Angemeldeter DJ! Darf ich meine Anlage verleihen!

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Gelscht
Gelöscht
#1 erstellt: 06. Apr 2010, 12:00
Hallo ihr Lieben,

habe ein Nebengewerbe als DJ.

Darf ich meine Anlage auch zum Verleih anbieten ohne das zusätzlich eintragen zu lassen?

Hab mal was gelesen das 30% oder so vom eigentlichen Gewerbe abweichen darf. Weiß aber nicht ob das stimmt.

Hoffe ihr könnt mir da helfen.

Liebe Grüße

DJ Cure
dj_suki
Inventar
#2 erstellt: 06. Apr 2010, 12:12
Was du brauchst ist eine rechtliche Auskunft. Viel mehr als gut gemeinte Mutmaßungen wirst du hier nicht bekommen.

Wenn du auf nummer sicher gehen willst, frag bei deinem Gewerbeaufsichtsamt nach, bzw. lass die Vermietung einfach dazutragen.
(Wenn du nur "Verleihen" willst, wirst du überings kein Geld verdienen, Leihe ist unendgeltlich; Wenn die Anlage zum Betriebsvermögen ehört und verliehen wird, wirst du den Gegenwert als fiktive Einnahme versteuern müssen)
Gelscht
Gelöscht
#3 erstellt: 06. Apr 2010, 12:29
Nee, versteuern muß ich nichts.

Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
Gelscht
Gelöscht
#4 erstellt: 06. Apr 2010, 20:45
Anfrage ans Gewerbeamt wurde gestellt, werde euch informieren wenn ich genaueres weiß.
Monodome
Stammgast
#5 erstellt: 06. Apr 2010, 20:52
Einfach eine GewerbeUMmeldung machen und hierbei möglichst offen formulieren ... z.B. Veranstaltungstechnik... da ist so ziemlich alles mit abgedeckt
DJ-Fredy
Stammgast
#6 erstellt: 06. Apr 2010, 21:01
@ Monodome
Wie Wahr wie Wahr
SInd halt die "gruzonen" in Gesetzen
DB
Inventar
#7 erstellt: 07. Apr 2010, 15:24

dj_cure schrieb:
Darf ich meine Anlage auch zum Verleih anbieten ohne das zusätzlich eintragen zu lassen?

Verleihen darfst Du alles, kein Problem. Ich bin aber der festen Meinung, daß es nicht das ist, was Du wirklich meinst und willst.

MfG
DB
Gelscht
Gelöscht
#8 erstellt: 07. Apr 2010, 20:28

DB schrieb:

dj_cure schrieb:
Darf ich meine Anlage auch zum Verleih anbieten ohne das zusätzlich eintragen zu lassen?

Verleihen darfst Du alles, kein Problem. Ich bin aber der festen Meinung, daß es nicht das ist, was Du wirklich meinst und willst.

MfG
DB


Wie jetzt? Na klar will ich das!
dj_suki
Inventar
#9 erstellt: 07. Apr 2010, 20:55
@ cure: Vergleiche mal § 535 BGB und § 598 BGB. Und überlege dir nochmal, was von beiden du machen möchtest.
Verleihen ist jedenfalls kein Gewerbe und somit problemlos möglich. Nur musst du dann die fiktiven Einnahmen versteuern (Einkommenssteuer), wenn du Betriebsvermögen verleihst.
Gelscht
Gelöscht
#10 erstellt: 07. Apr 2010, 21:01

dj_suki schrieb:
@ cure: Vergleiche mal § 535 BGB und § 598 BGB. Und überlege dir nochmal, was von beiden du machen möchtest.
Verleihen ist jedenfalls kein Gewerbe und somit problemlos möglich. Nur musst du dann die fiktiven Einnahmen versteuern (Einkommenssteuer), wenn du Betriebsvermögen verleihst.


Also in § 598 BGB steht unentgeltlich was so viel bedeutet wie: kostenlos verleihen! Oder lieg ich da falsch?!

War Heute beim Gewerbeamt.
Mußte nen Ummeldeformular ausfüllen wo nun drin steht: "Discjockey + Verleih von Veranstaltungstechnik". Hab 20 € bezahlt und gut is.

Liebe Grüße

DJ Cure
An@log
Inventar
#11 erstellt: 07. Apr 2010, 21:39
Verleihen ist immer kostenlos.

Was du willst Cure ist VERMIETEN
Gelscht
Gelöscht
#12 erstellt: 07. Apr 2010, 21:45

An@log schrieb:
Verleihen ist immer kostenlos.

Was du willst Cure ist VERMIETEN ;)



Mmmmm.............
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