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3D bei 4K-TV mit FullHD-Zuspielung bei Polfiltertechnik+A -A |
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Autor |
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Kandaules
Stammgast |
#1 erstellt: 11. Feb 2016, 09:04 | |
Hallo Gemeinde, aktuell verwende ich folgenden BluRay-Player (Heimkinosystem): Samsung HT-J5500 Dieser Player unterstützt die 3D-Technik. Die maximal einzustellende Auflösung für die Zuspielung zum TV beträgt 1080p (1920 x1080 progressiv). Bei einem FullHD-Fernseher mit Polarisationstechnik ergibt das pro Auge eine Auflösung von 1920 x 540. Welche native Auflösung pro Auge ergibt sich aber bei der Verwendung eines 4K-3D-Fernsehers welcher über eine Auflösung von 3820 x 2160 verfügt? Sind es pro Auge dann 3820 x 1080? Es sei angemerkt dass der selbe BluRay-Player eingesetzt werden soll. Anders gefragt: Wie liegen die Informationen bei einer 3D-BluRay auf der Disc vor? Pro Auge 1920x540 oder 1920x1080? Danke und Gruß Kandaules [Beitrag von Kandaules am 11. Feb 2016, 09:07 bearbeitet] |
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Slatibartfass
Inventar |
#2 erstellt: 11. Feb 2016, 10:26 | |
Auf der 3D-BluRay leigen die Filme in 1920x1080Pixel pro Auge vor, und diese Bildinformation wird auch auf einem 4K-3D-Fernseher wiedergegeben, auch wenn sie bei der Darstellung auf 1080x3840 skalliert wird um sie Bildschirmfüllend darzustellen. Der Vorteil eines 4K-TV bei 3D mit Polarisationstechnik ist eben, dass durch die doppelte Anzahl der Bildzeilen gegenüber HD für jedes Auge 1080 Zeilen zur Verfügung stehen. Slati |
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Kandaules
Stammgast |
#3 erstellt: 11. Feb 2016, 10:54 | |
Danke für deine Antwort. Schafft es aber der BluRay-Player, welcher zum Fernseher ja nur 1080p zuspielt, diesen 4K-Vorteil bei der Poltechnik auszunutzen? [Beitrag von Kandaules am 11. Feb 2016, 11:05 bearbeitet] |
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hagge
Inventar |
#4 erstellt: 11. Feb 2016, 11:22 | |
Der BD-Player spielt *immer* mit 1920x1080 zu, auch wenn der TV das auf 1920x540 runterskaliert. Es gibt ja auch FullHD-Fernseher mit aktivem 3D, die zeigen schon seit jeher immer 1920x1080 an. Für die musste es ja auch passen. Also ist es für den BD-Player völlig egal, was für ein Fernseher hinten dranhängt. Nur ein 4K-TV mit PolarisationsTechnik (passivem 3D) kann das nun endlich auch ordentlich mit 3840x1080 pro Auge darstellen. (Ausnahmen bestätigen die Regel, es gibt tatsächlich ein paar 4K-TVs mit passivem 3D, die das anders machen und man dann doch wieder nichts an Auflösung gewinnt.) Gruß, Hagge |
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Kandaules
Stammgast |
#5 erstellt: 11. Feb 2016, 13:13 | |
Vielen Dank für deine Antwort. Wie verhält es sich denn dann bei geripptem 3D-Material welches zumeist im mkv-Container vorliegt? Wird in diesem Fall auch immer mit 1920x1080 (pro Auge) zugespielt? Macht es einen Unterschied ob die Bilder für jedes Auge über- oder untereinander zugespielt werden? [Beitrag von Kandaules am 11. Feb 2016, 13:14 bearbeitet] |
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Slatibartfass
Inventar |
#6 erstellt: 11. Feb 2016, 16:54 | |
Es ist egal ob gerippt oder welcher Container verwendet wird. Auf das 3D-Format kommt es an. Es gibt nur ein 3D-Format, dass die volle HD-Auflösung pro Auge liefert. Das ist das 3D Frame-packing der 3D BluRay. Die Formate bei denen die Bilder für jedes Auge neben- oder übereinander in einem HD-Frame angeordnet sind, nennen sich Side-by-Side und Top-and-Bottom. Bei Side-by-Side wird die horizontale Auflösung von 1920 auf 960Pixel reduziert, bei Top-and-Bottom wird die vertikal Auflösung von 1080 auf 540Pixel reduziert, wie es die klassische Geometrie vorhersagt, wenn insgesamt 1080x1920Pixel zur Verfügung stehen. Slati |
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eraser4400
Inventar |
#7 erstellt: 11. Feb 2016, 18:40 | |
Gerippt ist IMMER Auflösungsreduziert. Da man IMMER nur SBS/TaB erhält. Und noch dazu illegal. [Beitrag von eraser4400 am 11. Feb 2016, 18:41 bearbeitet] |
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Kandaules
Stammgast |
#8 erstellt: 12. Feb 2016, 07:53 | |
Danke für eure Antworten. Kommt es denn auf das Zuspielgerät oder den 3D-TV an ob Side-by-Side oder Top-and-Bottom ein 3D-Bild erzeugen kann? Beim Zuspieler handelt es sich ja um einen sehr aktuellen Samsung HT-J5500 welcher Full HD 3D unterstützt: http://www.samsung.c...t-system/HT-J5500/EN |
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Johanna_2
Gesperrt |
#9 erstellt: 12. Feb 2016, 09:14 | |
Es ist egal, ob half S-b-S oder H-O-U, beides ist nichts weiter, als ein stinknormales 2D-Bild in dem sich 2 "fast" gleiche Bilder befinden. Jeder TV, selbst ein Röhrengerät, kann diese Bilder darstellen. Denn, es kommt darauf an, was der TV daraus macht. Ein Röhrengerät hat allerdings nicht die technischen Voraussetzungen, um dann die beiden Bilder hintereinander zu legen. Denn nichts weiter machen heutige 3D-TV-Geräte. Nimmst Du nun einen 3D-tauglichen BD-Player, der dies ebenfalls unterstützt, nützt es Dir nichts, wenn der TV nicht 3D-tauglich ist. Hast Du beides, einen 3D-TV und einen 3D-BD-Player, hast Du die Wahl, ob nun der TV oder der BD-PLayer die Bilder hintereinander legt. Warum willst Du das eigentlich alles wissen? Was ist Dein eigentliches Anliegen?
Habe Dir schon mal gesagt, dass Du Null Ahnung von der Materie hast. Alles, aber wirklich alles, was Du schreibst ist komplett FALSCH! Auch von original gerippten 3D-BDs kann man im MKV Container 3Ds im Framepaking erstellen. Ich rippe meine sebstgedrehten 3D-BDs immer im MKV-Container. Und das dazu vollkommen LEGAL. |
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Kandaules
Stammgast |
#10 erstellt: 12. Feb 2016, 09:48 | |
Es lag mir auch auf der Zunge mit diesen Argumenten zu antworten, konnte es mir aber noch so gerade verkneifen. Recht hast du und vielen Dank für die ausführliche Antwort. Gruß Kandaules |
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Johanna_2
Gesperrt |
#11 erstellt: 12. Feb 2016, 10:00 | |
Gerne |
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eraser4400
Inventar |
#12 erstellt: 24. Feb 2016, 17:31 | |
Ich rippe meine sebstgedrehten 3D-BDs immer im MKV-Container. Und das dazu vollkommen LEGAL. >An deiner Stelle, würd' ich mal langsam aufhören, hier gequirlten DÜNNPFIFF zu labern!! Du machst dich mit jedem Tag, lächerlicher hier! Gerippt ist IMMER Auflösungsreduziert. Da man IMMER nur SBS/TaB erhält. Und noch dazu illegal. Was glaubst du wohl, warum hier beide Kriterien in einem Satz stehen? Noch dazu wurde hier FramePacking ins Spiel gebracht. Gemeint war hier sicher kein selbstgerehter Kram un zu 99,9% aller Anfragen dazu geht es auch nie darum. Komischerweise kommen dazu dann auch immer Fragen, ob DD oder DTS unterstützung findet... Edit: Ach so, dieser "Experte" wurde bereits gesperrt. Ignoriert diese Bemerkung hier also. [Beitrag von eraser4400 am 24. Feb 2016, 17:41 bearbeitet] |
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Svauly
Ist häufiger hier |
#13 erstellt: 21. Jun 2016, 20:44 | |
Warum und aus welchem Grund sollte sich denn beim rippen die Auflösung reduzieren und warum entsteht dann ein SBS oder TAB? Nur weil die Datei nachher ein MKV Container ist ändert sich doch weder die Auflösung noch das Format... Zumindest nicht wenn wir hier nur vom rippen sprechen. Ich fertige nämlich nur eine 1:1 Kopie des Films an die dann in den MKV Container gepackt wird, inkl 3D Framepacking Und was die Aussage angeht von wegen Illegal. Ich sehe das so, ich hab es gekauft also darf es auch auf mein NAS, weil legal erworben. Gruß |
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D.Smith
Inventar |
#14 erstellt: 21. Jun 2016, 21:35 | |
Aber Du hast eigentlich keine Rechte.Es gibt ja diese Ultraviolett dafür,daßufs NAS,PC what ever ziehen kannst. Läuft aber nicht so gut wohl. |
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Svauly
Ist häufiger hier |
#15 erstellt: 22. Jun 2016, 07:32 | |
Ultraviolet gibt es aber auch nicht zu jedem Film und ich tippe einfach mal darauf, das es die Rechteinhaber der Filme doch recht wenig interessiert ob ich den Film auf mein NAS schmeiße solange sie auch nur da liegen und nicht öffentlich im Netz. Davon ab §53 Abs.1 UrhG Wenn ein Mensch einzelne Vervielfältigungen eines fremden Werks für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck herstellt und diese weder verbreitet noch veröffentlicht und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008), ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt. Von daher sollte man schon bei der Privatkopie auf der sicheren Seite sein. |
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eraser4400
Inventar |
#16 erstellt: 22. Jun 2016, 09:46 | |
Und was die Aussage angeht von wegen Illegal. Ich sehe das so, ich hab es gekauft also darf es auch auf mein NAS, weil legal erworben. >1. WIe DU das siehst, interessiert in einem eventl. folgenden Urheberrechtsverfahren ehrlich gesagt, keinen Schwanz. 2. Klar, wenn du den Film TATSÄCHLICH kaufen WÜRDEST, dann könntest du genau das machen. Solch ein Film kostet aber so um einen mehrere Hunderttausend bis mehrere hundert Millionen-Betrag. Das was du da kaufst im Laden, oder online, ist lediglich das NUTZUNGSRECHT einer KOPIE dieses Filmes. Und dieses Nutzungsrecht ist halt extrem eingeschränkt und bestimmt der Inhaber dieser Rechte, die er sicher auf dich überträgt, sobald du den Film tatsächlich kaufst. Da "Ihr" aber eh unbelehrtbar seit (wie die Erfahrung immer wieder zeigt), habe isch hier fertisch. [Beitrag von eraser4400 am 22. Jun 2016, 09:48 bearbeitet] |
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Svauly
Ist häufiger hier |
#17 erstellt: 22. Jun 2016, 10:23 | |
Ist es im Rahmen des Möglichen, das du nur des Schreibens nicht aber des Lesens mächtig bist? Du darfst natürlich mein Geschriebenes gerne mit fundierten Fakten wiederlegen. |
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eraser4400
Inventar |
#18 erstellt: 22. Jun 2016, 10:55 | |
Dieser Paragraph wurde bereits vom Gesetzgeber abgeändert (durch den Passus der wirks. Kopierschutzmechanismen und dem Verbot der Umgehung dieser) und ist sogar Grundlage für das Verbot von Postings bezügl. der Thematik "Beiträge mit Beschreibungen, Anleitungen, Hinweisen und Links zur Umgehung / Aushebelung von Kopierschutzmaßnahmen" hier in diesem Forum. Und bei einer BD sind IMMER mehrere dieser Mechanismen implementiert. So. Und das war's nu endgültig von meiner Seite her zu dem Thema hier. Bye! https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html [Beitrag von eraser4400 am 22. Jun 2016, 11:12 bearbeitet] |
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ctu_agent
Inventar |
#19 erstellt: 22. Jun 2016, 12:14 | |
Genau so isses Ergänzend mal vom vom groben ins kleine aufgedrösselt: Urheberrecht § 95a Abs.1 „Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen." Fazit: Das Urheberrecht besagt hier, dass Kopierschutzmaßnahmen nicht umgangen werden dürfen. Eine Kopiergeschützte DVD / BluRay etc. zu kopieren ist daher vom Grundsatz niemals legal. Privatkopie § 53 Abs1 UrhG Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Strafbarkeit § 108b UrHg Fazit: Das Umgehen einer Kopiersperre kann strafrechtlich nicht belangt werden, sofern es sich um eine Privatkopie im Sinne des UrHG handelt. Aber: Der Rechteinhaber kann zivilrechtlich gegen den Kopierer vorgehen, wenn bei der Kopie ein Kopierschutz aufgehoben wurde. Und das kann dann durchaus teuer werden. |
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hagge
Inventar |
#20 erstellt: 23. Jun 2016, 06:21 | |
Nein, ist man nicht. Der Punkt, dass man beim Anfertigen dieser Privatkopie keinen wirksamen Kopierschutz umgehen darf, haben ja schon meine Vorredner genannt. Und *jede* BluRay hat einen Kopierschutz, selbst wenn man eine BD mit eigenen Filmen und Videoschnittsoftware anfertigt. Hier kann man sich also (anders als bei DVDs) nicht herausreden, dass ja manche Scheiben nicht kopiergeschützt sind. Aber es gibt *noch* einen weiteren Punkt. Zum Anfertigen der Kopie nutzt Du ziemlich sicher eine Software, die ebenfalls illegal in Deutschland ist. Es sei denn, Du hättest die Software zum Rippen komplett von Null auf selbst geschrieben. Und ja, damit wird das Recht auf Privatkopie zur Farce. Man hat zwar grundsätzlich das Recht, so eine Kopie anzufertigen, aber es gibt keinen legalen Weg, das tatsächlich zu machen. Ergo: auch diese Privatkopien sind nicht legal. Von diesem rechtlichen Quatsch abgesehen denke ich aber genauso, dass es niemand stört, solange diese Kopie nie woanders landet als auf Deinem privaten NAS und nur dazu dient, den Zugriff zu vereinfachen. Ich frage mich nur, ob es wirklich so viel einfacher ist, erst mal eine Kopie von der BD als MKV anzufertigen. Rechnet man den Zeitaufwand für diese Kopie, kann man auch ein paar Mal zum Regal laufen und die Scheibe direkt in den Player legen. Darum wäre es *mir* auch den Aufwand nicht wert, ganz abgesehen von den rechtlichen Fragen. Gruß, Hagge [Beitrag von hagge am 23. Jun 2016, 06:22 bearbeitet] |
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Svauly
Ist häufiger hier |
#21 erstellt: 23. Jun 2016, 06:34 | |
Der Zeitaufwand ist mit 15 - 20 Minuten pro Film recht überschaubar. Wir reden ja immer noch von einer 1:1 Kopie und nicht von einer Umkonvertierung wo irgendetwas neu berechnet werden müsste. Gruß Sven |
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mrc1rgr
Neuling |
#22 erstellt: 22. Aug 2016, 13:19 | |
Ich habe mir diese Frage nach der Umrechnung 3D auf passive 4K TVs auch schon oft gestellt. Aber ich denke, dass es tatsächlich so ist, dass der Blu-Ray Player erkennt, dass es sich beim TV um eine passive 3D Technik handelt und daher nur 1920x540 überspielt. Klar, der 4K rechnet das hoch (pro Auge 1920x1080), aber leider nur künstlich, so dass man keine echten Bildinformationen eines nativen FULLHD pro Auge sieht, wie bei der ShutterTechnik. |
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Beipackstrippe
Hat sich gelöscht |
#23 erstellt: 22. Aug 2016, 14:10 | |
Nö, mein 55AXW904 zeigt FHD 3D. |
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mrc1rgr
Neuling |
#24 erstellt: 22. Aug 2016, 14:41 | |
wie hast du das denn festgestellt? Oder ist das geraten? [Beitrag von mrc1rgr am 22. Aug 2016, 14:41 bearbeitet] |
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Hansi_Müller
Inventar |
#25 erstellt: 22. Aug 2016, 16:14 | |
Meiner zeigt es an - Full 3D HD |
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Beipackstrippe
Hat sich gelöscht |
#26 erstellt: 22. Aug 2016, 21:48 | |
Klar ist das nur geraten und frei erfunden. Genauso wie die waghalsige Angabe in den techn. Daten, die Bestätigung in div. Testberichten und letztendliche Anzeige im Display beim Starten einer 3D Blu-ray. Auf nichts kann man sich mehr verlassen. |
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mrc1rgr
Neuling |
#27 erstellt: 23. Aug 2016, 09:39 | |
Testberichte? Anzeige im Display? Dir wird also angezeigt, dass dein TV Full HD je Auge anzeigt? Wow, das ist aber jetzt nichts neues. Schließlich hat die Hälfte des 4K Bildes je Auge dann FULL HD. Das sagt jetzt immer noch nicht aus, ob du vom BD Player auch die volle native Auflösung JE Auge überspielt bekommst. Und genau darum geht es. Für gewöhnlich wird bei Polfiltertechnik die Bildinfo vom BD durch 2 geteilt. Jedes Auge wird dann mit Halbbildern abgespeist. Egal wieviel Trilliarden Pixel der TV hat, bekommst du nur die Hälfte an Bildinfo je Auge. |
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Beipackstrippe
Hat sich gelöscht |
#28 erstellt: 23. Aug 2016, 11:18 | |
Wenn du daran Zweifel hast, ist das deine Sache. In Post 4 wurde hier bereits eingegangen und in diesem Thread hier http://www.hifi-foru...=59&postID=5413#5413 wurde dir in Post 5414 schon mal geantwortet. Bitte beweise mal das Gegenteil, dass Blu-ray Player dies nicht tun und entscheiden, welcher TV an der Kette liegt. Gruß |
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Hansi_Müller
Inventar |
#29 erstellt: 23. Aug 2016, 15:01 | |
Würde auch gerne wissen woher die BD diese Information bekommt. Sie muss ja nur wissen ob der TV 3D kann und mehr nicht. |
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ctu_agent
Inventar |
#30 erstellt: 23. Aug 2016, 15:48 | |
Für die BR ist es bzgl. Auflösung völlig egal ob 3 D oder nicht. Wie schon von anderen mehrfach erwähnt: Auf der BR liegt das Bild in HD 1920 x 1080 vor. Bei 3D Discs aber doppelt. Zur Minimierung des benötigten Speicherplatzes wurde für 3D das Kompressionsverfahren MVC ( Multi View Codec) genutzt. http://www.pc-magazi...ereitet-1037916.html oder auch hier http://www.hifi-forum.de/viewthread-167-2060.html |
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hagge
Inventar |
#31 erstellt: 24. Aug 2016, 07:26 | |
Auf BluRays wird das Video mit 2x 1920x1080 Pixeln mit dem MVC Codec abgelegt. Der Player errzeugt daraus dann einen sogenannten Packed Frame, der dann über HDMI übertragen wird. In diesem Packed Frame sind beide Bilder mit 45 leeren Pixelzeilen zur Trennung übereinander gestapelt (oben L unten R) und hat die Auflösung 1920 x 2205 Pixel. Wenn ein Player also das 3D-Format der BluRay zum TV überträgt, hat das Bild immer Full-HD-Auflösung für beide Augen. Geringere Auflösungen sind hier meines Wissens bei HDMI nicht definiert. Sollen andere Auflösungen übertragen werden, muss das in Side-by-Side oder in Top-over-Bottom geschehen. Dann darf aber das Gesamtbild die native Auflösung des TVs nicht mehr überschreiten. Und dann erkennt auch der TV meist nicht mehr automatisch, dass 3D vorliegt und man muss von Hand auf 3D umschalten. Gruß, Hagge [Beitrag von hagge am 24. Aug 2016, 07:56 bearbeitet] |
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mrc1rgr
Neuling |
#32 erstellt: 25. Aug 2016, 07:20 | |
@hagge: Danke! DAS ist genau die Antwort nach der ich gesucht habe |
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Klausi4
Inventar |
#33 erstellt: 10. Sep 2016, 09:44 | |
Du vermischst dabei HD-TVs und UHD-TVs - in HD-TV-Bildschirmen mit passiver 3D-Wiedergabe wird tatsächlich die vertikale Auflösung je Auge hinter der Polbrille auf 540 Zeilen halbiert, in UHD-TVs kommt dabei aufgrund der doppelten vertikalen Bildschirm-Auflösúng immer noch Full-HD vertikal und horizontal hinter der Polbrille raus! Das bestätigt mir mein seit Jahrzehnten auf Stereo-3D trainiertes Sehzentrum im Gehirn bei jeder echten 3D-BD, die ich im LG-UHD-OLED schaue... Es gibt leider viele Fake-3D-Filme (auch auf 3D-BD!), auf die ein untrainierter 3D-Gucker leicht hereinfällt. Das wird dann gern auf "Mist-3D" verallgemeinert... |
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MuLatte
Inventar |
#34 erstellt: 10. Sep 2016, 10:31 | |
Auweia illegal. Und nu? Wer seine BDs als mkvs auf sein NAS legt dem tritt die Polizei nicht die Tür ein. Es ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. [Beitrag von MuLatte am 10. Sep 2016, 10:36 bearbeitet] |
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