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Das Montagsgerät: Wie damit umgehen?+A -A |
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Autor |
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Kägifret
Hat sich gelöscht |
#1 erstellt: 01. Apr 2011, 20:06 | ||
Die neue HiFi-Komponente steht endlich im Rack. Alles ist angeschlossen. Der grosse Moment naht. Die innere Anspannung steigt. Einschalten und dann die Enttäuschung; das Gerät hat einen Mangel. Austauschen? Den Defekt ertragen? Die Marke/das Modell meiden? Die kontrollierte Zerstörung in Betracht ziehen? Die innere Mitte suchen? Was tut der HiFi Enthusiast? Was macht Ihr in diesem Fall? |
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weimaraner
Hat sich gelöscht |
#2 erstellt: 02. Apr 2011, 15:07 | ||
Hallo, ist jetzt ein spezieller Fall von dir angesprochen oder was gedenkt dieser Thread für einen Zweck ? Die neue Hifi Komponente. Also wenn ein Neugerät einen Defekt aufweist ist ja klar, zurück damit,ohne wenn und aber. Ein Gebrauchtgerät welches nur einen neuen Besitzer hat, tja, versuchen beim Verkäufer das Gerät zurückzugeben wenn der Verdacht besteht der Defekt war vorher schon "anwesend" und wurde nicht benannt. Den aktuellen Preis in Relation zu einer möglichen Reparatur setzen. Einen Defekt ertragen? Geht bei Hifi Geräten nach meiner Ansicht nicht wirklich. Das Modell/Marke meiden?Ja,deshalb kommt mir kein Elektrogerät von Panasonic ins Haus.... Kontrollierte Zerstörung?? bei einem 1€ Teil aus der Bucht kann man doch mal die fallgeschwindigkeit aus dem 2. oder 3. überprüfen und sich daran erfreuen. Die innere Mitte suchen? Die suche ich schon seit zig Jahren..... Gruss |
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Hörbert
Inventar |
#3 erstellt: 02. Apr 2011, 16:14 | ||
Hallo! Ganz klar, umtauschen, ab und an kann es schomn einmal passieren das ein faules Ei durch die Endkontrolle rutscht. Das ist kein Beinbruch. MFG Günther |
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Kägifret
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 03. Apr 2011, 07:30 | ||
Die Idee für den Thread ist mir gekommen, weil ich meinen heutigen CD Player vor ca. 2 Jahren neu gekauft hatte (ca. 950 Euro). Von Anbeginn an funktionierte der Kopfhörerausgang nicht richtig. Das Gerät hätte ich problemlos umtauschen können. Der Aufwand für das Wiedereinpacken war mir zu gross. Warten bis das Ersatzgerät wieder bei mir ist, wollte ich ebenfalls nicht. Deshalb nicht gemacht. Noch heute ärgere ich mich ein wenig über meine Bequemlichkeit. Und da dachte ich, dass ich wahrscheinlich nicht der Einzige bin, der bei HiFi Geräten, die nicht so tun wie sie sollten, Emotionen empfindet. |
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Hubert789
Inventar |
#5 erstellt: 03. Apr 2011, 10:21 | ||
Tut mir leid, aber das ist wirklich ein Fall von eigener Blödheit. Nimm es bitte nicht persönlich, aber wenn ich ein Gerät in der Preisklasse auspacke, teste und sehe, dass es nicht korrekt funktioniert, geht es zurück an den Verkäufer.
Die einzig nachvollziehbare Emotion wäre an der Stelle Zorn, dass das Gerät nicht tut, was es soll. Die Emotion wäre aber wohl nur vor zwei Jahren nachvollziehbar gewesen... Grüße Hubert |
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Kägifret
Hat sich gelöscht |
#6 erstellt: 03. Apr 2011, 11:02 | ||
Ja, das mit der eigenen Blödheit. Da ist schon was Wahres dran. Damals war ich jung und gutgläubig. |
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Morgan06
Stammgast |
#7 erstellt: 08. Apr 2011, 15:16 | ||
Wieviel Jahre Herstellergarantie sind/waren denn bei dem CD Player aktuell? Evtl. trotzdem nochmal Kontakt mit dem Händler/Hersteller aufnehmen und die Situation schildern. Auch heutzutage kann man ab und an noch mit Kulanz rechnen. Evtl. ist die Sache mit dem Kopfhörerausgang bei der Modellreihe bekannt; das dürfte Deine Chancen weiter verbessern. [Beitrag von Morgan06 am 08. Apr 2011, 15:19 bearbeitet] |
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OSwiss
Administrator |
#8 erstellt: 08. Apr 2011, 18:28 | ||
Wenn es in diesem Fall überhaupt eine Garantie gibt... Da die Garantie eine freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers ist, spielt hier zunächst einmal die Gewährleistung die entscheidende Rolle. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung regelt die Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Hierbei darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast i.d.R. beim Verkäufer liegen. Gewährleistungsansprüche bestehen übrigens gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware. Gruß Olli. |
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