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Mythos oder nicht: Können OLED Fernseher "einbrennen"?

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-pa-freak2-
Hat sich gelöscht
#1923 erstellt: 19. Okt 2018, 14:37
Mein panel wurde Vorort getauscht , Arbeitszeit ungefähr 20 Minuten.
Spielt für mich eigentlich keine Rolle weil der stundenzähler nicht zurückgesetzt wurde.
Das neue panel ist Top, laut Techniker wird die Produktion der Panels ständig verbessert.
Das eingebaute ist das aktuellste 2018er LG tauschpanel.


[Beitrag von -pa-freak2- am 19. Okt 2018, 14:38 bearbeitet]
Chris3636
Inventar
#1924 erstellt: 19. Okt 2018, 15:16

-pa-freak2- (Beitrag #1923) schrieb:
Mein panel wurde Vorort getauscht , Arbeitszeit ungefähr 20 Minuten.
Spielt für mich eigentlich keine Rolle weil der stundenzähler nicht zurückgesetzt wurde.
Das neue panel ist Top, laut Techniker wird die Produktion der Panels ständig verbessert.
Das eingebaute ist das aktuellste 2018er LG tauschpanel.


Mit Kontrastfilter oder hat er immer noch den violetten Schimmer?
-pa-freak2-
Hat sich gelöscht
#1925 erstellt: 19. Okt 2018, 16:10
Violetten Schimmer sehe ich keinen aber das panel hat definitiv nicht den Kontrastfilter des EZW1004 oder der FZW Modelle.


[Beitrag von -pa-freak2- am 19. Okt 2018, 16:11 bearbeitet]
ebi1962
Ist häufiger hier
#1926 erstellt: 19. Okt 2018, 18:12
Vor meiner möglichen Anschaffung eines OLED (FZW804) mal eine Frage, die sich mir aufgrund meiner TV-Nutzung am heutigen Tag ergeben hat:

Ich schaue heute 3 Stunden Formel 1 auf NTV (jeweils 1,5 Std. am Stück)... rechts oben in der Ecke ist ein grelles, rotes "LIVE"-Logo permanent zu sehen, genau so wie unten rechts in der Ecke das grellrote NTV-Logo. Kriege ich hier schon ein Problem?

Anderes Beispiel: 2 Stunden FIFA zocken mit den üblichen Balken immer an derselben Stelle... oder 4 Stunden am Stück RTL schauen, wo auch dieses Logo permanent angezeigt wird. Reicht das über einen Nutzungszeitraum des TV von täglich ca. 5 Stunden (außer ggf. an Wochenenden etwas mehr), um bereits mittelfristig Probleme zu bekommen?

Ich würde natürlich immer dafür sorgen, dass die Algorhytmen entsprechend laufen können.
hotred
Inventar
#1927 erstellt: 19. Okt 2018, 18:26
Das Panel "vergisst" nichts...

Der oder die Algo und weiteren Funktionen sorgen aber dafür das die "Schäden" unsichtbar bleiben...

Nun KANN zum einen eine Fehlfunktion bzw. unzureichende Funktion der Algo oder (theoretisch) erschöpfte Leuchtdichtereserven dafür sorgen das die "Schäden" (im Sinne von übermäßiger Abnützung - Burn In) dann doch irgendwann sichtbar wären...

Je heller die Tv Einstellung, je "bösartiger" (rot,orange) die statischen Inhalte und natürlich vor Allem je länger die Anzeigedauer um so wahrscheinlicher könnte Burn in auftreten...

Prognose quasi unmöglich...
norbert.s
Hat sich gelöscht
#1928 erstellt: 19. Okt 2018, 19:38
@ebi1962
Bei mir hat sowas bis heute nicht ausgereicht um sich zu verewigen.
Ich spiele zwar keine Spiele auf dem TV, schaue aber seit je her alles an was mit der Formel 1 zu tun hat.

Mein persönlicher Stand:

norbert.s (Beitrag #1808) schrieb:
...Bei mir sind es nun seit Juni 2016 ohne die geringste Spur einer nachweisbaren ungleichmäßigen Abnutzung 7941 Stunden bei etwa 80% TV-Anteil (überwiegend 120 Nits) mit Logo und etwa 5% HDR-Anteil. Das sind im Durchschnitt etwa 9,3 Stunden pro Tag bei etwa alle 5,2 Stunden einen kleinen Algorithmus.



hotred (Beitrag #1927) schrieb:
Je heller die Tv Einstellung, je "bösartiger" (rot,orange) die statischen Inhalte und natürlich vor Allem je länger die Anzeigedauer um so wahrscheinlicher könnte Burn in auftreten...
Prognose quasi unmöglich...

Schön definiert.
Wobei noch zu erwähnen sei, dass mit den vergrößerten Subpixeln (speziell bei Rot) in 2018 die Karten neu gemischt werden.

Da es sich bei OLED aber um ein ewiges und immerwährendes Tänzchen zwischen "ungleichmäßiger Abnutzung" und "gegensteuernde Algorithmen" handelt, können sich beide Tanzpartner auch schon mal gegenseitig (in eher seltenen Fällen) auf die Füße steigen.

Servus
hotred
Inventar
#1929 erstellt: 19. Okt 2018, 20:26
Ja - so ist es

Da bleibt nur zu hoffen das sich die beiden so gut es geht vertragen oder wenigstens "zusammenraufen"

TommyLe
Stammgast
#1930 erstellt: 20. Okt 2018, 02:23

-pa-freak2- (Beitrag #1923) schrieb:
Mein panel wurde Vorort getauscht , Arbeitszeit ungefähr 20 Minuten.
Spielt für mich eigentlich keine Rolle weil der stundenzähler nicht zurückgesetzt wurde.
Das neue panel ist Top, laut Techniker wird die Produktion der Panels ständig verbessert.
Das eingebaute ist das aktuellste 2018er LG tauschpanel.



Ändert nichts an der bestehenden Problematik.

Das Problem ist: genau der "Refresher" bzw. die (großen) Volldurchläufe der Panelangleichung sorgt dafür, dass man(n) erst im letzten Augenblick erkennt, dass das Panel einen (irreparablen) Schaden hat. Denn wenn der Schaden zu sehen sind, ist es zu spät.

"Dank" dem Refresher und den der Panelautomatik...

Ich rate aktuell Usern, die viel Videospiele spielen, statische Inhalte nutzen und/oder harte Schatten durch das Sonnenlicht auf dem Panel haben, von einem OLED dringend ab!

Es hat schon einen Grund, warum es (immer noch) keine OLED_Monitore, Notebook-Displays und Co gibt.

Und die OLEDs der Smartphones fangen jetzt auch an, siehe die Meldungen über Einbrennspuren bei den Samsung S7 und S8-Serien, deren OLED sind jetzt alt genug.

Unausgereifte Technik, immer noch.


[Beitrag von TommyLe am 20. Okt 2018, 02:25 bearbeitet]
-pa-freak2-
Hat sich gelöscht
#1931 erstellt: 20. Okt 2018, 05:28
Ich verwende meinen oled als Computer monitor sowie auch mei n HP Spectre 13"ultrabook das ebenfalls ein oled panel von samsung hat , bis jetzt keine Probleme.
Mein panel wurde nicht wegen eines einbrenners getauscht sondern wegen eines Bekannten panel Problem der 2017er oleds. (Kalibrierrahmen von der Abstimmung ab werk, sieht aber genauso wie ein einbrenner aus)
Das die möglichkeit eines einbrennens besteht ist mir bewußt aber das wird mein Nutzungsverhalten nicht ändern.


[Beitrag von -pa-freak2- am 20. Okt 2018, 05:55 bearbeitet]
mastermike67
Stammgast
#1932 erstellt: 20. Okt 2018, 09:46

TommyLe (Beitrag #1930) schrieb:

Ich rate aktuell Usern, die viel Videospiele spielen, statische Inhalte nutzen und/oder harte Schatten durch das Sonnenlicht auf dem Panel haben, von einem OLED dringend ab!




Man kann auch Panik schieben und verursachen ... ich zocke an meinem OLED seit fast 2 1/2 Jahren und habe bisher Null Probleme, auch nicht nach längeren Spiele-Sessions.

Lasst doch einfach die Kirche mal im Dorf.

Grüße
hotred
Inventar
#1933 erstellt: 20. Okt 2018, 10:45
Sei froh das du dein Panel nicht ohne Korrektur sehr musst (bzw. kannst)

Das ist es ja - so lange alles perfekt funktioniert und der Algo genügend Reserven hat ist alles gut

Blöd ist nur wenn das nicht (mehr?!?) der Fall ist...

Aber ebenso kann ein Lcd den Geist aufgeben - nur ist "defekt" im Sinne von läuft nicht ein Garantiefall und keine Auslegungssache wie Burn In...

Aber auch Lcd können Defekte entwickeln die nicht auf Anhieb einen Totalausfall bedeuten und somit eventuell problematisch sind bzgl. Garantie...
-pa-freak2-
Hat sich gelöscht
#1934 erstellt: 20. Okt 2018, 12:28

mastermike67 (Beitrag #1932) schrieb:

TommyLe (Beitrag #1930) schrieb:

Ich rate aktuell Usern, die viel Videospiele spielen, statische Inhalte nutzen und/oder harte Schatten durch das Sonnenlicht auf dem Panel haben, von einem OLED dringend ab!




Man kann auch Panik schieben und verursachen ... ich zocke an meinem OLED seit fast 2 1/2 Jahren und habe bisher Null Probleme, auch nicht nach längeren Spiele-Sessions.

Lasst doch einfach die Kirche mal im Dorf.

Grüße


Wobei ein full hd oled so wie in deinem Fall der 9109 bei weitem nicht die leuchtstärke eines aktuellen 4k oled mit HDR besitzt.
Bei HDR games wo kleine Highlights mehr als doppelt so hell leuchten wie bei einem full hd oled ist die einbrenn Gefahr natürlich deutlich höher
Deloc
Ist häufiger hier
#1935 erstellt: 22. Okt 2018, 15:00
Hat schon jemand rausgefunden wie lange der kleine Algo. Braucht also wenn ich mein OLED nach min. 4 Stunden ausschalte läuft ja ein kleiner Algorithmus. Würde gern wissen wie lange das Gerät aus bleiben muss um ein Algorithmus zu machen/zählen
Jack_
Inventar
#1936 erstellt: 22. Okt 2018, 15:19
@Deloc
beim Panasonic FZW804 dauert der kleine Algo immer ca.4-5 min. - beim Pana wechselt die Standby-Leuchtdiode von orange (Algo läuft) danach dann auf rot (StandBy).
Deloc
Ist häufiger hier
#1937 erstellt: 22. Okt 2018, 15:39
@Jack
Danke. Weis jemand ob es beim LG 55b7d auch so kurz ist?
marcel1719
Stammgast
#1938 erstellt: 22. Okt 2018, 16:00
Bei LG sind es so ca. 6-7 Minuten.
Da leuchtet ja die Betriebs LED von Anfang an rot, man hört dann ein Relais klacken wenn der Algo fertig ist.

Gruß
Marcel
Deloc
Ist häufiger hier
#1939 erstellt: 22. Okt 2018, 16:14
Kann das jemand bestätigen will mir da schon sicher sein kein Bock nochmal über die 8std die von Lg vorgegeben sind zu überschreiten.
Ach und danke @marcel
conferio
Inventar
#1940 erstellt: 22. Okt 2018, 16:31
Es ist ganz einfach. Eine Festplatte an den USB Anschluss...wenn die Betriebsleuchte der FP aus ist, ist der Algo fertig.
burkm
Inventar
#1941 erstellt: 22. Okt 2018, 16:36
Bei meinem Philips 65OLED873 wird der Ablauf eines Wartungs-Algorithmus nach dem Ausschalten durch eine dunkle "Power-LED" (wie im Betriebszustand) angezeigt, die erst dann "rot" im Standby aufleuchtet, wenn sich der OLED-TV auch wirklich im Standby befindet.
Normalerweise geht sie nach dem Ausschalten sofort an, bei einem Wartungs-Algorithmus bleibt sie nach dem Ausschalten eine Zeitlang dunkel, um dann "später" anzugehen.


[Beitrag von burkm am 22. Okt 2018, 16:37 bearbeitet]
buerts
Stammgast
#1942 erstellt: 23. Okt 2018, 05:23
Ich hab einen Pacman Ghost mit Led Beleuchtung und USB Anschluss an meinem OLED hängen(hatte ich schon auf dem vorherigen TV ist also Zufall)so sehe ich immer sofort ob der Algo grad läuft und wann er aus ist
Nur so als Vorschlag

https://images.vat19...ghost-light-room.jpg
Ratlos25
Stammgast
#1943 erstellt: 23. Okt 2018, 16:07
Bei mir war nun auch ein Techniker und natürlich wurde es abgelehnt.

Ist nur fix ins Service Menü, hat Bilder vom TV und Rechnung gemacht und hat gesagt :
Eigenverschulden! Der TV wurde zu oft vom Strom getrennt und weil es kein Garantiefall ist, kommt LG nicht dafür auf und ich muss ihn bezahlen (Anfahrt u. Arbeitszeit) ... ist das korrekt? Erste Mal das ein Techniker wegen Garantie zu mir kommen musste und daher kenne ich mich damit auch nicht so aus.

Ist zwar sehr schade aber nicht ganz unerwartet
BornChilla83
Inventar
#1944 erstellt: 23. Okt 2018, 16:38

Ratlos25 (Beitrag #1943) schrieb:
....kommt LG nicht dafür auf und ich muss ihn bezahlen (Anfahrt u. Arbeitszeit) ... ist das korrekt? Erste Mal das ein Techniker wegen Garantie zu mir kommen musste und daher kenne ich mich damit auch nicht so aus.


Ich persönlich würde zumindest keine Rechnung des Technikers bezahlen. Die Abwicklung muss über LG laufen, die haben doch auch den Techniker geschickt.

Dass LG Dir das in Rechnung stellen kann, würde ich darüber hinaus mal anzweifeln.
Ratlos25
Stammgast
#1945 erstellt: 23. Okt 2018, 16:53
Ja, das fand ich ja auch ungewöhnlich.
LG schickt mir wegen Nachleuchter / Einbrenner einen Techniker und ich soll ihn bezahlen.
Er sagte eben, das sie bei selbstverschuldete Einbrenner kein Geld von LG bekommen und daher ich die Rechnung bezahlen muss. Der wollte das sogar sofort haben aber so viel Bargeld hatte ich gerade nicht zu Hause und daher schicken die mir eine Rechnung zu.
BornChilla83
Inventar
#1946 erstellt: 23. Okt 2018, 17:40

Ratlos25 (Beitrag #1945) schrieb:
Der wollte das sogar sofort haben aber so viel Bargeld hatte ich gerade nicht zu Hause und daher schicken die mir eine Rechnung zu. :.


Klingt unseriös. Würde die Rechnung dann an LG schicken. Wie gesagt, Ansprechpartner für Dich ist LG und nicht der von ihnen beauftragte Service-Techniker.
Jack_
Inventar
#1947 erstellt: 23. Okt 2018, 17:54
Sehe ich genau so, ist irgendwie schon nicht die "seriöseste Art" so dem Kunden das Geld aus der Tasche ziehen zu wollen
@Ratlos25 hat doch den Techniker nicht beauftragt, das hat doch LG, also sollen die auch den Einsatz bezahlen.
mastermike67
Stammgast
#1948 erstellt: 23. Okt 2018, 18:08

BornChilla83 (Beitrag #1946) schrieb:

Ratlos25 (Beitrag #1945) schrieb:
Der wollte das sogar sofort haben aber so viel Bargeld hatte ich gerade nicht zu Hause und daher schicken die mir eine Rechnung zu. :.


Klingt unseriös. Würde die Rechnung dann an LG schicken. Wie gesagt, Ansprechpartner für Dich ist LG und nicht der von ihnen beauftragte Service-Techniker.


Ich würde den auf keinen Fall bezahlen - einklagen kann es der Techniker seine Kosten doch nur bei LG, denn nicht du hast Ihn beauftragt, sondern LG.
Vor Gericht hat er nichts in der Hand, denn er muß beweisen das der Auftrag von dir kommt. Bleib hart.

Aber mal davon abgesehen - hat er zumindest recht mit dem "vom Strom trennen" ?


[Beitrag von mastermike67 am 23. Okt 2018, 18:09 bearbeitet]
Ratlos25
Stammgast
#1949 erstellt: 23. Okt 2018, 18:52
Naja, man muss aber auch sagen, das man keinerlei Hinweise bekommen hat, das man den OLED nicht von Strom trennen sollte.

Die letzten 9 Monate habe ich den OLED nicht mehr vom Strom getrennt aber das 1 Jahr sehr oft.
Auf die Frage, woher ich das Wissen sollte, hatte er auch keine Antwort. Ich habe diese Info ja auch nur
von hier, in der Anleitung steht ja davon nichts.

Er sagte, LG setzt voraus, das der Algo alle 8h läuft und bei mir waren es alle 12,5h und ab da war das Thema für ihn erledigt. Ich konnte sagen was ich wollte ... er hat noch ein paar Bilder gemacht und dann ging es eigentlich nur noch um die Bezahlung.

Wirkte irgendwie gleichgültig.


[Beitrag von Ratlos25 am 23. Okt 2018, 21:24 bearbeitet]
SamLombardo
Inventar
#1950 erstellt: 24. Okt 2018, 06:55
Ich habe jetzt im AVS Forum Folgendes gelesen, und würde mal die Spezialisten hier bei uns im Hifi Forum fragen, ob das korrekt ist.


OLED Light has a very different meaning for HDR and so since even with OLED Light at 100, average luminance levels watching HDR are ~120 cd/m2, WOLEDs probably do deliver ~15,000 hours of HDR veiewing even with OLED Light at 100...


Demnach hat HDR, selbst wenn man 100/100 einstellt zwar natürlich die HDR typischen sehr hellen Spitzenlichter, aber eine insgesamt geringere durchschnittliche Leuchtdichte als ein stark aufgedrehtes SDR. Stimmt das, oder ist das Quatsch?
buerts
Stammgast
#1951 erstellt: 24. Okt 2018, 07:29
Kann mir schon vorstellen das es stimmt denn die Einstellungen unter HDR unterscheiden sich sehr von den SDR Einstellungen auch wenn sich von den Namen her dort nichts ändert.
Die Auswirkungen sind also anders wenn man Kontrast bei SDR einstellt oder bei HDR Quelle.

Ich hab bei den HDR Modi auch nix geändert ausser bei HDR10 die Helligkeit auf 49 gesetzt.
norbert.s
Hat sich gelöscht
#1952 erstellt: 24. Okt 2018, 07:32
HDR (ST.2084 PQ) arbeitet mit absoluten Leuchtdichten. Ein "stark aufgedrehtes SDR" ist eine völlig andere Baustelle und ist dann selbstverständlich im Durchschnitt deutlich heller als HDR, da alle Lichter hochgezogen werden und nicht nur die SDR-Spitzenlichter.

Normgerechtes HDR ist in etwa vergleichbar im Durchschnitt zu SDR mit einem Weißpunkt um 120 Nits. Das entspräche bei einem 2018er LG OLED für SDR Kontrast 85 und OLED-Licht um die 25 bis 35.

Servus


[Beitrag von norbert.s am 24. Okt 2018, 07:33 bearbeitet]
SamLombardo
Inventar
#1953 erstellt: 24. Okt 2018, 07:47
Vielen Dank, Norbert für die Klarstellung.
Chris3636
Inventar
#1954 erstellt: 24. Okt 2018, 15:10

Ratlos25 (Beitrag #1945) schrieb:
Ja, das fand ich ja auch ungewöhnlich.
LG schickt mir wegen Nachleuchter / Einbrenner einen Techniker und ich soll ihn bezahlen.
Er sagte eben, das sie bei selbstverschuldete Einbrenner kein Geld von LG bekommen und daher ich die Rechnung bezahlen muss. Der wollte das sogar sofort haben aber so viel Bargeld hatte ich gerade nicht zu Hause und daher schicken die mir eine Rechnung zu. :.

Bei Panasonic muss man das erste mal nix bezahlen.
Beim 2. mal auch nicht, wenn es ein anderer Fehler ist und der auch festgestellt wird.

Man muss nur bezahlen, und das sind 100 Euro pauschal, wenn kein Fehler gefunden wird oder wenn man immer wieder den gleichen Fehler meldet, aber der Kundendienst nix macht. Ich würde mir das Service schreiben genau durchlesen. Das musst du ja bekommen haben. Da steht das normalerweise drauf was man bezahlen muss. Ich würde nie bar bezahlen den Techniker.


[Beitrag von Chris3636 am 24. Okt 2018, 15:13 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1955 erstellt: 24. Okt 2018, 16:05
Insbesondere, weil das im Nachhinein immer auch ein Eingeständnis darstellt, dass man das Argument der Gegenseite "irgendwie" akzeptiert hat (konkludentes Handeln), weil man eben bezahlt hat (hoffentlich mit Quittung...).


[Beitrag von burkm am 24. Okt 2018, 16:06 bearbeitet]
Rohliboy
Inventar
#1956 erstellt: 24. Okt 2018, 19:59

BornChilla83 (Beitrag #1946) schrieb:
Wie gesagt, Ansprechpartner für Dich ist LG und nicht der von ihnen beauftragte Service-Techniker.

Falsch! Man ihr seid echt zu dusselig. Ansprechpartner ist immer der Händler bei dem ihr den Tv gekauft habt, egal was dieser behauptet. Ihr vergebt so viel Rechte, wenn ihr direkt an LG herantretet. Lasst das den Händler klären und keinen anderen, oder habt ihr eure Kaufverträge direkt mit LG gemacht, also.


[Beitrag von Rohliboy am 24. Okt 2018, 20:01 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1957 erstellt: 25. Okt 2018, 06:06
Genau. Einzig der gesetzliche "Vertragspartner" kann dafür herangezogen werden, da nur mit diesem ein Vertragsverhältnis (z.B. Kaufvertrag) besteht, aus dem man "Rechte" ableiten kann. Wird stattdessen hier LG oder ein Serviceunternehmen direkt in Anspruch genommen, sind diese "Rechte" alle "futsch", da man quasi wieder bei "Null" anfängt. Deswegen favorisieren viele Händler dies ja auch, weil sie dann aus dem "Schneider" sind
Der Verkäufer / Händler als Vertragspartner muss immer die einzige Anlaufstelle sein, damit die Rechte aus dem Kaufvertrag greifen können und dieser ist dann auch für das gesamte Handling / Abwicklung und die damit verbundenen Kosten verantwortlich.

Das wurde schon so oft "gepredigt" bzw. darauf hingewiesen, dass man sich wundern muss, dass Einige das das noch immer so handhaben (wollen)...
norbert.s
Hat sich gelöscht
#1958 erstellt: 25. Okt 2018, 06:18
Man verliert nicht automatisch alle Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung, wenn man zuerst ohne den Verkäufer einzuschalten die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch nimmt, allerdings kann man es sich damit schwerer machen als nötig:
http://www.hifi-foru...062&postID=3483#3483
http://www.hifi-foru...7&postID=17414#17414

Servus
berti56
Inventar
#1959 erstellt: 25. Okt 2018, 06:19

burkm (Beitrag #1957) schrieb:
Wird stattdessen hier LG oder ein Serviceunternehmen direkt in Anspruch genommen, sind diese "Rechte" alle "futsch", da man quasi wieder bei "Null" anfängt. Deswegen favorisieren viele Händler dies ja auch, weil sie dann aus dem "Schneider" sind

Bullshit! Wer erzählt dir denn diesen Mist?
Deine durch den Kaufvertrag erworbenen Rechte gehen nicht verloren. Warum auch?
norbert.s
Hat sich gelöscht
#1960 erstellt: 25. Okt 2018, 06:32
Es gibt durchaus einzelne Grenzfälle beim Thema Nachbesserung und Wandlung.

Es gibt aber entsprechende Rechtsfälle vor Gericht, da man dem Händler damit zum Teil die Möglichkeit nimmt angemessen innerhalb seiner Rechte und Pflichten zu reagieren.


Servus
burkm
Inventar
#1961 erstellt: 25. Okt 2018, 06:38
@berti65

Nu mal langsam mit die Kühe...

Gegenüber LG oder einem Serviceunternehmen, das nicht der ursprüngliche Verkäufer war/ist, hat man natürlich keine Rechte aus dem bestehenden Kaufvertrag, weil beide nie Vertragspartner waren. Dadurch könne auch Kosten entstehen, die man zu tragen hat. Es wird zudem hierdurch gegebenenfalls ein neues Vertragsverhältnis begründet, dass nichts mit dem ursprünglichen Vertragsverhältnis des Verkäufers zu tun hat.

Zudem kann sich bei dann doch erfolgender Inanspruchnahme der Gewährleistung der Händler darauf berufen, dass hier "andere" eingeschaltet wurden und eventuell am Gerät etwas geändert haben, was nicht über ihn gelaufen ist. Das kann gegebenenfalls Kosten, Einschränkungen und Rechte-Verluste mit sich bringen, was im Einzelfall dann zu klären wäre.

Im Zweifelsfall einfach mal die örtlich zuständige Verbraucherberatung kontaktieren, die helfen Dir sicherlich gerne weiter...


[Beitrag von burkm am 25. Okt 2018, 11:20 bearbeitet]
berti56
Inventar
#1962 erstellt: 25. Okt 2018, 08:28

burkm (Beitrag #1961) schrieb:

Gegenüber LG oder einem Serviceunternehmen, das nicht der ursprüngliche Verkäufer war/ist, verliert man natürlich alle Rechte aus dem bestehenden Kaufvertrag, weil beide nie Vertragspartner waren.

Nein, man keine Rechte Verlieren, die man nicht hatte.
Wenn man nie Vertragspartner war - hatte man nie Rechte - kann man diese auch nicht verlieren.
Gegenüber dem originalen Verkäufer verliert man dagegen nicht seine Rechte nur weil man dem Hersteller oder ein anderes unternehmen direkt kontaktiert hatte.

Die Kosten betrachte ich hier nicht. Es ging nur um Rechte.
BornChilla83
Inventar
#1963 erstellt: 25. Okt 2018, 11:23

Rohliboy (Beitrag #1956) schrieb:

BornChilla83 (Beitrag #1946) schrieb:
Wie gesagt, Ansprechpartner für Dich ist LG und nicht der von ihnen beauftragte Service-Techniker.

Falsch! Man ihr seid echt zu dusselig. Ansprechpartner ist immer der Händler bei dem ihr den Tv gekauft habt, egal was dieser behauptet. Ihr vergebt so viel Rechte, wenn ihr direkt an LG herantretet. Lasst das den Händler klären und keinen anderen, oder habt ihr eure Kaufverträge direkt mit LG gemacht, also.


Vielleicht solltest Du in Zukunft nicht mehr so spät Beiträge verfassen falls doch, achte doch bitte auf den Umgangston. Sowas muss doch hier nicht sein, oder?
burkm
Inventar
#1964 erstellt: 25. Okt 2018, 14:13

berti56 (Beitrag #1962) schrieb:

burkm (Beitrag #1961) schrieb:

Gegenüber LG oder einem Serviceunternehmen, das nicht der ursprüngliche Verkäufer war/ist, verliert man natürlich alle Rechte aus dem bestehenden Kaufvertrag, weil beide nie Vertragspartner waren.

Nein, man keine Rechte Verlieren, die man nicht hatte.
Wenn man nie Vertragspartner war - hatte man nie Rechte - kann man diese auch nicht verlieren.
Gegenüber dem originalen Verkäufer verliert man dagegen nicht seine Rechte nur weil man dem Hersteller oder ein anderes unternehmen direkt kontaktiert hatte.

Die Kosten betrachte ich hier nicht. Es ging nur um Rechte.


Die Rechte "verliert" man insofern nicht, das ist von mir etwas unglücklich formuliert, aber die Nutzung der Rechte kann man zumindest (teilweise) "verlieren" bzw. eingeschränkt werden, wenn man nicht über den Vertragspartner geht. Nämlich dann, wenn der Vertragspartner / Verkäufer das mitbekommt oder darauf hingewiesen wird und auf die Einhaltung der Bedingungen beharrt, die der gesetzlichen Gewährleistung zugrunde liegen. Z.B. kann man beim Verkäufer nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung eine Wandlung des Kaufs in Anspruch nehmen, beim Hersteller aber nicht. Zudem kann man gegenüber anderen Vertragspartner seine Rechte aus dem ursprünglichen Kauf nicht einfordern, weil eben nicht bei diesen gekauft.
Ratlos25
Stammgast
#1965 erstellt: 25. Okt 2018, 14:20
So Rechnung heute bekommen.

Gerät geprüft.
Einbrennung bei ungenügender Kompensation
Überprüfungspauschale und Fahrkosten
Zahlungsbedingung: zahlbar sofort

Ich werde mich nun mal an LG wenden....
immerhin haben sie ja den Techniker zu mir geschickt.
mastermike67
Stammgast
#1966 erstellt: 25. Okt 2018, 15:09
Warum willst du dich an LG wenden - damit hängst du nur zwischen den Stühlen ?
Schick die Rechnung per Post zurück und schreib ein paar nette Zeilen dazu, wie etwa in der Art:

"Anbei Original-Rechnung zurück, diese wird von mir nicht akzeptiert. Bitte rechnen Sie die Kosten mit Ihrem Auftraggeber ab - denn Sie wurden nicht durch mich beauftragt"

Damit bist du erst mal aus dem Schneider.

VG
Mike
GorillaBD
Inventar
#1967 erstellt: 26. Okt 2018, 05:14

burkm (Beitrag #1961) schrieb:
Gegenüber LG oder einem Serviceunternehmen, das nicht der ursprüngliche Verkäufer war/ist, hat man natürlich keine Rechte aus dem bestehenden Kaufvertrag, weil beide nie Vertragspartner waren.

Wenn LG eine freiwillige Garantie anbietet, entsteht nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Händler hierdurch auch ein Garantievertrag mit LG.
Man hat also dann auch aus diesem Garantievertrag Rechte gegen LG, die man nötigenfalls einklagen kann.
LG kann zwar die Garantiebedingungen selbst festlegen und Garantieangebot ist freiwillig.
Ist über den Kaufvertrag aber dieser Garantievertrag ebenfalls zustandegekommen, ist er für den Herstreller (hier: LG) auch bindend.
Heisst, dass Angebot ist zwar freiwillig, die Erfüllung jedoch nicht, diese eine eine vertragliche Pflicht.

Durch den Kauf hat man also sowohl Rechte gegenüber dem Verkäufer, als auch gegenüber dem Hersteller.
Es ist dann die Wahl des Käufers, gegen welchen er seine Ansprüche geltend machen will.

Weder Händler noch Hersteller können Ansprüche des Kunden aus ihren jeweiligen Verträgen mit diesem auf den anderen abwälzen, obwohl dies oft und gerne versucht wird.

GLG GBD


[Beitrag von GorillaBD am 26. Okt 2018, 05:16 bearbeitet]
hotred
Inventar
#1968 erstellt: 26. Okt 2018, 07:58
Die Garantiebedingungen vom Hersteller sind aber ebenso rechtlich bindend.

Wenn also der Hersteller zb. in den Garantiebedingungen festlegt das Burn In durch Standbilder nicht abgedeckt ist usw. - so kann man als Konsument im Grunde auch nichts dagegen unternehmen...

Bei der Gewährleistung sieht es aber speziell die ersten 6 Monate anders aus - wenn da der Tv Probleme/ Schäden aufweist die ohne (äußerliche ) Einwirkung vom Kunden aufgetreten sind so müsste der Händler beweisen das der Fehler nicht von Anfang an "im Gerät" war - was er nicht kann...
Dwork
Inventar
#1969 erstellt: 26. Okt 2018, 09:43
Naja, 6 Monate dürften die ja im Normalfall auch überstehen. Richtig ärgerlich wirds dann halt nach 2,3 oder 5 Jahren. So 8-10 Jahre Lebenszeit werden ja von den meisten schon erwartet.
GorillaBD
Inventar
#1970 erstellt: 26. Okt 2018, 13:00

hotred (Beitrag #1968) schrieb:
Wenn also der Hersteller zb. in den Garantiebedingungen festlegt das Burn In durch Standbilder nicht abgedeckt ist usw. - so kann man als Konsument im Grunde auch nichts dagegen unternehmen...

Das ist richtig.
Hier kommt es auf die Formulierungen der Garantiebedingungen an.
Wenn die der Hersteller im Einzelfall anders auslegt als der Kunde, muss u.U. eine anwaltliche bzw. richterliche Klärung her...

GLG GBD
Rohliboy
Inventar
#1971 erstellt: 26. Okt 2018, 14:32

BornChilla83 (Beitrag #1963) schrieb:

Vielleicht solltest Du in Zukunft nicht mehr so spät Beiträge verfassen falls doch, achte doch bitte auf den Umgangston. Sowas muss doch hier nicht sein, oder?

Oh kam das so scharf an, dann sorry, war nicht böse gemeint. Ach und nee, 22.00 Uhr ist für eine Nachteule wie mich nicht spät.
BornChilla83
Inventar
#1972 erstellt: 26. Okt 2018, 14:38
Ok, alles gut
hotred
Inventar
#1973 erstellt: 26. Okt 2018, 17:52
@Rohliboy:

Vor Allem stimmt ja auch nicht was du gepostet hast - da ist es dann doppelt daneben zu schreiben „Mann ihr seid echt dusselig“

Es kann durchaus sinnvoller sein nach der Beweislastumkehr also 6 Monaten nach Kauf an den Hersteller heranzutreten und die Garantie in Anspruch zu nehmen - da man ja sowieso zu 99% als Konsument keine Chance hat zu beweisen das ein Fehler schon bei Kauf bestanden hat (was ja auch meistens nicht der Fall ist).

Die gesetzliche Gewährleistung soll ja die Fehlerfreiheit zum Kaufzeitpunkt gewährleisten - auch wenn Mängel erst später auffallen bzw. in Erscheinung treten.
(Deshalb auch Gewährleistung und nicht Garantie)

Die Herstellergarantie ist aber in der Regel eine Garantie das das Gerät bei sachgemäßem Umgang einen bestimmten Zeitraum korrekt funktioniert.
(im Rahmen der Garantiebedingungen)
Hier wird also was garantiert - deshalb auch Garantie

Wenn es das dann innerhalb der Garantie aber später als 6 Monate nach Kauf nicht mehr tut kann es mehr Sinn machen sich direkt an den Händler zu wenden.


[Beitrag von hotred am 26. Okt 2018, 17:56 bearbeitet]
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