Gewerbe anmelden: JA oder NEIN ?

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*johny*
Stammgast
#1 erstellt: 13. Mrz 2012, 21:59
Hallo

Seit mehr als einem Jahr betreiben mein Kumpel und ich eine Art "Veranstaltungstechnik".
Wir haben jetzt ca. 3000 € in Equipment gesteckt. Vieles ist gebraucht gekauft. Wir sind beide noch Schüler, deswegen war es sehr schwer das alles so zu bekommen.
Wir haben in einem Jahr jetzt ca. 15 Auftritte gehabt. Weitere stehen schon im Kalender, zudem sogar größere Events in Hallen.

Ich bin jetzt seit 2 Monaten 18.
Lohnt sich für uns eine Gewerbe-Anmeldung ?
Ich würde mich gerne mal bei uns im Rathaus informieren.

Ich weiß, dass man einmal die Anmeldung mit ca. 25 € bezahlen muss (je nach Landkreis)
Es geht alles klar, solang man nicht mehr als 17.500 € pro Jahr verdient (oder Umsatz macht?)
Es ist alles legal ... also ein richtiges Kleingewerbe, das offiziell Werbung usw machen darf, oder ?

Ich hab mal gelesen das man Ende bei der Steuererklärung die 19 % Mwst. von allem neu gekauften zurückgezahlt bekommt. Stimmt das ?

Was für kosten fallen sonst noch so an ?
Weil wir bewegen uns immer so knapp über Wasser. Also wenn wir Geld haben, dann kaufen wir uns davon schon wieder was neues.
Kann man mit so einer "Einstellung" überhaupt ein Kleingewerbe betreiben ?

Muss ich meinem Kumpel ein Gehalt bezahlen ? Weil er verdient im Prinzip ja auch nix, das ganze verdiente Geld wandert in unsere Kasse und wird für Equipment usw gespart, manchmal zahlen wir uns einen Lohn von 20 € oder so aus.

Soll ich mal zum Rathaus gehen und mich informieren lassen ?

Ist die Buchhaltung schwer zu führen ?
Wir machen derzeit ja nur Rechnungen und Verträge. Und wir kontrollieren unsere Ein und Ausgaben.

Lohnt sich das ganze oder ist das zu schwammig ? Nicht das wir am Ende im Minus sind und einen haufen Bürokram machen können.

Danke
diddes-soundcheck
Inventar
#2 erstellt: 13. Mrz 2012, 22:36

Lohnt sich für uns eine Gewerbe-Anmeldung ?

Frag mal das Finanzamt . Wenn Du nichts für Deinen Tätigkeit verlangst...


Es geht alles klar, solang man nicht mehr als 17.500 € pro Jahr verdient (oder Umsatz macht?)
Es ist alles legal ... also ein richtiges Kleingewerbe, das offiziell Werbung usw machen darf, oder ?

Ich hab mal gelesen das man Ende bei der Steuererklärung die 19 % Mwst. von allem neu gekauften zurückgezahlt bekommt. Stimmt das ?


Wo die Grenze liegt für die Kleinunternehmerregelung weiss ich nicht genau. Sicher ist aber, wenn Du als Kleinunternehmer angemeldet bist, kannst Du keine MwSt. geltend machen und auch nicht ausweisen!


Wir machen derzeit ja nur Rechnungen und Verträge


Wer gibt Dir das Recht dazu??

Mit den ganzen Aussagen die Du hier machst, wäre ich sehr vorsichtig - wer weiss, wer das liest. Am besten besuchst Du mal das Rathaus und einen Steuerberater. Der kostet zwar ein paar Euro aber Du bist auf der sicheren Seite.


Lohnt sich das ganze oder ist das zu schwammig ? Nicht das wir am Ende im Minus sind und einen haufen Bürokram machen können.


Ob sich das lohnt, merkst Du, wenn die Steuerprüfung vor der Tür steht. Dann ist Schluß mit lustig.
Wenn Du selbstständig bist, hast Du immer Büroarbeit!


[Beitrag von diddes-soundcheck am 13. Mrz 2012, 22:41 bearbeitet]
/TZ/
Stammgast
#3 erstellt: 14. Mrz 2012, 00:04
Also bei eurem Vorhaben führt kein Weg an einem Gewerbe vorbei!

In eurem Fall dürft ihr gar keine Rechnugen und Verträge bisher ausfüllen!!! Sind nicht Rechtkräftig.

Als Kleinunternehmen bis 17.500Euro, musst du keine Umsatzsteuer bezahlen, darfst diese nicht ausweisen und bekommst bei deinen Einkäufen diese auch nicht zurück.

Die 17.500Euro sind Ausagben+ Einnahmen, sprich Umsatz.

Der Vorteil ist auch du musst keine Gebühren an die zuständige IHK abführen.

Die Buchhaltung gestaltet sind einfach eine einfache Einnahmen Überschuss Rechnung reicht aus. Bei der Steuererklärung reicht sogar eine formlose EÜR, sprich du musst nicht extra die Anlage zum Gewerbe ausfüllen.

Was in deinem Fall sich noch verbessert hat, da die Einkommensgrenze fürs Kindergeld weggefallen ist, hast du was das angeht keine Einkommensgrenze.

Jeddoch für ein rein Gewinn über dem Steuerfreibetrag müssen Steuern gezahlt werden.

Mit dem Kleingewerbe darfst du legal Rechnungen und Verträge abschließen und Werbung machen.

Da ihr das zu zweit macht müsstest du deinen Freund einstellen. Dieses macht wenig Sinn, da du zusätzlich KV etc. für ihn bezahlen müsstest.

Einfachste Lösung: Ihr meldet beide ein Kleingewerbe an und wechselt euch ab wer Rechnungen und Veträge ausstellt.
diddes-soundcheck
Inventar
#4 erstellt: 14. Mrz 2012, 12:53


Einfachste Lösung: Ihr meldet beide ein Kleingewerbe an und wechselt euch ab wer Rechnungen und Veträge ausstellt.


Wieso jeder selbst? Die können doch eine GbR gründen. Ich glaube, das die Rechtsform unabhängig von der Kleinunternehmerregelung ist.
/TZ/
Stammgast
#5 erstellt: 14. Mrz 2012, 14:42
Damit kenne ich mich nicht aus. Da müssen die sich dann selber drum kümmern.
vwbulli
Stammgast
#6 erstellt: 14. Mrz 2012, 15:01

*johny* schrieb:

Wir machen derzeit ja nur Rechnungen und Verträge. Und wir kontrollieren unsere Ein und Ausgaben.






Wenn Ihr Rechnung schreibt , dann müßt Ihr doch vorher ein Gewerbe angemeldet haben. Das geht doch nicht ohne Steuernummer
/TZ/
Stammgast
#7 erstellt: 14. Mrz 2012, 16:03
geht schon steht halt nur keine Steuernummer drauf
diddes-soundcheck
Inventar
#8 erstellt: 14. Mrz 2012, 16:52
Ist nur ne Frage der Zeit, bis das irgendjemandem mal auffällt...
/TZ/
Stammgast
#9 erstellt: 14. Mrz 2012, 17:14
man muss nur das Glück eines Kunden haben der sich mit so etwas auskennt, oder einem Sachkundigen zufällig so eine Rechung in die Hände fällt



Ganz klare sache: Bis jetzt Glück gehabt. Aber man soll das Glück nicht herausfordern


[Beitrag von /TZ/ am 14. Mrz 2012, 17:14 bearbeitet]
*johny*
Stammgast
#10 erstellt: 14. Mrz 2012, 17:30
Okay danke für eure Meinungen.

Bis jetzt waren alle Gigs von Bekannten bzw. Schulen.

Ich hab mal was gelesen das man sogar als Privatmensch Rechnungen schreiben darf ... da war auch was wegen Nachbarschaftshilfe.

Mit dieser "Ausrede" haben wir das immer gemacht.
Ja gut ... aber 17.500 € Umsatz werden wir wohl kaum haben.

Zu meinem Kumpel ...
Kann man den nicht iwie als "freien Arbeiter" einstellen ?
Also sprich als "Stagehand" ?

Vielen Dank

Gruß
vwbulli
Stammgast
#11 erstellt: 14. Mrz 2012, 19:45

/TZ/ schrieb:
geht schon steht halt nur keine Steuernummer drauf ;)


Geht glaube ich nicht! Denn wenn ich Rechnungen an Disco oder gaststätten schreibe, achten die schon peinlichst genau auf Steuernummer!
Na denn mal weiter hin viel Spaß. So kann es jedenfalls nicht richtig sein!
chrime
Inventar
#12 erstellt: 14. Mrz 2012, 20:55
Ich möchte ein paar Sachen genauer erklären:

Eine private Rechnung ist nicht so einfach und muss in einer Steuererklärung angegeben werden.


Die Anmeldung eines (Klein-)Unternehmens erfolgt meist beim Ordnungsamt und zieht einige Sachen nach sich:

1) Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt
2) Fragebogen der Berufsgenossenschaft (in diesem Fall VBG)

Wenn ein Unternehmen besteht, ist man zu einer Steuererklärung verpflichtet (bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist diese spätestens am 01.05. einzureichen).

Die Kleinunternehmerregelung kann man beantragen bei weniger als 17.500 Euro Umsatz pro Geschäftsjahr. Umsatz bezeichnet nur die Einnahmen unabhängig von den Ausgaben.

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es euch, den eingenommenen Betrag steuerfrei in die "Kasse" zu übernehmen. Rechnungsbetrag = Einnahme. Gleichzeitig könnt ihr aber auch keine Steuer absetzen, also: Rechnungsbetrag = zu zahlender Betrag.



Eine Rechnung hat bestimmte Bestandteile zwingend zu enthalten. Diese sind im §14 UStG Abs. 4 zu finden.


(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.
das Ausstellungsdatum,
4.
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7.
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
9.
in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.


Ich hoffe hiermit einige Unklarheiten beseitigt zu haben
DB
Inventar
#13 erstellt: 15. Mrz 2012, 21:36
Hallo,


*johny* schrieb:
Wir haben jetzt ca. 3000 € in Equipment gesteckt.

Schade um das viele Geld.


*johny* schrieb:
Ich bin jetzt seit 2 Monaten 18.

Dann darfst Du jetzt Handyverträge selbst abschließen und in der Videothek auch hinter den Vorhang gehen.


*johny* schrieb:
Lohnt sich für uns eine Gewerbe-Anmeldung ?

Nein, weil dann Aufwand >> Nutzen. Die Zeit, die Du mit dem Papierkrempel zubringst, geht von Deiner Freizeit ab. Das mußt Du auch rechnen.


*johny* schrieb:
Ich hab mal gelesen das man Ende bei der Steuererklärung die 19 % Mwst. von allem neu gekauften zurückgezahlt bekommt. Stimmt das ?

Als Kleinunternehmer nicht, weil Du da keine MwSt. ausweist.


*johny* schrieb:
Kann man mit so einer "Einstellung" überhaupt ein Kleingewerbe betreiben ?

Man kann. Ob man es sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es gibt auch genug Kneipen, die erwirtschaften im Monat 8000€, haben 12000€ Ausgaben und von den 4000€ Differenz leben sie...

Ach ja, zu den Rechnungen: Klick!

MfG
DB


[Beitrag von DB am 15. Mrz 2012, 21:37 bearbeitet]
AlmGandi
Stammgast
#14 erstellt: 15. Mrz 2012, 21:43


Man kann. Ob man es sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es gibt auch genug Kneipen, die erwirtschaften im Monat 8000€, haben 12000€ Ausgaben und von den 4000€ Differenz leben sie...


Das habe ich jetzt nicht ganz überissen Ich bitte um nochmalige Erklärung

mfg Robert
DB
Inventar
#15 erstellt: 15. Mrz 2012, 23:38
So funktioniert Marktwirtschaft! Teuer einkaufen, billig verkaufen und von dem was übrigbleibt leben.

MfG
DB
chrime
Inventar
#16 erstellt: 16. Mrz 2012, 02:17

DB schrieb:

Ach ja, zu den Rechnungen: Klick!


Ich halte den Anfang für etwas verwirrend.


Eine Rechnung ist ein kaufmännischer Begriff

Der Begriff der Rechnung ist nirgendwo definiert oder vorgegeben. Eine Rechnung ist zunächst einmal ein Schriftstück, das dokumentiert, dass eine Person für die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung eine Geldforderung auflistet und einfordert.


Eine Rechnung ist in §14 UStG "Ausstellung von Rechnungen" im Absatz 1 definiert:

Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.


Link: §14 UStG
slaytalix
Stammgast
#17 erstellt: 16. Mrz 2012, 18:55
Gerade beim Kleingewerbe nach § 19 USTG ist es so, daß man eben gezogene Vorsteuern nicht erstattet bekommt & auch die MWST nicht ausweist in Rg.

Dann sehe ich die Gefahr, daß das Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht sieht & bei bereits gekauftem Equipment gibt es meist keine Erstattung, siehe hier den Begriff "gewillkürtes Betriebsvermögen"

Dh., wenn man sich Geräte bereits vor Gewerbegründung gekauft hat & diese dann ins Firmeninventar mit einer Buchung aktiviert, so daß man sich im nachhinein noch die Vorsteuer für das Hobby ziehen will

Dies auf jeden Fall mit dem Finanzamt abklären

Buchhaltung nötigenfalls über Steuerberater, wenn Ihr davon wenig Ahnung habt, eine EÜR muß dann auch beim Kleingewerbe gemacht werden

Beim großen Gewerbe nach § 25 USTG muß man dann noch eine Umsatzsteuervoranmeldung machen je nach Umsatzzahlen, eine Umsatzsteuererklärung, Soll-Ist-Versteuerung, Gewerbesteuererklärung etc

Einnahmen & Ausgaben verbuchen mit Abschreibungen etc

Kauf als Konto 0490 + Vorsteuer 1575 an Bank 1200 (Bank im Haben, weil das Konto eben abnimmt
Verkauf: Bank 1200 (Geld nimmt zu, also im Soll) an Umsatzerlös 8400 + 1775 Umsatzsteuer
Sonst auch Kasse Konto 1000 an Umsatzerlös 8200 als Kleingewerbe

Beim Kleingewerbe ohne Vorsteuer (Kauf) & MWST beim Verkauf

Differenz aus Umsatzsteuer zu Vorsteuer ist dann die Weiterleitung ans Finanzamt, dies ergibt sich dann aus der Buchhaltung mit Kontenrahmen SKR 03 etc

Gründung einer GbR als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, teils schwierig bei Trennung, wenn man z. B. gemeinsam angeschaffte Geräte an den Ausscheidenden wieder auszahlen muß, Bewertung etc

Bei den Gesellschaftern muß keine BG Unfallversicherung abgeschlossen werden, höchstens bei 400 € Jobbern oder Angestellten

Je nach Gefährdungsgrad ein Faktor 5.5 bei der BG, Verwaltungs-BG kann, muß aber nicht zuständig sein, freiwillige Unfallversicherung lief bei mir über BG Elektrotechnik


[Beitrag von slaytalix am 16. Mrz 2012, 19:00 bearbeitet]
diddes-soundcheck
Inventar
#18 erstellt: 16. Mrz 2012, 21:34
Meine Fresse, welch großkotziger Paragraphenreiter
Zu 99% wirst Du recht haben aber andererseits versaust Du ihm die Lust am Gewerbeanmelden .


[Beitrag von diddes-soundcheck am 16. Mrz 2012, 21:37 bearbeitet]
slaytalix
Stammgast
#19 erstellt: 17. Mrz 2012, 10:39
Falls Du mich damit meinst, ist es nur ein kurzer Abriß dessen, was selbst mir widerfahren ist

Ich möchte aber nicht zurückbeleidigen & versuche dann, sachlich zu argumentieren

Nur so viel. Band in den 80er Jahren. Ausscheiden einiger Mitglieder, Ärger um Auszahlung & Bewertung des gemeinsam gekauften Materials & prozentuale Anteile

Ob man den 2. Mann anstellt oder als Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts aufnimmt (GBR), bleibt dem Threadsteller überlassen, auch zu eingebrachten Anteilen zum Kauf oder als stiller Gesellschafter & Geldgeber

Ich habe vor der Gewerbeanmeldung gekauftes Equipment ebenfalls einfließen lassen, bedarf aber der Absprache mit dem Finanzamt.

Hobby oder Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht ist kontraproduktiv

Nach AfA (Absetzung für Abnutzung) in den Anfangsjahren ("Abschreibungen auf Anlagevermögen) gab es leider Verluste aus dem Gewerbe. Nach Umsatzsteuersonderprüfung gab es dann noch die Steuerfahndung mit Durchsuchungsbeschluß eines Richters mit Beschlagnahme der PCs & Aktenordner durch den Anfangsverdacht der "Umsatzsteuerverkürzung". Das Verfahren wurde dann eingestellt nach § 170 STPO

Auch das Inventar wurde bemängelt seitens des Finanzamts: O-Ton "alles Schnickschnack für das Wohnzimmer" dh. die gewerbliche Nutzung auch der Instrumente wurde moniert, weil das angeblich auch privat nutzbar ist... Ich denke, daß 14 KW RMS wohl kaum im Wohnzimmer stehen werden & man keine 63 A CEE benötigt

Der Verband VPLT hat mir die gewerbliche Nutzung bescheinigt, u. a. auch im Bereich Backline-Rental (Instrumente), Erstattung der Vorsteuer wurde erst abgelehnt, um dann doch genehmigt zu werden

Weitere Nähkästchenplaudereien evtl. per PN


[Beitrag von slaytalix am 17. Mrz 2012, 10:52 bearbeitet]
diddes-soundcheck
Inventar
#20 erstellt: 17. Mrz 2012, 11:47
Klar meine ich Dich. Meine Aussage war aber mehr oder weniger als Scherz gedacht .
Da kann viel Sch... auf einen zukommen - ganz klar.
vwbulli
Stammgast
#21 erstellt: 17. Mrz 2012, 12:30
Selbst im "Kleingewerbe", welches ich habe, hatte ich schon eine Querprüfung vom Fianzamt. rechnung an Gastwirt geschrieben, Frage oder Prüfung, ob ich die auch verbucht habe. Hatte zum Glück alles in Ordnung.Ich setzte nun nicht viel um, aber auch da wird vom FA ein Auge drauf geworfen. Ich denke , wenn man 1 oder 2 Jahre mit Minus fährt oder wenig Gewinn, ist das für das FA akzeptabel, aber dann sollte schon ein Gewinn im größeren Rahmen vorhanden sein. Ansonsten: Scheingewerbe
slaytalix
Stammgast
#22 erstellt: 18. Mrz 2012, 10:54
Mit Steuerfahndung, 6 Prüfern im Haus war das nicht lustig. Das kann man wohl sagen. So mußte ich noch einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht engagieren, der dies wieder entkräften konnte.

Nach Rücksprache mit Kollegen im PA Forum ist die Branche wohl recht verdächtig. Mir wäre es auch lieber gewesen, man hätte mehr Umsatzerlöse.

Die Politik hat dann forciert, daß die Fernabsatzrückgabe nach § 312 d BGB immer mehr dazu führt, daß ganze PA Anlagen etc zur Probe bestellt werden, diese für einen Gig genutzt werden, um dann zurückgesandt zu werden.

So bröckeln die Umsätze für Rental.

Legitime Möglichkeiten wie Absetzung für Abnutzung (AfA = Abschreibung) führt in den 5 Jahren bei 20 % linearer AfA der Anlagevermögen (PA Anlagen mobil) natürlich zu Verlusten bzw. mindern den Gewerbegewinn.

"Scheingewerbe" dient wohl eher der Geldwäsche

Ich habe zumind. nach Aufforderung des FA die Gewinnerzielungsabsichten bekräftigt durch mehrere Gelbe-Seiten Einträge in div. Rubriken wie Veranstaltungstechnik, Musikanlagen-Vermietung, Verleihgeschäfte etc

Natürlich gibt es immer schwarze Schafe. Diese Fa. mit Horizontalbohrköpfen namens Flow-Tex hat ja Mrd für nicht existente Geräte an Vorsteuern gezogen & hat eine heftige Insolvenz hingelegt. Meine Geräte existieren ja - Lager wurde auch begutachtet

Hobby & Liebhaberei wird aber schon angenommen, wenn man nur die Vorsteuern ziehen will


[Beitrag von slaytalix am 18. Mrz 2012, 10:57 bearbeitet]
Bummi18
Inventar
#23 erstellt: 18. Mrz 2012, 19:18
wer ein kleingewerbe nach § 19 betreibt wird sicherlich "meist" noch einen job haben , denn davon könnte man ja nicht leben.
Somit ist es dem FA wurst was hinten rauskommt (im sinne von -> von irgendwas müssen sie ja auch leben)
das kleingewerbe finde ich sinnvoll um wirklich diejenigen die sehr wenig umsatz haben oder nur ab und an für öffentliche oder gewerbliche kunden spielen.
für die die sich um opas 80 ten und sonstige rein private feiern kümmern sollte es auch ohne gewerbe gehen.
sobald aber rechnungen und quittungen ins spiel kommen ist die saubere und sichere lösung ein kleingewerbe nach § 19.

noch mal zum material...
zuvor gekauftes material (vor anmeldung) wurde mir gesagt das dies nicht möglich sei mit reinzuschieben.... erst ab gewerbeanmeldung
*johny*
Stammgast
#24 erstellt: 18. Mrz 2012, 23:47
Hallo

vielen Dank für eure Antworten. Aber ich habe nicht so viel verstanden.
Auf jeden Fall steht fest, dass ich erstmal beim Rathaus und dann beim Finanzamt vorbei schauen werde.

Eine Gewerbeanmeldung wäre für uns immer noch wünschenswert, da wir jetzt in einem Jahr extrem expandiert sind und das ganze eben "offiziell" machen wollen.
Natürlich kommt noch das Argument mit den Rechnungen usw ins Spiel.

Also folgendes hab ich verstanden:
- man darf keine Mwst. ausweisen und bekommt diese auch nicht zurück
- man muss jedes Jahr eine Steuererklärung schreiben
- natürlich Buchhaltung führen (was wir ja schon machen)

Das mit der Vorsteuer habe ich jetzt nicht genau verstanden!?
Also bekommt man für neues Equipment Geld zurück oder wie ist das ?

Ich habe etwas Angst vor einer Steuerfahnung. Ich mein wir benutzen den Keller meiner Eltern als "Lager" und das "Büro" ist in meinem alten Zimmer.
Das sieht ja alles fast "scherzhaft" aus, aber wir verfolgen ja das Ziel Gewinn zu erzielen und arbeiten meiner Meinung nach auch hart daran.

Wie sieht das nochmal mit dem Papierkram aus ?
Also was genau fällt da alles an?

BIs jetzt weiß ich nur:
- natürlich Rechnungen schreiben
- evtl Angebote für mögliche Kunden
- Steuererklärung am Ende des Jahres

GRuß
slaytalix
Stammgast
#25 erstellt: 19. Mrz 2012, 07:05
Nach Gewerbeanmeldung kommt dann automatisch ein Schreiben des Finanzamts. Fragen, ob man die Buchhaltung selbst durchführt, Kleingewerbe etc

Beim Kleingewerbe ist es eben so, daß man die Steuer nicht verbucht, also brutto für netto schreibt & auch auf den Rechnungen schreibt: "UST nicht ausweisbar § 19 Kleingewerbe"

Somit darf man bei Eingangsrechnungen bzw. Käufen auch die dann "Vorsteuer" genannten 19% nicht ausweist.

Oder Ihr geht auf das große Gewerbe, um dann auch die Vorsteuer zu ziehen, dann darf man für größere Firmen auch die UST ausweisen, die sich dann wiederum die Vorsteuer aus Euren Rechnungen ziehen können

"Geld zurück" bezieht sich dann nur auf die 19% Vorsteuer in Euren Käufen für Equipment beim großen Gewerbe, beim Kleingewerbe kann man eben die Steuer nicht ziehen

Dann muß man noch die Umsatzsteuervoranmeldung machen

Keine Bange vor Steuerprüfung, wenn die Umsätze stimmen. Bei mir war es eben so, daß die Vorsteuerüberhänge recht groß waren bei 6-stelligen Investitionen, die entsprechenden Abschreibungen zu Verlusten aus dem Gewerbe geführt haben

Nach 5 Jahren waren die Geräte abgeschrieben & die Gewinne waren dann auch vorhanden, nach 4 Jahren kam aber schon die Steuerprüfung

@ Bummi18: Einbringen zuvor gekauften Equipments ist schon möglich, das bedarf aber der Absprache mit dem Finanzamt. Bei mir war dann noch die Frage der §Mittelherkunft§, was an sich schon eine Frechheit ist, wenn man schon Jahre spart, um keine Darlehn aufzunehmen.

Hier aber wie geschrieben die Gefahr des "gewillkürten Betriebsvermögens". Es ist aber möglich.

Vorbereitung für Gewerbe, um eben keine Kredite aufnehmen zu müssen & das "privat" gekaufte Equipment dann über eine Buchung der Saldovorträge zu aktivieren. So z. B. Konto 0490 an Konto 9000.

Nötigenfalls helfen Verbände oder auch die IHK, die gewerbliche Nutzung zu bestätigen.


[Beitrag von slaytalix am 19. Mrz 2012, 07:14 bearbeitet]
Bomber_Pengo
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 19. Mrz 2012, 18:38
Die USt-Geschichte ist eigentlich recht einfach: Wenn du über der Kleingewerbe-Grenze bist, musst du auf alle Rechnungen 19 % MWSt erheben und diese an das Finantamt abführen. Du kannst aber diesen Betrag vermindern um die MWSt die du für deine Anschaffungen mitbezahlst. Solange du mehr einnimmst als du ausgibst (was auf Dauer der Fall sein sollte) wirst du aber immer mehr ans Finanzamt abführen, als du zurückbekommst.
Unter der Grenze kannst du dir das aussuchen, ob du Kleingewerbe geltend machen willst oder lieber MWSt berechnest. Ich würde es sein lassen mit der MWSt, insbesondere wenn du viel für Privatkunden machst, die ihrerseits die MWSt, die sie an dich zahlen, nicht absetzten können. Deine Rechnungen werden in diesem Fall ja immer 19 % teurer sein als vorher.
Frage am besten aber noch mal beim Finanzamt nach - normalerweise sind die recht freundlich, wenn man auf sie zugeht (das ist zumindest meine Erfahrung).
Bummi18
Inventar
#27 erstellt: 19. Mrz 2012, 18:39
ich denke du solltest dich mal beraten lassen , geh zu einem steuerberater oder direkt zum FA ( dort solltest du aber vermeiden zu sagen das du das alles schon machst ) mir scheint das du die zusammenhänge nicht wirklich verstehst.... nicht umsonnst gibt existenzgründer lehrgänge.


[Beitrag von Bummi18 am 19. Mrz 2012, 18:40 bearbeitet]
diddes-soundcheck
Inventar
#28 erstellt: 20. Mrz 2012, 13:41

( dort solltest du aber vermeiden zu sagen das du das alles schon machst )


Wenn der Thread so weiter geht, wissen die das eh bald
DaRuLe2
Inventar
#29 erstellt: 25. Mrz 2012, 04:06
zu dem Thread kann man nur Beglückwünschen...und 17500 Euro in dem gewerbe umzusetzen ist nicht schwer....

Mal ein Beispiel: Du machst eine feste Band mit einer Brutto Gage von z.B. 1400 Euro am Abend. Dann ist das dein Umsatz. Davon geht dann die Märchensteuer weg, dann deine Personalkosten etc etc etc...am Ende bleiben mit Glück 500-750 Euro Netto für dich übrig die du dann aber selbst wieder mit deinem persönlichen Steuersatz versteuerst.

Material im 6 stelligen Bereich hat man auch schnell zusammen...

Wie sagte kürzlich jemand....das Business ist ein Schlampe...egal in welcher Hinsicht ;-)
MS240
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 25. Mrz 2012, 15:19
eyei eyei ^^ also ich melde mich mal kurz zu Wort.. hab alles mal kurz überflogen.

Grundsätzlich solltest du wenn du konkrete Fragen zu so einem Thema hast einfach mal kurz den Steuerberater aufsuchen. Der klärt dir dass in 5min mit allen wichtigen Details. Kostet meistens auch nur kleine Pauschale. Für den Anfang wenn noch keine Gewinne entstehen läuft sowas unter "Liebhaberei" und braucht keinerlei Anmeldung. Ab der Gewinnerzielung ist dann die Anmeldung nötig, dazu kann dir aber wie gesagt der Steuerberater alles nötige erklären.

Hab selbst seit letztem Jahr Equipment in dem Preisbereich und hab keine Anmeldung, weil ich noch keine Gewinne einfahre. Dies hab ich auf Empfehlung meiner Kollegin gemacht die sich auf Einkommensteuer spezialisiert hat und mit sowas wohl bestens vertraut ist.

Gruß
slaytalix
Stammgast
#31 erstellt: 25. Mrz 2012, 15:41

MS240 schrieb:
eyei eyei ^^ also ich melde mich mal kurz zu Wort.. hab alles mal kurz überflogen.

Grundsätzlich solltest du wenn du konkrete Fragen zu so einem Thema hast einfach mal kurz den Steuerberater aufsuchen. Der klärt dir dass in 5min mit allen wichtigen Details. Kostet meistens auch nur kleine Pauschale. Für den Anfang wenn noch keine Gewinne entstehen läuft sowas unter "Liebhaberei" und braucht keinerlei Anmeldung. Ab der Gewinnerzielung ist dann die Anmeldung nötig, dazu kann dir aber wie gesagt der Steuerberater alles nötige erklären.

Hab selbst seit letztem Jahr Equipment in dem Preisbereich und hab keine Anmeldung, weil ich noch keine Gewinne einfahre. Dies hab ich auf Empfehlung meiner Kollegin gemacht die sich auf Einkommensteuer spezialisiert hat und mit sowas wohl bestens vertraut ist.

Gruß


Ohoh. Das klingt aber wie eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung. Natürlich kann man sich privat jede Menge kaufen.

Fließen daraus aber Einnahmen, ergo Umsatzerlöse aus Vermietungen, sind die Aufwendungen auch noch höher als die Erlöse, ist trotzdem eine Gewerbeanmeldung dringend empfohlen

Auch wenn noch Verluste aus dem Gewerbe erwachsen.

Zieht man keine Vorsteuern, ist das Finanzamt auch gnädiger bei Hobby-Liebhaberei, wenn nicht gleiche Gewinne sprudeln

Gewinn = Erlöse - Kosten
MS240
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 25. Mrz 2012, 17:09
Nein das ist es natürlich nicht. Nur wenn keine Gewinnerzielungsabsicht da ist dann ist dass - wie in meinem Fall - auch nicht nötig.

Nur wenns mehr wird wie beim TE der Fall ist, ab zum Berater.
diddes-soundcheck
Inventar
#33 erstellt: 25. Mrz 2012, 18:14
Das ist aber jetzt ein ganz heißes Eisen...
Beweise mal im Fall der Fälle, dass Du keine Gewinnerzielungsabsicht hast.
Das Risiko wäre mir zu groß, zumal dieser Thread schon ziemlich an der Öffentlichkeit ist.
MS240
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 25. Mrz 2012, 19:40
Bei unserem TE mit 15 Veranstaltungen und wohl weiteren ist die Anmeldung wohl keine frage mehr.
DB
Inventar
#35 erstellt: 26. Mrz 2012, 09:44
Hallo,


DaRuLe2 schrieb:
zu dem Thread kann man nur Beglückwünschen...und 17500 Euro in dem gewerbe umzusetzen ist nicht schwer....

Mal ein Beispiel: Du machst eine feste Band mit einer Brutto Gage von z.B. 1400 Euro am Abend.

er betreut aber, soweit ich verstanden habe, keine Bigband von Weltruf, also werden die genannten 1400€ wohl eher auf 6 ... 10 Veranstaltungen verteilt auflaufen.


DaRuLe2 schrieb:
Dann ist das dein Umsatz.

Umsetzen kann man viel, aber: Umsatz ≠ Gewinn.


DaRuLe2 schrieb:
Material im 6 stelligen Bereich hat man auch schnell zusammen...

Ja, nur wozu? Es gibt wahrlich angenehmere Arten der Geldvernichtung als Beschallungsgerödel zu horten.

Ich wage mal die Prognose, daß die wenigsten der hier besprochenen Gewerbeanmeldungen das zarte Alter von 5 Jahren erleben wird, aus den verschiedensten Gründen oder weil man sich schlicht und ergreifend einmal ausgerechnet hat, wieviel real dabei hängenbleibt.


MfG
DB
chris.sch
Neuling
#36 erstellt: 14. Sep 2018, 15:37
Hallo ,

Zu deinen Fragen kann ich dir nur sagen, dass Ihr euch echt Zeit nehmen sollte und bestprecht wie ihr das Kleingewerbe anmelden wollte und wann. Ich würde das Risiko auch nicht eingehen wie schon so oft hier geschildert. Es gibt so viele Richtlinien die Ihr hier mal nachlesen könnt. Es würde euch vielleich auch helfen, wenn ihr euch unverbindlich mit einem Steuerberater zusammenstezt und über die Thematik mal redet. Meistens haben die ein brauchbaren Tipp.

Weiterhin euch ein gutes Gelingen
Böötman
Inventar
#37 erstellt: 14. Sep 2018, 16:08
Nach nunmehr 6 Jahren die seit dem letzten Posting vergangen sind, dürfte sich die Angelegenheit erledigt haben.

Edit: Er hat sich selbstsändig gemacht und scheint noch immer aktiv zu sein.


[Beitrag von Böötman am 14. Sep 2018, 16:11 bearbeitet]
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