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AGBs für kleinegewerbe, brachbar oder ned?+A -A |
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Autor |
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Flo94
Stammgast |
#1 erstellt: 04. Apr 2010, 18:28 | |||
also.. ich will mir für meinen "kleinen" PA (soundanlage+lichtanlage) vermietung AGBs erstellen. das problem ist das ich erst 16 bin, bedeutet ich kann zwar ein kleingewerbe anmelden ABER hab ned alle rechte so wie ich das sehe. was kann ich allgemein ich die AGBs reinschreiben? brauch ich überhaupt welche? mein problem is folgenden: wenn ich losziehe dann meist mit meinen vollen eqip, und das is mehr als 6 000 euro wert. das einzige was ich will ist das wenn sie durch fremdeinwirken zerstört oder beschädigt wird, das entwerder der veranstalter oder der verursacher zahlen muss. also das ich in dieser hinsicht abgesichert bin. desweiteren will ich das hausrecht haben, oder zählt da auch in diesem fall was im BGB steht? man darf ja sein eigentum schützen, zur not auch mit gewalt. zählt das auch wenn der zeug vermietet ist und ich die technik mach? viel frage über frage, aber ich weiß auf euch ist verlass!!! danke im forraus mfg flo |
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Sqarky
Inventar |
#2 erstellt: 04. Apr 2010, 18:42 | |||
Darf man leider nicht. Wenn du jemand siehst, der gerade Dein Auto aufbricht und einsteigen will, Du haust ihm eine rein, kann er Dich wegen Körperverletzung anklagen. AGBs brauchst Du nicht. Reinschreiben kannst Du auch was Du willst, nur wenn es gegen das BGB verstößt, ist es nichtig. Den Verstanstalter kannst Du nicht dafür haftbar machen, nur den, der da was kaputt gemacht hat. Wenn sich nur keiner dazu bekennt, ist mist. Man kann na klar den Mieter was unterschreiben lassen, dass er für Schäden haftet, aber ob das viele machen? |
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Flo94
Stammgast |
#3 erstellt: 04. Apr 2010, 18:47 | |||
sers.. also: man darf sein eigentum beschützen, hier wird aber auf die "angemesenheit der mittel" geachtet.. bedeutet wenn einer mitm messer auf die los geht, darfst alles macht was du willst, solanger der ned um einiges schwächer ist als du und du unbewaffnet bist... da bin ich mir zu 100% sicher, wie weißt das bei firmeneigentum ist weiß ich ned.. warum kann ich den betreiber ned für schäden haftbar machen? der hat doch bei einer privatfete dafür zu sorgen das die leuz keinen scheiß bauen oder? mfg flo |
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Flo94
Stammgast |
#4 erstellt: 05. Apr 2010, 18:28 | |||
keiner ne antwort für mich? |
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DJ-Fredy
Stammgast |
#5 erstellt: 05. Apr 2010, 22:22 | |||
Soweit ich weiß, kann man den veranstalter einer privatfeier nicht Haftbar machen wenn er den Scxhaden nicht verursacht aht. haftbar ist der, der es zerstört hat es sei den es gibt ein Dokument wo drin steht das der Veranstalter haftbar zu machen ist und der auch Interschrieben hat. Wenn ich mich iree bitte koregieren. danke |
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Monodome
Stammgast |
#6 erstellt: 06. Apr 2010, 09:06 | |||
Moin zusammen, wenn dir iwer ans Equip will, hast du die Rechte aus §§ 861, 862 BGB und diese wirken auch als Rechtfertigungsgrund für eine etwaige Körperverletzung (Zivil- sowie strafrechtlich). Grundsätzlich haftet der Verursacher. Liegt zwischen ihm und dir keine vertragliche Verbindung vor, so kommt nur eine Haftung nach §§ 823ff BGB in Betracht. Ist eine vertragliche Verbindung vorhanden, so ist das für dich von Vorteil, weil sich die Haftung neben den oben genannten Normen auch aus §§ 280ff. BGB ergibt, die eine Beweislastumkehr vorsehen. Wenn du wissen willst was in AGBS zulässig ist oder nicht, empfiehlt sich zu allererst ein Blick in die §§ 308, 309 BGB. Hier ist normiert, welche Regelungen auf jeden Fall unwirksam sind. Das Hausrecht kannst du natürlich mit auf dich übertragen lassen. Bei einem solch hohen Equio-Wert (ja ich weiß, die meisten werdens noch als Party-PA ansehen^^) solltest vll. mal über eine Versicherung nachdenken. Die Prämie kannst du - zumindest teilweise- in deine Mietpreise einkalkulieren. Achja und für dich dürfte § 112 BGB ganz interessant sein.... sollten deine Eltern nicht zu jeden einzelnen Geschäft zugestimmt haben, so hast du jeweils keine wirksamen Verträge geschlossen. Hierzu ist nämlich, da du selbstständig ein Erwerbsgeschäft betreibst, noch zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts notwendig! |
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cptnkuno
Inventar |
#7 erstellt: 06. Apr 2010, 12:50 | |||
Das Problem ist meiner Meinung nach eigentlich eines der Durchsetzbarkeit. Nehmen wir an es schüttet dir einer sein Bier ins Mischpult. Schaden z.B. 300€. Wenn der nicht zahlt was willst du jetzt machen. Die einzige Chance die du hast ist, ihn zu klagen. Wenn du das selber zahlen mußt, steht meiner Meinung nach das Risiko in keinem Verhältnis zum Nutzen. Das heißt als erstes brauchst du eine Rechtschutzversicherung, und einen guten Anwalt. |
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Flo94
Stammgast |
#8 erstellt: 06. Apr 2010, 18:04 | |||
rechtsschutzversicherung is hald extrem teuer... aber 70% der einsätze sind hald 18. geburtstage... und alle die da da sind sind mehr oder weniger freunde des betreibers.. sollte einer sagen: war ich ned! oder das zahl ich ned! kann ich sagen: kein problem dann muss es der betreiber zahlen und der rückt dem verursacher dann schon so auf die pelle... also das das der betreiber haftet soll eig. 2 sachen bewirken..: 1. wenn was hin is is es ihm ned scheiß egal, er kümmert sich auch mit drum und kann den verursacher zum zahlen zwingen.. 2. er passt bei klein VAs mit auf die anlage auf und wenn einer sich aufführt is die hemschwelle kleiner das der einen rauswirft, oder mich beim rauswerfen unterstützt... mfg flo... reicht als vertrag: "sollte es bei der veranstalltung zu schäden kommen, die nicht auf vorherige materialschäde zurückzuführen ist und nicht von XXX-XXXXXXXX verursacht wurden, ist der verursacher haftbar, sollte der zu keiner zahlung bereit sein der betreiber. Desweiteren hat XXX-XXXXXXX das hausrecht auf jeder VA, auf der sie ihr material dabei haben. Mit einer unterschrift erklären sie diese AGBs an!" ??? oder muss das auf "hochgestochen" geschrieben werden? |
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Gelscht
Gelöscht |
#9 erstellt: 06. Apr 2010, 18:49 | |||
Steht ja auch vor diesen ganzen Fragen.... Werde auf jeden Fall eine Kaution pro Verleih fordern, welche bei Schäden einbehalten wird! Je nach Schaden muß der Mieter zusätzl. zahlen. Dies wird natürlich alles vorher schriftlich festgehalten. Gruß DJ Cure |
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cptnkuno
Inventar |
#10 erstellt: 06. Apr 2010, 20:36 | |||
Solange du einen hast, der zahlungswillig ist, ist das ja kein Problem. Die Probleme beginnen, sobald alle, die zahlen sollten sich weigern. Da ist es dann egal, ob du einen Vertrag oder AGBs hast, die einzige Möglichkeit deine Forderung durchzusetzen ist eine Klage, wo du vorher nie weißt, ob du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. Und die übersteigen ganz schnell einen Kleinschaden, überhaupt wenn dein ganzes Equipment nur 6000€ kostet. Was noch dazu kommt, ist die Tatsache, daß du ja nur den Zeitwert ersetzt bekommst.
Zumindest auf deutsch solltest du es verfassen. Das was da steht heißt durch deine ganzen Fehler eigentlich gar nichts. [Beitrag von cptnkuno am 06. Apr 2010, 20:37 bearbeitet] |
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Flo94
Stammgast |
#11 erstellt: 07. Apr 2010, 19:34 | |||
sry wegen den fehlern, is aber klar das das, was ich in den vertrag reinpack fehlerfrei ist... aber würde reichen oder wie? |
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blackfield
Inventar |
#12 erstellt: 11. Apr 2010, 12:39 | |||
Du kannst ja soweit ich weiß auch eine Kaution ansetzen und wenn was kaputt geht behälst du den Teil den du brauchst um den Schaden gleichwertig zu ersetzen ein. |
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Gelscht
Gelöscht |
#13 erstellt: 11. Apr 2010, 12:48 | |||
ähhh....:
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blackfield
Inventar |
#14 erstellt: 11. Apr 2010, 12:57 | |||
Ich sollte meine Brille putzen sry cure |
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