuestes Mitgliedkaiserstuhlbruno
- Gesamtzahl an Themen1.558.357
- Gesamtzahl an Beiträgen21.700.571