Wann ist ein Lift ein Traversenlift?

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/TZ/
Stammgast
#1 erstellt: 03. Feb 2013, 14:31
Hallo,

ich habe folgendes Stativ gefunden:

http://www.ebay.de/i...&hash=item2eac47721c

Der Vorteil liegt finde ich in dem geringem Platz den er als Standfläche brauch. Weil Platzprobleme kennt ja glaube ich fast jeder, wenn man nicht grade Feiern von 200 oder mehr Personen hat. Und einem eine zu kleine Fläche irgendwo in der Ecke zugeteilt wird.

Jetzt stellt sich mir jeddoch die Frage ist dieses Stativ denn schon ein Traversenlift? Bzw. ab wann weiß ich genau wann es sich um einen Traversenlift handelt?
LcS_
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 03. Feb 2013, 15:12
Wenn du doch nur ''eine kleine Fläche'' in einer Ecke bekommst warum dann Traversen? 2 kleine Stative und jeweils ne Bar drauf. Gut ist.

Lifte die Traversen aufnehmen unter denen sich Personen aufhalten sollen, was eigentlich immer der Fall ist wenn sie während Veranstaltungen eingesetzt werden und nicht nur zum Aufbauen, müssen nach BGV-C1 (ehemals VBG 70) geprüft sein. Das Stativ hat solch eine Prüfung nicht und wird sie auch nie bekommen da bestimmte Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Wenn du einen "echten" Traversenlift haben willst schau einfach ob er die BGV-C1 Prüfung hat, wenn ja handelt es sich definitiv um einen
Smiley2693
Stammgast
#3 erstellt: 03. Feb 2013, 19:57
schau z.B mal bei Thomann und such "VMB" das sind Lifte und eben auch solche Stative die nach der BGV C1 zulässig sind.

Da siehst du den Unterschide der sich natürlich auch im Preis wiederspiegelt.


Aber an der Sicherheit von Lasten über Personen darf man auch nicht sparen!
/TZ/
Stammgast
#4 erstellt: 04. Feb 2013, 15:54
Und wofür lohnt es sich dann für die Hersteller damit " with TUV and GS standards/ Mit deutschem TÜV Zertifikat" Werbung zu machen.
Smiley2693
Stammgast
#5 erstellt: 04. Feb 2013, 21:41
naja der TÜV zertifiziert grob gesagt ja nur das es funktioniert und das GS (Gütesiegel) das "ordentliche" Materialien verwendet wurden.

die sagen aber z.B. nichts über Verwendungszwecke aus.
/TZ/
Stammgast
#6 erstellt: 05. Feb 2013, 16:16
Ah okay, aber eins verstehe ich nicht so ganz: Wenn einer ein Kurbelstativ mit ner T-Bar umrennt, fällt das genauso gut um wie wenn auf 2 Stück eine Traverse ist. Wieso ist dann ein Kurbelstativ mit T-Bar erlaubt aber nicht mit Traverse?
Engelhardt
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 15. Feb 2013, 17:54
Weil mit Traverse ganz andere Hebelkräfte und Gewichte auftreten für die das Stativ einfach nicht ausgelegt/geprüft ist.
ohne_titel
Inventar
#8 erstellt: 15. Feb 2013, 18:40
- die 80 kg gelten vielleicht am bau. so ein ding hat mit 20kg genug.
- offiziell bei veranstaltungen einsetzen darfst du das ding so eh nicht. (evtl. mit zusätzlicher sicherung)
- und schon gar nicht im publikum (ohne werkzeug bedienbar, nicht die erforderlichen prüfungen, etc.)
- solche stative vertragen ausschließlich zentrische belastung. das ist nicht gegeben, wenn da eine traverse auf zwei stativen liegt. auch wind oder ein schubs durchs publikum verzeihen die dinger nicht. ich habe schon ganz andere lifte einknicken sehen.
djbastian
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 19. Feb 2013, 12:24
vergiss bitte den angebotenen "Lift" aus Ebay.
Damit darfst du keine Truss dranhängen.
I.d.R. auf 3-beinigen Stativen sowieso nicht !
Wenn du einen Lift kaufen willst, dann schau bei Marken wie FANTEK, WORK, VMB
djbastian
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 19. Feb 2013, 12:25
vergiss bitte den angebotenen "Lift" aus Ebay.
Damit darfst du keine Truss dranhängen.
I.d.R. auf 3-beinigen Stativen sowieso nicht !
Wenn du einen Lift kaufen willst, dann schau bei Marken wie FANTEK, WORK, VMB

MfG
www.bastian-van-rider.de
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Smiley2693
Stammgast
#11 erstellt: 19. Feb 2013, 15:45
@Bastian: du hättest deine Links auch per "edit" einfuegen koennen

natuerlich kann man auf 3-beinigen Stativen (5-Beinige sind meistens wackeliger wenn der Untergrund nicht total eben ist.) Traverse befestigen.

Man muss natuerlich auf die zulaessiuge Belastung achten.

Selbst die großen Manfrottos alá Manfrotto 087NW haben nur max. 30kg Traglast.
/TZ/
Stammgast
#12 erstellt: 21. Feb 2013, 16:21
Und warum bietet dann jedes Versandhaus für Veranstaltungstechnik solche :

http://www.musicstor...DJ-ST-132/art-LIG391

http://www.musicstor...sion-1-5m/art-LIG525

http://www.thomann.de/de/stairville_wind_up_dj_bundle_iv.htm

oder ähnliche Sets an, wenn man diese andscheiend ja gar nicht benutzen darf?!
ohne_titel
Inventar
#13 erstellt: 21. Feb 2013, 19:33
das möchte ich auch mal gerne wissen...
im ernst: wir haben das alle schon mal gemacht, aber dann dafür sorge getragen, dass da kein publikum damit in berührung kommt.
/TZ/
Stammgast
#14 erstellt: 22. Feb 2013, 16:58
Man baut solche Sachen doch eher so auf das das der DJ darunter steht. Sowas mitten ins Publikum zu stellen macht doch wegen den Auslegern der Lift oder Stative gar keinen Sinn.
ohne_titel
Inventar
#15 erstellt: 22. Feb 2013, 18:23
wenn dem dj eine truss auf den kopf fällt, ist das - je nach dj - aber auch gar nicht so lustig.
/TZ/
Stammgast
#16 erstellt: 24. Feb 2013, 10:35
Das stimmt auch wieder. Aber mit welcher berechtigung werden dann solche Sets angeboten und verkauft? Wenn sich die Käufer nicht mit den BGV Bestimmungen auskennen werden diese ja in die Irre geführt.
Smiley2693
Stammgast
#17 erstellt: 24. Feb 2013, 10:55
es gibt doch eine Menge Zeug zu kaufen das nichts taugt, nicht nur im Bereich der Verastaltungstechnik.

Und privat kannste auf deinem Grundstück ja aufbauen was du willst ;-)

Wahrscheinlich wird vorrausgesetzt das alle die sich damit hauptberuflich beschäftigen sind eben auch mit den entsprechenden Vorschriften auskennen.
ohne_titel
Inventar
#18 erstellt: 24. Feb 2013, 12:21
es ist legal, diese dinger unter beachtung aller relevanten vorschriften zu verwenden. dazu gehören je nach anwendungsbereich unterschiedliche regelwerke. es kann sein, dass ein anschlagmittel für die gleiche lampe auf einer baustelle 10 kg aushalten muss und auf einer veranstaltung 100kg. beides ist regelkonform.
und wenn du die für deinen bereich gültigen regeln liest, dann stehen da ungeheure sachen drin, die dich dazu veranlassen dürften, lampen nur noch auf den boden zu legen. da gibt es wiederholungsprüfungen, zusätzliche sicherungen, etc. pp. warum die läden das verkaufen: weil sie es dürfen. was ich nicht korrekt finde: du als endverbraucher wirst nicht darauf hingewiesen, dass da noch mehr zu beachten ist.
Smiley2693
Stammgast
#19 erstellt: 24. Feb 2013, 14:20
naja, wird wohl eine Bedienungsanleitung beiliegen ;-)

Und wo wird man als Endverbraucher, ohne nachzufragen, schon auf Alles hingewiesen?
Smiley2693
Stammgast
#20 erstellt: 05. Mrz 2013, 18:36
muss mich verbessern.


Smiley2693 (Beitrag #11) schrieb:

natuerlich kann man auf 3-beinigen Stativen [...] Traverse befestigen.

Man muss natuerlich auf die zulaessiuge Belastung achten.

Selbst die großen Manfrottos alá Manfrotto 087NW haben nur max. 30kg Traglast.



stimmt nicht ! der Vorredner hatte Recht, die meisten Stative sind NUR für eine zentrische Last ausgelegt.
Daher kannste diese ganzen Sets vergessen.
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